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Teil II der Ergebnisse der 1%-Mikrozensuserhebung 2011

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Herausgegeben im August 2012 Bestellnummer A62023 201100 Einzelpreis 17,90 €

Statistische Berichte

Kennziffer A VI 2-2 j 2011

Teil II der Ergebnisse der 1%-Mikrozensuserhebung 2011

Bevölkerung und Erwerbstätige Bayerns 2011

Statistik und Datenverarbeitung rechnen.

(2)

Statistische Berichte

bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen- material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert.

Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung St.-Martin-Str. 47

81541 München

Zeichenerklärung

0

– /

·

...

x

mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar

Angabe fällt später an

Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( )

p r s D

Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann vorläufiges Ergebnis

berichtigtes Ergebnis geschätztes Ergebnis Durchschnitt entspricht

Auf- und Abrundungen

Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End- summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel- werte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.

Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

Vertrieb

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Inhaltsverzeichnis

Seite

3 4 9

Tabellenteil

1 Bevölkerung

1.1 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf,

Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt ... 10

1.2 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben ... 13

1.3 Bevölkerung, Erwerbspersonen sowie Erwerbsquoten in Bayern 2011 nach Staatsangehörigkeit, Altersgruppen und Familienstand ... 16

1.4 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Beteiligung am Erwerbsleben, überwiegendem Lebensunterhalt und monatlichem Nettoeinkommen ... 19

1.5 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Altersgruppen und allgemeinem Schulabschluss ... 21

1.6 Bevölkerung im Alter von 15 Jahren oder älter in Bayern 2011 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Altersgruppen und Art des berufsbildenden bzw. Hochschulabschlusses ... 24

2 Erwerbstätige

2.1 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Wirtschaftsbereichen ... 27

2.2 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Familienstand ... 29

2.3 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Staatsangehörigkeit ... 31

2.4 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Stellung im Beruf und Wirtschaftsunterbereichen ... 32

2.5 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Wirtschaftsunterbereichen und Altersgruppen ... 34

2.6 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und Gemeindegrößenklassen ... 36

2.7 Erwerbstätige ohne Auszubildende - darunter Erwerbstätige, die zwei Erwerbstätigkeiten ausüben - in Bayern 2011 nach allgemeinem Schulabschluss, berufsbildendem bzw. Hochschulabschluss, Wirtschaftsbereich, Wirtschaftsunterbereich und Regelmäßigkeit der Ausübung der zweiten Erwerbstätigkeit ... 38

2.8 Erwerbstätige - darunter geringfügig Beschäftigte - in Bayern 2011 nach ausgewählten Merkmalen ... 39

2.9 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit, Stellung im Beruf, Altersgruppen, Familienstand, Wirtschaftsbereichen und monatlichem Nettoeinkommen ... 40

2.10 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Wirtschaftszweigen, Stellung im Beruf sowie abhängig Erwerbstätige nach normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden ... 46

2.11 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden ... 48

2.12 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ... 49

2.13 Erwerbstätige in Bayern 2011 nach Wirtschaftsbereichen bzw. Stellung im Beruf, tatsächlich in der Berichtswoche geleisteten Arbeitsstunden und Gründen für Mehr- bzw. Minderarbeit in der Berichtswoche ... 50

2.14 Abhängig Erwerbstätige - darunter Ausländer - in Bayern 2011 nach Altersgruppen, Familienstand, normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden, Wirtschaftsunterbereichen, Abschluss an einer allgemein bildenden Schule, beruflichem Bildungsabschluss, Art des Arbeitsvertrages und Dauer der Befristung ... 52

2.15 Abhängig Erwerbstätige - darunter Ausländer - in Bayern 2011 nach Altersgruppen, Familienstand, normalerweise und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, Berufsbereichen, Wirtschaftsunterbereichen, allgemeinem Schulabschluss, beruflichem Bildungsabschluss und Art der ausgeübten Tätigkeit ... 56 Textteil

Vorbemerkungen ...

Begriffe des Mikrozensus ...

Abkürzungen ...

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3 Erwerbslose

3.1 Erwerbslose in Bayern 2011 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Familienstand und Altersgruppen ... 63

3.2 Erwerbslose in Bayern 2011 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten Erwerbstätigkeit ... 65

3.3 Erwerbslose - darunter Ausländer - in Bayern 2011 nach Familienstand, Altersgruppen, Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten Tätigkeit ... 66

3.4 Erwerbslose in Bayern 2011 nach Dauer der Arbeitsuche und Altersgruppen ... 72

3.5 Erwerbslose in Bayern 2011 nach Art der Arbeitsuche, Art der gesuchten Tätigkeit und Dauer der Arbeitsuche ... 73

3.6 Erwerbslose in Bayern 2011 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Umständen der Arbeitsuche und Altersgruppen ... 74

4 Nichterwerbspersonen

4.1 Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter in Bayern 2011 nach Zeitpunkt der Beendigung der letzten Erwerbstätigkeit und Altersgruppen ... 78

4.2 Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter in Bayern 2011 nach wichtigstem Grund für die Beendigung der letzten Erwerbstätigkeit und Altersgruppen ... 79

4.3 Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter - darunter Ausländer - in Bayern 2011 nach Familienstand, Altersgruppen, Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten Erwerbstätigkeit ... 80

Anhang

82

Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Tiefengliederung für den Mikrozensus ...

(5)

Vorbemerkungen

Im Rahmen des Mikrozensus werden jährlich in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Zählbe- zirken, die 1 % der Bevölkerung repräsen- tieren, die dort wohnenden Haushalte zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. In Bayern wurden im Jahr 2011 dabei rund 125 000 Personen in etwa 1 600 Gemeinden von fast 200 Interviewerinnen und Interviewern gleichmäßig verteilt über die Kalenderwochen des Jahres um Auskunft gebeten.

Die Hauptaufgabe des Mikrozensus besteht darin, zwischen den großen Strukturerhebun- gen, den Volks- und Berufszählungen, laufend die wichtigsten bevölkerungs- und erwerbssta- tistischen Strukturdaten und deren Verände- rung zu ermitteln. Rechtsgrundlage für die Er- hebung ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S.

1350), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge- setzes vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781).

Referenzzeitraum

Bis zum Erhebungsjahr 2004 war für den Mik- rozensus das Konzept der festen Berichtswo- che kennzeichnend, d. h. die meisten Fragen bezogen sich auf die Gegebenheiten in einer festgelegten Berichtswoche im Jahr. In der Re- gel handelte es sich dabei um die letzte feier- tagsfreie Woche im April. Die Mikrozensuser- gebnisse bis 2004 lieferten somit eine Mo- mentaufnahme der Verhältnisse im Frühjahr und waren – je nach Merkmal mehr oder weni- ger stark – durch saisonale Effekte beeinflusst.

Ab 2005 wird der Mikrozensus als kontinuierli- che Erhebung mit gleitender Berichtswoche durchgeführt. Bei dieser Erhebungsform wird das gesamte Befragungsvolumen gleichmäßig auf alle Kalenderwochen des Jahres verteilt, wobei die letzte Woche vor der Befragung die Berichtswoche darstellt.

Vergleichbarkeit

Aus den vorangegangenen Ausführungen folgt, dass die vorliegenden Ergebnisse des Mikro- zensus mit den Jahresergebnissen früherer Mikrozensuserhebungen bis 2004 wegen der unterschiedlichen Referenzwochen nur bedingt vergleichbar sind.

Erhebungsbereich

Die Erhebung erstreckt sich auf die gesamte Wohnbevölkerung in Deutschland. Dazu gehö- ren Personen in Privathaushalten und Gemein-

schaftsunterkünften am Haupt- und Neben- wohnsitz. Nicht zum Erhebungsbereich gehö- ren Angehörige ausländischer Streitkräfte so- wie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Fami- lienangehörigen. Personen ohne Wohnung (Obdachlose) haben im Mikrozensus keine Er- fassungschance.

