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BILDUNG UND KULTUR 11. Allgemeines Schulvvesen. Reihe 1 FACHSERIE

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(1)

FACHSERIE

BILDUNG UND KULTUR 11

Reihe 1

Allgemeines Schulvvesen

1977

(2)

FACHSERIE

BILDUNG UND KULTUR 11

Reihe 1

Allgemeines Schulvvesen

1977

HERAUSGEBER STATISTISCHES B UNDESAMT WIESBADEN

VERLAG W KOHLHAMMER GMBH STUTTGART UND MAINZ

(3)

FACHSERIE

BILDUNG UND KULTUR 11

Reihe 1

Allgemeines Schulvvesen

1977

Statistisches Bundesamt

Bibl1oth.:.k - Dok::rncr,t.:.tion. Arch,v

HERAUSGEBER: STATISTISCHES BUNDESAMT WIESBADEN

I,

(4)

Erschienen im Januar 1979

Nachdruck - auch auszuGsweise - nur mit Quellenangabe gestattet.

Preis : :UM 10, 40

-2-

(5)

Inhalt

Seite Vorbemerkung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• • • • • • • • • • • • 6 Erläuterungen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 7 T a b e 1 1 e n t e i 1

1 Gesamtübersichten 1977 1.1

1.2

Schulen, Klassen, Schüler und hauptberufliche Lehrer an Schulen der allge­

meinen Aus- und Fortbildung nach Schularten ••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Schüler an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach Schularten 1.3 Ausländische Schüler an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung

18 20 1. 3 .1 Nach Schularten • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 22 1.3.2 Nach Staatsangehörigkeit ••••••••••••••••••••••••••••••••••••• , • • • • • • • • • • • • • • • • • • 24 1.4 Schulabgänger aus Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung im Schuljahr

1976/77 nach Abschluß- und Schularten ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

1.5 Lehrer an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach Schularten 1.5.1 Hauptberufliche Lehrer

1.5.2 Nebenberufliche Lehrer

1.6 Ausländische Lehrer an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach .

Staatsangehörigkeit ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden der Lehrer an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach Schularten •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

1.8 Hauptberufliche Lehrer an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach Lehramtsprüfung und Altersgruppen ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

2 Schulkindergärten 1977 2.1

2.2 2.3 2.4 2.5

Einrichtungen, .Gruppen und Kinder nach Art der Einrichtung •••••••••••••••••••••

Vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder nach Art der Einrichtung ••••••••••••••••

Kinder nach Geburtsjahren ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Ausländische Kinder nach Staatsangehörigkeit •••••••••••••••••••••••••••••••••••

Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden •••••••••••••••••••••••••••••

3 Grund- und Hauptschulen 1977 3.1

3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.s 3.9

Klassen und Schüler nach Klassenstufen . . . .. . . ... . . .. . .. . . .

Einschulungen und Nichteinschulungen zu Beginn des Schuljahres 1977/78 •••••••••

Schüler nach Klassenstufen . . . ... . . ... . .

Schüler nach Geburtsjahren

Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit

Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht nach Klassenstufen ••••••••••••••••••••

Nichtversetzte Schüler im Schuljahr 1976/77 nach Klassenstufen •••••••••••••••••

Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Abschlußarten und Klassenstufen ••••••••

Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden 4 Schulen für Behinderte 1977

4.1 4.2 4.3 4.4

Schulen, Klassen und Schüler nach Schultypen •••••••••••••••••••••••••••••••••••

Klassen und Schüler nach Klassentypen •••••••••••••• · ••••••••••••••••••••••••••••

Schüler nach Klassenstufen . . .

Schüler nach Geburtsjahren . . . .. . . .. . . .. . .

25 29 31

33 34 36 40 40 41 41 42

43 43 44 44 45 46 47 48 48

49

49

50

50

(6)

Seite 4.5 Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht •••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 51 4.6 Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit •••••••••••••••••• ••••••••••••••• 51 4.7 Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Aqschlußarten und Klassenstufen ... 52 4.8 Lehrer und ..rochentlich erteilte Unterrichtsstunden ... 52 5 Realschulen 1977

5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8

Klassen nach Klassenstufen Schüler nach Klassenstufen Schüler nach Geburtsjahren

Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit

Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht nach Klassenstufen •••••••••••••••••••

Nichtversetzte Schüler im Schuljahr 1976/77 nach Klassenstufen ••••••••••••••••

Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Abschlußarten und Klassenstufen •••••••

Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden ••••••••••••••••••••••••••••

6 Gymnasien 1977 6.1

6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9

Klassen nach Klassenstufen Schüler nach Klassenstufen Schüler nach Geburtsjahren

Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit

Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht nach Klassenstufen •••••••••••••••••••

Nichtversetzte Schüler im Schuljahr 1976/77 nach Klassenstufen ••••••••••••••••

Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Abschlußarten und Klassenstufen •••••••

Abiturienten nach Geburtsjahren •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden ••••••••••••••••••••••••••••

7 Gesamtschulen 1977 7.1

7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9

Klassen nach Klassenstufen Schüler nach Klassenstufen Schüler nach Geburtsjahren

Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit

Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht nach Klassenstufen •••••••••••••••••••

Nichtversetzte Schüler im Schuljahr 1976/77 nach Klassenstufen ••••••••••••••••

Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Abschlußarten und Klassenstufen •••••••

