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Bedarfsampel Stegleacker gut genutzt

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Stegleacker gut genutzt

Festinstallation wird beim Landratsamt beantragt

Gottmadingen lö. Nach 18 Monaten Testphase stellte Patrick Pingitzer vom Bauamt im Ausschuss für Technik und Umwelt in der vergangenen Woche das Ergebnis vor: »Die provisorische Be- darfsampel beim Einkaufszentrum Stegleacker wird gut ange- nommen«. Dies belegen die Zahlen mit leicht zunehmender Ten- denz. Die Ampel wurde durchschnittlich 100 Mal am Tag ausge- löst. Bei angenommenen zwei bis vier Personen pro Auslösung sind das 200 bis 400 Personen pro Tag. Vom 15. April 2015 bis 31. Dezember wurde die Ampel rund 22.000 Mal ausgelöst.

Zahlen, die für sich sprechen und die auch die Ausschussmit- glieder und Bürgermeister Dr.

Klinger überzeugt haben, sich als logische Konsequenz für die Am- pellösung auszusprechen. Da bei den Ein- und Ausfahrten eben- falls keine Probleme bekannt seien, könne man sich auch die Abbiegespur ersparen, die aus städtebaulicher Sicht zu vermei- den sei. Somit ist auch der Inves- tor aus der Pflicht entlassen, lau- tete doch der Passus: »Sollte die Ein- und Ausfahrt problematisch

sein, muss der Investor eine Ab- biegespur bauen«. Die Kosten für eine Überquerungshilfe oder Ampelanlage dagegen muss die Gemeinde übernehmen.

Ob die Ampel-Lösung kommt, ist noch offen: »Wir können nicht automatisch davon ausge- hen, dass die Ampel seitens des Landratsamtes schon genehmigt ist«, gab der Bürgermeister zu bedenken. Man werde den An- trag auf eine fest installierte Be- darfsampel mit den Benutzer- zahlen untermauern.

Die Ampel am Stegleacker bietet für Fußgänger eine sichere Über- querung vom und zum Einkaufsareal Stegleacker. Foto: Löffler

Kindergartenplätze

Jetzt anmelden für Kindergartenjahr 2016/2017

Gottmadingen.Alle Eltern, de- ren Kinder im Kindergartenjahr 2016/2017 einen Kindergarten in Gottmadingen besuchen wol- len, werden gebeten, diese bis spätestens 4. März in dem ge- wünschten Kindergarten anzu- melden. Nur durch eine recht- zeitige Anmeldung kann ihnen ein Kindergartenplatz gesichert werden. Die Gemeindeverwal- tung, die Träger und Einrichtun- gen bitten darum, von Doppel- anmeldungen abzusehen.

Für das Aufnahmegespräch im Kindergarten ist es hilfreich, wenn die Eltern das U-Heft und den Impfpass mitbringen. Die

verbindliche Vergabe der Kin- dergartenplätze kann erst nach der Feststellung der Kindergar- tenbedarfsplanung 2016/2017 durch den Ausschuss für Finan- zen und Soziales Ende März er- folgen.

Die Kontaktdaten der Kinder- gärten, eine Übersicht der Be- treuungsangebote sowie die umfangreiche Kindergartenbro- schüre mit allen Informationen zu den einzelnen Einrichtungen hat die Gemeinde Gottmadingen auf ihrer Homepage www.gott madingen.de unter »Leben in Gottmadingen« – »Infrastruktur«

– »Kindergärten« veröffentlicht.

Teilweise über 30 Stunden- kilometer zu schnell

Ergebnisse der Radarmessungen aus dem Jahr 2015

Gottmadingen. Im Jahr 2015 wurden an vier Orten in Gottma- dingen Radarmessungen durch- geführt. Die höchste Anzahl an Überschreitungen wurde mit 13,56 Prozent am Parkplatz Höhe Höhenfreibad in Fahrt- richtung Gottmadingen er- reicht. Dort wurden elf Messun- gen an 1.814 Fahrzeugen durch- geführt. Die Höchstgeschwin- digkeit hier betrug 84 Stunden- kilometer (km/h) statt der er- laubten 50 km/h. In der Gegen- richtung Richtung Riedheim wurden 1.676 Fahrzeuge erfasst.

Die Anzahl von Überschreitun- gen betrug 9,01 Prozent, die ge- fahrene Höchstgeschwindigkeit 74 km/h.

An der Sporthalle Goldbühl wurden als Höchstgeschwindig- keit 88 Stundenkilometer statt der erlaubten 50 in Richtung Ortsmitte, 74 in Richtung Singen festgestellt. Insgesamt wurden

ortseinwärts 4.423, ortsauswärts 5.806 Fahrzeuge gezählt. Die Überschreitungen insgesamt be- trugen hier lediglich 4,70 und 1,72 Prozent. Am Steiner Weg wurden in Fahrtrichtung Schweiz bei 16 Messungen an 3.018 Fahrzeugen 9,44 Prozent Überschreitungen festgestellt.

In Richtung Ortsmitte über- schritten 350 von 2.748 Fahr- zeugen die zulässige Geschwin- digkeit von 30 Stundenkilome- tern. Das sind 12,74 Prozent.

An derHilzinger Straßewurde Richtung Ortsmitte eine Höchst- geschwindigkeit von 74, in Richtung Hilzingen von 69 Stun- denkilometern gemessen. Bezo- gen auf insgesamt 1.261 Fahr- zeuge Richtung Ortsmitte waren 64 Fahrzeuge (5,08 Prozent), be- zogen auf 1.419 Fahrzeuge Rich- tung Hilzingen waren 42 Fahr- zeuge (2,96 Prozent) bei den je- weils vier Messungen zu schnell.

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Tagesordnung

für die 3. öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Saal des Rathauses am

Dienstag, 8. März 2016, 18:30 Uhr 1. Fragestunde

2. Bekanntgabe derNiederschriftüber die 2. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 16. Februar 2016 3. Bekanntgabe vonBeschlüssenaus der letzten

nichtöffentlichenSitzung

4. NeubauFlüchtlingsunterkunft Kornblumenweg - Vergabe schlüsselfertige Bauleistung

5. Bebauungsplan »Goldbühl – 4. Änderung«

a) Feststellung Entwurf

b) Beschluss Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und

§ 4 Abs. 2 BauGB 6. Wasserversorgung

– Umstellung auf Funkwasserzähler 7. Jahresabschluss 2015

a) Vorläufige Haushaltsreste 2015

b) Überblick über das vorläufige Jahresergebnis 2015 8. TuS Gottmadingen

- Zuschuss aus dem Projekttopf Vereinsförderung 9. Antrag von HerrnEgbert Hirt auf Ausscheidenaus

demGemeinderat 10. Gewerbegebiet Bietingen

- Information über den Planungsstand

11. Herstellen eines provisorischenFluchtwegesam Hauptschulgebäudedes Eichendorffschulverbund - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im

Verwaltungshaushalt 12. Fragestunde

13. Verschiedenes,Wünsche, Anträge

Gemeinderat

Donnerstag, 25. Februar:

14 UhrBesichtigung der Leitzentrale des DRK, Naturfreunde Gottmadingen, Abfahrt um 13.30 Uhr am Feuerwehrhaus 20 UhrJahreshauptversammlung, Hotel »Sonne«, Musikverein Gottmadingen

Freitag, 26. Februar:

7 bis 12.30 UhrWochenmarkt

17 UhrGemütlicher Hock mit Abendessen, AWO-Café, Arbeiter- wohlfahrt, Ortsgruppe Gottmadingen

20 UhrMitgliederversammlung, Bürgersaal, Musikverein Ran- degg

Samstag, 27. Februar:

7 UhrBilger-Cup, offene Meisterschaft mit anschließender Par- ty im Sankt Georgshaus, Treffpunkt Feuerwehrhaus Gottmadin- gen, Ski-Club Gottmadingen

8.30 Uhr Erste Hilfe am Kind, DRK-Heim, Hilzinger Straße 9, Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Gottmadingen

9 UhrSkikurs und Snowboardkurs (Block 2), dritter Tag, Wald- haus/Schweiz, Talstation, Ski-Maxi Carvingschule

Sonntag, 28. Februar, bis Montag, 7. März:

Zweite Skifreizeit in den Dolomiten für Erwachsene, Treffpunkt Feuerwehrhaus Gottmadingen, Ski-Club Gottmadingen Dienstag, 1. März:

14 Uhr Treffen der Dienstagswanderer (Senioren), Treffpunkt Feuerwehrhaus Gottmadingen, Naturfreunde Gottmadingen

Terminplaner

Abfuhr- termine

Biomüll

Fr., 26. Februar, Gottmadingen und Ortsteile Blaue Tonne

Mo., 29. Februar, Gottmadingen und Ortsteile Gelber Sack

Mi., 16. März, Ortsteile Do., 17. März, Gottmadingen

Bitte stellen Sie den gelben Sack erst am Abfuhrtag vor die Tür Restmüll

Mi., 23. März, Gottmadingen und Ortsteile

Elektronikschrott-Kleingeräte-Anlieferung: Radio, Küchen- geräte und Ähnliches

Fr., 8. April, Gottmadingen, Bauhof, 16 bis 18 Uhr Problemstoff-Sammlung

Mo., 23. Mai, Randegg, 9 bis 11 Uhr, Altes Rathaus Mi., 15. Juni, Gottmadingen, 15 bis 18 Uhr, Bauhof Sammlungen von örtlichen Vereinen und Organisationen Sa., 19. März, Altmaterialsammlung in Bietingen, Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Bietingen

Anmeldung E-Schrott-Großgeräte, Bildschirme, Kühlgeräte und Ähnliches

Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Entsorgungsmög- lichkeit besteht zweimal im Jahr.

Anmeldung Sperrmüllabfuhr

Die Anmeldekarten befinden sich im Abfallkalender. Zusendung direkt an den Müllabfuhrzweckverband. Die Anmeldung ist auch über das Internet möglich unter (www.mzv-hegau.de). Die Ab- fuhrmöglichkeit besteht zweimal im Jahr.

Schrottcontainer im Bauhof

Annahme von Schrott jeden Freitag von 16 bis 18 Uhr.

Abfuhrtermine

Tagesordnung

für die 1. öffentliche Sitzung des Stiftungsrates der Anneliese-Bilger-Stiftung im Saal des Rathauses am

Dienstag, 8. März 2016, 17:45 Uhr 1. Fragestunde

2. Bekanntgabe derNiederschriftüber die 3. öffentliche Sitzung des Stiftungsrates am 13. Oktober 2015 3. Jahresergebnis 2015– Information

4. Vorberatung desWirtschaftsplans 2016 5. Zuschussanträge 2016

6. Änderung derZuschussvergabe– Stärkung von eigenen Akzenten

7. Fragestunde

8. Verschiedenes,Wünsche, Anträge

Stiftungsrat

Herrn Hermann Klein

Gottmadingen, zum 80. Geburtstag am 2. März

Herzlichen Glückwunsch

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Das Schulgebäude ist in die Jahre gekommen

Bürger fragen nach beim Dorfgespräch

Gottmadingen lö. Generalsanierung oder Neubau? Eine Frage, die Verwaltung, Gemeinderäte und Bürger gleichermaßen bewegt. Ist eine gut funktionierende Schule im Ort doch auch ein wichtiges Kriterium, um die Gemeinde für junge Familien für einen Zuzug attraktiv zu machen! In das zukunftsweisende Projekt investiert die Gemeinde viel Geld. Egal, wohin der Weg führt, wie Bürgermeister Dr. Klinger im Rahmen des Dorfgespräches im Eingangsbereich des Eichendorff-Schulzentrums mit Zahlen deutlich machte: Rund 15 Millionen Euro für eine Grundsanierung, rund 17 Millionen Euro für einen etwaigen Neubau, der beim Namenlosen Weg/Ecke Rielasinger Straße als Schulstandort festgelegt wurde. Mit diesem größten je von der Gemeinde vorgenommenen Bauprojekt stoße man an die Grenzen des Machbaren, im Vergleich dazu sei das Projekt Höhenfreibad ein Spaziergang gewesen, so Klinger.

Rund 40 Bürger nutzten die Gelegenheit, sich beim Dorfge- spräch über den baulichen Zu- stand des Eichendorff-Schul- zentrums zu informieren und sich unter den fachkundigen Ausführungen von Florian Steinbrenner und Alexander Kopp ein Bild zu machen, wie es aussieht mit dem über 40 Jahre alten Gebäude. Eine Grundsa- nierung, miteingebunden auch das ehemalige Hauptschulge- bäude, bedeute gleichzeitig eine Entkernung, wobei die externe Interimsunterbringung der Schüler mit rund zwei Millionen Euro zu Buche schlagen würde, so der Hinweis des Bürgermeis- ters. Neben baulichen Mängeln, dem reparaturanfälligen Flach- dach und der maroden Elektrik listete Florian Steinbrenner den Brandschutz als ein großes Pro- blem auf, es gibt nur eine große Treppe, keinen zweiten Ret- tungsweg. Wie problematisch sich dies im Ernstfall auswirkt, wurde von der Feuerwehr mit Kommandant Stefan Kienzler am Ende eindrücklich im ver- rauchten Gebäude demonstriert.

Rege nutzten die Teilnehmer des Dorfgesprächs die Möglich- keit, Fragen zu stellen. »Was pas- siert im Falle eines Neubaus mit der alten Schule?«. »Dann ent- steht hier ein neues Wohngebiet.

Was im Gebiet Nasse Äcker ge- plant war, wird hierher verlegt«, lautete Steinbrenners Antwort.

Bürgermeister Klinger verwies darauf, man benötige Wohn- raum in allen Größen und Preis- lagen. »Was passiert mit der Ei- chendorffhalle?«. Diese werde weiter als Sporthalle genutzt, wobei Klinger betonte, dass auch hier gravierende Baumaßnah- men und Nutzungsänderungen anstünden. »Aber dies können wir uns zur Zeit nicht leisten, das ist Zukunftsmusik«. Zum Thema Lärmbelästigung bei laufendem Schulbetrieb stellte Steinbren- ner klar, dass lärmintensive Ar- beiten in die Ferien verlegt wür-

den. Bei der Frage nach den Energiekosten verwies Alexan- der Kopp auf den Neubau als Niedrigenergiebau mit dem gleichzeitigen Vorteil, dass die Lebenszykluskosten günstiger beeinflusst werden könnten.

Nach seiner Führung durch die Physik- und Lagerräume gab Alexander Kopp zu bedenken, dass trotz der großen Flächen viele Räume, die zu dunkel seien und nicht mehr den heutigen Standards entsprächen, nicht benutzt werden könnten.

Seit rund eineinhalb Jahren läuft schon der Planungsprozess.

Auch wenn vieles für einen Neu- bau spricht, wofür auch Zuhöre- rin Monika Dreher nach dem Rundgang eindeutig plädierte,

gab der Bürgermeister zu beden- ken, man müsse beide Möglich- keiten durchplanen, es müsse al- les gut überlegt sein. Um beide Möglichkeiten abzuwägen und eine gute Planung zu bekom- men, habe man eine externe Ex- pertenbefragung in Auftrag ge- geben. Deren Ergebnisse dienen als Grundlage für die letztendli- che Entscheidung Generalsanie- rung oder Neubau, die am Ende des Jahres gefällt wird und die weitere Wegstrecke vorgibt.

Interessierte Bürger informierten sich vor Ort über den Zustand des Schulgebäudes. Foto: Löffler Galgenhumor bei Alexander

Kopp vom Bauamt beim Blick in die maroden Installations- schächte. Foto: Löffler

Bürgerstimmen beim Dorfgespräch:Obwohl ihre Kinder dem Schulalter längst entwachsen sind, waren viele Interessierte beim Dorfgespräch zum baulichen Zustand des Eichendorff- Schulzentrums dabei.

Monika Dreher: »Ich komme zum einen aus Wunderfitz, zum an- deren interessiert mich der Zustand des Schulgebäudes. Ich fin- de ein gut funktionierendes, in die Zukunft ausgerichtetes Schulzentrum für die Gemeinde wichtig«.

Robert Stengele ist sich sicher, dass die Gemeinde die Aufgabe meistert: »Als Bürger interessiert es mich, wo’s mit der Schule hingeht. Für die Gemeinde ist dies eine große Geschichte und eine finanzielle Herausforderung«.

