FACHSERIE
BILDUNG UND KULTUR 11
Reihe 1
Allgemeines Schulvvesen
1977
FACHSERIE
BILDUNG UND KULTUR 11
Reihe 1
Allgemeines Schulvvesen
1977
HERAUSGEBER STATISTISCHES B UNDESAMT WIESBADEN
VERLAG W KOHLHAMMER GMBH STUTTGART UND MAINZ
FACHSERIE
BILDUNG UND KULTUR 11
Reihe 1
Allgemeines Schulvvesen
1977
Statistisches Bundesamt
Bibl1oth.:.k - Dok::rncr,t.:.tion. Arch,v
HERAUSGEBER: STATISTISCHES BUNDESAMT WIESBADEN
I,
Erschienen im Januar 1979
Nachdruck - auch auszuGsweise - nur mit Quellenangabe gestattet.
Preis : :UM 10, 40
-2-
Inhalt
Seite Vorbemerkung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• • • • • • • • • • • • 6 Erläuterungen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 7 T a b e 1 1 e n t e i 1
1 Gesamtübersichten 1977 1.1
1.2
Schulen, Klassen, Schüler und hauptberufliche Lehrer an Schulen der allge
meinen Aus- und Fortbildung nach Schularten ••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Schüler an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach Schularten 1.3 Ausländische Schüler an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung
18 20 1. 3 .1 Nach Schularten • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 22 1.3.2 Nach Staatsangehörigkeit ••••••••••••••••••••••••••••••••••••• , • • • • • • • • • • • • • • • • • • 24 1.4 Schulabgänger aus Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung im Schuljahr
1976/77 nach Abschluß- und Schularten ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
1.5 Lehrer an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach Schularten 1.5.1 Hauptberufliche Lehrer
1.5.2 Nebenberufliche Lehrer
1.6 Ausländische Lehrer an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach .
Staatsangehörigkeit ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden der Lehrer an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach Schularten •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
1.8 Hauptberufliche Lehrer an Schulen der allgemeinen Aus- und Fortbildung nach Lehramtsprüfung und Altersgruppen ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
2 Schulkindergärten 1977 2.1
2.2 2.3 2.4 2.5
Einrichtungen, .Gruppen und Kinder nach Art der Einrichtung •••••••••••••••••••••
Vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder nach Art der Einrichtung ••••••••••••••••
Kinder nach Geburtsjahren ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Ausländische Kinder nach Staatsangehörigkeit •••••••••••••••••••••••••••••••••••
Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden •••••••••••••••••••••••••••••
3 Grund- und Hauptschulen 1977 3.1
3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.s 3.9
Klassen und Schüler nach Klassenstufen . . . .. . . ... . . .. . .. . . .
Einschulungen und Nichteinschulungen zu Beginn des Schuljahres 1977/78 •••••••••
Schüler nach Klassenstufen . . . ... . . ... . .
Schüler nach Geburtsjahren
Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit
Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht nach Klassenstufen ••••••••••••••••••••
Nichtversetzte Schüler im Schuljahr 1976/77 nach Klassenstufen •••••••••••••••••
Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Abschlußarten und Klassenstufen ••••••••
Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden 4 Schulen für Behinderte 1977
4.1 4.2 4.3 4.4
Schulen, Klassen und Schüler nach Schultypen •••••••••••••••••••••••••••••••••••
Klassen und Schüler nach Klassentypen •••••••••••••• · ••••••••••••••••••••••••••••
Schüler nach Klassenstufen . . .
Schüler nach Geburtsjahren . . . .. . . .. . . .. . .
