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Finanzierung und Absicherung von Exportgeschäften

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Academic year: 2022

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(1)

von Exportgeschäften

Finanzierung und Absicherung

(2)

Exportabsicherung

Prok. Mag. Michael STEGMÜLLER

(3)

1. Phasenweise Risikobetrachtung

➢ Risiko vor Fakturierung: Produktionsrisiko

➢ Risiko nach Fakturierung: Zahlungsausfall-, Delcredere- oder Kreditrisiko

2. Wirtschaftliche Risiken

➢ Insolvenz des Käufers vor Auslieferung der Ware

➢ Nichtabnahme der Ware durch den Käufer

➢ Insolvenz (Konkurs, Sanierungsverfahren)

➢ Ablehnung des Konkurses mangels Masse

➢ außergerichtlicher Vergleich

Risikoarten

(4)

3. Politische Risiken

➢ Krieg und kriegerische Ereignisse, Bürgerkrieg, Aufruhr

➢ Internationale Sanktionen, Embargo

➢ Zerstörung oder Entzug von Gütern im Ausland

➢ Nichterfüllung von Verträgen durch öffentliche Abnehmer

➢ Transferrisiko (Unmöglichkeit der Konvertierung lokaler Währung mangels Devisen trotz Zahlungswilligkeit des Schuldners bzw.

behördliche Maßnahmen welche den Transfer beschränken / verhindern.)

Risikoarten

(5)

Risikominimierung

bankseitig:

 Dokumentengeschäft: Akkreditive / Garantien

extern:

 Kreditversicherungen gegen Nichtzahlung des Kunden

 OeKB

 private Versicherungen

 Verminderung des Risikos von Auslandsbeteiligungen

 AWS: wirtschaftliche Risken

 OeKB: politische Risken

Risiko und Risikoabsicherung

(6)

Zahlungsbedingungen

➢ Vorauszahlung

➢ Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv bzw. Standby L/C

➢ Unwiderrufliches, nicht bestätigtes Akkreditiv bzw. Standby L/C

➢ (dokumentäre) Zahlungsgarantie

➢ Dokumenteninkassi D/P

➢ Dokumenteninkasso D/A

➢ Wechselakzept

➢ Anzahlung

➢ Zahlung gegen offene Rechnung (clean payment)

(7)

Lieferbedingungen

➢ wichtiger Bestandteil internationaler Kaufverträge

➢ einfachste und sicherste Form der Regelung ist Incoterm-Klausel

Incoterms 2010 für sämtliche Transportarten EXW

FCA CPT CIP DAT DAP DDP

Ab Werk (… benannter Ort)

Frei Frachtführer (… benannter Ort)

Frachtfrei (… benannter Bestimmungsort)

Frachtfrei versichert (… benannter Bestimmungsort) Geliefert Terminal

Geliefert benannter Ort

Geliefert verzollt (… benannter Bestimmungsort)

Incoterms 2010 nur für See- und Binnenschifffahrtstransport FAS

FOB CFR

Frei Längsseite Schiff (… benannter Verschiffungshafen) Frei an Bord (… benannter Verschiffungshafen)

Kosten und Fracht (…benannter Bestimmungshafen)

(8)

Welches Instrument ist für welches Kunden-bedürfnis die

optimale Lösung?

Finanzierung (L/C-Forderungsankauf) Bankgarantie

Dokumenteninkasso Dokumentenakkreditiv

Sonderformen des Akkreditivs

Absicherungsmöglichkeiten

(9)

Wir bieten das richtige Produkt für jedes Kundenbedürfnis

Exportinkasso

Akkreditiv (bestätigt)

Bankgarantie (direkt / indirekt)

Standby LC (bestätigt)

Anzahlungsgarant ie gegen Erhalt der Anzahlung

Akkreditivfor-

faitierung (Diskont)

Importinkasso

Akkreditiv erstellt (Sicht/Nachsicht)

Zahlungsgarantie erstellt

Standby LC erstellt

Anzahlungs- garantie erhalten

Übertragung

eines Akkreditives

Back-to-Back L/C

Vormerkung einer Abtretung der Erlöse aus einem Akkreditiv

EXPORTEUR IMPORTEUR TRANSITEUR

(10)

Auftraggeber 1

(Verkäufer – INDIAN Co.)

