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Statistisches Bundesamt. Bildung und Kultur. I--l\ ft p. Fachserie 1 1. Reihe 4.5. Finanzen der Hochschulen

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Statistisches Bundesamt

Bildung und Kultur

I--l\

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Fachserie 1 1

Reihe 4.5

Finanzen der Hochschulen

1995

(2)
(3)

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Statistisches Bundesamt

Bildung und Kultur

Fachserie 1 1

Reihe 4.5

Finanzen der Hochschulen

1 995

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(4)

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Erschienen im Juni 1997 Preis: DM 21,30

Bestellnummer: 21 1045o - 95 70o

@ Statistisches Bundesamt, Wesbad€n 1997

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I

a

(5)

lnhalt Textteil

Allgemeine und methodische Erläuterungen

1.

Aufgaben der Hochschulfinanzstatistik

2.

Rechtsgrundlagen

3.

Ehrichtskreis ...

4.

Erhebungstatbestände

5.

Berichtsweg und Erhebungsverfahren

6.

Ergebnisdarstellung

7.

Vergleichbarkeit der Ergebnisse

8.

Anatyse der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik

Tabellenteil

1.1

Zusammenfassende Übersichten

Ausgaben der Hochschulen 1980, 1985, 1990, 1993 bis 1995 nach zusammengefaßten Hochschularten in jeweiligen Preisen

Ausgaben der Hochschulen 1980, 1985, 1990, 1993 bis 1995 nach Hochschularten

1

in Millionen DM ...

2

in Prozent, 1985

=

100 ...

Ausgaben der Hochschulen 1980, 1985, 1990, 1993 bis 1995 nach Fächergruppen ...

Ausgaben, Venrualtungseinnahmen, Drittmittel und Grundmittel der Hochschulen 198O, 1985, 1989 bis 1995 nach Ländern

Seite

J E

5 6 7

I

10 13

14 2

2 2

15 16 1.2.2

1.2.3 17

18 1.3

1 .3.1 1.3.2 1.4

nach Hochschularten 1994 und 1995 nach Fächergruppen 1994 und 1995

Ausgaben der Hochschulen 1995 nach Hochschularten, Fächergruppen sowie Lehr- und Forschungsbereichen

1.5

Ausgaben der Hochschulen 1994 und 1995 nach Ausgabearten, l-:ändern und Hochschularten

1.6

Einnahmen der Hochschulen 1994 und 1995 nach Einnahmearten

Ausgaben der Hochschulen nach Ausgabearten, Hochschularten, Fächergruppen

nach Hochschularten ...

nach Fächergruppsn ...

nach Ländern

Ausgaben der Hochschulen 1995 nach Ausgab@rten, Hochschularten, Fächergruppen sowie Lehr- und Forschungsbereichen

Einnahmen der Hochschulen 1995 nach Einnahmearten, Hochschularten, Fächergruppen sowie Lehr- und Forschungsbereichen

Ausgaben, Verwaltungs- und Drittmitteleinnahmen der Universitäten einschl. Gesamt-

20 21

1.6.1 1.6.2 1.6.3

22 24

2627 28

30

70 z

3

4.1

(6)

4.2

4.3

4.4

Ausgaben, Vetwaltungs- und Drittmitteleinnahmen der medizinischen Einrichtungen der Hochschulen 1995 nach Gndern und Fächergruppen ...

Ausgaben, Verwaltungs- und Drittmitteleinnahmen der Fachhochschulen 1 995 nach Ländern und Fächergruppen ...

Ausgaben, Verwaltungs- und Drittmitteleinnahmen der Hochschulen insgesamt 1995 nach

Gndern

und Fächergruppen ...

114

116

120

124

Anhang

1

2

Übersicht übsr die Anzahl der Hochschulen nach Gndern und Hochschularten ...

Systematisches Verzeichnis der Zuordnung der Fachgebiete zu den Fächergrupper/

Lehr- und Forschungsbereichen

Vrzeichnis

der Ausgabe- und Einnahmearten mit Erläuterungen Literaturverzeichnis ...

Angaben fr.lr die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 3.10.1990 Die Angaben fur das 'Frühere

Bundesgebiet'

beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland

nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990; sie schließen Berlin-West ein.

Die Angaben fur die

'Neuen lllnder und Berlln-Ost'

beziehen sich auf die

Gnder

Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie auf Berlin-Ost.

Zeichenerklärung

Abküzungen

3 4

125 135 137

0

=

weniger als die Hälfte von 1 in der letzten beseEten Stelle, jedoch mehr als nichts

=

nichts vorhanden

=

Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten

Mrd.

FG BGBI.

FH VerwFH

Milliarden Fächergruppe Bundesgesetzblatt Fachhochschule Venrualtun gshoc hsc hule

Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen

(7)

Allgemeine und Methodische Erläuterungen

1. Aufoaben der Hochschulfinanzstatistik

Die

Einnahmön

und

Ausgaben

der

öffentlichen Hoch- schulen werden

seit

jeher

im

Rahmen

der

Jahresrech- nungsstatistik der öffentlichen Haushalte nachgewiesen,

und zwar

zusammengefaßt

nach

Hochschularten und untergliedert

nach allen

Einnahme-

und

Ausgabearten

der

Haushaltssystematik.

Für Zwecke der

Wissen-

schaftspolitik reichen jedoch diese Angaben seit langem nicht mehr aus. Daher wurde in den Hochschulstatistik- gesetzen

eine

spezielle Hochschulfinanzstatistik ange- ordnet, die Angaben über die einzelnen Hochschulen in

fachlicher

und

haushaltsmäßiger Gliederung bereitstellt

und sich

sowohl

auf die

öffentlichen

als auch

privaten Hochschulen bezieht.

Die

Ergebnisse

der

Hochschulfinanzstatistik

sind

die Basis für eine Vielzahl von bildungs- und forschungspoli- tischen Entscheidungen. Diese Statistik stellt lnformatio-

nen über die Lehr- und

Forschungsstruktur

der

Hoch- schulen zur Verfugung

und zeigt

insbesondere

die

Un- terschiede

in der

Finanzausstattung zwischen

den

ein- zelnen Lehr-

und

Forschungsbereichen

und

den einzel-

nen

Hochschulen

auf. ln

Kombination

mit den

Hoch- schulstatistiken über Personal, Studenten und Prüfungen lassen sich auf ihrer Basis finanzstatistische Kennzahlen (z.B zur fächerspezifischen Finanzausstattung je Student

bzw. je

Professorenstelle)

und das

fächerspezifische Forschungspotential

der

Hochschulen

berechnen.

Die Hochschulfinanzstatistik

liefert wichtige Daten für

die

Rahmenplanung für den Ausbau und Neubau von Hoch- schulen (Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 94a Grund- gesetz) und ist für die Erstellung

von

Hochschulentwick- lungsplänen,

für die

Aufstellung

der

Haushaltspläne, fr-ir

die

Beurteilung

der

Effizienz

des

Hochschulwesens so- wie fur die Forschungs- und Technologiepolitik von gro- ßer Bedeutung.

2. Rechtsorundlaoen

Die Hochschulfinanzstatistik wird auf

der

Basis des Ge-

setzes über die Statistik fur das

Hochschutwesen (Hochschulstatistikgesetz-HStatG)

vom 2.

November

1990

durchgefuhrt.

Das Gesetz ordnet eine

jährliche Totalerhebung aller lst-Einnahmen und lst-Ausgaben der Haushalte

und der über

Verwahrkonten vereinnahmten Drittmittel an. Die Erhebung erstreckt sich auf alle staat- lichen und privaten Hochschulen. Auskunftspflichtig sind nach § 5 Abs. 2 HStatG die Leiter der Hochschulen, der Hochschulkliniken

und sonstiger der Ausbildung

von Studenten dienenden Krankenanstalten.

Für die staatlichen Hochschulen ist darüber hinaus noch

das

Gesetz

über die

Statistik

der

öffentlichen Finanzen

und des

Personals

im

öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz

-

FPStatG)

vom

2'l

.

Dezember

1992 relevant, wenn

hochschulexterne

Stellen

(2.8.

Bauämter, Besoldungsstellen) Mittel fur die Hochschulen venaralten.

Die

Leiter dieser Stellen sind nach

§

11 Abs.

gleichen Merkmale,

für die nach dem

Hochschulstati- stikgesetz

die

Leiter

der

Hochschulen berichtspflichtig sind.