25 29 31
33 34 36 40 40 41 41 42
43 43 44 44 45 46 47 48 48
49
49
50
50
Seite 4.5 Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht •••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 51 4.6 Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit •••••••••••••••••• ••••••••••••••• 51 4.7 Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Aqschlußarten und Klassenstufen ... 52 4.8 Lehrer und ..rochentlich erteilte Unterrichtsstunden ... 52 5 Realschulen 1977
5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8
Klassen nach Klassenstufen Schüler nach Klassenstufen Schüler nach Geburtsjahren
Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit
Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht nach Klassenstufen •••••••••••••••••••
Nichtversetzte Schüler im Schuljahr 1976/77 nach Klassenstufen ••••••••••••••••
Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Abschlußarten und Klassenstufen •••••••
Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden ••••••••••••••••••••••••••••
6 Gymnasien 1977 6.1
6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9
Klassen nach Klassenstufen Schüler nach Klassenstufen Schüler nach Geburtsjahren
Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit
Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht nach Klassenstufen •••••••••••••••••••
Nichtversetzte Schüler im Schuljahr 1976/77 nach Klassenstufen ••••••••••••••••
Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Abschlußarten und Klassenstufen •••••••
Abiturienten nach Geburtsjahren •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden ••••••••••••••••••••••••••••
7 Gesamtschulen 1977 7.1
7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9
Klassen nach Klassenstufen Schüler nach Klassenstufen Schüler nach Geburtsjahren
Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit
Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht nach Klassenstufen •••••••••••••••••••
Nichtversetzte Schüler im Schuljahr 1976/77 nach Klassenstufen ••••••••••••••••
Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 nach Abschlußarten und Klassenstufen •••••••
Abiturienten nach Geburtsjahren •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden ••••••••••••••••••••••••••••
8 Abendrealschulen 1977 8.1
8.2 8.3 8.4 8.5 8.6
Schüler nach Fortbildungsabschnitten
Schüler nach schulischer Vorbildung •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Schüler nach Geburtsjahren ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit •••••••••••••••••••••••••••••••••
Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 mit Realschulabschluß nach Geburtsjahren •••
-4-
53 53 53 54 55 55 56 56
57 57 58 59 60 65 65 67 67
68 68 69 70 71 74 75 76 76
77
77
77
78
79
79
8.7 Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden 9 Abendgymnasien 1977
Schüler nach Fortbildungsabschnitten
9.2 Schüler nach schulischer Vorbildung ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
9.3 Schüler nach Geburtsjahren •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
9.4 Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit ••••••••••••••••••••••••••••••••••
9.5 Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
9.6 Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 mit Hochschulreife nach Geburtsjahren •••••••
9.7 Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden •••••••••••••••••••••••••••••
10 Kollegs 1977
10.1 Schüler nach Fortbildungsabschnitten •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
10.2 Schüler nach schulischer Vorbildung ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
10.3 Schüler nach Geburtsjahren •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
10.4 Ausländische Schüler nach Staatsangehörigkeit ••••••••••••••••••••••••••••••••••
10.5 Schüler mit fremdsprachlichem Unterricht •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
10.6 Schulabgänger im Schuljahr 1976/77 mit Hochschulreife nach Geburtsjahren •••••••
10.7 Lehrer und wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden •••••••••••••••••••••••••••••
Anhang
1 Studien- und Berufswünsche der Hoch- und Fachhochschulanwärter 1977/78
Seite 80
81 81 81 82 83 84 84
85 85 85 86 87 87 88
1.1 Hochschulanwärter nach Schularten und Studienabsicht ••••••••••••••••••••••••••• 89 1.2 Studienwillige mit zu erwartender Hochschulreife nach angestrebten Studien-
bereichen . . • . . . • 92 1.3 Studienwillige mit zu erwartender Fachhochschulreife nach angestrebten
Studienbereichen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 95 1.4 Nichtstudienwillige nach Berufswünschen ... 96 2 Studienseminare 19,6
2.1 Studienseminare, berufliche Lehrer • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Studienreferendare, Studienassessoren sowie haunt- und neben- 97 2.2·
2.3
Studienreferendare nach Semestern . . .
Studienreferendare nach Geburtsjahren . . . 98 99
2.4 Studienassessoren Prüfung 1977 nach fächerspezifischer Lehrbefähigung ... 100 für das Lehramt an Gymnasien mit erfolgreich abgelegter Anschriftenverzeichnis der Statistischen Landesämter ... 101
Die Angaben beziehen sich auf das Bundesgebiet; sie schließen Berlin (West) ein.
Zeichenerklärung nichts vorhanden
= kein Nachweis vorhanden
Ergebnisse der Länder in tieferer regionaler Gliederung werden in den "Statistischen Berichten"
-- der Landesämter deren Anschriften auf S. 101 abgedruckt sind, mit der Kennziffer B I/1 ver öffentlicht.
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Vorbemerkung
Der vorliegende Bericht mit Ergebnissen für das Schuljahr 1977/78 ist wie sein Vorläufer ge
gliedert. Vorangestellt sind Gesamtübersichten mit den wichtigsten Eckzahlen über Schulen, Klassen,Schüler, Lehrer und Unterrichtsstunden in der Unterteilung nach öffentlichen und pri
vaten Schulen. Sie vermitteln einen raschen Überblick über das gesamte allgemeine Schulwesen.
Zusätzliche Nachweise erscheinen in den Abschnitten für die einzelnen Schularten, deren Tabel
len weitgehend gleichartig aufgebaut sind. Ausgewählte Zahlen über die Studien- und Berufs
wünsche der Hoch- und Fachhochschulanwärter sowie über die Lehrerbildung an Studienseminaren enthält der Anhang.
Erste Bundesergebnisse der Schulstatistik erscheinen schon acht bis zehn Monate nach Beginn des Schuljahres in Pressemitteilungen, Schnellmeldungen und Querschnittsveröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes. Etwas tiefer gegliedert ist die Auswahl von Ergebnissen der Schul
statistik in·der alle Bildungsbereiche umfassenden Publikation "Bildung im Zahlenspiegel".
Hieran schließt sich die vorliegende Veröffentlichung der Fachserie 11 "Bildung und Kultur", Reihe 1 "Allgemeines Schulwesen" an. An weiteren Einzelheiten der Schulstatistik interessierte Benutzer haben die Möglichkeit, diese im Wege der Auskunftserteilung beim Statistischen Bundes
amt anzufordern.