Teil I der Statistischen Berichte A VI 2 enthält zusammengefasste Strukturdaten aus dem be- völkerungs- und erwerbsstatistischen wie aus dem haushalts- und familienstatistischen Teil der Erhebung.

Der vorliegende Bericht (Teil II der Ergebnisse des Mikrozensus) beinhaltet sachlich tiefge- gliederte Ergebnisse über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt.

Teil IV enthält in sachlich tiefer Gliederung die haushalts- und familienstatistischen Ergebnis- se des Mikrozensus.

Im Teil V werden auch Ergebnisse für Regie- rungsbezirke und Regionen veröffentlicht.

Der Bericht A VI 2 – S1 ergänzt im vierjähri- gen Abstand die Berichterstattung aus dem Mikrozensus mit Angaben über die überwie- gend ausgeübte Tätigkeit.

Im Bericht A VI 2 – S3 werden im zweijährigen Abstand Daten des Mikrozensus mit Ergebnis- sen aus dem Bereich Berufe und Ausbildung veröffentlicht.

Im Bericht A VI 2 – S4 wurden im Jahr 2009 Ergebnisse aus dem im vierjährigen Abstand erhobenen Zusatzprogramm zum Pendlerver- halten veröffentlicht.

Im Bericht A VI 2 – S5 wurden im Jahr 2010 erstmals Ergebnisse aus dem im vierjährigen Abstand erhobenen Zusatzprogramm zu Ge- sundheitsmerkmalen veröffentlicht.

Wie bei jeder Stichprobenstatistik muss auch

beim Mikrozensus mit Zufallsfehlern gerechnet

werden. Diese sind umso größer, je schwächer

eine Merkmalskombination besetzt ist und je

ungleichmäßiger die räumliche Verteilung der

Merkmalsträger (Elemente) ist. In den Tabellen

werden daher Werte unter 5 000 (weniger als

50 Fälle in der Stichprobe) nicht nachgewie-

sen, da sie mit einem einfachen relativen Stan-

dardfehler von über 15 % behaftet sind. Werte

zwischen 5 000 und 10 000 sind mit einem

Standardfehler von über 10 % in ihrer Aussa-

gekraft eingeschränkt. Erst ab Beset-

zungszahlen von 50 000 oder mehr wird ein

einfacher relativer Standardfehler von 5 % oder

weniger erreicht.

(6)

Begriffe des Mikrozensus

Abhängig Erwerbstätige

Hierzu rechnen Beamte/Beamtinnen, Arbeiter/

-innen, Angestellte und Auszubildende.

Allgemein bildender Schulabschluss

- Der Haupt-(Volks-)schulabschluss kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erreicht werden (derzeit 9 bis 10 Schuljahre). Das Be- rufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche oh- ne Ausbildungsvertrag auf eine berufliche Aus- bildung vor. Die Schüler können dabei ihre Schulpflicht erfüllen und gleichzeitig unter Um- ständen den Hauptschulabschluss erwerben.

- Der Abschluss der allgemeinbildenden po- lytechnischen Oberschule in der ehemali- gen DDR war der Abschluss einer Regelschule für alle schulpflichtigen Kinder in der ehemali- gen DDR.

- Der Realschulabschluss (Mittlere Reife) oder gleichwertiger Abschluss ist das Ab- schlusszeugnis u.a. einer Realschule (oder Mittelschule), eines Realschulzweiges an Ge- samtschulen oder einer Abendrealschule. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder das Ab- schlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder Be- rufsfachschule.

- Die Fachhochschulreife kann an einer be- ruflichen Schule (z.B. Fachhochschule, berufli- ches Gymnasium, Berufsfachschule), aber auch an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss der 12. Klasse eines Gymnasiums erworben werden.

- Die allgemeine Hochschulreife kann an ei- ner allgemein bildenden Schule mit Abschluss eines Gymnasiums, dem Gymnasialzweig ei- ner integrierten Gesamtschule oder konnte an der erweiterten Oberschule in der ehemaligen DDR erworben werden. Die fachgebundene Hochschulreife wird an einer entsprechenden beruflichen Schule erreicht (u.a. berufliches Gymnasium, Berufsfachschule; Fachakade- mie).

Alter

Die Darstellung von Ergebnissen nach Alters- gruppen erfolgt nach der so genannten Alters- jahrmethode. Die Angaben beziehen sich auf die Berichtswoche. In den zu einer festen Be- richtswoche durchgeführten Mikrozensen bis einschl. 2004 war dies in der Regel die letzte feiertagsfreie Woche im April. Ab dem unterjäh- rigen Mikrozensus 2005 mit gleitender Be- richtswoche ist dies die Woche, die der Befra- gungswoche vorangeht.

Arbeit suchende Nichterwerbspersonen Das sind Personen, die in den letzten vier Wo- chen aktive Schritte der Arbeitsuche unter- nommen haben, aber für den Arbeitsmarkt nicht sofort verfügbar sind. Diesem Personen- kreis wurden auch jene nicht sofort verfügba- ren Nichterwerbstätigen zugerechnet, die ihre Arbeitsuche bereits abgeschlossen haben und innerhalb von drei Monaten eine Tätigkeit auf- nehmen.

Diese Abgrenzung ermöglicht es, die veröffent- lichten Ergebnisse der Mikrozensen bis 2004 zur Erwerbslosigkeit durch Addition der Zahl der Erwerbslosen und der Zahl der Arbeit su- chenden Nichterwerbspersonen fortzuschrei- ben. Die Arbeit suchenden Nichterwerbstätigen setzen sich zusammen aus den Erwerbslosen und den Arbeit suchenden Nichterwerbsperso- nen.

Arbeitszeit

Im Mikrozensus wird die normalerweise gelei- stete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche er- hoben. Bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berück- sichtigt (z.B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die „normale“ Ar- beitszeit kann von der tariflich vereinbarten Ar- beitszeit abweichen, wenn regelmäßig wö- chentlich Überstunden geleistet werden. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Be- richtswoche enthält z.B. auch unregelmäßig geleistete Überstunden, jedoch keine urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten.

Art des Arbeitsvertrages

Bei der Art des Arbeitsvertrages wird unter- schieden nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.

Ausländer

Ausländer/innen sind Personen, die nicht Deut- sche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Da- zu zählen auch Staatenlose und Personen mit

"ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländern.

Auszubildende

Auszubildende in anerkannten Ausbildungsbe-

rufen sind Personen, die in praktischer Berufs-

ausbildung stehen (einschl. Praktikanten und

Volontäre). Normalerweise münden kaufmän-

nische und technische Ausbildungsberufe in

einen Angestelltenberuf, gewerbliche Ausbil-

dungsberufe in einen Arbeiterberuf ein. Die

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Auszubildenden sind, sofern nicht gesondert nachgewiesen, in den Zahlen der Angestellten bzw. Arbeiter/innen enthalten.

Beruflicher Ausbildungs-/Hochschul- abschluss

- Zur Lehre und Berufsausbildung werden der Abschluss im dualen System, d.h. Ausbil- dung im Ausbildungsbetrieb und Berufsschule, der zweijährige Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, der berufsqualifizierende Abschluss an einer Berufsfachschule z.B. Höhere Handelsschule, oder der Abschluss einer einjährigen Schule des Gesundheitswesens gerechnet.

- Der Fachschulabschluss beinhaltet den Ab- schluss einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesundheitswesens, den Abschluss einer Fach- oder Berufsakademie bzw. der Fach- schule der ehemaligen DDR.

