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Bericht über internationale Finanzund Steuerfragen 2011

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Bericht über internationale Finanz-

und Steuerfragen 2011

(2)

nationale Finanzfragen SIF Foto 1. Umschlagseite:

Bernerhof, Bern, Sitz des

Eidgenössischen Finanzdepartements Fotograf: Alexander Gempeler Übersetzungen:

Sprachdienste EFD Layout und Druck:

Stämpfli Publikationen AG, Bern Vertrieb:

BBL, Verkauf Bundespublikationen 3003 Bern

Fax: +41 31 325 50 58 verkauf.zivil@bbl.admin.ch

www.bundespublikationen.admin.ch Art.-Nr. 604.001.11 D

Januar 2011

(3)

Vorwort 3

Übersicht 4

1 Internationale Entwicklungen 6

2 Finanzmarktpolitik 7

2.1 Übersicht 7

2.2 Finanzmarktregulierung 8

2.2.1 «Too big to fail» 8

2.2.2 Vergütungspraxis von Finanzunternehmen («Boni») 9

2.2.3 Versicherungsvertrag 9

2.2.4 Börsendelikte und Marktmissbrauch 10

2.2.5 Regulierung von Hedge Funds 10

2.3 Finanzmarktintegrität 11

2.3.1 FATF/GAFI 11

2.3.2 Andere Gremien im Bereich der Bekämpfung der

Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung 12 2.4 Zusammenarbeit der Finanzmarktbehörden 12

3 Internationale Steuerfragen 13

3.1 Übersicht 13

3.2 OECD 13

3.3 Global Forum über Transparenz und Informations-

austausch in Steuerfragen 13

3.4 Europäische Union 14

3.4.1 Unternehmensbesteuerung 14

3.4.2 Weitere EU-Steuerdossiers 14

3.5 Bilaterale Zusammenarbeit in Steuerfragen 15 3.5.1 Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard 15 3.5.2 Internationale Amtshilfe in Steuerfragen 15

3.5.3 Abgeltungssteuer 16

3.5.4 USA 16

3.5.5 Weitere bilaterale Steuerfragen 17

3.6 UNO 17

4 Internationales Finanzsystem 18

4.1 Übersicht 18

4.2 Internationaler Währungsfonds 18

4.2.1 Reformen der IWF-Quoten und -Gouvernanz 18

4.2.2 Kreditvergabe des IWF 19

4.2.3 Mittelausstattung des IWF 19

4.2.4 Länderexamen Schweiz 20

4.3 Financial Stability Board 21

4.4 Zusammenarbeit mit der G20 22

(4)
(5)

Erneutes, aber bisher ungleichmässiges Wachstum, hoch verschuldete Staaten, währungspolitische Turbulenzen und neue Anforderungen an die Regulierung im Finanzsektor; so präsentiert sich die Weltwirtschaft am Ende der ersten Dekade des neuen Jahrtausends. Die Schweiz mit ihrem international tätigen Finanzplatz stellt sich diesen Herausforderungen.

Die Schweizer Finanzmarktpolitik wurde in der Vergangenheit oft als relativ zu- rückhaltend wahrgenommen und international wurde wenig politisches Aufhe- ben gemacht. Diese Politik erwies sich insgesamt als erfolgreich, wie die starke Stellung des Finanzplatzes Schweiz im internationalen Vergleich belegt. Die Schweiz wird sich weiterhin auf den Schutz der Privatsphäre ihrer Bürgerinnen und Bürger konzentrieren und gleichzeitig eine Politik betreiben, die ihr interna- tional Anerkennung und Respekt verschafft. Dazu gehört auch, eigene Ideen aktiv auf internationaler Ebene zu lancieren.

Um die Kräfte zu bündeln, wurde im Anschluss an die Verabschiedung der Fi- nanzmarktstrategie durch den Bundesrat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, kurz SIF, geschaffen. Es vertritt die Schweiz auf dem internationa- len Parkett und auf der nationalen Bühne, wenn es darum geht, die Wettbe- werbsfähigkeit des Finanz- und Unternehmensstandorts Schweiz zu erhalten und attraktive Rahmenbedingungen für ihn zu garantieren. Das soll durch internatio- nale Verhandlungen im Bereich der Finanz- und Steuerfragen erfolgen sowie durch die Interessenwahrung in internationalen Organisationen. Die aufmerksame Verfolgung der Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten und deren möglichen Auswirkungen auf die Schweiz gehört zu den wichtigsten Aufgaben.

Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

Aus dem folgenden Bericht ersehen Sie, wie vielfältig die Themen im Bereich der internationalen Finanz- und Steuerfragen im vergangenen Jahr waren und was uns 2011 beschäftigen wird.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.

Bern, im Januar 2011

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf

Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements

(6)

Übersicht

Die Finanzkrise und ihre Folgeerscheinungen haben Schwächen im internationalen Finanzsys- tem aufgezeigt und zu Veränderungen auf den Finanzmärkten geführt. Davon sind auch der Finanzplatz Schweiz und die Schweizer Volks- wirtschaft betroffen.

Trotzdem steht die Schweiz im Vergleich zu an- deren Ländern gut da: Sie konnte in den vergan- genen zwei Jahren ihre Staatsverschuldung redu- zieren, das staatliche Engagement zugunsten der UBS war erfolgreich und könnte sich für die öffentliche Hand gar positiv auswirken. Schliess- lich zeichnet sich die Schweiz nach wie vor durch eine hohe Wettbewerbsfähigkeit aus.

Der Druck auf die Schweiz wuchs in den vergan- genen Jahren. Die unterschiedliche Ausgangs- lage von Industrieländern mit hohen Staatsschul- den und der vergleichsweise gut dastehenden Schweiz führt zu weiteren internationalen Be- gehren. Hinzu kommt, dass die Schweiz mit dem föderativen Steuersystem und der hohen Bedeu- tung, die sie dem Schutz der Privatsphäre bei- misst, einige Besonderheiten aufweist.

Finanzmarktstrategie Schweiz Strategische Ziele

– Erbringung hochwertiger Dienstleistungen für die Volkswirtschaft

– Sicherstellung guter Rahmenbedingungen für eine wertschöpfungsstarke Finanzbranche

– Sicherstellung einer hohen Systemstabilität und Funktionsfähigkeit

– Erhaltung der Integrität und Reputation des Finanz- platzes

Den Zielen angehängt sind die vier strategischen Stossrichtungen:

– Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors

– Sicherung und Verbesserung des Marktzutritts – Verbesserung der Krisenresistenz des Finanzsektors

und des Umgangs mit systemrelevanten Finanzunter- nehmen

– Sicherstellung der Integrität des Finanzplatzes

Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat einen breiten internationalen Konsens für effi- zientere und bessere Regulierung im Finanz- und Steuerbereich hervorgebracht. Dem können und wollen wir uns nicht entziehen. Der Bundesrat hat deshalb im Februar 2010 eine neue Finanz- marktpolitik konkretisiert. Er will künftig offen- siver agieren und sich international mit innova- tiven und glaubwürdigen Vorschlägen im Finanz- und Steuerbereich einbringen. Die Schweiz soll sich als sicherer, erfolgreicher und weltweit res- pektierter Finanzstandort profilieren, der Stellen schafft, Steuern zahlt und zum Wohlstand ent- scheidend beiträgt.

Wie wird diese neue Finanzmarktstrategie um- gesetzt? Was wurde im ersten Jahr erreicht?

Was sind die kommenden Herausforderungen?

Diesen Fragen geht der vorliegende erstmals er- stellte Bericht «Internationale Finanz- und Steuerfragen» des Eidgenössischen Finanz- departements nach.

Für die Schweiz ergeben sich folgende Schwer- punkte im Bereich der internationalen Finanz- und Steuerfragen:

Finanzmarktregulierung Schweiz: Ende Sep- tember 2010 hat eine Expertenkommission ihre Vorschläge für den Umgang mit systemrelevan- ten Unternehmen («too big to fail») an den Bun- desrat abgeliefert. Noch im Frühling 2011 – nach einer Vernehmlassung Anfang Jahr – will der Bundesrat dem Parlament seine Vorschläge für Gesetzesänderungen unterbreiten. Weitere ak- tuelle Themen sind die staatliche Regelung von Boni, die Einführung einer allgemeinen Markt- aufsicht bei Börsendelikten und Marktmiss- brauch oder die Totalrevision des Versicherungs- vertragsgesetzes. Als Mitglied der Groupe d’action financière, kurz GAFI (engl.: Financial Action Task Force, FATF) engagiert sich die Schweiz zudem bei der internationalen Bekämp- fung von Geldwäscherei und Terrorismusfinan- zierung. Bis Ende 2011 wird sich die Gruppe mit dem Hauptthema der Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung beschäftigen (vgl. Kapitel 2).

(7)

Internationale Steuerfragen: 2010 hat das eidgenössische Parlament den ersten zehn revi- dierten Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard zugestimmt; weitere werden 2011 folgen. Mit Deutschland und dem Vereinig- ten Königreich wurden im Oktober 2010 zudem Grundsatzvereinbarungen erzielt, im Hinblick auf konkrete Verhandlungen über eine Quellensteuer mit abgeltender Wirkung. Damit soll die Privat- sphäre der Bankkunden geschützt und gleichzei- tig die Steuerpflicht erfüllt werden. Entspre- chende Verhandlungen sollen 2011 geführt werden. Bei der Unternehmensbesteuerung steht die Schweiz mit der EU im Dialog über ge- wisse Aspekte von Steuerregimes (vgl. Kapitel 3).