-6-
Erläuterungen Der vorliegende Bericht enthält für den Bund
zusammengestellte Ergebnisse der Länder aus Studienseminare für die Lehr
ämter im all
gemeinen Schul
wesen
Studien
und Berufs
wünsche der Abiturienten den im Scl).ulj ahr 1977 /78 durchgeführten Erhe-
bungen an den Schulen des allgemeinen Schul- wese:r..s. Außerdem werden in einem Anhang Ta
bellen mit Angaben über die Studien- und Be
rufswünsche der Abiturienten sowie über den Lehrernachwuchs im allgemeinen Schulwesen veröffentlicht.
1. Erhebungstermine
Das Schuljahr 1977 /78 begann am 1. August 1977 und endete am 31. Juli 1978. Aufgrund der unterschiedlichen Ferienordnung wichen die Erh.ebungsstichtage der Länder voneinan
der ab. Im einzelnen galten für den Bereich des allgemeinen Schulwesens folgende Erhe
bungstermine:
Schulen der allgemeinen Land
Ausbildung Fortbildung Schleswig-Holstein 27.09.1977 27.09.1977 Hamburg 22.09.1977 22.09.1977 Niedersachsen 1.09.1977 1.09.1977
Bremen 15.09.1977 15.09.1977
Nordrhein-Westfalen 15.10.1977 15.10.1977
Hessen 14.10.1977 4.10.1977
Rheinland-Pfalz 1.10.1977 1.10.1977 Baden-Württemberg 14.09.1977 4.09.1977
Bayern 1.10.1977 1.10.1977
Saarland 20.09.1977 15.10.1977 Berlin (West) 1.10.1977 15.11.1977 Die Erhebungen über den Lehrernachwuchs an den Studienseminaren sowie über die Studien
und Berufswünsche wurden überwiegend zu Beginn des Jahres 1978 durchgeführt. Für diese Bereiche galten die nachstehend au.f
geführten Erhebungstermine:
Land
Schleswig-
Holstein 31.01.1978 Februar 1978 Hamburg 31.01.1978 Februar 1978 Niedersachsen 31.01.1978 Februar 1978 Bremen 31.01.1978 Februar 1978 Nordrhein- Westfalen 15.09.1978 Februar 1978 Hessen 31.01.1978 Februar 1978 Rheinland-
Pfalz 1.03.1978 Februar 1978 Baden-Würt-
temberg 28.02.1978 Februar 1978 Bayern 10.12.19772) Februar 1978 1.03.1978 1) Saarland 31.01.1978 Dezember 1977 Berlin (West) 31.01.1978 Dezember 1977 1) Studienseminare für das Lehramt an Real- schulen... - 2) Studienseminare für das Lehr- amt an Gymnasien.
2. Öffentlicher und privater Status der Schulen
Öffentliche Schulen sind staatliche und solche nichtstaatlichen Schulen, die nach dem Landesrecht als öffentliche Schulen gelten.
Private Schulen im Sinne des Art. 7 GG und des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10./11.8.1975 über das Privatschulwesen sind alle nichtöffentlichen Schulen.
Die Abgrenzung nach dem öffentlichen und privaten Status der Schulen ist nicht mit der nach dem öffentlichen und privaten Trä
ger gleichzusetzen; denn Privatschulen
können von natürlichen sowie von juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts errichtet und betrieben werden. So sind beispielsweise alle Schulen mit dem Bund als öffentlichen Träger nach Landesge
setz private Schulen. Gleiches gilt in der Regel auch für Schulen, die von Körper
schaften des öffentlichen Rechts wie zum
Beispiel den Kirchen getragen werden.
3. Schule/Schulart/Schulgruppe
Der Begriff "Schule" ist in den Schul- bzw.
Schulverwaltungsgesetzen der meisten Länder nicht ausreichend definiert. Im weitesten Sinne gilt als Schule eine Bildungsstätte, -einrichtung oder -anstalt, in der Unter
richt nach einem von der zuständigen Auf
sichtsbehörde festgesetzten oder genehmig
ten Lehrplan erteilt wird und deren Verwal
tung einem Direktor bzw. Rektor untersteht.
Diese mehr verwaltungsrechtliche Abgrenzung einer "Schule" entspricht nicht immer der statistischen. Die Statistik weist als Schule Schularten nach, die ein einheit
liches Bildungsziel bzw. Qualifikations
niveau haben. Die Zahl der von der Stati
stik ausgewiesenen Schulen ist im allgemei
nen höher als die verwaltungsrechtlich festgelegte Zahl, die mehrere gleiche oder verschiedene Schularten umfassen kann.
Unter statistischem Aspekt lassen sich die Schulen im Bereich des allgemeinen Schul
wesens in zwei Gruppen (Schulgruppen) gliedern, und zwar in Schulen der allgemei
nen Ausbildung und Schulen der allgemeinen Fortbildung.
