Statistisches Bundesamt
Bildung und Kultur
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Fachserie 1 1
Reihe 4.5
Finanzen der Hochschulen
1995
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Statistisches Bundesamt
Bildung und Kultur
Fachserie 1 1
Reihe 4.5
Finanzen der Hochschulen
1 995
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@ Statistisches Bundesamt, Wesbad€n 1997
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I
alnhalt Textteil
Allgemeine und methodische Erläuterungen
1.
Aufgaben der Hochschulfinanzstatistik2.
Rechtsgrundlagen3.
Ehrichtskreis ...4.
Erhebungstatbestände5.
Berichtsweg und Erhebungsverfahren6.
Ergebnisdarstellung7.
Vergleichbarkeit der Ergebnisse8.
Anatyse der Ergebnisse der HochschulfinanzstatistikTabellenteil
1.1
Zusammenfassende Übersichten
Ausgaben der Hochschulen 1980, 1985, 1990, 1993 bis 1995 nach zusammengefaßten Hochschularten in jeweiligen Preisen
Ausgaben der Hochschulen 1980, 1985, 1990, 1993 bis 1995 nach Hochschularten
1
in Millionen DM ...2
in Prozent, 1985=
100 ...Ausgaben der Hochschulen 1980, 1985, 1990, 1993 bis 1995 nach Fächergruppen ...
Ausgaben, Venrualtungseinnahmen, Drittmittel und Grundmittel der Hochschulen 198O, 1985, 1989 bis 1995 nach Ländern
Seite
J E
5 6 7
I
10 13
14 2
2 2
15 16 1.2.2
1.2.3 17
18 1.3
1 .3.1 1.3.2 1.4
nach Hochschularten 1994 und 1995 nach Fächergruppen 1994 und 1995
Ausgaben der Hochschulen 1995 nach Hochschularten, Fächergruppen sowie Lehr- und Forschungsbereichen
1.5
Ausgaben der Hochschulen 1994 und 1995 nach Ausgabearten, l-:ändern und Hochschularten1.6
Einnahmen der Hochschulen 1994 und 1995 nach EinnahmeartenAusgaben der Hochschulen nach Ausgabearten, Hochschularten, Fächergruppen
nach Hochschularten ...
nach Fächergruppsn ...
nach Ländern
Ausgaben der Hochschulen 1995 nach Ausgab@rten, Hochschularten, Fächergruppen sowie Lehr- und Forschungsbereichen
Einnahmen der Hochschulen 1995 nach Einnahmearten, Hochschularten, Fächergruppen sowie Lehr- und Forschungsbereichen
Ausgaben, Verwaltungs- und Drittmitteleinnahmen der Universitäten einschl. Gesamt-
20 21
1.6.1 1.6.2 1.6.3
22 24
2627 28
30
70 z
3
4.1
4.2
4.3
4.4
Ausgaben, Vetwaltungs- und Drittmitteleinnahmen der medizinischen Einrichtungen der Hochschulen 1995 nach Gndern und Fächergruppen ...
Ausgaben, Verwaltungs- und Drittmitteleinnahmen der Fachhochschulen 1 995 nach Ländern und Fächergruppen ...
Ausgaben, Verwaltungs- und Drittmitteleinnahmen der Hochschulen insgesamt 1995 nach
Gndern
und Fächergruppen ...114
116
120
124
Anhang
1
2
Übersicht übsr die Anzahl der Hochschulen nach Gndern und Hochschularten ...
Systematisches Verzeichnis der Zuordnung der Fachgebiete zu den Fächergrupper/
Lehr- und Forschungsbereichen
Vrzeichnis
der Ausgabe- und Einnahmearten mit Erläuterungen Literaturverzeichnis ...Angaben fr.lr die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 3.10.1990 Die Angaben fur das 'Frühere
Bundesgebiet'
beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschlandnach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990; sie schließen Berlin-West ein.
Die Angaben fur die
'Neuen lllnder und Berlln-Ost'
beziehen sich auf dieGnder
Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie auf Berlin-Ost.Zeichenerklärung
Abküzungen
3 4
125 135 137
0
=
weniger als die Hälfte von 1 in der letzten beseEten Stelle, jedoch mehr als nichts=
nichts vorhanden=
Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhaltenMrd.
FG BGBI.
FH VerwFH
Milliarden Fächergruppe Bundesgesetzblatt Fachhochschule Venrualtun gshoc hsc hule
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen
Allgemeine und Methodische Erläuterungen
1. Aufoaben der Hochschulfinanzstatistik
Die
Einnahmönund
Ausgabender
öffentlichen Hoch- schulen werdenseit
jeherim
Rahmender
Jahresrech- nungsstatistik der öffentlichen Haushalte nachgewiesen,und zwar
zusammengefaßtnach
Hochschularten und untergliedertnach allen
Einnahme-und
Ausgabeartender
Haushaltssystematik.Für Zwecke der
Wissen-schaftspolitik reichen jedoch diese Angaben seit langem nicht mehr aus. Daher wurde in den Hochschulstatistik- gesetzen
eine
spezielle Hochschulfinanzstatistik ange- ordnet, die Angaben über die einzelnen Hochschulen infachlicher
und
haushaltsmäßiger Gliederung bereitstelltund sich
sowohlauf die
öffentlichenals auch
privaten Hochschulen bezieht.Die
Ergebnisseder
Hochschulfinanzstatistiksind
die Basis für eine Vielzahl von bildungs- und forschungspoli- tischen Entscheidungen. Diese Statistik stellt lnformatio-nen über die Lehr- und
Forschungsstrukturder
Hoch- schulen zur Verfugungund zeigt
insbesonderedie
Un- terschiedein der
Finanzausstattung zwischenden
ein- zelnen Lehr-und
Forschungsbereichenund
den einzel-nen
Hochschulenauf. ln
Kombinationmit den
Hoch- schulstatistiken über Personal, Studenten und Prüfungen lassen sich auf ihrer Basis finanzstatistische Kennzahlen (z.B zur fächerspezifischen Finanzausstattung je Studentbzw. je
Professorenstelle)und das
fächerspezifische Forschungspotentialder
Hochschulenberechnen.
Die Hochschulfinanzstatistikliefert wichtige Daten für
dieRahmenplanung für den Ausbau und Neubau von Hoch- schulen (Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 94a Grund- gesetz) und ist für die Erstellung
von
Hochschulentwick- lungsplänen,für die
Aufstellungder
Haushaltspläne, fr-irdie
Beurteilungder
Effizienzdes
Hochschulwesens so- wie fur die Forschungs- und Technologiepolitik von gro- ßer Bedeutung.2. Rechtsorundlaoen
Die Hochschulfinanzstatistik wird auf
der
Basis des Ge-setzes über die Statistik fur das
Hochschutwesen (Hochschulstatistikgesetz-HStatG)vom 2.
November1990
durchgefuhrt.Das Gesetz ordnet eine
jährliche Totalerhebung aller lst-Einnahmen und lst-Ausgaben der Haushalteund der über
Verwahrkonten vereinnahmten Drittmittel an. Die Erhebung erstreckt sich auf alle staat- lichen und privaten Hochschulen. Auskunftspflichtig sind nach § 5 Abs. 2 HStatG die Leiter der Hochschulen, der Hochschulklinikenund sonstiger der Ausbildung
von Studenten dienenden Krankenanstalten.Für die staatlichen Hochschulen ist darüber hinaus noch
das
Gesetzüber die
Statistikder
öffentlichen Finanzenund des
Personalsim
öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz-
FPStatG)vom
2'l.
Dezember1992 relevant, wenn
hochschulexterneStellen
(2.8.Bauämter, Besoldungsstellen) Mittel fur die Hochschulen venaralten.
