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LEHRGANGSPLAN DOKUMENT IST NICHT AKTUELL! Für aktualisierte Termine besuchen Sie bitte unsere Webseite

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Academic year: 2022

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LEHRGANGSPLAN 2021

www.bvs-bayern.com

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Gemeinsam stark.

Im größten Sozialverband in Bayern.

Wir kämpfen für Ihre Interessen

Der VdK mischt sich ein in die aktuelle Sozialpolitik, damit in Deutschland soziale Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Soli- darität nicht auf der Strecke bleiben. Denn trotz der großen Wirtschaftskraft wächst die soziale Kluft. Das wollen wir nicht zulassen! Dank seiner Mitgliederstärke kann sich der Sozialver- band VdK erfolgreich für die Interessen seiner Mitglieder in der Renten-, Pflege-, Gesundheits- und Behindertenpolitik einsetzen.

Kommen Sie zu uns

und werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegen- über den Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstrei- ten. Bei Problemen mit der Rente, der Kranken- und Pflegever- sicherung, dem Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung und anderen sozialrechtlichen Fragen beraten wir Sie, helfen Ihnen bei der Antragstellung und vertreten Sie, wenn es sein muss, vor Gericht – und zwar durch alle Instanzen.

Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft,

werden Sie Mitglied im Sozialverband VdK Bayern!

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ALLGEMEIN

Vorwort 6

Informationen zum Ausbildungssystem 8

Richtlinien zur Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen 10

AUSBILDUNGEN

Ausbildungen Grundlagen

Block 10 Grundlagen 17

Block P16 Verkürzte Grundlagen 19

Ausbildungen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport

Block 100 Behindertensport 20

Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Block 30 Orthopädie 21

Block 40 Innere Medizin 24

Block 60 Neurologie 26

Block 70 Geistige Behinderung 27

Sonderausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Block P8 Sonderausbildung 28

Block 10/30 für Physiotherapeut*innen Sonderausbildung Orthopädie 29

Block 10/30 für Lehrer*innen Sonderausbildung Orthopädie 31

Block 10/30 für Fitnesstrainer*innen Sonderausbildung Orthopädie 32

Ausbildungen Ski Instructor

Ski alpin 33

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Fortbildungen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport

Fortbildungen Behindertensport 35

Fortbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Fortbildungen Profilübergreifend 38

Fortbildungen Orthopädie 45

Fortbildungen Refresher Orthopädie 56

Fortbildungen Innere Medizin 60

Fortbildungen Neurologie 63

Fortbildungen Geistige Behinderung 65

Fortbildungen Ski Instructor

Fortbildungen Ski Instructor 67

Fortbildungen Schwimmen

Fortbildungen Schwimmen 69

ANMELDEFORMULARE

Anmeldeformular für Lehrgänge 72

Ehrenkodex 74

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AUSBILDUNGEN FORTBILDUNGEN

Volker Haberland

Fortbildungen und Lizenzverlängerungen fortbildung@bvs-bayern.com

Silvana Heger

Ausbildungen und Lizenzerstausstellungen ausbildung@bvs-bayern.com

Luisa Beck

Referentin Bildung/Lehre lehre@bvs-bayern.com

Verantwortlich für die Prüfung von Vorquali- fikationen, die strategische Ausrichtung des Bereichs Bildung/Lehre, Konzeptionen und Inhalte der Aus- und Fortbildungen.

IMPRESSUM

REFERENTIN

BEHINDERTEN- UND REHABILITATIONS- SPORTVERBAND BAYERN e. V.

Dachverband für Behindertensport

DIGITALER LEHRGANGSPLAN UND ANMELDUNG

Die Anmeldung für alle Lehrgänge erfolgt ausschließlich mittels unserer Online-Anmeldeformulare beim jeweiligen Lehrgang oder der dafür vorgesehenen Formulare aus diesem Lehrgangsplan (Seite 72) per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail (Anmeldung durch eine formlose E-Mail oder per Telefon sind nicht möglich!).

In der Rubrik Lehre (www.bvs-bayern.com/lehre) sind alle Informationen zum Bereich Lehre und eine digitale Version des Lehrgangsplans zu finden. Bei den einzelnen Aus- und Fortbildungen sind die Ausschreibungen und alle Lehrgangsdetails aufgeführt.

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Während der Corona-Krise haben wir besonders deutlich gesehen, wie wichtig Bewegung, wie wichtig Sport für die Menschen ist, für den Körper, aber auch für das seelische Gleich- gewicht. Denn ganz gleich, ob durch Endorphine, Serotonin, Dopamin oder Adrenalin: Sport macht glücklich, das steht fest!

Menschen mit Behinderung waren in der Krise eingeschränkter, viele (Out- door-)Sportarten waren für sie nicht machbar. Deshalb hat sich der BVS Bayern erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Sportangebote im Bereich Be- hinderten- und Rehasport so bald wie möglich zugänglich gemacht wurden, natürlich immer unter Einhaltung der nötigen Hygienemaßnahmen. Die Freude über die Wiederaufnahme der Lehrgänge war bei den Teilnehmer*in- nen riesengroß.

Auch der inklusive Sport darf jetzt nicht vernachlässigt werden. Im Gegenteil:

Es gilt, vor allem die Sportangebote für Kinder mit und ohne Behinderung auszubauen, in der Schule, wie in den Vereinen. Der BVS Bayern steht Ver- einen, die inklusiven Sport anbieten, zur Seite: Mit qualifizierten Aus- und Fortbildungen im Bereich Lehre und mit praktischen Hilfen im Bereich In- klusion.

Der BVS Bayern ist der vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) beauf- tragte Ausbildungsverband in Bayern.

Unsere Ausbildungs- lehrgänge und Fort- bildungen in den Be- reichen Behinderten- und Rehasport sind nicht nur so vielfältig wie noch nie – Sie können sich auf die Qualität und die Aktualität unserer Ange- bote verlassen!

Sie erhalten unseren Lehrgangsplan für das Jahr 2021 zum ersten Mal nicht mehr in gedruckter Form, dafür aber kompakt und praktisch digital zum Download – entweder auf unserer Homepage oder, wenn Sie bei uns als Übungsleiter*in registriert sind, per Email, persönlich und direkt. Sie finden alle Lehrgänge und Details auf unserer Webseite, dazu auch alle aktu- ellen Informationen.

Die Lehrgänge laufen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen sehr gut. Vor allem – sie finden wieder statt und das freut unsere Übungsleiter*innen, denn damit ist ein wichtiges Stück Normalität eingekehrt und sie können ihr bei uns erworbenes Wissen auch wieder an ihre Teilnehmer*innen weitergeben.

Besonders freuen wir uns über die Neu- gestaltung der Ausbildung im Bereich der Inneren Medizin im Rehasport. Sie wird in Zukunft in Kooperation mit der Herz-LAG Bayern und damit von einem sehr kompetenten und erfahrenen Partner durchgeführt.