Schulen der allgemeinen Ausbildung sind aus
schließlich Vollzeitschulen, die im Rahmen der allgemeinen zwölfjährigen Schulpflicht (• 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 3 Jahre Teilzeitschulpflicht) besucht werden. Im einzelnen zählen dazu folgende Schularten:
Schulkindergärten, Grundschulen, Hauptschu
len, Schulen für Behinderte, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.
Als Schulkindergärten gelten hier alle schulischen Einrichtungen der vorschuli
schen Erziehung wie z.B. Schulkindergärten für Behinderte, Vorklassen und Klassen der Eingangsstufe an Grundschulen. Sie sind organisatorisch überwiegend den Grundschu
len oder den Schulen für Behinderte zuge
ordnet. Besucht werden sie von schulpflich
tigen, aber noch nicht schulreifen und/oder von schulreifen aber noch nicht schul
pflichtigen Kindern.
Die Grundschulen (1. bis 4. bzw. 6. Klas
senstufe) vermitteln Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in einem gemeinsamen Bildungszweig. Danach erfolgt der Übergang auf eine weiterführende Schule der allge
meinen Ausbildung.
-8-
Hauptschulen (5. bzw. 7. bis 9. Klassen
stufe) vermitteln eine allgemeine Bildung als Grundlage für eine praktische Berufs
ausbildung und bereiten in der Regel auf de� Besuch der Berufsschule vor.
Grund- und Hauptschulen sind häufig aus schulorganisatorischen Gründen zu einer Schuleinheit zusammengefaßt. In diesem Fall können sie nach dem Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Verein
heitlichung des Schulwesens (vom 28.10.
1964 in der Fassung vom 14.10.1971) auch die Bezeichnung Volksschule tragen.
Da eine institutionelle Abgrenzung nach Grundschulen und Hauptschulen nicht bei allen Ländern möglich ist, werden die statistischen Ergebnisse dieser Einrich
tungen zusammen ausgewiesen.
Schulen für Behinderte (Sonderschulen) haben in der Regel den gleichen Bildungs
auftrag wie die Grund- und Hauptschulen.
Sie dienen der Förderung und Betreuung körperlich, geistig und seelisch benach
teiligter oder sozial gefährdeter Kinder, die nicht oder nicht mit ausreichendem Erfolg in normalen Schulen unterrichtet werden können.
Die bislang bei den Realschulen und Gymna
sien nachgewiesenen Realschul- und Gymna
sialklassen für Behinderte sind in der vor
liegenden Veröffentlichung den Schulen für Behinderte zugeordnet worden.
Neu aufgenommen wurde die bereits bei den anderen Schularten vorhandene Übersicht über "Schüler mit fremdsprachlichem Unter
richt".
Realschulen (5. bzw. 7. - 10. Klassenstufe) sind weiterführende Schulen der allgemeinen Ausbildung, die den vier- bzw. sechsjähri
gen Besuch einer Grund- oder Volksschule voraussetzen. Die Schulbesuchsdauer be
trägt zwischen vier und sechs Jahren. Der Abschluß der Realschule bietet im allgemei
nen die Grundlage für gehobene nichtakade
mische Berufe aller Art. Der Realschulab
schluß eröffnet den Zugang zu den Fachober
schulen; er wird deshalb auch als Fachober
schulreife bezeichnet. Außerdem besteht für
Schulabgänger mit Realschulabschluß die
Möglichkeit des Übergangs auf Gymnasien in
Aufbauform.
Einbezogen in diese Statistik sind ab 1976 auch die in Bayern vorhandenen drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen, die bis dahin bei den Berufsfachschulen nachgewiesen wurden.
Die an Realschulen eingerichteten Klassen für Behinderte sind den Schulen für Behinderte zugeordnet worden (vgl. auch Schulen für Behinderte).
Gymnasien (5. bzw. 7. bis 13. Klassenstufe) sind ebenfalls weiterführende Schulen der allgemeinen Ausbildung, die im Normalfall unmittelbar an die Grundschulen anschließen.
Es gibt außerdem noch Progymnasien (5. - 10. Klassenstufe) und Aufbaugymnasien (11. - 13. Klassenstufe). Einige Gymnasien in Aufbauform beginnen bereits mit 8. oder 9. Klassenstufe. Das Abschlußzeugnis des Gymnasiums gilt als Befähigungsnachweis für das Studium an Hochschulen.
Die in Baden-Württemberg vorhandenen Wirt
schaftsgymnasien sind ab 1976 und die Wirt
schaftsaufbaugymnasien ab 1977 bei den Fach
gymnasien des beruflichen Schulwesens nach
gewiesen.
Die an Gymnasien eingerichteten Klassen für Behinderte sind bei den Schulen für Behin
derte einbezogen (vgl. auch Schulen für Be
hinderte).