Abiturienten nach Geburtsjahren •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden ••••••••••••••••••••••••••••

8 Abendrealschulen 1977 8.1

8.2 8.3 8.4 8.5 8.6

Schüler nach Fortbildungsabschnitten

Schüler nach schulischer Vorbildung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Schüler nach Geburtsjahren ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit •••••••••••••••••••••••••••••••••

Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 mit Realschulabschluß nach Geburtsjahren •••

-4-

53 53 53 54 55 55 56 56

57 57 58 59 60 65 65 67 67

68 68 69 70 71 74 75 76 76

77

77

77

78

79

79

(7)

8.7 Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden 9 Abendgymnasien 1977

Schüler nach Fortbildungsabschnitten

9.2 Schüler nach schulischer Vorbildung ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

9.3 Schüler nach Geburtsjahren •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

9.4 Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit ••••••••••••••••••••••••••••••••••

9.5 Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

9.6 Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 mit Hochschulreife nach Geburtsjahren •••••••

9.7 Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden •••••••••••••••••••••••••••••

10 Kollegs 1977

10.1 Schüler nach Fortbildungsabschnitten •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

10.2 Schüler nach schulischer Vorbildung ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

10.3 Schüler nach Geburtsjahren •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

10.4 Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit ••••••••••••••••••••••••••••••••••

10.5 Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

10.6 Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 mit Hochschulreife nach Geburtsjahren •••••••

10.7 Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden •••••••••••••••••••••••••••••

Anhang

1 Studien- und Berufswünsche der Hoch- und Fachhochschulanwärter 1977/78

Seite 80

81 81 81 82 83 84 84

85 85 85 86 87 87 88

1.1 Hochschulanwärter nach Schularten und Studienabsicht ••••••••••••••••••••••••••• 89 1.2 Studienwillige mit zu erwartender Hochschulreife nach angestrebten Studien-

bereichen . . • . . . • 92 1.3 Studienwillige mit zu erwartender Fachhochschulreife nach angestrebten

Studienbereichen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 95 1.4 Nichtstudienwillige nach Berufswünschen ... 96 2 Studienseminare 19,6

2.1 Studienseminare, berufliche Lehrer • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Studienreferendare, Studienassessoren sowie haunt- und neben- 97 2.2·

2.3

Studienreferendare nach Semestern . . .

Studienreferendare nach Geburtsjahren . . . 98 99

2.4 Studienassessoren Prüfung 1977 nach fächerspezifischer Lehrbefähigung ... 100 für das Lehramt an Gymnasien mit erfolgreich abgelegter Anschriftenverzeichnis der Statistischen Landesämter ... 101

Die Angaben beziehen sich auf das Bundesgebiet; sie schließen Berlin (West) ein.

Zeichenerklärung nichts vorhanden

= kein Nachweis vorhanden

Ergebnisse der Länder in tieferer regionaler Gliederung werden in den "Statistischen Berichten"

-- der Landesämter deren Anschriften auf S. 101 abgedruckt sind, mit der Kennziffer B I/1 ver­ öffentlicht.

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(8)

Vorbemerkung

Der vorliegende Bericht mit Ergebnissen für das Schuljahr 1977/78 ist wie sein Vorläufer ge­

gliedert. Vorangestellt sind Gesamtübersichten mit den wichtigsten Eckzahlen über Schulen, Klassen,Schüler, Lehrer und Unterrichtsstunden in der Unterteilung nach öffentlichen und pri­

vaten Schulen. Sie vermitteln einen raschen Überblick über das gesamte allgemeine Schulwesen.

Zusätzliche Nachweise erscheinen in den Abschnitten für die einzelnen Schularten, deren Tabel­

len weitgehend gleichartig aufgebaut sind. Ausgewählte Zahlen über die Studien- und Berufs­

wünsche der Hoch- und Fachhochschulanwärter sowie über die Lehrerbildung an Studienseminaren enthält der Anhang.

Erste Bundesergebnisse der Schulstatistik erscheinen schon acht bis zehn Monate nach Beginn des Schuljahres in Pressemitteilungen, Schnellmeldungen und Querschnittsveröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes. Etwas tiefer gegliedert ist die Auswahl von Ergebnissen der Schul­

statistik in·der alle Bildungsbereiche umfassenden Publikation "Bildung im Zahlenspiegel".

Hieran schließt sich die vorliegende Veröffentlichung der Fachserie 11 "Bildung und Kultur", Reihe 1 "Allgemeines Schulwesen" an. An weiteren Einzelheiten der Schulstatistik interessierte Benutzer haben die Möglichkeit, diese im Wege der Auskunftserteilung beim Statistischen Bundes­

amt anzufordern.

-6-

(9)

Erläuterungen Der vorliegende Bericht enthält für den Bund

zusammengestellte Ergebnisse der Länder aus Studienseminare für die Lehr­

ämter im all­

gemeinen Schul­

wesen

Studien­

und Berufs­

wünsche der Abiturienten den im Scl).ulj ahr 1977 /78 durchgeführten Erhe-

bungen an den Schulen des allgemeinen Schul- wese:r..s. Außerdem werden in einem Anhang Ta­

bellen mit Angaben über die Studien- und Be­

rufswünsche der Abiturienten sowie über den Lehrernachwuchs im allgemeinen Schulwesen veröffentlicht.