Heinrich Gabriel: »Mich interessiert der Zustand des Gebäudes und was mit ihm im Falle eines Neubaus geschieht.«

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Wahlbekanntmachung der Gemeinde Gottmadingen, Wahlkreis 57, Singen

1.Am 13. März 2016 findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.Die Gemeinde ist in 8 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

Die Wahlräume befinden sich in Gottmadingen im Neubau der Hebelschule (Wahlbezirke 01 – 03) und in der Eichendorffschule (Wahlbezirke 04 – 05). In Bietingen befindet sich der Wahlraum in der Grundschule Bietingen (Wahlbezirk 09). In Ebringen befindet sich der Wahlraum im ehemaligen Schul- und Rathaus (Wahlbezirk 11). In Randegg befindet sich der Wahlraum in der Grundschule Randegg (Wahlbezirk 12).

Alle Räume sind behindertengerecht zugänglich. Behinderte Wähler/innen haben aber auch die Möglichkeit, einen Wahlschein zu be- antragen.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2016 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann.

3.Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist.

Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4).

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenach- richtigung abzugeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzet- tels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden Zusatz enthält. Bei Briefwahl gilt dies außer- dem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzet- telumschlags.

Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelum- schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgege- ben werden.

Ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch über die Internetseite der Gemeinde Gottmadingen unter www.gottmadin gen.de beantragt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter/eine Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihm/ihr der Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm/ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Das Wahlamt ist daher am Samstag, 12. März 2016, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 01621792380 erreichbar.

5.Der/Die Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines/einer anderen erlangt hat.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs).

6.Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlraum des jeweiligen Wahlbezirks und der Briefwahl (ab 16.00 Uhr im Rathaus, Johann-Georg-Fahr-Straße 10) sind öffentlich.

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Dies gilt auch für die am Wahltag ab 18.15 Uhr im Rathaus, Johann-Georg-Fahr-Straße 10 stattfindende Ermittlung des Wahlergebnisses auf Gemeindeebene.

Gottmadingen, 25. Februar 2016

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

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Hebel-Grundschule

Künftige Erst- klässler anmelden

Gottmadingen.An der Hebel- Grundschule beginnt die Anmel- dung der im Herbst 2016 schul- pflichtigen Kinder. Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollendet ha- ben, sind anzumelden. Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind er- neut anzumelden. Kinder, die bis zum 31.06.2017 das sechste Le- bensjahr vollendet haben, kön- nen angemeldet werden (»Kann- Kinder«).

Die Anmeldetage in der Hebel- schule Gottmadingen sind am Dienstag, 8. März, von 10:30 bis 13 Uhr, am Mittwoch, 9. März, von 7:30 bis 9:30 Uhr und am Mittwoch, 16. März, von 14 bis 16:30 Uhr im neuen Schulhaus der Hebelschule. Mit Wartezei- ten ist zu rechnen.

Deutsch-Italienischer Freundeskreis

Neu gewählte Vorstandschaft

Gottmadingen. Der Deutsch- Italienische Freundeskreis Gott- madingen hat eine neue Vor- standschaft. Vorsitzende ist Anna de Giacomo, stellvertre- tende Vorsitzende sind Dr. Wolf- gang Schroff und Antonio Rivel- lo. Schriftführer ist Peter Löchle, Kassierer Günter Weisner.

Maria Frea Hohe, Leopold Mül- ler und Vincenzo Di Maiolo sind Beiräte.

Der Verein lädt alle Mitglieder zum Neujahrskaffee am Sonn- tag, 28. Februar, um 15 Uhr ins Clubheim Bietingen ein.

Naturfreunde

Dienstags- wanderer

Gottmadingen. Am 1. März treffen sich die Dienstagswan- derer der Naturfreunde um 14 Uhr am Feuerwehrhaus Gottma- dingen.

Frauengruppe Siedlergemeinschaft

Kaffeenachmittag

Gottmadingen. Die Frauen- gruppe der Siedlergemeinschaft trifft sich am Mittwoch, 2. März, um 14.30 Uhr zum Kaffeenach- mittag im Siedlerheim in der Donaustraße. Gäste sind will- kommen.

Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

Heute Bürger- information

Gottmadingen. Heute, Don- nerstag, 25. Februar, findet um 19:30 Uhr in der Fahr-Kantine eine gemeinsame Bürgerinfor- mation des Landkreises und der Gemeinde Gottmadingen zu der geplanten Unterbringung für Asylbewerber in einer Gemein- schaftsunterkunft im Industrie- park statt. Hierzu sind alle Inter- essierten herzlich eingeladen.

Festsetzung des

kalkulatorischen Zinssatzes

Noch keine Prognose für 2017

Gottmadingen lö. Den von Kämmerer Andreas Ley vorge- schlagenen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von drei Pro- zent für das Rechnungsjahr 2015 und für den Haushaltsplan 2017 haben die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung einstim- mig abgesegnet. Für das Haus- haltsjahr 2017 kann derzeit noch keine genaue Prognose abgege- ben werden. Eine exakte Über- prüfung wird dann im Zuge des Jahresabschlusses 2016 wieder durchgeführt werden.

»Wir sind im Moment schul- denfrei«, so der Hinweis des Kämmerers. Der Durchschnitts- zinssatz für Fremdkapital mit 3,138 Prozent und der Durch- schnittszinssatz für Eigenkapital

mit 2,49 Prozent ergeben für den Rechnungsabschluss 2015 einen rechnerischen Mischzins- satz von 2,49 Prozent.

Der Kämmerer verwies darauf, dass die kalkulatorische Verzin- sung ihre Begründung darin habe, dass das in den Anlagegü- tern gebundene Eigen- und Fremdkapital keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann. Fremdkapitalzinsen und der entgangene Gewinn aus ei- ner alternativen Anlagemög- lichkeit werden als kalkulatori- sche Verzinsung angesetzt. Des Weiteren schreibe die gesetzli- che Grundlage eine angemesse- ne Verzinsung des Anlagekapi- tals der kostenrechnenden Ein- richtungen vor.

Bebauungsplan

»Beim Friedhof«

Gemeinderat beschließt Veränderungssperre

Gottmadingen lö. In den 1990er-Jahren wurde auf einer unbebauten Fläche nördlich des Friedhofs ein neues Baugebiet überplant und umgesetzt. Er- schlossen wurde dieses Bauge- biet über den neu gebauten Hö- riweg. Der Höriweg sollte als ein- seitige Erschließungsstraße nur der Erschließung der neu ge- schaffenen Bauplätze dienen.

Die Erschließungskosten wurden daher auch nur auf diese Grund- stücke umgelegt.

Allerdings wurde versäumt, im Bebauungsplan ein Zufahrtsver- bot für die nördlich angrenzen- den Grundstücke der Ramsener Straße festzusetzen, obwohl der Höriweg nicht für eine Erschlie- ßung dieser Grundstücke vorge- sehen und ausgelegt war. Bei der

Gemeinde ist nun ein Bauantrag für die Hinterliegerbebauung ei- nes nördlich an den Höriweg an- grenzenden Grundstücks einge- reicht worden, der die Zufahrt und Erschließung vom Höriweg vorsieht.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat in seiner letzten Sit- zung das Baugesuch zurückge- stellt, da die Erschließung vom Höriweg geplant ist. Er hat gleichzeitig die Aufstellung ei- nes Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre empfohlen.

Die logische Folgerung, um den Bebauungsplan zu sichern, war dann der einstimmige Erlass ei- ner Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes »Beim Friedhof«.

… dass der Planungsprozess zum Thema »Bauliche Entwicklung Schulverbund Eichendorffschule« in der roten Infobox vor der Grundschule für interessierte Bürger jederzeit abgerufen wer- den kann?

… dass diese Infobox danach auch an der Grundschule in Ran- degg und Bietingen zur Einsichtnahme zur Verfügung steht?

… dass die Räte planen, sich zu Fuß auf den Weg zu machen, um unter Führung des Umweltbeauftragten Eberhard Koch die reichhaltige Natur, die gut erhaltenen Flächen und einige Be- sonderheiten im Grünen zeigen zu lassen?

… dass die von Georg Ruf (SPD) bemängelten Fahrradständer am Bahnhof erst mit der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Verbesserung erfahren? Was noch dauern kann, denn diese steht auf der Prioritätenliste hinter dem Schulprojekt.