Die
Leiter dieser Stellen sind nach§
11 Abs.gleichen Merkmale,
für die nach dem
Hochschulstati- stikgesetzdie
Leiterder
Hochschulen berichtspflichtig sind.Das
Erhebungsprogrammder
Hochschulfinanzstatistikwurde
durchdie
Novellendes
Hochschulstatistikgeset- zesvon
1990 unddes
Finanz-und
Personalstatistikge- setzesvon
1992 nur unwesentlich erweitert. Gegenüber den vorherigen Rechtsgrundlagen wird durch diedezei- tig
gültigen Geselze lediglichdie
zusätzliche Erfassungder über
Venwahrkonten vereinnahmten Drittmittel an-geordnet.
Ansonsten enthaltendie
neuen GeseEe ei-nige
Klarstellungen(2.8. über die
Hilfsmerkmale, die Moglichkeit zur Veröffentlichungder
Finanzdaten einzel-ner
Hochschulen,die
Auskunftspflichtder Leiter
von hochschulexternen Stellen,die
Mittelür die
Hochschu-len
bewirtschaften),die durch das
Volkszählungsurteil erforderlich geworden waren.3. Berichtskreis
Die
Hochschulfinanzstatistik erstrecktsich,
unabhängig von der Trägerschaft, auf alle Hochschulen.Hiezu
zäh- len alle Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht als Hochschulen anerkannt sind. Nicht einbezogen werdenAkademien und vergleichbare
Bildungseinrichtungen, wenn ihnen nicht der Status einer Hochschule verliehen wurde.Hochschulen dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder
die
Fähigkeit zur künstlerischen Gestal- tung erfordern.Die meisten Hochschulen sind
Landeseinrichtungen, deren Aufgaben weitgehendvon
dem Gesetzgeber be- stimmt werden. Das bedeutet, daß die einzelnen Hoch-schulen mit unterschiedlicher lntensität Lehr-,
For- schungs- oder sonstige Dienstleistungen erbringen kön-nen. Für die ihr übertragenen Aufgaben erhält
die Hochschule eine finanzielle Grundausstattung, ohne daßhierbei nach
Einzelaufgabendifferenziert wird.
DerLandesgeseEgeber legt fest, aus welchen Einrichtungen die Hochschule bestehen soll. So können beispielsweise
ein
Hygieneinstitutoder eine
Materialprüfanstalt alsselbständige
Landeseinrichtungoder als
Hochschul-institut gefuhrt werden. Die
Hochschulfinanzstatistikerstreckt sich auf die
Einnahmenund
Ausgaben aller Einrichtungen,die Teil der Hochschule sind.
Nichteinbezogen werden
Einrichtungen,die eine
eigeneRechtspersönlichkeit haben,
auch
dann nicht, wenn sie Hochschuleinrichtungenmitbenutzen (2. B.
rechtlichselbständige Forschungsinstitute an Hochschulen). Auch die Ausgaben und Einnahmen
von mit der
Hochschule verbundenen Einrichtungen,die ein
eigenes Kapitel imdiese Einrichtungen
von
Studentenund
Hochschulper- sonal fr.rr Lehr- und Forschungszwecke genuEt werden.4. Erhebunostatbestände
Nach
§ 6 Abs. 1 Nr. 6 des
Hochschulstatistikgesetzes sind jährlich nach Abschluß der Jahresrechnungdie
lst- Ausgaben und -Einnahmen der Haushalte undder
über Venauahrkonten vereinnahmtenDrittmittel in
fachlicherund organisatorischer Zuordnung sowie in haushaltsmä- ßiger Gliederung
zu
erheben. Ausdrücklich vorgeschrie-ben wird, daß die
lst-Einnahmenund
-Ausgaben den einzelnen Hochschulen zugeordnet werden sollen.Die fachliche
und
oroanisatorische Zuordnunoder
Ein- nahmen und Ausgaben erfolgt dadurch, daßdie
Finan-zen fur die
kleinsten organisatorischen Einheiten der Hochschulen ermittelt werden. Über die Zuordnung der organisatorischen Einheitenzu den Lehr- und
For-schungsbereichen stellt man dann
die
fachliche Gliede- rung her. Die fachliche Gliederung erfolgt entsprechenddem
Fächerschlüsselder
Hochschulfinanzstatistik. 1 )Seit
'1992sind die
Fächerschlüsselder
Hochschulfi- nanzstatistikund der
Hochschulpersonalstatistik iden- tisch. Allerdings sind die Einnahmen und Ausgaben nicht nach einzelnen Fachgebieten, sondern nur bis zur Ebene der Lehr- und Forschungsbereiche zu gliedern.Der
Fächerschlüsselenthält neben den
Kategorien furdie
wissenschaftlichen FachdisziplinenPositionen
fur zenkale Einrichtungen, die von den verschiedensten Or- ganisationseinheiten gemeinsamgenuEt werden
(2.8.Zentralbibliothek,
Rechenzentrum)und die
Bereiche'Hochschule
insgesamt' bzw.
"Klinikinsgesamt'.
Aus- gaben und Einnahmen, welche die Hochschule als Gan- zes betretfen (2.8. eine Spende zur allgemeinen Förde- rung der Hochschule) oder die sich nicht einzelnen lnsti-tuten oder
Fachbereichen zuordnen lassen(2.8.
Was- ser- oder Abwassergebühren fur ein Gebäude, das lnsti-tute
verschiedenster Fachrichtungen beherbergt), wer- den der Kategorie 'Hochschule insgesamt' zugeordnet.Zwischen den einzelnen Hochschulen bestehen
be- kächtliche Unterschiede hinsichtlich der Anteile der zen- tralen Einrichtungen (einschl. Hochschule insgesamt) anden gesamten
Einnahmenund Ausgaben der
Hoch-schule. Dies ist einerseits auf die
unterschiedlichen Hochschulstrukturen zurückzufuhren (2. B. Zentralbiblio-thek oder
Fachbereichsbibliotheken, Hochhausfur
alle Fachbereicheoder
Einzelgebäudefur die
lnstitute). An- dererseits kann hierfuraber auch als
Grundder
unter-schiedliche
Detaillierungsgraddes
Rechnungswesensoder des
Mittelbewirtschaftungssystems angefuhrt wer- den. Außerdem ist bei der lnterpretation der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik zu berücksichtigen, daß die Lehr- und Forschungsbereiche der einzelnen Hochschu-len
unterschiedliche Dlenstleistungen erbringenund
eszwischen den Lehr- und
Forschungsbereichen unter- schiedliche Leistungsverflechtungen geben kann.1
) tn einzelnen Bundesländern gelten
bundesland- spezifische Fächerschlüssel,deren
Einzelpositionensich aber den
einzelnen Kategoriendes
Bundes- schlüssels zuordnen lassen.Unter
haushaltsmäßioer Gliederunowird in der
Hoch- schulfinanzstatistikder
Nachweisnach
Einnahme- und Ausgabe a r t e n verstanden. Auf Bundesebene werden die Einnahmen und Ausgaben in einer gestaffelten Glie-derung
entsprechendAnhang 3
auflcereitet.Die
ein- zelnen Kategorienwerden mit den
Gruppierungsziffernder
Haushaltssystematiknäher definiert. ln der
Regel werden die unter einer Gruppierungsziffer nachgewiese-nen
Einnahmenund Ausgaben komplett einer
Ein- nahme- und Ausgabekategorieder
Hochschulfinanzsta- tistik zugeordnet. Dies gilt nicht furdie
Ersteinrichtungen im Rahmen von Baumaßnahmen sowie für die Drittmitte- leinnahmen. Die Angaben fuir diese Kategorien müssen in der Regel durch die Zuordnung einzelner Haushaltsti- teloder
aufder
Basis ergänzender Unterlagen ermittelt werden.Nicht
einbezogenwerden Ausgaben der Länder
fürpensionierte Hochschullehrer und Ausgaben der Studie- rendenförderung
(2.8.
Zahlungennach dem
Bundes- ausbildungsförderungsgesetz, Zahlungenan
Studenten- werke). Da in den Haushaltender
Länder die Schulden- aufnahme, Schuldentilgung und die Zinszahlungen nicht nach Aufgabenbereichen gegliedert werden,wird
in der Hochschulfinanzstatistikauch bei den privaten
Hoch-schulen aul die
Erfassungderartiger
Einnahmen und Ausgabenveaichtet.