1. Erhebungstermine

Das Schuljahr 1977 /78 begann am 1. August 1977 und endete am 31. Juli 1978. Aufgrund der unterschiedlichen Ferienordnung wichen die Erh.ebungsstichtage der Länder voneinan­

der ab. Im einzelnen galten für den Bereich des allgemeinen Schulwesens folgende Erhe­

bungstermine:

Schulen der allgemeinen Land

Ausbildung Fortbildung Schleswig-Holstein 27.09.1977 27.09.1977 Hamburg 22.09.1977 22.09.1977 Niedersachsen 1.09.1977 1.09.1977

Bremen 15.09.1977 15.09.1977

Nordrhein-Westfalen 15.10.1977 15.10.1977

Hessen 14.10.1977 4.10.1977

Rheinland-Pfalz 1.10.1977 1.10.1977 Baden-Württemberg 14.09.1977 4.09.1977

Bayern 1.10.1977 1.10.1977

Saarland 20.09.1977 15.10.1977 Berlin (West) 1.10.1977 15.11.1977 Die Erhebungen über den Lehrernachwuchs an den Studienseminaren sowie über die Studien­

und Berufswünsche wurden überwiegend zu Beginn des Jahres 1978 durchgeführt. Für diese Bereiche galten die nachstehend au.f­

geführten Erhebungstermine:

Land

Schleswig-

Holstein 31.01.1978 Februar 1978 Hamburg 31.01.1978 Februar 1978 Niedersachsen 31.01.1978 Februar 1978 Bremen 31.01.1978 Februar 1978 Nordrhein- Westfalen 15.09.1978 Februar 1978 Hessen 31.01.1978 Februar 1978 Rheinland-

Pfalz 1.03.1978 Februar 1978 Baden-Würt-

temberg 28.02.1978 Februar 1978 Bayern 10.12.19772) Februar 1978 1.03.1978 1) Saarland 31.01.1978 Dezember 1977 Berlin (West) 31.01.1978 Dezember 1977 1) Studienseminare für das Lehramt an Real- schulen... - 2) Studienseminare für das Lehr- amt an Gymnasien.

2. Öffentlicher und privater Status der Schulen

Öffentliche Schulen sind staatliche und solche nichtstaatlichen Schulen, die nach dem Landesrecht als öffentliche Schulen gelten.

Private Schulen im Sinne des Art. 7 GG und des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10./11.8.1975 über das Privatschulwesen sind alle nichtöffentlichen Schulen.

Die Abgrenzung nach dem öffentlichen und privaten Status der Schulen ist nicht mit der nach dem öffentlichen und privaten Trä­

ger gleichzusetzen; denn Privatschulen

können von natürlichen sowie von juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts errichtet und betrieben werden. So sind beispielsweise alle Schulen mit dem Bund als öffentlichen Träger nach Landesge­

setz private Schulen. Gleiches gilt in der Regel auch für Schulen, die von Körper­

schaften des öffentlichen Rechts wie zum

Beispiel den Kirchen getragen werden.

(10)

3. Schule/Schulart/Schulgruppe

Der Begriff "Schule" ist in den Schul- bzw.

Schulverwaltungsgesetzen der meisten Länder nicht ausreichend definiert. Im weitesten Sinne gilt als Schule eine Bildungsstätte, -einrichtung oder -anstalt, in der Unter­

richt nach einem von der zuständigen Auf­

sichtsbehörde festgesetzten oder genehmig­

ten Lehrplan erteilt wird und deren Verwal­

tung einem Direktor bzw. Rektor untersteht.

Diese mehr verwaltungsrechtliche Abgrenzung einer "Schule" entspricht nicht immer der statistischen. Die Statistik weist als Schule Schularten nach, die ein einheit­

liches Bildungsziel bzw. Qualifikations­

niveau haben. Die Zahl der von der Stati­

stik ausgewiesenen Schulen ist im allgemei­

nen höher als die verwaltungsrechtlich festgelegte Zahl, die mehrere gleiche oder verschiedene Schularten umfassen kann.

Unter statistischem Aspekt lassen sich die Schulen im Bereich des allgemeinen Schul­

wesens in zwei Gruppen (Schulgruppen) gliedern, und zwar in Schulen der allgemei­

nen Ausbildung und Schulen der allgemeinen Fortbildung.

Schulen der allgemeinen Ausbildung sind aus­

schließlich Vollzeitschulen, die im Rahmen der allgemeinen zwölfjährigen Schulpflicht (• 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 3 Jahre Teilzeitschulpflicht) besucht werden. Im einzelnen zählen dazu folgende Schularten:

Schulkindergärten, Grundschulen, Hauptschu­

len, Schulen für Behinderte, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.

Als Schulkindergärten gelten hier alle schulischen Einrichtungen der vorschuli­

schen Erziehung wie z.B. Schulkindergärten für Behinderte, Vorklassen und Klassen der Eingangsstufe an Grundschulen. Sie sind organisatorisch überwiegend den Grundschu­

len oder den Schulen für Behinderte zuge­

ordnet. Besucht werden sie von schulpflich­

tigen, aber noch nicht schulreifen und/oder von schulreifen aber noch nicht schul­

pflichtigen Kindern.

Die Grundschulen (1. bis 4. bzw. 6. Klas­

senstufe) vermitteln Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in einem gemeinsamen Bildungszweig. Danach erfolgt der Übergang auf eine weiterführende Schule der allge­

meinen Ausbildung.

