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Teil II der Ergebnisse der 1%-Mikrozensuserhebung 2013

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Herausgegeben im November 2014

Statistische Berichte

Kennziffer A VI 2-2 j 2013

Teil II der Ergebnisse der 1%-Mikrozensuserhebung 2013

Bevölkerung und Erwerbstätige Bayerns 2013

Statistik und Datenverarbeitung rechnen.

(2)

Statistische Berichte

bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen- material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert.

Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung St.-Martin-Str. 47

81541 München

Zeichenerklärung

0

– /

·

...

x

mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit nichts vorhanden oder keine Veränderung keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht rechenbar

Angabe fällt später an

Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( )

p r s

Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann vorläufiges Ergebnis

berichtigtes Ergebnis geschätztes Ergebnis

Auf- und Abrundungen

Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die End- summen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzel- werte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.

Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

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E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de Telefon 089 2119-3205

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Inhaltsverzeichnis

5 6 11

1 Bevölkerung

1.1 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf,

Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt ... 12

1.2 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben ... 15

1.3 Bevölkerung, Erwerbspersonen sowie Erwerbsquoten in Bayern 2013 nach Staatsangehörigkeit, Altersgruppen und Familienstand ... 18

1.4 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, überwiegendem Lebensunterhalt und monatlichem Nettoeinkommen ... 21

1.5 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Altersgruppen und allgemeinem Schulabschluss ... 23

1.6 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Altersgruppen und Art des berufsbildenden bzw. Hochschulabschlusses ... 26

2 Erwerbstätige 2.1 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Wirtschaftsbereichen ... 29

2.2 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Familienstand ... 31

2.3 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Stellung im Beruf, Altersgruppen und Staatsangehörigkeit ... 33

2.4 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Stellung im Beruf und Wirtschaftsunterbereichen ... 34

2.5 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Wirtschaftsunterbereichen und Altersgruppen ... 36

2.6 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und Gemeinde- größenklassen ... 38

2.7 Erwerbstätige ohne Auszubildende - darunter Erwerbstätige, die zwei Erwerbstätigkeiten ausüben - in Bayern 2013 nach allgemeinem Schulabschluss, berufsbildendem bzw. Hochschulabschluss, Wirtschaftsbereich, Wirtschaftsunterbereich und Regelmäßigkeit der Ausübung der zweiten Erwerbstätigkeit ... 40

2.8 Erwerbstätige - darunter geringfügig Beschäftigte - in Bayern 2013 nach ausgewählten Merkmalen ... 41

2.9 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit, Stellung im Beruf, Altersgruppen, Familienstand, Wirtschaftsbereichen und monatlichem Nettoeinkommen ... 42

2.10 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Wirtschaftszweigen, Stellung im Beruf sowie abhängig Erwerbstätige nach normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden ... 48

2.11 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden ... 50

2.12 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Wirtschaftsbereichen, Stellung im Beruf und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ... 51

2.13 Erwerbstätige in Bayern 2013 nach Wirtschaftsbereichen bzw. Stellung im Beruf, tatsächlich in der Berichtswoche geleisteten Arbeitsstunden und Gründen für Mehr- bzw. Minderarbeit in der Berichtswoche ... 52

2.14 Abhängig Erwerbstätige - darunter Ausländer - in Bayern 2013 nach Altersgruppen, Familienstand, normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden, Wirtschaftsunterbereichen, Abschluss an einer allgemein bildenden Schule, beruflichem Bildungsabschluss, Art des Arbeitsvertrages und Dauer der Befristung ... 54

2.15 Abhängig Erwerbstätige - darunter Ausländer - in Bayern 2013 nach Altersgruppen, Familienstand, normalerweise und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, Berufsbereichen, Wirtschafts- unterbereichen, allgemeinem Schulabschluss, beruflichem Bildungsabschluss und Art der ausgeübten Tätigkeit ... 58 Vorbemerkungen ...

Begriffe des Mikrozensus ...

Abkürzungen ...

(4)

3 Erwerbslose

3.1 Erwerbslose in Bayern 2013 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Familienstand und Altersgruppen ... 65 3.2 Erwerbslose in Bayern 2013 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Wirtschaftsbereichen und

Stellung im Beruf der letzten Erwerbstätigkeit ... 67 3.3 Erwerbslose - darunter Ausländer - in Bayern 2013 nach Familienstand, Altersgruppen,

Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten Tätigkeit ... 68 3.4 Erwerbslose in Bayern 2013 nach Dauer der Arbeitsuche und Altersgruppen ... 74 3.5 Erwerbslose in Bayern 2013 nach Art der Arbeitsuche, Art der gesuchten Tätigkeit und

Dauer der Arbeitsuche ... 75 3.6 Erwerbslose in Bayern 2013 nach Dauer der Erwerbslosigkeit, Umständen der Arbeitsuche

und Altersgruppen ... 76 4 Nichterwerbspersonen

4.1 Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter in Bayern 2013 nach Zeitpunkt der Beendigung

der letzten Erwerbstätigkeit und Altersgruppen ... 80 4.2 Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter in Bayern 2013 nach wichtigstem Grund

für die Beendigung der letzten Erwerbstätigkeit und Altersgruppen ... 81 4.3 Nichterwerbspersonen im Alter von 15 Jahren oder älter - darunter Ausländer - in Bayern 2013 nach

Familienstand, Altersgruppen, Wirtschaftsbereichen und Stellung im Beruf der letzten

Erwerbstätigkeit ... 82 Anhang

84

Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) Tiefengliederung für den Mikrozensus ...