Unberücksichtigt bleibenbei
den Einnahmender
Hochschulen fernerdie
Zahlungen des Bundesfur die
Finanzierungder
Grundausstattung der Hochschulen(2.8. die
Zuweisungendes
Bundes nachdem
Hochschulbauförderungsgesetz,nach dem
Hoch- schulerneuerungsprogramm)da es
sich hierbeium
Ein- nahmen der Länder handelt, die sich nicht immer einzel- nen Hochschulen zuordnen lassen. Erfaßt werden aber die Drittmittelzahlungen des Bundes (s.u.).Die
ab 1992 in der
Bundesauflcereitung angewendete Einnahmen- und Ausgabengliederung entspricht weitge-hend der der
Vorjahre. Gesondert nachgewiesen wer-den ab 1992 die
Ausgabenfur die
Unterhaltung der Grundstückeund
Gebäude (einschl. Mietenund
Pach-ten), weil diese
Ausgaben einerseitsin einem
unter- schiedlichenGrade auf die
einzelnenLehr- und
For- schungsbereicheaufgeteilt wurden, andererseits
ihreHöhe
wesentlichdurch das Alter bzw. den
baulichen Zustand der Gebäude oder durch deren Lage (2. B. hö-here Mieten in
Ballungsgebieten)bestimmt wird.
Für Vergleiche der Finanzausstattungen einzelner Hochschu-len ist es daher zweckmäßig, wenn die Ausgaben dieser Kategorie gesondert dargestellt werden.
Ebenfalls
präisiert
wurde der Drittm ittelbegriff . Drittmittel sind solche Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchsesund der
LehrezusäElich zum regulären
Hochschul- haushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder priva-ten
Stellen eingeworben werden. Drittmittel können der Hochschule selbst, einer ihrer Einrichtungen (2.B. Fakul-täten,
Fachbereiche, lnstitute)oder
einzelnen Wissen- schaftlernim
Hauptamt zur Verfrigung gestellt werden.ln der
Hochschulfinanzstatistik werden aber grundsätz- lich nur solche Drittmittel erfaßt,die in den
Hochschul- haushalt eingestelltbzw. die von der
Hochschule auf Veru/ahrkonten veruvaltet werden. Werden die Mittel vonrechtlich selbständigon lnstituten
an
Hochschulen odervon
einzelnen Wissenschaftlernauf
Sonderkonten ver- waltet,so
werden sie nichtin die
Hochschulfinanzstati- stik einbezogen.Zu den
Drittmittelnzählen
beispielsweise Projektmittelder
Forschungsförderungdes
Bundes,der
Länder, derEG und anderer
öffentlicherStellen, Mittel der
Wirt- schaft,die fur die
Durchführungvon
Forschungsaufträ-gen bzw. als Spende zur
Wissenschaftsförderung ge- zahlt werden, Mittelder
Deutschen Forschungsgemein-schaft (ftlr
Graduiertenkollegs, Sonderforschungsberei-che,
Forschergruppen sowiefur im
Rahmendes
Nor-mal- und
Schwerpunktverfahrensgeförderte
Prolekte), Stiftungslehrstühle und -professuren. Nicht als Drittmittel anzusehensind
spezielle Forschungsmitteldes
Hoch- schulträgers,von
Bund und Ländern bereitgestellte Mit-tel der
Grundausstattung, Mitteldie von
Hochschulmit- gliedern im Nebenamt verwendet werden, Sachspenden oder Leihgaben, die nurftlr
begrenzte Dauer der Hoch- schule zur Verfugung gestellt werden, Mittelder
perso- nenbezogenen Förderung (2.8.Doktoranden-,
Postdok- toranden-bzw.
Habilitationsstipendien),sowie
Einnah- men aus der Veräußerungvon
Sachvermögen und aus wirtschaft licher Tätigkeit.Für viele Nutzer der Statistik sind
die
Drittmittelangabenvon
großer Bedeutung,da
sieals
lndikator fur die wis- senschaftliche Reputationder
Hochschule angesehenwerden. Bei der
lnterpretationder Daten muß
jedoch beachtetwerden, daß die
Regelungenzum
Nachweisder
Drittmittelin den
einzelnen Bundesländern unter- schiedlichsind. So werden z.B die Mittel, welche
dieDeutsche
Forschungsgemeinschaftim Rahmen
desNormal-
bzw.
Schwerpunktverfahrensan
Hochschulan- gehörige vergibt, in einigen Bundesländern in den Haus- halt eingestellt, in anderen Bundesländern auf Venruahr-konten von der Hochschule
verwaltetoder von
den Hochschulangehörigen selbstauf
Privat-oder
Sonder-konten
bewirtschaftet.Auch eine
Kombination dieser Varianten ist moglich. Ferner ist zu berücksichtigen, daßes in
einigen Bundesländerneine
Reihevon
rechtlich selbständigen lnstituten an Hochschulengibt, die
in derRegel von einem Professor geleitet werden, der
imHauptamt an
der
Universität lehrt und forscht. Spezielle Forschungsmittel werden in diesem Fall häufig von dem rechtlich selbständigen lnstitut eingeworben.Auf
Privat- und Sonderkontenbzw. von
lnstitutenan
Hochschulen bewirtschaftete 'Drittmittel" werdenledoch nicht in
der Hochschulf inanzstatistik erfaßt.5. Berichtsweo und Erhebunosverfahren
Die Hochschulfinanzstatistik ist eine dezentral durchge-
fuhrte
Erhebung.Das bedeutet, daß die
Statistischen Landesämter (in Berlin der Senator fuir Finanzen) die Er- hebung durchfuhren und auflcereitete Ergebnisse an das Statistische Bundesamt übermitteln. Das Erhebungsver- fahrenweist
allerdingsbei den
einzelnen Hochschul- gruppen eine Reihe von Besonderheiten auf.5.1 Hochschulen in der Träoerschaft des Landes
im
Haushaltsplandargestellt werdan. Die
Finanzwirt- schaft der Hochschulen ist ]edoch in den einzelnen Bun- desländern unterschiedlich organisiert. Esgibt
deshalbauch
keinen bundeseinheitlichen Erhebungsbogen undkein
einheitliches Erhebungsverfahren.ln ein§en
Elun- desländernberichten die
Hochschulen sämtliche Ein- nahmen und Ausgaben andas
Statistische Landesamt.ln anderen Bundesländern erheben die Landesämter die Angaben unmittelbar bei den Hochschulen, den Staats-
bauämtern, den
Besoldungsstellenusw. und
fassen dann alle entsprechenden Datenzum
Ergebnisfur
die Hochschule zusammen.Der Ausgangspunkt der
Hochschulfinanzstatistik ftirdiese
Hochschulenist
leweilsdie
Jahresabschlußrech- nungdes
Landes,in der
grundsäElichalle
lst-Einnah- men und lst-Ausgaben der Landeseinrichtungen in einer Gliederung nach Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltsti- teln erfaßt werden. Die Statistischen Landesämter ermit- teln bei den Landesfinanzministern die Haushaltstitel, auf denen Ausgabenund
Einnahmenfrir die
Hochschulenverbucht werden. Die Ausgaben- und
Einnahmenbe- träge werden dannden
Hochschulen und anderen Be-richtsstellen
vorgegebenund sind von
diesenauf
die einzelnen Lehr-und
Forschungsbereiche aufzugliedern.Die Ausgaben und Einnahmen
ftir die
Hochschule kön- nen ausdem
Kapitelder
Hochschule, aus Zentralkapi-teln des
Wissenschaftsministeriumsund aus
Kapitelnanderer Ministerien stammen. Hinzukommen noch Aus- gaben
und
Einnahmen,die
über Varwahrkonten abge- rechnet werden.Relativ unproblematisch
ist die
Ermittlungder