-8-

Hauptschulen (5. bzw. 7. bis 9. Klassen­

stufe) vermitteln eine allgemeine Bildung als Grundlage für eine praktische Berufs­

ausbildung und bereiten in der Regel auf de� Besuch der Berufsschule vor.

Grund- und Hauptschulen sind häufig aus schulorganisatorischen Gründen zu einer Schuleinheit zusammengefaßt. In diesem Fall können sie nach dem Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Verein­

heitlichung des Schulwesens (vom 28.10.

1964 in der Fassung vom 14.10.1971) auch die Bezeichnung Volksschule tragen.

Da eine institutionelle Abgrenzung nach Grundschulen und Hauptschulen nicht bei allen Ländern möglich ist, werden die statistischen Ergebnisse dieser Einrich­

tungen zusammen ausgewiesen.

Schulen für Behinderte (Sonderschulen) haben in der Regel den gleichen Bildungs­

auftrag wie die Grund- und Hauptschulen.

Sie dienen der Förderung und Betreuung körperlich, geistig und seelisch benach­

teiligter oder sozial gefährdeter Kinder, die nicht oder nicht mit ausreichendem Erfolg in normalen Schulen unterrichtet werden können.

Die bislang bei den Realschulen und Gymna­

sien nachgewiesenen Realschul- und Gymna­

sialklassen für Behinderte sind in der vor­

liegenden Veröffentlichung den Schulen für Behinderte zugeordnet worden.

Neu aufgenommen wurde die bereits bei den anderen Schularten vorhandene Übersicht über "Schüler mit fremdsprachlichem Unter­

richt".

Realschulen (5. bzw. 7. - 10. Klassenstufe) sind weiterführende Schulen der allgemeinen Ausbildung, die den vier- bzw. sechsjähri­

gen Besuch einer Grund- oder Volksschule voraussetzen. Die Schulbesuchsdauer be­

trägt zwischen vier und sechs Jahren. Der Abschluß der Realschule bietet im allgemei­

nen die Grundlage für gehobene nichtakade­

mische Berufe aller Art. Der Realschulab­

schluß eröffnet den Zugang zu den Fachober­

schulen; er wird deshalb auch als Fachober­

schulreife bezeichnet. Außerdem besteht für

Schulabgänger mit Realschulabschluß die

Möglichkeit des Übergangs auf Gymnasien in

Aufbauform.

(11)

Einbezogen in diese Statistik sind ab 1976 auch die in Bayern vorhandenen drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen, die bis dahin bei den Berufsfachschulen nachgewiesen wurden.

Die an Realschulen eingerichteten Klassen für Behinderte sind den Schulen für Behinderte zugeordnet worden (vgl. auch Schulen für Behinderte).

Gymnasien (5. bzw. 7. bis 13. Klassenstufe) sind ebenfalls weiterführende Schulen der allgemeinen Ausbildung, die im Normalfall unmittelbar an die Grundschulen anschließen.

Es gibt außerdem noch Progymnasien (5. - 10. Klassenstufe) und Aufbaugymnasien (11. - 13. Klassenstufe). Einige Gymnasien in Aufbauform beginnen bereits mit 8. oder 9. Klassenstufe. Das Abschlußzeugnis des Gymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.

Die in Baden-Württemberg vorhandenen Wirt­

schaftsgymnasien sind ab 1976 und die Wirt­

schaftsaufbaugymnasien ab 1977 bei den Fach­

gymnasien des beruflichen Schulwesens nach­

gewiesen.

Die an Gymnasien eingerichteten Klassen für Behinderte sind bei den Schulen für Behin­

derte einbezogen (vgl. auch Schulen für Be­

hinderte).

Gesamtschulen sind pädagogische und organi­

satorische Zusammenfassungen verschiedener Schularten zu Schuleinheiten. Im allgemeinen wird zwischen drei Formen von Gesamtschulen unterschieden, und zwar zwischen additiven Gesamtschulen, kooperativen Gesamtschulen und integrierten Gesamtschulen

Additive Gesamtschulen sind Einrichtungen, in denen verschiedene Schularten einem Schul­

leiter unterstehen. Diese Bezeichnung charak­

terisiert demzufolge mehr die verwaltungs­

rechtliche Zuordnung, als daß sie etwas über die pädagogische Organisationsform aussagt.

Bei den kooperativ.en Gesamtschulen bleibt zwar die schulartspezifische Abgrenzung be­

stehen, jedoch werden hier fächerspezifische Schülergruppen gebildet. So können zum Bei­

spiel Schüler der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in einem Fach zu Leistungs­

gruppen zusammengefaßt werden. Diese Schulart gibt es in den Ländern Schleswig­

Holstein (Realschulen, Gymnasien), Ham- burg und Niedersachsen (Grund-, Haupt-

Realschulen und Gymnasien) und in Hessen (Grund-, Hauptschulen, Schulen für Behin­

derte, Realschulen und Gymnasien).

Integriert� Gesamtschulen dagegen sind Ein­

richtungen mit integriertem Stufenaufbau, bei denen die verschiedenen Schularten zu einer Schuleinheit zusammengefaßt sind. Zu den integrierten Gesamtschulen zählen auch die Freien Waldorfschulen.