- Meister-/Technikerausbildung liegt vor, wenn der (oder die) Befragte eine Meisterprü- fung vor einer Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.) abgelegt hat. Technikerschulen werden in der Regel freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung oder praktischen Berufser- fahrung, teilweise auch nach langjähriger prak- tischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nach- weis einer fachspezifischen Begabung besucht und vermitteln eine vertiefte berufliche Fachbil- dung.

- Der Fachhochschulabschluss (auch Inge- nieurschulabschluss) beinhaltet das Studium an Fachhochschulen. Gleichwertig sind hier auch die früheren Ausbildungsgänge an Höhe- ren Fachschulen für Sozialwesen, Sozialpäda- gogik, Wirtschaft usw. und an Polytechniken sowie früheren Ingenieurschulen anzusehen.

Der Abschluss einer Verwaltungsfachhoch- schule beinhaltet das Studium an einer Verwal- tungsfachhochschule zwecks Ausbildung von Nachwuchskräften für den gehobenen nicht- technischen Dienst des Bundes und der Län- der.

- Als Hochschulabschluss gelten Abschlüsse an Universitäten, Gesamthochschulen, Fern- universitäten, technischen Hochschulen und pädagogischen sowie theologischen und Kunst- und Musikhochschulen.

- Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Ab- schlussprüfung voraus, kann aber auch in eini- gen Fällen der erste Abschluss sein.

Beteiligung am Erwerbsleben (Erwerbskon- zept)

Nach dem dem Mikrozensus zu Grunde lie- genden Labour-Force-Konzept der ILO gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen.

Der Mikrozensus richtet sich an Haushalte und die darin lebenden Personen. Die Beteiligung am Erwerbsleben wird daher von der Person aus gesehen, im Unterschied zu Erhebungen, in denen Betriebe und Unternehmen über die von ihnen Beschäftigten befragt werden. Für die Darstellung der Ergebnisse der am Er- werbsleben überhaupt beteiligten Personen wird im Mikrozensus das „Erwerbskonzept“

zugrunde gelegt. Im „Erwerbskonzept“ gelten als Erwerbspersonen alle Personen, die wäh- rend eines Berichtszeitraumes (Berichtswoche) in einem Arbeitsverhältnis stehen, als Selb- ständige oder Mithelfende Familienangehörige arbeiten sowie Erwerbslose. Alle Erwerbstätig- keiten dieser Personen sind für die begriffliche Zuordnung gleichwertig, ohne Rücksicht da- rauf, ob es sich um eine hauptberufliche Tätig- keit oder um eine Nebentätigkeit, z.B. eines Rentners, Pensionärs oder dgl. handelt. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit spielt für die Zu- ordnung dieser Personen zum Erwerbskonzept keine Rolle. Nach diesem Konzept gelten da- her auch alle Personen mit einer „geringfügi- gen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversi- cherungsregelungen als erwerbstätig. Eine ge- ringfügige Beschäftigung trifft dann zu, wenn der Verdienst nicht mehr als 400 EURO (Mini- Job) im Jahresdurchschnitt pro Monat beträgt.

Eine Beschäftigung gilt auch als geringfügig, wenn sie auf höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage während des Jahres begrenzt ist.

Bevölkerung am Ort der alleinigen bezie- hungsweise Hauptwohnung

Für die Darstellung von Ergebnissen des Mik-

rozensus auf Individualebene – ohne Bezug

zum Haushalts- und Familien- beziehungswei-

se Lebensformkontext – wird die „Bevölkerung

am Ort der alleinigen beziehungsweise Haupt-

wohnung“ zu Grunde gelegt. Zur „Bevölkerung

(am Ort der alleinigen beziehungsweise

Hauptwohnung)“ gehören nach diesem Bevöl-

kerungsbegriff alle Personen mit nur einer

Wohnung sowie Personen mit mehreren Woh-

nungen am Ort ihrer Hauptwohnung. Dies ist

die vorwiegend genutzte Wohnung einer Per-

son. Zur „Bevölkerung (am Ort der alleinigen

beziehungsweise Hauptwohnung)“ zählen alle

gemeldeten Ausländer/innen (einschließlich

der Staatenlosen). Aus melderechtlichen

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Gründen werden Soldat(en)/innen im Grund- wehrdienst oder auf Wehrübung der Wohnge- meinde vor ihrer Einberufung zugeordnet. Ent- sprechend wird bei Patient(en)/innen in Kran- kenhäusern sowie bei Personen in Untersu- chungshaft verfahren. Berufssoldat(en)/innen, Soldat(en)/innen auf Zeit, Angehörige der Bun- despolizei und der Bereitschaftspolizei in Ge- meinschaftsunterkünften werden ebenso wie die Strafgefangenen sowie alle Dauerinsassen von Gemeinschaftsunterkünften und das in diesen Unterkünften wohnende Personal so- wohl in den Gemeinden, in denen diese Unter- künfte liegen, als auch in den Gemeinden, in denen sie eventuell einen weiteren Wohnsitz haben, erfasst. Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländi- schen diplomatischen und konsularischen Ver- tretungen mit ihren Familienangehörigen wer- den grundsätzlich nicht statistisch ermittelt.

Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften Zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählen alle Personen, die dort wohnen und nicht für sich wirtschaften, das heißt keinen ei- genen Haushalt führen. Vorübergehend Anwe- sende in Gemeinschaftsunterkünften, zum Bei- spiel Gäste in Hotels oder Ähnliches, Pati- ent(en)/innen in Krankenhäusern, Heil-, Pfle- geanstalten, Insassen von geschlossenen Heimen oder Mitbewohner/innen in Klöstern, die sich dort nur vorübergehend, das heißt we- niger als drei Monate aufhalten, werden nicht in die Erhebung einbezogen. Kranke in Heil- und Pflegeanstalten oder Sanatorien oder Ähnli- ches werden nur dann in die Erhebung einbe- zogen, wenn sie wegen der Länge des Aufent- haltes dort gemeldet sind oder außerhalb der Einrichtung keinen weiteren Wohnsitz (Wohn- raum) haben. Ausländische Arbeitneh- mer/innen in Arbeitsunterkünften werden in die Befragung einbezogen. Im Gegensatz zu Pri- vathaushalten werden im Mikrozensus nicht al- le Bewohner/innen von Gemeinschaftsunter- künften befragt. Die Auswahl erfolgt in den ausgewählten Gemeinschaftsunterkünften über vorgegebene Buchstaben für Nachnamen.

Dieser Auswahl liegen besondere Regeln zu Grunde. Für diese Personen gibt die Auswahl- bezirksbeschreibung durch bestimmte Buch- stabenkombinationen für die Nachnamen eine Auswahl vor (zum Beispiel alle Nachnamen beginnend mit „HET-PAP“ oder mit „GLE- LAT“). Nur diese Bewohner/innen werden be- fragt.

Bevölkerung (Lebensformenkonzept) Grundlage für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus nach dem Lebensformenkon- zept ist die sog. „Bevölkerung (Lebensformen- konzept)“. Sie wird von der Bevölkerung in Pri- vathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Nicht zur „Bevölkerung (Le- bensformenkonzept)“ gehört die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften. Personen mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und ein oder mehrere Nebenwohnsitze) werden bei der „Be- völkerung (Lebensformenkonzept)“ – im Ge- gensatz zur Bevölkerung in Privathaushalten – nur einmal erfasst. Zur „Bevölkerung (Lebens- formenkonzept)“ zählen – unabhängig vom ei- genen Aufenthaltsort zum Berichtszeitpunkt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) – alle Mitglieder einer Familie/Lebensform (z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Kindern), deren Be- zugsperson (s. Bezugsperson der Fami- lie/Lebensform) am Ort der Hauptwohnung lebt. Insofern können einzelne Personen selbst am Nebenwohnsitz leben, während sie gleich- zeitig – entsprechend dem Wohnsitz der Be- zugsperson ihrer Familie/Lebensform – zur

„Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ zählen.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Mehr- fachzählungen von Personen mit mehreren Wohnsitzen zu vermeiden. Gleichzeitig kann die betrachtete Lebensform als eine geschlos- sene zusammengehörige Einheit abgebildet werden, auch wenn einzelne Mitglieder zeitwei- lig abwesend sind.