Einnah-men und
Ausgabenaus dem
Kapitelder
Hochschule, da grundsäElich davon ausgegangen werden kann, daß hier nur Zahlungenfrlr die
betreffende Hochschule ver- bucht werden. Aul Titeln der Zentralkapitel der Wissen- schaftsministerien werden aber grundsäElich Ausgaben mehrerer Hochschulen verbucht. Hier könnendie
Stati- stischen Landesämterden
Hochschulen nur dann Eck- daten vorgeben, wenn die Wissenschaftsrninisterien eine hochschutweise Zuordnung vornehmen.Die Baumaßnahmen
ftir
die Hochschulen werden in der Regel zusammen mit den anderen Baumaßnahmen desLandes in
gesonderten Einzelplänen zusammengefaßt.ÜUlicn ist
es
dabei aber, frir die einzelnen Hochschulengesonderte Titel vozusehen. Lediglich bei
kleinerenBaumaßnahmen werden häiufiger Sammeltitel
frir
meh- rere Hochschulen gebildet.lm
geringeren Umfang wer- den auch aus anderen Fremdkapiteln Ausgabenftlr
die Hochschulen getätigt. So können z.B. die Ausgaben frirein
Frauenforschungsprojektauf einem
Titeldes
Frau- enministeriumsoder
Ausgabenlilr die an der
Hoch-schule eingerichtete Technologietransferstelle auf einem
fur die
Technologieförderurpvorgpsdrcnon
Spezialtitel des Wirtschattsm inisteriums verbucht werden.Die
haushaltsmäߧeZuordnung der Ausgaben
derHochschulen
ist in den
einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich. So weisen beispielsweise einigeGnder
die Mittel aus dem
Überlastprogrammdirekt bei
denbelassen, weil
es
sichum
befristete Mittel handelt bzw.der
Wettbewerbdsr
Hochschulenum
diese Mittel ge- wünscht wird. ln der Hochschulfinanzstatistik sind unab- hänoiovon
ihrer Veranschlaounoalle
Landesmittel. diefür
Hochschulen ausoeoeben werden.zu
erfassen. danur so die
finanzielle Ausstattungder
einzelnen Hoch- schulen befriedigend verglichen werden kann. Eine voll- ständige Erfassungaller
Hochschulmittelwird
dadurcherschwert, daß Mittel aus
Fremdkapitelnin der
Regel nicht von der Hochschulvenrualtung selbst bewirtschaftet werdenund die
mittelbewirtschaftende Stellenicht
im-mer die
Hochschuleals
Elegünstigte registriert. Auchsind
unentgeltlichder
Hochschulezur
Verfugung ge-stellte
Sachleistungenin der
Hochschulfinanzstatistik nicht erfaßbar (2.8. wenndie
Hochschulein
Landesbe-siE
befindliche Grundstückeoder
Gebäude,die
fur an- dereZwecke
beschaffiwurden,
nutzenkann; die
Ver- waltungsleistungen von Besoldungsstellen, Bauämtern u.dsl.).
Die statistischen Erhebungsverfahren sind aufgrund der vielen Besonderheiten
im
Hochschulbereichin den
ein-zelnen
Bundesländern unterschiedlich.Einige
Statisti-scheLandesämter hssen sich die f ac h lic h
eGliederung ftjr jeden Haushaltstitel melden. Andere Lan- desämter erheben
bei den
Hochschulennur die
Anga-ben
in einer GliaCerungnach
Einnahme- und Ausgabe- arten, die frlr die Weiterleitungan
das Statistische Bun-desamt
erforderlichsind. Die beiden
Verfahren unter- scheiden sich aber nur dadurch, daß die Zusammenfas- sungzu
den Ausgabe-und
Einnahmekategorienim
er- sten Fall von den Statistischen Landesämtern,im
zwei-ten Fall noch von den
Berichtsstellen vorgenommen wird. ln beiden Fällen müssen die Hochschulen aber die fachliche Gliederungauf der Basis
interner Unterlagen vornehmgn.GrundsäElich
wird die Zrrcrdnung der Mittel zu
denLehr-
und
Forschungsbereichenvon den
Hochschulenim Rahmen der
Mittelbewirtschaftung vorgenommen.Fallen
ür die
Hochschule insgesamt Ausgabenan,
so werden dinse zum Teil mittels geeigneter Schlüssel (2.B.Telefonkosten
nach den
Gebühreneinheiten)auf
dieLelrr- und Forschungsbereiche aufgeteilt. ln den meisten Fällen
dürften
derartige Ausgabenaber dem
Bereich 'Hochschule insgesamt" zugeordnet werden. Angestrebtwird,
die fachliche Gliederungder
Einnahmen und Aus-gaban mit
Hilfavon
EDV-gestüEten Mittelbewirtschaf- tungssystemenzu
ermitteln.Schon leEt
enthalten dieEDV-gestüEten
Mittelbewirtschaftungssysteme vieler Hochschulen ein spezielles Modul, das die Bereitstellungder flrr die
Hochschulfinanzstatistik benötigten fachlichgegliederten Daten ermoglicht. Da die
Landesbesol- dungsstellenund die
Bauämter einen großenTeil
der Hochschulmittel bewirtschaften,wird angestrebt,
denLehr- und
Forschungsbereichdirekt in den
Personal- stammdatensaEdes
Hochschulpersonals autzunehmenund auch bei den
Bauämterndie
fachliche Zuordnungschon im
Rahmender
Mittelbewirtschaftung vorzuneh- men.ln
Bayernwerden die
Einnahmenund
Ausgaben der Hochschulenseit
langementsprmhend des o. a.
Ver- fahrens verschlüsselt.ln
anderen Bundesländern wird dieses Verfahren,bei dem die
Datender
Hochschulfi-nanzstatistik
quasi als
Nebenproduktder
Mittelbewirt- schaftung anfallen, zur Zeil verstärkt realisiert.Da über 6O%
der
Hochschulausgaben fur Personal ge- tätigt werden, ist es besonders wichtig, daß der Schlüs- sel des Lehr-und
Forschungsbereichs in den Personal- stammdatensatz aufgenommen wird. Zur Zeil wird aber die fachliche Gliederungder
Personalausgaben für eineReihe von
Hochschulennoch von den
Statistischen Landesämtern vorgenommen,indem die
Beamtenbe-züge,
Angestelltenvergütungenund
Arbeiterlöhne der Hochschule analogder mit
den durchschnittlichen Ver- gütungen gewichteteten relativen Personalzahlen auf die Organisationseinheiten verteilt werden.5. 2 Verwaltunosfachhochschulen
Bund und Gnder sind Träger von
Venrualtungsfach- hochschulen.Für diese ist in der
Regel ebenfalls ein spezielles Kapitel im Haushaltsplan vorgesehen. lnsofern geltendie
obigen Ausführungenanalog.
Besonders ist aber zu beachten, daß diese Einrichtungen vielfach auch Aufgaben in der Ausbildungvon
Beamten des mittleren Dienstesbzw. in der
Weiterbildung wahrnehmen unddaß
Wohnheime, in denen die Beamtenanwärter in der Ausbildungsphasewohnen,
üblichenareise Bestandteilder
Einrichtungsind. Da auch in einem
teihrueise be-trächtlichem Umfang Lehrtätigkeiten von
Personenwahrgenommen
werden, deren
Haupttätigkeitim
Ver- waltungsbereich liegt, lassen sichdie
Personalausgabenfür das
Lehrpersonal nicht exakt ausdem
Haushalt er- mitteln. Zu beachten ist ferner, daß außerhochschulische Einrichtungen Serviceleistungen erbringen können (2.8.Venrvaltung
der
Hochschule, Bewirtschaftungder
Ge- bäude),die
ebenfalls nicht gesondertim
Haushalt dar- gestellt werden. ln der Hochschulfinanzstatistik wird an- gestrebt, alleOr den
Hochschulbereich getätigten Aus- gaben gesondertdazustellen.