Internationales Finanzsystem: Für die Schweiz als bedeutender Finanzstandort mit einer starken international ausgerichteten Volkswirtschaft und eigener Währung ist es wichtig, in internationa- len Finanzgremien eine aktive Rolle zu spielen.

Dies betrifft vor allem den Internationalen Wäh- rungsfonds (IWF), das Financial Stability Board (FSB) und den Zugang zu den G20. Mit der Gou- vernanzreform im IWF wird die Stellung der auf- strebenden Schwellenländer verstärkt und die Verteilung der 24 Sitze im Exekutivdirektorium angepasst. In den nächsten zwei Jahren wird die Schweiz bemüht sein, ihre starke Stellung in die- sem Gremium zu halten (vgl. Kapitel 4).

Ein zentrales Arbeitsinstrument der für die inter- nationale Finanzstabilität zuständigen Gremien sind Länderexamen und -evaluationen. Die Schweiz befürwortet solche Evaluationen, die nach transparenten und international akzeptier- ten Standards erstellt werden, und ist nicht nur als Geprüfte, sondern auch als Prüferin aktiv beteiligt. So ist unser Land federführend zustän- dig für die Evaluation von Spanien für die FSB Peer Review. 2011 wird die Schweiz selber im Rahmen der FSB Peer Review geprüft. Ähn- liche Länderexamen führen auch der IWF (Wirt- schafts- und Finanzsektorpolitik), das globale Forum über Transparenz und Informationsaus- tausch in Steuerfragen (Amtshilfe in Steuer- fragen) und die GAFI (Geldwäschereibekämp- fung) durch.

Mit der Umsetzung der Finanzmarktstrategie hat der Bundesrat das neu geschaffene Staats- sekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) beauftragt. Das SIF ist seit dem 1. März 2010 operativ tätig. Das Staatssekretariat wahrt die Interessen der Schweiz in internationalen Finanz- und Steuerfragen und vertritt die Schweiz – zusammen mit der Nationalbank – in massgeblichen Gremien wie dem FSB oder dem IWF. Es erarbeitet zudem Grundlagen für die Finanzmarktpolitik und die Finanzmarktregulie- rung und engagiert sich bei den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Finanzkrimi- nalität.

(8)

Internationale Entwicklungen

2010 gab es klare Zeichen der weltwirtschaftli- chen Erholung. So geht der IWF von einem welt- weiten Wachstum von rund 4,8% aus. Im Finanzsektor bleiben trotz ruhigerer Lage Un- sicherheiten und Risiken bestehen.

Das Wachstum gestaltete sich regional unter- schiedlich: Während das Bruttoinlandprodukt (BIP) in Industrieländern um 2,7% zulegen dürfte (2009: minus 3,2%), erwartet der IWF bei den aufstrebenden Ländern eine Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivitäten von 7,1% (2009:

2,5%). Das Wachstum in den Industrieländern wird vor allem noch von ausserordentlichen monetären und fiskalen Unterstützungsmassnah- men getragen. Die Risiken insbesondere für die öffentlichen Finanzen bleiben entsprechend gross.

Die immensen Verluste bedeutender Finanzinsti- tute haben zu erheblichen Umwälzungen und damit zu veränderten Marktstrukturen geführt.

Einige grosse Institute sind verschwunden oder haben mit anderen Instituten fusioniert. Der Konzentrationsprozess im Finanzsektor hat sich dadurch noch akzentuiert. Die aufgrund der Finanzkrise weltweit ausgelösten Interventionen der Regierungen und Notenbanken haben die Märkte zusätzlich massgeblich beeinflusst.

Auf der Regulierungsebene wurden im Rahmen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht die in- ternationalen Standards zur Kapitalisierung von Banken einer Revision unterzogen. Wie die ein- zelnen Länder diese Standards umsetzen, bleibt abzuwarten.

Weltweit haben die Zentralbanken der grössten Industrieländer eine expansive Zinspolitik betrie- ben. In den USA beträgt das vom Federal Re- serve System festgelegte Zielband für den Leit- zins weiterhin 0,0%–0,25%. Die Europäische Zentralbank beliess den Hauptrefinanzierungs- satz bei 1,0% und stellte den Banken weiterhin unbeschränkt Liquidität zur Verfügung. Die von verschiedenen Zentralbanken betriebene quanti- tative Lockerung (z.B. USA) wurde fortgesetzt.

Als Folge der Rettungs- und Stützungsmassnah- men und wegen des geringen Wachstums sind 2010 die Staatsschulden in den meisten Industrie- ländern deutlich gestiegen. In der Eurozone kam es aufgrund der Schuldenlage in Griechenland und Irland jeweils zu erheblichen Turbulenzen.

Zur Beruhigung der Lage sah sich die Europäi- sche Union (EU) gemeinsam mit dem IWF ge- zwungen, zwei ausserordentliche Finanzhilfepa- kete zu schnüren. In einer Reihe weiterer Staaten vor allem der EU bleibt die Lage ernst.

Die internationale Staatengemeinschaft steht vor grossen Herausforderungen. Einerseits müssen die Länder ihre Staatshaushalte konsolidieren, was bei der fragilen wirtschaftlichen Erholung erheblicher Anstrengungen bedarf. Anderseits sind die Reformen der Finanzmarktregulierung umzusetzen, um die globale Finanzstabilität zu erhöhen.

Diese Entwicklungen haben die Rahmenbedin- gungen auch für den international ausgerichte- ten Schweizer Finanzplatz markant verändert.

Öffentliche Verschuldung in % des BIP

110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

Schweiz Industrieländer

Quelle: IMF, World Fiscal Monitor

2006 2007 2008 2009 2010 2011

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2

Finanzmarktpolitik

2.1 Übersicht

Auf dem Finanzplatz Schweiz hat sich die Lage im Jahr 2010 etwas beruhigt, nachdem das Vorjahr von Vertrauensverlust und Risikoscheue geprägt war. Die Schweizerische Bankierver- einigung geht für 2010 von einem leichten Be- schäftigungszuwachs in ihrer Branche aus. Sie rechnet weiter mit einer steigenden Kreditnach- frage, so dass damit auch der Geschäftserfolg der Banken steigen könnte. Trotzdem herrschen weiterhin Unsicherheiten, was sich auch auf das Handels- und Kommissionsgeschäft auswirken könnte.

Der Schweizer Finanzsektor trägt wesentlich zur Wertschöpfung, zur Beschäftigung und zum Steueraufkommen der Schweizer Wirtschaft bei.

Im Jahr 2009 betrug der Wertschöpfungsbeitrag des Finanzsektors fast 11% des BIP und es arbei- teten rund 200 000 Personen (Vollzeitäquiva- lente) in diesem Sektor. Das sind gut 6% der Ge- samtbeschäftigung der Schweiz.

Der Finanzsektor gehört damit zu den bedeu- tendsten Wirtschaftszweigen der Schweiz. Er ist eine tragende Säule der heimischen Wirtschaft.

Eine effiziente Kapital- und Risikoverteilung so- wie eine ausreichende Kreditversorgung sind zentrale Voraussetzungen, damit die Volkswirt- schaft ihr Wachstumspotenzial ausschöpfen kann. Der Finanzplatz Schweiz ist international ausgerichtet und hauptsächlich in den Bereichen Vermögensverwaltung, Versicherung und Rück- versicherung, Finanzierung des Rohstoffhandels und Ansiedlung von Finanzierungsvehikeln wie Hedge Funds (Funds of Hedge Funds) aktiv.

Der Schweizer Finanzsektor

in % des BIP in 1000

14 200

13 195

12 190

11 185

10 180

9 175

8 170

7 165

6 160

Wertschöpfung (linke Skala) Arbeitsplätze (rechte Skala) Quelle: SECO/BFS

1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009

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2.2 Finanzmarktregulierung 2.2.1 «Too big to fail»

Die jüngste globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch in der Schweiz gezeigt, dass die Schief- lage einer Grossbank mit systemrelevanten Funk- tionen eine erhebliche Belastung für die Volks- wirtschaft darstellen kann. Damit solche Banken nicht «zu gross sind, um unterzugehen» («too big to fail», TBTF) und der Staat keine finanziel- len Risiken zu deren Rettung eingehen muss, will der Bundesrat die volkswirtschaftlichen Risi- ken von Grossbanken künftig begrenzen. Am 30. September 2010 hat eine Expertenkommis- sion ihre Vorschläge eingereicht, die vom Bun- desrat begrüsst wurden.

Im Dezember 2010 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur erforderlichen Anpassung der entsprechenden Gesetzesvorlagen. Vier Kernmassnahmen stehen im Zentrum: Stärkung der Eigenmittelbasis, strengere Liquiditätsanfor- derungen, bessere Risikodiversifikation, die die Verflechtungen innerhalb des Bankensektors ver- ringert, und vorbereitende organisatorische Massnahmen, die eine Weiterführung von sys- temrelevanten Funktionen (z.B. Zahlungsverkehr) bei drohender Insolvenz gewährleisten. Beson- ders die ersten beiden Massnahmen entsprechen auch den Bemühungen auf internationaler Ebene und gehen über die Anforderungen des geplan- ten internationalen Standards (Basel III) hinaus (vgl. Grafik Seite 8).