Einreicherbank

2 4

3

Bezogener

(Käufer – TEXTIL & CO)

Inkassobank

Auftraggeber (Verkäufer – INDIAN Co.)

6a

Bezogener

(Käufer – TEXTIL & CO)

7 5

Einreicherbank Inkassobank

6b

Zahlung

1. Liefervertrag, in dem Ausfolgung der

Dokumente gegen Zahlung (CAD) oder gegen Akzept der Tratte (D/A) vereinbart wird.

2. Der Verkäufer versendet die Ware und reicht die Lieferdokumente gemeinsam mit den

Inkassobedingungen bei seiner Hausbank ein.

3. Die Einreicherbank leitet die Dokumente weisungsgemäß an die Inkassobank weiter.

4. Die Inkassobank verständigt den Bezogenen vom Erhalt der Dokumente und von den Inkassobedingungen.

5. Der Bezogene erfüllt die Inkassobedingungen und erhält die Dokumente.

6a. Die Inkassobank belastet das Konto des Bezogenen und

6b. überweist den Erlös an die Einreicherbank.

7. Die Eineicherbank schreibt dem Auftraggeber den Erlös gut.

Dokumenteninkasso – Wie funktioniert das?

(11)

Exporteur Importeur

• Langjährige

Geschäftsbeziehung

• Käuferland ist stabil

• Niedriger Lieferwert

• Marktgängige Ware

• Nichtannahme des Inkassos

• Zahlung/Akzept erst bei Liefernachweis

• Valuta koordinierbar P

OR

P OR

• Ablehnung des Inkassos

• Keine Zahlungssicherheit

• Banken nur Treuhänder C

ON T RA

• Sobald Inkasso akzeptiert, ist Ware anzunehmen (unabhängig von Qualität)

• Ware zur Verfügung der Bank gesandt

C ON T RA Argumente

Wann ist dem Kunden ein Dokumenteninkasso

zu empfehlen?

(12)

Exporteur Importeur

• Vermeidung der Vorauszahlung

• Nachweis der eigenen Bonitätsstärke

• Zahlung nur gegen L/C- konforme Lieferdokumente

• Keine Zahlungspflicht bei Nichterfüllung der L/C-

Bedingungen Argumente

• Handelsbeziehung fehlt

• Kreditwürdigkeit des Käufers nicht bekannt

• Wirtschaftliche/politische/devise n-rechtliche Bedingungen im Käuferland unbekannt

• Zahlungsversprechen VOR Liefer- bzw. Produktionsbeginn

• Vermeidung des Transferrisikos (bei bestätigtem L/C)

• Basis für Absicherung/

Finanzierung und/oder Darstellung des Einkaufs

HK-Rahmen für

Auftraggeber vorhanden

Wann ist dem Kunden ein Akkreditiv zu empfehlen?

(13)

Wenn Importakkreditiv:

= Akkreditivbank

HK- Rahmen für Auftraggeber nötig 1

Auftraggeber (Käufer)

Akkreditivbank (Eröffnende Bank)

2 4

3

Begünstigter (Verkäufer)

Akkreditiv- Eröffnungsauftrag

Liefervertrag

Avisierung des LCs an den Begünstigten

Eröffnung des LCs

Eröffnung

Übersendung der Dokumente

Präsentation der Dokumente

Auftraggeber (Käufer)

Akkreditivbank (Eröffnende Bank)

5b

6

Begünstigter (Verkäufer)

Avisierende/

Bestätigende Bank

5a

7

Ausfolgung der Dokumente

Lieferung

8 Zahlung an Begünstigten

Zahlung

Avisierende/

Bestätigende Bank

Belastung / Zahlung 8

8

Dokumentenakkreditiv – Wie funktioniert das?

(14)

Zur Vermeidung nachträglicher Kontroversen sollten soweit als möglich alle vom Importeur und Exporteur gewünschten Einzelheiten des Akkreditives im Liefervertrag festgehalten werden:

➢ Betrag und Währung (Anzahlung?)

