„Wir sind dann mal im Nebenraum!?“
Begleitung eines Kindes mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule
Schulbegleitung und Unterricht:
Teilhabe und gemeinsames Lernen gestalten
Herzlich willkommen zum Workshop!
„Wir sind dann mal im Nebenraum!?“
Begleitung eines Kindes mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule
Geplanter Ablauf des Workshops:
1. Kurze Vorstellungsrunde 2. Integration – Inklusion
3. Informationen zu Schulbegleitung
4. Rahmenvereinbarungen für Schulbegleitung … 5. … und die Realität
6. Beispiele aus dem Schulalltag – als Basis für … 7. Gespräche in Kleingruppen
8. Darstellung und Diskussion der Gesprächsinhalte
9. Abschluss
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Begleitung eines Kindes mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule
Integration – Inklusion:
Entwicklung seit 2002 (= Beginn meiner Tätigkeit als MSD)
● „Integration“
● Für Kinder mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung „illegal“
● EUG-Änderung „individuelle Lernfortschritte“, „Aktive Teilnahme am Unterricht“→ Allgemeine Schule konnte die Aufnahme verweigern!
● Jetzt:
- Elternwahlrecht (Allgemeine Schule Förderzentrum)↔ - Option „Schulbegleitung“
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Begleitung eines Kindes mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule
Einsatzorte für Schulbegleitungen:
Allgemeine Schulen
✔ Grundschule
✔ Mittelschule
✔ Realschule
✔ Gymnasium
✔ Berufsschule
Förderschulen
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Finanzierung der Schulbegleitungen:
● Im Rahmen von Eingliederungshilfe (SGB XII) Bezirk Mittelfranken→
● Als Maßnahme bei drohender Behinderung (SGB VIII) örtliches Jugendamt→
Rahmenvereinbarungen mit beiden Trägern bilden die Grundlage für die Tätigkeit der Schulbegleitungen.
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Rahmenvereinbarungen
Verband der Bayerischen Bezirke
Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen (Regelschulen) bei der Beschulung von Schülern/innen mit Behinderung
i.S.d. § 54 Abs. 1, Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch des Sozialgesetzbuches – Sozialhilfe)
Überarbeitete Gemeinsame Empfehlungen des Verbandes der bayerischen Bezirke und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
(Stand 18.04.2012)
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„ … Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Sprache haben unter den Voraussetzungen des Art. 41 Abs. 1 und 5, BayEUG die Möglichkeit, an einer allgemeinen Schule unterrichtet zu werden.
… Entsprechend ihrem sozialrechtlichen Hilfebedarf können sie sich … dabei von einem Schulbegleiter unterstützen lassen.“
…
Verband der Bayerischen Bezirke
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„ ... 4. Aufgaben der Schulbegleiter
Schulbegleiter tragen dazu bei, … dass der Schüler den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen kann.
4.1 Lebenspraktische Hilfestellungen 4.2 Einfache pflegerische Tätigkeiten
4.3 Hilfen zur Mobilität
4.4 Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich 4.5 Krisen vorbeugen/ in Krisen Hilfestellung leisten
4.6 Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
… ”
Verband der Bayerischen Bezirke
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Verband der Bayerischen Bezirke
Wichtige Hinweise:
➔ Schulbegleiter sind keine Zweitlehrkräfte …
➔ Die … Verantwortung für die Vermittlung des Lehrstoffes … obliegt ausschließlich den Lehrkräften …
➔ Bei Schülern mit geistiger Behinderung … ist es Aufgabe der Lehrkräfte, den Unterrichtsstoff didaktisch … aufzubereiten …
➔ Der Schulbegleiter ist für die Reduzierung oder Anpassung des Lernstoffes nicht zuständig …
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Rahmenvereinbarungen
Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen und Förderschulen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit (drohender) seelischer Behinderung i.S.d. § 35a SGB VIII
(8. Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe)
(Stand 18.04.2012)
„ … 3. Aufgaben der Schulbegleiter
… Ziel der Maßnahme muss es sein, dass sich die schulbegleitende Person im Laufe des Fortschritts der
Eingliederungshilfe überflüssig macht und der junge Mensch die Zielperspektive entwickelt, zukünftig selbstständig
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„ … Schulbegleiter sind keine Zweitlehrkräfte … Die … Verantwortung für die Vermittlung des Lehrstoffes an junge Menschen mit Behinderung obliegt ausschließlich den Lehrkräften …
… (mögliche) Aufgaben einer Schulbegleitung:
● Wahrnehmung des Schutzauftrages …
● Umgang mit Aggressionen …
● Bewältigung von Ängsten …
● Stärkung des positiven Sozialverhaltens …
● Disziplinierendes Einwirken …
● Unterstützung / Hilfestellung bei alleine nicht zu bewältigenden Aufgaben …
● Hilfestellungen in der Kommunikation mit Mitschülern
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Weitere Aufgabe:
„Kooperation mit Jugendamt, Schule, Erziehungsberechtigten und ggf. Maßnahmeträgern:
Austausch innerhalb der Schule und mit den Erziehungsberechtigten
Information der Erziehungsberechtigten über den schulischen Alltag
Teilnahme an Hilfeplangesprächen, Erstellung von Berichten hierzu
4. Gemeinsame Beschreibung der konkreten Aufgaben des Schulbegleiters
im Zusammenwirken von Schule und Maßnahmenträger.