(5)

Vorbemerkungen

Im Rahmen des Mikrozensus werden jährlich in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Zählbezirken, die 1 % der Bevölkerung repräsentieren, die dort wohnenden Haushalte zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. In Bayern wurden im Jahr 2013 dabei rund 125 000 Personen in etwa 1 600 Gemeinden von fast 200 Interviewerinnen und Interviewern gleichmäßig verteilt über die Kalenderwochen des Jahres um Auskunft gebeten.

Die Hauptaufgabe des Mikrozensus besteht darin, zwischen den großen Strukturerhebungen, den Volks- und Berufszählungen, laufend die wichtigsten bevölkerungs- und erwerbsstatistischen Strukturdaten und deren Veränderung zu ermitteln. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Gesetz zur Durchführung einer Reprä- sentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikro- zensusgesetz 2005 – MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2578).

Die vorliegenden Ergebnisse des Mikrozensus 2013 wurden auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umge- stellt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 (Stichtag 9. Mai 2011) basieren. Die Mikrozensus-Hochrechnung in den Statisti- schen Berichten bis 2012 basiert hingegen auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987.

Referenzzeitraum

Bis zum Erhebungsjahr 2004 war für den Mikrozensus das Konzept der festen Berichtswoche kennzeich- nend, d. h. die meisten Fragen bezogen sich auf die Gegebenheiten in einer festgelegten Berichtswoche im Jahr. In der Regel handelte es sich dabei um die letzte feiertagsfreie Woche im April. Die Mikrozensusergeb- nisse bis 2004 lieferten somit eine Momentaufnahme der Verhältnisse im Frühjahr und waren – je nach Merkmal mehr oder weniger stark – durch saisonale Effekte beeinflusst.

Ab 2005 wird der Mikrozensus als kontinuierliche Erhebung mit gleitender Berichtswoche durchgeführt. Bei dieser Erhebungsform wird das gesamte Befragungsvolumen gleichmäßig auf alle Kalenderwochen des Jah- res verteilt, wobei die letzte Woche vor der Befragung die Berichtswoche darstellt.

Bemerkungen zur Bildung

Für das Berichtsjahr 2013 wurde im Frageprogramm ein neuer Vorfilter für Personen über 15 Jahre mit der- zeitigem Besuch einer allgemeinbildenden Schule aufgenommen. Dieser Personenkreis wird ab 2013 über die Fragen zum allgemeinbildenden Schulabschluss hinweg geleitet. Schüler, die ein „berufliches, auch Wirt- schafts- oder technisches Gymnasium“ besuchen, werden dadurch nicht unter „noch in schulischer Ausbil- dung“ bzw. unter „mit allgemeinem Schulabschluss“ geführt, sondern in den vorliegenden Tabellen unter „oh- ne allgemeinen Schulabschluss“ ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr kann es dadurch zu erhöhten Wer- ten in dieser Kategorie kommen.

Erhebungsbereich

Die Erhebung erstreckt sich auf die gesamte Wohnbevölkerung in Deutschland. Dazu gehören Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz. Nicht zum Erhebungsbe- reich gehören Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsulari- schen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Personen ohne Wohnung (Obdachlose) haben im Mikro- zensus keine Erfassungschance.

Teil I der Statistischen Berichte A VI 2 enthält zusammengefasste Strukturdaten aus dem bevölkerungs- und erwerbsstatistischen wie aus dem haushalts- und familienstatistischen Teil der Erhebung.

Der vorliegende Bericht (Teil II der Ergebnisse des Mikrozensus) beinhaltet sachlich tiefgegliederte Ergeb- nisse über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt.

Teil IV enthält in sachlich tiefer Gliederung die haushalts- und familienstatistischen Ergebnisse des Mikro- zensus.

Im Teil V werden auch Ergebnisse für Regierungsbezirke und Regionen veröffentlicht.

Der Bericht A VI 2 – S1 ergänzt im vierjährigen Abstand die Berichterstattung aus dem Mikrozensus mit An- gaben über die überwiegend ausgeübte Tätigkeit.

Im Bericht A VI 2 – S3 werden im zweijährigen Abstand Daten des Mikrozensus mit Ergebnissen aus dem Bereich Berufe und Ausbildung veröffentlicht.

Im Bericht A VI 2 – S4 werden Ergebnisse aus dem im vierjährigen Abstand erhobenen Zusatzprogramm zum Pendlerverhalten veröffentlicht.

Im Bericht A VI 2 – S5 wurden im Jahr 2010 erstmals Ergebnisse aus dem im vierjährigen Abstand erhobe-

nen Zusatzprogramm zu Gesundheitsmerkmalen veröffentlicht.

(6)

Wie bei jeder Stichprobenstatistik muss auch beim Mikrozensus mit Zufallsfehlern gerechnet werden. Diese sind umso größer, je schwächer eine Merkmalskombination besetzt ist und je ungleichmäßiger die räumliche Verteilung der Merkmalsträger (Elemente) ist. In den Tabellen werden daher Werte unter 5 000 (weniger als 50 Fälle in der Stichprobe) nicht nachgewiesen, da sie mit einem einfachen relativen Standardfehler von über 15 % behaftet sind. Werte zwischen 5 000 und 10 000 sind mit einem Standardfehler von über 10 % in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Erst ab Besetzungszahlen von 50 000 oder mehr wird ein einfacher relativer Standardfehler von 5 % oder weniger erreicht.