Erwerbslose

Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstä- tigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d.h. innerhalb von zwei Wochen, für die Auf- nahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Ar- beitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden. Zu beachten ist, dass das Verfügbarkeitskriterium bei den veröf- fentlichten Erwerbslosenzahlen der Mikrozen- sen bis einschließlich 2004 nicht berücksichtigt wurde. Die Unterschiede zwischen den Er- werbslosen und den Arbeitslosen der Bunde- sagentur für Arbeit (BA) sind erheblich. Einer- seits können nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein.

Andererseits zählen Arbeitslose, die eine ge-

ringfügige Tätigkeit ausüben, nach ILO-

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Definition nicht als Erwerbslose, sondern als Erwerbstätige.

Erwerbspersonen

Nach dem sog. „Erwerbskonzept“ sind das alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (In- länderkonzept), die während des Berichtszeit- raumes (Berichtswoche) eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit aus- üben oder suchen (Selbständige, Mithelfende Familienangehörige, abhängig Erwerbstätige), unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Ar- beitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich zu- sammen aus den Erwerbstätigen und den Er- werbslosen.

Erwerbsquote

Prozentualer Anteil der Erwerbspersonen (Er- werbstätige und Erwerbslose) an der Bevölke- rung. In vielen Fällen erfolgt der Ausweis von Erwerbsquoten ausschließlich für Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jah- ren.

Erwerbstätige

Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von 15 oder mehr Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbständige/r bzw. als Mithel- fende/r Familienangehörige/r gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen.

Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Tä- tigkeit um eine regelmäßig oder nur gelegent- lich ausgeübte Tätigkeit handelt. Darüber hin- aus gelten auch solche Personen als Erwerbs- tätige, bei denen zwar eine Bindung zu einem Arbeitgeber besteht, die in der Berichtswoche jedoch nicht gearbeitet haben, weil sie z.B. Ur- laub (auch Sonderurlaub) hatten oder sich im Erziehungsurlaub befanden. Auch Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen sind als erwerbstätig erfasst, ebenso Soldaten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende.

Familienstand

Es wird unterschieden zwischen ledig, verhei- ratet zusammen lebend (Ehepaare), verheiratet getrennt lebend, geschieden und verwitwet.

Personen, deren Ehepartner/in vermisst wird, gelten als verheiratet und Personen, deren Ehepartner/in für tot erklärt worden ist, als ver- witwet. Verheiratet getrennt Lebende sind sol- che Personen, deren Ehepartner/in sich zum Berichtszeitpunkt zeitweilig oder dauernd nicht

im befragten Haushalt aufgehalten und für den der/die befragte Ehepartner/in keine Auskünfte erteilt hat.

Gemeindegrößenklassen

Die Gliederung der Ergebnisse nach Gemein- degrößenklassen richtet sich nach der Ein- wohnerzahl der Gemeinden am 31.12. des Jahres vor der Erhebung.

Geringfügig Beschäftigte

Nach dem ILO-Erwerbskonzept (siehe Beteili- gung am Erwerbsleben) gelten alle Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Die Versicherungspflicht dieser Beschäftigungsverhältnisse ist geregelt in § 7 SGB V. Wann eine geringfügige Tätigkeit vor- liegt, ergibt sich aus § 8 SGB IV (u.a. bei einer Arbeitszeit von längstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjah- res und einem Einkommen, das einen monatli- chen Höchstbetrag nicht überschreitet). Die Geringfügigkeitsgrenze des monatlichen Ar- beitsentgeltes ist seit dem 1. April 2003 für das gesamte Bundesgebiet einheitlich in Höhe von 400 Euro festgeschrieben.

Nettoeinkommen

Ermittelt wird die Gesamthöhe des individuel- len Nettoeinkommens durch eine Selbsteinstu- fung der Befragten in vorgegebene Einkom- mensgruppen. Die Einkommensangaben kön- nen auch andere Einkommensquellen als die ausgeübte berufliche Tätigkeit enthalten. Das monatliche Nettoeinkommen setzt sich also aus der Summe aller Einkommensarten zu- sammen. Zu den wichtigsten Einkommensar- ten werden gerechnet: Lohn oder Gehalt, Grati- fikation, Unternehmereinkommen, Arbeitslo- sengeld I, Leistungen nach Hartz IV, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen aus einer Pflegeversicherung, Krankengeld, sonstige Unterstützung, Elterngeld, Rente, Pension, Vorruhestandsgeld, Betriebsrente, Leistungen aus einer Lebensversicherung, Kindergeld, Wohngeld, eigenes Vermögen, Vermietung/Verpachtung, Zinsen, Altenteil, BA- föG, Stipendien, Alimentationszahlungen, pri- vate Unterstützungen, Sachbezüge (Natu- ralbezüge, Deputate), außerdem Zuschüsse zum Vermögenswirksamen Sparen, Vorschüs- se und ggf. der vom Arbeitgeber getragene An- teil einer Werkswohnungsmiete u.ä.

Das monatliche Nettoeinkommen aus einer

Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Bruttoein-

(10)

kommen abzüglich Steuern und Sozialversi- cherung (ggf. auch abzüglich der Beiträge für private, kommunale oder staatliche Zusatzver- sorgungskassen). Bei unregelmäßigem Ein- kommen sowie bei Selbständigen, bei denen nur der Nettobetrag des gesamten Jahres be- kannt ist, wird der Nettodurchschnitt im Jahr verwendet. Bei Personen, die in der Haupter- werbstätigkeit selbständige Landwirte sind, wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.

Nichterwerbspersonen

Nichterwerbspersonen sind Personen, die kei- ne – auch keine geringfügige – auf Erwerb ge- richtete Tätigkeit ausüben oder suchen. Perso- nen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen. Sie sind nach dem ILO-Konzept weder als erwerbstätig noch als erwerbslos einzustufen.

Nichterwerbstätige

Zu den Nichterwerbstätigen zählen alle Perso- nen, die nicht zu dem Personenkreis der Er- werbstätigen zählen (siehe Erwerbstätige).

Normalerweise geleistete Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit.

Staatsangehörigkeit

Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimm- ten Staat verstanden. Personen, die Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, werden als Deutsche nachgewiesen.

Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit ange- ben, werden ebenfalls als Deutsche erfasst.

Stellung im Beruf

Nach der Stellung im Beruf wird bei den Er- werbstätigen zwischen Selbständigen, mithel- fenden Familienangehörigen sowie Abhängi- gen, also Beamten, Angestellten und Arbeitern unterschieden.

- Angestellte sind alle nichtbeamteten Ge- haltsempfänger. Sie arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwal- tungsberufen. Leitende Angestellte ohne Mitei- gentümerschaft, in das Angestelltenverhältnis übernommene Meister, Gemeindeschwestern, Nonnen und andere in ihren kirchlichen Häu- sern Tätige zählen zu den Angestellten. Nach- dem Anfang 2005 die arbeits- und sozialrecht- liche Unterscheidung zwischen Arbeiter/innen und Angestellten aufgehoben worden ist, be- ruht die Klassifikation auf einer Selbsteinstu- fung.

