von Exportgeschäften
Finanzierung und Absicherung
Exportabsicherung
Prok. Mag. Michael STEGMÜLLER
1. Phasenweise Risikobetrachtung
➢ Risiko vor Fakturierung: Produktionsrisiko
➢ Risiko nach Fakturierung: Zahlungsausfall-, Delcredere- oder Kreditrisiko
2. Wirtschaftliche Risiken
➢ Insolvenz des Käufers vor Auslieferung der Ware
➢ Nichtabnahme der Ware durch den Käufer
➢ Insolvenz (Konkurs, Sanierungsverfahren)
➢ Ablehnung des Konkurses mangels Masse
➢ außergerichtlicher Vergleich
Risikoarten
3. Politische Risiken
➢ Krieg und kriegerische Ereignisse, Bürgerkrieg, Aufruhr
➢ Internationale Sanktionen, Embargo
➢ Zerstörung oder Entzug von Gütern im Ausland
➢ Nichterfüllung von Verträgen durch öffentliche Abnehmer
➢ Transferrisiko (Unmöglichkeit der Konvertierung lokaler Währung mangels Devisen trotz Zahlungswilligkeit des Schuldners bzw.
behördliche Maßnahmen welche den Transfer beschränken / verhindern.)
Risikoarten
Risikominimierung
➢ bankseitig:
Dokumentengeschäft: Akkreditive / Garantien
extern:
Kreditversicherungen gegen Nichtzahlung des Kunden
OeKB
private Versicherungen
Verminderung des Risikos von Auslandsbeteiligungen
AWS: wirtschaftliche Risken
OeKB: politische Risken
Risiko und Risikoabsicherung
Zahlungsbedingungen
➢ Vorauszahlung
➢ Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv bzw. Standby L/C
➢ Unwiderrufliches, nicht bestätigtes Akkreditiv bzw. Standby L/C
➢ (dokumentäre) Zahlungsgarantie
➢ Dokumenteninkassi D/P
➢ Dokumenteninkasso D/A
➢ Wechselakzept
➢ Anzahlung
➢ Zahlung gegen offene Rechnung (clean payment)
Lieferbedingungen
➢ wichtiger Bestandteil internationaler Kaufverträge
➢ einfachste und sicherste Form der Regelung ist Incoterm-Klausel
Incoterms 2010 für sämtliche Transportarten EXW
FCA CPT CIP DAT DAP DDP
Ab Werk (… benannter Ort)
Frei Frachtführer (… benannter Ort)
Frachtfrei (… benannter Bestimmungsort)
Frachtfrei versichert (… benannter Bestimmungsort) Geliefert Terminal
Geliefert benannter Ort
Geliefert verzollt (… benannter Bestimmungsort)
Incoterms 2010 nur für See- und Binnenschifffahrtstransport FAS
FOB CFR
Frei Längsseite Schiff (… benannter Verschiffungshafen) Frei an Bord (… benannter Verschiffungshafen)
Kosten und Fracht (…benannter Bestimmungshafen)
Welches Instrument ist für welches Kunden-bedürfnis die
optimale Lösung?
Finanzierung (L/C-Forderungsankauf) Bankgarantie
Dokumenteninkasso Dokumentenakkreditiv
Sonderformen des Akkreditivs
Absicherungsmöglichkeiten
Wir bieten das richtige Produkt für jedes Kundenbedürfnis
Exportinkasso
Akkreditiv (bestätigt)
Bankgarantie (direkt / indirekt)
Standby LC (bestätigt)
Anzahlungsgarant ie gegen Erhalt der Anzahlung
Akkreditivfor-
faitierung (Diskont)
Importinkasso
Akkreditiv erstellt (Sicht/Nachsicht)
Zahlungsgarantie erstellt
Standby LC erstellt
Anzahlungs- garantie erhalten
Übertragung
eines Akkreditives
Back-to-Back L/C
Vormerkung einer Abtretung der Erlöse aus einem Akkreditiv
EXPORTEUR IMPORTEUR TRANSITEUR
Auftraggeber 1
(Verkäufer – INDIAN Co.)
Einreicherbank
2 4
3
Bezogener
(Käufer – TEXTIL & CO)
Inkassobank
Auftraggeber (Verkäufer – INDIAN Co.)
6a
Bezogener
(Käufer – TEXTIL & CO)
7 5
Einreicherbank Inkassobank
6b
Zahlung
1. Liefervertrag, in dem Ausfolgung der
Dokumente gegen Zahlung (CAD) oder gegen Akzept der Tratte (D/A) vereinbart wird.