… dass die Verwaltung relativ zeitnah nach Eingang der letzten Abrechnungen auf Anfrage von Bernhard Gassner (SPD) eine Schlussabrechnung Höhenfreibad vorlegen wird?

Christl Löffler

Schon gehört?

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Bebauungsplan »Beim Friedhof - 1. Änderung« und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan «Beim Friedhof – 1. Änderung«

Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Februar 2016 beschlossen, den Bebauungsplan »Beim Friedhof – 1. Änderung« aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans »Beim Friedhof – 1. Änderung« ist im Lageplan vom 1. Februar 2016 dargestellt.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Bebauungsplans »Beim Friedhof – 1. Änderung« ist es, ein Zufahrtsverbot für die Grundstü- cke der Ramsener Straße festzusetzen, da diese Festsetzung beim ursprünglichen Bebauungsplan vergessen wurde.

Außerdem wird mit Hilfe des Bebauungsplanes die Bebauung der unbebauten Grundstücksteile der Grundstücke an der Ramsener Straße städtebaulich sinnvoll geregelt. Es werden Baufenster festge- setzt, die eine Nachverdichtung ermöglichen, die sich nach Art und Umfang der Nutzung in die vorhandene Bebauung städtebaulich sinnvoll einfügt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans »Beim Friedhof – 1. Änderung« ist im Lageplan vom 1. Februar 2016 dargestellt und hat eine Fläche von 15.410 m². Er umfasst die Grundstücke südlich der Ramsener Straße bis einschließlich der Parkplätze des Friedhofs.

Er ist im gültigen Flächennutzungsplan als »Wohnbaufläche« dargestellt.

Die Durchführung des Bebauungsplans erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB. Deshalb kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) verzichtet werden. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einen Umweltbericht nach § 2a BauGB und auf die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, kann ebenfalls verzichtet werden.

Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans »Beim Friedhof – 1.

Änderung« wurde eine Veränderungssperre als Satzung erlassen. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre deckt sich mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes

»Beim Friedhof – 1. Änderung«.

Gottmadingen, 25. Februar 2016

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Eigenbetrieb

Abwasserbeseitigung

Satzungsänderung beschlossen

Gottmadingen lö. Im Jahr 2015 konnten dem Stammkapi- tal aus dem Jahresabschluss 2014 aufgerundet insgesamt 53.500 Euro zugeführt werden.

Die Stammkapitalhöhe beim Ei- genbetrieb Abwasserbeseiti- gung beträgt jetzt 1.005.500 Euro. Nach der weiteren Stamm- kapitalerhöhung für die Abwas- serbeseitigung war die Betriebs- satzung des Eigenbetriebs anzu- passen. Die Zustimmung zur siebten Satzungsänderung der Betriebssatzung des Eigenbe- triebs Abwasserbeseitigung in der jüngsten Gemeinderatssit- zung war nur noch Formsache.

Eichendorff-Schulverbund

Tag der offenen Tür

Gottmadingen.Der diesjährige

»Tag der offenen Tür« des Ei- chendorff-Schulverbundes in Gottmadingen findet am Frei- tag, 4. März, von 16 bis 19 Uhr statt.

Grundstücke für Wohnraum

Gemeinde

verkauft Bauland

Gottmadingen lö. Aus dem Graf-Erbe konnte die Gemeinde zwei Grundstücke an einen Bau- träger verkaufen. Das eine liegt in direkter Nachbarschaft zur Villa Graf in der Randeggerstra- ße, das andere im Baugebiet Löhnen. Das gab Bürgermeister Dr. Michael Klinger gleich zu Be- ginn der zweiten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt.

Je Baugrundstück sollen 15 kleinere und größere Wohnun- gen entstehen.

Seitens der Verwaltung sei es eine positive Entwicklung und eine gute Entscheidung, inner- orts Grundstücke aufzukaufen und einer guten Bebauung zu- zuführen, wie Bürgermeister Klinger betonte. »Wir brauchen im Ort Wohnraum in allen Quali- täten. Dazu gehört auch hoch- wertiger Wohnraum und die Möglichkeit, Eigentumswoh- nungen zur Verfügung zu stel- len«.

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Gottmadingen ohne Müllabfuhr?

Gottmadingen. Undenkbar!

Wenn ich meine Mülltonne zur Entleerung an den Straßenrand stelle, mache ich mir oft Gedan- ken, welch angenehme Einrich- tung mit enormem volkswirt- schaftlichen Nutzen dahinter steckt. Im Winter sind es die Blinkleuchten an den Müllfahr- zeugen, ansonsten das Rumpeln beim Entleeren der Tonnen, was mich zwar weckt, jedoch meist noch eine Runde schlafen lässt, bevor ich, wie selbstverständlich, meine Tonne zurück hole.

Das war nicht immer so! In den 1940er-Jahren bei circa 3.000 Einwohnern war Müllentsor- gung in Gottmadingen noch kein Thema. Da jedes Haus über eine offene Feuerstelle verfügte, sei es Herd oder Ofen, wanderte alles mehr oder weniger Brenn- bare in diese Feuerstellen. Selbst leere Zahnpastatuben, kleine Medikamentenfläschchen und vieles mehr beendeten hier ihren ursprünglichen Verwendungs- zweck. Bei reiner Holzfeuerung landete die Asche selbstver- ständlich noch im eigenen Gar- ten oder fand im Winter bei Glatteis als Streugut seine Ver- wendung. Die Kriegs- und Nach- kriegsjahre zwangen die Men- schen ohnehin zu extremer Sparsamkeit im Umgang mit Le- bensmitteln und allem, wofür es im freien Handel keinen Ersatz gab. Selbst abgefahrene Auto- reifen dienten unter anderem noch zur Schuhbesohlung und landeten, nicht wie heute, oft im Wald. Was absolut keine Ver- wendung fand, wurde zuletzt in einer der ehemaligen Kiesgru-

ben, die um Gottmadingen reichlich vorhanden waren, ent- sorgt. Zum einen war dies das so- genannte »Hamisloch« an der Straße nach Bietingen nahe dem heutigen Kreuzhof, zum ande- ren die wesentlich größere Müll- kippe, circa 100 Meter hinter den letzten Siedlungshäusern, etwa bei der Einmündung der Roseneggstraße in den Kornblu- menweg, wo auch die Industrie- betriebe ihren Müll entsorgten.

Da hier zum Leidwesen der An- wohner fast ganzjährig kleine Feuer oder Glutnester brannten, war dies ein begehrter Spielplatz für unsere Kinder. Oft wurden wir von reichlich vorhandenen Ratten beobachtet. Ob dies wohl ein Überbleibsel des Gewanns

»Rattenäcker« war?

Die Müllgrube an der Bietinger Straße diente Frau Zanai aus dem nahegelegenen Bahnwarts- Haus als wahre Fundgrube, da sie aus bunten Fliesenstücken und allem vorhandenen Krempel im Garten ihres Hauses ein »Mär- chenschloss« zauberte, das viele Menschen, vor allem Kinder, an- lockte. (siehe Bild). Die im

»Wunschbrunnen« gesammelten Münzen finanzierten der Frau alljährlich ein paar Schuhe, wie sie stolz berichtete. Die letzte kontrollierte Deponie befand sich im Gewann Goldbühl und wurde unter der ehrenamtlichen Aufsicht eines Rentners namens Müller mit wuchtigem Vollbart fachgerecht aufgefüllt, wobei zunächst das Metall aussortiert und dann das nichtverrotten- dende Material an tieferen Stel- len gelagert wurde. Letztlich bil-

dete eine gute Humusschicht den Oberbelag. Müllers beschei- dene Forderung an die Gemeinde war der Wunsch nach ein paar warmen Filzstiefeln, was ihm auch gewährt wurde.

Ich entsinne mich, und das wurde mir auch von meinen Al- tersgenossen bestätigt, dass bei schlechten Zensuren in der Schule zuhause die Drohung folgte: »Wenn des it anderscht wörd, kasch du spöter mol gi Stei-klopfä oder zu dä Müllab- fuhr«. Diese abschätzige Einstel- lung hat sich, Gott sei Dank, mit begründetem Recht zum heuti- gen Berufsbild geändert. Die gängige Berufsbezeichnung

»Müllwerker« entspricht nur be- grenzt der vielseitigen Arbeit dieser Männer, die bei jeder Wit- terung und dem ständig wach- senden Verkehr eine nicht unge- fährliche Arbeit verrichten, also ihrer Aufgabe gerecht werden.