Zu den Angestellten werden auch die geringfü- gig beschäftigten Schüler, Studenten, Rentner und Pensionäre gerechnet.

- Arbeiter/innen sind alle Lohnempfän- ger/innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode. Ebenfalls zu den Arbeiter(n)/innen rechnen die Heimarbei- ter/innen und Hausgehilf(en)/innen. Anfang 2005 wurde die arbeits- und sozialrechtliche Unterscheidung zwischen Arbeiter/innen und Angestellten aufgehoben. Deshalb beruht die Klassifikation auf einer Selbsteinstufung.

- Beamte sind Personen in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körper- schaften des öffentlichen Rechts (einschließ- lich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter/innen und Sol- dat(en)/innen (einschließlich Wehrpflichtige).

- Unbezahlt mithelfende Familienange- hörige sind Personen, die ohne Arbeitsrechts- verhältnis und Lohn- oder Gehaltsempfang in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrie- ben eines Familienangehörigen mitarbeiten und keine Sozialversicherungspflichtbeiträge zahlen.

- Selbständige sind Personen, die einen Be- trieb oder eine Arbeitsstätte als Eigentümer/in, Miteigentümer/in, Pächter/in oder selbständi- ge(r) Handwerker/in leiten sowie selbständige Handelsvertreter/innen usw., also auch freibe- ruflich Tätige, nicht jedoch Personen, die in ei- nem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereiches selb- ständig disponieren können (z.B. selbständige Filialleiter/innen).

Tatsächlich geleistete Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit.

Überwiegender Lebensunterhalt

Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeich- net die Unterhaltsquelle, aus welcher haupt- sächlich die Mittel für den Lebensunterhalt be- zogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abgestellt. Im Mikro- zensus 2011 wurden folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts erhoben:

„Eigene Erwerbstätigkeit, Berufstätigkeit“, „Ar-

beitslosengeld I“, „Rente, Pension“, „Nicht aus

eigenen Einnahmequellen, sondern aus Ein-

künften der Eltern, des Ehepartners/der Ehe-

partnerin, des Lebenspartners/der Lebenspart-

nerin oder anderer Angehöriger“, „Eigenes

Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung,

Verpachtung, Altenteil“, „Laufende Hilfe zum

Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter so-

wie bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in

(11)

besonderen Lebenslagen (z.B. Eingliede- rungshilfe, Hilfe zur Pflege)“, „Leistungen nach Hartz IV (ALG II, Sozialgeld)“, „Sonstige Unter- stützungen z.B. BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendium, Pflegeversicherung, Asylbewer- berleistungen, Pflegegeld für Pflegekinder“ und

„Elterngeld“.

Wirtschaftsbereiche Siehe Anhang

Wirtschaftsunterbereiche Siehe Anhang

Wirtschaftszweige

Für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird ab 2009 die „Klassifi- kation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)", Tiefengliederung für den Mikro- zensus (siehe Anhang) verwendet, die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet. Insbesondere bei den Ergebnisdar- stellungen nach Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus bis 2008 auch bei gleichlautenden Benennungen der einzel- nen Kategorien nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben ist. Dadurch ergeben sich zwangsläu- fig Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der entsprechenden Tabellen mit früheren Jahren.

Die Zusammenfassung der einzelnen Wirt- schaftszweige zu Abschnitten, Abteilungen und Gruppen kann dem Anhang entnommen wer- den.

Bei der Verwendung von nach Wirtschafts- zweigen gegliederten Zahlen des Mikrozensus ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Er- werbstätigen den Wirtschaftszweigen nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Einheit (nicht des Unternehmens), in der sie beschäftigt sind, zugeordnet sind. Zum ande- ren darf nicht übersehen werden, dass die An- gaben des wirtschaftlichen Schwerpunktes des Betriebes bei Personenbefragungen nicht so genau sein kann wie bei Betriebsbefragungen.

Wöchentliche Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit.

Abkürzungen

BAföG Bundesausbildungsförde- rungsgesetz

bzw. beziehungsweise

dar. darunter

dav. davon

gesch. geschieden ggf. gegebenenfalls

ILO International Labour Organiza- tion

unbez. mith. unbezahlt mithelfend verh. verheiratet

verw. verwitwet

WZ Wirtschaftszweige

z.B. zum Beispiel

(12)

1 Bevölkerung

Ins- gesamt

Eigene Erwerbs-/

Berufs- tätigkeit

Arbeits- losengeld I, Leistungen

nach Hartz IV

Rente und Pension

Einkünfte von Ange- hörigen

eigenes Vermögen, Vermietung,

Zinsen, Altenteil

Laufende Hilfe zum Lebens-

unterhalt 1)

sonstige Unter- stützungen (z.B. BAföG)

Eltern- geld

1 000 I n s g e s a m t

Erwerbstätige Selbständige

unter 20 / / / - / - - - -

20 - 40 177 166 / - (6) / / / /

40 - 60 476 448 / / 13 (7) / / /

60 - 65 71 63 / / / / - / -

65 oder mehr 55 33 - 18 / / - - -

Zusammen 781 710 / 25 23 13 / / /

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

unter 20 / / - / / - - / -

20 - 40 10 (5) / - / - - / /

40 - 60 31 19 / / (9) / - / -

60 - 65 (8) / - / / / - - -

65 oder mehr 27 / - 21 / / - - -

Zusammen 79 29 / 25 20 / - / /

Beamte/Beamtinnen

unter 20 / / - - - -

20 - 40 116 115 - - / - - / /

40 - 60 187 185 - / / - - / /

60 - 65 28 28 - / - / - / -

65 oder mehr / / - / - - - - -

Zusammen 336 331 - / / / - / /

Angestellte 2)

unter 20 133 89 / - 44 - - / -

20 - 40 1 598 1 466 (6) / 86 / / 14 22

40 - 60 1 723 1 603 (8) 10 88 / / (7) /

60 - 65 151 126 / 14 (7) / / / -

65 oder mehr 47 12 - 31 / / - - -

Zusammen 3 653 3 297 16 56 225 (7) / 23 24

Arbeiter/-innen 3)

unter 20 111 81 / - 29 - / / /

20 - 40 604 556 (6) / 25 / (7) / /

40 - 60 846 759 12 13 48 / (9) / /

60 - 65 85 68 / (8) / / / / -

65 oder mehr 22 / / 16 / / / - -

Zusammen 1 668 1 468 21 38 107 / 18 (9) /

Zusammen

unter 20 252 174 / / 75 - / / /

20 - 40 2 506 2 309 14 / 121 / (9) 20 28

40 - 60 3 264 3 014 23 27 159 14 11 14 /

60 - 65 344 288 / 29 14 / / / -

65 oder mehr 151 51 / 87 (6) (6) / - -

Zusammen 6 516 5 836 42 145 377 27 22 38 30

Erwerbslose

unter 20 17 / / / 15 - - / /

20 - 40 90 / 46 / 33 / / / /

40 - 60 98 / 66 / 20 / / / -

60 - 65 17 / 13 / / / / - -

65 oder mehr / - / / - - / - -

Zusammen 223 / 127 / 68 (8) (5) / /

Erwerbspersonen

unter 20 269 174 / / 90 - / / /

20 - 40 2 595 2 311 60 / 154 (6) 10 23 29

40 - 60 3 362 3 016 88 29 179 18 14 16 /

60 - 65 361 288 18 29 15 (5) / / -

65 oder mehr 152 51 / 87 (6) (6) / - -

Zusammen 6 739 5 840 169 149 445 35 27 42 31

Nichterwerbspersonen

unter 20 2 103 / 16 / 2 061 / / 16 /

20 - 40 528 33 32 12 353 10 14 50 25

40 - 60 479 (9) 45 125 247 24 19 (10) /

60 - 65 387 / 17 267 79 13 (6) / -

65 oder mehr 2 320 - / 2 052 181 42 31 11 /

Zusammen 5 818 45 112 2 459 2 921 92 73 89 27

Insgesamt

unter 20 2 372 175 17 / 2 151 / / 17 /

20 - 40 3 124 2 344 92 14 507 16 24 72 54

40 - 60 3 841 3 025 133 155 426 41 33 25 /

60 - 65 747 289 36 296 94 18 (8) (5) -

65 oder mehr 2 472 51 / 2 140 187 48 31 11 /

Insgesamt 12 557 5 885 281 2 608 3 366 127 101 132 58

1.1 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt

Stellung im Beruf Alter von ... bis unter ... Jahren

Überwiegender Lebensunterhalt

(13)