Und auch das ist neu:

• Wir haben endlich wieder Fortbil- dungen im Bereich der Neurologie im Rehasport im Angebot.

• Wir bieten viele profilübergreifen- de Fortbildungen im Rehasport an.

Denn seit letztem Jahr müssen Re- hasportlizenzen nicht mehr dem Profil entsprechend verlängert werden, sondern sie können mit fast allen Rehasportfortbildungen verlängert werden.

• Einzige Ausnahme: Die Refresher Lehrgänge. Sie richten sich weiterhin an Personen mit alten Teillizenzen aus dem Bereich der Orthopädie.

• Und: im Jahr 2021 finden wieder Aus- und Fortbildungen im Bereich Ski alpin (Ski Instructor) statt.

VORWORT

Jamil Sahhar

Landesgeschäftsführer Präsidentin

Diana Stachowitz

Grüß Gott und herzlich willkommen

beim Lehrgangsangebot des BVS Bayern!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Lehrgangsplan 2021, viel Erfolg bei Ihrer Ausbildung oder Fortbildung und viel Freude beim Sport für und mit Menschen mit Behinderung!

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Der BVS Bayern bildet im Auftrag des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) inter- essierte Personen zu Übungsleiter*innen im Behinderten- und Rehabilitationssport aus.

Die Ausbildungen erfolgen in ganz Deutschland nach einheitlichen Richtlinien und Vor- gaben des DBS, sodass eine hohe Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit der Lizenzen gegeben ist.

Der Block 10 stellt die Grundlage für alle Lizenzen dar. Erst nach erfolgreichem Abschluss oder Anerkennung dieses Blocks ist eine Teilnahme an den Profilblöcken der jeweiligen Lizenzen möglich.

Basis für alle Lizenzen

• Grundlagen (Block 10): 90 UE/LE1

Behindertensport

• Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport (Block 100): 30 UE/LE1

Sport in der Rehabilitation

Es stehen verschiedene Profilblöcke zur Auswahl:

• Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Orthopädie (Block 30): 90 UE/LE1

• Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Innere Medizin (Block 40): 120 UE/LE1

• Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Sensorik (Block 50): 90 UE/LE1

• Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Neurologie (Block 60): 90 UE/LE1

• Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Geistige Behinderung (Block 70): 90 UE/LE1

• Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Psychiatrie (Block 80): 90 UE/LE1

Der BVS Bayern bietet im Jahr 2021 die Profilblöcke Orthopädie, Innere Medizin (in Kooperation mit der Herz-LAG Bayern), Neurologie (in Kooperation mit dem Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband, WBRS) und Geis- tige Behinderung an. Die anderen Profilblöcke können in anderen Bundesländern absolviert werden. Die Ausschreibungen der einzelnen Lehrgänge sind ab Seite 17 zu finden.

Verkürzte Ausbildungen, Sonderlehrgänge und Vorqualifikationen

Bestimmte Ausbildungs- oder Studiengänge können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Aus- bildungszeit begründen. Aufgrund der vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport ist bei allen Interessent*innen eine Einzelfallprüfung notwendig. Dafür muss ein schriftlicher Nachweis der absolvierten Ausbildung vor der Anmeldung zu einem Lehrgang beim BVS Bayern eingereicht werden.

Welche Fortbildungen gibt es?

Alle Lizenzen müssen regelmäßig alle 4 bzw. alle 2 Jahre (Profil Innere Medizin) verlängert werden. Dazu muss eine Fort- bildung im Behinderten- bzw. Rehabilitationssport mit mindestens 15 UE/LE1 besucht werden. Der BVS Bayern bietet dafür verschiedene Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen an. Die Ausschreibungen der einzelnen Lehrgänge sind ab Seite 35 zu finden. Weitere Informationen zur Lizenzverlängerung sind in den „Richtlinien zur Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen“ auf Seite 10 aufgeführt.

Achtung: Alle Übungsleiter*innen, die Lizenzen mit Einzelindikationen der Orthopädie (Krebs, Morbus Bechterew, Osteo- porose oder Stütz- und Bewegungsapparat) besitzen, können die Lizenz mit einem Refresher Lehrgang zu einer Gesamt- lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Orthopädie erweitern. Eine Verlängerung von Teillizenzen ist seit 2018 nicht mehr möglich.

B

C

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C ÜBUNGSLEITER*IN C BREITENSPORT – BEHINDERTENSPORT 1. LIZENZSTUFE

Grundlagen

90 UE/LE BLOCK 10

Behindertensport

30 UE/LE BLOCK 100

Orthopädie

90 UE/LE BLOCK 30

Neurologie

90 UE/LE BLOCK 60

Innere Medizin

120 UE/LE BLOCK 40

Geistige Behinderung

90 UE/LE BLOCK 70

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RICHTLINIEN ZUR AUS- UND FORTBILDUNG VON ÜBUNGSLEITER*INNEN

Vorbemerkungen

Die Aus- und Fortbildungen in den Strukturen des Deutschen Behindertensportverbands werden auf Grundlage der „Rah- menrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB)“ und der „Richtlinien für die Ausbildung im Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS)“ durchgeführt. Darüber hinaus gelten für Aus- und Fortbildungen des BVS Bayern die folgenden Richtlinien.

Alle Aus- und Fortbildungen des BVS Bayern richten sich auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbe- stimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch an Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung werden daher im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe aufgefordert, sich zu Übungsleiter*innen aus- und fortbilden zu lassen.

1. Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

1.1 Für die Ausbildungen von Übungsleiter*innen wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer*innen über ausreichend eigene Sporterfahrung (z.B. durch regelmäßige Teilnahme an Sport- und Übungsangeboten) verfügen, da diese Kompetenz nicht in den Lehrgängen vermittelt werden kann.

1.2 Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Grundlagen:

1.3 Für die Teilnahme an den Grundlagen (Block 10) werden keine Vorkenntnisse oder Vorqualifikationen vorausgesetzt.

1.4 Für die Teilnahme an den verkürzten Grundlagen (Block P8 oder Block P16) müssen die Teilnehmer*innen die entsprechenden Vorqualifikationen (siehe Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs und Punkt 2) nachweisen.

Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport:

1.5 Für die Teilnahme an der Ausbildung Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport müssen die Teilneh- mer*innen den Abschluss oder die Anerkennung des Blocks 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.

Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation:

1.6 Für die Teilnahme an der Ausbildung Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation müssen die Teilnehmer*innen den Abschluss oder die Anerkennung des Blocks 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.

Zulassungsvoraussetzung für Sonderlehrgänge Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation:

1.7 Mit der Anmeldung zu Sonderlehrgängen müssen die Teilnehmer*innen die jeweils erforderlichen Vorqualifikatio- nen bzw. Ausbildungen nachweisen (siehe Punkt 2).

2. Anerkennung von Vorqualifikationen

2.1 Bestimmte Ausbildungs- oder Studiengänge können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Aufgrund der vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport ist bei allen Interes- sent*innen eine Einzelfallprüfung notwendig. Dafür muss ein schriftlicher Nachweis der absolvierten Ausbildung vor der Anmeldung zu einem Lehrgang beim BVS Bayern eingereicht werden.