Unter dem Begriff "Gesamtschulen" werden in dieser Veröffentlichung ausschließlich Da­

ten der integrierten Gesamtschulen nach­

gewiesen. Die Ergebnisse über die additiven und kooperativen Gesamtschulen sind bei den entsprechenden Schularten enthalten. Auf bestimmte Zuordnungsabweichungen, irrsbeson­

dere bei den Lehrern, wird in Fußnoten hin­

gewiesen.

Schulen der allgemeinen Fortbildung sind Ein­

richtungen des sogenannten zweiten Bildungs­

weges in Voll- oder Teilzeitform, die auch als Einrichtungen der Erwachsenenbildung be­

zeichnet werden. Der Besuch dieser Schulen ist freiwillig und fällt nicht mehr unter die allgemeine Schulpflicht.

Abendrealschulen führen Berufstätige in Abendkursen zum Realschulabschluß. Die Schulbesuchsdauer beträgt in der Regel sechs Semester.

Abendgymnasien ermöglichen befähigten Be­

rufstätigen, in einem Zeitraum von minde­

stens drei Jahren die Hochschulreifeprü­

fung abzulegen. Für die Aufnahme in den Hauptkurs muß eine abgeschlossene Berufs­

ausbildung bzw. eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Der Bewerber soll das 19. Lebens­

jahr vollendet und vor dem Eintritt in den Hauptkurs einen mindestens einsemestrigen Vorkurs absolviert haben. Die Schüler der Abendgymnasien müssen während des Schulbe­

suchs mit Ausnahme der jeweils letzten drei Semester berufstätig sein.

Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der Hochschulreife. Für den Eintritt muß der Bewerber wie bei den Abendgymnasien mindestens 19 Jahre alt sein. Zudem wird ebenfalls eine abgeschlossene Berufsaus­

bildung oder ein gleichwertiger beruflicher Bildungsgang vorausgesetzt. Die Schulbe­

suchsdauer beträgt mit halbjährigem Vor-

(12)

kurs in der Regel sechs Semester. Die Kollegiaten dürfen während der Schulbe­

suchszeit keine beruflichen Tätigkeiten ausüben.

Auf Bundesebene werden den Kollegs auch die Berufsoberschulen in Bayern und die Technischen Oberschulen in Baden-Württem­

berg zugeordnet, weil diese Einrichtun­

gen im großen und ganzen die gleichen Schulbesuchsbedingungen wie die Kollegs haben.

4. Klasse/Klassenstufe

Der Begriff "Klasse" bezieht sich auf eine Gruppe von Schülern (Klassenverband), die in der Regel dem gleichen Einschulungsjahrgang angehören. In diesem Falle bilden die Schü­

ler eine Jahrgangsklasse. Schüler verschie­

dener Einschulungsjahrgänge, die aus schul­

organisatorischen Gründen in einer Klasse zusammengefaßt werden, bilden eine Kombina­

tionsklasse. Bei der reformierten Oberstufe der Gymnasie� sind die Klassenverbände über­

wiegend zugunsten von Grund- und Leistungs­

kursen aufgelöst.

Der Begriff "Klassenstufe" kennzeichnet das jeweilige klassenspezifische Bildungsniveau, das die Schüler eines Klassenverbandes er­

reicht haben •. Klassenstufen werden vom 1. Grundschuljahrgang (= 1. Klassenstufe) aufsteigend von Klassenstufe 1 - 13 gezählt.

Entsprechend der auch international üblichen Abgrenzung werden die Klassenstufen 1 - 4 als Primarbereich

1

5 - 10 als Sekundarbe­

reich I und 11 - 13 als Sekundarbereich II bezeichnet.

5. Schulpflicht/Einschulungen/Nichtein- schulungen

Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August des­

selben Jahres. Sofern schulpflichtige Kinder noch nicht schulreif sind, werden sie vom Schulbesuch zurückgestellt oder befreit. Vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder werden im allgemeinen mit ein bis zweijähriger Verspä­

tung eingeschult. Für Kinder, die vom Schul­

besuch befreit worden sind, erlischt die Schulpflicht. Kinder, die noch nicht schul­

pflichtig, jedoch schulreif sind, können auf­

grund besonderer länderspezifischer Regelun­

gen vorzeitig eingeschult werden. Die Anga-

-10-

ben über die Einschulungen, Zurückstellungen und Befreiungen sind wir folgt gegliedert:

Einschulungen

Vorzeitige Einschulungen Fristgemäße Einschulungen Verspätete Einschulungen

"Nichteinschulungen

Zurückstellungen vom Schulbesuch Befreiungen vom Schulbesuch 6. Schulabgänger/Schulentlassungen/Ab-

schlußarten

Zu den Schulabgängern zählen hier nur die Schüler, die aus einer der o.g. Schularten mit einem Abgangs- oder Abschlußzeugnis ent­

lassen werden. Bei den Schulen der allgemei­

nen Fortbildung werden ausschließlich Schul­

abgänger erfaßt, die ein Abschlußzeugnis erhalten haben. Im einzelnen wird zwischen folgenden Abschlußarten unterschieden:

Schulentlassungen ohne Hauptschulabschluß Schulentlassungen mit Hauptschulabschluß Schulentlassungen mit Realschulabschluß

(Sekundarabschluß I) Schulentlassungen mit Fachhochschulreife

(Fachoberschulabschluß) Schulentlassungen mit Hochschulreife

(Gymnasialabschluß) 7. Lehrer

Als Lehrer gelten alle Personen, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Die Lehrer sind wie folgt gegliedert:

Hauptberufliche Lehrer

Vollbeschäftigte Lehrer und Erzieher im Beamten-, Angestellten- oder sonstigen Dienstverhältnis, die mit voller Pflicht­

stundenzahl (Pflichtstunden = Unterrichts­

stunden + Anrechnungsstunden + Ermäßigungs­

stunden) im Rahmen des allgemeinen Schul­

wesens tätig sind.