Einzelne Ausgaben kön- nenjedoch nur
näherungsweise mittels hochschulinter-ner
Schlüsseldem
Hochschulbereichbzw. den
Lehr- und Forschungsbereichen zugeordnet werden.5.3 Hochschulkliniken mit kaufmännischer Buchfuhruno Die Hochschulkliniken haben ihr Rechnungswesen nach
dem
Prinzipder
kaufmännischen Buchführung aufge- baut. ln diesem in der Krankenhausbuchfrihrungsverord-nung fur die
Hochschulklinikenangeordneten
Rech- nungssystemwerden
Aufrarendungenund
Erträge und nichtwie in der
kameralistischen Buchfr.rhrung Ausga-ben und
Einnahmen aufgezeichnet.Die
Krankenhaus- buchfuhrungsverordnung schreibt einen Mindestkonten- plan vor, der von den Kliniken zu beachten ist.Die
Finanzender
Hochschulklinikenwsrden mit
einem speziellen Erhebungsbogen ertaßt,der sich an
diesem Kontenplan orientiert. Bei den Aufwendungen und Erträ-gen werden die Soll- oder
Habenbuchungenauf
be-stimmten Konten erhoben. Bei den
Bestandskonten werden nur die Zugänge von Anhgegütern (ohne Umbu- chungen)bzw. die
Restbuchwerte veräußerter AnhSe-güter ermittelt, um die
lnvestitionsausgabenbzw.
die Einnahmen der Hochschulkliniken darstellen zu konnen.GrundsäElich werden die speziellen Angaben der Hoch- schulkliniken von den Statistischen Landesämtern in das
allgemeine kameralistische System der
Hochschulfi- nanzstatistik umgesetzt. Dabei istes
allerdings zurZell noch nicht moglich, die
Aufwendungenfur die
Bewirt-schaftung der Grundstücke und Gebäude
gesondert festzustellen.Dem
Statistischen Bundesamtwird
dannein
Landesergebnisfür alle
Hochschulkliniken entspre-chend dem
Erhebungsprogrammder
Hochschulfinanz- statistik übermittelt.Aufgrund
der
unterschiedlichen Prinzipiensind die
auf der kameralistischen Basis ermittelten Angaben nur be- dingtmit
den umgeschlüsselten Angaben aus der kauf- männischen Buchführung vergleichbar. Dies betrifft ins- besondere die zeitliche Zuordnung.Auf die
Umschlüsselungder
kaufmännischen Angabenin das
kameralistische Systemkann jedoch nicht
ver- zichtet werden, weildie
Hochschulkliniken beträchtliche Leistungenauf dem
Gebietvon
Lehreund
Forschung erbringen und nur auf diese Weise eine finanzwirtschaft-liche
Darstellungfür den oesamten
Hochschulbereich gesichert wird. Zugleich verbessert sich dadurch die re- gionale Vergleichbarkeit,da in einigen
Bundesländernbestimmte
lnvestitionsmaßnahmenim
Landeshaushalt gebucht werden, während diese in anderen Bundeslän-dern in der
kaufmännischen Buchführungder
Klinikenenthalten sind. Außerdem ist zu beachten, daß
dieHochschulklinik nach Landesrecht
von der
Hochschule,mit
der sie verbunden ist, abgegrenztwird.
Dies hat zu unterschiedlichen Zuordnungenvon
vorklinischen und klinisch-theoretischen lnstitutengefuhrt. Um
vergleich-bare
Datenfur die
einzelnen Bundesländerim
Bereichder
Humanmedizin bereitstellenzu können,
werdendeshalb in den
Veröffentlichungendes
Statistischen Bundesamtesdie Lehr- und
Forschungsbereiche der Humanmedizinder
Hochschulemit der
Hochschulklinikzu den
"Medizinischen Einrichtung€nder
Hochschule"zusammengefaßt.2 )
5.4 Private Hochschulen
Den privaten Hochschulen werden von den Statistischen Landesämtern Erhebungsbogen zugeleitet, welche diese entsprechend
der
fachlichen Vorgabenauf der
Basis hochschulinterner Unterlagenausfüllen. Deren
Rech- nungssysteme sind teils nach kameralistischen Prinzipien (2.8.bei den
kirchlichen Hochschulen), teilsnach
kauf- männischen Prinzipien aufgebaut.Bei der
Abgrenzungdes
Hochschulbereichstreten
grundsaiElich ähnliche Problemeauf, wie sie in den
vorherigen Abschnitten dargestelltworden sind. Die dort
angeführten statisti- schen Regelungen gelten analog.An
kirchlichen Hoch- schulen lehren und forschen zum Teil Ordensmitglieder, die u.U. kein oder nur ein geringes Gehalt erhalten. Dies istbei der
lnterpretationder
Ausgabedatenzu
berück- sichtigen.2
)
Die Krankenhausstatistik stellt ebenfalls Grunddatenüber die
Hochschulklinkenzur
Verfr.tgunS (2.8.Betten, Patientenzu- und -abgänge,
Personal,6, Eroebnisdarstelluno
Die Bundesergebnisse der Hochschutfinanzstatistik wer-
den im
Statistischen Bundesamtauf der
Basis der von den Statistischen Landesämtern auflcereiteten Ausgabenund
Einnahmender
einzelnen Hochschulen ermittelt.Das
Statistische Bundesamtpublizierl die
Ergebnisse entsprechend des vom Ausschußftir die
Hochschulsta-tistik verabschiedeten
Tabellenoroorammsin
dieserFachserie. Neben larpen Reihen mit Vergleichsdaten ab
't980 werden die
Ergebnisseder
Hochschulfinanzstati-stik
in einer Gliederungnach Gndern,
Hochschularten, ausgewählten Einnahme- und Ausgabearten sowie Lehr-und
Forschungsbereichen dargestellt. Tiefer oeoliederte Tabellen können mit Hilfe des Statistischen lnformations- systems erstellt werden.Fur die Gliederung der Hochschulfinanzen nach l-llndern
ist der SiE der
Hochschule ausschlaggebend. Das be- deutetz. 8.,
daß die Ausgaben und Einnahmen der Uni- versitätender
Bundeswehrin
den Angabender
Hoch- schulen Bayernsbzw.
Hamburgs einbezogensind.
Bei den Hochschulen Berlins wird zusäElich noch nach Ber- lin (Ost) und Berlin(West) unterschieden, umdie
Bildungvon
langen Reihen furdas
frühere Bundesgebietzu
er- moglichen.Bei der Gliederung
der
Einnahmen und Ausgaben nach Hochschularten gelten fo§ende Abgrenzungen:Zu
den
Universitäten zählenauch
die technischen Uni- versitätenund andere
gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen (außer pädagogischen, theologischen und Gesamthochschulen).Gesamthochschulen
umfassen Ausbildungseinrichtun-gen'von
Universitäten undvon
Fachhochschulen,z.
T.auch von Kunsthochschulen.
Pädagogische Hochschulen sind übenvregend wissen- schaftliche Hochschulen
mit
Promotionsrecht.Sie
be-stehen nur noch in wenigen
Bundesländernals
selb- ständige Einrichtungen. ln dan übrigen Ländern sind siein
Universitätenoder
Gesamthochschulen einbezogen und werden bei diesen nachgewiesen.Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staat-
liche philosophisch-theologische und
theologische Hochschulen (ohnedie
theologischen Fakultäten/Fach- bereiche der Univositäten).Kunsthochschulen sind Hochschulen
ftlr
bildende Kün-ste,
Gestaltung,Musik, Fih und
Fernsehen.Die
Auf- nahmebedingungensind
unterschiedlich; die Aufnahme kann aufgrund von Begabungs-oder
Eignungsnachwei- sen erfolgen.Fachhochschulen
bieten eine
stärker anwendungsbe-zogene
Ausbildung in Studiengängenfilr
lngenieure und fur andere Berufe, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Soziahuesen, Gestaltung und lnformatik. Das Studium istküaer
ln den
Venrualtungsfachhochschulensind
dielenigen verwaltungsinternen Fachhochschulen zusammengefaßt,an denen
Nachwuchskräftefur den
gehobenen nicht- technischen Dienstdes
Bundes undder
Länder ausge- bildet werden. Daneben bestehen auch behördeninterne Hochschulen,die anderen
Hochschularten zugeordnet sind.Die Ergebnisse
fur die
Universitätenund
Gesamthoch- schulen werden teils einschließlich, teils ohne medizini-sche
Einrichtungen dargestellt. Fallsdie
medizinischen Einrichtungen gesondert dargestelltwerden, so ist
zu beachten, daß die Angaben sichauf
dienach
Landes- recht abgegrenzte Hochschulklinik einschl.der
Fächer- gruppe Humanmedizin der zugehörigen Universität bzw.Gesamthochschule beziehen.
ln zusammenfassenden Tabellen sind daruber hinaus die Hochschulen,
die
üblicherweisedas
Promotionsrechthaben, zur Kategorie Universitäten (einschl.
