• Keine Ergebnisse gefunden

Erklärungen und Regelungen der Albert-Einstein-Schule und der NaSchu

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erklärungen und Regelungen der Albert-Einstein-Schule und der NaSchu"

Copied!
19
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Erklärungen und Regelungen der

Albert-Einstein-Schule und der NaSchu

Inhaltsverzeichnis

1. Regelungen der Schule ... 2

1.1. Schul ABC – Schulordnung, Stand April 2021 ... 2

1.2. Anhang zur Schulordnung ... 7

2. Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 14 3. Datenschutz an der Albert-Einstein-Schule ... 16

3.1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ... 16

3.2. Verantwortlicher für den Datenschutz und Datenschutzbeauftragter ... 16

3.3. Rechte bei der Datenverarbeitung ... 16

4. Nachmittagsschule (NaSchu) ... 19

4.1. Vereinbarung für die Aufnahme in das NaSchu-Paket der AES, Stand April 2021 ... 19

(2)

1. Regelungen der Schule

1.1. Schul ABC – Schulordnung, Stand April 2021 1.1.1. Präambel

Diese Schulordnung ist von Schüler_innen, Lehrer_innen sowie von Eltern gemeinsam formuliert und

verabschiedet worden. Sie ergänzt die Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung mit Einzelregelungen für unsere Schule.

Notwendig ist nur ein Wort: Respekt.

Wer mehr Orientierung braucht, mag weiterlesen.

Sinn der Schulordnung ist es, ein harmonisches Zusammenleben im Schulalltag zu gewährleisten. Jedem Einzelnen soll dadurch sein Wohlbefinden in einer vertrauensvollen Atmosphäre, Sicherheit und persönliche Entfaltung ermöglicht werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass sich jeder in die Schulgemeinschaft eingebunden fühlt und bereit ist, Verantwortung zu tragen.

Wir möchten, dass

• jeder sich rücksichtsvoll gegenüber anderen verhält,

• jeder jede Form von Gewalt vermeidet,

• jeder zum eigenen Schulerfolg und dem der Gruppe beiträgt,

• jeder auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände achtet.

Um die im Vorwort genannten Grundsätze zu ermöglichen, wollen 1. wir Lehrer

• die Klassengemeinschaft fördern,

• für ein motivierendes Lernklima in einer entspannten, kooperativen Lernatmosphäre sorgen,

• die Schüler_innen regelmäßig über ihren Leistungsstand informieren und beraten,

• die Schüler_innen in eigenverantwortlichem Lernen und Handeln unterstützen,

• offen mit Eltern kommunizieren und vertrauensvoll mit ihnen zusammenarbeiten;

2. wir Schüler,

• pünktlich und vorbereitet zum Unterricht erscheinen,

• für eine saubere und angenehme Umgebung im Klassenraum, in den anderen Räumlichkeiten der Schule und auf dem Hof sorgen,

• Privat- und Schuleigentum achten und sorgsam damit umgehen,

• uns als Teil einer Gemeinschaft verstehen und uns an die Grundsätze, Klassen- und, Schulregeln halten;

3. wir Eltern,

• vertrauensvoll mit Lehrer_innen zusammenarbeiten,

• die Grundsätze und Regeln der Schule unterstützen.

Schüler_innen, Eltern und Lehrkräfte unterzeichnen mit Eintritt in die Albert-Einstein-Schule dieses „ABC des Zusammenlebens“ und erkennen diese somit an.

1.1.2. Unser ABC

Allgemeine Regeln zum Unterricht

Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Sollte eine Lehrekraft nicht erscheinen, wenden sich die Klassensprecher_innen nach 10 Minuten an das Sekretariat.

Essen, Kaugummi Kauen und die Benutzung elektronischer Medien ist im Unterricht untersagt. Trinken ist erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.

(3)

Alkohol (siehe „Drogen“ S.3)

Aufenthaltsbereiche (siehe Schulgelände- und Aufenthaltsplan, Anhang S. 7) Der Aufenthaltsbereich im Freien ist durch gelbe Linien markiert.

Die Fahrradabstellplätze und Parkplätze gehören nicht zu den Aufenthaltsbereichen.

Der Schulgarten ist auch kein Pausenbereich.

Bei Regen ist der Aufenthalt im C- und D-Gebäude gestattet.

Aushänge (Schwarzes Brett)

Aushänge und Bekanntmachungen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht werden und bedürfen der Genehmigung des Sekretariats.

Autofahrer

Parken ist auf dem Schulparkplatz bis zur 6.Stunde nur mit gültiger Parkplakette erlaubt. Bei

Zuwiderhandlung wird abgeschleppt. Nach der 6. Stunde darf auch ohne Parkplakette in den vorgesehenen Buchten geparkt werden. Im Wendehammer herrscht absolutes Park- und Halteverbot!

Ballspielen

Das Ballspielen ist auf dem Sportplatz und vor dem C-Gebäude erlaubt, allerdings nur mit Softbällen. Vor dem C-Gebäude ist es während des Unterrichts nicht gestattet (Lärm).

Besucher

Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden und müssen sich an Schul ABC - Schulordnung halten.

Gäste (Referenten, Gastschüler etc.) werden vorab im Sekretariat und bei der Schulleitung angemeldet und vom Gastgeber begleitet.