Begriffe des Mikrozensus Abhängig Erwerbstätige

Hierzu rechnen Beamte/Beamtinnen, Arbeiter/ -innen, Angestellte und Auszubildende.

Allgemein bildender Schulabschluss

- Der Haupt-(Volks-)schulabschluss kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht erreicht werden (derzeit 9 bis 10 Schuljahre). Das Berufsvorbereitungsjahr bereitet Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag auf eine be- rufliche Ausbildung vor. Die Schüler können dabei ihre Schulpflicht erfüllen und gleichzeitig unter Umständen den Hauptschulabschluss erwerben.

- Der Abschluss der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule in der ehemaligen DDR war der Abschluss einer Regelschule für alle schulpflichtigen Kinder in der ehemaligen DDR.

- Der Realschulabschluss (Mittlere Reife) oder gleichwertiger Abschluss ist das Abschlusszeugnis u.a.

einer Realschule (oder Mittelschule), eines Realschulzweiges an Gesamtschulen oder einer Abendreal- schule. Als gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder das Ab- schlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder Berufsfachschule.

- Die Fachhochschulreife kann an einer beruflichen Schule (z.B. Fachhochschule, berufliches Gymnasium, Berufsfachschule), aber auch an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss der 12. Klasse eines Gym- nasiums erworben werden.

- Die allgemeine Hochschulreife kann an einer allgemein bildenden Schule mit Abschluss eines Gym- nasiums, dem Gymnasialzweig einer integrierten Gesamtschule oder konnte an der erweiterten Oberschule in der ehemaligen DDR erworben werden. Die fachgebundene Hochschulreife wird an einer entsprechenden beruflichen Schule erreicht (u.a. berufliches Gymnasium, Berufsfachschule; Fachakademie).

Alter

Die Darstellung von Ergebnissen nach Altersgruppen erfolgt nach der so genannten Altersjahrmethode. Die Angaben beziehen sich auf die Berichtswoche. In den zu einer festen Berichtswoche durchgeführten Mikro- zensen bis einschl. 2004 war dies in der Regel die letzte feiertagsfreie Woche im April. Ab dem unterjährigen Mikrozensus 2005 mit gleitender Berichtswoche ist dies die Woche, die der Befragungswoche vorangeht.

Arbeit suchende Nichterwerbspersonen

Arbeit suchende Nichterwerbspersonen sind Personen, die eine Arbeit suchen,

- jedoch nicht innerhalb der letzten vier Wochen aktiv nach einer Arbeit gesucht haben, - nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder

- die die Arbeitsuche erfolgreich abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst nach mehr als drei Mo- naten aufnehmen.

Arbeitszeit

Im Mikrozensus wird die normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Ar- beitszeit in der Berichtswoche erhoben. Bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z.B. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleis- tete Überstunden). Die „normale“ Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Be- richtswoche enthält z.B. auch unregelmäßig geleistete Überstunden, jedoch keine urlaubs- oder krankheits- bedingten Abwesenheiten.

Art des Arbeitsvertrages

Bei der Art des Arbeitsvertrages wird unterschieden nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.

Ausländer

Ausländer/innen sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Dazu zählen auch

Staatenlose und Personen mit "ungeklärter" Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staats-

angehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländern.

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Beruflicher Ausbildungs-/Hochschulabschluss

- Zur Lehre und Berufsausbildung werden der Abschluss im dualen System, d.h. Ausbildung im Ausbil- dungsbetrieb und Berufsschule, der zweijährige Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentli- chen Verwaltung, der berufsqualifizierende Abschluss an einer Berufsfachschule z.B. Höhere Handelsschule, oder der Abschluss einer einjährigen Schule des Gesundheitswesens gerechnet.

- Der Fachschulabschluss beinhaltet den Abschluss einer zwei- oder dreijährigen Schule des Gesundheits- wesens, den Abschluss einer Fach- oder Berufsakademie bzw. der Fachschule der ehemaligen DDR.

- Meister-/Technikerausbildung liegt vor, wenn der (oder die) Befragte eine Meisterprüfung vor einer Kam- mer (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.) abgelegt hat. Technikerschulen werden in der Regel freiwillig nach einer bereits erworbenen Berufsausbildung oder praktischen Berufserfahrung, teilweise auch nach langjähriger praktischer Arbeitserfahrung oder mit dem Nachweis einer fachspezifischen Begabung besucht und vermitteln eine vertiefte berufliche Fachbildung.

- Der Fachhochschulabschluss (auch Ingenieurschulabschluss) beinhaltet das Studium an Fachhoch- schulen. Gleichwertig sind hier auch die früheren Ausbildungsgänge an Höheren Fachschulen für Sozialwe- sen, Sozialpädagogik, Wirtschaft usw. und an Polytechniken sowie früheren Ingenieurschulen anzusehen.

Der Abschluss einer Verwaltungsfachhochschule beinhaltet das Studium an einer Verwaltungsfachhochschu- le zwecks Ausbildung von Nachwuchskräften für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und der Länder.

- Als Hochschulabschluss gelten Abschlüsse an Universitäten, Gesamthochschulen, Fernuniversitäten, technischen Hochschulen und pädagogischen sowie theologischen und Kunst- und Musikhochschulen.

- Promotion oder Doktorprüfung setzt in der Regel eine andere erste akademische Abschlussprüfung vo- raus, kann aber auch in einigen Fällen der erste Abschluss sein.