Gesamtschulen sind pädagogische und organi
satorische Zusammenfassungen verschiedener Schularten zu Schuleinheiten. Im allgemeinen wird zwischen drei Formen von Gesamtschulen unterschieden, und zwar zwischen additiven Gesamtschulen, kooperativen Gesamtschulen und integrierten Gesamtschulen
Additive Gesamtschulen sind Einrichtungen, in denen verschiedene Schularten einem Schul
leiter unterstehen. Diese Bezeichnung charak
terisiert demzufolge mehr die verwaltungs
rechtliche Zuordnung, als daß sie etwas über die pädagogische Organisationsform aussagt.
Bei den kooperativ.en Gesamtschulen bleibt zwar die schulartspezifische Abgrenzung be
stehen, jedoch werden hier fächerspezifische Schülergruppen gebildet. So können zum Bei
spiel Schüler der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in einem Fach zu Leistungs
gruppen zusammengefaßt werden. Diese Schulart gibt es in den Ländern Schleswig
Holstein (Realschulen, Gymnasien), Ham- burg und Niedersachsen (Grund-, Haupt-
Realschulen und Gymnasien) und in Hessen (Grund-, Hauptschulen, Schulen für Behin
derte, Realschulen und Gymnasien).
Integriert� Gesamtschulen dagegen sind Ein
richtungen mit integriertem Stufenaufbau, bei denen die verschiedenen Schularten zu einer Schuleinheit zusammengefaßt sind. Zu den integrierten Gesamtschulen zählen auch die Freien Waldorfschulen.
Unter dem Begriff "Gesamtschulen" werden in dieser Veröffentlichung ausschließlich Da
ten der integrierten Gesamtschulen nach
gewiesen. Die Ergebnisse über die additiven und kooperativen Gesamtschulen sind bei den entsprechenden Schularten enthalten. Auf bestimmte Zuordnungsabweichungen, irrsbeson
dere bei den Lehrern, wird in Fußnoten hin
gewiesen.
Schulen der allgemeinen Fortbildung sind Ein
richtungen des sogenannten zweiten Bildungs
weges in Voll- oder Teilzeitform, die auch als Einrichtungen der Erwachsenenbildung be
zeichnet werden. Der Besuch dieser Schulen ist freiwillig und fällt nicht mehr unter die allgemeine Schulpflicht.
Abendrealschulen führen Berufstätige in Abendkursen zum Realschulabschluß. Die Schulbesuchsdauer beträgt in der Regel sechs Semester.
Abendgymnasien ermöglichen befähigten Be
rufstätigen, in einem Zeitraum von minde
stens drei Jahren die Hochschulreifeprü
fung abzulegen. Für die Aufnahme in den Hauptkurs muß eine abgeschlossene Berufs
ausbildung bzw. eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Der Bewerber soll das 19. Lebens
jahr vollendet und vor dem Eintritt in den Hauptkurs einen mindestens einsemestrigen Vorkurs absolviert haben. Die Schüler der Abendgymnasien müssen während des Schulbe
suchs mit Ausnahme der jeweils letzten drei Semester berufstätig sein.
Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der Hochschulreife. Für den Eintritt muß der Bewerber wie bei den Abendgymnasien mindestens 19 Jahre alt sein. Zudem wird ebenfalls eine abgeschlossene Berufsaus
bildung oder ein gleichwertiger beruflicher Bildungsgang vorausgesetzt. Die Schulbe
suchsdauer beträgt mit halbjährigem Vor-
kurs in der Regel sechs Semester. Die Kollegiaten dürfen während der Schulbe
suchszeit keine beruflichen Tätigkeiten ausüben.
Auf Bundesebene werden den Kollegs auch die Berufsoberschulen in Bayern und die Technischen Oberschulen in Baden-Württem
berg zugeordnet, weil diese Einrichtun
gen im großen und ganzen die gleichen Schulbesuchsbedingungen wie die Kollegs haben.
4. Klasse/Klassenstufe
Der Begriff "Klasse" bezieht sich auf eine Gruppe von Schülern (Klassenverband), die in der Regel dem gleichen Einschulungsjahrgang angehören. In diesem Falle bilden die Schü
ler eine Jahrgangsklasse. Schüler verschie
dener Einschulungsjahrgänge, die aus schul
organisatorischen Gründen in einer Klasse zusammengefaßt werden, bilden eine Kombina
tionsklasse. Bei der reformierten Oberstufe der Gymnasie� sind die Klassenverbände über
wiegend zugunsten von Grund- und Leistungs
kursen aufgelöst.
Der Begriff "Klassenstufe" kennzeichnet das jeweilige klassenspezifische Bildungsniveau, das die Schüler eines Klassenverbandes er
reicht haben •. Klassenstufen werden vom 1. Grundschuljahrgang (= 1. Klassenstufe) aufsteigend von Klassenstufe 1 - 13 gezählt.
Entsprechend der auch international üblichen Abgrenzung werden die Klassenstufen 1 - 4 als Primarbereich
15 - 10 als Sekundarbe
reich I und 11 - 13 als Sekundarbereich II bezeichnet.