➢ Soll beim L/C-Betrag und/oder der Warenmenge eine notwendige Flexibilität gewahrt bleiben?

(z.B. +/- 10 %)

➢ Wo soll das L/C benützbar und zahlbar gestellt werden?

➢ Ist es zu bestätigen (Absicherung über ECA?)

➢ Laufzeit des Akkreditives: Liefer- bzw. Bauzeit + Frist für die Einreichung der Dokumente

Dokumentenakkreditiv – Wie funktioniert das?

(15)

Je sorgfältiger diese Details in den Vorverhandlungen geklärt bzw. festgelegt werden, desto größer wird die Sicherheit, dass das L/C in akzeptabler Form einlangt (z.B. Mustertext dem Vertrag beilegen).

Die Festlegung von Details im Vertrag ist für den Exporteur die beste Möglichkeit, auf den Inhalt eines L/C’s Einfluss zu nehmen, da die Akkreditiverstellung ausschließlich auf Initiative des Importeurs durch dessen Bank erfolgt. (Vertragskonforme Akkreditiverstellung)

➢ Soll Zahlung bei Sicht oder nach Sicht erfolgen?

➢ Werden Teillieferungen oder Umladungen erforderlich sein? (im Zweifelsfall ja)

➢ Welche Lieferbedingungen bzw. welchen Versandweg soll das L/C ausweisen?

➢ Wer trägt welche Akkreditivkosten?

➢ Bis wann ist das Akkreditiv zu eröffnen?

Resumee: In der Kürze liegt die Würze 1. Anzahl der Dokumente

2. Ausführlichkeit der Bedingungen 3. Umfang der Dokumente

Dokumentenakkreditiv – Wie funktioniert das?

(16)

➢ Handelsrechnung

➢ (See)konnossement (Bill of Lading)

➢ Luftfrachtbrief (Airway Bill)

➢ Frachtbriefdoppel

➢ CMR-Frachtbrief (LKW-Frachtbrief)

➢ Spediteur-Übernahmebescheinigung / Spediteur-Versandbescheinigung

➢ Versicherungsdokument

➢ Ursprungszeugnis

Die wichtigsten Dokumente

(17)

Um unnötiges Risiko im Zusammenhang mit Akkreditiven zu vermeiden, involvieren Sie Ihre Hausbank:

➢ Erstellung eines Akkreditivmusters (besonders wichtig, wenn dieses als Anhang zum Vertrag dient)

➢ Überprüfung des Counterparty Risks der Akkreditiv eröffnenden Bank

➢ gemeinsame Erarbeitung eines Musterdokumentensatzes bei der Abwicklung von komplexen Projekten, damit bei den Einreichungen kein Zeitverlust entsteht

Optimale Zusammenarbeit

(18)

Sicherungs- instrument

Inhaltlich eine abstrakte Garantie

Ausnützbar gegen Erklärung der Nichterfüllung von Bedingungen und/oder gegen Lieferdokumente (Kopien)

Möglichkeit der Einkaufsfinanzierung

Exporteur ist im Besitz eines Export-

akkreditives

Abtretung von (Teil- )Erlösen an Dritte (z.B.

Sublieferanten)

Möglichkeit der Einkaufs-finanzierung

Exportakkreditiv ist

"übertragbar"

Begünstigter = Zwischenhändler

Ein- und

Verkaufsvertrag maßgeblich deckungsgleich

Einfache dokumentäre Bedingungen

Standby L/C Abtretung von L/C Erlösen

L/C

Übertragung

Möglichkeit der Einkaufs-finanzierung

Begünstigter = Zwischenhändler

Bonität der

Akkreditivbank + Land akzeptabel für LC- Bestätigung

Ein- und

Verkaufsvertrag maßgeblich deckungsgleich

Einfache dokumentäre Bedingungen

Back-to-Back L/C

Sonderformen des Akkreditivs - Übersicht

(19)

• Zahlungsgarantie (Payment Guarantee)

• Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)

• Haftrücklassgarantie (Retention Bond)

• Vertragserfüllungsgarantie (Performance Bond)

• Gewährleistungsgarantie (Warranty Bond)

• Liefergarantie (Delivery Guarantee)

• Bietgarantie (Bid Bond / Tender Bond)

• Kreditbesicherungsgarantie (Credit Guarantee)

WOFÜR WIRD WELCHE GARANTIE BENÖTIGT?