1 Bevölkerung

Ins- gesamt

Eigene Erwerbs-/

Berufs- tätigkeit

Arbeits- losengeld I, Leistungen

nach Hartz IV

Rente und Pension

Einkünfte von Ange- hörigen

eigenes Vermögen, Vermietung,

Zinsen, Altenteil

Laufende Hilfe zum Lebens-

unterhalt 1)

sonstige Unter- stützungen (z.B. BAföG)

Eltern- geld

1 000

1.1 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt

Stellung im Beruf Alter von ... bis unter ... Jahren

Überwiegender Lebensunterhalt

M ä n n l i c h Erwerbstätige Selbständige

unter 20 / / / - / - - - -

20 - 40 120 117 / - / / / / /

40 - 60 322 311 / / / / / / -

60 - 65 53 48 / / / / - - -

65 oder mehr 42 27 - 13 - / - - -

Zusammen 539 504 / 17 / (9) / / /

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

unter 20 / / - / / - - / -

20 - 40 / / / - / - - / -

40 - 60 / / / - / / - - -

60 - 65 / / - / / / - - -

65 oder mehr 14 / - 13 / / - - -

Zusammen 24 / / 14 / / - / -

Beamte

unter 20 / / - - - -

20 - 40 64 64 - - / - - - /

40 - 60 114 114 - / - - - / -

60 - 65 20 19 - / - / - / -

65 oder mehr / / - / - - - - -

Zusammen 202 200 - / / / - / /

Angestellte 2)

unter 20 58 38 - - 20 - - / -

20 - 40 705 675 / / 19 / / (6) /

40 - 60 766 752 / / / / / / /

60 - 65 69 61 / (6) / / - / -

65 oder mehr 22 (6) - 15 - / - - -

Zusammen 1 619 1 532 (6) 25 40 / / 10 /

Arbeiter 3)

unter 20 81 60 / - 20 - / / -

20 - 40 444 427 / / (7) / / / /

40 - 60 548 527 (7) (6) / / / / /

60 - 65 55 48 / / / / / / -

65 oder mehr 11 / - (8) - / / - -

Zusammen 1 140 1 063 12 19 29 / 10 / /

Zusammen

unter 20 144 101 / / 41 - / / -

20 - 40 1 335 1 283 (6) / 28 / (6) (8) /

40 - 60 1 753 1 704 13 11 / (7) (6) (7) /

60 - 65 200 178 / 14 / / / / -

65 oder mehr 91 37 - 49 / / / - -

Zusammen 3 523 3 302 21 75 75 16 13 18 /

Erwerbslose

unter 20 (8) / / - (7) - - / -

20 - 40 47 / 25 / 16 / / / -

40 - 60 50 / 38 / / / / / -

60 - 65 10 / (8) / / / / - -

65 oder mehr / - - / - - / - -

Zusammen 116 / 73 / 29 (5) / / -

Erwerbspersonen

unter 20 152 101 / / 49 - / / -

20 - 40 1 382 1 284 31 / 44 / (7) (9) /

40 - 60 1 803 1 705 51 12 (9) (9) (8) (9) /

60 - 65 210 178 10 14 / / / / -

65 oder mehr 92 37 - 50 / / / - -

Zusammen 3 639 3 304 94 77 103 21 16 21 /

Nichterwerbspersonen

unter 20 1 068 / (8) / 1 046 / / (9) /

20 - 40 188 / 12 (6) 127 (5) (6) 27 /

40 - 60 131 / 24 62 19 11 (9) / -

60 - 65 162 / 10 135 / (7) / / -

65 oder mehr 978 - / 935 (7) 19 12 / -

Zusammen 2 526 (8) 56 1 139 1 204 43 31 45 /

Zusammen

unter 20 1 220 101 (9) / 1 095 / / (10) /

20 - 40 1 570 1 288 43 (7) 171 (9) 12 36 /

40 - 60 1 934 1 708 75 74 28 20 17 12 /

60 - 65 373 178 21 149 (6) 11 / / -

65 oder mehr 1 069 37 / 985 (7) 23 12 / -

Zusammen 6 165 3 312 150 1 216 1 307 65 47 66 /

(14)

1 Bevölkerung

Ins- gesamt

Eigene Erwerbs-/

Berufs- tätigkeit

Arbeits- losengeld I, Leistungen

nach Hartz IV

Rente und Pension

Einkünfte von Ange- hörigen

eigenes Vermögen, Vermietung,

Zinsen, Altenteil

Laufende Hilfe zum Lebens-

unterhalt 1)

sonstige Unter- stützungen (z.B. BAföG)

Eltern- geld

1 000

1.1 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt

Stellung im Beruf Alter von ... bis unter ... Jahren

Überwiegender Lebensunterhalt

W e i b l i c h Erwerbstätige Selbständige

unter 20 / / - - / - - - -

20 - 40 57 50 / - / / - / /

40 - 60 154 137 / / 13 / / / /

60 - 65 18 14 / / / / - / -

65 oder mehr 12 (6) - (5) / / - - -

Zusammen 242 207 / (8) 20 / / / /

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

unter 20 / - - - / - - - -

20 - 40 (7) / / - / - - / /

40 - 60 29 18 / / (8) / - / -

60 - 65 (6) / - / / / - - -

65 oder mehr 12 / - (9) / / - - -

Zusammen 55 25 / 11 16 / - / /

Beamtinnen

unter 20 / / - - - -

20 - 40 52 51 - - / - - / /

40 - 60 73 71 - / / - - - /

60 - 65 (8) (8) - - - / - - -

65 oder mehr / - - / - - - - -

Zusammen 134 131 - / / / - / /

Angestellte 2)

unter 20 75 51 / - 24 - - / -

20 - 40 893 792 / / 67 / / (8) 21

40 - 60 958 851 / (7) 86 / / / /

60 - 65 82 65 / (8) (6) / / / -

65 oder mehr 25 (6) - 16 / / - - -

Zusammen 2 033 1 765 (10) 32 185 / / 12 22

Arbeiterinnen 3)