5. Schulpflicht/Einschulungen/Nichtein- schulungen
Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August des
selben Jahres. Sofern schulpflichtige Kinder noch nicht schulreif sind, werden sie vom Schulbesuch zurückgestellt oder befreit. Vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder werden im allgemeinen mit ein bis zweijähriger Verspä
tung eingeschult. Für Kinder, die vom Schul
besuch befreit worden sind, erlischt die Schulpflicht. Kinder, die noch nicht schul
pflichtig, jedoch schulreif sind, können auf
grund besonderer länderspezifischer Regelun
gen vorzeitig eingeschult werden. Die Anga-
-10-
ben über die Einschulungen, Zurückstellungen und Befreiungen sind wir folgt gegliedert:
Einschulungen
Vorzeitige Einschulungen Fristgemäße Einschulungen Verspätete Einschulungen
"Nichteinschulungen
Zurückstellungen vom Schulbesuch Befreiungen vom Schulbesuch 6. Schulabgänger/Schulentlassungen/Ab-
schlußarten
Zu den Schulabgängern zählen hier nur die Schüler, die aus einer der o.g. Schularten mit einem Abgangs- oder Abschlußzeugnis ent
lassen werden. Bei den Schulen der allgemei
nen Fortbildung werden ausschließlich Schul
abgänger erfaßt, die ein Abschlußzeugnis erhalten haben. Im einzelnen wird zwischen folgenden Abschlußarten unterschieden:
Schulentlassungen ohne Hauptschulabschluß Schulentlassungen mit Hauptschulabschluß Schulentlassungen mit Realschulabschluß
(Sekundarabschluß I) Schulentlassungen mit Fachhochschulreife
(Fachoberschulabschluß) Schulentlassungen mit Hochschulreife
(Gymnasialabschluß) 7. Lehrer
Als Lehrer gelten alle Personen, die ganz oder teilweise im Rahmen gesetzlich oder vertraglich festgesetzter Pflichtstunden unterrichten bzw. unter Berücksichtigung von Anrechnungsstunden eine Schule leiten. Die Lehrer sind wie folgt gegliedert:
Hauptberufliche Lehrer
Vollbeschäftigte Lehrer und Erzieher im Beamten-, Angestellten- oder sonstigen Dienstverhältnis, die mit voller Pflicht
stundenzahl (Pflichtstunden = Unterrichts
stunden + Anrechnungsstunden + Ermäßigungs
stunden) im Rahmen des allgemeinen Schul
wesens tätig sind.
Teilbeschäftigte Lehrer und Erzieher im Beamten-, Angestellten- oder sonstigen Dienstverhältnis, deren Pflichtstunden
zahl aufgrund länderspezifischer Rege
lungen bis zu 50 % ermäßigt worden ist und die im Rahmen des allgemeinen Schul
wesens unterrichtlich tätig sind.
Nebenberufliche Lehrer
Stundenweise beschäftigte Lehrer und Erzieher, die weniger als 50 % der Pflichtstunden eines vollbeschäftigten Lehrers erteilen.
8. Lehramt
Der Begriff "Lehramt" bezieht sich hier nicht auf die rechtliche Stellung des Lehrers, son
dern auf die Lehramtsprüfung bzw. auf die erteilte Unterrichtsberechtigung. Bundesein
heitliche Definitionen und Abgrenzungen für die verschiedenen Lehramtsbezeichnungen gibt es nicht. Es wird unterschieden zwischen Lehrern mit Lehramtsprüfung für
Hauptschulen,
Lehrern mit Lehramtsprüfung für Behinderte,
Lehrern mit Lehramtsprüfung für Lehrern mit Lehramtsprüfung für Lehrern mit Lehramtsprüfung für Schulen,
Lehrern mit Fachlehramtsprüfung, Lehrern ohne Lehramtsprüfung, Lehrern mit sonstiger Prüfung.
9. Unterrichtsstunden
Grund- und Schulen für Realschulen, Gymnasien, berufliche
Die Angaben über die Unterrichtsstunden be
ziehen sich auf die von Lehrern tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden. In einer nor
malen Unterrichtswoche bezahlte Mehrarbeits
stunden hauptberuflicher Lehrer werden als nebenberuflich erteilte Unterrichtsstunden gewertet.
10. Studien- und Berufswünsche
Die Angaben über die Studien- und Berufs
wünsche beruhen auf individuellen Äuße
rungen der zur Hoch- und Fachhochschul
reifeprüfung anstehenden Schüler, deren Befragung jährlich auf der Grundlage des Gesetzes über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) vom 31. August 1971 (BGBl. I S. 1473) durchgeführt wird. In dem Nachweis sind auch die Ergebnisse für jene berufli
chen Schulen enthalten, an denen die Hoch
oder Fachhochschulreifeprüfung abgelegt werden kann (z.B. Fachoberschulen, Fach
gymnasien). Eine gesonderte Darstellung der Ergebnisse nach allgemeinen und beruflichen Schulen schien nicht zweckmäßig.