Berufsbereiche

Für die Einordnung der Erwerbstätigen in bestimmte Berufsbereiche wird ab 2012 die „Klassifikation der Be- rufe, Ausgabe 2010 (KldB 2010) verwendet. Es ist daher zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Er- gebnissen des Mikrozensus bis 2011 nur sehr eingeschränkt gegeben ist.

Beteiligung am Erwerbsleben (Erwerbskonzept)

Nach dem dem Mikrozensus zu Grunde liegenden Labour-Force-Konzept der ILO gliedert sich die Bevölke- rung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen.

Der Mikrozensus richtet sich an Haushalte und die darin lebenden Personen. Die Beteiligung am Erwerbsle- ben wird daher von der Person aus gesehen, im Unterschied zu Erhebungen, in denen Betriebe und Unter- nehmen über die von ihnen Beschäftigten befragt werden. Für die Darstellung der Ergebnisse der am Er- werbsleben überhaupt beteiligten Personen wird im Mikrozensus das „Erwerbskonzept“ zugrunde gelegt. Im

„Erwerbskonzept“ gelten als Erwerbspersonen alle Personen, die während eines Berichtszeitraumes (Be- richtswoche) in einem Arbeitsverhältnis stehen, als Selbständige oder Mithelfende Familienangehörige arbei- ten sowie Erwerbslose. Alle Erwerbstätigkeiten dieser Personen sind für die begriffliche Zuordnung gleich- wertig, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit oder um eine Nebentätigkeit, z.B.

eines Rentners, Pensionärs oder dgl. handelt. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit spielt für die Zuordnung dieser Personen zum Erwerbskonzept keine Rolle. Nach diesem Konzept gelten daher auch alle Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Eine geringfügige Beschäftigung trifft dann zu, wenn der Verdienst nicht mehr als 450 EURO (Mini-Job) im Jah- resdurchschnitt pro Monat beträgt. Eine Beschäftigung gilt auch als geringfügig, wenn sie auf höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage während des Jahres begrenzt ist.

Bevölkerung am Ort der alleinigen beziehungsweise Hauptwohnung

Für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus auf Individualebene – ohne Bezug zum Haushalts-

und Familien- beziehungsweise Lebensformkontext – wird die „Bevölkerung am Ort der alleinigen bezie-

hungsweise Hauptwohnung“ zu Grunde gelegt. Zur „Bevölkerung (am Ort der alleinigen beziehungsweise

Hauptwohnung)“ gehören nach diesem Bevölkerungsbegriff alle Personen mit nur einer Wohnung sowie Per-

sonen mit mehreren Wohnungen am Ort ihrer Hauptwohnung. Dies ist die vorwiegend genutzte Wohnung ei-

ner Person. Zur „Bevölkerung (am Ort der alleinigen beziehungsweise Hauptwohnung)“ zählen alle gemelde-

ten Ausländer/innen (einschließlich der Staatenlosen). Aus melderechtlichen Gründen werden Sol-

dat(en)/innen auf Wehrübung der Wohngemeinde vor ihrer Einberufung zugeordnet. Entsprechend wird bei

Patient(en)/innen in Krankenhäusern sowie bei Personen in Untersuchungshaft verfahren. Berufssol-

dat(en)/innen, Soldat(en)/innen auf Zeit, Angehörige der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizei in Ge-

meinschaftsunterkünften werden ebenso wie die Strafgefangenen sowie alle Dauerinsassen von Gemein-

schaftsunterkünften und das in diesen Unterkünften wohnende Personal sowohl in den Gemeinden, in denen

diese Unterkünfte liegen, als auch in den Gemeinden, in denen sie eventuell einen weiteren Wohnsitz haben,

erfasst. Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen

und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen werden grundsätzlich nicht statistisch ermit-

telt.

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Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften

Zur Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften zählen alle Personen, die dort wohnen und nicht für sich wirt- schaften, das heißt keinen eigenen Haushalt führen. Vorübergehend Anwesende in Gemeinschaftsunterkünf- ten, zum Beispiel Gäste in Hotels oder Ähnliches, Patient(en)/innen in Krankenhäusern, Heil-, Pflegeanstal- ten, Insassen von geschlossenen Heimen oder Mitbewohner/innen in Klöstern, die sich dort nur vorüberge- hend, das heißt weniger als drei Monate aufhalten, werden nicht in die Erhebung einbezogen. Kranke in Heil- und Pflegeanstalten oder Sanatorien oder Ähnliches werden nur dann in die Erhebung einbezogen, wenn sie wegen der Länge des Aufenthaltes dort gemeldet sind oder außerhalb der Einrichtung keinen weiteren Wohnsitz (Wohnraum) haben. Ausländische Arbeitnehmer/innen in Arbeitsunterkünften werden in die Befra- gung einbezogen. Im Gegensatz zu Privathaushalten werden im Mikrozensus nicht alle Bewohner/innen von Gemeinschaftsunterkünften befragt. Die Auswahl erfolgt in den ausgewählten Gemeinschaftsunterkünften über vorgegebene Buchstaben für Nachnamen. Dieser Auswahl liegen besondere Regeln zu Grunde. Für diese Personen gibt die Auswahlbezirksbeschreibung durch bestimmte Buchstabenkombinationen für die Nachnamen eine Auswahl vor (zum Beispiel alle Nachnamen beginnend mit „HET-PAP“ oder mit „GLE- LAT“). Nur diese Bewohner/innen werden befragt.