Beurlaubung

Bei im Voraus absehbarem Fehlen von Schüler_innen, ist eine Beurlaubung beim Klassenlehrer_in oder dem Tutor_in zu beantragen.

Sollte der/die Schüler_in unmittelbar vor oder nach den Ferien oder für längere Zeit fehlen, so ist ein Antrag zur Beurlaubung bei der Schulleitung zu stellen.

Bibliothek

Es gilt die Bibliotheksordnung in der aktuellen Fassung (vgl. Anhang S. 7).

Caféteria

Für die Sauberkeit der Caféteria sind alle Mitglieder der Schulgemeinde mitverantwortlich. Es gelten die Benutzungsbedingungen der Caféteria.

Die Schüler_innen beachten, dass Tellergerichte nur in der Caféteria verzehrt werden.

Computereinrichtungen

Es gilt die Nutzungsordnung in der aktuellen Fassung (vgl. Anhang S. 8).

Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Information über diese Nutzungsordnung durch die Klassenlehrer_inne oder die Tutore_innen statt.

Drogen

Es ist verboten, die Schule unter Einfluss von Drogen jeglicher Art zu betreten.

Dazu zählen neben den im BtMG (Betäubungsmittelgesetz) genannten Drogen auch Alkohol und Ersatzdrogen jeglicher Form.

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei sämtlichen Schulveranstaltungen ist es verboten, Drogen bei sich zu tragen, zu nehmen oder anderen zugänglich zu machen.

(4)

Die Weitergabe von Drogen steht nach dem BtMG unter Strafandrohung. Wird die Weitergabe von Drogen bekannt oder entsteht diesbezüglich ein konkreter Verdacht, wird bei der Polizei Strafanzeige erstattet.

Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. In den angrenzenden Aufsichtsbereichen der Schule und bei schulischen Veranstaltungen ist Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt. Dabei sind die jeweiligen örtlichen Vorschriften zu beachten.

Für besondere schulische Veranstaltungen kann die Schulleitung den Konsum alkoholischer Getränke ausnahmsweise gestatten.

Die Schule behält sich vor, Verstöße mit pädagogischen und/oder Ordnungsmaßnahmen zu ahnden. (siehe Interventionsleitfaden, hängt in der Schule aus).

Fahrradstellplätze

Die Fahrradstellplätze werden nur zum Abstellen und Abholen des eigenen Fahrrads betreten.

Das Fahrrad-, sowie Roller- und Skateboardfahren ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

Flure

Der Aufenthalt in den Fluren ist während der großen Pausen und Freistunden aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.

Handy / Smartphone

Handys, Smartphones sowie alle technischen Geräte, die einen geordneten Unterrichtsablauf stören können, sind von den Schüler_innen bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten oder auf lautlosen Betrieb zu stellen, für andere nicht sichtbar aufzubewahren und dürfen bis zum Verlassen des Schulgeländes nicht benutzt werden. Begründete Ausnahmen kann die Fachlehrkraft in Einzelfällen genehmigen.

Des Weiteren ist das Benutzen der oben genannten Geräte den Schüler_innen der Oberstufe in gekennzeichneten Bereichen zu jeder Zeit gestattet.

Während der Klausuren sind die Taschen nach Aufforderung der Lehrkraft am Lehrerpult abzugeben.

Bei Nichtbeachtung der Regelungen behält die Lehrkraft das Handy ein und entscheidet über weitere Schritte. Das mit schülereigenem Namen und Klasse versehene Handy wird im Sekretariat abgegeben und aufbewahrt. Dort kann es - unabhängig vom Alter des_der Schüler_in- von einem

Elternteil am nächsten Schultag persönlich abgeholt werden bzw., mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern, von dem_der betreffenden Schüler_in selbst nach drei Schultagen.

Kommt es zu wiederholter Nichtbeachtung, kann das Handy auch mehrere Tage einbehalten werden.

Bei schwerem Missbrauch (z. B. Foto- und Videoaufnahmen) entscheidet die Schulleitung über den Zeitpunkt der Rückgabe und weitere Konsequenzen.

Inventar

Sämtliches Schulinventar ist pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust sorgt der Verursacher für Reparatur oder Ersatz. Schulbücher gehören auch zum Inventar.

Internet- und Online Kommunikation

Für alle in Online-Medien (Facebook, Schüler-VZ, Youtube, Blogs, Twitter etc.) veröffentlichten Kommentare und Bilder ist diejenige Person (oder ihr gesetzlicher Vertreter) verantwortlich, die die Daten veröffentlicht hat. (Man kann davon ausgehen, dass alle einmal veröffentlichten Daten für immer im Netz erhalten bleiben.)

Alle Veröffentlichungen müssen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte achten. Bilder dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden, sofern sich weniger als vier Personen auf dem Bild erkennen lassen.

(5)

Übertragung des Unterrichts über das Videokonferenzsystem BigBlueButton.

Im Zuge einer Pandemiesituation kann die Zuschaltung einzelner Schüler_innen, zum Präsenzunterricht im Rahmen von unterrichtsersetzenden Maßnahmen mittels Videokonferenzsystem ermöglicht werden. Im Rahmen der Zuschaltung werden Bild- und Tonaufnahmen übertragen.