Das

Erhebungsprogramm

der

Hochschulfinanzstatistik

wurde

durch

die

Novellen

des

Hochschulstatistikgeset- zes

von

1990 und

des

Finanz-

und

Personalstatistikge- setzes

von

1992 nur unwesentlich erweitert. Gegenüber den vorherigen Rechtsgrundlagen wird durch die

dezei- tig

gültigen Geselze lediglich

die

zusätzliche Erfassung

der über

Venwahrkonten vereinnahmten Drittmittel an-

geordnet.

Ansonsten enthalten

die

neuen GeseEe ei-

nige

Klarstellungen

(2.8. über die

Hilfsmerkmale, die Moglichkeit zur Veröffentlichung

der

Finanzdaten einzel-

ner

Hochschulen,

die

Auskunftspflicht

der Leiter

von hochschulexternen Stellen,

die

Mittel

ür die

Hochschu-

len

bewirtschaften),

die durch das

Volkszählungsurteil erforderlich geworden waren.

3. Berichtskreis

Die

Hochschulfinanzstatistik erstreckt

sich,

unabhängig von der Trägerschaft, auf alle Hochschulen.

Hiezu

zäh- len alle Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht als Hochschulen anerkannt sind. Nicht einbezogen werden

Akademien und vergleichbare

Bildungseinrichtungen, wenn ihnen nicht der Status einer Hochschule verliehen wurde.

Hochschulen dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder

die

Fähigkeit zur künstlerischen Gestal- tung erfordern.

Die meisten Hochschulen sind

Landeseinrichtungen, deren Aufgaben weitgehend

von

dem Gesetzgeber be- stimmt werden. Das bedeutet, daß die einzelnen Hoch-

schulen mit unterschiedlicher lntensität Lehr-,

For- schungs- oder sonstige Dienstleistungen erbringen kön-

nen. Für die ihr übertragenen Aufgaben erhält

die Hochschule eine finanzielle Grundausstattung, ohne daß

hierbei nach

Einzelaufgaben

differenziert wird.

Der

LandesgeseEgeber legt fest, aus welchen Einrichtungen die Hochschule bestehen soll. So können beispielsweise

ein

Hygieneinstitut

oder eine

Materialprüfanstalt als

selbständige

Landeseinrichtung

oder als

Hochschul-

institut gefuhrt werden. Die

Hochschulfinanzstatistik

erstreckt sich auf die

Einnahmen

und

Ausgaben aller Einrichtungen,

die Teil der Hochschule sind.

Nicht

einbezogen werden

Einrichtungen,

die eine

eigene

Rechtspersönlichkeit haben,

auch

dann nicht, wenn sie Hochschuleinrichtungen

mitbenutzen (2. B.

rechtlich

selbständige Forschungsinstitute an Hochschulen). Auch die Ausgaben und Einnahmen

von mit der

Hochschule verbundenen Einrichtungen,

die ein

eigenes Kapitel im

(8)

diese Einrichtungen

von

Studenten

und

Hochschulper- sonal fr.rr Lehr- und Forschungszwecke genuEt werden.

4. Erhebunostatbestände

Nach

§ 6 Abs. 1 Nr. 6 des

Hochschulstatistikgesetzes sind jährlich nach Abschluß der Jahresrechnung

die

lst- Ausgaben und -Einnahmen der Haushalte und

der

über Venauahrkonten vereinnahmten

Drittmittel in

fachlicher

und organisatorischer Zuordnung sowie in haushaltsmä- ßiger Gliederung

zu

erheben. Ausdrücklich vorgeschrie-

ben wird, daß die

lst-Einnahmen

und

-Ausgaben den einzelnen Hochschulen zugeordnet werden sollen.

Die fachliche

und

oroanisatorische Zuordnuno

der

Ein- nahmen und Ausgaben erfolgt dadurch, daß

die

Finan-

zen fur die

kleinsten organisatorischen Einheiten der Hochschulen ermittelt werden. Über die Zuordnung der organisatorischen Einheiten

zu den Lehr- und

For-

schungsbereichen stellt man dann

die

fachliche Gliede- rung her. Die fachliche Gliederung erfolgt entsprechend

dem

Fächerschlüssel

der

Hochschulfinanzstatistik. 1 )

Seit

'1992

sind die

Fächerschlüssel

der

Hochschulfi- nanzstatistik

und der

Hochschulpersonalstatistik iden- tisch. Allerdings sind die Einnahmen und Ausgaben nicht nach einzelnen Fachgebieten, sondern nur bis zur Ebene der Lehr- und Forschungsbereiche zu gliedern.

Der

Fächerschlüssel

enthält neben den

Kategorien fur

die

wissenschaftlichen Fachdisziplinen

Positionen

fur zenkale Einrichtungen, die von den verschiedensten Or- ganisationseinheiten gemeinsam

genuEt werden

(2.8.

Zentralbibliothek,

Rechenzentrum)

und die

Bereiche

'Hochschule

insgesamt' bzw.

"Klinik

insgesamt'.

Aus- gaben und Einnahmen, welche die Hochschule als Gan- zes betretfen (2.8. eine Spende zur allgemeinen Förde- rung der Hochschule) oder die sich nicht einzelnen lnsti-

tuten oder

Fachbereichen zuordnen lassen

(2.8.

Was- ser- oder Abwassergebühren fur ein Gebäude, das lnsti-

tute

verschiedenster Fachrichtungen beherbergt), wer- den der Kategorie 'Hochschule insgesamt' zugeordnet.

Zwischen den einzelnen Hochschulen bestehen

be- kächtliche Unterschiede hinsichtlich der Anteile der zen- tralen Einrichtungen (einschl. Hochschule insgesamt) an

den gesamten

Einnahmen

und Ausgaben der

Hoch-

schule. Dies ist einerseits auf die

unterschiedlichen Hochschulstrukturen zurückzufuhren (2. B. Zentralbiblio-

thek oder

Fachbereichsbibliotheken, Hochhaus

fur

alle Fachbereiche

oder

Einzelgebäude

fur die

lnstitute). An- dererseits kann hierfur

aber auch als

Grund

der

unter-

schiedliche

Detaillierungsgrad

des

Rechnungswesens

oder des

Mittelbewirtschaftungssystems angefuhrt wer- den. Außerdem ist bei der lnterpretation der Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik zu berücksichtigen, daß die Lehr- und Forschungsbereiche der einzelnen Hochschu-

len

unterschiedliche Dlenstleistungen erbringen

und

es

zwischen den Lehr- und

Forschungsbereichen unter- schiedliche Leistungsverflechtungen geben kann.

1

) tn einzelnen Bundesländern gelten

bundesland- spezifische Fächerschlüssel,

deren

Einzelpositionen

sich aber den

einzelnen Kategorien

des

Bundes- schlüssels zuordnen lassen.

Unter

haushaltsmäßioer Gliederuno

wird in der

Hoch- schulfinanzstatistik

der

Nachweis

nach

Einnahme- und Ausgabe a r t e n verstanden. Auf Bundesebene werden die Einnahmen und Ausgaben in einer gestaffelten Glie-

derung

entsprechend

Anhang 3

auflcereitet.

Die

ein- zelnen Kategorien

werden mit den

Gruppierungsziffern

der

Haushaltssystematik

näher definiert. ln der

Regel werden die unter einer Gruppierungsziffer nachgewiese-

nen

Einnahmen

und Ausgaben komplett einer

Ein- nahme- und Ausgabekategorie

der

Hochschulfinanzsta- tistik zugeordnet. Dies gilt nicht fur

die

Ersteinrichtungen im Rahmen von Baumaßnahmen sowie für die Drittmitte- leinnahmen. Die Angaben fuir diese Kategorien müssen in der Regel durch die Zuordnung einzelner Haushaltsti- tel

oder

auf

der

Basis ergänzender Unterlagen ermittelt werden.

Nicht

einbezogen

werden Ausgaben der Länder

für

pensionierte Hochschullehrer und Ausgaben der Studie- rendenförderung

(2.8.

Zahlungen

nach dem

Bundes- ausbildungsförderungsgesetz, Zahlungen

an

Studenten- werke). Da in den Haushalten

der

Länder die Schulden- aufnahme, Schuldentilgung und die Zinszahlungen nicht nach Aufgabenbereichen gegliedert werden,

wird

in der Hochschulfinanzstatistik

auch bei den privaten

Hoch-

schulen aul die

Erfassung

derartiger

Einnahmen und Ausgaben

veaichtet.