unter 20 31 21 - - (9) - / / /

20 - 40 160 130 / / 18 / / / /

40 - 60 297 232 / (7) 47 / / / /

60 - 65 29 20 / / / / / / -

65 oder mehr 11 / / (7) / / - - -

Zusammen 528 405 (9) 19 78 / (7) / /

Zusammen

unter 20 108 73 / - 34 - / / /

20 - 40 1 170 1 026 (8) / 93 / / 12 26

40 - 60 1 510 1 310 (10) 16 156 (7) (5) (6) /

60 - 65 144 110 / 15 13 / / / -

65 oder mehr 60 15 / 38 (6) / - - -

Zusammen 2 992 2 533 21 69 302 11 (9) 19 28

Erwerbslose

unter 20 (9) / / / (7) - - / /

20 - 40 43 / 21 / 17 / / / /

40 - 60 48 / 27 / 15 / / / -

60 - 65 (7) / (5) / / - / - -

65 oder mehr / - / / - - - - -

Zusammen 107 / 55 / 40 / / / /

Erwerbspersonen

unter 20 117 73 / / 41 - / / /

20 - 40 1 213 1 027 29 / 110 / / 13 27

40 - 60 1 559 1 311 37 18 171 (8) (6) (7) /

60 - 65 150 110 (8) 15 14 / / / -

65 oder mehr 60 15 / 38 (6) / - - -

Zusammen 3 100 2 536 75 72 341 14 11 22 28

Nichterwerbspersonen

unter 20 1 035 / (7) / 1 015 / / (7) /

20 - 40 341 29 20 (6) 227 / (8) 23 24

40 - 60 349 (7) 21 64 228 13 (10) (6) /

60 - 65 224 / (7) 132 75 (6) / / -

65 oder mehr 1 343 - / 1 117 174 23 19 (8) /

Zusammen 3 292 37 56 1 321 1 718 49 42 44 26

Zusammen

unter 20 1 152 74 (8) / 1 056 / / (7) /

20 - 40 1 554 1 056 49 (7) 337 (7) 11 36 51

40 - 60 1 908 1 318 58 81 398 21 16 13 /

60 - 65 375 111 15 147 88 (8) / / -

65 oder mehr 1 403 15 / 1 155 180 24 19 (8) /

Zusammen 6 391 2 573 132 1 392 2 059 62 53 65 54

1) Einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Fällen (z.B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege).

2) Einschl. Auszubildende in anerkannten kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen;

einschl. geringfügig beschäftigter Schüler, Studenten, Rentner und Pensionäre.

3) Einschl. Auszubildende in anerkannten gewerblichen Ausbildungsberufen.

(15)

1 Bevölkerung

darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) 1 000

unter 5 m 271 X X 271 X

w 250 X X 250 X

i 521 X X 521 X

5 - 10 m 277 X X 277 X

w 270 X X 270 X

i 547 X X 547 X

10 - 15 m 318 X X 318 X

w 302 X X 302 X

i 621 X X 621 X

Zusammen m 866 X X 866 X

w 822 X X 822 X

i 1 688 X X 1 688 X

15 - 16 m 70 (6) / 64 /

w 69 / / 64 /

i 139 11 / 127 /

16 - 17 m 71 19 / 51 /

w 62 10 / 50 /

i 133 29 / 101 /

17 - 18 m 65 28 / 35 /

w 64 23 / 40 /

i 129 51 / 75 /

18 - 19 m 72 41 / 30 /

w 68 32 / 34 /

i 141 72 / 64 /

19 - 20 m 75 50 / 22 /

w 66 38 / 25 /

i 141 88 (6) 47 /

Zusammen m 354 144 (8) 202 (8)

w 330 108 (9) 213 (9)

i 684 252 17 415 17

20 - 21 m 75 49 / 24 /

w 72 41 / 29 /

i 148 89 (5) 53 /

21 - 22 m 77 53 / 21 /

w 74 46 / 26 /

i 150 98 (5) 47 /

22 - 23 m 85 58 / 24 /

w 76 52 / 22 /

i 161 110 (5) 46 /

23 - 24 m 76 52 / 20 /

w 78 54 / 22 /

i 154 106 (5) 42 /

24 - 25 m 82 61 / 18 /

w 78 56 / 19 /

i 159 117 (6) 36 /

Zusammen m 394 272 15 107 /

w 378 249 12 118 /

i 772 521 27 225 (5)

25 - 26 m 78 60 / 16 /

w 72 55 / 16 /

i 150 115 / 31 /

26 - 27 m 73 57 / 12 /

w 75 59 / 14 /

i 147 116 (5) 26 /

27 - 28 m 75 64 / 10 /

w 78 63 / 13 /

i 153 127 / 23 /

28 - 29 m 78 69 / (7) /

w 85 67 / 16 /

i 163 136 / 23 /

29 - 30 m 82 75 / / /

w 83 65 / 16 /

i 166 140 (5) 20 /

Zusammen m 385 325 11 49 /

w 393 309 (9) 75 /

i 778 634 20 124 /

1.2 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben

zusammen Alter von ... bis

unter ... Jahren (m = männlich, w = weiblich, i = insgesamt)

Bevölkerung insgesamt

davon

Erwerbstätige Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

(16)

1 Bevölkerung

darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) 1 000

1.2 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben

zusammen Alter von ... bis

unter ... Jahren (m = männlich, w = weiblich, i = insgesamt)

Bevölkerung insgesamt

davon

Erwerbstätige Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

30 - 31 m 89 82 / / /

w 79 64 / 14 /

i 168 146 / 18 /

31 - 32 m 81 74 / / /

w 81 64 / 14 /

i 161 138 (6) 18 /

32 - 33 m 80 74 / / /

w 76 61 / 14 /

i 156 134 / 18 /

33 - 34 m 76 70 / / /

w 77 60 / 14 /

i 153 130 (5) 17 /

34 - 35 m 80 75 / / /

w 73 57 / 15 /

i 154 132 / 18 /

Zusammen m 406 375 12 19 /

w 386 305 11 71 /

i 792 681 22 89 /

35 - 36 m 74 70 / / -

w 76 58 / 17 /

i 151 128 / 19 /

36 - 37 m 70 66 / / /

w 76 57 / 16 /

i 146 123 / 19 /

37 - 38 m 76 72 / / /

w 79 60 / 17 /

i 155 131 / 20 /

38 - 39 m 76 72 / / /

w 77 62 / 13 /

i 153 134 / 15 /

39 - 40 m 87 83 / / /

w 88 71 / 14 /

i 175 154 / 17 /

Zusammen m 384 363 (9) 13 /

w 396 308 11 77 /

i 781 670 20 90 /

40 - 41 m 93 86 / / /

w 86 69 / 15 /

i 179 155 / 20 /

41 - 42 m 95 88 / / /

w 93 76 / 15 /

i 187 164 / 19 /

42 - 43 m 104 99 / / /

w 101 81 / 17 /

i 205 180 / 20 /

43 - 44 m 111 105 / / /

w 106 88 / 15 /

i 217 193 (6) 18 /

44 - 45 m 111 103 / / /

w 103 87 / 13 /

i 214 190 (6) 18 /

Zusammen m 513 481 13 19 /

w 489 401 12 75 /

i 1 002 883 25 95 /

45 - 46 m 103 97 / / /

w 103 88 / 12 /

i 205 185 / 16 /

46 - 47 m 115 108 / (5) /

w 113 93 / 16 /

i 228 201 (6) 22 /

47 - 48 m 114 104 / (6) /

w 107 90 / 15 /

i 220 194 / 22 /

48 - 49 m 107 98 / (6) /

w 100 81 / 17 /

i 207 179 (5) 23 /

49 - 50 m 107 99 / (6) /

w 100 84 / 14 /

i 207 183 / 20 /

Zusammen m 546 507 12 27 /

w 522 435 12 75 /

i 1 069 942 24 103 (6)

(17)

1 Bevölkerung

darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) 1 000

1.2 Bevölkerung in Bayern 2011 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben

zusammen Alter von ... bis

unter ... Jahren (m = männlich, w = weiblich, i = insgesamt)