3. Anmeldeverfahren

3.1 Die Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt immer personenbezogen und kann nicht auf eine andere Person über- tragen werden.

3.2 Die Teilnehmer*innen müssen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen einhalten und die Zulassungsvoraus- setzungen für die jeweilige Ausbildungsstufe erfüllen (siehe Punkt 1).

3.3 Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular (www.bvs-bayern.com/lehre/). Die geforderten Nach- weise von Vorqualifikationen können als Anhang hochgeladen werden.

3.4 Der Meldeschluss ist der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs zu entnehmen. Später eingehende Meldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Wenn die maximale Teilnahmezahl vor Meldeschluss erreicht ist, ist

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eine Anmeldung ebenfalls nicht mehr möglich. Weitere Interessent*innen können sich in die Warteliste eintragen lassen und ggf. nachrücken.

3.5 Bei Überbuchung eines Lehrgangs entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme.

3.6 Die Durchführung der Lehrgänge ist von einer Mindestteilnahmezahl abhängig. Sollte diese nicht erreicht sein, wird der Lehrgang abgesagt. Bei einer Absage durch den BVS Bayern wird die bereits gezahlte Lehrgangsgebühr vollständig erstattet.

3.7 Die Teilnehmer*innen bekommen vom BVS Bayern nach Prüfung der Anmeldung eine Rechnung, die gleichzeitig die Anmeldebestätigung darstellt, per E-Mail zugesandt.

3.8 Alle weiteren lehrgangsrelevanten Informationen und Unterlagen werden ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn per E-Mail versandt oder auf der Lernplattform DBS-IP (www.dbs-ip.de) zum Download bereitgestellt (siehe Punkt 8).

3.9 Der BVS Bayern behält sich eine Änderung des Lehrgangs aus organisatorischen Gründen vor.

4. Kosten der Aus- und Fortbildungen

4.1 Die Höhe der Lehrgangsgebühr ist der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs zu entnehmen.

4.2 Für Aus- und Fortbildungslehrgänge werden auch Nichtmitglieder zugelassen. Mitglieder entrichten eine günstige- re Lehrgangsgebühr als Nichtmitglieder.

4.3 Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern oder eines an- deren Landesverbandes des DBS als Mitglied gemeldet sind und deren Mitgliedschaft auch beim BVS Bayern oder einem anderen Landesverband des DBS besteht. Ein schriftlicher Nachweis muss bis spätestens zum Meldeschluss des jeweiligen Lehrgangs vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Sollte ein*e Teilnehmer*in vor Abschluss der Ausbildung wieder aus dem Verein austreten, so zählt er*sie automatisch als Nichtmitglied und erhält rückwirkend eine Rechnung über die volle Höhe der Lehr- gangsgebühr.

4.4 Für Mitglieder des VdK, die ehrenamtlich in den Strukturen des VdK tätig sind, gilt die Mitgliedergebühr des BVS Bayern. Ein Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit muss bis spätestens zum Meldeschluss vorliegen.

4.5 Die Lehrgangsgebühr ist bis zu dem in der Rechnung festgelegten Termin zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der BVS Bayern das Recht vor, den Lehrgangsplatz an andere Interessent*innen zu vergeben.

In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

4.6 Für die fristgerechte Zahlung sind die Teilnehmer*innen (und nicht Dritte, wie bspw. der Verein etc.) verantwortlich.

4.7 Bildungsurlaub, Bildungschecks, Bildungsprämien etc. werden nicht vom BVS Bayern anerkannt und können somit auch nicht zu einer (Teil)-Finanzierung der Lehrgangsgebühr angerechnet werden.

5. Stornierung der Teilnahme

5.1 Tritt ein*e Teilnehmer*in bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn von der Teilnahme zurück, wird eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.

5.2 Tritt ein*e Teilnehmer*in bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn von der Teilnahme zurück, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Lehrgangsgebühr erhoben.

5.3 Tritt ein*e Teilnehmer*in weniger als 15 Tage vor Lehrgangsbeginn von der Teilnahme zurück, wird eine Storno-

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5.6 Bleibt ein*e Teilnehmer*in unentschuldigt und unbegründet dem Lehrgang fern, erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr.

5.7 Tritt ein*e Teilnehmer*in nach Beginn des Lehrgangs von diesem zurück, erfolgt keine Rückerstattung der Lehr- gangsgebühr.

5.8 Eine Übertragung der Anmeldung und des Lehrgangsplatzes auf eine andere Person ist nicht möglich.

6. Verfahren bei unregelmäßiger Teilnahme

6.1 Bei allen Lehrgängen ist eine regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung genannten Terminen Voraussetzung.

6.2 Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich und unbedingt vorher mit dem BVS Bayern abzustimmen.

6.3 Bei einer unregelmäßigen Teilnahme und unentschuldigtem Fehlen entscheidet der BVS Bayern über eventuelle Teilanerkennungen der Ausbildung. Dies ist nur in Einzelfällen möglich und stellt stets eine Ausnahme dar.

7. Ausschlussverfahren

7.1 Teilnehmer*innen können vom Lehrgang ausgeschlossen werden, wenn:

• die Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig gezahlt wird

• ein*e Teilnehmer*in nicht regelmäßig an den Lehrgangsterminen teilnimmt

• bei geforderter Prüfung das Lernziel nicht erreicht wird

• durch persönliches Verhalten der Lehrgangsablauf erheblich gestört wird

7.2 Der Ausschluss erfolgt durch den BVS Bayern. Im Falle eines Ausschlusses findet keine Rückerstattung der Lehr- gangsgebühr statt.

8. Lehrgangsunterlagen, Lernmaterialien, Lernplattform DBS-IP

8.1 Die lehrgangsrelevanten Informationen und Unterlagen werden ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn entweder per E-Mail versandt oder über die Lernplattform DBS-IP (www.dbs-ip.de) zur Verfügung gestellt.

8.2 Die Zugangsdaten für DBS-IP sind für alle weiteren Aus- und Fortbildungen im Behinderten- und Rehabilitations- sport gültig und müssen daher aufbewahrt werden.

8.3 Auf der Startseite von DBS-IP ist ein Video mit Erklärungen und Tipps zur Benutzung von DBS-IP verfügbar, das bei Fragen und Unsicherheiten zur Hilfe genutzt werden kann.

8.4 Als Standardwerk für alle Ausbildungslehrgänge gilt das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.).

8.5 Alle Teilnehmer*innen sind selber dafür verantwortlich, rechtzeitig zu Lehrgangsbeginn im Besitz des Buches zu sein. Die Kosten des Buches sind von den Teilnehmer*innen zu tragen.

8.6 Das Handbuch wird vom Verlag Neuer Start vertrieben und kann unter www.neuerstart.de als gebundene Ausgabe inklusive Onlineversion oder als reine Onlineversion erworben werden.