Ge-samthochschulen, pädagogischer und
theologischer Hochschulen) zusammengefaßt worden.Ferner werden
die
Einnahmen und Ausgaben nach Ar-ten und Lehr- und Forschungsbersichen bzw.
Fä-chergruppen
aufuereitet. Diese Gliederungen sowie die Abgrenzung der einzelnen Kategorien sind im Anhang 2 bzw. 3 dargestellt.Sofern die Einnahmen und Ausgaben in einigen Tabellen
nur in
komprimierter Form enthaltensind, können
die Daten in voller Gliederungstiefe über Zusatzauflcereitun- oen bereitgestellt werden.Die
Ausoabenund
Einnahmen einzelner Hochschulenwerden vom
Statistischen Bundesamtnicht
publiziert.Einige Statistische Landesämter stellen
aber
entspre- chende Tabellen zur Verftigung.7. Veroleichbarkeit der Eroebnisse
7.1 Unterschiede zwischen Jahresrechnunosstatistik der öffentlichen Haushalte und der Hochschulfinanzstatistik
ln der
Jahresrechnungsstatistikwerden die
Einnahmen und Ausgabender
öffentlichen Haushalte erfaßtund
in einer Gliederungnach
Funktionen (Aufgabenbereichen) und Artenaubereitet. Die
Basisist dabei der
einzelne Haushaltstitel,der
entsprechenddem
Funktionen- und Gruppierungsplander staatlichen Haushalte in
derHaushaltsrechnung
verschlüsselt wird. Jeder
Haus-haltstitel
ist
grundsäElichnur
einer Funktionund
einer Ausgabe- oder Einnahmeart zugeordnet. Die Ergebnissewerden dann nach
Funktionenund
Einnahme- bzw.Ausgabearten auflcereitet.
Die
Funktionensind
weitge- hend identisch mit den Hochschularten der Hochschulfi- nanzstatistik. Die Einnahme- und Ausgabearten der bei- den Statistiken unterscheiden sich grundsätzlich nur da- durch, daß in der Hochschulfinanzstatistik zusammenge-faßte Kategorien erhoben werden. Da in der Hochschul- finanzstatistik
wie in der
Jahresrechnungsstatistik der einzelne Haushaltstiteldie
Basisder
Erhebung ist, sind die Ergebnisse inhaltlich auch weitgehend vergleichbar.Es bestehen aber dennoch einige
Unterschiede. So werden in der Hochschulfinanzstatistik die Ausgaben der privaten Hochschulen vollständig erfaßt, während in der Jahresrechnungsstatistik nur die Zuschüsse der öffentli-chen
Haushaltean die
privaten Hochschulen berück-sichtigt werden können.
Fernerwerden in die
Hoch- schulfinanzstatistik auch Ausgabenund
Einnahmen ein-bezogen, die auf
Verwahrkonten,d.h.
außerhalb der Haushaltsrechnung, bewirtschaft et werden.Eine weitere Abweichung
ergibt sich daraus, daß
der Hochschulbereich in den beiden Statistiken unterschied- lichabgegrenzlbzw.
gegliedertwird.
So werden in der Jahresrechnungstatistiknur die
Ausgabenund
Einnah-men dem
Hochschulbereichzugeordnet, die in
derJahresrechnung
unter den
Funktionsziffernder
Ober-funktion 13
Hochschulenverbucht sind. Ein Teil
derAusgaben der
Verwaltungsfachhochschulenund
derBundeswehrhochschulen werden
aber
rechnungsmäßig unter anderen Funktionen nachgewiesen (2.B. bei
der Verteidigung). Dies gilt zum Teil auch fur Ausgaben aus Fremdkapiteln (2.8. bei Forschungsmitteln aus speziellen Förderprogrammendes
Landes).ln der
Hochschulfi- nanzstatistiksind jedoch alle
Ausgabenfür die
Hoch- schulen-
unabhängigvon
ihrer Zuordnungzur
Funkti-onsziffer- erfaßt. Umgekehrt werden allerdings
auch bestimmte Ausgaben,die in der
Jahresrechnungsstati- stik dem Hochschulbereich zugeordnet werden, nicht in die Hochschulfinanzstatistik einbezogen. So werden z.B.die Zuschüsse an die
Hochschulinformationssystem- GmbH und Ausgabenfur
Studienreform-Kommissionen nicht einbezogen, weil diese hochschulübergreifend tätig sind.Weitere Abweichungen sind auf der Ebene der einzelnen Hochschularten
bzw.
Aufgabenbereiche festzustellen.Die
unter den
Funktionen138
"Deutsche Forschungs-gemeinschaft, Sonderforschungsbereiche' und
139"Sonstiges' in den
Länderhaushalten (Jahresrechnung) nachgewiesenen Ausgabenwerden in der
Hochschulfi- nanzstaEistik entweder nicht erfaßt (2.8. Zahlungen des Landes an die Deutsche Forschungsgemeinschaft) oderdirekt den
einzelnen Hochschulartenzugeordnet.
Sosind beispielsweise die
Sonderforschungsbereiche grundsätzlich einer Universität, Gesamthochschule oder Hochschulklinik angegliedertund
deshalbin der
Hoch- schulfinanzstatistikin den Angaben für diese
Hoch- schulartenenthalten.
Desweiterenwerden
allgemeineTitel ür den
Hochschulbau,ür
Hochschulsonderpro- gramme oder für die Forschungsförderung in den Haus- halten einiger Ländernzu
einem beträchtlichen Teil der Funktion 139 zugeordnet. Diese Mittel werden aber fur einzelne Hochschulen verausgabtund
deshalbin
der Hochschulfinanzstatistikauch unter den
jeweiligenHochschularten nachgewiesen. Die
medizinischen Einrichtungender
Hochschulkliniken umfassen ferner inder Hochschulfinanzstatistik
auch die
medizinischen ln- stitute,die in den
Haushaltder
Universität einbezogen werden. ln der Jahresrechnungsstatistik werden die Ein- nahmenund
Ausgabenaber unter d6r Funktion
131 nachgewiesen.7.2
Veroleichbarkeitder
Eroebnisseder
Hochschulfi- nanzstatistik und der übrioen Hochschulstatistiken Der Berichtskreis der Hochschulfinanzstatistik deckt sichmit dem
Berichtskreisder
übrigen Hochschulstatistiken (Studenten-, Prüfungs-, Personal-und
Raumbestands- statistiken). Allerdings lassensich auch hier aus
erhe- bungstechnischenund
haushaltswirtschaftlichen Grün-den
gewisse Abweichungennicht
vermeiden.So
wird abweichend zu den anderen Hochschulstatistiken in der Hochschulfinanzstatistik die Tieräztliche Hochschule mit der Universität Hannover zusammengefaßt. Die Ausga-ben
neugegründeter Hochschulenwerden
häufig noch nicht im Gründungsjahr, sondern erst in den Folgejahren in die Hochschulfinanzstatistik einbezogen.ln der
Hochschulfinanzstatistikund der
Hochschulper- sonalstatistikwird ab
1992der gleiche
Schlüssel derLehr-
und
Forschungsbereiche venarendet.Aus
diesem Grundedürfte die
Verknüpfungder
finanzstatistischen Datenmit den
Ergebnissender
Hochschulpersonalsta-tistik
grundsätzlichkeine
gravierenden methodischen Probleme aufwerfen, zumal auch in der Personalstatistik die Zugehörigkeit zur kleinsten organisatorischen Einheitdie
Basisfur die
fachliche Zuordnungist.