Teilbeschäftigte Lehrer und Erzieher im Beamten-, Angestellten- oder sonstigen Dienstverhältnis, deren Pflichtstunden­

zahl aufgrund länderspezifischer Rege­

lungen bis zu 50 % ermäßigt worden ist und die im Rahmen des allgemeinen Schul­

wesens unterrichtlich tätig sind.

(13)

Nebenberufliche Lehrer

Stundenweise beschäftigte Lehrer und Erzieher, die weniger als 50 % der Pflichtstunden eines vollbeschäftigten Lehrers erteilen.

8. Lehramt

Der Begriff "Lehramt" bezieht sich hier nicht auf die rechtliche Stellung des Lehrers, son­

dern auf die Lehramtsprüfung bzw. auf die erteilte Unterrichtsberechtigung. Bundesein­

heitliche Definitionen und Abgrenzungen für die verschiedenen Lehramtsbezeichnungen gibt es nicht. Es wird unterschieden zwischen Lehrern mit Lehramtsprüfung für

Hauptschulen,

Lehrern mit Lehramtsprüfung für Behinderte,

Lehrern mit Lehramtsprüfung für Lehrern mit Lehramtsprüfung für Lehrern mit Lehramtsprüfung für Schulen,

Lehrern mit Fachlehramtsprüfung, Lehrern ohne Lehramtsprüfung, Lehrern mit sonstiger Prüfung.

9. Unterrichtsstunden

Grund- und Schulen für Realschulen, Gymnasien, berufliche

Die Angaben über die Unterrichtsstunden be­

ziehen sich auf die von Lehrern tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden. In einer nor­

malen Unterrichtswoche bezahlte Mehrarbeits­

stunden hauptberuflicher Lehrer werden als nebenberuflich erteilte Unterrichtsstunden gewertet.

10. Studien- und Berufswünsche

Die Angaben über die Studien- und Berufs­

wünsche beruhen auf individuellen Äuße­

rungen der zur Hoch- und Fachhochschul­

reifeprüfung anstehenden Schüler, deren Befragung jährlich auf der Grundlage des Gesetzes über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 31. August 1971 (BGBl. I S. 1473) durchgeführt wird. In dem Nachweis sind auch die Ergebnisse für jene berufli­

chen Schulen enthalten, an denen die Hoch­

oder Fachhochschulreifeprüfung abgelegt werden kann (z.B. Fachoberschulen, Fach­

gymnasien). Eine gesonderte Darstellung der Ergebnisse nach allgemeinen und beruflichen Schulen schien nicht zweckmäßig.

11. Studienseminare

Studienseminare sind Einrichtungen der pädagogischen Ausbildung im Vorbereitungs­

dienst für die Lehrämter im allgemeinen Schulwesen (siehe unter 8). Zugelassen zum Vorbereitungsdienst werden nur Lehr­

amtsanwärter, die nach vorhergehender wissenschaftlicher Ausbildung an einer Hochschule die "Erste Staatsprüfung" für das entsprechende Lehramt oder eine vom jewe:i!ligen Kultusministerium als gleich­

wertig anerkannte Prüfung abgelegt haben.

Die Ausbildung an den Studienseminaren dauert in der Regel bis vier Semester. Die Seminarausbildung ist nicht bundes�in­

heitlich geregelt.

Ganz allgemein ist zu beachten, daß eine Vielzahl von Mängeln im bundeseinheit- lichen Datennachweis bislang nicht behoben werden konnte. So ist beispielsweise die unter 3. aufgezeigte institutionelle Ab­

grenzung nach Schularten allgemein gültig;

in den einzelnen Ländern gibt es jedoch überdies noch eine Vielzahl anderer schul­

organisatorischer Begriffe, die auch in die einzelnen Schulstatistiken der Länder eingehen. Eine mit den Statistischen Landes­

ämtern abgestimmte Übersicht über die bundes­

einheitliche Zuordnung solcher Begriffe ist im Anschluß an diese Erläuterungen abge­

druckt. Gleiches gilt für die begriffliche Abgrenzung der in den Länderstatistiken nach­

gewiesenen Angaben über die Einschulungen und Nichteinschulungen sowie über die Ab­

schlußarten der Schulabgänger und die Lehr­

amtsbezeichnungen bzw. abge-iegten Prüfun- gen der Lehrer. Hinzu kommt, daß Angaben von einzelnen Ländern teils überhaupt nicht, teils nur unvollständig erhoben wurden.

Einzelne Ergebnisse mußten daher geschätzt oder durch Ergänzungsschätzungen vervoll­

ständigt werden. Auf Einzelheiten wird je­

weils in Fußnoten hingewiesen. Bei der Inter­

pretation der Bundesergebnisse und bei Ver­

gleichen zwischen den Ländern ist deshalb stets darauf zu achten, ob die Daten aller Länder in vergleichbarer Form vorliegen.