Mit dem Wegfall der offenen Feuerstellen infolge der revolu- tionären Umstellung auf Öl-, Gas- und Stromheizungen in den Sechziger- und Siebzigerjahren, aber auch durch den raschen An- stieg der Unmengen von anfal- lendem Haus- und Gewerbemüll, war ein Umdenken in der Müll- entsorgung unumgänglich. Mit der Gründung des Zweckverban- des 1956, also vor genau 60 Jah- ren, durch umsichtige Kommu- nalpolitiker und Verwaltungs- fachleute, ist ja nicht nur das Ein- sammeln der verschiedenen Alt- stoffe verbunden, sondern auch die bestens organisierte Weiter- leitung zur Rückgewinnung wichtiger Rohstoffe oder die Um-

wandlung in Energie und Fern- wärme. So umfasst das Aufga- bengebiet das Einsammeln von Sperrgut, Biomüll, Restmüll, Pa- pier und Problemstoffen sowie Bergen von gelben Säcken. Groß- angelegte Sammelaktionen von Rohstoffen, insbesondere Eisen und Buntmetalle für Kriegszwe- cke, wurden bereits in beiden Weltkriegen praktiziert, denen auch ein Großteil der Kirchenglo- cken und Denkmäler zum Opfer fielen. Während heute das Ein- sammeln von Alteisen den Verei- nen zur Aufbesserung ihrer Ver- einskasse dient, stehen bundes- weit in jeder Ortschaft Container für Glas und Textilien sowie kon- trollierte Sammelstellen für Alt- kleider und Schuhe zur weiteren Verwendung bereit. Was selbst ein kurzfristiger Ausfall der Müll- beseitigung für die Bevölkerung bedeutet, wurde uns durch wie- derholte Streiks in südlichen Län- dern deutlich im Fernsehen ge- zeigt.

So bin ich abschließend der Meinung, dass dieser enorme Service mit durchschnittlich 70 Leerungen der Müllbehälter plus Sperrmüll im Jahr bei noch mo- deraten Gebühren genügend Anlass gibt, an die alte Tradition anzuknüpfen, den unmittelba- ren Dienstleistern wie Müllab- fuhr, Post- und Zeitungszustel- lern zum Jahresende ein kleines Dankeschön zu vermitteln.

Selbst ein freundliches Zuwin- ken unterm Jahr trifft bestimmt auf ein Echo und zeugt von der Wertschätzung dieser außerge- wöhnlichen Tätigkeit.

Helmut Moosmann

Die Müllkippe als Fundgrube: Am Bahnwartshaus entstand ein

»Märchenschloss« aus Fliesenresten, das die Gottmadinger Kinder faszinierte.

(8)

Erlass einer Veränderungssperre

für das Gebiet des Bebauungsplans »Beim Friedhof – 1. Änderung«

Zur Sicherung des mit Beschluss vom 16. Februar 2016 eingeleite- ten Bebauungsplanverfahrens wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen am 16. Februar 2016 die nachfolgende Veränderungssperre beschlossen:

Satzung über die Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet »Beim Friedhof – 1. Änderung«

in Gottmadingen

Nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen am 16.

Februar 2016 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlos- sen.

1. Anordnung der Veränderungssperre

Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Be- bauungsplans »Beim Friedhof – 1. Änderung« wird eine Verände- rungssperre angeordnet.

Ziel des Bebauungsplans »Beim Friedhof – 1. Änderung« ist es, ein Zufahrtsverbot für die Grundstücke der Ramsener Straße festzu- setzen, da diese Festsetzung beim ursprünglichen Bebauungsplan vergessen wurde. Außerdem wird mit Hilfe des Bebauungsplanes die Bebauung der unbebauten Grundstücksteile der Grundstücke an der Ramsener Straße städtebaulich sinnvoll geregelt. Es wer- den Baufenster festgesetzt, die eine Nachverdichtung ermögli- chen, die sich nach Art und Umfang der Nutzung in die vorhande- ne Bebauung städtebaulich sinnvoll einfügt.

2. Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre 2.1 Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 1. Februar 2016 maßgebend.

3. Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre 3.1 Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre

dürfen:

3.1.1 Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchge- führt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

3.1.2 keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, vorgenom- men werden.

3.2 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis er- langt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Un- terhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

3.3 In Anwendung von § 14 BauGB Abs. 2 kann von der Verände- rungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine über- wiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entschei- dung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einverneh- men mit der Gemeinde.

4. Inkrafttreten

Diese Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 BauGB).

5. Geltungsdauer

Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.

Die Satzung über die Veränderungssperre tritt am Tag dieser Be- kanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Veränderungssperre beim Rathaus Gottma- dingen, Bauamt, Johann-Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottma- dingen, während der üblichen Dienststunden, also

von Montag bis Dienstag von 8.15 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 8.15 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.15 bis 12.00 Uhr und

von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie

Freitag von 8.15 bis 12.00 Uhr

einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zu- standekommen der Satzung ist gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsan- sprüchen hingewiesen.

Gottmadingen, 17. Februar 2016

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

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Siebte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs

»Abwasserbeseitigung Gottmadingen«

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) sowie des § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen am 16. Februar 2016 folgende Satzung beschlossen:

I.

§ 4 der Betriebssatzung vom 22. Juni 2004 in der Fassung vom 28. Januar 2014 erhält folgende Neufassung:

Ȥ 4 Stammkapital

Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 1.005.500,00 € festgesetzt.«

II.

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Rechtsvorschriften beim Zustan- dekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht- lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Be- kanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel- tend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gottmadingen, 17. Februar 2016

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Über die Auslegung des Beteiligungsberichts 2015

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde Gottmadingen für das Jahr 2015 wurde fertig gestellt. Der Gemeinderat hat dem Betei- ligungsbericht in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Februar 2016 zugestimmt. Er liegt gemäß § 105 Abs. 3 der Gemeindeord- nung

von Montag, 29. Februar 2016, bis Dienstag, 8. März 2016, – je einschließlich –

beim Bürgermeisteramt Gottmadingen, Kämmerei, Rathaus- platz 1, Zimmer 103, während der üblichen Dienstzeit, also von Montag bis Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr, am Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr öffentlich aus.

Gottmadingen, 25. Februar 2016

Dr. Michael Klinger Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Wolfgang Reuther und Andreas Jung zu Gast

CDU-Ortsverband lädt am Montag, 29. Februar, ein

Gottmadingen. In der Reihe

»Reden mit Reuther« laden der CDU-Ortsverband Gottmadin- gen und der Landtagsabgeord- nete Wolfgang Reuther am Montag, 29. Februar, um 19.30 Uhr interessierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten An- dreas Jung zu einem politischen Stammtisch ins Hotel Sonne in Gottmadingen ein.

Wie schon bei vergangenen Veranstaltungen ist ein Aus- tausch zwischen den Bürgern

und den beiden Abgeordneten in großer Runde geplant. »Wir ma- chen beide Politik für unsere Re- gion«, so der Standpunkt von Wolfgang Reuther. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Land sei Voraussetzung für die Bewältigung der Herausfor- derungen wie etwa in der Flüchtlingspolitik. Wolfgang Reuther wird in Gottmadingen insbesondere dazu Stellung neh- men, welche Schwerpunkte eine CDU-geführte Landesregierung setzen wird.

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Inkrafttreten des Bebauungsplanes

»Löhnen – 7. Änderung« in Gottmadingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat am 22. Dezember 2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan »Löhnen – 7. Änderung« in Gottmadingen nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Löhnen – 7. Ände- rung« ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan »Löhnen – 7. Änderung« tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung, sowie der zusammenfas- senden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB beim Rathaus Gottmadingen, Bauamt, Johann- Georg-Fahr-Straße 10, 78244 Gottmadingen, während der üblichen Dienststunden, also von Montag bis Dienstag von 8.15 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr, Mittwoch von 8.15 bis 12.00 Uhr,

Donnerstag von 8.15 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie

Freitag von 8.15 bis 12.00 Uhr

einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekannt- machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendma- chung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be- gründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung nach der Gemeindeordnung verletzt wor- den sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ent- schädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, de- ren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Gottmadingen, 25. Februar 2016

Dr. Michael Klinger, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

TuS-Männerriege

Kegeln

Gottmadingen. Die TuS-Män- nerriege kommt morgen, Frei- tag, 26. Februar, von 17 bis 19.30 Uhr in der Kegelstube der Ei- chendorffhalle zum Kegeln zusammen.