Beider
Ver- knüpfung der Daten der Hochschulfinanzstatistik und der Studenten-bzw.
Prüfungsstatistiksind jedoch die
me- thodischen Unterschiedebei der
fachlichen Gliederung gravierender,weil bei letzterer die
Studienfächer als Gliederungsbasisverwendet werden. Studenten
be- stimmter Studienfächer können jedoch die Lehrkapazitä- ten verschiedener organisatorischer Einheiten der Hoch- schule nutzen. Bei einem Vergleich sind daher die Lehr- verf lechtungen zu berricksichtigen.7.3 Veroleichbarkeit mit den Eroebnissen früherer Jahre
7.3.1 Berichtskreis
Ab 1992 werden die
Einnahmenund Ausgaben
der neuen Bundesländerauch in
die tiefgegliederten Tabel-len der
Hochschulfinanzstatistikeinbezogen.
lnsofern sinddie
Bundesergebnissenur bedingt mit
denen der Vorjahre vergleichbar.ln die Hochschulfinanzstatistik 1995 wurden die Ausga-
ben und
Einnahmenvon
insgesamt332
Hochschulen und36
Hochschulkliniken einbezogen. Davon entfielen 69 Hochschulen undI
Hochschulkliniken auf die neuenDiese verteilen
sich wie folgt auf die
einzelnen Hoch- schularten:3 )(83) (7) (36) (6) (17) (46) (12e)
36
(36)368
(360)2e4
(286)10
(10)64
(64)Universitäten Gesamthochschulen Hochschulkliniken
Pädagogische Hochschulen Theologische Hochschulen Kunsthochschulen
Fachhochschulen (ohne Venryal- tungsfachhochschulen)
Venvaltungsfachhochschulen 4 ) lnsgesamt
davon: in der Trägerschaft der Länder
in der Träoerschaft des Bundes?)
in privater Trägerschaft 83
7 JO b 17 46 137
Gegenüber dem Vorjahr wurden 1995 erstmals die Aus- gaben und Einnahmen von
8
Hochschulen des früheren Bundesgebietesund von 3
Hochschulender
neuen Länder (einschl. Berlin-Ost) erfaßt. Nicht mehr einbezo- gen wurden3
Hochschulen, weil sie geschlossen bzw.in andere Hochschulen integriert wurden.
Die Ergebnisse
der
Hochschulfinanzstatistik konnten furdie beiden
HochschulklinikenBerlins nicht
rechtzeitig bereitgestellt werden. Für die Erstellung dieser Fachseriewurden
Schätzwerte eingesetzt,die auf der
Basis vonEckdaten, der
Landeshaushaltsrechnungenfür
1995und der Fächerstruktur des Vorjahres ermittelt wurden.
7.3.2 Darstelluno nach Hochschularten
Die Gliederung nach Hochschularten wurde im Vergleich
zum Vorjahr
nicht verändert.Zu
beachtenist,
daß die Ausgabenund
Einnahmender
Universitätenund
Ge- samthochschulen,welche die
Fächergruppe Human- medizin betreffen,ab
1992mit
den Finanzen der Hoch- schulkliniken zusammengefaßtwerden, um die
Ver-gleichbarkeit
der
Ergebnissefur die
einzelnen Bundes- länder zu verbessern. Beider
lnterpretation von Zeitrei- hendaten ist zu berucksichtigen, daß in einer Reihe von Bundesländern die pädagogischen Hochschulenzu
un- terschiedlichenZeitpunkten in
Universitätenoder
Ge- samthochschulen integriert wurdenund
daßdas
Rech- nungswes€n der Hochschulkliniken zu unterschiedlichenZeitpunkten vom kameralistischen auf das
kauf -männische Rechnungswesen umgestellt wurde. Die Ver- waltungsfachhochschulen werden
erst ab
1980 als ge-sonderte
HochschulartgeiJhrt. 1995 wurde von
drei niedersächsischenHochschulen ein
kaulmännisches Rechnungswesen eingefuhrt. Die Daten mußten von den Hochschulen im Rahmen der Hochschulfinanzstatistik indie durch die
Kameralistikgeprägten
Einnahme- und Ausgabekategoriender
Hochschulfinanzstatistik umge- setzt werden. Auchwenn die
Hochschulenauf
außer-halb des
Kontensystems vorhandene Aufzeichnungen zurückgegriffen habenund die bei den
kameralistisch buchenden3
)
Angaben fr.ir Deutschland.4
)
Die Abteilungen der FH Bund fur öffentlicheHochschulen nicht anfallenden Vorgänge (2.8. Abschrei-
bungen,
Zahlungsverkehrmit dem Träger)
eliminiertwurden, können kleinere methodisch bedingte
Un- schärfen-
insbesondere im Berichtsjahr 1995-
die Ver- gleichbarkeit beeinträchtigen.Bis 1991
Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein
Theologie
Außereuropäische Sprach-und Kultun,vissenschaft en
Eziehungswissenschaft en
Rechts-,
Wirtschafts- und
Soziatwissenschaften all- gemeinPolitik- und Soziatwissenschaften
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften allge- meinZu
beachten istledoch, daß
Schlüsselumstellungen fur viele Berichtsstellen ein Anlaß sind, ihre Zuordnungen zu überprüfen. Dies kannauch in den
Folgejahren weitere Präisierungen zur Folge haben, zumal es einigen Hoch-schulen 1992 noch nicht moglich war, die
fachliche Gliederungder
Einnahmenund Ausgaben im
vollenUmfang an die neue Systematik anzupassen.
7.3.4 Darstelluno nach Einnahme- und Ausoabearten
Ab
1992 werden die Ausgaben fur die Unterhaltung derGrundstücke und Gebäude (einschl. Mieten
und Pachten) als gesonderte Kategorie dargestellt.Bis
1991 wurden diese Ausgabenunter den
sächlichen Verwal- tungsausgaben nachgewiesen. Bei der lnterpretation der Daten ist zu beachten, daß die Ausgaben fur die Unter- haltungder
Grundstückeund
Gebäudebei den
Hoch- schulklinikenauch ab
1992nicht
gesondert dargestellt werden und auch einigen anderen Hochschulen bisher noch kein gesonderter Nachweis möglich war.Beim Vergleich der Drittmitteleinnahmen für die Jahre ab 1992
mit
den Angabenfur die
Voriahreist zu
berück- sichtigen, daßdie auf
Verwahrkonten bewirtschafteten Drittmittel erstab
1992 erfaßt werden.7.3.3 Darstelluno nach Lehr- und Forschunosbereichen
Ab 1992 werden die
Ausgabenund
Einnahmen der Hochschulen nach einem revidierten Schlüssel der Lehr-und
Forschungsbereiche auflcereitet. Folgende Katego- rien wurden neu aufgenommen:1992
Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein
Allgemeine und vergleichende Sprach- und Literatur- wissenschaften
Evangelische Theologie Katholische Theologie
Sonstige außereuropäische
Sprach- und
Kulturuvis- senschaftenKulturuvissenschaften i. e. S.
Erziehungswissenschaft en Sonderpädagogik
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften allge- mein
Reg iona twissensc haft en Politikwissenschaften Soziahryissenschaften
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften allge- meinLandespf lege, Umweltgestaltung
7.3.5 Sonstioe Hinweise zur Veroleichbarkeit
Bei
der
lnterpretationder
Zeitreihenist
eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Bei den staatlichen Hoch-schulen
Nordrhein-Westfalenswurden z.B.
erstmals1987
die
Ausgaben aus Zentral-und
Fremdkapiteln inder
Hochschulfinanzstatrstikberücksichtigt. Die
Ver-gleichsdaten der Jahre 1980
bis
'1986 wurden entspre-chend revidiert. Aus
erhebungstechnischen Gründenkonnten im
Berichtslahr1987 fur das Land
Baden- Württemberg Ausgaben aus Zentralkapiteln in Höhe von 121 Mill. DM nicht auf die einzelnen Ausgabearten auf- geteilt werden. Sie sind schwerpunktmäßig den übrigen laufenden Ausgaben zugeordnet.Bei der lnterpretation der Daten ist ebenfalls
zu
berück- sichtigen,daß die
Einnahmenund
Ausgabenfür
einen Teilder
Hochschulendes
Bundeslandes Hamburg fur 1989 geschäEt und für 199O revidiert wurden.lm Jahr
199Owurde ein fur die
niedersächsischen Hochschulenverausgabter Betrag von 69 Mill.