Unberücksichtigt bleiben

bei

den Einnahmen

der

Hochschulen ferner

die

Zahlungen des Bundes

fur die

Finanzierung

der

Grundausstattung der Hochschulen

(2.8. die

Zuweisungen

des

Bundes nach

dem

Hochschulbauförderungsgesetz,

nach dem

Hoch- schulerneuerungsprogramm)

da es

sich hierbei

um

Ein- nahmen der Länder handelt, die sich nicht immer einzel- nen Hochschulen zuordnen lassen. Erfaßt werden aber die Drittmittelzahlungen des Bundes (s.u.).

Die

ab 1992 in der

Bundesauflcereitung angewendete Einnahmen- und Ausgabengliederung entspricht weitge-

hend der der

Vorjahre. Gesondert nachgewiesen wer-

den ab 1992 die

Ausgaben

fur die

Unterhaltung der Grundstücke

und

Gebäude (einschl. Mieten

und

Pach-

ten), weil diese

Ausgaben einerseits

in einem

unter- schiedlichen

Grade auf die

einzelnen

Lehr- und

For- schungsbereiche

aufgeteilt wurden, andererseits

ihre

Höhe

wesentlich

durch das Alter bzw. den

baulichen Zustand der Gebäude oder durch deren Lage (2. B. hö-

here Mieten in

Ballungsgebieten)

bestimmt wird.

Für Vergleiche der Finanzausstattungen einzelner Hochschu-

len ist es daher zweckmäßig, wenn die Ausgaben dieser Kategorie gesondert dargestellt werden.

Ebenfalls

präisiert

wurde der Drittm ittelbegriff . Drittmittel sind solche Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses

und der

Lehre

zusäElich zum regulären

Hochschul- haushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder priva-

ten

Stellen eingeworben werden. Drittmittel können der Hochschule selbst, einer ihrer Einrichtungen (2.B. Fakul-

täten,

Fachbereiche, lnstitute)

oder

einzelnen Wissen- schaftlern

im

Hauptamt zur Verfrigung gestellt werden.

ln der

Hochschulfinanzstatistik werden aber grundsätz- lich nur solche Drittmittel erfaßt,

die in den

Hochschul- haushalt eingestellt

bzw. die von der

Hochschule auf Veru/ahrkonten veruvaltet werden. Werden die Mittel von

(9)

rechtlich selbständigon lnstituten

an

Hochschulen oder

von

einzelnen Wissenschaftlern

auf

Sonderkonten ver- waltet,

so

werden sie nicht

in die

Hochschulfinanzstati- stik einbezogen.

Zu den

Drittmitteln

zählen

beispielsweise Projektmittel

der

Forschungsförderung

des

Bundes,

der

Länder, der

EG und anderer

öffentlicher

Stellen, Mittel der

Wirt- schaft,

die fur die

Durchführung

von

Forschungsaufträ-

gen bzw. als Spende zur

Wissenschaftsförderung ge- zahlt werden, Mittel

der

Deutschen Forschungsgemein-

schaft (ftlr

Graduiertenkollegs, Sonderforschungsberei-

che,

Forschergruppen sowie

fur im

Rahmen

des

Nor-

mal- und

Schwerpunktverfahrens

geförderte

Prolekte), Stiftungslehrstühle und -professuren. Nicht als Drittmittel anzusehen

sind

spezielle Forschungsmittel

des

Hoch- schulträgers,

von

Bund und Ländern bereitgestellte Mit-

tel der

Grundausstattung, Mittel

die von

Hochschulmit- gliedern im Nebenamt verwendet werden, Sachspenden oder Leihgaben, die nur

ftlr

begrenzte Dauer der Hoch- schule zur Verfugung gestellt werden, Mittel

der

perso- nenbezogenen Förderung (2.8.

Doktoranden-,

Postdok- toranden-

bzw.

Habilitationsstipendien),

sowie

Einnah- men aus der Veräußerung

von

Sachvermögen und aus wirtschaft licher Tätigkeit.

Für viele Nutzer der Statistik sind

die

Drittmittelangaben

von

großer Bedeutung,

da

sie

als

lndikator fur die wis- senschaftliche Reputation

der

Hochschule angesehen

werden. Bei der

lnterpretation

der Daten muß

jedoch beachtet

werden, daß die

Regelungen

zum

Nachweis

der

Drittmittel

in den

einzelnen Bundesländern unter- schiedlich

sind. So werden z.B die Mittel, welche

die

Deutsche

Forschungsgemeinschaft

im Rahmen

des

Normal-

bzw.

Schwerpunktverfahrens

an

Hochschulan- gehörige vergibt, in einigen Bundesländern in den Haus- halt eingestellt, in anderen Bundesländern auf Venruahr-

konten von der Hochschule

verwaltet

oder von

den Hochschulangehörigen selbst

auf

Privat-

oder

Sonder-

konten

bewirtschaftet.

Auch eine

Kombination dieser Varianten ist moglich. Ferner ist zu berücksichtigen, daß

es in

einigen Bundesländern

eine

Reihe

von

rechtlich selbständigen lnstituten an Hochschulen

gibt, die

in der

Regel von einem Professor geleitet werden, der

im

Hauptamt an

der

Universität lehrt und forscht. Spezielle Forschungsmittel werden in diesem Fall häufig von dem rechtlich selbständigen lnstitut eingeworben.

Auf

Privat- und Sonderkonten

bzw. von

lnstituten

an

Hochschulen bewirtschaftete 'Drittmittel" werden

ledoch nicht in

der Hochschulf inanzstatistik erfaßt.

5. Berichtsweo und Erhebunosverfahren

Die Hochschulfinanzstatistik ist eine dezentral durchge-

fuhrte

Erhebung.

Das bedeutet, daß die

Statistischen Landesämter (in Berlin der Senator fuir Finanzen) die Er- hebung durchfuhren und auflcereitete Ergebnisse an das Statistische Bundesamt übermitteln. Das Erhebungsver- fahren

weist

allerdings

bei den

einzelnen Hochschul- gruppen eine Reihe von Besonderheiten auf.

5.1 Hochschulen in der Träoerschaft des Landes

im

Haushaltsplan

dargestellt werdan. Die

Finanzwirt- schaft der Hochschulen ist ]edoch in den einzelnen Bun- desländern unterschiedlich organisiert. Es

gibt

deshalb

auch

keinen bundeseinheitlichen Erhebungsbogen und

kein

einheitliches Erhebungsverfahren.

ln ein§en

Elun- desländern

berichten die

Hochschulen sämtliche Ein- nahmen und Ausgaben an

das

Statistische Landesamt.

ln anderen Bundesländern erheben die Landesämter die Angaben unmittelbar bei den Hochschulen, den Staats-

bauämtern, den

Besoldungsstellen

usw. und

fassen dann alle entsprechenden Daten

zum

Ergebnis

fur

die Hochschule zusammen.

Der Ausgangspunkt der

Hochschulfinanzstatistik ftir

diese

Hochschulen

ist

leweils

die

Jahresabschlußrech- nung

des

Landes,

in der

grundsäElich

alle

lst-Einnah- men und lst-Ausgaben der Landeseinrichtungen in einer Gliederung nach Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltsti- teln erfaßt werden. Die Statistischen Landesämter ermit- teln bei den Landesfinanzministern die Haushaltstitel, auf denen Ausgaben

und

Einnahmen

frir die

Hochschulen

verbucht werden. Die Ausgaben- und

Einnahmenbe- träge werden dann

den

Hochschulen und anderen Be-

richtsstellen

vorgegeben

und sind von

diesen

auf

die einzelnen Lehr-

und

Forschungsbereiche aufzugliedern.

Die Ausgaben und Einnahmen

ftir die

Hochschule kön- nen aus

dem

Kapitel

der

Hochschule, aus Zentralkapi-

teln des

Wissenschaftsministeriums

und aus

Kapiteln

anderer Ministerien stammen. Hinzukommen noch Aus- gaben

und

Einnahmen,

die

über Varwahrkonten abge- rechnet werden.

Relativ unproblematisch

ist die

Ermittlung

der

Einnah-

men und

Ausgaben

aus dem

Kapitel

der

Hochschule, da grundsäElich davon ausgegangen werden kann, daß hier nur Zahlungen

frlr die

betreffende Hochschule ver- bucht werden. Aul Titeln der Zentralkapitel der Wissen- schaftsministerien werden aber grundsäElich Ausgaben mehrerer Hochschulen verbucht. Hier können

die

Stati- stischen Landesämter

den

Hochschulen nur dann Eck- daten vorgeben, wenn die Wissenschaftsrninisterien eine hochschutweise Zuordnung vornehmen.