Die vier Massnahmen sind aufeinander abge- stimmt, wobei das Zusammenwirken zwischen Eigenmittel- und Organisationsanforderungen besonders eng sein soll. Unterschreitet eine Bank eine bestimmte Eigenmittelquote, wird die Not- fallplanung ausgelöst, d.h. die systemrelevanten Funktionen werden in kurzer Zeit auf einen neuen Rechtsträger übertragen.

Für die Umsetzung der strengeren Eigenmittel- vorschriften sollen im Bankengesetz zwei neue Instrumente bereitgestellt werden: Vorratskapital und Wandlungskapital (Contingent Convertible Bonds, Coco-Bonds). Die Ausgabe von Coco- Bonds in der Schweiz wird die Rechtsrisiken im Falle einer behördlich angeordneten Umwand- lung im Krisenfall wesentlich verringern. Um die Ausgabe von Anleihensobligationen und damit auch von Coco-Bonds in der Schweiz zu fördern Finanzplatz mit starker Vermögensverwaltung

in % des BIP (per Ende 2007) 40

30

20

10

0

Marktanteil grenzüberschreitende Vermögensverwaltung Marktanteil Vermögensverwaltung total

BIP-Anteil des Finanzsektors

Quellen: Finanzsektor (Bruttowertschöpfung): BFS, Bureau of Economic Analysis (USA), National Statistics (UK: QTPR, NSRV, ABML), Statistics Singapore; STATEC Luxembourg; Vermögensverwaltung: SwissBanking, Boston Consulting Group, McKinsey, Banque Centrale du Luxembourg

Schweiz USA UK Singapur Luxemburg

Eigenmittelanforderung in % der risikogewichtigen Aktiven

20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0

Quelle: EFD

progressive Komponente

Eigenmittel- puffer

Basisanfor- derung

Geplanter internatio- naler Standard (Basel III)

Vorschlag Expertenkom- mission für Schweizer systemrelevante Banken Common Equity Übrige Eigenmittel Cocos

?

2,5%

3,5%

4,5%

6%

3%

5,5%

4,5%

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und den Schweizer Kapitalmarkt zu stärken, schlägt der Bundesrat steuerliche Massnahmen vor. Diese beinhalten namentlich die Abschaf- fung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital so- wie Änderungen bei der Verrechnungssteuer.

Davon profitiert der Unternehmensstandort Schweiz.

Ebenfalls in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde die Regulierung der Vergütungen von sys- temrelevanten Banken, die trotz aller Anstren- gungen zur Linderung der «Too big to fail»-Prob- lematik in irgendeiner Form auf Bundesmittel angewiesen wären. In solchen Fällen ordnet der Bundesrat Massnahmen zu deren Vergütungssys- temen an.

Die Vernehmlassung bei den interessierten Krei- sen dauert bis zum 23. März 2011. Die Botschaft des Bundesrates an das Parlament ist für den Frühling 2011 vorgesehen, so dass die Vorlage vom Erstrat in der Sommer- und vom Zweitrat in der Herbstsession beraten werden kann. Die Ge- setzesänderungen könnten frühestens Anfang 2012 in Kraft treten. Mit Übergangsfristen soll die Umsetzung erleichtert werden.

2.2.2 Vergütungspraxis von Finanzunter- nehmen («Boni»)

Wie viel soll ein Banker verdienen? Diese Frage hat in Bevölkerung und Politik zu intensiven Dis- kussionen geführt. Nicht zuletzt Grund dafür waren die vor und während der Finanzkrise ho- hen Vergütungen vor allem im Bankensektor.

Da unangemessene Entschädigungssysteme und -mechanismen mitverantwortlich für das Einge- hen übersteigerter Risiken sein können und zur Finanzkrise beigetragen haben, will die Schweiz Massnahmen ergreifen: Es sollen Salärstrukturen in Unternehmen gefördert werden, die sich nachhaltig auf die langfristigen Unternehmens- perspektiven auswirken.

Der Bundesrat hat am 28. April 2010 das EFD be- auftragt, bei der Vergütungspraxis die folgenden drei Massnahmen auszuarbeiten:

– geänderte steuerliche Behandlung von Mitar- beiteroptionen, unabhängig von der Branche,

Der bundesrätliche Vorschlag zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen im Zeitpunkt der Aus- übung und ohne jegliche Privilegierung ist vom Parlament gutgeheissen worden. Die für die Regulierung der Vergütungssysteme von Finanz- unternehmen im Falle von Staatshilfe notwen- dige Gesetzesanpassung wird in die laufenden Arbeiten zur Revision des Bankengesetzes zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen (vgl. Kapitel 2.2.1) inte- griert. Im Zusammenhang mit der Regulierung der Vergütungspraxis von Finanzunternehmen wird der Nationalrat im Frühjahr über das vom Ständerat in der Wintersession gutgeheissene

«Tantiemenmodell» befinden. Im Auftrag des Bundesrates wird das EFD die parlamentarischen Arbeiten weiter verfolgen.

2.2.3 Versicherungsvertrag

Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) aus dem Jahr 1908 genügt heutigen An- forderungen nicht mehr und soll deshalb total revidiert werden. Das Gesetz regelt die Bezie- hungen zwischen Versicherungen und Versicher- ten. Mit der Totalrevision soll die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts für Versicherungen ge- wahrt und gleichzeitig der Konsumentenschutz erhöht werden. Nach der Vernehmlassung 2009 führte der Bund eine vertiefte Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Revision durch. Der rund 300-seitige Bericht wurde am 14. Oktober 2010 veröffentlicht. 2011 wird der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum neuen VVG unterbreiten.

Neben der Begleitung der Regulierungsfolgeab- schätzung umfassten die Arbeiten des EFD auch die Überarbeitung des Vernehmlassungsent- wurfs. In diesem Rahmen sollen Versicherungs- vermittlung (Maklerentschädigung) und andere Grundsatzfragen neu geregelt werden.

(12)

2.2.4 Börsendelikte und Marktmissbrauch Der Bundesrat will bei Börsendelikten und Marktmissbrauch griffigere Normen schaffen. In der Vernehmlassung von Januar bis April 2010 fiel das Echo auf die Vorschläge des Bundes grundsätzlich positiv aus. Bis im Frühjahr 2011 wird das EFD eine Botschaft ausarbeiten.

Der strafrechtliche Tatbestand des Insiderhandels soll inhaltlich neu geregelt werden. Zudem soll es zusätzlich den qualifizierten Tatbestand des Insiderhandels und jenen der Kursmanipulation geben. Bundesanwaltschaft und Bundesstrafge- richt erhalten weiter die Kompetenz, diese Bör- sendelikte zu verfolgen und zu beurteilen. Damit wird der strafrechtliche Instanzenzug gestrafft.

Der Schutz des Finanzplatzes Schweiz und der Anleger erfordert gemäss Bundesrat die Einfüh- rung einer allgemeinen Marktaufsicht. Damit werden sämtliche marktmanipulatorischen Ver-

haltensweisen – also nicht nur besonders schäd- liche – für alle Marktteilnehmer verboten. Dies be- deutet, dass künftig auch Nichtbeaufsichtigte – z.B. Hedge Funds oder private Investoren – einer teilweisen Aufsicht durch die Finanzmarktauf- sicht (FINMA) unterstellt werden.

Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag in der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Höchst- busse für eine vorsätzliche Verletzung der Mel- depflichten von Beteiligungen erhöht, da dafür in der Regel Millionenbeträge eingesetzt werden müssen. Der Bundesrat erachtet es daher als an- gemessen, diesen Straftatbestand mit einer Höchstbusse von CHF 10 Mio. zu sanktionieren.

2.2.5 Regulierung von Hedge Funds Mit der im November 2010 beschlossenen Richt- linie für Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers Directive, AIFMD) will die EU ab 2013 strengere Standards für die Regulierung und Aufsicht in diesem Be- reich einführen. Die Richtlinie betrifft die nicht- UCITS1-regulierten Fonds (vor allem Hedge Funds, Private-Equity-Fonds und Immobilienfonds im EU-Raum). Die Schweiz ist insofern von der Richt- linie betroffen, als ein europäischer Fondsverwal- ter seinen Sitz in der Schweiz haben kann, ebenso wie ein Fondsmanager mit Sitz in der Schweiz schweizerische bzw. europäische Fonds in der EU anbieten kann. Aus Sicht der Schweiz ist es entscheidend, dass einerseits europäische Fondsverwalter bestimmte Geschäftstätigkeiten an schweizerische Finanzdienstleister delegieren können sowie anderseits schweizerische Fonds und Fondsmanager den EU-Pass erhalten.

Die Schweiz verfolgte dieses Dossier von Anfang an mit grossem Interesse. Im März 2010 ver- langte die Schweiz in einem Schreiben an die EU einen diskriminierungsfreien Zugang zum euro- päischen Markt. Diese Position wurde an mehre- ren Treffen mit EU-Stellen bekräftigt. Das EFD prüft zudem, inwieweit die Schweiz ihre gesetzli- chen Regelungen für Hedge Funds und andere alternative Investment Funds an die internationa- len Entwicklungen anpassen muss, um künftig den Zugang zum EU-Markt zu erhalten.

1 UCITS-Fonds (Undertakings For The Collective Investment Of Transferable Securities) sind eine bestimmte Art von Wertpa- pierfonds.