2. Der Verkäufer versendet die Ware und reicht die Lieferdokumente gemeinsam mit den
Inkassobedingungen bei seiner Hausbank ein.
3. Die Einreicherbank leitet die Dokumente weisungsgemäß an die Inkassobank weiter.
4. Die Inkassobank verständigt den Bezogenen vom Erhalt der Dokumente und von den Inkassobedingungen.
5. Der Bezogene erfüllt die Inkassobedingungen und erhält die Dokumente.
6a. Die Inkassobank belastet das Konto des Bezogenen und
6b. überweist den Erlös an die Einreicherbank.
7. Die Eineicherbank schreibt dem Auftraggeber den Erlös gut.
Dokumenteninkasso – Wie funktioniert das?
Exporteur Importeur
• Langjährige
Geschäftsbeziehung
• Käuferland ist stabil
• Niedriger Lieferwert
• Marktgängige Ware
• Nichtannahme des Inkassos
• Zahlung/Akzept erst bei Liefernachweis
• Valuta koordinierbar P
OR
P OR
• Ablehnung des Inkassos
• Keine Zahlungssicherheit
• Banken nur Treuhänder C
ON T RA
• Sobald Inkasso akzeptiert, ist Ware anzunehmen (unabhängig von Qualität)
• Ware zur Verfügung der Bank gesandt
C ON T RA Argumente
Wann ist dem Kunden ein Dokumenteninkasso
zu empfehlen?
Exporteur Importeur
• Vermeidung der Vorauszahlung
• Nachweis der eigenen Bonitätsstärke
• Zahlung nur gegen L/C- konforme Lieferdokumente
• Keine Zahlungspflicht bei Nichterfüllung der L/C-
Bedingungen Argumente
• Handelsbeziehung fehlt
• Kreditwürdigkeit des Käufers nicht bekannt
• Wirtschaftliche/politische/devise n-rechtliche Bedingungen im Käuferland unbekannt
• Zahlungsversprechen VOR Liefer- bzw. Produktionsbeginn
• Vermeidung des Transferrisikos (bei bestätigtem L/C)
• Basis für Absicherung/
Finanzierung und/oder Darstellung des Einkaufs
HK-Rahmen für
Auftraggeber vorhanden
Wann ist dem Kunden ein Akkreditiv zu empfehlen?
Wenn Importakkreditiv:
= Akkreditivbank
HK- Rahmen für Auftraggeber nötig 1
Auftraggeber (Käufer)
Akkreditivbank (Eröffnende Bank)
2 4
3
Begünstigter (Verkäufer)
Akkreditiv- Eröffnungsauftrag
Liefervertrag
Avisierung des LCs an den Begünstigten
Eröffnung des LCs
Eröffnung
Übersendung der Dokumente
Präsentation der Dokumente
Auftraggeber (Käufer)
Akkreditivbank (Eröffnende Bank)
5b
6
Begünstigter (Verkäufer)
Avisierende/
Bestätigende Bank
5a
7
Ausfolgung der Dokumente
Lieferung
8 Zahlung an Begünstigten
Zahlung
Avisierende/
Bestätigende Bank
Belastung / Zahlung 8
8
Dokumentenakkreditiv – Wie funktioniert das?
Zur Vermeidung nachträglicher Kontroversen sollten soweit als möglich alle vom Importeur und Exporteur gewünschten Einzelheiten des Akkreditives im Liefervertrag festgehalten werden:
➢ Betrag und Währung (Anzahlung?)
➢ Soll beim L/C-Betrag und/oder der Warenmenge eine notwendige Flexibilität gewahrt bleiben?
(z.B. +/- 10 %)
➢ Wo soll das L/C benützbar und zahlbar gestellt werden?
➢ Ist es zu bestätigen (Absicherung über ECA?)
➢ Laufzeit des Akkreditives: Liefer- bzw. Bauzeit + Frist für die Einreichung der Dokumente
Dokumentenakkreditiv – Wie funktioniert das?
Je sorgfältiger diese Details in den Vorverhandlungen geklärt bzw. festgelegt werden, desto größer wird die Sicherheit, dass das L/C in akzeptabler Form einlangt (z.B. Mustertext dem Vertrag beilegen).
Die Festlegung von Details im Vertrag ist für den Exporteur die beste Möglichkeit, auf den Inhalt eines L/C’s Einfluss zu nehmen, da die Akkreditiverstellung ausschließlich auf Initiative des Importeurs durch dessen Bank erfolgt. (Vertragskonforme Akkreditiverstellung)
➢ Soll Zahlung bei Sicht oder nach Sicht erfolgen?