Die Baumaßnahmen

ftir

die Hochschulen werden in der Regel zusammen mit den anderen Baumaßnahmen des

Landes in

gesonderten Einzelplänen zusammengefaßt.

ÜUlicn ist

es

dabei aber, frir die einzelnen Hochschulen

gesonderte Titel vozusehen. Lediglich bei

kleineren

Baumaßnahmen werden häiufiger Sammeltitel

frir

meh- rere Hochschulen gebildet.

lm

geringeren Umfang wer- den auch aus anderen Fremdkapiteln Ausgaben

ftlr

die Hochschulen getätigt. So können z.B. die Ausgaben frir

ein

Frauenforschungsprojekt

auf einem

Titel

des

Frau- enministeriums

oder

Ausgaben

lilr die an der

Hoch-

schule eingerichtete Technologietransferstelle auf einem

fur die

Technologieförderurp

vorgpsdrcnon

Spezialtitel des Wirtschattsm inisteriums verbucht werden.

Die

haushaltsmäߧe

Zuordnung der Ausgaben

der

Hochschulen

ist in den

einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich. So weisen beispielsweise einige

Gnder

die Mittel aus dem

Überlastprogramm

direkt bei

den

(10)

belassen, weil

es

sich

um

befristete Mittel handelt bzw.

der

Wettbewerb

dsr

Hochschulen

um

diese Mittel ge- wünscht wird. ln der Hochschulfinanzstatistik sind unab- hänoio

von

ihrer Veranschlaouno

alle

Landesmittel. die

für

Hochschulen ausoeoeben werden.

zu

erfassen. da

nur so die

finanzielle Ausstattung

der

einzelnen Hoch- schulen befriedigend verglichen werden kann. Eine voll- ständige Erfassung

aller

Hochschulmittel

wird

dadurch

erschwert, daß Mittel aus

Fremdkapiteln

in der

Regel nicht von der Hochschulvenrualtung selbst bewirtschaftet werden

und die

mittelbewirtschaftende Stelle

nicht

im-

mer die

Hochschule

als

Elegünstigte registriert. Auch

sind

unentgeltlich

der

Hochschule

zur

Verfugung ge-

stellte

Sachleistungen

in der

Hochschulfinanzstatistik nicht erfaßbar (2.8. wenn

die

Hochschule

in

Landesbe-

siE

befindliche Grundstücke

oder

Gebäude,

die

fur an- dere

Zwecke

beschaffi

wurden,

nutzen

kann; die

Ver- waltungsleistungen von Besoldungsstellen, Bauämtern u.

dsl.).

Die statistischen Erhebungsverfahren sind aufgrund der vielen Besonderheiten

im

Hochschulbereich

in den

ein-

zelnen

Bundesländern unterschiedlich.

Einige

Statisti-

scheLandesämter hssen sich die f ac h lic h

e

Gliederung ftjr jeden Haushaltstitel melden. Andere Lan- desämter erheben

bei den

Hochschulen

nur die

Anga-

ben

in einer GliaCerung

nach

Einnahme- und Ausgabe- arten, die frlr die Weiterleitung

an

das Statistische Bun-

desamt

erforderlich

sind. Die beiden

Verfahren unter- scheiden sich aber nur dadurch, daß die Zusammenfas- sung

zu

den Ausgabe-

und

Einnahmekategorien

im

er- sten Fall von den Statistischen Landesämtern,

im

zwei-

ten Fall noch von den

Berichtsstellen vorgenommen wird. ln beiden Fällen müssen die Hochschulen aber die fachliche Gliederung

auf der Basis

interner Unterlagen vornehmgn.

GrundsäElich

wird die Zrrcrdnung der Mittel zu

den

Lehr-

und

Forschungsbereichen

von den

Hochschulen

im Rahmen der

Mittelbewirtschaftung vorgenommen.

Fallen

ür die

Hochschule insgesamt Ausgaben

an,

so werden dinse zum Teil mittels geeigneter Schlüssel (2.B.

Telefonkosten

nach den

Gebühreneinheiten)

auf

die

Lelrr- und Forschungsbereiche aufgeteilt. ln den meisten Fällen

dürften

derartige Ausgaben

aber dem

Bereich 'Hochschule insgesamt" zugeordnet werden. Angestrebt

wird,

die fachliche Gliederung

der

Einnahmen und Aus-

gaban mit

Hilfa

von

EDV-gestüEten Mittelbewirtschaf- tungssystemen

zu

ermitteln.

Schon leEt

enthalten die

EDV-gestüEten

Mittelbewirtschaftungssysteme vieler Hochschulen ein spezielles Modul, das die Bereitstellung

der flrr die

Hochschulfinanzstatistik benötigten fachlich

gegliederten Daten ermoglicht. Da die

Landesbesol- dungsstellen

und die

Bauämter einen großen

Teil

der Hochschulmittel bewirtschaften,

wird angestrebt,

den

Lehr- und

Forschungsbereich

direkt in den

Personal- stammdatensaE

des

Hochschulpersonals autzunehmen

und auch bei den

Bauämtern

die

fachliche Zuordnung

schon im

Rahmen

der

Mittelbewirtschaftung vorzuneh- men.

ln

Bayern

werden die

Einnahmen

und

Ausgaben der Hochschulen

seit

langem

entsprmhend des o. a.

Ver- fahrens verschlüsselt.

ln

anderen Bundesländern wird dieses Verfahren,

bei dem die

Daten

der

Hochschulfi-

nanzstatistik

quasi als

Nebenprodukt

der

Mittelbewirt- schaftung anfallen, zur Zeil verstärkt realisiert.

Da über 6O%

der

Hochschulausgaben fur Personal ge- tätigt werden, ist es besonders wichtig, daß der Schlüs- sel des Lehr-

und

Forschungsbereichs in den Personal- stammdatensatz aufgenommen wird. Zur Zeil wird aber die fachliche Gliederung

der

Personalausgaben für eine

Reihe von

Hochschulen

noch von den

Statistischen Landesämtern vorgenommen,

indem die

Beamtenbe-

züge,

Angestelltenvergütungen

und

Arbeiterlöhne der Hochschule analog

der mit

den durchschnittlichen Ver- gütungen gewichteteten relativen Personalzahlen auf die Organisationseinheiten verteilt werden.

5. 2 Verwaltunosfachhochschulen

Bund und Gnder sind Träger von

Venrualtungsfach- hochschulen.

Für diese ist in der

Regel ebenfalls ein spezielles Kapitel im Haushaltsplan vorgesehen. lnsofern gelten

die

obigen Ausführungen

analog.

Besonders ist aber zu beachten, daß diese Einrichtungen vielfach auch Aufgaben in der Ausbildung

von

Beamten des mittleren Dienstes

bzw. in der

Weiterbildung wahrnehmen und

daß

Wohnheime, in denen die Beamtenanwärter in der Ausbildungsphase

wohnen,

üblichenareise Bestandteil

der

Einrichtung

sind. Da auch in einem

teihrueise be-

trächtlichem Umfang Lehrtätigkeiten von

Personen

wahrgenommen

werden, deren

Haupttätigkeit

im

Ver- waltungsbereich liegt, lassen sich

die

Personalausgaben

für das

Lehrpersonal nicht exakt aus

dem

Haushalt er- mitteln. Zu beachten ist ferner, daß außerhochschulische Einrichtungen Serviceleistungen erbringen können (2.8.

Venrvaltung

der

Hochschule, Bewirtschaftung

der

Ge- bäude),

die

ebenfalls nicht gesondert

im

Haushalt dar- gestellt werden. ln der Hochschulfinanzstatistik wird an- gestrebt, alle

Or den

Hochschulbereich getätigten Aus- gaben gesondert

dazustellen.

Einzelne Ausgaben kön- nen

jedoch nur

näherungsweise mittels hochschulinter-

ner

Schlüssel

dem

Hochschulbereich

bzw. den

Lehr- und Forschungsbereichen zugeordnet werden.

5.3 Hochschulkliniken mit kaufmännischer Buchfuhruno Die Hochschulkliniken haben ihr Rechnungswesen nach

dem

Prinzip

der

kaufmännischen Buchführung aufge- baut. ln diesem in der Krankenhausbuchfrihrungsverord-

nung fur die

Hochschulkliniken

angeordneten

Rech- nungssystem

werden

Aufrarendungen

und

Erträge und nicht

wie in der

kameralistischen Buchfr.rhrung Ausga-

ben und

Einnahmen aufgezeichnet.