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV 250

200

150

100

50 0

Grossbritannien Frankreich

Deutschland Italien

Niederlande Spanien

Schweiz Belgien

Schweden nemark 203,8 200,1

117,9 171,3

60,4

35,1 28,4

23,2 19,9 76,4

Die Schweiz ist der siebtgrösste Versicherungsmarkt Europas

in Mrd. Euro (2009)

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2.3 Finanzmarktintegrität 2.3.1 FATF/GAFI

Die Schweiz beteiligt sich international an vor- derster Front an der Bekämpfung der grenzüber- schreitenden Finanzkriminalität und verfügt über ein effektives Abwehrdispositiv gegen Geldwä- scherei und Terrorismusfinanzierung. Als Grün- dungsmitglied der Groupe d’action financière, kurz GAFI (engl.: Financial Action Task Force, FATF), setzt sich die Schweiz für griffige und praktikable internationale Standards in den 34 Mitgliedsländern ein.

Zurzeit laufen Bemühungen der GAFI für eine Er- gänzung der internationalen Empfehlungen: Neu sollen auch schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei gelten. Finanzunternehmen müssten entsprechende Verdachtsfälle zwingend an die Behörden melden. Die Ergebnisse dieser Bemühungen, die auch mit dem Privatsektor konsultiert werden, sollen als Gesamtpaket von der Plenarversammlung, dem Entscheidungsor- gan der GAFI, bis Ende 2011 verabschiedet wer- den. Die Umsetzung soll in den Jahren 2012/13 stattfinden.

Aufgrund des breiten internationalen Konsenses gilt es als sicher, dass Steuerdelikte künftig als Vortatbestand eingestuft werden sollen. Bei der Umsetzung in die nationalen Rechtsordnungen besteht für die Mitgliedstaaten Handlungsspiel- raum. Jedes Land kann selber bestimmen, wie ein schweres Steuerdelikt («tax crime») definiert wird.

Im Interesse einer effizienten Umsetzung der GAFI-Vorgaben setzt die Schweiz auf eine enge Definition von schweren Steuerdelikten. Im Vor- dergrund steht nicht die Kriminalisierung mög- lichst vieler Steuersünder, sondern die Bekämp- fung der Geldwäscherei.

Im ersten Revisionsjahr wurden Präventivmass- nahmen, insbesondere die Änderung der für ju- ristische Personen und rechtliche Konstrukte gel- tenden Vorschriften, die Ausdehnung auf die politisch exponierten Personen im Inland und die Revision der Vorschriften, die auf Lebensversi-

Die GAFI setzte die Mitgliederevaluationen im Rahmen des dritten Evaluationszyklus fort: In ei- ner ersten Runde – sie soll bis 2011 abgeschlos- sen sein – werden 34 Mitgliedstaaten der GAFI geprüft. Im Jahr 2010 waren dies unter anderem Deutschland, Luxemburg, Brasilien, Saudi-Ara- bien, Indien und Argentinien. Auch die Schweiz wird wiederum einem Länderexamen unterzo- gen werden. Die Schweiz setzt sich aktiv für die Revision der gegenseitigen Evaluationen und de- ren Nachkontrolle ein, um Gleichbehandlung und gleiche Voraussetzungen (Level playing field) zu gewährleisten.

Im März 2010 publizierte die GAFI eine interna- tionale Studie über die Finanzierung der Prolife- ration von Massenvernichtungswaffen. Damit erfüllte sie einen Auftrag der Finanzminister der GAFI-Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2008. Die Schweiz hatte das Co-Präsidium der zuständigen Expertengruppe inne. Sie setzt sich vor allem für wirksamere Exportkontrollsysteme als Hauptinst- rument der Bekämpfung der Proliferationsfinan- zierung sowie für eine Vorprüfung aller neuen Massnahmen im Finanzsektor mit Blick auf das Kosten-Leistungs-Verhältnis ein. Um das ange- strebte Ziel erreichen zu können, drängte die Schweiz darauf, den Privatsektor eng in das Vor- haben mit einzubeziehen.

Nach den Erklärungen der G20 verstärkte die GAFI mit der Publikation und Aktualisierung zweier Listen ihre Massnahmen zur Bezeichnung nichtkooperativer Staaten sowie von Staaten, deren Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwä- scherei und Terrorismusfinanzierung ernsthafte Lücken aufweist. Die Schweiz engagierte sich in diesem Prozess zur Förderung der Gleichbehand- lung und Entwicklung transparenter Verfahren.

(14)

2.3.2 Andere Gremien im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terro- rismusfinanzierung

2010 verstärkte sich der internationale Trend zur Länderevaluation. Heute führen zahlreiche inter- nationale Institutionen unter ihren Mitgliedern gegenseitige Evaluationen (Peer Reviews) durch.

Im Bereich der Korruptionsbekämpfung gehören die OECD, der Europarat und die UNO dazu. Auf dem Gebiet des Informationsaustausches in Steuerfragen sind das Global Forum (vgl. Kapitel 3.3) sowie im Bereich der Finanzstabilität das FSB (vgl. Kapitel 4.3) zu nennen. Als Folge davon ist ein Phänomen «kommunizierender Gefässe»

entstanden, in denen die Ergebnisse der ver- schiedenen genannten Evaluationen in die Ana- lysen der GAFI einfliessen und umgekehrt.

Schliesslich engagiert sich die Schweiz für die Verbesserung der globalen Dispositive zur Be- kämpfung der Geldwäscherei, indem sie in er- heblichem Masse zur Finanzierung des Treuhand- fonds des IWF auf dem Gebiet der Bekämpfung der Geldwäscherei beiträgt. Mit ihrem Engage- ment im Leitungsausschuss trägt sie auch zum wirksamen Einsatz der bereitgestellten Ressour- cen bei. Dieser Fonds ist eine gezielte Hilfe für Länder, zu denen die Schweiz enge Beziehungen unterhält.

2.4 Zusammenarbeit der Finanzmarkt- behörden

Die Finanzmarktkrise hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine einwandfrei funktionierende Zusammenarbeit der für den Finanzmarkt zu- ständigen Behörden ist. Verschiedene Beispiele aus dem Ausland verdeutlichen, dass besonders im Krisenfall zahlreiche Interessenkonflikte beste- hen können, die ein reibungsloses Zusammen- spiel entscheidend erschweren. Für die Schweiz hat die Zusammenarbeit zwischen dem EFD, der SNB und der FINMA in der Vergangenheit und vor allem auch bei der Krisenbewältigung insge- samt gut funktioniert. Um das Zusammenspiel der drei Behörden vermehrt zu institutionalisie- ren und damit weiter zu verbessern, hat das EFD mit der SNB und der FINMA gemeinsam eine Vereinbarung (tripartites Memorandum of Un- derstanding, MoU) erarbeitet. Das MoU konzent- riert sich auf die Zusammenarbeit vor und wäh- rend einer Krise bezüglich Finanzstabilität und Finanzmarktregulierung. Ausgehend vom MoU werden die Parteien zusätzlich ein Konzept ent- wickeln, wie der Bundesrat in die Krisenorgani- sation einbezogen werden kann.

(15)

3.1 Übersicht

Die Schweiz bekennt sich zum Steuerwettbe- werb. Er trägt dazu bei, haushälterisch und effi- zient mit Staatsgeldern umzugehen. Bei der Be- steuerung von Unternehmen geht es darum, die Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz mit einer wettbewerbsfähigen Steuerbe- lastung unter Berücksichtigung der internationa- len Akzeptanz sicherzustellen. Bei den natürli- chen Personen soll der Anspruch des Staates auf Steuererträge mit dem legitimen Bedürfnis der Bankkunden auf Schutz der Privatsphäre in Ein- klang gebracht werden. Mit der Kombination von Abgeltungssteuer und effizienter Amtshilfe hat der Bundesrat ein Konzept entworfen, das beide Ansprüche unter einen Hut bringen kann.

Den automatischen Informationsaustausch von Bankkundendaten lehnt die Schweiz ab. Er gene- riert nur Daten und beeinträchtigt die Privat- sphäre unnötig.

3.2 OECD

Die Schweiz engagiert sich in internationalen Gremien zu Steuerfragen. Das bedeutendste Gremium für die Schweiz ist die OECD. Das Fiskalkomitee ist das leitende Organ der OECD für die Entwicklung von internationalen Stan- dards in Steuerfragen. Es verabschiedet nach dem Konsensprinzip Berichte im Steuerbereich.

Ein wichtiges Instrument ist auch das Muster- abkommen der OECD, das als Basis für über 3000 bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen dient (vgl. Kapitel 3.4.1).

Die OECD hat einen internationalen Standard für steuerliche Zusammenarbeit erarbeitet, an den sich die Mitgliedstaaten halten sollen. In der Schweiz konnten bezüglich Anerkennung und Verabschiedung dieses internationalen Standards für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen erhebliche Fortschritte erzielt werden.

3.3 Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen Das «Globale Forum über Transparenz und Infor- mationsaustausch in Steuerfragen» hat seine Ar- beit seit 2009 intensiviert. Es soll einen interna- tionalen Standard bezüglich Transparenz und Zusammenarbeit im internationalen Steuerwesen durchsetzen. Vor dem Hintergrund der Finanz- krise und als Reaktion auf den Druck der G20 liegt das Augenmerk vor allem auf der Bekämp- fung von Steuerbetrug und -hinterziehung.

Im September 2009 verabschiedeten die rund 90 Mitgliedsländer des Global Forums ein neues Mandat. Es sieht die Errichtung eines universel- len Prozesses für die Kontrolle und die Evaluation (Peer Review) vor. Damit soll sichergestellt wer- den, dass die Mitglieder ihre Verpflichtungen umsetzen; weiter sollen neue Mitglieder in das Global Forum aufgenommen und Nichtmitglie- der identifiziert werden, die sich nicht zur Über- nahme des Standards verpflichtet oder ihn nicht umgesetzt haben. Damit soll verhindert werden, dass sie aus der Nichtmitgliedschaft einen Nut- zen ziehen.