Sicherungsinstrument

Zahlung nur bei Nichterfüllung einer Verpflichtung

Abstrakt (Bürgschaft – akzessorisch)

Bei Gewährung eines Bid Bonds ist zukünftiger Performance Bond bei Beantragung des HK-Rahmens mit zu berücksichtigen!

Bankgarantie

(20)

1 Auftraggeber

(Käufer)

2 4

3

Begünstigter (Verkäufer)

Avisobank

Garantie- auftrag

Grundgeschäft

Weiterleitung ohne Haftungseintritt

Garantie

Garantierende Bank

Direkte Garantie mit Avisobank

1. Abschluss des Grundgeschäftes und Liefervertrages, in welchem Absicherung durch Bankgarantie vereinbart wird.

2. Käufer gibt seiner Bank den Auftrag zur Erstellung der Garantie.

3. Die Garantiebank erstellt die Garantie und sendet sie an die Bank des Verkäufers mit dem Auftrag, diese ohne ihren Haftungseintritt an den Verkäufer zu übermitteln.

4. Die Avisobank verständigt den Verkäufer entsprechend.

Bankgarantie – Wie funktioniert das?

(21)

1 Auftraggeber

(Käufer)

2 4

3

Begünstigter (Verkäufer)

Zweitbank

Garantie- auftrag

Grundgeschäft

Garantie

Rück-Garantie

Garantierende Bank

Indirekte Garantie

1. Abschluss des Grundgeschäftes und Liefervertrages, in welchem Absicherung durch Bankgarantie der Hausbank des Verkäufers (Zweitbank) vereinbart wird.

2. Käufer gibt seiner Bank den Auftrag zur Erstellung der Rück-Garantie zu Gunsten der Hausbank des Verkäufers.

3. Die Garantierende Bank erstellt die Rück-Garantie und beauftragt die Zweitbank, unter der Rückhaftung der garantierenden Bank die eigentliche Garantie zu Gunsten des Verkäufers zu eröffnen.

4. Die Zweitbank erstellt eine eigene, selbst-schuldnerische Garantie zu Gunsten des Verkäufers.

Bankgarantie – Wie funktioniert das?

(22)

mittel -/ langfr.

Risken

Exportrisken Inlandsrisken ( Export)unternehmen

Private (Export) - Kreditversicherer kurzfristige

Risken mittel -/ langfr.

Risken

mittel -/ langfr.

Risken

Exportrisiken Inlandsrisiken (Export)unternehmen

Private (Export) - Kreditversicherer kurzfristige

Risiken mittel -/ langfr.

Risiken

nicht marktfähige Risiken: marktfähige Risiken:

Risiko und Risikominimierung

(23)

Wirtschaftliche und politische Risiken (ausgenommen

Katastrophenrisiken)

▪ von Schuldnern/Garanten in EU- und OECD-Ländern bzw. sonstigen

versicherbaren Ländern

Risikodauer < 2 Jahre (Produktionszeitraum und Zahlungsziel)

Marktfähige Risiken

Wirtschaftliche und politische Risiken

von Schuldnern/Garanten in

versicherbaren Ländern gemäß Deckungsrichtlinien

Risikodauer > 2 Jahre

Prisma, Coface, Atradius

Private und staatliche Exportkreditversicherer

OeKB Versicherung AG Österreichische Kontrollbank (OeKB)

1 2 3

privat staatlich

An wen wende ich mich?

Nicht marktfähige Risiken

(24)

Österreichischer

Kreditversicherungsmarkt im Vergleich

(25)

BUND BM F. F.