➢ Werden Teillieferungen oder Umladungen erforderlich sein? (im Zweifelsfall ja)
➢ Welche Lieferbedingungen bzw. welchen Versandweg soll das L/C ausweisen?
➢ Wer trägt welche Akkreditivkosten?
➢ Bis wann ist das Akkreditiv zu eröffnen?
Resumee: In der Kürze liegt die Würze 1. Anzahl der Dokumente
2. Ausführlichkeit der Bedingungen 3. Umfang der Dokumente
Dokumentenakkreditiv – Wie funktioniert das?
➢ Handelsrechnung
➢ (See)konnossement (Bill of Lading)
➢ Luftfrachtbrief (Airway Bill)
➢ Frachtbriefdoppel
➢ CMR-Frachtbrief (LKW-Frachtbrief)
➢ Spediteur-Übernahmebescheinigung / Spediteur-Versandbescheinigung
➢ Versicherungsdokument
➢ Ursprungszeugnis
Die wichtigsten Dokumente
Um unnötiges Risiko im Zusammenhang mit Akkreditiven zu vermeiden, involvieren Sie Ihre Hausbank:
➢ Erstellung eines Akkreditivmusters (besonders wichtig, wenn dieses als Anhang zum Vertrag dient)
➢ Überprüfung des Counterparty Risks der Akkreditiv eröffnenden Bank
➢ gemeinsame Erarbeitung eines Musterdokumentensatzes bei der Abwicklung von komplexen Projekten, damit bei den Einreichungen kein Zeitverlust entsteht
Optimale Zusammenarbeit
Sicherungs- instrument
Inhaltlich eine abstrakte Garantie
Ausnützbar gegen Erklärung der Nichterfüllung von Bedingungen und/oder gegen Lieferdokumente (Kopien)
Möglichkeit der Einkaufsfinanzierung
Exporteur ist im Besitz eines Export-
akkreditives
Abtretung von (Teil- )Erlösen an Dritte (z.B.
Sublieferanten)
Möglichkeit der Einkaufs-finanzierung
Exportakkreditiv ist
"übertragbar"
Begünstigter = Zwischenhändler
Ein- und
Verkaufsvertrag maßgeblich deckungsgleich
Einfache dokumentäre Bedingungen
Standby L/C Abtretung von L/C Erlösen
L/C
Übertragung
Möglichkeit der Einkaufs-finanzierung
Begünstigter = Zwischenhändler
Bonität der
Akkreditivbank + Land akzeptabel für LC- Bestätigung
Ein- und
Verkaufsvertrag maßgeblich deckungsgleich
Einfache dokumentäre Bedingungen
Back-to-Back L/C
Sonderformen des Akkreditivs - Übersicht
• Zahlungsgarantie (Payment Guarantee)
• Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)
• Haftrücklassgarantie (Retention Bond)
• Vertragserfüllungsgarantie (Performance Bond)
• Gewährleistungsgarantie (Warranty Bond)
• Liefergarantie (Delivery Guarantee)
• Bietgarantie (Bid Bond / Tender Bond)
• Kreditbesicherungsgarantie (Credit Guarantee)
WOFÜR WIRD WELCHE GARANTIE BENÖTIGT?
• Sicherungsinstrument
• Zahlung nur bei Nichterfüllung einer Verpflichtung
• Abstrakt (Bürgschaft – akzessorisch)
Bei Gewährung eines Bid Bonds ist zukünftiger Performance Bond bei Beantragung des HK-Rahmens mit zu berücksichtigen!
Bankgarantie
1 Auftraggeber
(Käufer)
2 4
3
Begünstigter (Verkäufer)
Avisobank
Garantie- auftrag
Grundgeschäft
Weiterleitung ohne Haftungseintritt
Garantie
Garantierende Bank
Direkte Garantie mit Avisobank
1. Abschluss des Grundgeschäftes und Liefervertrages, in welchem Absicherung durch Bankgarantie vereinbart wird.
2. Käufer gibt seiner Bank den Auftrag zur Erstellung der Garantie.
3. Die Garantiebank erstellt die Garantie und sendet sie an die Bank des Verkäufers mit dem Auftrag, diese ohne ihren Haftungseintritt an den Verkäufer zu übermitteln.
4. Die Avisobank verständigt den Verkäufer entsprechend.
Bankgarantie – Wie funktioniert das?