Familiengruppe der Naturfreunde

Jahresrückblick

Gottmadingen. Die Familien- gruppe der Gottmadinger Na- turfreunde erinnert am Sams- tag, 27. Februar, mit vielen Bil- dern und Geschichten an die Un- ternehmungen des Jahres 2015.

Man trifft sich um 18:30 Uhr im neuen Vereinsraum der Eichen- dorff-Schule. Gäste sind herzlich willkommen. Weitere Informa- tionen: Brigitte Schmidt, Tel.

07731/319150.

Naturfreunde

Besuch der

DRK-Leitzentrale

Gottmadingen. Die Gottma- dinger Naturfreunde besuchen heute, Donnerstag, 25. Februar, die Leitzentrale des Deutschen Roten Kreuzes in Radolfzell und erfahren mehr über deren viel- fältige Aufgaben, die sich be- kanntlich nicht nur auf Kranken- transporte beschränken.

Die Anforderungen sind breit gefächert und benötigen eine sorgfältige und vielfach speziali- sierte Ausbildung. Beginn ist um 14 Uhr, Abfahrt um 13:30 Uhr vom Parkplatz beim Feuerwehr- haus. Anmeldung ist erforderlich bei Günter Hörenberg, Tel.

07731/4814.

Schwarzwaldverein

Tour ab Allensbach

Gottmadingen. Der Schwarz- waldverein Gottmadingen wan- dert am Sonntag, 28. Februar, vom Zentrum Allensbach Rich- tung Westen über die Anhöhen Höhrenberg, Walzenberg, Foh- renbühl und zurück am See ent- lang. Treffpunkt ist um 13 Uhr am Feuerwehrhaus mit Pkw.

Infos bei Elke Heller, Tel.

07731/71533. Gäste sind wie immer willkommen.

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Unser Online-Modul enthält den gesamten Bestand der Büche- rei. Der Zugriff erfolgt über das Internet!

www.gottmadingen.de> Leben in Gottmadingen > Infrastruk- tur > Bücherei

Öffnungszeiten

Montag 14.00 - 17.00 Uhr

Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag 15.00 - 18.00 Uhr

Gemeindebücherei

Hauptstr. 22, 78244 Gottmadingen, Tel. 0 77 31 / 97 88-80 e-mail: gemeindebuecherei@gottmadingen.de

Treppe als Fitnessstudio

Dabei allerdings ist auf Sicherheit zu achten

Hegau.Arbeit und Familie un- ter einen Hut zu bringen, ist nicht immer leicht, und da noch Zeit für ein Fitnessstudio zu fin- den, ist oft schwer. Dabei kann ein wenig Sport problemlos in jeden Alltag eingebaut werden.

Die Treppe ist ein hervorragen- des und kostenloses Fitnessstu- dio für Jung und Alt!

Wenn man auf Aufzüge ver- zichtet und statt dessen die Treppen nutzt, stärkt man sein Herz-Kreislaufsystem, verbes- sert die Ausdauer und verlängert das eigene Leben. Ein penibler Wissenschaftler hat ausgerech- net, dass jede bewältigte Stufe das Leben um 1/1000 Sekunde verlängert, und schon 400 Trep- pen am Tag entsprechen etwa 15 Minuten Jogging. Gute Gründe also, den Aufzug einfach mal zu vergessen und statt dessen die Treppen zu nehmen. Folgendes sollte beachtet werden:

– Immer langsam mit dem Trep- pensteigen beginnen und das

Tempo allmählich steigern.

– Das Geh- beziehungsweise Lauftempo wechseln: eine Etage langsam, die nächste Etage schneller. Wer stark aus der Pus- te gerät, muss die Geschwindig- keit reduzieren.

– Die Beine beim Ansteigen möglichst durchstrecken. Mal mit dem ganzen Fuß, mal nur auf dem Fußballen gehen.

Dabei sollte man aber auch auf die Sicherheit achten. Das Deut- sche Institut für Treppensicher- heit rät: immer den Handlauf nutzen! Denn jedes Jahr sterben circa 1.100 Menschen an den Folgen eines Treppensturzes!

Sichere Treppenaufgänge ver- fügen über eine gute Beleuch- tung, eine kontrastreiche Ge- staltung, einen rutschfesten Bo- den und leicht umgreifbare beidseitige Handläufe.

Mehr Informationen auf www.treppensicherheit.de oder in der Broschüre »Tipps für hohe Treppensicherheit«.

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»Das Auge zum Hegau«

Am Wochenende lädt das neue Hotel »Engener Höh« zu Tagen der offenen Tür

Hegau her. Die Vulkan- und Burgenlandschaft des Hegau zu Füßen, schweift der Blick bis hin zum Bodensee und den Alpen. Dieser einzigartige Ausblick bietet sich den Gästen im neuen Hotel »Engener Höh« an der Rastanlage »Im Hegau West« an der A 81 nicht nur aus 21 eleganten Doppel- und zehn Einzelzimmern, sondern auch aus den wandhoch verglasten Frühstücks- und Konferenz- räumen und natürlich von der vorgelagerten Sonnenterrasse. Nach gut 14 Monaten Bauzeit steht das Hotel nun vor der Eröffnung.

Die Unternehmerfamilie Riemensperger nimmt dies zum Anlass, allen Interessierten im Rahmen von Tagen der offenen Tür am kommenden Wochenende, 27. und 28. Februar, jeweils von 10 bis 17.30 Uhr die Möglichkeit zur Besichtigung zu geben.

Es war just der 80. Geburtstag des Unternehmers Rolf Riemens- perger, an dem Mitte Oktober 2014 der Spatenstich vollzogen wurde. Die sehr gute Auslastung des 2004 erbauten Hotels an der Raststätte »Im Hegau Ost« sowie der bisher 15 Betten im Rasthaus

»Im Hegau West« hatte die Fami- lie Riemensperger zu der neuen Investition in Höhe von gut 4,5 Millionen Euro veranlasst. Rasch wuchs das Hotel in die Höhe und präsentiert sich nun durch seine exponierte Lage an der Hang- kante zwischen der Autobahn mit Tankstelle und Rastanlage und der einmaligen Hegauland-

schaft als Bereicherung für En- gen und die gesamte Region. Der schlanke Baukörper mit seiner gefalteten Glasfassade und den geschützten Loggien vor den Gästezimmern öffnet sich nach Südwesten zur freien Land- schaft, in die sich die Anlage durch ihre Plastizität und dezen- te, warme Farbgebung optimal integriert.

In das Gelände eingelassen, be- findet sich im Untergeschoss die offene Parkebene unter dem auf Stützen stehenden und damit optisch »schwebenden« Baukör- per. Darüber befinden sich im Erdgeschoss die hellen und an-

sprechend gestalteten, klimati- sierten Frühstücks- und flexibel unterteilbaren Konferenz- und Veranstaltungsräume, die sich für jede Art von Tagungen und Feierlichkeiten für bis zu 100 Personen (mit regionaler und in- ternationaler Küche) empfehlen, sowie das Foyer mit Rezeption, Büffet und Bar. Einen besonde- ren Anziehungspunkt bildet hier auch die vorgelagerte geräumi- ge Sonnenterrasse, die zum »Ge- nießen mit Panoramablick« ein- lädt. Elegant gelöst ist auf dieser Ebene auch die direkte Anbin- dung des Hotels an die beste- hende Raststätte. Die 31 hellen,

modern-elegant gestalteten Ho- telzimmer mit behaglichem Wohnbereich und geschützter Loggia in den drei Obergeschos- sen sind auf dem neuesten Stand der Technik, darunter mit W-Lan.

Ohnehin barrierefrei, ist ein Zimmer behindertengerecht konzipiert. In Massivbauweise realisiert, erfüllt das Gebäude durch die Dreifachverglasung und optimale Wärmedämmung der Fassaden und der gesamten Gebäudehülle höchste energeti- sche Standards. Die Flachdach- flächen im Dachgeschoss um eine zurückgesetzte Suite sind extensiv begrünt.