Die Schweiz wirkte aktiv an der Errichtung des Global Forums mit und gehört heute zum klei- nen Kreis von Staaten, die gleichzeitig im Lei- tungsausschuss und in der Peer-Review-Gruppe des Forums vertreten sind. Sie beteiligt sich aktiv an der Vorbereitung aller Entscheidungen des Global Forums, zum Beispiel bei der Evaluation der Mitgliedstaaten und kann ihren Anliegen besser zum Durchbruch verhelfen. Die Evaluation läuft in zwei Etappen ab: Die erste Phase kon- zentriert sich darauf, ob steuerlich relevante In- formationen vorhanden sowie für die nationale Behörde verfügbar sind. Ebenfalls Bestandteil ist die für den grenzüberschreitenden Austausch dieser Information zwischen den zuständigen nationalen Behörden erforderliche Gesetzes- grundlage. Die zweite Phase zielt besonders auf die Überprüfung der Effektivität des Informa- tionsaustausches. Die Evaluation von Phase eins für die Schweiz soll im ersten Halbjahr 2011 ab- geschlossen sein.

3

Internationale Steuerfragen

(16)

3.4 Europäische Union

3.4.1 Unternehmensbesteuerung Unternehmenssteuern sind ein wichtiger Be- standteil des internationalen Wettbewerbs der Wirtschaftsstandorte. Die Schweiz verfügt über ein attraktives und politisch breit abgestütztes Steuersystem. Die EU bezeichnet einzelne As- pekte der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz als selektiv. So stösst sie sich an der steuerlichen Ungleichbehandlung in- und auslän- discher Erträge in einzelnen Kantonen. Die Schweiz hält ausdrücklich am Steuerwettbewerb fest. Sie ist aber bereit, mit der EU Gespräche über gewisse Fragen der Unternehmensbesteue- rung zu führen.

Im Juni 2010 schlug die EU der Schweiz vor, einen Dialog über den sogenannten Verhaltens- kodex über die Unternehmensbesteuerung zu führen. Dieser Verhaltenskodex verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten politisch, den schädlichen Wettbewerb im Bereich der Unternehmensbe- steuerung zu bekämpfen. Verzerrungen auf dem Binnenmarkt sollen abgebaut, erhebliche Ein- bussen beim Steueraufkommen vermieden und Steuerstrukturen beschäftigungsfreundlicher ausgestaltet werden. Im Visier sind Steuerbe- stimmungen und Steuerpraktiken, die in ausge- wählten Situationen zu einer deutlich niedrige- ren Effektivbesteuerung führen, als dies im betreffenden Mitgliedstaat üblich ist.

Am 18. August 2010 hat der Bundesrat das EFD beauftragt, mit der EU-Kommission Sondie- rungsgespräche betreffend die Aufnahme eines allfälligen Dialoges über diesen Verhaltenskodex zu führen. Das SIF hat gemeinsam mit dem De- partement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Volkswirtschaftsdepartement (EVD) sowie unter Einbezug der Kantone explo- ratorische Gespräche mit der Generaldirektion Steuern und Zollunion (Taxation and Customs Union Directorate-General, TAXUD) aufgenom- men. Dabei sollen die Voraussetzungen und Bedingungen für einen allfälligen Dialog festge- legt und das Verhältnis zum bisher geführten Dialog über den kantonalen Steuerstatus geklärt werden.

Die Schweiz ist bereit, dazu einen neuen Dialog aufzunehmen. Im Vordergrund steht dabei das sogenannte «Ring Fencing», d.h. die Ungleich- behandlung von in- und ausländischen Erträgen.

Unter welchen Bedingungen der Dialog erfolgt, wird mit der EU noch ausdiskutiert. Aus schwei- zerischer Sicht ist wichtig, dass das Gespräch thematisch klar eingegrenzt ist.

Bereits 2007 hatte die EU-Kommission gewisse kantonale Besteuerungsmodalitäten als «uner- laubte» staatliche Beihilfe kritisiert. Diese wür- den den Wettbewerb verfälschen und das Frei- handelsabkommen aus dem Jahr 1972 verletzen.

Diese Interpretation hat der Bundesrat stets ab- gelehnt. Eine 2009 vorgeschlagene Kompromiss- lösung scheiterte am Widerstand einzelner EU- Mitgliedstaaten.

3.4.2 Weitere EU-Steuerdossiers

Während verschiedenen Kontakten mit der EU hat die Schweiz weitere Steuerdossiers thema- tisiert. Beispielsweise will die EU Schlupflöcher in der Zinsbesteuerungsrichtlinie stopfen. Es geht zum einen um die Besteuerung zusätzlicher Finanzinstrumente (z.B. wertpapierähnliche For- derungen, gewisse Lebensversicherungen und strukturierte Produkte). Zum anderen soll verhin- dert werden, dass die Anwendung der Richtlinie umgangen werden kann, indem juristische Per- sonen zwischengeschaltet werden. Deshalb soll genauer definiert werden, wer als Zahlstelle gilt und was deren Verpflichtungen sind. Die Schweiz ist bereit, über die Schliessung dieser ebenfalls im bilateralen Zinsbesteuerungsabkom- men bestehenden Schlupflöcher zu sprechen, sobald die EU die Revision ihrer Zinsbesteue- rungsrichtlinie abgeschlossen hat.

Gleichzeitig hielt die Schweiz fest, der automati- sche Informationsaustausch stehe nicht zur Dis- kussion. Das im bilateralen Zinsbesteuerungsab- kommen vorgesehene Nebeneinander von Steuerrückbehalt und freiwilliger Meldung dürfe nicht in Frage gestellt werden.

Weiter prüft die EU mit Drittstaaten, darunter die Schweiz, Abkommen über die Amtshilfe im Steu- erbereich gemäss OECD-Standard (vgl. Kapitel 3.2) abzuschliessen. Ein entsprechendes Verhand- lungsmandat ist aber bisher nicht ergangen. Die Schweiz ist mit der Umsetzung des OECD-Amts- hilfestandards im Rahmen von Doppel-

(17)

besteuerungsabkommen weit fortgeschritten (vgl. Kapitel 3.5.1). Sie hat mit zahlreichen EU- Mitgliedstaaten entsprechende Amtshilfeklauseln vereinbart. Ein Amtshilfeabkommen mit der EU erscheint daher aus Schweizer Sicht nicht not- wendig.

3.5 Bilaterale Zusammenarbeit in Steuer- fragen

3.5.1 Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard

Der Bundesrat hat im März 2009 beschlossen, die Amtshilfe in Steuersachen auszubauen und den entsprechenden Artikel 26 des OECD- Musterabkommens bei der Aushandlung neuer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu über- nehmen sowie bereits bestehende DBA entspre- chend zu revidieren. Seither konnte unter der Leitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mit 31 Staaten eine Amtshilfebestimmung paraphiert werden (Stand: 31.12.2010). Sie sieht den Informationsaustausch auf Anfrage für Steuerzwecke vor.

Gleichzeitig konnten insgesamt verbesserte Ab- kommensbestimmungen vereinbart (z.B. Reduk- tion von Quellensteuersätzen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren), gewisse Diskrimi- nierungen aufgehoben und Schiedsklauseln vereinbart werden. Die ersten zehn Amtshilfe- bestimmungen nach neuem Standard mit Däne- mark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Ka- tar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen, Österreich und den USA wurden von den eidgenössischen Räten am 18. Juni 2010 genehmigt. Die entspre- chende Referendumsfrist ist am 7. Oktober 2010 ungenutzt abgelaufen. Bis zum Jahresende 2010 waren die meisten revidierten Abkommen in Kraft getreten. Die Schweiz ist grundsätzlich be- reit, in alle ihre Doppelbesteuerungsabkommen eine standardkonforme Amtshilfebestimmung aufzunehmen beziehungsweise weitere Abkom- men abzuschliessen, die solche Bestimmungen vorsehen.

Damit die vereinbarten Amtshilfebestimmungen in der Praxis auch zu einem effizienten Informa- tionsaustausch führen, erliess der Bundesrat am 1. September 2010 eine entsprechende Verord- nung (Verordnung über die Amtshilfe nach Dop- pelbesteuerungsabkommen, ADV). Diese soll so rasch als möglich durch ein Amtshilfegesetz ab- gelöst werden.

3.5.2 Internationale Amtshilfe in Steuer- fragen

Die Amtshilfeklauseln der einzelnen Doppelbe- steuerungsabkommen (vgl. Kapitel 3.4.1) enthal- ten die rechtliche Grundlage für den Informa- tionsaustausch zwischen der Schweiz und dem Vertragsstaat. Der organisatorische Vollzug der Amtshilfe wird im Bundesgesetz über die interna- tionale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshil- fegesetz) geregelt. Es wird die im Oktober 2010 in Kraft getretene ADV ablösen. Je nach Resultat der Vernehmlassung könnte die Botschaft im 3. Quartal 2011 vorliegen.