Bevölkerung (Lebensformenkonzept)

Grundlage für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus nach dem Lebensformenkonzept ist die sog. „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“. Sie wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Nicht zur „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ gehört die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften. Personen mit mehreren Wohnsitzen (Haupt- und ein oder mehrere Neben- wohnsitze) werden bei der „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ – im Gegensatz zur Bevölkerung in Privat- haushalten – nur einmal erfasst. Zur „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ zählen – unabhängig vom eige- nen Aufenthaltsort zum Berichtszeitpunkt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) – alle Mitglieder einer Fami- lie/Lebensform (z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Kindern), deren Bezugsperson (s. Bezugsperson der Familie/Lebensform) am Ort der Hauptwohnung lebt. Insofern können einzelne Personen selbst am Ne- benwohnsitz leben, während sie gleichzeitig – entsprechend dem Wohnsitz der Bezugsperson ihrer Fami- lie/Lebensform – zur „Bevölkerung (Lebensformenkonzept)“ zählen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, Mehrfachzählungen von Personen mit mehreren Wohnsitzen zu vermeiden. Gleichzeitig kann die betrachtete Lebensform als eine geschlossene zusammengehörige Einheit abgebildet werden, auch wenn einzelne Mit- glieder zeitweilig abwesend sind.

Erwerbslose

Erwerbslose sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeits- stelle bemüht haben und sofort, d.h. innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfü- gung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden. Zu be- achten ist, dass das Verfügbarkeitskriterium bei den veröffentlichten Erwerbslosenzahlen der Mikrozensen bis einschließlich 2004 nicht berücksichtigt wurde. Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen und den Ar- beitslosen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind erheblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagentu- ren registrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein. Andererseits zählen Arbeitslose, die eine geringfügige Tätig- keit ausüben, nach ILO-Definition nicht als Erwerbslose, sondern als Erwerbstätige.

Erwerbspersonen

Nach dem sog. „Erwerbskonzept“ sind das alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die während des Berichtszeitraumes (Berichtswoche) eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Selbständige, Mithelfende Familienangehörige, abhängig Erwerbstätige), unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.

Erwerbsquote

Prozentualer Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) an der Bevölkerung. In vielen Fäl- len erfolgt der Ausweis von Erwerbsquoten ausschließlich für Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren.

Erwerbstätige

Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von 15 oder mehr Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine

Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbständige/r bzw. als Mithelfende/r Familienangehörige/r ge-

arbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Tätig-

keit um eine regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt. Darüber hinaus gelten auch sol-

che Personen als Erwerbstätige, bei denen zwar eine Bindung zu einem Arbeitgeber besteht, die in der Be-

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ziehungsurlaub befanden. Auch Personen mit einer „geringfügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversi- cherungsregelungen sind als erwerbstätig erfasst, ebenso Soldaten, Personen im freiwilligen Wehrdienst und Personen im Bundesfreiwilligendienst.

Familienstand

Es wird unterschieden zwischen ledig, verheiratet zusammen lebend (Ehepaare), verheiratet getrennt lebend, geschieden und verwitwet. Personen, deren Ehepartner/in vermisst wird, gelten als verheiratet und Perso- nen, deren Ehepartner/in für tot erklärt worden ist, als verwitwet. Verheiratet getrennt Lebende sind solche Personen, deren Ehepartner/in sich zum Berichtszeitpunkt zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haus- halt aufgehalten und für den der/die befragte Ehepartner/in keine Auskünfte erteilt hat.

Gemeindegrößenklassen

Die Gliederung der Ergebnisse nach Gemeindegrößenklassen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ge- meinden am 30.06. des Erhebungsjahres.

Geringfügig Beschäftigte

Nach dem ILO-Erwerbskonzept (siehe Beteiligung am Erwerbsleben) gelten alle Personen mit einer „gering- fügigen Beschäftigung“ im Sinne der Sozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Die Versicherungs- pflicht dieser Beschäftigungsverhältnisse ist geregelt in § 7 SGB V. Wann eine geringfügige Tätigkeit vorliegt, ergibt sich aus § 8 SGB IV (u.a. bei einer Arbeitszeit von längstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen in- nerhalb eines Kalenderjahres und einem Einkommen, das einen monatlichen Höchstbetrag nicht überschrei- tet). Die Geringfügigkeitsgrenze des monatlichen Arbeitsentgeltes ist seit dem 1. Januar 2013 für das gesam- te Bundesgebiet einheitlich in Höhe von 450 Euro festgeschrieben.

Nettoeinkommen

Ermittelt wird die Gesamthöhe des individuellen Nettoeinkommens durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen. Die Einkommensangaben können auch andere Einkommensquellen als die ausgeübte berufliche Tätigkeit enthalten. Das monatliche Nettoeinkommen setzt sich also aus der Summe aller Einkommensarten zusammen. Zu den wichtigsten Einkommensarten werden gerechnet: Lohn oder Gehalt, Gratifikation, Unternehmereinkommen, Arbeitslosengeld I, Leistungen nach Hartz IV, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in beson- deren Lebenslagen, Leistungen aus einer Pflegeversicherung, Krankengeld, sonstige Unterstützung, Eltern- geld, Rente, Pension, Vorruhestandsgeld, Betriebsrente, Leistungen aus einer Lebensversicherung, Kinder- geld, Wohngeld, eigenes Vermögen, Vermietung/Verpachtung, Zinsen, Altenteil, BAföG, Stipendien, Alimen- tationszahlungen, private Unterstützungen, Sachbezüge (Naturalbezüge, Deputate), außerdem Zuschüsse zum Vermögenswirksamen Sparen, Vorschüsse und ggf. der vom Arbeitgeber getragene Anteil einer Werkswohnungsmiete u.ä.