1 Auftraggeber
(Käufer)
2 4
3
Begünstigter (Verkäufer)
Zweitbank
Garantie- auftrag
Grundgeschäft
Garantie
Rück-Garantie
Garantierende Bank
Indirekte Garantie
1. Abschluss des Grundgeschäftes und Liefervertrages, in welchem Absicherung durch Bankgarantie der Hausbank des Verkäufers (Zweitbank) vereinbart wird.
2. Käufer gibt seiner Bank den Auftrag zur Erstellung der Rück-Garantie zu Gunsten der Hausbank des Verkäufers.
3. Die Garantierende Bank erstellt die Rück-Garantie und beauftragt die Zweitbank, unter der Rückhaftung der garantierenden Bank die eigentliche Garantie zu Gunsten des Verkäufers zu eröffnen.
4. Die Zweitbank erstellt eine eigene, selbst-schuldnerische Garantie zu Gunsten des Verkäufers.
Bankgarantie – Wie funktioniert das?
mittel -/ langfr.
Risken
Exportrisken Inlandsrisken ( Export)unternehmen
Private (Export) - Kreditversicherer kurzfristige
Risken mittel -/ langfr.
Risken
mittel -/ langfr.
Risken
Exportrisiken Inlandsrisiken (Export)unternehmen
Private (Export) - Kreditversicherer kurzfristige
Risiken mittel -/ langfr.
Risiken
nicht marktfähige Risiken: marktfähige Risiken:
Risiko und Risikominimierung
▪ Wirtschaftliche und politische Risiken (ausgenommen
Katastrophenrisiken)
▪ von Schuldnern/Garanten in EU- und OECD-Ländern bzw. sonstigen
versicherbaren Ländern
▪ Risikodauer < 2 Jahre (Produktionszeitraum und Zahlungsziel)
Marktfähige Risiken
▪ Wirtschaftliche und politische Risiken
▪ von Schuldnern/Garanten in
versicherbaren Ländern gemäß Deckungsrichtlinien
▪ Risikodauer > 2 Jahre
Prisma, Coface, Atradius
Private und staatliche Exportkreditversicherer
OeKB Versicherung AG Österreichische Kontrollbank (OeKB)
1 2 3
privat staatlich
An wen wende ich mich?
Nicht marktfähige Risiken
Österreichischer
Kreditversicherungsmarkt im Vergleich
BUND BM F. F.
OEKB
BANKEN EXPORTEURE INVESTOREN
EXPORTEURE
IMPORTEUR / IMPORTEURBANK
G3 G9
G1
G4
Absicherung von Finanzierungs-
geschäften
wirtschaftl. + polit. Risiko
Absicherung von Ausfuhrgeschäften
und Rechten wirtschaftl. + polit. Risiko
Absicherung von Auslands-
investitionen nur politisches Risiko
Exportrisikogarantien
AUSLANDS- BETEILIGUNG IMPORTEUR /
IMPORTEURBANK
➢ Mantelvertrag = pauschale Versicherung Anbietungspflicht
➢ Prüfung des Einzelrisikos durch den Versicherer kombiniert mit Möglichkeit zur Selbstentscheidung
➢ Prämie individuell festgesetzt (variabel) Basis: Salden, Umsätze, Limite
➢ Selbstbehalt einheitlich für die gesamte Polizze
➢ Rückzug vom Risiko bei Bonitätsverschlechterung (“Frühwarnsystem”)
Grundsätze der privaten Kreditversicherung
Umwandlung von unkalkulierbarem Risiko in kalkulierbare Kosten
Wirtschaftliche Risken: Nichtzahlung, Insolvenz
Kosten: ca. 1,50 – 3,50 % vom Forderungsstand
ca. 0,25 – 1,50 % vom Umsatz
Vorteile für den Unternehmer: Hilfe bei Risikobeurteilung und – Überwachung Frühwarnsystem, Inkasso, Risikoteilung
Basis für günstige Exportfinanzierung
Anbieter:
»
»
Privat (Export-) Versicherung
Kosten eines Forderungsverlustes
Exportfinanzierung
Exporte versichern und finanzieren & optimal kombinieren
▪ Exportkreditversicherungen für:
à nicht marktfähige Risken:
à marktfähige Risken:
▪ Optimal kombinieren mit Refinanzierungsquellen:
Acredia Versicherung AG
Working Capital –
Finanzierung (Rahmen)
▪ Rahmenkredit des Exportfonds (für KMU)
▪ Refinanzierungs- rahmen der Kontroll- bank (KRR, für GU)
EFV - Finanzierung von Einzelexportgeschäften
▪ Lieferantenkredit (Basis: G1, WB der OeKB oder P1 OeKB Vers.)