8.7 Ergänzende Lernmaterialien zu Aus- und Fortbildungslehrgängen werden entweder per E-Mail versandt oder DBS- IP zur Verfügung gestellt.

8.8 Die Teilnehmer*innen sind selber dafür verantwortlich, die zur Verfügung gestellten Materialien ausgedruckt oder in digitaler Form zum Bearbeiten zu den Lehrgängen mitzubringen.

8.9 Während der Lehrgänge werden bei Bedarf weitere Lernmaterialien verteilt.

9. Dauer der Ausbildung

9.1 Die Ausbildung muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum müssen auch Hospitationen und die Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert worden sein sowie die Beantragung der Lizenz erfolgen.

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10. Lizenzausstellungen

10.1 Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungslehrgangs kann die entsprechende Lizenz mittels Lizenzantrag (Formular Lizenzantrag2) innerhalb von 2 Jahren nach Beginn der Ausbildung (siehe Punkt 9.1) beantragt werden.

10.2 Die Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport wird per Post versandt. Die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation wird ausschließlich per Email übermittelt.

10.3 Die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport und Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation sind im gesamten Bereich des DOSB gültig.

10.4 Die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport und Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation werden grundsätzlich nur an Personen vergeben, die in einem Mitgliedsverein des BVS Bayern gemeldet sind.

10.5 Voraussetzungen für die Ausstellung einer Lizenz sind:

• der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme (nur erforderlich, wenn die Ausbildung nicht beim BVS Bayern absolviert wurde)

• der Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE/LE1, zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung nicht älter als 2 Jahre)

• der unterschriebene „Ehrenkodex2 für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS)“

• der Nachweis von Hospitationen (wenn gefordert, Umfang siehe Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs, For- mular Hospitationsnachweis2)

• der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des BVS Bayern

10.6 Wurde die Ausbildung nicht in Bayern besucht, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung der Lizenzausstellung eine Gebühr in Höhe von 20,00 € pro Lizenz.

10.7 Bei Änderungen von Lizenzen (Formular Lizenzänderung2), die nicht im Rahmen einer Lizenzverlängerung vor- genommen werden können, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung eine Gebühr von 20,00 € pro Lizenz.

10.8 Wenn eine verloren gegangene Lizenz erneut ausgestellt werden muss, muss der*die Übungsleiter*in eine Ver- lustmeldung mit eidesstattlicher Erklärung (Formular Verlustmeldung2) ausfüllen. Der BVS Bayern erhebt für die erneute Ausstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 20,00 € pro Lizenz.

11. Lizenzgültigkeit

Lizenzgültigkeit bei Neuausstellungen:

11.1 Die Gültigkeit von Lizenzen beginnt mit dem Datum der Ausstellung. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 4 Jahre bzw. beim Profil Innere Medizin maximal 2 Jahre.

Lizenzgültigkeit bei Verlängerungen:

11.2 Die Lizenz wird vom letzten Tag der Gültigkeitsdauer um maximal 4 Jahre bzw. beim Profil Innere Medizin um maximal 2 Jahre verlängert. Die Verlängerung der Lizenz kann erst mit Beginn des Quartals erfolgen, in dem Lizenz ausläuft.

12. Lizenzverlängerungen

12.1 Die Lizenzverlängerung muss in der jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe des*der Übungsleiter*in erfolgen.

12.2 Lizenzverlängerungen können in jedem Jahr des Gültigkeitszeitraums absolviert werden, müssen jedoch spätes-

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Ist dies nicht mit der Anmeldung zu Lehrgängen oder zur Lizenzausstellung erfolgt, muss dies spätestens mit der Lizenzverlängerung nachgeholt werden.

12.6 Bei Änderungen von Lizenzen (Formular Lizenzänderung2), die nicht im Rahmen einer Lizenzverlängerung durch- geführt werden können, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung eine Gebühr von 20,00 € pro Lizenz.

Lizenzverlängerung der Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport:

12.7 Die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport kann durch die Teilnahme an entsprechend aus- geschriebenen Fortbildungen im Behindertensport oder Ausbildungslehrgängen im Behinderten- oder Rehabilita- tionssport mit mindestens 15 UE/LE1 verlängert werden.

12.8 Die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen für die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport er- möglicht keine Verlängerung der Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation.

Lizenzverlängerung der Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation:

12.9 Die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation kann durch die Teilnahme an möglichst dem Profil ent- sprechend ausgeschriebenen Fortbildungen oder Ausbildungslehrgängen im Rehabilitationssport mit mindestens 15 UE/LE1 verlängert werden.

12.10 Inhaber*innen mehrerer Lizenzen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation können mit einer Fortbildung alle Lizenzen verlängern.

12.11 Inhaber*innen der Lizenzen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation können mit diesen Fortbildungslehr- gängen gleichzeitig auch die Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport verlängern.

12.12 Lizenzen mit Einzelindikationen im Bereich der Orthopädie (bspw. Wirbelsäule, Osteoporose, etc.) können seit 2018 nicht mehr verlängert werden. Übungsleiter*innen, die Teillizenzen besitzen, müssen diese einmalig mit dem Besuch eines Refresherlehrgangs zu einer Gesamtlizenz erweitern.

13. Abgelaufene Lizenzen

Regelung für Lizenzen mit einer Gültigkeit von 4 Jahren:

13.1 Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis einer Fortbildung mit mindes- tens 15 UE/LE1 rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit um 4 Jahre verlängert.

13.2 Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis einer oder mehrerer Fortbildungen mit mindestens 30 UE/LE1 rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit an um 4 Jahre verlängert.

13.3 Überschreitung der Gültigkeit um mehr als drei Jahre: Bei einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als drei Jahre verliert die Lizenz die Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

Regelung für Lizenzen mit einer Gültigkeit von 2 Jahren (Profil Innere Medizin):

13.4 In den ersten 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis einer Fortbildung mit mindestens 15 UE/LE1 rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit um 2 Jahre verlängert.

13.5 Überschreitung der Gültigkeit zwischen 4 und 24 Monaten: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis einer oder mehrerer Fortbildungen mit mindestens 30 UE/LE1 rückwirkend vom letzten Tag der Gültigkeit an um 2 Jahre ver- längert.

13.6 Überschreitung der Gültigkeit um mehr als 24 Monate: Bei einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als 24 Monate verliert die Lizenz die Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

14. Haftung

14.1 Für Teilnehmer*innen, die über einen Mitgliedsverein des BVS Bayern versichert sind, besteht gemäß den Versiche- rungsverträgen des BVS Bayern während des Lehrgangs eine Haft- und Unfallversicherung.

14.2 Für Teilnehmer*innen, die nicht über einen Mitgliedsverein des BVS Bayern versichert sind, besteht während des Lehrgangs keine Haft- und Unfallversicherung.