Das monatliche Nettoeinkommen aus einer Erwerbstätigkeit ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und Sozialversicherung (ggf. auch abzüglich der Beiträge für private, kommunale oder staatliche Zu- satzversorgungskassen). Bei unregelmäßigem Einkommen sowie bei Selbständigen, bei denen nur der Net- tobetrag des gesamten Jahres bekannt ist, wird der Nettodurchschnitt im Jahr verwendet. Bei Personen, die in der Haupterwerbstätigkeit selbständige Landwirte sind, wird das Nettoeinkommen nicht erfragt.

Nichterwerbspersonen

Nichterwerbspersonen sind Personen, die keine – auch keine geringfügige – auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen. Sie sind nach dem ILO-Konzept weder als erwerbstätig noch als erwerbslos einzustufen.

Nichterwerbstätige

Zu den Nichterwerbstätigen zählen alle Personen, die nicht zu dem Personenkreis der Erwerbstätigen zählen (siehe Erwerbstätige).

Normalerweise geleistete Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit.

Staatsangehörigkeit

Unter Staatsangehörigkeit wird die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat ver-

standen. Personen, die Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, werden als Deutsche

nachgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angeben,

werden ebenfalls als Deutsche erfasst.

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Stellung im Beruf

Nach der Stellung im Beruf wird bei den Erwerbstätigen zwischen Selbständigen, unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen sowie Abhängigen, also Beamten, Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden unter- schieden.

- Angestellte sind alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger. Sie arbeiten überwiegend in kaufmännischen, technischen und Verwaltungsberufen. Leitende Angestellte ohne Miteigentümerschaft, in das Angestellten- verhältnis übernommene Meister, Gemeindeschwestern, Nonnen und andere in ihren kirchlichen Häusern Tätige zählen zu den Angestellten. Nachdem Anfang 2005 die arbeits- und sozialrechtliche Unterscheidung zwischen Arbeiter/innen und Angestellten aufgehoben worden ist, beruht die Klassifikation auf einer Selbst- einstufung.

Zu den Angestellten werden auch die geringfügig beschäftigten Schüler, Studenten, Rentner und Pensionäre gerechnet.

- Arbeiter/innen sind alle Lohnempfänger/innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungs- periode. Ebenfalls zu den Arbeiter(n)/innen rechnen die Heimarbeiter/innen und Hausgehilf(en)/innen. Anfang 2005 wurde die arbeits- und sozialrechtliche Unterscheidung zwischen Arbeiter/innen und Angestellten auf- gehoben. Deshalb beruht die Klassifikation auf einer Selbsteinstufung.

- Auszubildende werden seit dem Jahr 2012 gesondert ausgewiesen. Erfasst werden alle Auszubildenden in anerkannten kaufmännischen, technischen und gewerblichen Ausbildungsberufen.

- Beamte sind Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Ge- meinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter/innen und Soldat(en)/innen.

- Unbezahlt mithelfende Familienangehörige sind Personen, die ohne Arbeitsrechtsverhältnis und Lohn- oder Gehaltsempfang in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben eines Familienangehörigen mitar- beiten und keine Sozialversicherungspflichtbeiträge zahlen.

- Selbständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte als Eigentümer/in, Miteigentümer/in, Pächter/in oder selbständige(r) Handwerker/in leiten sowie selbständige Handelsvertreter/innen usw., also auch freiberuflich Tätige, nicht jedoch Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und ledig- lich innerhalb ihres Arbeitsbereiches selbständig disponieren können (z.B. selbständige Filialleiter/innen).

Tatsächlich geleistete Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit.

Teilzeitbeschäftigung

Die Ergebnisse zur Teilzeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befragten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 1 bis einschl. 24 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Bei Personen mit Angabe von 25 bis einschl. 36 Wochenarbeitstunden bleibt der Ori- ginalwert, d.h. die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten.

Überwiegender Lebensunterhalt

Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird auf die wesentliche abge- stellt. Im Mikrozensus 2013 wurden folgende Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts erhoben: „Eige- ne Erwerbstätigkeit, Berufstätigkeit“, „Arbeitslosengeld I“, „Rente, Pension“, „Nicht aus eigenen Einnahme- quellen, sondern aus Einkünften der Eltern, des Ehepartners/der Ehepartnerin, des Lebenspartners/der Le- benspartnerin oder anderer Angehöriger“, „Eigenes Vermögen, Ersparnisse, Zinsen, Vermietung, Verpach- tung, Altenteil“, „Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung und andere Hilfen in besonderen Lebenslagen (z.B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege)“, „Leistungen nach Hartz IV (ALG II, Sozialgeld)“, „Sonstige Unterstützungen z.B. BAföG, Vorruhestandsgeld, Stipendium, Pfle- geversicherung, Asylbewerberleistungen, Pflegegeld für Pflegekinder“ und „Elterngeld“.

Vollzeitbeschäftigung

Die Ergebnisse zur Vollzeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befragten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 37 oder mehr Wochenarbeitsstunden als vollzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Bei Personen mit Angabe von 25 bis einschl. 36 Wochenarbeitsstunden bleibt der Ori- ginalwert, d.h. die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten.