11. Studienseminare
Studienseminare sind Einrichtungen der pädagogischen Ausbildung im Vorbereitungs
dienst für die Lehrämter im allgemeinen Schulwesen (siehe unter 8). Zugelassen zum Vorbereitungsdienst werden nur Lehr
amtsanwärter, die nach vorhergehender wissenschaftlicher Ausbildung an einer Hochschule die "Erste Staatsprüfung" für das entsprechende Lehramt oder eine vom jewe:i!ligen Kultusministerium als gleich
wertig anerkannte Prüfung abgelegt haben.
Die Ausbildung an den Studienseminaren dauert in der Regel bis vier Semester. Die Seminarausbildung ist nicht bundes�in
heitlich geregelt.
Ganz allgemein ist zu beachten, daß eine Vielzahl von Mängeln im bundeseinheit- lichen Datennachweis bislang nicht behoben werden konnte. So ist beispielsweise die unter 3. aufgezeigte institutionelle Ab
grenzung nach Schularten allgemein gültig;
in den einzelnen Ländern gibt es jedoch überdies noch eine Vielzahl anderer schul
organisatorischer Begriffe, die auch in die einzelnen Schulstatistiken der Länder eingehen. Eine mit den Statistischen Landes
ämtern abgestimmte Übersicht über die bundes
einheitliche Zuordnung solcher Begriffe ist im Anschluß an diese Erläuterungen abge
druckt. Gleiches gilt für die begriffliche Abgrenzung der in den Länderstatistiken nach
gewiesenen Angaben über die Einschulungen und Nichteinschulungen sowie über die Ab
schlußarten der Schulabgänger und die Lehr
amtsbezeichnungen bzw. abge-iegten Prüfun- gen der Lehrer. Hinzu kommt, daß Angaben von einzelnen Ländern teils überhaupt nicht, teils nur unvollständig erhoben wurden.
Einzelne Ergebnisse mußten daher geschätzt oder durch Ergänzungsschätzungen vervoll
ständigt werden. Auf Einzelheiten wird je
weils in Fußnoten hingewiesen. Bei der Inter
pretation der Bundesergebnisse und bei Ver
gleichen zwischen den Ländern ist deshalb stets darauf zu achten, ob die Daten aller Länder in vergleichbarer Form vorliegen.
Soweit innerhalb einer Schulform für einzelne Merkmale eine Trennung nach Bereichen (Pri
marbereich, Sekundarbereich I, Sekundarbe
reich II) möglich war, wurde diese durchge
führt.
Bundeseinheitliche Zuordnung von institutionellen schulorganisatorischen Begriffen in den Statistiken des allgemeinen Schulwesens
- Stand:
15.1,.1:1;-f-
Neb1nstehende Zuordnung gilt fur das Land
Begriffliche Zuordnung
Vorschulische
Einrichtungen(im Schulwesen)
1._Schulkinder�ärten_und_Einrichtun�en_mit_Vorklassen Vorklasse(n) an
GrundschulenVorschul�lasse\n)
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und. iiau-:J tschulenVcrschul�lasse(n)-�n 3runc!-
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Grund- Haupt- undRealschulen
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Grund-ilaupt- und Realschulen Schulkinder�arten im ilahmen des
K1nder�artenwesensAllocemeiner
Schulkinder�artenan der Grundschule
Alli,:emelner
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2._Schulkindersarten_und_Einrichtun5en_mit_Vorklassen_fur_Behinderte Vorklasse(n) an Sonderschulen
Schulkinder„arten an Sonderschulen
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S0nderscnulk1naer�artenan
.SonderschulenSonderschulkinder�arten
als seloständi-,e Einrichtun"' Schul vorbereitende Einrichtund en) an Sondervolksschulen Schul vorbereitende Einrichtung( en) als selbständige Einrichtung VorklasselnJ für Behinderte an Sonderschulen
Schulvorbereitende Einrich:und en) an Sonderschulen
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und HauEtschulen (Volksschulen
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Grundschule(n)
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�oooerativenGesamtschulen Primarstufe(n)
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VolksschulenGrundscnule(nJ an
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Bundeseinheitliche Zuordnung von institutionellen schulorganisatorischen Begriffen in den Statistiken des allgemeinen Schulwesens
- Stand : , 5 . 1 1 . 19':": -
Nebons\ehond1 Zoordnung gilt für das Land
BegnffL.che
ZuordnungHoch
Grund- und Hauptschulen
2 . _Unabhän�i6e_Orientierun6sstufen_(Förder-/Beobachtun�sstufen __ ) Schulformunabhan"i"e Orientierun1Zsstufen an Haunt- u . Realschulen Schul formunabhangige Orientierungsstufen an
kooperat ivenGesamtschulen
Schulformunabhän�i�e Orientierun1Zsstufen an
iiauntschulenSchulformunabhängige Orientierungsstufen als selbstandige
Einrichtun1Z
Schulformunabh�1�e Orient1erun.csstufen
an Grundschulen
Schulformunabhan�1�e Orientierungsstu:enan
3-esam t s : hulenSc nulfor�unabhang1�e
Orientierunllsstufen an
add1. t 1 ven 3esamtscnulenSchulartunabhängige Orientierungsstufen an
t{oop erat 1venGesamtschulen