Die

Krankenhaus- buchfuhrungsverordnung schreibt einen Mindestkonten- plan vor, der von den Kliniken zu beachten ist.

Die

Finanzen

der

Hochschulkliniken

wsrden mit

einem speziellen Erhebungsbogen ertaßt,

der sich an

diesem Kontenplan orientiert. Bei den Aufwendungen und Erträ-

gen werden die Soll- oder

Habenbuchungen

auf

be-

stimmten Konten erhoben. Bei den

Bestandskonten werden nur die Zugänge von Anhgegütern (ohne Umbu- chungen)

bzw. die

Restbuchwerte veräußerter AnhSe-

güter ermittelt, um die

lnvestitionsausgaben

bzw.

die Einnahmen der Hochschulkliniken darstellen zu konnen.

GrundsäElich werden die speziellen Angaben der Hoch- schulkliniken von den Statistischen Landesämtern in das

(11)

allgemeine kameralistische System der

Hochschulfi- nanzstatistik umgesetzt. Dabei ist

es

allerdings zur

Zell noch nicht moglich, die

Aufwendungen

fur die

Bewirt-

schaftung der Grundstücke und Gebäude

gesondert festzustellen.

Dem

Statistischen Bundesamt

wird

dann

ein

Landesergebnis

für alle

Hochschulkliniken entspre-

chend dem

Erhebungsprogramm

der

Hochschulfinanz- statistik übermittelt.

Aufgrund

der

unterschiedlichen Prinzipien

sind die

auf der kameralistischen Basis ermittelten Angaben nur be- dingt

mit

den umgeschlüsselten Angaben aus der kauf- männischen Buchführung vergleichbar. Dies betrifft ins- besondere die zeitliche Zuordnung.

Auf die

Umschlüsselung

der

kaufmännischen Angaben

in das

kameralistische System

kann jedoch nicht

ver- zichtet werden, weil

die

Hochschulkliniken beträchtliche Leistungen

auf dem

Gebiet

von

Lehre

und

Forschung erbringen und nur auf diese Weise eine finanzwirtschaft-

liche

Darstellung

für den oesamten

Hochschulbereich gesichert wird. Zugleich verbessert sich dadurch die re- gionale Vergleichbarkeit,

da in einigen

Bundesländern

bestimmte

lnvestitionsmaßnahmen

im

Landeshaushalt gebucht werden, während diese in anderen Bundeslän-

dern in der

kaufmännischen Buchführung

der

Kliniken

enthalten sind. Außerdem ist zu beachten, daß

die

Hochschulklinik nach Landesrecht

von der

Hochschule,

mit

der sie verbunden ist, abgegrenzt

wird.

Dies hat zu unterschiedlichen Zuordnungen

von

vorklinischen und klinisch-theoretischen lnstituten

gefuhrt. Um

vergleich-

bare

Daten

fur die

einzelnen Bundesländer

im

Bereich

der

Humanmedizin bereitstellen

zu können,

werden

deshalb in den

Veröffentlichungen

des

Statistischen Bundesamtes

die Lehr- und

Forschungsbereiche der Humanmedizin

der

Hochschule

mit der

Hochschulklinik

zu den

"Medizinischen Einrichtung€n

der

Hochschule"

zusammengefaßt.2 )

5.4 Private Hochschulen

Den privaten Hochschulen werden von den Statistischen Landesämtern Erhebungsbogen zugeleitet, welche diese entsprechend

der

fachlichen Vorgaben

auf der

Basis hochschulinterner Unterlagen

ausfüllen. Deren

Rech- nungssysteme sind teils nach kameralistischen Prinzipien (2.8.

bei den

kirchlichen Hochschulen), teils

nach

kauf- männischen Prinzipien aufgebaut.

Bei der

Abgrenzung

des

Hochschulbereichs

treten

grundsaiElich ähnliche Probleme

auf, wie sie in den

vorherigen Abschnitten dargestellt

worden sind. Die dort

angeführten statisti- schen Regelungen gelten analog.

An

kirchlichen Hoch- schulen lehren und forschen zum Teil Ordensmitglieder, die u.U. kein oder nur ein geringes Gehalt erhalten. Dies ist

bei der

lnterpretation

der

Ausgabedaten

zu

berück- sichtigen.

2

)

Die Krankenhausstatistik stellt ebenfalls Grunddaten

über die

Hochschulklinken

zur

Verfr.tgunS (2.8.

Betten, Patientenzu- und -abgänge,

Personal,

6, Eroebnisdarstelluno

Die Bundesergebnisse der Hochschutfinanzstatistik wer-

den im

Statistischen Bundesamt

auf der

Basis der von den Statistischen Landesämtern auflcereiteten Ausgaben

und

Einnahmen

der

einzelnen Hochschulen ermittelt.

Das

Statistische Bundesamt

publizierl die

Ergebnisse entsprechend des vom Ausschuß

ftir die

Hochschulsta-

tistik verabschiedeten

Tabellenorooramms

in

dieser

Fachserie. Neben larpen Reihen mit Vergleichsdaten ab

't980 werden die

Ergebnisse

der

Hochschulfinanzstati-

stik

in einer Gliederung

nach Gndern,

Hochschularten, ausgewählten Einnahme- und Ausgabearten sowie Lehr-

und

Forschungsbereichen dargestellt. Tiefer oeoliederte Tabellen können mit Hilfe des Statistischen lnformations- systems erstellt werden.

Fur die Gliederung der Hochschulfinanzen nach l-llndern

ist der SiE der

Hochschule ausschlaggebend. Das be- deutet

z. 8.,

daß die Ausgaben und Einnahmen der Uni- versitäten

der

Bundeswehr

in

den Angaben

der

Hoch- schulen Bayerns

bzw.

Hamburgs einbezogen

sind.

Bei den Hochschulen Berlins wird zusäElich noch nach Ber- lin (Ost) und Berlin(West) unterschieden, um

die

Bildung

von

langen Reihen fur

das

frühere Bundesgebiet

zu

er- moglichen.

Bei der Gliederung

der

Einnahmen und Ausgaben nach Hochschularten gelten fo§ende Abgrenzungen:

Zu

den

Universitäten zählen

auch

die technischen Uni- versitäten

und andere

gleichrangige wissenschaftliche Hochschulen (außer pädagogischen, theologischen und Gesamthochschulen).

Gesamthochschulen

umfassen Ausbildungseinrichtun-

gen'von

Universitäten und

von

Fachhochschulen,

z.

T.

auch von Kunsthochschulen.

Pädagogische Hochschulen sind übenvregend wissen- schaftliche Hochschulen

mit

Promotionsrecht.

Sie

be-

stehen nur noch in wenigen

Bundesländern

als

selb- ständige Einrichtungen. ln dan übrigen Ländern sind sie

in

Universitäten

oder

Gesamthochschulen einbezogen und werden bei diesen nachgewiesen.

Theologische Hochschulen sind kirchliche sowie staat-

liche philosophisch-theologische und

theologische Hochschulen (ohne

die

theologischen Fakultäten/Fach- bereiche der Univositäten).

Kunsthochschulen sind Hochschulen

ftlr

bildende Kün-

ste,

Gestaltung,

Musik, Fih und

Fernsehen.

Die

Auf- nahmebedingungen

sind

unterschiedlich; die Aufnahme kann aufgrund von Begabungs-

oder

Eignungsnachwei- sen erfolgen.

Fachhochschulen

bieten eine

stärker anwendungsbe-

zogene

Ausbildung in Studiengängen

filr

lngenieure und fur andere Berufe, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Soziahuesen, Gestaltung und lnformatik. Das Studium ist

küaer

(12)

ln den

Venrualtungsfachhochschulen

sind

dielenigen verwaltungsinternen Fachhochschulen zusammengefaßt,

an denen

Nachwuchskräfte

fur den

gehobenen nicht- technischen Dienst

des

Bundes und

der

Länder ausge- bildet werden. Daneben bestehen auch behördeninterne Hochschulen,

die anderen

Hochschularten zugeordnet sind.

Die Ergebnisse

fur die

Universitäten

und

Gesamthoch- schulen werden teils einschließlich, teils ohne medizini-

sche

Einrichtungen dargestellt. Falls

die

medizinischen Einrichtungen gesondert dargestellt

werden, so ist

zu beachten, daß die Angaben sich

auf

die

nach

Landes- recht abgegrenzte Hochschulklinik einschl.

der

Fächer- gruppe Humanmedizin der zugehörigen Universität bzw.