Wirtschaftsbereiche Siehe Anhang

Wirtschaftsunterbereiche

Siehe Anhang

(11)

Wirtschaftszweige

Für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird ab 2009 die „Klassifikation der Wirt- schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)", Tiefengliederung für den Mikrozensus (siehe Anhang) verwendet, die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet. Insbesondere bei den Ergebnisdarstellungen nach Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus bis 2008 auch bei gleichlautenden Benennungen der einzelnen Kategorien nicht bzw. nur eingeschränkt ge- geben ist. Dadurch ergeben sich zwangsläufig Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der entsprechenden Tabellen mit früheren Jahren. Die Zusammenfassung der einzelnen Wirtschaftszweige zu Abschnitten, Abtei- lungen und Gruppen kann dem Anhang entnommen werden.

Bei der Verwendung von nach Wirtschaftszweigen gegliederten Zahlen des Mikrozensus ist zum einen zu be- rücksichtigen, dass die Erwerbstätigen den Wirtschaftszweigen nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der örtlichen Einheit (nicht des Unternehmens), in der sie beschäftigt sind, zugeordnet sind. Zum anderen darf nicht übersehen werden, dass die Angaben des wirtschaftlichen Schwerpunktes des Betriebes bei Perso- nenbefragungen nicht so genau sein kann wie bei Betriebsbefragungen.

Wöchentliche Arbeitszeit Siehe Arbeitszeit.

Abkürzungen

BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz

bzw. beziehungsweise

dar. darunter

dav. davon

gesch. geschieden ggf. gegebenenfalls

ILO International Labour Organization unbez. mith. unbezahlt mithelfend

verh. verheiratet verw. verwitwet

WZ Wirtschaftszweige

z.B. zum Beispiel

(12)

1 Bevölkerung

Ins- gesamt

Eigene Erwerbs-/

Berufs- tätigkeit

Arbeits- losengeld I, Leistungen

nach Hartz IV

Rente und Pension

Einkünfte von Ange- hörigen

eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil

Laufende Hilfe zum Lebens-

unterhalt 1)

sonstige Unter- stützungen (z.B. BAföG)

Eltern- geld

1 000 I n s g e s a m t

Erwerbstätige Selbständige

unter 20 / / - - / - - - -

20 - 40 157 144 / - (9) / / / /

40 - 60 449 426 / / 13 (5) / / /

60 - 65 71 63 / / / / - / -

65 oder mehr 60 32 - 24 / / / - -

Zusammen 739 665 / 29 26 10 / / /

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

unter 20 / / - - / - - / -

20 - 40 (9) (5) / / / - - / -

40 - 60 24 15 / / (8) / - - -

60 - 65 (6) / - / / / - / -

65 oder mehr 18 / - 14 / / - - -

Zusammen 59 23 / 17 15 / - / -

Beamte/Beamtinnen

unter 20 / / - - - -

20 - 40 115 112 / - / - - - /

40 - 60 184 183 - - / / - / /

60 - 65 31 31 - - - / - / -

65 oder mehr / / - / - / - - -

Zusammen 334 328 / / / / - / /

Angestellte

unter 20 64 42 / / 22 - / / /

20 - 40 1 660 1 535 (6) / 76 / / 13 24

40 - 60 1 906 1 773 (6) 12 98 / / (8) /

60 - 65 196 171 / 12 (9) / / / -

65 oder mehr 54 15 / 37 / / / - -

Zusammen 3 881 3 536 14 63 205 (6) (9) 22 26

Arbeiter/-innen

unter 20 21 15 - - (5) - - - -

20 - 40 468 437 / / 18 / / / /

40 - 60 720 652 (6) (8) 42 / (6) / -

60 - 65 88 71 / (8) (6) / / / -

65 oder mehr 24 (5) / 17 / / / - -

Zusammen 1 321 1 181 11 34 71 / 11 (8) /

Auszubildende 2)

unter 20 155 103 / / 51 / / / /

20 - 40 100 78 / - 20 / / / /

40 - 60 / / / - / - - / -

60 - 65 - - - -

65 oder mehr - - - -

Zusammen 257 183 / / 71 / / / /

Zusammen

unter 20 244 163 / / 80 / / / /

20 - 40 2 510 2 311 10 / 126 / (9) 17 29

40 - 60 3 285 3 051 15 22 161 (9) 11 14 /

60 - 65 393 338 / 25 19 / / / -

65 oder mehr 158 53 / 93 (6) / / - -

Insgesamt 6 590 5 916 30 143 391 22 22 35 32

Erwerbslose

unter 20 12 / / - (10) - / - -

20 - 40 85 / 40 / 35 / / / /

40 - 60 88 / 57 / 20 (5) / / -

60 - 65 19 - 15 / / / / - -

65 oder mehr / - / / - - - - -

Zusammen 205 / 114 / 67 (9) (5) / /

Erwerbspersonen

unter 20 256 163 / / 89 / / / /

20 - 40 2 595 2 313 50 / 161 (6) 11 21 29

40 - 60 3 373 3 052 72 23 181 15 13 15 /

60 - 65 412 338 19 26 21 (5) / / -

65 oder mehr 159 53 / 94 (6) / / - -

Zusammen 6 795 5 918 144 146 458 31 27 39 32

Nichterwerbspersonen

unter 20 2 090 / 13 (6) 2 052 / / 13 /

20 - 40 512 / 33 (10) 374 10 15 49 18

40 - 60 451 / 47 117 233 20 21 12 /

60 - 65 354 / 16 237 80 13 / / -

65 oder mehr 2 354 / / 2 090 183 41 31 (7) -

Zusammen 5 761 / 111 2 459 2 921 85 76 85 20

Insgesamt

unter 20 2 346 163 15 (6) 2 142 / (5) 14 /

20 - 40 3 107 2 316 83 13 535 16 26 70 48

40 - 60 3 823 3 052 118 140 414 34 34 27 /

60 - 65 767 338 35 263 100 19 (6) (6) -

65 oder mehr 2 513 54 / 2 184 189 45 31 (7) -

1.1 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt

Stellung im Beruf Alter von ... bis unter ... Jahren

Überwiegender Lebensunterhalt

(13)