• Die Übertragung bedarf der Zustimmung der zugeschalteten und anwesenden Schüler_innen.

• Bei Übertragung gilt das ABC-Videokonferenzen in der aktuellen Fassung (s. Anhang S. 10).

Klassenrat

Für alle Klassen / Kurse findet einmal wöchentlich eine Klassenrats- / Tutorenstunde statt.

Klettergerät (zwischen C- und D-Gebäude)

Die Regeln für die Benutzung des Klettergerätes (siehe Klettervertrag im Anhang S. 11) sind einzuhalten Konflikte

Wir arbeiten nach dem Konzept der Mediation. Speziell ausgebildete Lehrkräfte (Mediatoren) und Schüler_innen (Streitschlichter, Beratungsschüler) stehen neben den Klassenlehrer_innen, Verbindungslehrer_innen und Beratungslehrer_innen als kompetente Ansprechpartner_innen zur Verfügung.

Krankheitsfall

Im Krankheitsfall muss das Fehlen des_der Schüler_in spätestens am 3. Tag gemeldet bzw. entschuldigt werden:

In der Oberstufe muss bei Wiederanwesenheit nach Krankheit in der Folgestunde eine Entschuldigung vorgelegt werden. Nach versäumten Klausuren ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

In der Unter- und Mittelstufe erfolgt die Krankmeldung in der Regel über einen Mitschüler an die

Klassenlehrkraft. Versäumte Leistungskontrollen können ohne eine weitere Ankündigung nachgeschrieben werden. Wird das Fehlen bei einer Leistungskontrolle nicht entschuldigt, kann diese mit 0 Punkten/ Note 6 bewertet werden (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §29, (2)).

Mensa

In der Mensa gilt die aushängende Benutzungsordnung. Den Anweisungen des Personals und der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.

Rauchen (siehe „Drogen“ S. 3) Reinigungsplan

Der Reinigungsplan regelt die Reinigung der öffentlichen Bereiche der Schule. Jede Klasse/ jeder Tutorenkurs übernimmt entsprechend des Plans, der zu Beginn eines Halbjahres erstellt wird, die

Säuberung eines Teils der Schule. Die Klassenleitungen, Tutor_innen, vor Ort anwesende Lehrkräfte, sowie die Hausmeister_in sind für die Überprüfung der Einhaltung dieses Plans verantwortlich.

Ruhebereiche

Im Übergangsbereich in der 2er- und 4er- Ebene zwischen A/B existieren Ruhebereiche, die zur Stillarbeit genutzt werden können. In den beiden großen Pausen sind diese den Oberstufenschülern vorbehalten.

Sanktionen (siehe Anhang S. 11) Sauberkeit

Alle Räume sowie das Schulgelände sind sauber zu halten. Dies gilt auch für die Nutzung der Toiletten (siehe Toilettenvereinbarung im Anhang S. 13).

Schnee und Eis

Bei winterlicher Witterung ist besondere Rücksichtnahme gefordert. Dies bedeutet insbesondere, dass das Werfen von Schneebällen untersagt ist.

(6)

Sicherheitsbestimmungen

Das Sicherheitskonzept liegt zur Einsicht im Sekretariat aus.

Vandalismus

Jegliche Form von Vandalismus und Sachbeschädigung innerhalb des Schulgeländes und auf den Schulparkplätzen ist unverzüglich zu melden.

Verlassen des Schulgeländes

Grundsätzlich ist es den Schüler_innen der Unter- und Mittelstufe nicht erlaubt (auch in der Mittagspause), das Schulgelände während der Unterrichtszeit zu verlassen.

Wandertage und Ausflüge

Es wird auf den Aushang in den Klassen- und Kursräumen verwiesen.

Wegnahme von Gegenständen

Die Schule ist befugt, auf Grund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören, wegzunehmen und sicherzustellen.

Über den Zeitpunkt und die Bedingungen der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet die

Fachlehrkraft oder bei Wiederholung und schwererem Missbrauch die Schulleitung über den Zeitpunkt der Rückgabe und weitere Konsequenzen.

(7)

1.2. Anhang zur Schulordnung

1.2.1. Schulgelände (rote Linie) und Pausen-Aufenthaltsbereich (gelbe Linie)

1.2.2. Bibliotheksordnung, Stand November 2014

Die Bibliothek ist ein Lese- und Arbeitsraum, deswegen halte dich bitte an folgende Regeln:

• Verhalte dich ruhig, so dass du andere nicht störst.

• Hänge deine Jacke bitte an die Garderobe. Für deine Tasche ist Platz unter den Jacken.

• Hinterlasse deinen Arbeitsplatz ordentlich. Stelle Bücher, die du dir angesehen hast, wieder an ihren Platz oder bitte die Aufsicht um Hilfe.

• Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt.

Achtung: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die Bibliothek verlassen.

Was du sonst noch wissen musst:

(8)

• Bücher/Medien können für drei Wochen ausgeliehen werden. Die Ausleihe erfolgt bei der Aufsicht.

Die Ausleihzeit kann einmalig um drei Wochen verlängert werden. Nicht zurückgegebene Bücher werden über die Klassenlehrer/Tutoren gemahnt.

• Bücher/Medien mit einem roten Punkt können nicht ausgeliehen werden.