Gesamthochschule beziehen.

ln zusammenfassenden Tabellen sind daruber hinaus die Hochschulen,

die

üblicherweise

das

Promotionsrecht

haben, zur Kategorie Universitäten (einschl.

Ge-

samthochschulen, pädagogischer und

theologischer Hochschulen) zusammengefaßt worden.

Ferner werden

die

Einnahmen und Ausgaben nach Ar-

ten und Lehr- und Forschungsbersichen bzw.

Fä-

chergruppen

aufuereitet. Diese Gliederungen sowie die Abgrenzung der einzelnen Kategorien sind im Anhang 2 bzw. 3 dargestellt.

Sofern die Einnahmen und Ausgaben in einigen Tabellen

nur in

komprimierter Form enthalten

sind, können

die Daten in voller Gliederungstiefe über Zusatzauflcereitun- oen bereitgestellt werden.

Die

Ausoaben

und

Einnahmen einzelner Hochschulen

werden vom

Statistischen Bundesamt

nicht

publiziert.

Einige Statistische Landesämter stellen

aber

entspre- chende Tabellen zur Verftigung.

7. Veroleichbarkeit der Eroebnisse

7.1 Unterschiede zwischen Jahresrechnunosstatistik der öffentlichen Haushalte und der Hochschulfinanzstatistik

ln der

Jahresrechnungsstatistik

werden die

Einnahmen und Ausgaben

der

öffentlichen Haushalte erfaßt

und

in einer Gliederung

nach

Funktionen (Aufgabenbereichen) und Arten

aubereitet. Die

Basis

ist dabei der

einzelne Haushaltstitel,

der

entsprechend

dem

Funktionen- und Gruppierungsplan

der staatlichen Haushalte in

der

Haushaltsrechnung

verschlüsselt wird. Jeder

Haus-

haltstitel

ist

grundsäElich

nur

einer Funktion

und

einer Ausgabe- oder Einnahmeart zugeordnet. Die Ergebnisse

werden dann nach

Funktionen

und

Einnahme- bzw.

Ausgabearten auflcereitet.

Die

Funktionen

sind

weitge- hend identisch mit den Hochschularten der Hochschulfi- nanzstatistik. Die Einnahme- und Ausgabearten der bei- den Statistiken unterscheiden sich grundsätzlich nur da- durch, daß in der Hochschulfinanzstatistik zusammenge-

faßte Kategorien erhoben werden. Da in der Hochschul- finanzstatistik

wie in der

Jahresrechnungsstatistik der einzelne Haushaltstitel

die

Basis

der

Erhebung ist, sind die Ergebnisse inhaltlich auch weitgehend vergleichbar.

Es bestehen aber dennoch einige

Unterschiede. So werden in der Hochschulfinanzstatistik die Ausgaben der privaten Hochschulen vollständig erfaßt, während in der Jahresrechnungsstatistik nur die Zuschüsse der öffentli-

chen

Haushalte

an die

privaten Hochschulen berück-

sichtigt werden können.

Ferner

werden in die

Hoch- schulfinanzstatistik auch Ausgaben

und

Einnahmen ein-

bezogen, die auf

Verwahrkonten,

d.h.

außerhalb der Haushaltsrechnung, bewirtschaft et werden.

Eine weitere Abweichung

ergibt sich daraus, daß

der Hochschulbereich in den beiden Statistiken unterschied- lich

abgegrenzlbzw.

gegliedert

wird.

So werden in der Jahresrechnungstatistik

nur die

Ausgaben

und

Einnah-

men dem

Hochschulbereich

zugeordnet, die in

der

Jahresrechnung

unter den

Funktionsziffern

der

Ober-

funktion 13

Hochschulen

verbucht sind. Ein Teil

der

Ausgaben der

Verwaltungsfachhochschulen

und

der

Bundeswehrhochschulen werden

aber

rechnungsmäßig unter anderen Funktionen nachgewiesen (2.

B. bei

der Verteidigung). Dies gilt zum Teil auch fur Ausgaben aus Fremdkapiteln (2.8. bei Forschungsmitteln aus speziellen Förderprogrammen

des

Landes).

ln der

Hochschulfi- nanzstatistik

sind jedoch alle

Ausgaben

für die

Hoch- schulen

-

unabhängig

von

ihrer Zuordnung

zur

Funkti-

onsziffer- erfaßt. Umgekehrt werden allerdings

auch bestimmte Ausgaben,

die in der

Jahresrechnungsstati- stik dem Hochschulbereich zugeordnet werden, nicht in die Hochschulfinanzstatistik einbezogen. So werden z.B.

die Zuschüsse an die

Hochschulinformationssystem- GmbH und Ausgaben

fur

Studienreform-Kommissionen nicht einbezogen, weil diese hochschulübergreifend tätig sind.

Weitere Abweichungen sind auf der Ebene der einzelnen Hochschularten

bzw.

Aufgabenbereiche festzustellen.

Die

unter den

Funktionen

138

"Deutsche Forschungs-

gemeinschaft, Sonderforschungsbereiche' und

139

"Sonstiges' in den

Länderhaushalten (Jahresrechnung) nachgewiesenen Ausgaben

werden in der

Hochschulfi- nanzstaEistik entweder nicht erfaßt (2.8. Zahlungen des Landes an die Deutsche Forschungsgemeinschaft) oder

direkt den

einzelnen Hochschularten

zugeordnet.

So

sind beispielsweise die

Sonderforschungsbereiche grundsätzlich einer Universität, Gesamthochschule oder Hochschulklinik angegliedert

und

deshalb

in der

Hoch- schulfinanzstatistik

in den Angaben für diese

Hoch- schularten

enthalten.

Desweiteren

werden

allgemeine

Titel ür den

Hochschulbau,

ür

Hochschulsonderpro- gramme oder für die Forschungsförderung in den Haus- halten einiger Ländern

zu

einem beträchtlichen Teil der Funktion 139 zugeordnet. Diese Mittel werden aber fur einzelne Hochschulen verausgabt

und

deshalb

in

der Hochschulfinanzstatistik

auch unter den

jeweiligen

Hochschularten nachgewiesen. Die

medizinischen Einrichtungen

der

Hochschulkliniken umfassen ferner in

(13)

der Hochschulfinanzstatistik

auch die

medizinischen ln- stitute,

die in den

Haushalt

der

Universität einbezogen werden. ln der Jahresrechnungsstatistik werden die Ein- nahmen

und

Ausgaben

aber unter d6r Funktion

131 nachgewiesen.

7.2

Veroleichbarkeit

der

Eroebnisse

der

Hochschulfi- nanzstatistik und der übrioen Hochschulstatistiken Der Berichtskreis der Hochschulfinanzstatistik deckt sich

mit dem

Berichtskreis

der

übrigen Hochschulstatistiken (Studenten-, Prüfungs-, Personal-

und

Raumbestands- statistiken). Allerdings lassen

sich auch hier aus

erhe- bungstechnischen

und

haushaltswirtschaftlichen Grün-

den

gewisse Abweichungen

nicht

vermeiden.

So

wird abweichend zu den anderen Hochschulstatistiken in der Hochschulfinanzstatistik die Tieräztliche Hochschule mit der Universität Hannover zusammengefaßt. Die Ausga-

ben

neugegründeter Hochschulen

werden

häufig noch nicht im Gründungsjahr, sondern erst in den Folgejahren in die Hochschulfinanzstatistik einbezogen.

ln der

Hochschulfinanzstatistik

und der

Hochschulper- sonalstatistik

wird ab

1992

der gleiche

Schlüssel der

Lehr-

und

Forschungsbereiche venarendet.

Aus

diesem Grunde

dürfte die

Verknüpfung

der

finanzstatistischen Daten

mit den

Ergebnissen

der

Hochschulpersonalsta-

tistik

grundsätzlich

keine

gravierenden methodischen Probleme aufwerfen, zumal auch in der Personalstatistik die Zugehörigkeit zur kleinsten organisatorischen Einheit

die

Basis

fur die

fachliche Zuordnung

ist.

Bei

der

Ver- knüpfung der Daten der Hochschulfinanzstatistik und der Studenten-

bzw.

Prüfungsstatistik

sind jedoch die

me- thodischen Unterschiede

bei der

fachlichen Gliederung gravierender,

weil bei letzterer die

Studienfächer als Gliederungsbasis

verwendet werden. Studenten

be- stimmter Studienfächer können jedoch die Lehrkapazitä- ten verschiedener organisatorischer Einheiten der Hoch- schule nutzen. Bei einem Vergleich sind daher die Lehr- verf lechtungen zu berricksichtigen.