Soweit innerhalb einer Schulform für einzelne Merkmale eine Trennung nach Bereichen (Pri­

marbereich, Sekundarbereich I, Sekundarbe­

reich II) möglich war, wurde diese durchge­

führt.

(14)

Bundeseinheitliche Zuordnung von institutionellen schulorganisatorischen Begriffen in den Statistiken des allgemeinen Schulwesens

- Stand:

15.1,.1:1;-f

-

Neb1nstehende Zuordnung gilt fur das Land

Begriffliche Zuordnung

Vorschulische

Einrichtungen

(im Schulwesen)

1._Schulkinder�ärten_und_Einrichtun�en_mit_Vorklassen Vorklasse(n) an

Grundschulen

Vorschul�lasse\n)

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Vorklasse(n) an Grur.d-

und. iiau-:J tschulen

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Grund- Haupt- und

Realschulen

E1ni;;::angsstufe!1

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Gr1;.::.d- und riauo�scrmlen E1nrz:anrz:sstufen

an

Grund-

ilaupt- und Realschulen Schulkinder�arten im ilahmen des

K1nder�artenwesens

Allocemeiner

Schulkinder�arten

an der Grundschule

Alli,:emelner

Scnulkinder�arten

als

selbstand1i;i::e

Eir.richtune:

2._Schulkindersarten_und_Einrichtun5en_mit_Vorklassen_fur_Behinderte Vorklasse(n) an Sonderschulen

Schulkinder„arten an Sonderschulen

'/orschulklasse ( n J für Behinderte an Sonderscnulen

S0nderscnulk1naer�arten

an

.Sonderschulen

Sonderschulkinder�arten

als seloständi-,e Einrichtun"' Schul vorbereitende Einrichtund en) an Sondervolksschulen Schul vorbereitende Einrichtung( en) als selbständige Einrichtung VorklasselnJ für Behinderte an Sonderschulen

Schulvorbereitende Einrich:und en) an Sonderschulen

Grund-

und HauEtschulen (Volksschulen

) 1. Jrur.1.dschulen

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Grundschule(n)

Grundschule(nl an Grund- und ilauptschule(n) Grundschule(n) an Grund-. Ha:ipt- und Realschulen GrundschulstufelnJ an

�oooerativen

Gesamtschulen Primarstufe(n)

an

Vol.rnschulen

Grundschulstufe,n) an additiven

Gesamtsch:iler.

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Volksschulen

Grundscnule(nJ an

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(15)

Bundeseinheitliche Zuordnung von institutionellen schulorganisatorischen Begriffen in den Statistiken des allgemeinen Schulwesens

- Stand : , 5 . 1 1 . 19':": -

Nebons\ehond1 Zoordnung gilt für das Land

BegnffL.che

Zuordnung

Hoch

Grund- und Hauptschulen

2 . _Unabhän�i6e_Orientierun6sstufen_(Förder-/Beobachtun�sstufen __ ) Schulformunabhan"i"e Orientierun1Zsstufen an Haunt- u . Realschulen Schul formunabhangige Orientierungsstufen an

kooperat iven

Gesamtschulen

Schulformunabhän�i�e Orientierun1Zsstufen an

iiauntschulen

Schulformunabhängige Orientierungsstufen als selbstandige

Einrichtun1Z

Schulformunabh�1�e Orient1erun.csstufen

an Grundschulen

Schulformunabhan�1�e Orientierungsstu:en

an

3-esam t s : hulen

Sc nulfor�unabhang1�e

Orientierunllsstufen an

add1. t 1 ven 3esamtscnulen

Schulartunabhängige Orientierungsstufen an

t{oop erat 1ven

Gesamtschulen

Schulartunabhän1Ziae Ori entierun1Zsstufen al s sel bständ,,,,. Einrichtuno:

Scnulformunabhän1Zi1Ze

Or�en t 1 erun�sstu:e

der

Se!{undarstufe

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Beobachtunl!'.s- u .

ErnroCun�sstufen

an

Hauo t-

und ilealschulen Scnulartüber1Zreifende

Or1ent1 erun�sstufen an

Raunt schulen

3 . _ :lauptschulen Schulartabhän1Zi1Ze

Hauntschulen Orientierun1Zsstufen an Hauntschulen Hauntschulen an Volksschulen ( Vollschulen)

HauntschulelnJ an

Grund-

und Hauotschule(nJ Hauntschule der

koon erat1ven

Gesamtschulversuche Hauptschulstufen

an

Grund- und Hauptschulen

bzw.

Real-

schulen

Hauntschulzü1Ze an koonerativen Gesamtschulen Hauntschulzwei1Ze an koooerati ven Gesamtschulen Sekundarstufe

I

an Volksschulen

Hauntschulstufen an

Grund-

und Hauntschulen Hauntschulstufen an

Grund-

Haupt- und Realschulen

Hauntschulzäa:e an inte,zrierten Gesamtschulen ( auslaufende Klassen ) Hauntschulstu:en an Grand- und Hau,:,tschulen

bzw.