● Regelmäßige Anleitungsgespräche (Umsetzung der Förderziele)
● Nachbereitung von Krisensituationen
● Verantwortung liegt bei allen beteiligten Kooperationspartnern
● Fördermaßnahmen werden gemeinsam formuliert
● Förderplan und Hilfeplan werden aufeinander abgestimmt
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… und die Realität?
Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen …
✗ suchen nach Arbeitsmaterialien und stellen Arbeitsblätter zusammen?
✗ Überlegen sich passende Anschauungsmaterialien?
✗ Arbeiten auf eigene Initiative mit „ihrem“ Schüler im Nebenraum, wenn das Unterrichtsthema nicht passend ist?
✗ Erklären den Lernstoff?
✗ Suchen nach dem nächsten passenden Lernthema?
✗ Entscheiden, was jetzt zu tun ist?
✗ Verändern Aufgabenblätter bei Lernzielkontrollen?
✗ … ?
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Mögliche Szenarien im gemeinsamen Unterricht:
1) In einer Grundschulklasse arbeiten die Kinder mit Wochenplan. Alle Kinder erhalten den gleichen Plan …
2) Arbeitsauftrag an eine Mittelschul-Klasse: „Bearbeite S. … in deinem Arbeitsheft“ - die
Aufgabenstellung ist nicht passend für den Schüler/die Schülerin mit sonderpäd. Förderbedarf 3) Stundenwechsel mit Klassenzimmerwechsel in einer Klasse der GS; die Schülerin mit Down-
Syndrom trödelt, hat keine Lust auf die nächste Stunde und kommt viel zu spät in den Unterricht 4) Die Schulbegleitung ist Hauptansprechpartner für die Eltern des Kindes mit sonderpäd.
Förderbedarf: bei Fragen zum Unterrichtsstoff/zu Hausaufgaben, bei Kritik am Unterricht, bei besonderen Vorkommnissen zu Hause, …
5) Im Deutsch-Unterricht wird eine besondere Rechtschreibregel/ in Mathematik wird eine neue Rechenart eingeführt; der Schüler/die Schülerin mit sonderpäd. Förderbedarf kann mit diesem Thema nichts anfangen, ist überfordert …
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Mögliche Szenarien im gemeinsamen Unterricht:
6) Die Klasse schreibt eine Probearbeit in Deutsch, Mathe oder Sachunterricht …
7) Während der Freiarbeitsphase einer Grundschulklasse tut der Schüler/die Schülerin mit sonderpäd.
Förderbedarf gar nichts …
8) Das von Ihnen begleitete Kind arbeitet mit Ihrer Unterstützung an einer (angemessenen) Aufgabe;
das Kind ist unkonzentriert und macht einen Fehler …
9) Der Schüler/die Schülerin mit sonderpäd. Förderbedarf einer Mittelschulklasse findet keinen Anschluss in der Klasse und beklagt sich zu Hause, dass er/sie keine Freunde in der Schule hat; die Eltern beraten mit der Schulbegleitung, was getan werden könnte …
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Mögliche Fragestellungen:
Für Schulbegleitungen:
- Was ist meine Aufgabe/was sehe ich als meine Aufgabe als Schulbegleitung?
- Wie verhalte ich mich in dieser Situation?
- Welche Schwierigkeiten sehe ich in dieser Situation?
- Was erwarte ich von der Lehrkraft?
Für Lehrkräfte:
- Was erwarte ich von der Schulbegleitung?
- Was kann ich tun, damit die Schulbegleitung entsprechend agiert?
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Statements der Gruppe:
Wünsche an Lehrkräfte
Wünsche an Schulbegleitungen
(Häufige) Probleme im Schulalltag
Anmerkungen zu Rahmenbedingungen
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