7.3 Veroleichbarkeit mit den Eroebnissen früherer Jahre

7.3.1 Berichtskreis

Ab 1992 werden die

Einnahmen

und Ausgaben

der neuen Bundesländer

auch in

die tiefgegliederten Tabel-

len der

Hochschulfinanzstatistik

einbezogen.

lnsofern sind

die

Bundesergebnisse

nur bedingt mit

denen der Vorjahre vergleichbar.

ln die Hochschulfinanzstatistik 1995 wurden die Ausga-

ben und

Einnahmen

von

insgesamt

332

Hochschulen und

36

Hochschulkliniken einbezogen. Davon entfielen 69 Hochschulen und

I

Hochschulkliniken auf die neuen

Diese verteilen

sich wie folgt auf die

einzelnen Hoch- schularten:3 )

(83) (7) (36) (6) (17) (46) (12e)

36

(36)

368

(360)

2e4

(286)

10

(10)

64

(64)

Universitäten Gesamthochschulen Hochschulkliniken

Pädagogische Hochschulen Theologische Hochschulen Kunsthochschulen

Fachhochschulen (ohne Venryal- tungsfachhochschulen)

Venvaltungsfachhochschulen 4 ) lnsgesamt

davon: in der Trägerschaft der Länder

in der Träoerschaft des Bundes?)

in privater Trägerschaft 83

7 JO b 17 46 137

Gegenüber dem Vorjahr wurden 1995 erstmals die Aus- gaben und Einnahmen von

8

Hochschulen des früheren Bundesgebietes

und von 3

Hochschulen

der

neuen Länder (einschl. Berlin-Ost) erfaßt. Nicht mehr einbezo- gen wurden

3

Hochschulen, weil sie geschlossen bzw.

in andere Hochschulen integriert wurden.

Die Ergebnisse

der

Hochschulfinanzstatistik konnten fur

die beiden

Hochschulkliniken

Berlins nicht

rechtzeitig bereitgestellt werden. Für die Erstellung dieser Fachserie

wurden

Schätzwerte eingesetzt,

die auf der

Basis von

Eckdaten, der

Landeshaushaltsrechnungen

für

1995

und der Fächerstruktur des Vorjahres ermittelt wurden.

7.3.2 Darstelluno nach Hochschularten

Die Gliederung nach Hochschularten wurde im Vergleich

zum Vorjahr

nicht verändert.

Zu

beachten

ist,

daß die Ausgaben

und

Einnahmen

der

Universitäten

und

Ge- samthochschulen,

welche die

Fächergruppe Human- medizin betreffen,

ab

1992

mit

den Finanzen der Hoch- schulkliniken zusammengefaßt

werden, um die

Ver-

gleichbarkeit

der

Ergebnisse

fur die

einzelnen Bundes- länder zu verbessern. Bei

der

lnterpretation von Zeitrei- hendaten ist zu berucksichtigen, daß in einer Reihe von Bundesländern die pädagogischen Hochschulen

zu

un- terschiedlichen

Zeitpunkten in

Universitäten

oder

Ge- samthochschulen integriert wurden

und

daß

das

Rech- nungswes€n der Hochschulkliniken zu unterschiedlichen

Zeitpunkten vom kameralistischen auf das

kauf -

männische Rechnungswesen umgestellt wurde. Die Ver- waltungsfachhochschulen werden

erst ab

1980 als ge-

sonderte

Hochschulart

geiJhrt. 1995 wurde von

drei niedersächsischen

Hochschulen ein

kaulmännisches Rechnungswesen eingefuhrt. Die Daten mußten von den Hochschulen im Rahmen der Hochschulfinanzstatistik in

die durch die

Kameralistik

geprägten

Einnahme- und Ausgabekategorien

der

Hochschulfinanzstatistik umge- setzt werden. Auch

wenn die

Hochschulen

auf

außer-

halb des

Kontensystems vorhandene Aufzeichnungen zurückgegriffen haben

und die bei den

kameralistisch buchenden

3

)

Angaben fr.ir Deutschland.

4

)

Die Abteilungen der FH Bund fur öffentliche

(14)

Hochschulen nicht anfallenden Vorgänge (2.8. Abschrei-

bungen,

Zahlungsverkehr

mit dem Träger)

eliminiert

wurden, können kleinere methodisch bedingte

Un- schärfen

-

insbesondere im Berichtsjahr 1995

-

die Ver- gleichbarkeit beeinträchtigen.

Bis 1991

Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein

Theologie

Außereuropäische Sprach-und Kultun,vissenschaft en

Eziehungswissenschaft en

Rechts-,

Wirtschafts- und

Soziatwissenschaften all- gemein

Politik- und Soziatwissenschaften

Agrar-, Forst- und

Ernährungswissenschaften allge- mein

Zu

beachten ist

ledoch, daß

Schlüsselumstellungen fur viele Berichtsstellen ein Anlaß sind, ihre Zuordnungen zu überprüfen. Dies kann

auch in den

Folgejahren weitere Präisierungen zur Folge haben, zumal es einigen Hoch-

schulen 1992 noch nicht moglich war, die

fachliche Gliederung

der

Einnahmen

und Ausgaben im

vollen

Umfang an die neue Systematik anzupassen.

7.3.4 Darstelluno nach Einnahme- und Ausoabearten

Ab

1992 werden die Ausgaben fur die Unterhaltung der

Grundstücke und Gebäude (einschl. Mieten

und Pachten) als gesonderte Kategorie dargestellt.

Bis

1991 wurden diese Ausgaben

unter den

sächlichen Verwal- tungsausgaben nachgewiesen. Bei der lnterpretation der Daten ist zu beachten, daß die Ausgaben fur die Unter- haltung

der

Grundstücke

und

Gebäude

bei den

Hoch- schulkliniken

auch ab

1992

nicht

gesondert dargestellt werden und auch einigen anderen Hochschulen bisher noch kein gesonderter Nachweis möglich war.

Beim Vergleich der Drittmitteleinnahmen für die Jahre ab 1992

mit

den Angaben

fur die

Voriahre

ist zu

berück- sichtigen, daß

die auf

Verwahrkonten bewirtschafteten Drittmittel erst

ab

1992 erfaßt werden.

7.3.3 Darstelluno nach Lehr- und Forschunosbereichen

Ab 1992 werden die

Ausgaben

und

Einnahmen der Hochschulen nach einem revidierten Schlüssel der Lehr-

und

Forschungsbereiche auflcereitet. Folgende Katego- rien wurden neu aufgenommen:

1992

Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein

Allgemeine und vergleichende Sprach- und Literatur- wissenschaften

Evangelische Theologie Katholische Theologie

Sonstige außereuropäische

Sprach- und

Kulturuvis- senschaften

Kulturuvissenschaften i. e. S.

Erziehungswissenschaft en Sonderpädagogik

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften allge- mein

Reg iona twissensc haft en Politikwissenschaften Soziahryissenschaften

Agrar-, Forst- und

Ernährungswissenschaften allge- mein

Landespf lege, Umweltgestaltung

7.3.5 Sonstioe Hinweise zur Veroleichbarkeit

Bei

der

lnterpretation

der

Zeitreihen

ist

eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Bei den staatlichen Hoch-

schulen

Nordrhein-Westfalens

wurden z.B.

erstmals

1987

die

Ausgaben aus Zentral-

und

Fremdkapiteln in

der

Hochschulfinanzstatrstik

berücksichtigt. Die

Ver-

gleichsdaten der Jahre 1980

bis

'1986 wurden entspre-

chend revidiert. Aus

erhebungstechnischen Gründen

konnten im

Berichtslahr

1987 fur das Land

Baden- Württemberg Ausgaben aus Zentralkapiteln in Höhe von 121 Mill. DM nicht auf die einzelnen Ausgabearten auf- geteilt werden. Sie sind schwerpunktmäßig den übrigen laufenden Ausgaben zugeordnet.

Bei der lnterpretation der Daten ist ebenfalls

zu

berück- sichtigen,

daß die

Einnahmen

und

Ausgaben

für

einen Teil

der

Hochschulen

des

Bundeslandes Hamburg fur 1989 geschäEt und für 199O revidiert wurden.

lm Jahr

199O

wurde ein fur die

niedersächsischen Hochschulen

verausgabter Betrag von 69 Mill.