Dem großzügig konzipierten Foyer mit Rezeption, Büffet und Bar schließt sich der klimatisierte und fle- xibel unterteilbare Konferenz- und Veranstaltungsraum an. Bauherr Rolf Riemensperger ist stolz auf die entstandene Hotelanlage »Engener Höh«, für deren Inneneinrichtung seine Gattin Elisabeth sowie

Tochter Iris Brütsch verantwortlich zeichneten. Foto: Hering

Nach 14 Monaten Bauzeit steht das neue Hotel »Engener Höh« an der Autobahn-Rastanlage »Hegau West«

vor der endgültigen Fertigstellung. Durch seine elegante Architektur und die warme Farbgebung fügt es sich

optimal in die Landschaft ein. Foto: Hering

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Interessante Architektur prägt das Hotel »Engener Höh«.

Foto: Hering

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Elegant-modern und doch behaglich mit viel Holz sind die 21 Dop- pel- und zehn Einzelzimmer, darunter ein behindertengerechtes Zimmer, gestaltet. Die jeweils vorgelagerte, windgeschützte Loggia bietet viel Licht, Luft und Sonne. Foto: Hering

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Konzentriert und fair

TVG-Handballer schlagen TV Rielasingen mit 16:40

Gottmadingen.Zu ungewohn- ter Zeit, dienstagabends um 20 Uhr, trat der TVG zum ersten Derby im Jahr 2016 beim TV Rie- lasingen an. Nach zuletzt zwei mehr oder weniger selbst zuge- fügten Niederlagen war die Vor- gabe beim schlechter platzierten TV Rielasingen klar: Den An- schluss an das Tabellenmittelfeld nicht zu verlieren.

Der TV Rielasingen fand besser ins Spiel hinein und ging schnell mit 2:0 in Führung, jedoch konn- ten die ersatzgeschwächten Rie- lasinger die nervöse Anfangs- phase des TVG nicht lange aus- nutzen. Kurzfristig glichen die jungen Wilden des TV Gottma- dingen aus und gingen mit dem nächsten Angriff erstmals selbst in Führung. Bis zur 13. Spielmi- nute war es noch ein Spiel auf Augenhöhe, und sehenswerte und erfolgreiche Einzelaktionen der Hausherren hielten diese im Spiel (7:7). Die erste Zwei-Minu- ten-Strafe auf Rielasinger Seite nutzten die Akteure des TV Gott- madingen durch zwei schnelle Tore, um erneut in Führung zu gehen. In der Folge rollte vor al- lem die zweite Welle des TVG im- mer wieder auf das Gehäuse der Hausherren zu und führte zum Ausbau der Führung. Wie ein- gangs von Trainer Dominik Gar- cia angemahnt, führten die

leichten Tore durch erste und zweite Wellen im Spielverlauf dazu, dass ab der 18. Spielminute der Vorsprung immer weiter an- wuchs (7:12). Ungenutzte Chan- cen durch zwei vergebene Sie- benmeter auf Seiten des TV Rie- lasingen ließen nun auch das letzte Fünkchen Hoffnung erlö- schen, so dass zur Pause ein deutliches 10:18 auf der Anzei- getafel zu lesen war.

Das Spiel in der zweiten Halb- zeit ist schnell berichtet. Die Mannen des TVG spielten weiter ihren Stiefel herunter und ließen nur ab und an einmal die Kon- zentration in der Abwehr und beim Abschluss vermissen. Mit der Disqualifikation des erfolg- reichsten Torschützen Björn Za- charias auf Rielasinger Seite in der 40. Minute erlosch dann schlussendlich auch der viel zi- tierte letzte Lebensfunken, und der TV Rielasingen konnte bis zum Ende der Partie nur noch zwei weitere Tore erzielen.

Insgesamt handelte es sich um ein äußerst faires Spiel, mit dem die beiden Unparteiischen weni- ge Probleme hatten.

Für den TVG spielten: Hug und Wiesenberg im Tor, Bühler (7);

Beuchlen; Löchle (2); Svete (3);

Lutsch (8); Kurz (10); Magro (1);

Partenheimer; Reuschel (3/2);

Lehmann (2); Bechtold (4).

Handball-Krimi

TVG unterliegt Mimmenhausen/Mühlhofen II 28:29

Gottmadingen.Am vergange- nen Samstag gab die Mann- schaft der HSG Mimmenhausen/

Mühlhofen II ihre Visitenkarte im Gottmadinger Goldbühl ab und wollte dabei die gute Aus- gangsposition (3. Tabellenplatz) behaupten. Die Zuschauer sahen zwei völlig verschiedene Halb- zeiten, welche zum Schluss der spannenden und umkämpften Partie mit einem glücklichen Sieg für die Gäste endete.

Die Linzgauer dominierten in Halbzeit Eins das Spielgeschehen nach Belieben und lagen folge- richtig nicht ein einziges Mal in Rückstand. Bis zum 8:8 konnte der TVG noch durch Einzelaktio- nen der beiden besten Gottma- dinger Feldspieler, Reuschel und Lutsch, mithalten. Trainer Garcia sah sich in der 14. Spielminute gezwungen, der Mannschaft nochmals ins Gewissen zu reden.

Über 8:11, 10:16 bis zum Pau- senstand von 12:17 zogen die Gäste spielerisch leicht und cle- ver davon. Die Kabinenanspra- che des Trainers schien nach Wiederanpfiff allerdings nicht bei den Spielern angekommen zu sein. Die HSG machte dort wei- ter, wo sie aufgehört hatte, und in Minute 33 stand es 12:20. Das Spiel schien entschieden. Nach drei schnellen Toren hatten die Garcia-Schützlinge jedoch wie- der »Blut« geleckt und nahmen den Kampf an. Hinter der guten Abwehr wurden die Würfe nun reihenweise Beute vom über sich hinaus wachsenden Schluss-

mann Wiesenberg, und so kam der TVG in der 40. Spielminute wieder bis auf 19:22 heran. Die Gäste wirkten plötzlich sehr ver- unsichert und ausgepumpt.

Nun war es ein Spiel auf Au- genhöhe. Über 22:24 kam der TVG zum viel umjubelten Aus- gleichstreffer in der 52. Spielmi- nute. Es wurde dramatisch. Im- mer wieder gelang es den Gäs- ten, ein Tor vorzulegen. Mit viel Aufwand hielt der TVG dagegen und kam immer wieder zum Aus- gleich bis zum 28:28 in der 59.

Minute. Wieder ging die HSG mit 28:29 in Führung. Und es blieb weiterhin dramatisch. Ausge- rechnet jetzt versemmelte der TVG seinen Angriff und brachte die HSG nochmals in die Hälfte der Gottmadinger. Auch die Gäs- te konnten den Sack nicht zu- machen und ein weiteres Tor er- zielen. Somit bekam der TVG die allerletzte Chance, wenigstens den Ausgleich doch irgendwie zu schaffen. Aber es gelang wieder nicht. Die Trainer waren sich nach dem Spiel einig, dass dieses sehr hochklassige und spannen- de Spiel keinen Sieger respektive Verlierer verdient hatte. Eine Punkteteilung wäre gerecht ge- wesen.

Am nächsten Samstag tritt der TVG wohl seine schwerste Reise in der diesjährigen Hallenrunde an. Es steht das Rückspiel zum Derby bei der DjK Singen an. Das Hinspiel im Goldbühl konnte der TVG mit 28:25 für sich entschei- den. Spielbeginn ist um 20 Uhr.

Schutz in der Brutzeit

Baumfällen ab 1. März verboten

Hegau. Die Untere Natur- schutzbehörde des Landratsam- tes Konstanz weist darauf hin, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September gesetzlich ver- boten ist, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dadurch sollen die wertvollen Lebensräu- me und der Nachwuchs der dort brütenden Vögel und anderer Tiere geschützt werden.

Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beeren- obst und Ziergehölzen im Haus- garten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durchge- führt werden. Auch Pflege- schnittmaßnahmen an Obst-

hochstämmen können im ge- nannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbesondere bei Kir- schen ein Winterschnitt nach- teilig ist. Allerdings ist auch bei diesen Maßnahmen immer auf etwaige Brutstätten von Vögeln Rücksicht zu nehmen.

Eine Ausnahme stellen Maß- nahmen dar, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt werden müssen, wie zum Beispiel das Fällen eines nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Dies ist aber im Einzelfall immer mit der Unteren Naturschutzbehörde abzuklären. Nähere Informatio- nen unter Tel. 07531/800 1222.