OEKB

BANKEN EXPORTEURE INVESTOREN

EXPORTEURE

IMPORTEUR / IMPORTEURBANK

G3 G9

G1

G4

Absicherung von Finanzierungs-

geschäften

wirtschaftl. + polit. Risiko

Absicherung von Ausfuhrgeschäften

und Rechten wirtschaftl. + polit. Risiko

Absicherung von Auslands-

investitionen nur politisches Risiko

Exportrisikogarantien

AUSLANDS- BETEILIGUNG IMPORTEUR /

IMPORTEURBANK

(26)

Mantelvertrag = pauschale Versicherung Anbietungspflicht

Prüfung des Einzelrisikos durch den Versicherer kombiniert mit Möglichkeit zur Selbstentscheidung

Prämie individuell festgesetzt (variabel) Basis: Salden, Umsätze, Limite

Selbstbehalt einheitlich für die gesamte Polizze

Rückzug vom Risiko bei Bonitätsverschlechterung (“Frühwarnsystem”)

Grundsätze der privaten Kreditversicherung

(27)

 Umwandlung von unkalkulierbarem Risiko in kalkulierbare Kosten

 Wirtschaftliche Risken: Nichtzahlung, Insolvenz

 Kosten: ca. 1,50 – 3,50 % vom Forderungsstand

ca. 0,25 – 1,50 % vom Umsatz

 Vorteile für den Unternehmer: Hilfe bei Risikobeurteilung und – Überwachung Frühwarnsystem, Inkasso, Risikoteilung

Basis für günstige Exportfinanzierung

 Anbieter:

»

»

Privat (Export-) Versicherung

(28)

Kosten eines Forderungsverlustes

(29)

Exportfinanzierung

(30)

Exporte versichern und finanzieren & optimal kombinieren

Exportkreditversicherungen für:

à nicht marktfähige Risken:

à marktfähige Risken:

Optimal kombinieren mit Refinanzierungsquellen:

Acredia Versicherung AG

(31)

Working Capital –

Finanzierung (Rahmen)

Rahmenkredit des Exportfonds (für KMU)

Refinanzierungs- rahmen der Kontroll- bank (KRR, für GU)

EFV - Finanzierung von Einzelexportgeschäften

Lieferantenkredit (Basis: G1, WB der OeKB oder P1 OeKB Vers.)

Käuferkredit

(Basis: G3 der OeKB)

Ankauf von

Exportforderungen (Basis: G9 der OeKB)

Auftragsinvest, Exportinvest

Finanzierung von

Auslandsinvestitionen

Beteiligungsfinan- zierung der OeKB

(Basis G4, WB oder Garantie der AWS)

Starthilfekredite

ERP-Fonds

Internationalisierung

KMU: Kleine und mittlere Unternehmen OeKB: Österreichische Kontrollbank

Zur Optimierung der Finanzierung stehen Instrumente im Bereich Working

Capital, Einzelprojekte und FDI zur Verfügung

(32)

Arbeitnehmer: max. 250 und

entweder Jahresumsatz nicht mehr als 50 Mio. Euro

oder Bilanzsumme nicht mehr als 43 Mio. Euro

➢ und zu höchstens 25% im Besitz eines oder mehrerer

Unternehmen, das bzw. die diese Definition nicht erfüllen.

➢ Verflochtene Unternehmen werden im Sinne des §27 BWG als Einheit betrachtet.

KMU Definition gem. EU Beihilfenrecht

(33)

Exportfonds OeKB/KRR*

Zielgruppe

Österreichische Finanzierungs- höhe (maximal)

Haftung /

Risikoübernahme

KMU gemäß EU- Definition

– mind. 25%

– 30 % des Export- umsatzes

– Tourismus 14 % – Exportfonds bis

80 % möglich

– Großunternehmen

– mind. 25%

– Exportforderungen und

– Exportaufträge (max.10% des Exportumsatzes)

– OeKB bis 80 %, max.15% d.

Exportumsatzes, max. EUR 60 Mio. pro Konzern

Voraussetzung – Exportforderungen/

Aufträge – Exportforderungen/Aufträge Exportfonds und KRR bieten günstige Betriebsmittelrahmen für

Exporteure – Risikoabwälzung zum Teil möglich

(34)

Exportfondsrahmenkredit

für Exportumsätze

aus Warenexporten sowieso

aber AUCH aus Dienstleistungen für ausländische Abnehmer

 Engineering

 IT-Leistungen

 Hotel- und Tourismusleistungen

 Architektur- und Planungsbüros, etc.

