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1. Regelungen der Schule

1.2. Anhang zur Schulordnung

1.2.1. Schulgelände (rote Linie) und Pausen-Aufenthaltsbereich (gelbe Linie)

1.2.2. Bibliotheksordnung, Stand November 2014

Die Bibliothek ist ein Lese- und Arbeitsraum, deswegen halte dich bitte an folgende Regeln:

• Verhalte dich ruhig, so dass du andere nicht störst.

• Hänge deine Jacke bitte an die Garderobe. Für deine Tasche ist Platz unter den Jacken.

• Hinterlasse deinen Arbeitsplatz ordentlich. Stelle Bücher, die du dir angesehen hast, wieder an ihren Platz oder bitte die Aufsicht um Hilfe.

• Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt.

Achtung: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die Bibliothek verlassen.

Was du sonst noch wissen musst:

• Bücher/Medien können für drei Wochen ausgeliehen werden. Die Ausleihe erfolgt bei der Aufsicht.

Die Ausleihzeit kann einmalig um drei Wochen verlängert werden. Nicht zurückgegebene Bücher werden über die Klassenlehrer/Tutoren gemahnt.

• Bücher/Medien mit einem roten Punkt können nicht ausgeliehen werden.

• Die Computer dürfen von allen, die bereits Informatikunterricht hatten, genutzt werden (d. h. ab dem 2. Halbjahr in der Jahrgangsstufe 5).

• Die Computer dienen schulischen Zwecken, z. B. bei der Vorbereitung von Referaten. Sie dürfen nicht zu privaten Zwecken oder zum Spielen benutzt werden. Wenn du an einem Computer arbeiten willst, musst du dich vorher bei der Aufsicht in eine Liste eintragen.

• Bei der Suche nach Titeln kann dir das Bibliotheksprogramm LITTERA helfen.

• Die Aufsicht kann dir bei der Nutzung behilflich sein.

• Die Bibliothek ist kein Spielsalon. Wenn du etwas spielen möchtest, gehe bitte in die Räume der Naschu.

• Das Handyverbot gilt auch in der Bibliothek.

• Der Nebenraum kann nach Absprache bei der Aufsicht für Arbeitsgruppen reserviert werden.

• Achte auf deine Wertsachen.

• Bei der Aufsicht gibt es eine Sammelstelle für Fundsachen. Diese werden nach einiger Zeit an die Hausmeister weitergeleitet.

1.2.3. Nutzungsordnung für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schüler_innen, Stand September 2002

A. Allgemeines

Nachfolgende Regelungen dienen der optimalen Nutzung unserer schulischen Computereinrichtungen im Rahmen des Bildungsauftrages der Schule in pädagogischer Verantwortung.

Die Albert-Einstein-Schule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichts.

B. Regeln für jede Nutzung Verbotene Nutzung

Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Die Computer dürfen für Spiele oder Unterhaltung nur im Unterricht und im Rahmen des Bildungsauftrages der Schule genutzt werden.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Missbrauches der schulischen Computer begründen.

Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie

Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (außer USB-Sticks) dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z. B. Grafiken, Videos, Musik) aus dem Internet ist nicht erlaubt.

Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet-Zugang ist grundsätzlich nur für schulische Zwecke, für den Unterricht und in jedem Fall nur im Rahmen des Bildungsauftrags der Schule zu nutzen.

Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit in Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte zu beachten.

Versenden von Informationen in das Internet

Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis in das Internet versandt werden. Dies geschieht unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler, sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis

Außerhalb des Unterrichts wird im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt.

Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Der Zugang zu den Rechnern in der Bibliothek wird Schülerinnen und Schülern ab dem 6. Schuljahr gewährt, sofern sie und ihre Eltern diese Nutzungsordnung anerkannt haben.

Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schüler_innen sowie im Falle der

Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

Aufsichtspersonen die weisungsberechtigte Aufsicht führen Lehrkräfte, Eltern oder sonstige von der Schulleitung beauftragte Personen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

D. Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Information über diese Nutzungsordnung statt, die im Klassenbuch oder Lehrbericht aktenkundig gemacht wird.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung haben neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulische Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich belangt werden.