• Die Computer dürfen von allen, die bereits Informatikunterricht hatten, genutzt werden (d. h. ab dem 2. Halbjahr in der Jahrgangsstufe 5).

• Die Computer dienen schulischen Zwecken, z. B. bei der Vorbereitung von Referaten. Sie dürfen nicht zu privaten Zwecken oder zum Spielen benutzt werden. Wenn du an einem Computer arbeiten willst, musst du dich vorher bei der Aufsicht in eine Liste eintragen.

• Bei der Suche nach Titeln kann dir das Bibliotheksprogramm LITTERA helfen.

• Die Aufsicht kann dir bei der Nutzung behilflich sein.

• Die Bibliothek ist kein Spielsalon. Wenn du etwas spielen möchtest, gehe bitte in die Räume der Naschu.

• Das Handyverbot gilt auch in der Bibliothek.

• Der Nebenraum kann nach Absprache bei der Aufsicht für Arbeitsgruppen reserviert werden.

• Achte auf deine Wertsachen.

• Bei der Aufsicht gibt es eine Sammelstelle für Fundsachen. Diese werden nach einiger Zeit an die Hausmeister weitergeleitet.

1.2.3. Nutzungsordnung für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schüler_innen, Stand September 2002

A. Allgemeines

Nachfolgende Regelungen dienen der optimalen Nutzung unserer schulischen Computereinrichtungen im Rahmen des Bildungsauftrages der Schule in pädagogischer Verantwortung.

Die Albert-Einstein-Schule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichts.

B. Regeln für jede Nutzung Verbotene Nutzung

Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Die Computer dürfen für Spiele oder Unterhaltung nur im Unterricht und im Rahmen des Bildungsauftrages der Schule genutzt werden.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Missbrauches der schulischen Computer begründen.

Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie

Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (außer USB-Sticks) dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken, Videos, Musik) aus dem Internet ist nicht erlaubt.

Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

(9)

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet-Zugang ist grundsätzlich nur für schulische Zwecke, für den Unterricht und in jedem Fall nur im Rahmen des Bildungsauftrags der Schule zu nutzen.

Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit in Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte zu beachten.

Versenden von Informationen in das Internet

Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis in das Internet versandt werden. Dies geschieht unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler, sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis

Außerhalb des Unterrichts wird im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt.

Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Der Zugang zu den Rechnern in der Bibliothek wird Schülerinnen und Schülern ab dem 6. Schuljahr gewährt, sofern sie und ihre Eltern diese Nutzungsordnung anerkannt haben.

Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schüler_innen sowie im Falle der

Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

Aufsichtspersonen die weisungsberechtigte Aufsicht führen Lehrkräfte, Eltern oder sonstige von der Schulleitung beauftragte Personen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

D. Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Information über diese Nutzungsordnung statt, die im Klassenbuch oder Lehrbericht aktenkundig gemacht wird.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung haben neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulische Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

(10)

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich belangt werden.

Beschlossen durch die Gesamtkonferenz am 11.09.2002

1.2.4. Video-Konferenzen-ABC, Stand Januar 2021 Allgemeines

• Deine Anwesenheit im Online-Unterricht ist verpflichtend – genau wie der Unterricht in der Schule.

Wenn du nicht am Unterricht teilnehmen kannst, muss dies schriftlich entschuldigt werden. Dabei gelten die generellen Regeln für Entschuldigungen: Diese müssen den Grund des Fehlens angeben und handschriftlich unterschrieben sein (von einer / einem Erziehungsberechtigten oder von dir, wenn du schon 18 Jahre alt bist). Diese Unterschrift muss mit übermittelt werden (Mail, Brief o.Ä.).

• Unentschuldigte Fehlstunden im Distanzunterricht werden in das Zeugnis eingetragen.

• Versäumte Inhalte des Unterrichts müssen nachgeholt werden.

• Solltest du an einer Online-Konferenz nicht teilnehmen können, dann entschuldige dein Fehlen bei deiner Klassenlehrerin/ deinem Klassenlehrer vorher. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe entschuldigen sich direkt bei ihren Fachlehrern/innen.

• Die Mitarbeit im Distanzunterricht wird benotet. Dabei sind unterschiedliche Formen der Beteiligung denkbar: langfristige Projektarbeiten ebenso wie schriftliche Aufgaben auf der Grundlage des

Behandelten, die Abgabe eigener Ausarbeitungen, Präsentationen, aber auch mündliche Beteiligungen in einer Videokonferenz. Diese Beteiligung findet Eingang in die Zeugnisnote des jeweiligen

Halbjahres.

• Der Online-Unterricht ist Unterricht. Also erscheine auch hier pünktlich.

• Logge dich einige Minuten früher ein, sodass unvorhergesehene technische Probleme behoben werden können.

• Lege vor Beginn des Online-Unterrichts deine Arbeitsmaterialien bereit, sodass du später nichts mehr zusammensuchen musst.

• Nutze elektronische Geräte (Handy/ Laptop/ Tablet) nur für Dinge, die mit dem Online-Unterricht zusammenhängen.

• Suche dir einen ruhigen, ungestörten Bereich für den Online-Unterricht. Der Unterricht ist für die Schülerinnen und Schülern gedacht. Eltern oder Geschwister nehmen nicht daran teil.