1 UE = Unterrichtseinheit à 45 Minuten, LE = Lerneinheit à 45 Minuten

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AUSBILDUNGEN

Silvana Heger

Ausbildungen und Lizenzerstausstellungen ausbildung@bvs-bayern.com

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Ausbildungen Grundlagen

Block 10 Grundlagen

ZIELGRUPPE Der Block 10 bildet die Grundlage für alle Lizenzen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme oder Anerkennung kann an den Profilblöcken der jeweiligen Lizenzen im Behinderten- und Rehabilitationssport teilgenommen werden.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

UMFANG 86 UE/LE Präsenzzeit, 4 UE/LE Hospitationen

Die Hospitationen sollten nach Möglichkeit in Behinderten- und Inklusionssportgruppen absolviert werden.

BESCHREIBUNG Grundlagen über Behinderungen und zum Sport von Menschen mit Behinderungen. Es werden folgende Inhalte vermittelt:

• Didaktik/Methodik

• Biologie und Medizin

• Trainings- und Bewegungslehre

• Sportorganisation und -verwaltung

• Behinderungsarten

• Psychologie und Soziologie

• Sportpraktische Beispiele

• Ernährung

• Planung, Aufbau und Nachbereitung von Übungsstunden

TERMINE UND ORTE Nr. G-A-2101:

MODUL DATUM ORT

Modul 1 16.01 - 17.01.2021 Königsbrunn

Modul 2 06.02 - 07.02.2021 Königsbrunn

Modul 3 06.03 - 07.03.2021 Königsbrunn

Modul 4 17.04 - 18.04.2021 Königsbrunn

Modul 5 08.05 - 09.05.2021 Königsbrunn

Adresse: Gymnasium Königsbrunn, Alter Postweg 3, 86343 Königsbrunn Nr. G-A-2102:

MODUL DATUM ORT

Modul 1 - 4 29.05 - 04.06.2021 Augsburg

Modul 5 26.06 - 27.06.2021 Augsburg

TUELL!

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GEBÜHREN 330,00 € für Mitglieder 880,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten.

ANMELDUNG Nr. G-A-2101:

bis zum 16.11.2020

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. G-A-2102:

bis zum 29.03.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. G-A-2103:

bis zum 31.05.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.

Alle Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Teilnahmezertifikat und sind zur Teil- nahme an den Ausbildungen im Behinderten- und Rehabilitationssport berechtigt. Es erfolgt keine Lizenz- ausstellung.

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

münchen BFW

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UMSCHULUNG DURCH BERUFLICHE REHA!

W IR HE L F E N!

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der berufl ichen Rehabilitation!

Kostenlose Info-Tage jeden zweiten Dienstag von 10 bis 15.30 Uhr.

Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH Moosacher Straße 31

85614 Kirchseeon Telefon: 08091 51 11 59 E-Mail: info@bfw-muenchen.de www.bfw-muenchen.de

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Ausbildungen Verkürzte Grundlagen

Block P16 Verkürzte Grundlagen

ZIELGRUPPE Der Block P16 richtet sich an vorqualifizierte Teilnehmer*innen (Inhaber*innen von DOSB-C-Lizenzen, Sport- wissenschaftler*innen ohne einschlägigen Schwerpunkt etc.). Nach erfolgreicher Teilnahme kann an den Profilblöcken der jeweiligen Lizenzen im Behinderten- und Rehabilitationssport teilgenommen werden.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorqualifika- tionen nachweisen.

UMFANG 16 UE/LE Präsenzzeit

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte vermittelt:

• Sportorganisation und -verwaltung

• Psychologie und Soziologie

• Übersicht über Behinderungsarten in Theorie und Praxis

TERMINE UND ORTE Nr. G-A-2104:

20.03 - 21.03.2021 Königsbrunn

Adresse: Gymnasium Königsbrunn, Alter Postweg 3, 86343 Königsbrunn Nr. G-A-2105:

10.07 - 11.07.2021 Königsbrunn

Adresse: Gymnasium Königsbrunn, Alter Postweg 3, 86343 Königsbrunn

GEBÜHREN 110,00 € für Mitglieder 165,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten.

ANMELDUNG Nr. G-A-2104:

bis zum 20.01.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. G-A-2105:

bis zum 10.05.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.

Alle Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Teilnahmezertifikat und sind zur Teil- nahme an den Ausbildungen im Behinderten- und Rehabilitationssport berechtigt. Es erfolgt keine Lizenz- ausstellung.

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

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Ausbildungen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport

Block 100 Behindertensport

ZIELGRUPPE Der Block 100 richtet sich an Personen, die Breitensport für Menschen mit Behinderung anbieten möchten.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.

UMFANG 30 UE/LE Präsenzzeit, 9 UE/LE Erste-Hilfe

Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte vermittelt:

• Didaktik/Methodik

• Sportorganisation und -verwaltung

• Sportpraxis (Sportarten und Inklusion im Sport)

• Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung

• Spiel- und Sportfeste

TERMINE UND ORTE Nr. C-A-2101:

MODUL DATUM ORT

Modul 1 03.07 - 04.07.2021 Saulgrub

Modul 2 24.07 - 25.07.2021 Saulgrub

Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub Nr. C-A-2102:

MODUL DATUM ORT

Modul 1 02.10 - 03.10.2021 Saulgrub

Modul 2 23.10 - 24.10.2021 Saulgrub

Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub

GEBÜHREN 385,00 € für Mitglieder 495,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten.

Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

ANMELDUNG Nr. C-A-2101:

bis zum 03.05.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. C-A-2102:

bis zum 02.08.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behin- dertensport beantragt werden.

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

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Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Block 30 Orthopädie

ZIELGRUPPE Der Block 30 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der Orthopädie anbieten möchten.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.

UMFANG 71 UE/LE Präsenzzeit, 10 UE/LE Hospitationen, 9 UE/LE Erste-Hilfe

Die Hospitationen sollten nach Möglichkeit in orthopädischen Rehabilitationssportgruppen absolviert werden.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Amputationen, Glied- maßenmissbildungen, Gelenkschäden, Gelenkersatz, Morbus Bechterew, Osteoporose, Wirbelsäulener- krankung, Krebserkrankungen) vermittelt:

• Didaktik/Methodik

• Medizin

• Sportpraktische Beispiele

• Trainings- und Bewegungslehre

• Psychologie und Soziologie

• Sportorganisation und -verwaltung

• Ernährung

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TERMINE UND ORTE Nr. B-A-2101:

MODUL DATUM ORT

Modul 1-3 28.02 - 05.03.2021 Saulgrub

Modul 4 17.04 - 18.04.2021 Augsburg

Adressen:

AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub Turnverein Augsburg 1847 e.V., Gabelsbergerstr. 64, 86199 Augsburg Nr. B-A-2102:

MODUL DATUM ORT

Modul 1-2 13.05 - 16.05.2021 Saulgrub

Modul 3-4 08.07 - 11.07.2021 Saulgrub

Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub Nr. B-A-2103:

MODUL DATUM ORT

Modul 1-2 13.09 - 16.09.2021 Saulgrub

Modul 3-4 19.10 - 22.10.2021 Saulgrub

Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub Nr. B-A-2104:

MODUL DATUM ORT

Modul 1 18.09 - 19.09.2021 Erlangen

Modul 2 09.10 - 10.10.2021 Erlangen

Modul 3 23.10 - 24.10.2021 Erlangen

Modul 4 13.11 - 14.11.2021 Augsburg

Adressen:

Institut für Medizinische Physik (IMP), Henkestr. 91, 91052 Erlangen Turnverein Augsburg 1847 e.V., Gabelsbergerstr. 64, 86199 Augsburg

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GEBÜHREN Nr. B-A-2101:

850,00 € für Mitglieder 1.100,00 € für Nichtmitglieder

Bei den Modulen in Saulgrub sind in der Lehrgangsgebühr die Kosten für Übernachtung (in Doppelzim- mern) und Verpflegung enthalten. Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Ab- sprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Beim Modul in Augsburg sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten.

