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Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere

Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn

1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);

2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Erstbehandlung noch nicht abgeschlossen ist;

4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.

Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem

Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit

vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt,

bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden,

Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in

Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie

dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen

Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

3. Datenschutz an der Albert-Einstein-Schule

3.1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Die Albert-Einstein-Schule als Institution erhebt aufgrund ihres berechtigten Interesses (s. Art. 6 Abs. 1 lit. b-f.

DSGVO) personenbezogenen Daten und speichert dies ab. „Schulen und Schulaufsichtsbehörden dürfen nach § 83 des Hessischen Schulgesetzes sowie nach den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften die in der Anlage 1 der Verordnung [über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen vom 4. Februar 2009] genannte personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern verarbeiten. Eine separate Einwilligung ist hierfür nicht notwendig.

Von dieser Regelung unberührt bleiben im Folgenden unter 3.4. dargestellte Verarbeitung und

Veröffentlichung personenbezogener Daten, die Ihre ausdrückliche Einwilligung erfordern. Hier gilt auch das Widerspruchsrecht.

3.2. Verantwortlicher für den Datenschutz und Datenschutzbeauftragter

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze ist:

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

André Steinborn

3.3. Rechte bei der Datenverarbeitung

Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht bei einwilligungserforderlichen

Verarbeitungszwecken gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit: Erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der Medien oder der Datenarten oder Fotos bezogen sein. Hierfür genügt eine E-Mail an gymnasium@aesmtk.de mit dem Inhalt:

„Widerruf zur Datenverarbeitung [Benennung Spiegelstrich in vollem Wortlaut auf welchen sich der Widerruf bezieht] (Schüler_innen-Name).“ Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr für die genannten Zwecke verwendet und unverzüglich aus den entsprechenden Medien gelöscht. Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten einschließlich Fotos und Filmtonaufnahmen jederzeit und zeitlich unbegrenzt weltweit abgerufen und gespeichert werden.

Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie für die Dauer der Schulzugehörigkeit. Nach Ende der Schulzugehörigkeit werden die Daten gelöscht. Filmtonaufnahmen werden spätestens am Ende des jeweiligen Schuljahres von der Schulhomepage gelöscht. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, bei dem Hessische Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon:

+49 611 1408 – 0, Telefax: +49 611 1408 - 900 / 901 zu. Die Kontaktdaten des schulischen

Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

3.4. Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 6 DSGVO Abs. 1 lit. a mit Einwilligung Betroffener

Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO:

Foto-, Bild- und Tonaufnahmen stellen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar. Die Aufnahmen dürfen nur mit freiwilliger und informierter Einwilligung der Betroffenen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gemacht und veröffentlicht werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der

personenbezogenen Daten zu den unten genannten Zwecken sind die nachfolgenden Einwilligungserklärungen.

3.4.1. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos, Filmtonaufnahmen von Schüler*innen

In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch

personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte, Fotos sowie Filmtonaufnahmen zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-)Wettbewerbe,

Unterrichtsprojekte oder den „Tag der Offenen Tür“ in Betracht. Dies kann in den folgenden Medien sein:

World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule www.aesmtk.de, in der örtlichen Tagespresse sowie einem Jahresbericht der Schule. Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Datenschutzrechtlicher Hinweis zu Veröffentlichungen im Internet: Bei einer Veröffentlichung im Internet können die

personenbezogenen Daten (einschließlich Abbildungen) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

3.4.2. Anfertigen Fotos und Videos von Schüler-innen für unterrichtliche Zwecke

Innerhalb des Unterrichts der Fächer Darstellendes Spiel, Musik, Kunst und Sport können Fotos und Filmtonaufnahmen ausschließlich für pädagogische Zwecke, in enger Anbindung an den Unterricht, zur Dokumentation, zur Aus- und Bewertung von Unterrichtsprojekten angefertigt werden. Die Aufnahmen werden nur innerhalb des Unterrichts verwendet und nicht an Dritte übermittelt. Darüber hinaus können Fachlehrkräfte im Fach Sport, da das Fach sitzplanunabhängig unterrichtet wird, Fotos der Schüler*innen anfertigen, damit sie zeitnah die Namen der Schüler*innen auswendig lernen können. Die Aufzeichnungen werden zeitnah nach der Erfüllung des o.g. Zwecks, spätestens am Ende des jeweiligen Schuljahres gelöscht.

3.4.3. Zuschaltung zum / Teilnahme am Unterricht im Rahmen von unterrichtsersetzenden Maßnahmen mittels Echtzeit-Videokonferenzsystem (Big Blue Button)

Im Zuge von Pandemiesituationen oder ähnlichen einschneidenden Ereignissen kann die Notwendigkeit alternativer, unterrichtersetzender Maßnahmen z.B. über Videokonferenzsysteme entstehen. Die Albert-Einstein-Schule arbeitet mit dem System BigBlueButton. Zuschaltungen finden in Echtzeit statt, dabei werden Bild- und Tonaufnahmen übertragen. Eine Aufzeichnung der Videoübertragung sowie die Übertragung der Videokonferenz an Dritte ist nicht zulässig. Bei der Nutzung der Videokonferenzsoftware ist folgendes zu beachten (dies ist keine abschließende Aufzählung):

• Die Software darf ausschließlich zu schulischen Zwecken genutzt werden.

• Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollten Dritte Kenntnis von den Daten erhalten haben, ist die Schule umgehend hierüber zu informieren.

• Sofern ein Chat vorhanden ist, darf auch dieser nicht gespeichert werden. Auch das Anfertigen und Speichern von Screenshots, Fotos oder Videos ist untersagt.

• Die Teilnahme Dritter an der Videokonferenz ist nicht gestattet.

• Der Austausch von Materialien wie Texte, Bilder, Musik, Töne oder Videos zwischen den Nutzern ist ausschließlich für schulische Zwecke erlaubt.