Verhalten

Folgende Regelungen sind empfehlenswert. Andere individuelle Absprachen mit deinen Lehrkräften sind möglich.

Angemessenes Verhalten am Mikrofon:

• Wenn du etwas sagen möchtest, dann „hebe die Hand“ (in BigBlueButton).

• Dafür klickst du links auf deinen eigenen Namen und setzt den Status „Hand heben“.

• Setze deinen Status wieder zurück, wenn du nichts mehr sagen möchtest.

• Schalte dein Mikrofon nur dann ein, wenn die Lehrerin/ der Lehrer dich aufruft.

• Rede nur dann, wenn du etwas zum Unterrichtsgeschehen beitragen willst.

• Bedenke, dass andere zuhören. Ist dein Beitrag für alle wichtig?

• Schalte dein Mikrofon nach deinem Beitrag wieder stumm, denn auch leise Hintergrundgeräusche lenken die anderen ab.

• Verzichte auf Snacks und Getränke während des Unterrichts.

Angemessenes Verhalten vor der Kamera:

• Schalte die Kamera nur dann an, wenn deine Lehrkraft dies erlaubt.

• Wenn du an deinem Schreibtisch zu Hause sitzt, fühlst du dich natürlich wie zu Hause. Nimm jedoch trotzdem eine angemessene Körperhaltung ein, wie du es auch im „wirklichen“ Unterricht tun würdest. Mache somit auch keine Gesten und Bewegungen, die du auch sonst vermeiden würdest.

• Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch deinen Hintergrund sowie private Gegenstände/ Bilder sehen können. Wenn du also nicht willst, dass etwas davon gesehen wird, musst du dies vorher an einem anderen Ort platzieren.

(11)

• Achte darauf, dass du die Kamera auf dich richtest.

Angemessenes Verhalten im Chat:

• Nutze den Chat nur für Fragen zum Unterricht.

Datenschutz

Fertige keine Mitschnitte (oder Screenshots) von Videokonferenzen, Telefonaten, Chatverläufen etc. an.

Es ist dir auch nicht gestattet, Zugangslinks oder deine eigenen Zugangsdaten zu dem Treffen im Internet an dritte Personen weiterzugeben.

Technik

Allgemein:

• Verwende stets einen aktuellen Browser und ein aktuelles Betriebssystem.

• Verwende am besten Kopfhörer / ein Headset (auch Handykopfhörer reichen). So hört man sich gegenseitig viel besser und es hilft, akustische Rückkopplungen zu vermeiden.

• Verwende am besten ein Tablet oder einen Laptop, da dort der Bildschirm ausreichend groß dargestellt ist.

Verhalten bei Problemen mit der Technik:

• Wenn du ein technisches Problem hast, schreibe eine Nachricht in den Öffentlichen Chat. Deine Lehrkraft oder der/die gewählte Medienbeauftragte/r deiner Klasse können dir dann helfen.

• Lies im Wiki der Schule die Antworten auf die häufigsten technischen Fragen nach:

https://publicwiki.aesmtk-portal.de

• Stelle eine Anfrage beim IT-Support der Schule (per Email: it@aesmtk-portal.de oder über den Link auf der Homepage).

• Sollte es zu Beginn oder während einer Online-Konferenz zu technischen Problemen kommen, sodass eine Teilnahme an der Konferenz nicht mehr möglich ist, ist dies der Lehrkraft umgehend per Mail mitzuteilen.

Bitte halte dich an die formulierten Verhaltensregeln, da nur so ein gutes Online-Arbeiten mit deiner Lehrerin / deinem Lehrer sowie deinen Mitschülerinnen und Mitschülern zustande kommen kann.

1.2.5. Klettervertrag zur Nutzung des Klettergerüstes an der AES

Die Nutzung des Klettergerüstes ist erst nach der Einweisung durch den Sportlehrer gestattet. Diese erfolgt in den ersten Schulwochen nach den Schuljahresbeginn und muss schriftlich nachgewiesene werden.

Darüber hinaus müssen die nachfolgenden Regeln eingehalten werden, ansonsten könnte das Klettern individuell in Zukunft verboten werden und als Konsequenz müssen 1 Woche lang in den Pausen die Häcksel neben der Grube wieder in die Grube gerecht werden.

REGELN:

• Es darf nur geklettert werden, wenn eine Aufsicht dabei ist.

• Der dicke Balken und die Säulen dürfen nicht erklettert werden.

• Es dürfen immer nur 25 Schüler auf einmal auf das Gerät.

• Maximal 3 Schüler pro Klettereinheit.

• Maximal 3 Personen pro Plattform.

• Es darf nicht Fangen auf dem Gerät gespielt werden.

• Man darf niemanden herunterschubsen.

• Gerätsperre wetterbedingt bei Raureif, Frost, Schnee, Eis, bei Regen oder aus Gründen des Infektionsschutzes, z.B. Hygienemaßnahmen.

1.2.6. Sanktionen

Wer wissentlich gegen Regeln verstößt oder sie verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Bezahlung von Reparaturen, Säuberungsleistungen und Ersatzbeschaffungen sind selbstverständlich. Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen sind als mögliche Schritte zu verstehen ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Chronologie.