DM(überwiegend fur Maßnahmen zum Abbau des Numerus Clausus
und fur das
Sonderprogramm zur Ausweitungder
Ausbildungskapazitätenin besonders
belastetenStudiengängen)
vom
Land Niedersachsenweder
fach- ab010 080
o20 030 140 160 't80 190 220
225 230 235 610
6'15
lich noch nach Hochschularten gegliedert.
ln
der vorlie genden Veröffentlichungwurde dieser Betrag
schwer punktmäßigbei der FGr. 9
(901,
Hochschulen insge samt) der staatlichen Universitäten zugesetzt.Die
Hochschulausgaben1993 wurden aufgrund
von Nachmeldungender
BundesländerBerlin,
Rheinland- Pfalz und Schleswig-Holstein geringfügig revidiert.Als Anhang rst eine Tabelle
über die
Anzahlder
Hoch- schulennach
Ländernund
Hochschulartensowie
ein Zuordnungsverzeichnisder
Fachgebietezu den
Lehr-und Forschungsbereichen beigefugt.
S
Analvse der Eroebnisse der Hochschulfinanzstatistik Die Arbeiten des Statistischen Bundesamtes enden nichtmit der
Bereitstellungder
Ergebnisseder
Hochschulfi- nanzstatistik. Vielmehr schließt sich eine Reihe von wer- teren Aktivrtäten an.Die
amtliche Statistikstellt aus
verschiedenen Quellen regelmäßigein breites und
detailliertes Datenangebot uber den Hochschulbereich zur Verügung. Um Entwick- lungstendenzenrm
Hochschulbereichund
strukturelle Unterschiedezwischen Hochschulen,
Hochschulartenund
Fächergruppenzu
verdeutlichen,berechnet
das Statrstische Bundesamteine
Reihevon
hochschulsta-tistischen
Kennzahlen.S) Fur die
Berechnungen der Ausgaben je Student oder je Absolvent, der Drittmittel je Professorenstelleund
anderer Kennzahlen müssen die Daten der Hochschulfinanzstatistik problemadäquat auf- bereitet werden. Bis 1991 wurden diese Kennzahlen nur 5)
VSt. Hetmeier,H.-W.:
Finanzstatistische Kennzahlen für denHochschulbereich
in WiSta8/1992, S.
545 ff: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 1, Reihe 4.3 Hochschulstatistische Kennzahlenfür die Landes- bzw. Bundesebene ermittelt.
Ab
1992 istdie
Berechnungder
hochschulstatistischen Kennzahlen auch fur einzelne Hochschulen moglich,Für
die
Forschungs-und
Technologiepolitiksind
lnfor- mationen über die Forschungsaktivitaten der Hochschu- len von großer Bedeutung. Da aufgrund des Prinzips der Einheitvon
Lehreund
Forschungbei der
Mittelzuwei- sung nicht nach Aufgabenbereichen unterschieden wird,können in der
Hochschulfinanzstatistikdie
Ausgabenund
Einnahmender
Hochschulenfür die
Aufgabe For- schung und Entwicklung (FuE)aber
nicht gesondert er- faßt werden. Umdie
FuE-Ausgabender
Hochschulendarstellen zu können, wurde ein
spezielles Berech- nungsverfahrenentwickelt, mit dem das
Statistische Bundesamt jährlichauf der Basis der
Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistikdie
FuE-Ausgabendes
Hoch- schulsektors ermittelt.6 )Die
Ergebnisseder
Hochschulfinanzstatistikkönnen
inder Regel erst
eineinhalbJahre nach
Abschluß des Haushaltsjahres publiziertwerden. Um den
Entschei- dungsträgern in Politik und Hochschule aktuellere Daten zur Verfugung stellenzu
können,werden in der
Haus- haltsansatzstatistikdes
Statistischen Bundesamtes die geplanten öffentlichen Ausgabenfür die
Hochschulenerfaßt. Es ist
beabsichtigt, Eckdatender
Hochschulfi- nanzstatistikmit
Hilfeder
Ergebnisseder
Haushaltsan- satzstatistik fortzuschreiben.Zur Zeil ist
diesaber
auf-grund der
strukturellen Veränderungenin den
neuenBundesländern,
die
durchdie
Umgestaltungder
Hoch- schullandschaft verursacht werden, noch nicht mit einer befriedigenden Genauigkeit möglich.6) Zur Methodik siehe Hetmeier, H.-W.:
ÖffentlicheAusgaben für
Forschungund
experimentelle Ent- wicklung 1987 in WiSta2/1990,
S. 123 ff.I Zusammcnlasccndc Übcrcichtcn
1.1 Ausgabcn der Hochschulen 1980, 1985, 1990, 1993 bis 1995 nach zusammengefaßten Hochschularten in jewciligen Preisen
Hochachul.rt O.ut chl.nd
Aurgsb..rt
Million.n OM
UniErritltan und Garamthochfchulcn (ohnc mcdizinirchc Einrichtungcn), Padegogi.chc, Thcologi3chr und Kunrthoch3chulcn
LeutcndG 4ur9ebcn ...
ln\Eatitionraurgaban ...-....
Zutlmmcn ..
M.dizini.ch. Einrichtungcn
Lautcndc 4usgabrn ...
lnwalitionaau3grb.n ...
Zurammcn ..
Fach- und Varualtungalachhochtchubn L.ufcnd. Aurgebcn ...
ln\Datition..u3g.b.n ...
Zurammcn Hochachulcn inagcrrmt
Leufcndc 4u.9.b.n ...
ln\Eatitionraurgabcn ...
Zutemmcn
Uniwrritätan und Gcramthochachulan (ohnc m.dizini.chc Einrichtungcn), Päd.gogirch., Thcologirchc und Kunrthochachulcn
Lautcndc Auag.b.n .... ...
lnwrtitionrauagaban ...
Zuramman ..
Mcdizinirch. linrichlun0cn
L.utcndc Aurgab.n .. . ...
lnwatilionf.u3g.ban ...
Zualmman F.ch- und Vcn^.ltung.t.chhochfchul.n
L.ut.nd.
^urgob.n ...
lnvürtition..uagab.n ...
Zullmmcn Hoch.chul.n inf0...ml
Lruf.nd. Aur![b.n ...
lnvr.tition..u.g.b.n ...
Zuremmcn
E?22I 37E
9 800
10 034 1 172 11 500
12 955 1 C00 11 755
15 395 1 E16 17 211
15 761 1 t01 17 565
c 381 1 0c7 7 45C
72,1 94,1 ru,a
7t,t
c9.c 75.t
77,3 0r.5 70,r
18t5 = 100
134,5 141,C 135,7
129.2 13€,7 130,3
t3t,5
132.5 r31,C
t
6c2 1 134I
99511 e22 1 942 13 5€4
15 211 1 0€6 16 E60
15 t29 'l 711 17 C12
16 671 1 1e1
1t 13E
1E 252 2 040 20202
1t 914 2 297 21 211
19 950 1 E77 21 ezC 16 2€6
1 99€
lE 281
2 9E9
I
5Et57735 92A 4 o4t 39 97C
1C2,1 135,6 15t,7
IEE,2 12e.1
1tl .5
195,0 213,4 re 7,t
r 75,9 140,5 '171,3
1E 1E3 2 366 20 551
3e c34 5 005 4.1 63e
1a t13 2 120 21 233
11 271 5 419 46 690
1095
19 521 2 640 z2 141
3 700
I
923l'2343 171 5 540 4C 714 1 17E
1e2 1 370
I 533 275 1 E06
15 791 2 C3C 1C 127
20 124 2 CE1 23 309
3 196 59E 3 79t
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