Übersicht Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfebestimmung nach OECD-Standard In Kraft stehende Abkommen

Dänemark Luxemburg Färöer-Inseln Mexiko Finnland Norwegen Frankreich Grossbritannien

Katar Spanien

Durch die eidgenössischen Räte genehmigte DBA Österreich (in Kraft ab 1. März 2011)

USA

Unterzeichnete DBA Deutschland Kasachstan Griechenland Niederlande Hongkong Polen Indien Türkei

Japan Uruguay

Kanada Südkorea Paraphierte DBA

Irland Singapur

Oman Slowakei

(18)

Das Steueramtshilfegesetz regelt den Vollzug der Amtshilfe nach den DBA und nach anderen Ab- kommen zum Informationsaustausch in Steuer- sachen für ausländische und schweizerische Amtshilfeersuchen. Wie die Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen legt das Steueramtshilfegesetz fest, von wem und wie die verlangten Informationen zu be- schaffen sind, wie die Informationsübermittlung erfolgt, wer über ein Amtshilfeersuchen zu informieren ist und wem Mitwirkungs- und Be- schwerderechte zukommen.

3.5.3 Abgeltungssteuer

Das EFD wurde neben der konsequenten und ra- schen Umsetzung der neuen Amtshilfepolitik im Sinne des OECD-Standards beauftragt, mit wich- tigen Ländern eine Abgeltungssteuer und die Le- galisierung der «Altgelder» anzustreben. Gleich-

zeitig sollen Massnahmen geprüft werden, die sicherstellen, dass künftig keine unversteuerten Gelder mehr in die Schweiz gelangen. Weiter soll bei den Verhandlungen der Abbau von Marktzu- trittsbeschränkungen erreicht werden.

Ende Oktober 2010 konnte die Schweiz mit Grossbritannien und Deutschland erste Erfolge bei der Umsetzung ihrer Strategie verbuchen.

Mit beiden Staaten wurde eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet zur Regelung offener Finanz- und Steuerfragen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan.

Im Dezember 2010 hat der Bundesrat die Man- date für die Verhandlungen mit Deutschland und Grossbritannien verabschiedet. Betroffen sind steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz in den Partnerstaaten und bestehenden Bankbeziehun- gen in der Schweiz. Die Verhandlungen begin- nen Anfang 2011.

In den Vorgesprächen hat die Schweiz mit Deutschland bzw. Grossbritannien eine Lösung ins Auge gefasst, die einerseits den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden respektiert, ander- seits aber auch die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet. Dieses System käme in seiner Wirkung dem automatischen In- formationsaustausch im Bereich der Kapitalein- künfte dauerhaft gleich.

3.5.4 USA

In einem Amtshilfeabkommen von Mitte August 2009 hatte sich die Schweiz verpflichtet, den US-Steuerbehörden Daten aus 4450 UBS-Kun- dendossiers zu übermitteln. Bis Ende August 2010 hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung die im Abkommen mit den USA vereinbarten rund 4450 Konten von UBS-Kunden geprüft.

Damit hat die Schweiz ihre Hauptverpflichtung aus dem Abkommen mit den USA erfüllt. Parallel zu den noch ausstehenden Lieferungen der vereinbarten Kontoinformationen an die USA koordinierte das SIF die Gespräche mit den US- Behörden über die Schlussphase der Abkom- mensumsetzung. Die eigentliche Übermittlung der vereinbarten Kontoinformationen an die USA konnte am 12. November 2010 weitgehend ab- geschlossen werden. Die US-Steuerbehörden haben am 15. November 2010 das Zivilverfahren (John Doe Summons) gegen die UBS definitiv zurückgezogen.

Die Lösung z.B. mit Deutschland soll besonders folgende Punkte umfassen:

Regularisierung der Vergangenheit: Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden.

Abgeltungssteuer für die Zukunft: Künftige Erträge sollen über eine Abgeltungssteuer erfasst werden, wobei der Steuersatz noch zu verhandeln ist. Die Ab- geltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Be- zahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Um allfällige Umge- hungsmöglichkeiten der Abgeltungssteuer zu verhin- dern, soll eine erweiterte Amtshilfe vereinbart wer- den. Diese sieht vor, dass die deutschen Behörden Amtshilfegesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlen- mässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Sogenannte «Fishing Expeditions» sind aus- geschlossen.

Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland beabsichtigen, Fragen des gegenseitigen Marktzu- tritts für Finanzinstitute zu lösen. Ebenfalls soll die Problematik des Kaufs steuerrelevanter Daten gelöst werden. Zum Paket gehört auch die Lösung der Prob- lematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitar- beitenden.

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Mit dem vom US-Kongress im März 2010 verab- schiedeten «US Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) soll weltweit die Identifizierung und Berichterstattung betreffend US-Personen mit Bankbeziehungen ausserhalb der USA sicher- gestellt werden. Dabei handelt es sich nicht um ein bilaterales Abkommen, sondern um einen einseitig von den USA verabschiedeten Erlass, an den sich alle Länder halten sollen. Die Schweiz mit ihrer grossen internationalen Verflechtung, besonders auch mit den USA, ist davon empfind- lich betroffen.

Der US-Erlass sieht die Erhebung einer Quellen- steuer in der Höhe von 30% auf bestimmten Zahlungen aus US-Quellen, vor allem Kapitaler- träge und -gewinne, vor, die an einen ausländi- schen Finanzintermediär (zu dessen Gunsten oder zugunsten von Kunden) bezahlt werden.

Der ausländische Finanzintermediär kann dies nur verhindern, indem er mit der US-Steuerbe- hörde IRS einen Vertrag abschliesst. Er verpflich- tet sich darin, Informationen über US-Personen zu liefern, die direkt oder indirekt eine Konto- beziehung zum Institut unterhalten.

Wollen Nicht-US-Finanzintermediäre nach dem Inkrafttreten des Erlasses in den US-Kapitalmarkt investieren und US-Kunden betreuen, müssen sie mit den US-Steuerbehörden den entsprechenden Vertrag abschliessen. Damit die betroffenen Finanzintermediäre dies erfüllen können, dürften sie einen vergleichsweise hohen administrativen Aufwand haben. Während verschiedenen Kon- takten mit US-Behörden hat das SIF wiederholt erwähnt, bei der Umsetzung des FATCA müsse auch den Anliegen der betroffenen Akteure der Finanzbranche Rechnung getragen werden.

Nachdem der Bundesrat das EFD mit der Auf- nahme von Gesprächen beauftragte, hat das SIF im Rahmen erster Kontakte mit den US-Behör- den Modalitäten einer vereinfachten Umsetzung von FATCA sondiert. Es bestehen jedoch noch viele Unsicherheiten in Bezug auf die Anwen- dung dieses künftigen US-Gesetzes.

3.5.5 Weitere bilaterale Steuerfragen Wegen der Finanzkrise haben sich verschiedene Staaten Gedanken zu ihrer internationalen Zu-

ersätze zur Anwendung kommen sollen. Auf dieser Liste befand sich auch die Schweiz. Von schweizerischer Seite wurden daher unverzüglich die DBA-Verhandlungen wieder aufgenommen.

So wurde erreicht, dass die Schweiz von dieser Liste suspendiert wurde. Damit werden die hö- heren Quellensteuersätze auf Leistungen an Schweizer Steuerpflichtige nicht angewendet.

Andere Staaten haben Listen publiziert, die keine direkten steuerlichen Auswirkungen haben, je- doch der Informationsbeschaffung dienen: Die Bank von Portugal hat am 16. August 2010 eine Instruktion zuhanden der portugiesischen Bank- institute (einschliesslich der Zweigniederlassun- gen ausländischer Banken) erlassen. Sie müssen Banktransaktionen mit einem Betrag von mehr als EUR 15 000 in Off-Shore-Rechtsprechungen in regelmässigen Abständen melden. Auf der von der Bank von Portugal erstellten Liste von betroffenen Off-Shore-Rechtsprechungen figu- riert auch die Schweiz. Die Schweiz hat gegen diese Auflistung sowohl gegenüber Vertretern der Bank von Portugal als auch gegenüber dem Finanzministerium interveniert. Sie besteht dar- auf, nach der Paraphierung einer Amtshilfebe- stimmung von der Off-Shore-Liste gestrichen zu werden.

3.6 UNO

Das 25-köpfige UNO-Expertenkomitee für inter- nationale Zusammenarbeit in Steuersachen ist einerseits beauftragt, das UNO-Doppelbesteue- rungsmusterabkommen an die aktuellen Ent- wicklungen anzupassen. Anderseits führt es einen Dialog über die Verstärkung der interna- tionalen Zusammenarbeit in Steuersachen vor al- lem zwischen Entwicklungsländern und Indust- riestaaten. Ein überarbeitetes Musterabkommen soll 2012 publiziert werden: Das UNO-Experten- komitee hat an seiner diesjährigen Sitzung be- schlossen, eine Schiedsgerichtsklausel in das Musterabkommen aufzunehmen. Die Schweiz begrüsst diese Klausel, da sie der Schweizer Ab- kommenspraxis entspricht. Eine Untergruppe des Komitees hat ausserdem einen Verhaltenskodex

(20)

Mitglieder der Stimmrechtsgruppe der Schweiz

Land Stimmenanteil in %

aktuell nach Reform

Aserbeidschan 0,084 0,107

Kasachstan 0,176 0,259

Kirgistan 0,051 0,065

Polen 0,628 0,841

Serbien 0,222 0,159

Schweiz 1,568 1,173

Tadschikistan 0,050 0,064

Turkmenistan 0,045 0,077

Total 2,824 2,745

Internationales Finanzsystem

4.1 Übersicht

Mit der Finanzkrise hat sich die G20 als Taktge- berin in Fragen der internationalen Finanzarchi- tektur profiliert. Die Schweiz ist nicht in der G20 vertreten. Dank ihrer starken und international ausgerichteten Volkswirtschaft, dem bedeuten- den Finanzplatz und der eigenen Währung ver- fügt sie jedoch über eine starke Position in den wichtigsten vorbereitenden Gremien der G20, nämlich im FSB, im IWF und in der OECD. In die- sen Gremien kann die Schweiz ihr Know-how in Finanzmarktfragen – zum Beispiel in der TBTF- Problematik (vgl. Kapitel 2.2.1) oder in Wäh- rungsfragen – international aktiv einbringen.