(12)

Pädagogische Maßnahmen (nach § 82 Abs. 1 HSchG)

Klassenebene:

• Gespräche über Ursachen der Verfehlungen mit dem Klassen- oder Fachlehrer (evtl. Einschalten von Klassensprecher, Klassenrat, SV)

• Reflexionsbögen

• Gesprächsnotiz (in die Schülerakte)

• Benachrichtigung der Eltern

• Schriftliche Auseinandersetzung mit dem Abschnitt der Schulordnung, gegen den verstoßen wurde

• Änderung der Sitzordnung

• Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern

• Zeitweise Wegnahme von Gegenständen bei Störung (auch präventiv)

• Klassenkonferenz, Aktennotiz mit Beschlüssen (Schülerakte)

• Aussprache einer schriftlichen oder mündlichen Missbilligung durch den Klassenlehrer/

Klassenkonferenz (wird nach Ablauf des folgenden Schuljahres aus der Schülerakte entfernt, sofern nicht eine erneute Missbilligung ausgesprochen wurde)

• Sozialstunden (auch bei kirchlichen, gemeinnützigen oder städtischen Einrichtungen) Beratungsebene (hier erfolgen noch keine Sanktionen!):

• Einschalten von Beratungslehrer, Verbindungslehrer; Schulsozialarbeiter; Gesprächsnotiz/ schriftliche Vereinbarung mit Überprüfungsterminen (Schülerakte)

• Benachrichtigung der Eltern über Beratung und Vereinbarungen

• Gespräch mit außerschulischen Beratern Schulleitungsebene

• Gespräch mit der Schulleitung (Gesprächsnotiz in Schülerakte)

• Mitteilung an die Eltern

• Elterngespräche

• Aussprache einer schriftlichen oder mündlichen Missbilligung (siehe Klassenebene)

• Gemeinschaftsaufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu erkennen.

Aufklärung und Information

• eine Stellungnahme schreiben, mit den Betroffenen darüber sprechen

• einen Artikel über ein bestimmtes Thema schreiben und veröffentlichen (Schülerzeitung, Plakatwand, Vortrag in der Klasse)

• informeller Besuch bei bestimmten Institutionen und Bericht darüber

• Teilnahme an Aufklärungsprojekten (Gewalt, Alkohol und andere Drogen)

• Mitgestaltung eines Projekttages in der Klasse zu einem bestimmten Thema Reinigungsdienste z.B.

• Ordnungsdienst in der Klasse

• Unterstützung des Hausmeisters bei Reinigungsarbeiten

• Cafeteria säubern und aufräumen

• Treppen putzen

• Tische säubern

• Müll aufsammeln

Auswirkungen auf die Kopfnoten bzw. Kursnote

Laut § 27, (1) der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses enthalten die Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler.

Die Kriterien für die Findung der Kopfnoten werden zu Beginn des Schuljahres von den Lehrern erläutert.

Ordnungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 2 HSchG

Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn der_die Schüler_in in der Schule gegen eine Rechtsnorm,

(13)

und Erziehungsauftrages der Schule notwendig sind oder zum Schutz von Personen und Sachen dienen und pädagogische Maßnahmen sich als wirkungslos erwiesen haben.

Ordnungsmaßnahmen werden getroffen auf Antrag der Klassenkonferenz nach Anhörung des Betroffenen und der Eltern.

Eintragungen und Vorgänge über Ordnungsmaßnahmen sind spätestens am Ende des zweiten Schuljahres nach der Eintragung zu löschen, sofern nicht während dieser Zeit eine erneute Ordnungsmaßnahme getroffen wurde.

• Ausschluss vom Unterricht

• Überweisung in eine parallele Klasse

• Ausschluss von besonderen Veranstaltungen/Aktivitäten

• Androhung eines Schulverweises durch die Schulleitung

• Schulverweis

1.2.7. Toilettenvereinbarung zur Reinhaltung der WCs an der AES

Ich erkläre, dass ich die Toiletten an der AES sauber halten werde.

Ich werde keine Sprüche an die Wand schreibe, sparsam mit dem Toilettenpapier umgehen und auch sonst darauf achten, die Toiletten sauber zu hinterlassen.

Mir ist bekannt, dass im Falle einer Verunreinigung einer Toilette durch mich diese abgeschlossen wird und ich als Verursacher für die Reinigung der Toilette und die Beseitigung des Schades zu sorgen habe.

(14)

2. Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere

Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn

1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);

2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Erstbehandlung noch nicht abgeschlossen ist;

4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.

Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem

Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit

vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt,

bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden,

Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in

Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie

(15)

dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen

Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

(16)

3. Datenschutz an der Albert-Einstein-Schule

3.1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Die Albert-Einstein-Schule als Institution erhebt aufgrund ihres berechtigten Interesses (s. Art. 6 Abs. 1 lit. b-f.

DSGVO) personenbezogenen Daten und speichert dies ab. „Schulen und Schulaufsichtsbehörden dürfen nach § 83 des Hessischen Schulgesetzes sowie nach den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften die in der Anlage 1 der Verordnung [über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen vom 4. Februar 2009] genannte personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern verarbeiten. Eine separate Einwilligung ist hierfür nicht notwendig.