 österreichische Wertschöpfung sollte mind. 25% sein,

Ausnahmen möglich

(35)

Lieferantenkredi t Käuferkredit Forderungsankauf

Struktur

– Exporteur finanziert Importeur

– Hausbank finanziert Importeur bzw. Bank des Importeurs

– Exporteur finanziert Importeur

– Hausbank kauft Kundenforderung an

Basis

– P 1 (OeKB Vers) – Garantie 1 (OeKB) – Wechselbürgschaft

des Bundes

– Garantie 3 der OeKB – Ggf. kombinierbar mit

G 1

– Garantie 9 der OeKB – Ggf. kombinierbar mit

G 1

Abwicklung

– Einfache

Administration – Auch für kleinere

Beträge

– Komplexe Strukturierung, ab ca. EUR 2 Mio. sinnvoll

– Bezahlung des Exporteurs erfolgt aus dem Finanzkredit

– Weniger komplex als Käuferkredit

– Auch für kleinere Beträge sinnvoll

Charakteristik

– Nutzung der

eigenen Kreditlinien auf Basis

Besicherung

– Cash Geschäft für Exporteur – Bilanzverkürzung und somit

Ratingverbesserung

– Cash Geschäft für den Exporteur

– Bilanzverkürzung und somit Ratingverbesserung

Unterscheidung Lieferantenkredit,

Käuferkredit, Forderungsankauf

(36)

*Bsp. Zahlungsbedingungen:

• 5 % Anzahlung 30 Tage nach Unterzeichnung des Vertrages

• 10 % nach Übergabe der Versanddokumente

• Rest in Halbjahresraten ab Lieferung

Exporteur Abnehmer

im Ausland

Liefervertrag*

15% An- u. Zwischenzahlung

Bezahlung der Raten

Kredit- vertrag

Auszahlung günstiger OeKB-Mittel

(85%)

Refinanzierung

Kreditgeber

Einzelgeschäftsfinanzierung unter

G1 - Lieferantenkredit

(37)

OeKB fungiert als Österreichs Export Credit Agency (ECA)

– Bietet Garantien zur Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risken

– Stellt zinsgünstige Refinanzierungsmittel für Exporte und Auslandsbeteiligungen zur Verfügung

Die OeKB-Beteiligungsfinanzierung

Für Neugründungen, Joint Ventures, Unternehmenskauf

Zur Refinanzierung von Gesellschafterdarlehen ins Ausland

Langfristig (Laufzeit 12 Jahre und darüber)

Flexibel (hinsichtlich Tilgungsstruktur, Kreditnehmer, Einräumung)

Optimal mit Risikoabsicherung kombinierbar (AWS und/oder Garantie G4 der OeKB)

Zinsgünstig (Vorteile gegenüber Geldmarktrefinanzierung )

Rund 1/5 aller Österr. FDI werden damit finanziert

Günstige Mittel für Auslandsinvestitionen von der

Österreichischen Kontrollbank (OeKB)

(38)

Nutzen der zinsgünstigen Mittel von OeKB und Exportfonds ohne Liquiditätskosten

Profitieren von langfristigen Kreditmitteln

Schonen der Kreditlinien bei Haftungsübernahme durch Bund (Exportfonds, KRR)

Bilanzverkürzung und Rating-Verbesserung durch Transformieren von Zielgeschäften in Bargeschäfte (Forderungsankauf, gebundener Finanzkredit)

Kombination von Absicherung und Finanzierung macht viele Exportgeschäfte überhaupt erst möglich

Für optimale Finanzierungsstruktur ist frühes Einbinden der Bank

Was macht diese Finanzierungsinstrumente interessant ?

(39)

Absicherung Haftungen

OEKB / G 4

AWS

OEKB / WB politische

Risiken

wirtschaftliche Risiken

Absicherung von Auslandsbeteiligungen

(40)

G4, WB, AWS

OEKB / EFV

OEKB/WKÖ/ERP Starthilfekredit - Entwicklungsländer

ERP / KMU- Programm Finanzierung

Finanzierungsmöglichkeiten

von Auslandsbeteiligungen

(41)

Internationale Präsenz der Raiffeisen Bankengruppe

(42)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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