Kleider- und Spielzeugbasar

Frühjahrs- und Sommerbekleidung für Kinder

Bietingen. In der Turn- und Festhalle Bietingen findet am Samstag, 12. März, von 14 bis 16 Uhr ein Kleider- und Spielzeug- basar für Selbstanbieter statt.

Schwangere werden gegen Vor- lage des Mutterpasses bereits um 13:30 Uhr eingelassen.

Angeboten werden gut erhal- tene Frühjahrs- und Sommerbe- kleidung in den Größen 50 - 176, Babyzubehör, -Autositze und Spielzeug.

Anmeldung und Tischvergabe unter kleiderbasar.bietingen@

gmail.com oder bei Andrea Nac-

carato Tel. 07734/4879974. Die Anzahl der Tische ist begrenzt.

Standgebühren: 1,25 Meter kosten 7,50 Euro, 1,70 Meter kosten 10 Euro, 2,50 Meter kos- ten 12 Euro. Ein Kleiderständer kostet zusätzlich 2,50 Euro.

Anmeldeschluss für die Tisch- vergabe ist der 7. März. Während des Basars bewirten die Eltern mit Kaffee und Kuchen und bei schönem Wetter mit frisch ge- grillten Würsten. Veranstaltet wird der Basar von den Eltern der Kinder des Kindergartens St.

Raphael Bietingen.

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Ev. Kirchengemeinde

PoGo singt mit und über die Liebe

Gottmadingen. Am Sonntag, 6. März, singt der Pop- und Gos- pelchor (PoGo) um 10.30 Uhr im Gottesdienst in der Lutherkirche.

Unter dem Motto »Gesichter der Liebe« präsentieren die PoGos unter der Leitung von Birgit Mehlich schwungvolle Lieder im Rahmen des Sonntagsgottes- dienstes. Gleichzeitig lädt das Kindergottesdienstteam alle Kinder herzlich ein.

Agenda Kultur + Soziales

Spieleabend

Gottmadingen. Die Agenda- gruppe Kultur und Soziales lädt jeweils am ersten und dritten Dienstag im Monat zum Spiele- abend für Erwachsene ein. Der nächste Spieleabend findet also am Dienstag, 1. März, von 19 bis 21 Uhr in der AWO-Begeg- nungsstätte statt. Alle Spielbe- geisterten sowie neue Spiele sind herzlich willkommen.

Poliogruppe

Treffen

Hegau.Das nächste Treffen der Poliogruppe findet am Samstag, 27. Februar, um 10 Uhr in Sin- gen, Emil-Sräga-Haus, Freibur- ger Straße 1 a, statt. Weitere In- formationen erhalten Interes- sierte bei Christel Grundler, Tel.

07771/91004 oder christel.

grundler@t-online.de.

Brennende Leidenschaft für den Showtanz

VfB feiert mit einem Festwochenende 10-Jahre-Jubiläum

Randegg lö. Zwei Tage lang feiert die Tanzabteilung des VfB Randegg unter der Regie von Jessika Zahradnik, Lissi Christophliemke und dem Organisationsteam ihr zehnjähriges Showtanzturnier, das inzwischen zu einer Erfolgsgeschichte geworden ist und im Jahresablauf des VfB Randegg am ersten Märzwochenende seinen festen Platz gefunden hat. Das Festwochenende beginnt am Frei- tag, 4. März, mit einer Jubiläums-Gala in der Grenzlandhalle, gestaltet von den vereinseigenen Tanzgruppen. Freuen dürfen sich die Besucher auf ein besonderes Showevent, denn die Showtanz- gruppen erreichen bei Wettbewerben regelmäßig Spitzenplätze. Am Samstag, 5. März, findet wie gewohnt der Wettbewerb mit einem Nachmittags- und Abendprogramm statt, bei dem Kinder- gruppen bis 15 Jahre und abends Erwachsene ab 16 Jahren ihr Können präsentieren.

22 Tanzgruppen und rund 315 Kinder und Jugendliche werden das Nachmittagsprogramm ge- stalten, abends stehen 13 Tanz- gruppen mit rund 160 Showtän- zern auf der Bühne. Zum Organi- sations-Team gehören Jessika Zahradnik (stellvertretende Vor- sitzende), Leonie Brachat (Kas- siererin Tanzabteilung), Susanne Müller-Magro (Pressewartin), Lissi Christophliemke (Jugend- leiterin) sowie die Trainerinnen Barbara Gruber, Sonja Schlatter, Lisa Himmelsbach und Jana Ma- gro. Vor zehn Jahren hatte Bar- bara Gruber das Turnier ins Le- ben gerufen. Mit ihr sprach Christl Löffler von »Gottmadin- gen aktuell« (GA):

GA:Frau Gruber, hatten Sie mit diesem Erfolg gerechnet, als Sie das Showtanzturnier vor 10 Jah- ren ins Leben gerufen hatten?

Barbara Gruber:Nein, habe ich nicht. Auch wenn ich es erhofft habe, von der Dimension des Er- folgs wurde ich doch überrascht.

GA:Wie erklären Sie sich den Er- folg des Showtanzes, der bis heute nichts von seiner Faszina- tion verloren hat, im allgemei- nen und auch in Ihrem Verein?

Wie sieht es aus mit Trainerin- nen-Nachwuchs?

Barbara Gruber:Ich denke, dass unsere Halle und die besondere Atmosphäre sehr anziehend für unsere mittlerweile weit ange- reisten Tanzgruppen aus dem Raum Konstanz, Schwarzwald und Schwaben sind. Weitere Pluspunkte sind unsere char- mant-mitreißende Moderatorin Lissi Christophliemke und die ex- zellente Organisation. Da wir mit unseren Gruppen erfolgreich auf viele Wettbewerbe gehen, haben wir uns auch einen Namen ge- macht und knüpfen immer wie- der gerne neue Kontakte. Unse- ren Zuschauern bietet sich die Möglichkeit, die großartige Viel- falt der verschiedenen Tänze zu bewundern. Mittlerweile gibt es immer mehr gemischte Männer-

gruppen, die unser Publikum von den Stühlen reißen. Wir haben glücklicherweise genügend jun- ge Trainerinnen, die aus unserer eigenen Tanzgruppe stammen und die wir gezielt bei Fortbil- dungen ausbilden. Mich freut es, dass der Trend zum Tanz bei Kin- dern und Jugendlichen immer mehr zunimmt.

GA:Die Kostüme sind sehr auf- wendig. Kümmern sich die je- weiligen Gruppen selbst darum?

Barbara Gruber:Ja, das Kostüm ist im Showtanz mit seinem je- weiligen Thema sehr ausschlag- gebend, die Kreativität und die Ideen der einzelnen Gruppen sind immer wieder faszinierend.

Die Tänzerinnen kümmern sich jeweils selbst um ihre Kostüme.

GA:Der VfB stellt sich im Inter- net als moderner Sportverein vor, zu dem auch die Fußballer gehören. Wie werden Sie seitens Ihres Vereins bei diesem Jubi- läum unterstützt?

Barbara Gruber: Mittlerweile haben wir eine gut gemischte Vorstandschaft, die sich aus Tan- zen und Fußball zusammensetzt.

Ohne die Hilfe der Fußballer könnten wir die Veranstaltung nicht meistern, und wir sind für deren Mithilfe sehr dankbar.

GA: Was wünschen Sie sich für sich, für Ihre Tanzgruppen und für das Showtanzturnier?

Barbara Gruber:Dass dieses an- steckende Feuer noch lange in uns brennt.

Besonders freue ich mich auf den Galaabend, wo alle unsere acht Mannschaften gemeinsam tanzen. Und auf die ehemaligen Tänzerinnen der ersten Stunde 1993, die alle dazu eingeladen sind.

GA: Frau Gruber, ich danke Ih- nen für das Gespräch und wün- sche Ihnen und Ihrem Team ein erfolgreiches Jubiläums-Show- tanzturnier.

Sie freuen sich aufs Showtanzjubiläum: (hintere Reihe von links) Lis- si Christophliemke, Leonie Brachat und Jessika Zahradnik sowie (Mitte) Franziska Gruber, Barbara Gruber und Sonja Schlatter mit

Sohn Julian. Foto: Löffler

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