Die Finanzkrise hat vor allem den IWF ins Be- wusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt.

Sei das durch Kreditabkommen mit Griechenland und Irland oder seine Rolle bei der Überwachung des internationalen Finanzsystems.

4.2 Internationaler Währungsfonds 4.2.1 Reformen der IWF-Quoten und -Gouvernanz

Im Dezember 2010 wurde von den IWF-Mitglie- dern eine Resolution zur Reform der Quoten und Gouvernanz des IWF verabschiedet. Sie beinhal- tet eine Verdoppelung der über die Quoten be- reitgestellten regulären Mittel des IWF. Zudem ist eine Umverteilung von Quoten im Umfang von rund 6% der Gesamtquote sowie zugunsten der Schwellen- und Entwicklungsländer vorgesehen.

Die Quotenerhöhung muss noch von den IWF- Mitgliedern ratifiziert werden. Sie wird frühes- tens 2012 wirksam. Eine entsprechende Vorlage wird 2011 auch den eidgenössischen Räten un- terbreitet.

Aufgrund der weltwirtschaftlichen Verschiebun- gen wird die Schweiz an Quotenanteilen verlie- ren. Der Verlust wie auch der Weggang Usbekis- tans aus der Schweizer Stimmrechtsgruppe im IWF werden jedoch durch die Erhöhung der Quote einiger der übrigen Mitglieder der Schwei- zer Stimmrechtsgruppe – insbesondere auch Ka- sachstans – weitgehend ausgeglichen.

USA 1 16,74 Japan 2 6,01

Deutschland 3 5,87 Guppe Belgien 4 4,99

UK 5 4,85 Frankreich 6 4,85 Gruppe Niederlande 7 4,77 Gruppe Mexiko/Spanien 8 4,44

Gruppe Italien 9 4,1 China 10 3,65 Gruppe Kanada 11 3,63 Gruppe Australien 12 3,58 Gruppe Thailand 13 3,51 Nordische Gruppe 14 3,43 Gruppe Ägypten 15 3,19 Anglo-afrikanische Gr. 16 3,18

Saudi-Arabien 17 3,16 Gruppe Schweiz 18 2,82 Russland 19 2,69 Gruppe Iran 20 2,42 Gruppe Brasilien 21 2,41 Gruppe Indien 22 2,35 Gruppe Argentinien 23 1,95 Franco-afrikan. Gruppe 24 1,26

0% 5% 10% 15% 20%

Quelle: IWF

Stimmenanteil der Mitglieder des IWF-Exekutivrates Quelle: IWF

(21)

Die Schweiz unterstützt grundsätzlich eine faire Reform der Quoten und Gouvernanz des IWF.

Dadurch soll eine Anpassung der Stimmrechte der Mitgliedstaaten an die Entwicklung der Weltwirtschaft erreicht werden. Die Stimmge- wichte sollen aber in Einklang mit dem Mandat des IWF die wirtschaftliche Grösse und die Be- deutung der Länder im internationalen Finanz- system spiegeln. Gleichzeitig ist die Gouvernanz des IWF zu modernisieren.

Aus Sicht der Schweiz erfüllt die in der Resolu- tion vorgeschlagene Reform dies leider nur be- dingt. Der mangelnde Einbezug der Nicht-G20- Länder in der Schlussphase der Lösungsfindung hat dazu geführt, dass mittelgrosse Industrielän- der überdurchschnittlich viele Quotenanteile ab- geben müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Quotenformel in den kommenden Jahren er- neut unsachgemäss angepasst wird. Aus diesen Gründen – und aufgrund unterschiedlicher Hal- tungen innerhalb der Stimmrechtsgruppe – hat sich die Schweiz bei der Verabschiedung der Re- solution der Stimme enthalten.

Im IWF-Exekutivrat sollen mittelfristig die fort- geschrittenen Länder Europas zwei Sitze zu- gunsten von Schwellenländern abtreten. Unklar ist, wie diese Umverteilung der Sitze aussehen wird. Die Schweiz bekräftigt ihren Anspruch auf einen Sitz im IWF-Exekutivrat mit der Grösse und Bedeutung ihres Wirtschafts- und Finanz- platzes, der Bedeutung des Schweizer Frankens sowie der Rolle der Schweiz als Beitragszahlerin im IWF.

4.2.2 Kreditvergabe des IWF

Die Verpflichtung von Krediten im Rahmen lau- fender Programme erreichte 2010 mit rund USD 210 Mrd. einen Höchststand, wobei die Neuverpflichtungen etwas geringer waren als 2009. Die Wirtschaftslage und vor allem der Haushalt mehrerer europäischer Staaten gaben Anlass zur Sorge.

Rund 25 Länder verfolgten 2010 ein Programm mit dem IWF. Die wichtigsten Kreditprogramme waren jene mit Griechenland, Irland, Island, Un- garn, Rumänien, Lettland und der Ukraine. Die im

chen Länder hatten aufgrund der Finanzkrise ei- nen deutlich höheren Finanzierungsbedarf. Mehr als 30 Länder verfolgten 2010 über den Treuhand- fonds für «Armutsbekämpfung und Entwicklung»

Programme mit dem IWF. Hierbei wurden rund USD 4 Mrd. in Krediten verpflichtet, bei einem Zinssatz, der bis 2011 auf 0% gesetzt wurde.

4.2.3 Mittelausstattung des IWF

Die regulären Mittel des IWF werden von seinen Mitgliedern über die sogenannten Quoten zur Verfügung gestellt. Diese kann der IWF bei Be- darf abrufen. Sie werden marktüblich verzinst und in der Regel von den Zentralbanken zur Ver- fügung gestellt.

Aufgrund der im Rahmen der Finanzkrise einge- gangenen Verpflichtungen sind die ordentlichen Mittel des IWF knapp geworden. 2010 musste der IWF deshalb auf kurzfristige bilaterale Kredit- linien zurückgreifen. Diese werden ihm von 21 Län- dern zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Kreditlinie der Schweiz von bis zu USD 10 Mrd., die sogenannten IWF-Sonderhilfe, ist seit 2009 im Nationalrat als Zweitrat hängig.

50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

enland Irland

Island Ungarn

mänien Ukraine

iko (FCL) len (FCL)

en (FCL) IWF-Verpflichtungen gegenüber ausgewählten Ländern in Mrd. USD (2010)

(22)

Die Grundlagen für eine Erhöhung der Quoten und für die Aufstockung des Sicherungsnetzes des IWF, die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV), wurden bereits 2009 verabschiedet. Die NKV werden die temporären Kreditlinien der Länder ablösen. Aufgrund der anhaltenden Turbulenzen vor allem im Euroraum könnte eine Aktivierung der NKV 2011 notwendig werden. Entsprechende Bedeutung kommt daher deren Ratifizierung zu.

Über die NKV stellen die Vertragsländer dem IWF Devisen zur Finanzierung von Stützungs- massnahmen zur Verfügung, falls seine regulä- ren Mittel erschöpft sind. Die NKV sollen auf ins- gesamt rund CHF 580 Mrd. (dies entspricht 367 Mrd. Sonderziehungsrechten, SZR2) aufge- stockt und ihre Aktivierung im Krisenfall erleich- tert werden. Neu treten bedeutende Schwellen- länder wie China, Indien und Brasilien den NKV bei. Der Bundesrat hat dem Parlament am 8. Sep- tember 2010 eine Botschaft unterbreitet, die eine Erhöhung der Beteiligung der SNB von rund CHF 2,4 Mrd. auf rund CHF 17 Mrd. (SZR 10,9 Mrd.) vorsieht. Die Kredite werden marktgerecht ver- zinst und sind nicht vom Bund garantiert.

Mit dem «Treuhandfonds für Armutsbekämp- fung und Entwicklung» unterstützt der IWF ein- kommensschwache Länder bei der Umsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik. Die Mittel, die nicht zu den regulären Mitteln des IWF ge- hören, sollen um insgesamt rund USD 14 Mrd.

aufgestockt werden, hauptsächlich durch bilate- rale Beiträge von Geberländern.

Der vom Bundesrat beantragte Betrag von SZR 500 Mio. entspricht einem schweizerischen Lastenanteil von rund 5%. Auch dieses neue Darlehen würde von der SNB gewährt und vom IWF zu Marktbedingungen verzinst. Die fristge- rechte Rückzahlung und Verzinsung garantiert der Bund. Es wäre der dritte derartige Beitrag der Schweiz nach der Gewährung von bundes- garantierten Darlehen durch die SNB 1995 und 2001.

Die Schweiz hat 2010 keine auf dem Währungs- hilfegesetz (WHG) basierende Währungshilfe ge- leistet. Für potenzielle Hilfsaktionen zur Verhü- tung oder Behebung ernsthafter Störungen des internationalen Währungssystems oder zur Un- terstützung von Staaten, die im Bereich der Wäh- rungs- und Wirtschaftspolitik besonders eng mit der Schweiz zusammenarbeiten, steht ein Rah- menkredit in der Höhe von CHF 2,5 Mrd. bereit.