Beschlossen durch die Gesamtkonferenz am 11.09.2002

1.2.4. Video-Konferenzen-ABC, Stand Januar 2021 Allgemeines

• Deine Anwesenheit im Online-Unterricht ist verpflichtend – genau wie der Unterricht in der Schule.

Wenn du nicht am Unterricht teilnehmen kannst, muss dies schriftlich entschuldigt werden. Dabei gelten die generellen Regeln für Entschuldigungen: Diese müssen den Grund des Fehlens angeben und handschriftlich unterschrieben sein (von einer / einem Erziehungsberechtigten oder von dir, wenn du schon 18 Jahre alt bist). Diese Unterschrift muss mit übermittelt werden (Mail, Brief o.Ä.).

• Unentschuldigte Fehlstunden im Distanzunterricht werden in das Zeugnis eingetragen.

• Versäumte Inhalte des Unterrichts müssen nachgeholt werden.

• Solltest du an einer Online-Konferenz nicht teilnehmen können, dann entschuldige dein Fehlen bei deiner Klassenlehrerin/ deinem Klassenlehrer vorher. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe entschuldigen sich direkt bei ihren Fachlehrern/innen.

• Die Mitarbeit im Distanzunterricht wird benotet. Dabei sind unterschiedliche Formen der Beteiligung denkbar: langfristige Projektarbeiten ebenso wie schriftliche Aufgaben auf der Grundlage des

Behandelten, die Abgabe eigener Ausarbeitungen, Präsentationen, aber auch mündliche Beteiligungen in einer Videokonferenz. Diese Beteiligung findet Eingang in die Zeugnisnote des jeweiligen

Halbjahres.

• Der Online-Unterricht ist Unterricht. Also erscheine auch hier pünktlich.

• Logge dich einige Minuten früher ein, sodass unvorhergesehene technische Probleme behoben werden können.

• Lege vor Beginn des Online-Unterrichts deine Arbeitsmaterialien bereit, sodass du später nichts mehr zusammensuchen musst.

• Nutze elektronische Geräte (Handy/ Laptop/ Tablet) nur für Dinge, die mit dem Online-Unterricht zusammenhängen.

• Suche dir einen ruhigen, ungestörten Bereich für den Online-Unterricht. Der Unterricht ist für die Schülerinnen und Schülern gedacht. Eltern oder Geschwister nehmen nicht daran teil.

Verhalten

Folgende Regelungen sind empfehlenswert. Andere individuelle Absprachen mit deinen Lehrkräften sind möglich.

Angemessenes Verhalten am Mikrofon:

• Wenn du etwas sagen möchtest, dann „hebe die Hand“ (in BigBlueButton).

• Dafür klickst du links auf deinen eigenen Namen und setzt den Status „Hand heben“.

• Setze deinen Status wieder zurück, wenn du nichts mehr sagen möchtest.

• Schalte dein Mikrofon nur dann ein, wenn die Lehrerin/ der Lehrer dich aufruft.

• Rede nur dann, wenn du etwas zum Unterrichtsgeschehen beitragen willst.

• Bedenke, dass andere zuhören. Ist dein Beitrag für alle wichtig?

• Schalte dein Mikrofon nach deinem Beitrag wieder stumm, denn auch leise Hintergrundgeräusche lenken die anderen ab.

• Verzichte auf Snacks und Getränke während des Unterrichts.

Angemessenes Verhalten vor der Kamera:

• Schalte die Kamera nur dann an, wenn deine Lehrkraft dies erlaubt.

• Wenn du an deinem Schreibtisch zu Hause sitzt, fühlst du dich natürlich wie zu Hause. Nimm jedoch trotzdem eine angemessene Körperhaltung ein, wie du es auch im „wirklichen“ Unterricht tun würdest. Mache somit auch keine Gesten und Bewegungen, die du auch sonst vermeiden würdest.

• Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch deinen Hintergrund sowie private Gegenstände/ Bilder sehen können. Wenn du also nicht willst, dass etwas davon gesehen wird, musst du dies vorher an einem anderen Ort platzieren.

• Achte darauf, dass du die Kamera auf dich richtest.

Angemessenes Verhalten im Chat:

• Nutze den Chat nur für Fragen zum Unterricht.

Datenschutz

Fertige keine Mitschnitte (oder Screenshots) von Videokonferenzen, Telefonaten, Chatverläufen etc. an.

Es ist dir auch nicht gestattet, Zugangslinks oder deine eigenen Zugangsdaten zu dem Treffen im Internet an dritte Personen weiterzugeben.

Technik

Allgemein:

• Verwende stets einen aktuellen Browser und ein aktuelles Betriebssystem.

• Verwende am besten Kopfhörer / ein Headset (auch Handykopfhörer reichen). So hört man sich gegenseitig viel besser und es hilft, akustische Rückkopplungen zu vermeiden.

• Verwende am besten ein Tablet oder einen Laptop, da dort der Bildschirm ausreichend groß dargestellt ist.

Verhalten bei Problemen mit der Technik:

• Wenn du ein technisches Problem hast, schreibe eine Nachricht in den Öffentlichen Chat. Deine Lehrkraft oder der/die gewählte Medienbeauftragte/r deiner Klasse können dir dann helfen.

• Lies im Wiki der Schule die Antworten auf die häufigsten technischen Fragen nach:

https://publicwiki.aesmtk-portal.de

• Stelle eine Anfrage beim IT-Support der Schule (per Email: it@aesmtk-portal.de oder über den Link auf der Homepage).

• Sollte es zu Beginn oder während einer Online-Konferenz zu technischen Problemen kommen, sodass eine Teilnahme an der Konferenz nicht mehr möglich ist, ist dies der Lehrkraft umgehend per Mail mitzuteilen.

Bitte halte dich an die formulierten Verhaltensregeln, da nur so ein gutes Online-Arbeiten mit deiner Lehrerin / deinem Lehrer sowie deinen Mitschülerinnen und Mitschülern zustande kommen kann.

1.2.5. Klettervertrag zur Nutzung des Klettergerüstes an der AES

Die Nutzung des Klettergerüstes ist erst nach der Einweisung durch den Sportlehrer gestattet. Diese erfolgt in den ersten Schulwochen nach den Schuljahresbeginn und muss schriftlich nachgewiesene werden.

Darüber hinaus müssen die nachfolgenden Regeln eingehalten werden, ansonsten könnte das Klettern individuell in Zukunft verboten werden und als Konsequenz müssen 1 Woche lang in den Pausen die Häcksel neben der Grube wieder in die Grube gerecht werden.

REGELN:

• Es darf nur geklettert werden, wenn eine Aufsicht dabei ist.

• Der dicke Balken und die Säulen dürfen nicht erklettert werden.

• Es dürfen immer nur 25 Schüler auf einmal auf das Gerät.

• Maximal 3 Schüler pro Klettereinheit.

• Maximal 3 Personen pro Plattform.

• Es darf nicht Fangen auf dem Gerät gespielt werden.

• Man darf niemanden herunterschubsen.

• Gerätsperre wetterbedingt bei Raureif, Frost, Schnee, Eis, bei Regen oder aus Gründen des Infektionsschutzes, z.B. Hygienemaßnahmen.

1.2.6. Sanktionen

Wer wissentlich gegen Regeln verstößt oder sie verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Bezahlung von Reparaturen, Säuberungsleistungen und Ersatzbeschaffungen sind selbstverständlich. Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen sind als mögliche Schritte zu verstehen ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Chronologie.