Nr. B-A-2102:

950,00 € für Mitglieder 1.200,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten.

Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

Nr. B-A-2103:

950,00 € für Mitglieder 1.200,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten.

Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

Nr. B-A-2104:

550,00 € für Mitglieder 800,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten.

ANMELDUNG Nr. B-A-2101:

bis zum 28.12.2020

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. B-A-2102:

bis zum 13.03.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. B-A-2103:

bis zum 13.07.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. B-A-2104:

bis zum 18.07.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilita- tion – Orthopädie beantragt werden.

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

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Qualifizierungs-Fortbildungen der Herz-LAG Bayern

(Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Innere Medizin)

Block 40 Innere Medizin

ZIELGRUPPE Der Block 40 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der Inneren Medizin anbieten möchten.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.

UMFANG 120 UE/LE Präsenzzeit, 5 UE/LE Hospitationen, 9 UE/LE Erste-Hilfe

Bitte beachten Sie: Die Qualifizierungs-Fortbildungen sind semivirtuell angelegt. Das bedeutet, dass Lerneinheiten auch im E-Learning, also von Zuhause aus online über den PC absolviert werden müssen.

Dazu werden auf der Online-Lernplattform der Herz-LAG Bayern Inhalte eingestellt, zu denen die Kursteil- nehmer*innen dann einen Zugang erhalten. So können die Inhalte in flexibler Zeiteinteilung von Zuhause aus bearbeitet werden. Zudem verkürzen sich dadurch die Präsenz-Zeiten beim Lehrgang vor Ort. Der Um- gang mit der Online-Lernplattform ist unkompliziert und das Team der Herz-LAG Bayern unterstützt bei eventuellen Problemen. Für die Teilnahme an den Qualifizierungs-Fortbildungen müssen Sie über eine gültige E-Mail-Adresse und einen Internet-Zugang verfügen.

Die Hospitationen müssen in Rehabilitationssportgruppen im Bereich der Inneren Medizin absolviert wer- den. Dabei müssen mindestens 3 der 5 erforderlichen UE/LE in 2 verschiedenen Herzsportgruppen statt- finden.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Asthma/Allergien, Dia- betes mellitus, Herz-/Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen, periphere arterielle Verschlusskrank- heiten) vermittelt:

• Didaktik/Methodik

• Medizin

• Sportpraktische Beispiele

• Trainings- und Bewegungslehre

• Psychologie und Soziologie

• Sportorganisation und -verwaltung

• Ernährung

• Notfalltraining

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TERMINE UND ORTE Nr. B-A-2105 (Qualifizierungs-Fortbildung der Herz-LAG Bayern A 1):

MODUL DATUM ORT

Öffnung der virtuellen

Lernplattform 15.01.2021

Modul 1 04.03 - 07.03.2021 Bad Füssing

Modul 2 18.03 - 21.03.2021 Bad Füssing

Nr. B-A-2106 (Qualifizierungs-Fortbildung der Herz-LAG Bayern A 2):

MODUL DATUM ORT

Modul 1 17.10 - 22.10.2021 Höhenried (Obb.)

Modul 2 19.11 - 20.11.2021 Höhenried (Obb.)

+ virtueller Lernzeitraum

GEBÜHREN 935 € Teilnehmer*innen aus Mitgliedsvereinen der Herz-LAG Bayern 1.122 € Teilnehmer*innen aus Nicht-Mitgliedsvereinen der Herz-LAG Bayern

Die Gebühren verstehen sich abzüglich eines Rabatts aufgrund der Kooperation zwischen der Herz-LAG Bayern und dem BVS Bayern in Höhe von 3 %, der in der Rechnungsstellung automatisch abgezogen wird.

Die Gebühren schließen Mittagessen und Pausenverpflegung (bei Präsenzveranstaltungen) ein, jedoch nicht Abendessen und Unterkunftskosten.

Rücktrittsbedingungen der Herz-LAG Bayern:

• Bei Rücktritt bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

• Bei Rücktritt von weniger als 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 15 % der Lehrgangsgebühr

• Bei Rücktritt von weniger als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Lehrgangsgebühr

• Bei Rücktritt wegen Krankheit oder aus Gründen, die der*die Teilnehmer*in nicht zu vertreten hat:

grundsätzlich kostenfrei bei Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. einer adäquaten Bescheinigung (jeweils spätestens sieben Tage nach der Absage bei der Herz-LAG Bayern vorzulegen)

ANMELDUNG Nr. B-A-2105 (Qualifizierungs-Fortbildung der Herz-LAG Bayern A 1):

bis zum 08.02.2021

Anmeldung bitte über den BVS Bayern mittels PDF-Dokument (zu finden beim jeweiligen Lehrgang unter www.bvs-bayern.com/lehre/ausbildungen/block-40).

Die weitere Kommunikation übernimmt die Herz-LAG Bayern.

Nr. B-A-2106 (Qualifizierungs-Fortbildung der Herz-LAG Bayern A 2):

bis zum 10.09.2021

Anmeldung bitte über den BVS Bayern mittels PDF-Dokument (zu finden beim jeweiligen Lehrgang unter www.bvs-bayern.com/lehre/ausbildungen/block-40).

Die weitere Kommunikation übernimmt die Herz-LAG Bayern.

HINWEISE

Die Ausbildung wird in Kooperation mit der Landes-Arbeitsgemeinschaft für kardiologische Prävention und Rehabilitation in Bayern (Herz-LAG Bay- ern) durchgeführt. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Innere Medizin

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Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Block 60 Neurologie

ZIELGRUPPE Der Block 60 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der Neurologie anbieten möchten.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.