Schulartunabhän1Ziae Ori entierun1Zsstufen al s sel bständ,,,,. Einrichtuno:
Scnulformunabhän1Zi1Ze
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Hauo t-und ilealschulen Scnulartüber1Zreifende
Or1ent1 erun�sstufen anRaunt schulen
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HauntschulelnJ an
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anGrund- und Hauptschulen
bzw.Real-
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Hauntschulzü1Ze an koonerativen Gesamtschulen Hauntschulzwei1Ze an koooerati ven Gesamtschulen Sekundarstufe
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Hauntschulstufen an
Grund-und Hauntschulen Hauntschulstufen an
Grund-Haupt- und Realschulen
Hauntschulzäa:e an inte,zrierten Gesamtschulen ( auslaufende Klassen ) Hauntschulstu:en an Grand- und Hau,:,tschulen
bzw.Volksschulen Hauntschulen an
kooperativenGesamtschulen
Hauntschulzü1Ze an
te1l 1nte�r1ertenGesamtschulen Teilhauntschul e
ITeilhaun tschul e
I ISchulen für Behinderte
1 . ( Volks-) Schulen für 3ehinderte
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Schulen für Lernbehinderte 1 . 2 Schulen
für Ge�stigbe�inderteSchulen C.ir Fraktischoildbare Heilnäda1Zoa:ische Tal!'.esschulen
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Bundeseinheitliche Zuordnung von inst i tu t ionellen schulorganisatorischen Begriffen in den Statistiken des allgemeinen Schulwesens
- Stand : 15 . 1 1 . -,972, -
Nebeuhh111de Zuordnung gil t für das land
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Erziehun�sschw1 eri�e X X1 . 4 Schulen
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X X X X X X X X XSoracnheilgrundschulen
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HörQ'esc hS:.d1f!'te X XSchule(n)
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Kranke X X X X XSondersc hulklassen an Grund- und Hauotschulen
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Real schul ziel X1 . 4 Realschulen flir Körperbehinderte
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XRealschul�lassen
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XRealschul zLi.1Ze
für Schwerhcirie,e
XSonderscnulen
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XReal schulklassen
für GehOrlosei!or- und Sehbehinderte
XRealschulen für Schwerhörige bzw. Gehörlose
X1 . 7
Rea1 schu:!.zü!Z'efür 3lie1de- und Sehbehinder te
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XSonderschulen ( Abt . ) for Senbe:-.::.nderte r.11 t Realschulziel
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XSondersc hulklassen
an
Realschul en X3 . _Gyrnnasien_fur_Beh1e1derte
1 . 4 Gvmnasialklassen
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Sondersc hul en X X1 . 6
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( Ab t . ) für Schwerh:jr1&"'err.1 t
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Bundeseinheitl iche Zuordnung von institutionellen schulorganisatorischen Begriffen in den
Statistikendes allgemeinen
Sc hulwesens- Stand :
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u onoch Gymnasien für 3ehinderte
1 . 7 Gvmnas1 en für Blinde (Hamouri,: : für einzelne Schüler) 1 . 9 Krankenhaussonderschule mit Gvmnasialziel
Realschulen
Schulartabhän�ige Orientierun„sstufen an Realschule:,.
XSchulartuberi,:reifende
Urient1 erunksstu fenan Realschulen
Realschule,n)
XRealschulen mit Grund- und iiau;:,tscnulte1l
bzw.Eau:otschul teil
XRealschulen
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Realschulzüi,:e an inte11:r1erten Gesamtschulen (auslaufende Klassen) Real schulen
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Realschulen
anGrund- und nauotscr.ulen
Realschulen an
Grund-ilaupt- und Sor.dersc hul en Realschulen an Gv:nnas1en
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UJJd '+stuf1„e Wirtschaftsschulen
Schulformbezo�ene Orientierun�sstufen an Realschulen
Realschul zLii,:e an teilinte„riertenGesamtschulen
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Grundschulstufen an
FreienWaldorfschulen
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1nte.lZ'.r1erten Gesamtsc hulen 4rundschulenan Freien
'i'ialdorfschulenPrimarstufe an
Freien•aldorfschulen
Grundscnulstufen
an 1nte�r1ert-di f ferenzierten Gesa'IltschulenGrundschulstufen an rtudolf-S te1ner-Schul en
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Schulformunabhangige Orienti erungsstufen an integrierten
Gesamt- schulen(Förderstufen)
Schulartabhangige
Orientierungss tufenan der integrierten Gesamt- schule
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Nebenstoh1nde Zuordnung gil t für das Land
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