Von dieser Regelung unberührt bleiben im Folgenden unter 3.4. dargestellte Verarbeitung und

Veröffentlichung personenbezogener Daten, die Ihre ausdrückliche Einwilligung erfordern. Hier gilt auch das Widerspruchsrecht.

3.2. Verantwortlicher für den Datenschutz und Datenschutzbeauftragter

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze ist:

Anke Horn Ober der Röth 1

65824 Schwalbach a. Ts.

Deutschland Tel.: 06196-88910

E-Mail: poststelle@albert-einstein.schwalbach.schulverwaltung.hessen.de

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

André Steinborn Albert-Einstein-Schule Ober der Röth 1 65824 Schwalbach a. Ts.

Deutschland Tel. 06196-88910

E-Mail: datenschutz@aesmtk.de

3.3. Rechte bei der Datenverarbeitung

Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht bei einwilligungserforderlichen

Verarbeitungszwecken gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit: Erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der Medien oder der Datenarten oder Fotos bezogen sein. Hierfür genügt eine E-Mail an gymnasium@aesmtk.de mit dem Inhalt:

„Widerruf zur Datenverarbeitung [Benennung Spiegelstrich in vollem Wortlaut auf welchen sich der Widerruf bezieht] (Schüler_innen-Name).“ Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr für die genannten Zwecke verwendet und unverzüglich aus den entsprechenden Medien gelöscht. Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten einschließlich Fotos und Filmtonaufnahmen jederzeit und zeitlich unbegrenzt weltweit abgerufen und gespeichert werden.

Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie für die Dauer der Schulzugehörigkeit. Nach Ende der Schulzugehörigkeit werden die Daten gelöscht. Filmtonaufnahmen werden spätestens am Ende des jeweiligen Schuljahres von der Schulhomepage gelöscht. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, bei dem Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon:

+49 611 1408 – 0, Telefax: +49 611 1408 - 900 / 901 zu. Die Kontaktdaten des schulischen

(17)

Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

3.4. Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 6 DSGVO Abs. 1 lit. a mit Einwilligung Betroffener

Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO:

Foto-, Bild- und Tonaufnahmen stellen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Die Aufnahmen dürfen nur mit freiwilliger und informierter Einwilligung der Betroffenen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gemacht und veröffentlicht werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der

personenbezogenen Daten zu den unten genannten Zwecken sind die nachfolgenden Einwilligungserklärungen.

3.4.1. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos, Filmtonaufnahmen von Schüler*innen

In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch

personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte, Fotos sowie Filmtonaufnahmen zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-)Wettbewerbe,

Unterrichtsprojekte oder den „Tag der Offenen Tür“ in Betracht. Dies kann in den folgenden Medien sein:

World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule www.aesmtk.de, in der örtlichen Tagespresse sowie einem Jahresbericht der Schule. Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Datenschutzrechtlicher Hinweis zu Veröffentlichungen im Internet: Bei einer Veröffentlichung im Internet können die

personenbezogenen Daten (einschließlich Abbildungen) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

3.4.2. Anfertigen Fotos und Videos von Schüler-innen für unterrichtliche Zwecke

Innerhalb des Unterrichts der Fächer Darstellendes Spiel, Musik, Kunst und Sport können Fotos und Filmtonaufnahmen ausschließlich für pädagogische Zwecke, in enger Anbindung an den Unterricht, zur Dokumentation, zur Aus- und Bewertung von Unterrichtsprojekten angefertigt werden. Die Aufnahmen werden nur innerhalb des Unterrichts verwendet und nicht an Dritte übermittelt. Darüber hinaus können Fachlehrkräfte im Fach Sport, da das Fach sitzplanunabhängig unterrichtet wird, Fotos der Schüler*innen anfertigen, damit sie zeitnah die Namen der Schüler*innen auswendig lernen können. Die Aufzeichnungen werden zeitnah nach der Erfüllung des o.g. Zwecks, spätestens am Ende des jeweiligen Schuljahres gelöscht.

3.4.3. Zuschaltung zum / Teilnahme am Unterricht im Rahmen von unterrichtsersetzenden Maßnahmen mittels Echtzeit-Videokonferenzsystem (Big Blue Button)

Im Zuge von Pandemiesituationen oder ähnlichen einschneidenden Ereignissen kann die Notwendigkeit alternativer, unterrichtersetzender Maßnahmen z.B. über Videokonferenzsysteme entstehen. Die Albert- Einstein-Schule arbeitet mit dem System BigBlueButton. Zuschaltungen finden in Echtzeit statt, dabei werden Bild- und Tonaufnahmen übertragen. Eine Aufzeichnung der Videoübertragung sowie die Übertragung der Videokonferenz an Dritte ist nicht zulässig. Bei der Nutzung der Videokonferenzsoftware ist folgendes zu beachten (dies ist keine abschließende Aufzählung):

• Die Software darf ausschließlich zu schulischen Zwecken genutzt werden.

• Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollten Dritte Kenntnis von den Daten erhalten haben, ist die Schule umgehend hierüber zu informieren.

(18)

• Sofern ein Chat vorhanden ist, darf auch dieser nicht gespeichert werden. Auch das Anfertigen und Speichern von Screenshots, Fotos oder Videos ist untersagt.

• Die Teilnahme Dritter an der Videokonferenz ist nicht gestattet.