UMFANG 90 UE/LE

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (cerebrale Bewegungs- störungen, Epilepsie, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Poliomyelitis, Querschnittlähmungen, Spina bifida, Schlaganfall und Demenz) vermittelt:

• Didaktik/Methodik

• Medizin

• Sportpraktische Beispiele

• Trainings- und Bewegungslehre

• Psychologie und Soziologie

• Sportorganisation und -verwaltung

• Ernährung

TERMINE UND ORTE Nr. B-A-2107:

MODUL DATUM ORT

Modul 1 09.07 - 11.07.2021 Ludwigsburg

Modul 2 21.07 - 23.07.2021 Ludwigsburg

Modul 3 11.09.2021 Ludwigsburg

Adresse: Sportpark Ost Ludwigsburg, Fuchshofstr. 66/2, 71638 Ludwigsburg

LEHRGANGSGEBÜHR 600,00 € für Mitglieder 900,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern), Verpflegung (Hauptmahl- zeiten) und Skripte enthalten. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

ANMELDUNG Nr. B-A-2107:

bis zum 09.06.2021

Anmeldung bitte über www.wbrs-online.net. Die weitere Kommunikation übernimmt der WBRS.

HINWEISE Der Ausbildung wird in Kooperation mit dem württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssport- verband (WBRS) durchgeführt. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungs- leiter*in B Sport in der Rehabilitation – Neurologie beantragt werden.

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Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Block 70 Geistige Behinderung

ZIELGRUPPE Der Block 70 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der geistigen Behinderung anbieten möchten.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.

UMFANG 71 UE/LE Präsenzzeit, 10 UE/LE Hospitationen, 9 UE/LE Erste-Hilfe

Die Hospitationen sollten nach Möglichkeit in Rehabilitationssportgruppen im Bereich der Geistigen Be- hinderung absolviert werden.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Lernbehinderung, Geistige Behinderung, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, Teilleistungsstörungen, Verschiedenheiten) vermittelt:

• Didaktik/Methodik

• Medizin

• Sportpraktische Beispiele

• Trainings- und Bewegungslehre

• Psychologie und Soziologie

• Sportorganisation und -verwaltung

• Ernährung

TERMINE UND ORTE Nr. B-A-2108:

MODUL DATUM ORT

Modul 1 08.10 - 10.10.2021 Abensberg

Modul 2 22.10 - 24.10.2021 Abensberg

Modul 3 12.11 - 14.11.2021 Abensberg

Adresse: Berufsbildungswerk Abensberg, Regensburger Str. 60, 93326 Abensberg

LEHRGANGSGEBÜHR 950,00 € für Mitglieder 1.200,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten.

Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

ANMELDUNG Nr. B-A-2108:

bis zum 08.08.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

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Sonderausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Block P8 Sonderausbildung

ZIELGRUPPE Der Sonderlehrgang richtet sich an vorqualifizierte Teilnehmer*innen (Sportwissenschaftler*innen mit dem Schwerpunkt Behinderten- oder Rehabilitationssport etc.), die Rehabilitationssport anbieten möchten.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorqualifika- tionen nachweisen. Aufgrund der vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport ist bei allen Interes- sent*innen eine Einzelfallprüfung notwendig (siehe Richtlinien zur Aus- und Fortbildung Punkt 2.1).

UMFANG 8 UE/LE Präsenzzeit, 9 UE/LE Erste-Hilfe

Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte vermittelt:

• Sportorganisation und -verwaltung

• Ziele und Inhalte des Rehabilitationssports

• Recht und Verwaltung des Rehabilitationssports

• Finanzierung des Rehabilitationssports

• Psychologie und Soziologie

TERMINE UND ORTE Nr. S-A-2101:

09.10.2021 Augsburg

Adresse: Turnverein Augsburg 1847 e.V., Gabelsbergerstr. 64, 86199 Augsburg

LEHRGANGSGEBÜHR 100,00 € für Mitglieder 300,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten.

ANMELDUNG Nr. S-A-2101:

bis zum 09.08.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung können die den Vorqualifikationen entsprechenden Li- zenzen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation beantragt werden.

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

NICHT AK

TUELL!

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Sonderausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Block 10/30 für Physiotherapeut*innen Sonderausbildung Orthopädie

ZIELGRUPPE Die Sonderlehrgänge im Bereich der Orthopädie für Physiotherapeut*innen sind spezielle Kompaktkurse für Physiotherapeut*innen. Es werden Schwerpunkte auf die pädagogische und methodische Kompetenz gelegt. Fundiertes medizinisches Fachwissen im Bereich der Orthopädie wird vorausgesetzt.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorqualifika- tionen (Berufsurkunde, sonstiger Nachweis der erfolgreichen Ausbildung) nachweisen.

UMFANG 50 UE/LE Präsenzzeit, 9 UE/LE Erste-Hilfe

Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Amputationen, Glied- maßenmissbildungen, Gelenkschäden, Gelenkersatz, Morbus Bechterew, Osteoporose, Wirbelsäulener- krankung, Krebserkrankungen) vermittelt:

• Didaktik/Methodik

• Medizin

• Sportpraktische Beispiele

• Trainings- und Bewegungslehre

• Psychologie und Soziologie

• Sportorganisation und -verwaltung

• Ernährung

TERMINE UND ORTE Nr. S-A-2102:

01.02 - 05.02.2021 Erlangen

Adresse: Institut für Medizinische Physik (IMP), Henkestr. 91, 91052 Erlangen Nr. S-A-2103:

07.06 - 11.06.2021 Saulgrub

Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub Nr. S-A-2104:

27.09 - 01.10.2021 Saulgrub

Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub

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GEBÜHREN Nr. S-A-2102:

400,00 € für Mitglieder 900,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten.

Nr. S-A-2103:

600,00 € für Mitglieder 1.100,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten.

Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

Nr. S-A-2104:

600,00 € für Mitglieder 1.100,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten.

Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

ANMELDUNG Nr. S-A-2102:

bis zum 01.12.2020

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. S-A-2103:

bis zum 07.04.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. S-A-2104:

bis zum 27.07.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilita- tion – Orthopädie beantragt werden.

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

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Sonderausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Block 10/30 für Lehrer*innen Sonderausbildung Orthopädie

ZIELGRUPPE Die Sonderlehrgänge im Bereich der Orthopädie für Lehrer*innen sind spezielle Kompaktkurse für vorquali- fizierte Lehrer*innen (Sport- und Gymnastiklehrer*innen, Diplom-Sportlehrer*innen, Diplom-Sportwissen- schaftler*innen etc.). Es werden Schwerpunkte auf die spezifischen Aspekte des Rehabilitationssports gelegt.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorqualifika- tionen nachweisen. Aufgrund der vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport ist bei allen Interes- sent*innen eine Einzelfallprüfung notwendig (siehe Richtlinien zur Aus- und Fortbildung Punkt 2.1).

UMFANG 50 UE/LE Präsenzzeit, 9 UE/LE Erste-Hilfe

Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Amputationen, Glied- maßenmissbildungen, Gelenkschäden, Gelenkersatz, Morbus Bechterew, Osteoporose, Wirbelsäulener- krankung, Krebserkrankungen) vermittelt:

• Didaktik/Methodik

• Medizin

• Sportpraktische Beispiele

• Trainings- und Bewegungslehre

• Psychologie und Soziologie

• Sportorganisation und -verwaltung

• Ernährung

TERMINE UND ORTE Nr. S-A-2105:

08.11 - 12.11.2021 Saulgrub

Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub

LEHRGANGSGEBÜHR 630,00 € für Mitglieder 1.155,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten.

Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

ANMELDUNG Nr. S-A-2105:

bis zum 08.09.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilita- tion – Orthopädie beantragt werden.

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Sonderausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation

Block 10/30 für Fitnesstrainer*innen Sonderausbildung Orthopädie

ZIELGRUPPE Die Sonderlehrgänge im Bereich der Orthopädie für Fitnesstrainer*innen sind spezielle Kompaktkurse für vorqualifizierte Fitnesstrainer*innen. Es werden Schwerpunkte auf die spezifischen Aspekte des Rehabili- tationssports gelegt.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorqualifika- tionen nachweisen. Aufgrund der vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport ist bei allen Interes- sent*innen eine Einzelfallprüfung notwendig (siehe Richtlinien zur Aus- und Fortbildung Punkt 2.1).

UMFANG 90 UE/LE Präsenzzeit, 9 UE/LE Erste-Hilfe

Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Amputationen, Glied- maßenmissbildungen, Gelenkschäden, Gelenkersatz, Morbus Bechterew, Osteoporose, Wirbelsäulener- krankung, Krebserkrankungen) vermittelt:

• Didaktik/Methodik

• Medizin

• Sportpraktische Beispiele

• Trainings- und Bewegungslehre

• Psychologie und Soziologie

• Sportorganisation und -verwaltung

• Ernährung

TERMINE UND ORTE Nr. S-A-2106:

MODUL DATUM ORT

Modul 1 03.05 - 07.05.2021 Saulgrub

Modul 2 22.06 - 25.06.2021 Saulgrub

Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub

LEHRGANGSGEBÜHR 1.050,00 € für Mitglieder 1.365,00 € für Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten.

Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

ANMELDUNG Nr. S-A-2106:

bis zum 03.03.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilita- tion – Orthopädie beantragt werden.

Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

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Ausbildungen Ski Instructor – Ski alpin für Menschen mit Behinderung

Ski alpin

ZIELGRUPPE Die Ausbildung richtet sich an Personen, die Ski-Übungsstunden für Menschen mit Behinderung anbieten möchten.

VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen.

UMFANG 90 UE/LE Präsenzzeit, 10 UE/LE Hospitationen, 9 UE/LE Erste-Hilfe

Die Hospitationen sollten nach Möglichkeit während Ski-Übungsstunden für Menschen mit Behinderung absolviert werden.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein.

BESCHREIBUNG Die Teilnehmer*innen lernen die Vermittlung des alpinen Skilaufs für Menschen mit Behinderung. Dabei werden folgende Bereiche schwerpunktmäßig behandelt:

• Stehend (Prothesen-, Einarm-, Ohnarm- und Krückenskilauf)

• Sitzend (Monoski, Biski)

• Blind (Blinden- und Sehbehindertenskilauf)

Daneben werden auch die Fachkompetenz von Schneesportunterricht mit der Fähigkeit, Gruppen zu leiten und die entsprechende Methoden- und Vermittlungskompetenzen ausgebildet. Zur Ausbildung gehört außerdem die Erlangung eines entsprechenden eigenen Fahrkönnens.

Folgende Themenbereiche stehen im Mittelpunkt:

• Methodik und Didaktik

• Medizin

• Trainings- und Bewegungslehre

• Psychologie und Soziologie

• Ausrüstungs- und Gerätekunde

• Allgemeine und gerätespezifische Praxisvermittlung

• Situatives und demonstratives Fahrkönnen

• Alpine Gefahren und Lawinenkunde

• Sportorganisation und -verwaltung

TERMINE UND ORTE Nr. W-A-2101:

29.04 - 09.05.2021 Kaunertal

Adresse: Hotel Tia Monte, Grasse 226, 6524 Feichten im Kaunertal (Österreich)

LEHRGANGSGEBÜHR 950,00 € Mitglieder 1.200,00 € Nichtmitglieder

In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern), Verpflegung (Halbpen- sion) und Liftkarten enthalten. Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Abspra- che mit dem Hotel Tia Monte gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen.

NICHT AK

TUELL!

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FORTBILDUNGEN

Volker Haberland

Fortbildungen und Lizenzverlängerungen fortbildung@bvs-bayern.com

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Fortbildungen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport

ZIELGRUPPE Die Fortbildungen Behindertensport richten sich an Übungsleiter*innen, die eine Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport besitzen und diese verlängern wollen.

Achtung: Übungsleiter*innen, die eine Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation besitzen, kön- nen die Lizenz mit den Fortbildungen im Behindertensport nicht verlängern. Die Lizenzverlängerung muss in der jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe erfolgen.

HINWEISE Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung.

FORTBILDUNGEN BEHINDERTENSPORT

NR. LEHRGANGSKURZBESCHREIBUNG TERMIN LEHRGANGSORT MELDESCHLUSS

C-F-2101 Inklusive Spiel- und Sportideen 13.03 - 14.03.2021 Augsburg 13.01.2021 C-F-2102 Übungsvielfalt für Menschen mit Behinderung (zur Ver-

längerung der Lizenz „Reitsport für Menschen mit Be- hinderung“)

17.04 - 18.04.2021 Larrieden 17.02.2021

C-F-2103 Sport und Mobilität im Rollstuhl 26.06 - 27.06.2021 Weihenzell 26.04.2021 C-F-2104 Mit Schwung & Kraft in der Natur 17.07 - 18.07.2021 Muhr am See 17.05.2021 C-F-2105 Seniorensport und seine Auswirkungen 18.09 - 19.09.2021 Augsburg 18.07.2021

Nr. C-F-2101

Inklusive Spiel- und Sportideen

DATUM 13.03 - 14.03.2021

ORT Augsburg

UMFANG 15 UE/LE

ANMELDUNG bis zum 13.01.2021

Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre

ADRESSE Turnverein Augsburg 1847 e.V., Gabelsbergerstr. 64, 86199 Augsburg

VERANSTALTER BVS Bayern

BESCHREIBUNG Möglichst praxisnah sollen die Teilnehmer*innen verschiedene inklusive kleine und große Spiele und Übungen mit zahlreichen Variations- und Anpassungsmöglichkeiten für jüngere und ältere Sportler*innen

TUELL!

Referenzen

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Supervisions-Sitzungen auf Wunsch der Auszubildenden können während der Ausbildung bei der Cranio Schule für 80 € pro Sitzung gebucht werden.. Vor-Ort Seminare (2 Tage/ 300 €)

12.6 Bei Änderungen von Lizenzen (Formular Lizenzänderung 2 ), die nicht im Rahmen einer Lizenzverlängerung durch- geführt werden können, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung

b) Der*Die Übungsleiter*in erklärt mit seiner*ihrer Unterschrift, dass er*sie den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von z. 3.000 EURO/Kalenderjahr im laufenden Kalenderjahr und -

Die Akademie behält sich vor, von dem Ausbildungsvertrag bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung zurückzutreten, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Mindestteilnehmerzahl von