4.2.4 Länderexamen Schweiz

Am 14. Mai 2010 hat der IWF-Exekutivrat das jährliche Länderexamen für die Schweiz verab- schiedet: Die Schweiz habe im internationalen Ver- gleich die globale Finanz- und Wirtschaftskrise gut gemeistert. Die solide Lage der öffentlichen Finan- zen bot Freiraum für Stabilisierungsmassnahmen.

Der geldpolitische Kurs der SNB sowie die von der FINMA getroffenen Massnahmen wurden vom IWF als angemessen beurteilt. Der Ausstieg aus der krisenbedingten Expansionspolitik sei schritt- weise und unter Berücksichtigung der verbleiben- den gesamtwirtschaftlichen Risiken vorzunehmen.

Die Schweiz teilt weitgehend die Analysen und Ansichten des IWF, besonders was die Geld- und Finanzpolitik betrifft. Sie wies im Exekutivrat auch darauf hin, dass Arbeiten in Gang seien, um das systemische Risiko der grossen Finanzins- titute zu verkleinern, besonders auch im Rahmen der Arbeiten der Expertenkommission «too big to fail» (vgl. Kapitel 2.2.1).

Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem IWF (Stand Oktober 2010)

In Mio. CHF gerundet bean- noch Total

sprucht beanspruch-

bar

– Quote 1232,5 4115,2 5347,7

– Allg./Neue Kredit- – 2381,2 2381,2 vereinbarungen

– Erwerb/Veräusserung 138,3 2403,7 2542,0 von SZR

– Treuhandfonds für 342,1 5,2 347,3 Armutsbek. und Entw.

Total 1712,9 8905,3 10618,2

2 Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Recheneinheit des IWF, deren Wert sich anhand eines Währungskorbes aus USD, EUR, YEN und GBP bestimmt. Gleichzeitig ist es auch ein Zah- lungsmittel. Die bedeutenden Zentralbanken der Mitgliedstaa- ten, wie auch die SNB, verpflichten sich gegenüber dem IWF, bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze SZR gegen Devisen zu kaufen oder die erworbenen SZR wieder gegen Devisen abzu- geben. Die SNB führt deshalb die so erworbenen SZR in ihrer Bilanz als verzinsliche Sichtguthaben beim IWF.

Quelle: SNB

(23)

4.3 Financial Stability Board

Das Financial Stability Board (FSB) ist das zentrale internationale Gremium im Bereich der Finanz- marktstabilität. Die Schweiz hat im FSB zwei Sitze inne (SIF und SNB) und ist in zahlreichen Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertreten. Das FSB treibt eine umfassende Reformagenda voran.

Diese sieht eine stärkere Regulierung in zahlrei- chen Finanzmarktbereichen (z.B. Anforderungen an systemrelevante Banken, Verbesserung der Aufsichtsprozesse) vor. Darüber hinaus über- wacht das FSB, ob internationale Standards im Finanzsektor eingehalten werden und eva- luiert die Erfüllung dieser Standards durch Dritt- staaten.

In Bezug auf systemrelevante Finanzinstitutionen («Systemically important financial institutions»;

SIFIs) hat das FSB einen internationalen Rahmen vorgegeben. Alle FSB-Mitglieder sollen ihre Auf- sicht über SIFIs intensivieren und Massnahmen vorsehen, die eine Abwicklung solcher Institute ermöglichen. Jene Mitgliedsländer, die zudem global bedeutende SIFIs beheimaten, sollen diese Institute höheren Eigenmittelanforderungen un- terwerfen und die Institute zur Erstellung von grenzüberschreitenden Sanierungs- und Abwick- lungsplänen verpflichten. Dieser Ansatz ent- spricht jenem der Schweiz. Ein neu zu schaffen- der «Peer Review Council» wird die Qualität der jeweiligen nationalen Massnahmen evaluieren.

Auf Initiative des FSB wurden zu Jahresbeginn Massnahmen getroffen, um die Mitglieder zur konsequenteren Einhaltung der internationalen Standards im Finanzmarktbereich anzuhalten.

Sämtliche Mitgliedstaaten verpflichteten sich, diese Standards einzuhalten. Sie erklärten sich ausserdem bereit, sich einer Peer Review zu un- terziehen. Die Schweiz leitet das Team, das 2010 Spanien evaluiert. Sie wird sich ihrerseits 2011 einer Evaluation unterziehen.

Das FSB setzt zudem die thematischen Evaluatio- nen fort. Die erste befasste sich mit der Einhal- tung der Grundsätze zu Vergütungssystemen. Im internationalen Vergleich ist die Umsetzung die- ser Grundsätze in der Schweiz weit fortgeschrit- ten. Entsprechende Regelungen oder Aufsichts- mechanismen sind bereits in Kraft. Für das zweite Quartal 2011 plant das FSB diesbezüglich eine erneute Evaluation. Weitere thematische Evaluationen wurden zu «Risk disclosures» und

«Mortgage underwriting practices» durchge- führt.

Parallel zu den Peer Review evaluiert das FSB die Einhaltung einiger ausgewählter Standards im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und des Informationsaustausches in allen Staaten.

Die Priorisierung der Evaluationen hängt von der systemischen Bedeutung der betreffenden Staa- ten ab und davon, wie konsequent sie die rele- vanten Standards einhalten. Da die Schweiz diese Standards bereits übernommen hat, wird sie dieser Evaluation – im Gegensatz zum Peer Review – nicht unterzogen. Sie beteiligt sich aber an der Durchführung der Evaluation in anderen Staaten.

Mitgliedsländer des FSB

Argentinien Mexiko

Australien Niederlande

Brasilien Korea

Kanada Russland

China Saudi-Arabien

Frankreich Singapur

Deutschland Südafrika

Hongkong Spanien

Indien Schweiz

Indonesien Türkei

Italien UK

Japan USA

(24)

4.4 Zusammenarbeit mit der G20

Die Schweiz will sich dem Entscheidungsprozess der G20 (Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer) annähern. Damit sollen die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Schweiz in wichtigen Bereichen gewahrt wer- den. Im Mittelpunkt stehen dabei die Regulie- rung der Finanzmärkte und die Reform der inter- nationalen Finanzinstitutionen.

Der Bundesrat beauftragte im Februar 2010 eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Um- setzung einer Annäherungsstrategie. Diese Ar- beitsgruppe aktivierte im Jahr 2010 das diploma- tische Netz, um mit Blick auf die Vorbereitung der G20-Gipfeltreffen von 2010 und 2011 die Beziehungen zu den G20-Staaten, vor allem zu Südkorea (Vorsitz 2010) und Frankreich (Vorsitz 2011), zu stärken.

Die Arbeitsgruppe erarbeitete Stellungnahmen der Schweiz zu wesentlichen Punkten der Trak- tandenliste der Gipfeltreffen (Reform der inter- nationalen Finanzinstitutionen, Wirtschaftspoli- tik, Steuerfragen, internationaler Handel).

Ausserdem nutzte die Schweiz auch den institu- tionellen Rahmen, um ihre Position innerhalb der internationalen Organisationen und weiterer von der G20 ins Leben gerufenen Foren zu stärken.

Als Mitglied des FSB hat die Schweiz Gelegen- heit, bei der Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der G20 über alle Fragen der Finanz- marktregulierung mitzureden. Die Schweiz trägt aktiv zu diesen Arbeiten bei und nimmt parallel dazu an den Arbeiten der Bank für internatio- nalen Zahlungsausgleich sowie weiterer interna- tionaler Institutionen teil.

4.5 Bilaterale Finanzdialoge

Das EFD unterhält enge bilaterale Kontakte zu den massgebenden Industrieländern. Diese er- möglichen einen regelmässigen Austausch zu Fragen des internationalen Finanz- und Wäh- rungssystems, zur G20 sowie zur Finanzmarktre- gulierung. Bestärkt durch die positiven Erfahrun- gen der vergangenen Jahre und mit Blick auf die internationalen Entwicklungen, ist das EFD inter- essiert, den Finanzdialog mit seinen Partnern weiterzuverfolgen und neue Kontakte zu knüp- fen. Es werden strukturierte Finanzdialoge mit ausgesuchten Schwellenländern geprüft bzw. angebahnt, z.B. mit China, Indien und Russland.

Innerhalb der Finanzdialoge sollen privilegierte Kontakte mit Behörden der Partnerstaaten auf- gebaut werden, um gemeinsame Interessen zu identifizieren und diese umzusetzen. Mit diesen Kontakten soll ein Informationsnetz geschaffen sowie die Fähigkeit erhöht werden, schnell und effizient sensible Themen behandeln zu können und präzise Informationen über künftige interna- tionale Entwicklungen im Finanzbereich zu erhal- ten. Zudem kann das EFD Partnerstaaten für Schweizer Themen sensibilisieren, die diese in in- ternationale Organisationen einbringen könnten;

sei es zu politischen oder regulatorischen Fragen oder zur Stärkung der Schweizer Position im Be- reich des Marktzutritts, zur Äquivalenz in der Aufsicht oder zu fiskalischen Themen. Die Fi- nanzdialoge werden durch das EFD geführt. Das SIF koordiniert die Positionierung in Finanzfragen gemeinsam mit anderen Ämtern, z.B. mit dem SECO (EVD) und der Politischen Abteilung V (EDA), aber auch mit der FINMA und der SNB.

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