• Der Austausch von Materialien wie Texte, Bilder, Musik, Töne oder Videos zwischen den Nutzern ist ausschließlich für schulische Zwecke erlaubt.

(19)

4. Nachmittagsschule (NaSchu)

Im Zuge des Ganztageskonzeptes hat der Main-Taunus-Kreis als Schulträger in Abstimmung mit der Albert- Einstein-Schule in einem Rahmenvertrag die Dienstleistungs-Gesellschaft Taunus Hattersheim (gDGT) für die Verwaltung und Teilausgestaltung des Nachmittagsangebotes beauftragt, hierzu gehören als Angebot bzw.

Arbeitsbereiche das NaSchu-Paket, Förderkurse, Lernberatung, Hauptfachateliers, Schulsozialarbeit, Ubus Kraft und die AGs. Zu diesem Zweck werden an die gDGT notwendige Bankdaten zum Lastschriftverfahren

weitergeleitet.

4.1. Vereinbarung für die Aufnahme in das NaSchu-Paket der AES, Stand April 2021

1. Monatlich wird jeweils zum 15. der Betrag in Höhe von 70€ abgebucht. Dies Abbuchungen erfolgen für 11 Monate von der DGT per Lastschriftverfahren.

2. Die Betreuungszeit beginnt um 13.10 Uhr und endet spätestens um 16.30 Uhr.

3. Der Vertrag ist verbindlich für ein Schuljahr und endet automatisch am Ende des Schuljahrs. Eine Abmeldung während des Schuljahrs ist nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des 1. Schulhalbjahrs möglich.

4. An Tagen, an denen kein regulärer Unterricht stattfindet, z.B. Feiertage, bewegliche Ferientage, letzter Schultag vor den Ferien, Tag der Zeugnisausgabe, Ferien, Schulveranstaltungen, etc. entfällt die Betreuung. In den Wander- und Projektwochen findet keine Hausaufgabenzeit statt, die Betreuung bleibt davon unberührt.

5. Sollte Ihr Kind an einem Tag geplant nicht zur Betreuung kommen oder diese früher verlassen wollen, geben Sie ihm bitte eine von Ihnen unterschriebene Entschuldigung mit; ohne diese kann das Kind das Angebot nicht verlassen und müsste dann persönlich von Ihnen abgeholt werden. Nur im Krankheitsfall informieren Sie uns bitte per E-Mail. In diesen Fällen werden die monatlichen Kosten nicht erstattet.

6. In den monatlichen Gebühren sind keine Kosten für ein Mittagessen enthalten. Die Essensbestellung ist über das übliche Anmeldeverfahren abzuwickeln. Das Angebot beinhaltet keinen gemeinsamen Besuch der Mensa.

7. AGs und Förderkurse sind mit dem NaSchu-Paket frei kombinierbar, bitte informieren Sie uns über die Teilnahme Ihres Kindes an diesen Angeboten.

8. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass aus versicherungstechnischen Gründen nur angemeldete Kinder an dem Angebot teilnehmen dürfen und es daher nicht erlaubt ist, Freunde mitzubringen.

9. Wir bitten Sie um Verständnis, dass den Kindern während der Angebotszeit die Benutzung des eigenen Handys gemäß Schulordnung nicht gestattet ist. Im Notfall können Sie die Betreuungsgruppe ab 13.10 Uhr unter den Handynummern 0163 2583107 oder 0178 8921595 erreichen.

10. Im Notfall verwenden wir die von ihnen eingetragenen Nummer(n) bei der Schulanmeldung verwenden.

Bitte stellen Sie sicher, dass sie unter der Nummer während der Angebotszeit zu erreichen sind.

11. Die Gehzeiten können im Laufe des Schuljahrs verändert werden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Weil die Aufgabe, abgesehen von numerischen Fehlern, von allen Klassenkameraden Einsteins richtig gelo¨st wurde, ist anzunehmen, dass die Aufgabe auch fu¨r damalige Verha¨ltnisse

Die gelebte Praxis der Albert Ein- stein Oberschule trägt zur Bewusst- seinsbildung und Prägung nachhal- tiger Konsummuster bei und kann ein Leitfaden für andere

Wenn also Albert Einstein nicht gelebt hätte und er sich keine Ge- danken gemacht hätte, dann könnten wir auch folgendes Gedanke- nexperiment nicht unternehmen: Wenn der Astronaut

In unserer IGS besu- chen die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 und 6 fes- te Lerngruppen, in de- nen sie vor dem Hinter- grund ihrer unter- schiedlichen Kompeten-

Wenn noch Fragen offenbleiben, die in diesem Heft nicht beantwortet werden, könnt ihr euch an Frau Kaspers (Raum A8) und Herrn Glaessel wenden (Raum A5).. Auch eure

Juli, die passend zum Thema am Maislabyrinth auf dem Holleshof in Wachten- donk (Schlecker Deich 2) – wie gewohnt – um 10.45 Uhr statt- finden wird. Alle, die mitfeiern

 Orientierungswissen: die Bedeutung eigener fremdsprachlicher Kompetenzen reflektieren, sich daraus ergebende außerschulische Möglichkeiten prüfen sowie konkrete Ideen

2.6.3.2 Albert Einstein erklärt die Welt der Physik..