Bevölkerung insgesamt

davon

Erwerbstätige Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

50 - 51 m 101 92 / (7) /

w 102 85 / 15 /

i 204 178 / 22 /

51 - 52 m 96 88 / (6) -

w 103 83 / 16 /

i 199 171 (5) 23 /

52 - 53 m 96 87 / (7) /

w 89 72 / 14 /

i 184 158 / 21 /

53 - 54 m 95 86 / (7) /

w 92 73 / 17 /

i 188 159 / 24 /

54 - 55 m 92 80 / (9) /

w 91 71 / 18 /

i 183 151 / 27 /

Zusammen m 481 433 11 36 /

w 477 384 12 81 /

i 957 817 23 117 /

55 - 56 m 80 68 / (9) /

w 90 65 / 22 /

i 171 133 (6) 31 /

56 - 57 m 80 71 / (8) /

w 81 59 / 20 /

i 161 130 / 28 /

57 - 58 m 79 67 / (9) /

w 84 59 / 23 /

i 163 126 / 32 /

58 - 59 m 79 66 / 10 /

w 84 56 / 26 /

i 162 122 / 36 /

59 - 60 m 75 60 / 11 /

w 82 51 / 27 /

i 157 111 (7) 39 /

Zusammen m 394 332 13 48 /

w 420 289 13 118 /

i 814 622 26 166 /

60 - 61 m 75 52 / 20 /

w 81 44 / 35 /

i 156 96 / 55 /

61 - 62 m 76 47 / 27 /

w 79 35 / 43 /

i 156 82 / 70 /

62 - 63 m 78 45 / 31 /

w 76 27 / 46 /

i 154 73 / 77 /

63 - 64 m 74 29 / 44 /

w 72 21 / 50 /

i 146 50 / 93 /

64 - 65 m 69 27 / 41 -

w 67 16 / 50 /

i 136 43 / 91 /

Zusammen m 373 200 10 162 /

w 375 144 (7) 224 /

i 747 344 17 387 /

65 oder älter m 1 069 91 / 978 -

w 1 403 60 / 1 343 -

i 2 472 151 / 2 320 -

Insgesamt m 6 165 3 523 116 2 526 27

w 6 391 2 992 107 3 292 29

i 12 557 6 516 223 5 818 56

1) Einschl. nicht sofort verfügbare Nichterwerbstätige, die ihre Arbeitsuche bereits abgeschlossen haben und innerhalb von 3 Monaten eine Tätigkeit aufnehmen.

(18)

1 Bevölkerung

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

% 1) % 1) % 1) % 1)

I n s g e s a m t Insgesamt

unter 5 521 X X 521 X X X X X X X X

5 - 10 547 X X 547 X X X X X X X X

10 - 15 621 X X 621 X X X X X X X X

15 - 20 684 269 39,3 681 268 39,3 / / / - - -

20 - 25 772 548 70,9 729 518 71,1 42 29 68,5 / / /

25 - 30 778 654 84,1 575 498 86,6 191 147 76,7 12 10 83,3

30 - 35 792 703 88,7 373 349 93,5 389 327 84,0 30 27 90,1

35 - 40 781 690 88,4 231 214 92,7 499 431 86,2 51 46 90,9

40 - 45 1 002 907 90,5 234 217 92,7 666 595 89,4 102 95 93,0

45 - 50 1 069 966 90,4 178 161 90,4 742 667 89,9 148 138 93,1

50 - 55 957 841 87,8 121 103 84,7 687 609 88,6 149 129 86,9

55 - 60 814 648 79,7 76 60 78,8 603 481 79,8 135 107 79,5

60 - 65 747 361 48,3 53 25 46,9 550 270 49,0 144 66 45,8

15 - 65 8 396 6 587 78,4 3 252 2 413 74,2 4 373 3 556 81,3 771 618 80,2

65 - 70 618 82 13,2 41 (6) 13,8 444 59 13,3 133 17 12,6

70 - 75 729 47 6,4 43 / / 496 31 6,4 191 12 6,5

75 oder älter 1 124 24 2,1 65 / / 497 15 2,9 562 (7) 1,3

15 oder älter 10 868 6 739 62,0 3 401 2 423 71,2 5 810 3 661 63,0 1 657 654 39,5

Insgesamt 12 557 6 739 53,7 5 090 2 423 47,6 5 810 3 661 63,0 1 657 654 39,5

Männlich

unter 5 271 X X 271 X X X X X X X X

5 - 10 277 X X 277 X X X X X X X X

10 - 15 318 X X 318 X X X X X X X X

15 - 20 354 152 42,9 353 152 43,0 / / / - - -

20 - 25 394 287 72,9 383 277 72,4 11 10 90,4 / / /

25 - 30 385 336 87,2 318 271 85,4 65 62 95,9 / / /

30 - 35 406 387 95,4 229 216 94,3 167 162 97,0 (10) (9) 95,5

35 - 40 384 371 96,6 136 129 95,3 231 225 97,4 18 17 96,2

40 - 45 513 494 96,2 147 137 93,5 324 316 97,6 43 41 94,8

45 - 50 546 519 95,0 110 100 91,1 374 360 96,3 62 59 93,9

50 - 55 481 444 92,5 75 63 84,7 341 325 95,1 65 57 87,5

55 - 60 394 346 87,8 46 35 76,4 296 269 90,8 52 42 80,9

60 - 65 373 210 56,5 34 15 45,4 289 170 58,9 50 25 49,8

15 - 65 4 230 3 547 83,9 1 830 1 397 76,3 2 099 1 899 90,5 302 251 83,3

65 - 70 305 50 16,3 26 / / 241 40 16,5 38 (6) 16,6

70 - 75 339 27 8,0 24 / / 268 21 7,7 48 / /

75 oder älter 425 15 3,5 17 / / 302 11 3,7 105 / /

15 oder älter 5 299 3 639 68,7 1 897 1 404 74,0 2 910 1 971 67,7 492 264 53,7

Zusammen 6 165 3 639 59,0 2 763 1 404 50,8 2 910 1 971 67,7 492 264 53,7

Weiblich

unter 5 250 X X 250 X X X X X X X X

5 - 10 270 X X 270 X X X X X X X X

10 - 15 302 X X 302 X X X X X X X X

15 - 20 330 117 35,4 328 116 35,3 / / / - - -

20 - 25 378 260 68,8 347 241 69,6 31 19 60,5 / / /

25 - 30 393 318 81,0 257 226 88,1 127 85 66,8 (10) (8) 80,1

30 - 35 386 316 81,7 144 133 92,3 222 165 74,3 20 17 87,5

35 - 40 396 319 80,5 95 85 88,9 268 205 76,6 33 29 88,0

40 - 45 489 413 84,6 88 80 91,4 342 279 81,6 59 54 91,7

45 - 50 522 447 85,6 68 61 89,4 369 307 83,3 85 79 92,5

50 - 55 477 396 83,1 47 40 84,7 346 284 82,1 84 73 86,4

55 - 60 420 303 72,0 30 25 82,5 307 213 69,2 83 65 78,6

60 - 65 375 150 40,1 19 (9) 49,6 261 100 38,1 95 41 43,7

15 - 65 4 166 3 039 73,0 1 423 1 016 71,4 2 274 1 657 72,9 469 367 78,1

65 - 70 313 32 10,2 15 / / 203 19 9,5 96 11 11,0

70 - 75 390 20 5,0 20 / / 228 11 4,8 143 (8) 5,6

75 oder älter 700 (9) 1,3 47 / / 195 / / 458 / /

15 oder älter 5 569 3 100 55,7 1 504 1 019 67,7 2 900 1 690 58,3 1 165 390 33,5

Zusammen 6 391 3 100 48,5 2 327 1 019 43,8 2 900 1 690 58,3 1 165 390 33,5

Geschieden/Verwitwet

1 000 1 000 1 000 1 000

1.3 Bevölkerung, Erwerbspersonen sowie Erwerbsquoten in Bayern 2011 nach Staatsangehörigkeit, Altersgruppen und Familienstand

Alter von ...bis unter... Jahren

Insgesamt Ledig Verheiratet

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