Volksschulen Hauntschulen an

kooperativen

Gesamtschulen

Hauntschulzü1Ze an

te1l 1nte�r1erten

Gesamtschulen Teilhauntschul e

I

Teilhaun tschul e

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Schulen für Behinderte

1 . ( Volks-) Schulen für 3ehinderte

---

1 . 1

Schulen für Lernbehinderte 1 . 2 Schulen

für Ge�stigbe�inderte

Schulen C.ir Fraktischoildbare Heilnäda1Zoa:ische Tal!'.esschulen

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(16)

Bundeseinheitliche Zuordnung von inst i tu t ionellen schulorganisatorischen Begriffen in den Statistiken des allgemeinen Schulwesens

- Stand : 15 . 1 1 . -,972, -

Nebeuhh111de Zuordnung gil t für das land

aegriffliche Zuordnung "' =

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noch ( Volks- ) Schulen

für

Behinderte

1 . 3 Schulen fUr Verhaltensgestörte

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Schulen für Verhaltensbehinderte

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Schulen flir ErziehunJ<shilfe

X

Schulen für

Erziehun�sschw1 eri�e X X

1 . 4 Schulen

für

Köroerbehinderte

X X X X X X X X X X X

1 . 5 Schulen

für

Sprachbeh1nderte

X X X X X X X X X

Soracnheilgrundschulen

X

Snrachheilschulen

X

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HörQ'esc hS:.d1f!'te X X

Schule(n)

für

SchwerhoriJ<e

X X X X X X X X

Schule(n1 für

Gehörlose X X X X X X X X X

Schulen

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Horbeninderte

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X

Schule

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Blinde und

Sehoehinde:-te X X

Schulen fcir Sehoeninderte

X X X X X X X

Schulen

für

Blinde

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1 . 8

Sonsti!Z'e

Schu::.en für

Behinderte X X X

Schule

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Schule

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Schulen

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Kranke X X X X X

Sondersc hulklassen an Grund- und Hauotschulen

X X

Krankenhausschulen

X

2. _Realschulen_für_Behinaerte

1 . 3 Sonderschulen ( Abt . )

fUr

Verhaltens"'estörte mit

Real schul ziel X

1 . 4 Realschulen flir Körperbehinderte

X X

Realschulklassen f'Jr

Körnerbeh1nderte X

1 . 5 Realschulzuge f:.ir Snrachbehinderte

X

Realschul�lassen

fur S0reachbeh1nderte

X

1 . 6 Realschulzü"e

f:.ir

Horgeschadio:te

X X

Realscnulklassen fcir SchwerhciriJ<e

X

Realschul zLi.1Ze

für Schwerhcirie,e

X

Sonderscnulen

( Ab t . ; fUr

Sch;;erhcirige mit Realschulziel

X

Real schulklassen

für GehOrlose

i!or- und Sehbehinderte

X

Realschulen für Schwerhörige bzw. Gehörlose

X

1 . 7

Rea1 schu:!.zü!Z'e

für 3lie1de- und Sehbehinder te

X

Realschulklassen :ur Sehbehinderte

X

Sonderschulen ( Abt . ) for Senbe:-.::.nderte r.11 t Realschulziel

X

Realschulen fur Seh':lehinderte bzw. 3linde

X

Sondersc hulklassen

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Realschul en X

3 . _Gyrnnasien_fur_Beh1e1derte

1 . 4 Gvmnasialklassen

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Kdr;:,eroeh:nder1:e an

Sondersc hul en X X

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Schwerhciru,e ( gv'llnasialer

Auf bauzu�) X

Sonderschulen

( Ab t . ) für Schwerh:jr1&"'e

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Gymr:asi al z 1 el X

- 14-

(17)

Bundeseinheitl iche Zuordnung von institutionellen schulorganisatorischen Begriffen in den

Statistiken

des allgemeinen

Sc hulwesens

- Stand :

15 . 1 � . 1 9 7 :

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3egriffliche Zuordnung -�

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noch Gymnasien für 3ehinderte

1 . 7 Gvmnas1 en für Blinde (Hamouri,: : für einzelne Schüler) 1 . 9 Krankenhaussonderschule mit Gvmnasialziel

Realschulen

Schulartabhän�ige Orientierun„sstufen an Realschule:,.

X

Schulartuberi,:reifende

Urient1 erunksstu fen

an Realschulen

Realschule,n)

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Realschulen

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Realschulzu�e an

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Realschulzii,:e an Grund- und ilauutschulen

Realschulzüi,:e an inte11:r1erten Gesamtschulen (auslaufende Klassen) Real schulen

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Realschulen

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Grund- und nauotscr.ulen

Realschulen an

Grund-

ilaupt- und Sor.dersc hul en Realschulen an Gv:nnas1en

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UJJd '+stuf1„e Wirtschaftsschulen

Schulformbezo�ene Orientierun�sstufen an Realschulen

Realschul zLii,:e an teilinte„rierten

Gesamtschulen

Gesamt schulen 1 . Grundstufen

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Grundschulstufen an

Freien

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Grundschulstufen an

1nte.lZ'.r1erten Gesamtsc hulen 4rundschulen

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Primarstufe an

Freien

•aldorfschulen

Grundscnulstufen

an 1nte�r1ert-di f ferenzierten Gesa'Iltschulen

Grundschulstufen an rtudolf-S te1ner-Schul en

2 ._0rientierungsstufen

Schulformunabhangige Orienti erungsstufen an integrierten

Gesamt- schulen

(Förderstufen)

Schulartabhangige

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an der integrierten Gesamt- schule

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Nebenstoh1nde Zuordnung gil t für das Land

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