Pädagogische Maßnahmen (nach § 82 Abs. 1 HSchG)

Klassenebene:

• Gespräche über Ursachen der Verfehlungen mit dem Klassen- oder Fachlehrer (evtl. Einschalten von Klassensprecher, Klassenrat, SV)

• Reflexionsbögen

• Gesprächsnotiz (in die Schülerakte)

• Benachrichtigung der Eltern

• Schriftliche Auseinandersetzung mit dem Abschnitt der Schulordnung, gegen den verstoßen wurde

• Änderung der Sitzordnung

• Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern

• Zeitweise Wegnahme von Gegenständen bei Störung (auch präventiv)

• Klassenkonferenz, Aktennotiz mit Beschlüssen (Schülerakte)

• Aussprache einer schriftlichen oder mündlichen Missbilligung durch den Klassenlehrer/

Klassenkonferenz (wird nach Ablauf des folgenden Schuljahres aus der Schülerakte entfernt, sofern nicht eine erneute Missbilligung ausgesprochen wurde)

• Sozialstunden (auch bei kirchlichen, gemeinnützigen oder städtischen Einrichtungen) Beratungsebene (hier erfolgen noch keine Sanktionen!):

• Einschalten von Beratungslehrer, Verbindungslehrer; Schulsozialarbeiter; Gesprächsnotiz/ schriftliche Vereinbarung mit Überprüfungsterminen (Schülerakte)

• Benachrichtigung der Eltern über Beratung und Vereinbarungen

• Gespräch mit außerschulischen Beratern Schulleitungsebene

• Gespräch mit der Schulleitung (Gesprächsnotiz in Schülerakte)

• Mitteilung an die Eltern

• Elterngespräche

• Aussprache einer schriftlichen oder mündlichen Missbilligung (siehe Klassenebene)

• Gemeinschaftsaufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu erkennen.

Aufklärung und Information

• eine Stellungnahme schreiben, mit den Betroffenen darüber sprechen

• einen Artikel über ein bestimmtes Thema schreiben und veröffentlichen (Schülerzeitung, Plakatwand, Vortrag in der Klasse)

• informeller Besuch bei bestimmten Institutionen und Bericht darüber

• Teilnahme an Aufklärungsprojekten (Gewalt, Alkohol und andere Drogen)

• Mitgestaltung eines Projekttages in der Klasse zu einem bestimmten Thema Reinigungsdienste z.B.

• Ordnungsdienst in der Klasse

• Unterstützung des Hausmeisters bei Reinigungsarbeiten

• Cafeteria säubern und aufräumen

• Treppen putzen

• Tische säubern

• Müll aufsammeln

Auswirkungen auf die Kopfnoten bzw. Kursnote

Laut § 27, (1) der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses enthalten die Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 eine Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler.

Die Kriterien für die Findung der Kopfnoten werden zu Beginn des Schuljahres von den Lehrern erläutert.

Ordnungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 2 HSchG

Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn der_die Schüler_in in der Schule gegen eine Rechtsnorm,

und Erziehungsauftrages der Schule notwendig sind oder zum Schutz von Personen und Sachen dienen und pädagogische Maßnahmen sich als wirkungslos erwiesen haben.

Ordnungsmaßnahmen werden getroffen auf Antrag der Klassenkonferenz nach Anhörung des Betroffenen und der Eltern.

Eintragungen und Vorgänge über Ordnungsmaßnahmen sind spätestens am Ende des zweiten Schuljahres nach der Eintragung zu löschen, sofern nicht während dieser Zeit eine erneute Ordnungsmaßnahme getroffen wurde.

• Ausschluss vom Unterricht

• Überweisung in eine parallele Klasse

• Ausschluss von besonderen Veranstaltungen/Aktivitäten

• Androhung eines Schulverweises durch die Schulleitung

• Schulverweis

1.2.7. Toilettenvereinbarung zur Reinhaltung der WCs an der AES

Ich erkläre, dass ich die Toiletten an der AES sauber halten werde.

Ich werde keine Sprüche an die Wand schreibe, sparsam mit dem Toilettenpapier umgehen und auch sonst darauf achten, die Toiletten sauber zu hinterlassen.

Mir ist bekannt, dass im Falle einer Verunreinigung einer Toilette durch mich diese abgeschlossen wird und ich als Verursacher für die Reinigung der Toilette und die Beseitigung des Schades zu sorgen habe.

2. Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34