▪ Käuferkredit
(Basis: G3 der OeKB)
▪ Ankauf von
Exportforderungen (Basis: G9 der OeKB)
▪ Auftragsinvest, Exportinvest
Finanzierung von
Auslandsinvestitionen
▪ Beteiligungsfinan- zierung der OeKB
(Basis G4, WB oder Garantie der AWS)
▪ Starthilfekredite
▪ ERP-Fonds
Internationalisierung
KMU: Kleine und mittlere Unternehmen OeKB: Österreichische Kontrollbank
Zur Optimierung der Finanzierung stehen Instrumente im Bereich Working
Capital, Einzelprojekte und FDI zur Verfügung
➢ Arbeitnehmer: max. 250 und
➢ entweder Jahresumsatz nicht mehr als 50 Mio. Euro
➢ oder Bilanzsumme nicht mehr als 43 Mio. Euro
➢ und zu höchstens 25% im Besitz eines oder mehrerer
Unternehmen, das bzw. die diese Definition nicht erfüllen.
➢ Verflochtene Unternehmen werden im Sinne des §27 BWG als Einheit betrachtet.
KMU Definition gem. EU Beihilfenrecht
Exportfonds OeKB/KRR*
Zielgruppe
Österreichische Finanzierungs- höhe (maximal)
Haftung /
Risikoübernahme
– KMU gemäß EU- Definition
– mind. 25%
– 30 % des Export- umsatzes
– Tourismus 14 % – Exportfonds bis
80 % möglich
– Großunternehmen
– mind. 25%
– Exportforderungen und
– Exportaufträge (max.10% des Exportumsatzes)
– OeKB bis 80 %, max.15% d.
Exportumsatzes, max. EUR 60 Mio. pro Konzern
Voraussetzung – Exportforderungen/
Aufträge – Exportforderungen/Aufträge Exportfonds und KRR bieten günstige Betriebsmittelrahmen für
Exporteure – Risikoabwälzung zum Teil möglich
Exportfondsrahmenkredit
für Exportumsätze
aus Warenexporten sowieso
aber AUCH aus Dienstleistungen für ausländische Abnehmer
Engineering
IT-Leistungen
Hotel- und Tourismusleistungen
Architektur- und Planungsbüros, etc.
österreichische Wertschöpfung sollte mind. 25% sein,
Ausnahmen möglich
Lieferantenkredi t Käuferkredit Forderungsankauf
Struktur
– Exporteur finanziert Importeur
– Hausbank finanziert Importeur bzw. Bank des Importeurs
– Exporteur finanziert Importeur
– Hausbank kauft Kundenforderung an
Basis
– P 1 (OeKB Vers) – Garantie 1 (OeKB) – Wechselbürgschaft
des Bundes
– Garantie 3 der OeKB – Ggf. kombinierbar mit
G 1
– Garantie 9 der OeKB – Ggf. kombinierbar mit
G 1
Abwicklung
– Einfache
Administration – Auch für kleinere
Beträge
– Komplexe Strukturierung, ab ca. EUR 2 Mio. sinnvoll
– Bezahlung des Exporteurs erfolgt aus dem Finanzkredit
– Weniger komplex als Käuferkredit
– Auch für kleinere Beträge sinnvoll
Charakteristik
– Nutzung der
eigenen Kreditlinien auf Basis
Besicherung
– Cash Geschäft für Exporteur – Bilanzverkürzung und somit
Ratingverbesserung
– Cash Geschäft für den Exporteur
– Bilanzverkürzung und somit Ratingverbesserung
Unterscheidung Lieferantenkredit,
Käuferkredit, Forderungsankauf
*Bsp. Zahlungsbedingungen:
• 5 % Anzahlung 30 Tage nach Unterzeichnung des Vertrages
• 10 % nach Übergabe der Versanddokumente
• Rest in Halbjahresraten ab Lieferung
Exporteur Abnehmer
im Ausland
Liefervertrag*
15% An- u. Zwischenzahlung
Bezahlung der Raten
Kredit- vertrag
Auszahlung günstiger OeKB-Mittel
(85%)
Refinanzierung
Kreditgeber
Einzelgeschäftsfinanzierung unter
G1 - Lieferantenkredit
– OeKB fungiert als Österreichs Export Credit Agency (ECA)
– Bietet Garantien zur Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risken
– Stellt zinsgünstige Refinanzierungsmittel für Exporte und Auslandsbeteiligungen zur Verfügung