DM

(überwiegend fur Maßnahmen zum Abbau des Numerus Clausus

und fur das

Sonderprogramm zur Ausweitung

der

Ausbildungskapazitäten

in besonders

belasteten

Studiengängen)

vom

Land Niedersachsen

weder

fach- ab

010 080

o20 030 140 160 't80 190 220

225 230 235 610

6'15

(15)

lich noch nach Hochschularten gegliedert.

ln

der vorlie genden Veröffentlichung

wurde dieser Betrag

schwer punktmäßig

bei der FGr. 9

(901

,

Hochschulen insge samt) der staatlichen Universitäten zugesetzt.

Die

Hochschulausgaben

1993 wurden aufgrund

von Nachmeldungen

der

Bundesländer

Berlin,

Rheinland- Pfalz und Schleswig-Holstein geringfügig revidiert.

Als Anhang rst eine Tabelle

über die

Anzahl

der

Hoch- schulen

nach

Ländern

und

Hochschularten

sowie

ein Zuordnungsverzeichnis

der

Fachgebiete

zu den

Lehr-

und Forschungsbereichen beigefugt.

S

Analvse der Eroebnisse der Hochschulfinanzstatistik Die Arbeiten des Statistischen Bundesamtes enden nicht

mit der

Bereitstellung

der

Ergebnisse

der

Hochschulfi- nanzstatistik. Vielmehr schließt sich eine Reihe von wer- teren Aktivrtäten an.

Die

amtliche Statistik

stellt aus

verschiedenen Quellen regelmäßig

ein breites und

detailliertes Datenangebot uber den Hochschulbereich zur Verügung. Um Entwick- lungstendenzen

rm

Hochschulbereich

und

strukturelle Unterschiede

zwischen Hochschulen,

Hochschularten

und

Fächergruppen

zu

verdeutlichen,

berechnet

das Statrstische Bundesamt

eine

Reihe

von

hochschulsta-

tistischen

Kennzahlen.S

) Fur die

Berechnungen der Ausgaben je Student oder je Absolvent, der Drittmittel je Professorenstelle

und

anderer Kennzahlen müssen die Daten der Hochschulfinanzstatistik problemadäquat auf- bereitet werden. Bis 1991 wurden diese Kennzahlen nur 5

)

VSt. Hetmeier,

H.-W.:

Finanzstatistische Kennzahlen für den

Hochschulbereich

in WiSta

8/1992, S.

545 ff: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 1, Reihe 4.3 Hochschulstatistische Kennzahlen

für die Landes- bzw. Bundesebene ermittelt.

Ab

1992 ist

die

Berechnung

der

hochschulstatistischen Kennzahlen auch fur einzelne Hochschulen moglich,

Für

die

Forschungs-

und

Technologiepolitik

sind

lnfor- mationen über die Forschungsaktivitaten der Hochschu- len von großer Bedeutung. Da aufgrund des Prinzips der Einheit

von

Lehre

und

Forschung

bei der

Mittelzuwei- sung nicht nach Aufgabenbereichen unterschieden wird,

können in der

Hochschulfinanzstatistik

die

Ausgaben

und

Einnahmen

der

Hochschulen

für die

Aufgabe For- schung und Entwicklung (FuE)

aber

nicht gesondert er- faßt werden. Um

die

FuE-Ausgaben

der

Hochschulen

darstellen zu können, wurde ein

spezielles Berech- nungsverfahren

entwickelt, mit dem das

Statistische Bundesamt jährlich

auf der Basis der

Ergebnisse der Hochschulfinanzstatistik

die

FuE-Ausgaben

des

Hoch- schulsektors ermittelt.6 )

Die

Ergebnisse

der

Hochschulfinanzstatistik

können

in

der Regel erst

eineinhalb

Jahre nach

Abschluß des Haushaltsjahres publiziert

werden. Um den

Entschei- dungsträgern in Politik und Hochschule aktuellere Daten zur Verfugung stellen

zu

können,

werden in der

Haus- haltsansatzstatistik

des

Statistischen Bundesamtes die geplanten öffentlichen Ausgaben

für die

Hochschulen

erfaßt. Es ist

beabsichtigt, Eckdaten

der

Hochschulfi- nanzstatistik

mit

Hilfe

der

Ergebnisse

der

Haushaltsan- satzstatistik fortzuschreiben.

Zur Zeil ist

dies

aber

auf-

grund der

strukturellen Veränderungen

in den

neuen

Bundesländern,

die

durch

die

Umgestaltung

der

Hoch- schullandschaft verursacht werden, noch nicht mit einer befriedigenden Genauigkeit möglich.

6) Zur Methodik siehe Hetmeier, H.-W.:

Öffentliche

Ausgaben für

Forschung

und

experimentelle Ent- wicklung 1987 in WiSta

2/1990,

S. 123 ff.

(16)

I Zusammcnlasccndc Übcrcichtcn

1.1 Ausgabcn der Hochschulen 1980, 1985, 1990, 1993 bis 1995 nach zusammengefaßten Hochschularten in jewciligen Preisen

Hochachul.rt O.ut chl.nd

Aurgsb..rt

Million.n OM

UniErritltan und Garamthochfchulcn (ohnc mcdizinirchc Einrichtungcn), Padegogi.chc, Thcologi3chr und Kunrthoch3chulcn

LeutcndG 4ur9ebcn ...

ln\Eatitionraurgaban ...-....

Zutlmmcn ..

M.dizini.ch. Einrichtungcn

Lautcndc 4usgabrn ...

lnwalitionaau3grb.n ...

Zurammcn ..

Fach- und Varualtungalachhochtchubn L.ufcnd. Aurgebcn ...

ln\Datition..u3g.b.n ...

Zurammcn Hochachulcn inagcrrmt

Leufcndc 4u.9.b.n ...

ln\Eatitionraurgabcn ...

Zutemmcn

Uniwrritätan und Gcramthochachulan (ohnc m.dizini.chc Einrichtungcn), Päd.gogirch., Thcologirchc und Kunrthochachulcn

Lautcndc Auag.b.n .... ...

lnwrtitionrauagaban ...

Zuramman ..

Mcdizinirch. linrichlun0cn

L.utcndc Aurgab.n .. . ...

lnwatilionf.u3g.ban ...

Zualmman F.ch- und Vcn^.ltung.t.chhochfchul.n

L.ut.nd.

^urgob.n ...

lnvürtition..uagab.n ...

Zullmmcn Hoch.chul.n inf0...ml

Lruf.nd. Aur![b.n ...

lnvr.tition..u.g.b.n ...

Zuremmcn

E?22I 37E

9 800

10 034 1 172 11 500

12 955 1 C00 11 755

15 395 1 E16 17 211

15 761 1 t01 17 565

c 381 1 0c7 7 45C

72,1 94,1 ru,a

7t,t

c9.c 75.t

77,3 0r.5 70,r

18t5 = 100

134,5 141,C 135,7

129.2 13€,7 130,3

t3t,5

132.5 r31,C

t

6c2 1 134

I

995

11 e22 1 942 13 5€4

15 211 1 0€6 16 E60

15 t29 'l 711 17 C12

16 671 1 1e1

1t 13E

1E 252 2 040 20202

1t 914 2 297 21 211

19 950 1 E77 21 ezC 16 2€6

1 99€

lE 281

2 9E9

I

5Et577

35 92A 4 o4t 39 97C

1C2,1 135,6 15t,7

IEE,2 12e.1

1tl .5

195,0 213,4 re 7,t

r 75,9 140,5 '171,3

1E 1E3 2 366 20 551

3e c34 5 005 4.1 63e

1a t13 2 120 21 233

11 271 5 419 46 690

1095

19 521 2 640 z2 141

3 700

I

923l'23

43 171 5 540 4C 714 1 17E

1e2 1 370

I 533 275 1 E06

15 791 2 C3C 1C 127

20 124 2 CE1 23 309

3 196 59E 3 79t

3 543 702 124,, I 960

176 2 35t

26 456 3 CIC 30 675

2 057 409 3 066

33 2€A 3 Cel 37 157

153,4 123,1 149.6

171,7 14C.8 166,9

173,3 14E.7 169,t

1q2,C 135,r 159,4

2ß7

t2ü431

34 557 3 946 36 503

157 .1

12.,4 152,7

17e .7

't 51,1 17C,5

r t7.0

15e ,7 r t2,3

1Ce .2 137,0 1t5,2 41.9

93,C E3,4

to0 100 ro0

128.1 122.3 12E.2

100 100 100

100 100 100

r00 100 100

FralhcrGt BundG.gcbi.t

10c0 19E5 1000 1 093 1994 1095 10e3 1984

Referenzen

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