1 Bevölkerung

Ins- gesamt

Eigene Erwerbs-/

Berufs- tätigkeit

Arbeits- losengeld I, Leistungen

nach Hartz IV

Rente und Pension

Einkünfte von Ange- hörigen

eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil

Laufende Hilfe zum Lebens-

unterhalt 1)

sonstige Unter- stützungen (z.B. BAföG)

Eltern- geld

1 000

1.1 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt

Stellung im Beruf Alter von ... bis unter ... Jahren

Überwiegender Lebensunterhalt

M ä n n l i c h Erwerbstätige Selbständige

unter 20 / / - - / - - - -

20 - 40 105 101 / - / / / / /

40 - 60 303 297 / / / / / / /

60 - 65 53 48 / / / / - / -

65 oder mehr 45 25 - 17 / / / - -

Zusammen 507 471 / 20 / (7) / / /

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

unter 20 / - - - / - - - -

20 - 40 / / - / / - - / -

40 - 60 / / / / / / - - -

60 - 65 / / - / - / - / -

65 oder mehr 11 - - (9) / / - - -

Zusammen 18 / / 10 / / - / -

Beamte

unter 20 / / - - - -

20 - 40 61 61 / - - - /

40 - 60 108 108 - - - /

60 - 65 22 21 - - - / - / -

65 oder mehr / / - / - / - - -

Zusammen 194 193 / / - / - / /

Angestellte

unter 20 25 16 - / (9) - - / -

20 - 40 764 737 / / 15 / / / /

40 - 60 854 839 / / / / / / /

60 - 65 90 83 / (5) / / / / -

65 oder mehr 26 (7) / 18 - / / - -

Zusammen 1 760 1 684 (5) 28 26 / / 10 /

Arbeiter

unter 20 15 12 - - / - - - -

20 - 40 356 346 / / / / / / /

40 - 60 481 465 / / / / / / -

60 - 65 56 49 / / / / / / -

65 oder mehr 15 / - 11 - / / - -

Zusammen 923 877 (5) 20 (7) / (7) (6) /

Auszubildende 2)

unter 20 90 62 / / 27 - / / -

20 - 40 55 42 / - 12 / - / -

40 - 60 / - / - - - - / -

60 - 65 - - - -

65 oder mehr - - - -

Zusammen 145 104 / / 39 / / / -

Zusammen

unter 20 133 92 / / 40 - / / -

20 - 40 1 344 1 289 / / 33 / (6) (8) /

40 - 60 1 749 1 710 (7) (9) / / (6) (8) /

60 - 65 222 202 / 11 / / / / -

65 oder mehr 98 37 / 57 / / / - -

Insgesamt 3 547 3 330 13 78 80 12 13 18 /

Erwerbslose

unter 20 (6) - / - (5) - / - -

20 - 40 44 / 23 - 15 / / / -

40 - 60 46 / 34 / (5) / / / -

60 - 65 11 - (10) / / / - - -

65 oder mehr / - / / - - - - -

Zusammen 107 / 68 / 27 (5) / / -

Erwerbspersonen

unter 20 140 92 / / 46 - / / -

20 - 40 1 388 1 290 27 / 49 / (7) (9) /

40 - 60 1 795 1 711 41 (9) (10) (8) (7) (9) /

60 - 65 233 202 12 11 / / / / -

65 oder mehr 98 37 / 57 / / / - -

Zusammen 3 653 3 332 81 79 106 18 16 20 /

Nichterwerbspersonen

unter 20 1 063 / (8) / 1 043 - / (7) -

20 - 40 184 / 11 (6) 126 (6) (8) 25 /

40 - 60 129 / 24 60 19 (8) 11 (7) /

60 - 65 141 / (9) 116 (5) (6) / / -

65 oder mehr 998 / / 958 / 19 12 / -

Zusammen 2 515 / 53 1 142 1 198 39 37 43 /

Zusammen

unter 20 1 203 92 (9) / 1 088 - / (8) -

20 - 40 1 572 1 292 38 (7) 175 (9) 15 34 /

40 - 60 1 924 1 711 65 69 28 16 19 16 /

60 - 65 374 202 20 127 (7) (10) / / -

65 oder mehr 1 096 37 / 1 015 (5) 22 13 / -

Insgesamt 6 169 3 334 134 1 221 1 304 56 52 63 /

(14)

1 Bevölkerung

Ins- gesamt

Eigene Erwerbs-/

Berufs- tätigkeit

Arbeits- losengeld I, Leistungen

nach Hartz IV

Rente und Pension

Einkünfte von Ange- hörigen

eigenes Vermögen, Vermietung, Zinsen, Altenteil

Laufende Hilfe zum Lebens-

unterhalt 1)

sonstige Unter- stützungen (z.B. BAföG)

Eltern- geld

1 000

1.1 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Beteiligung am Erwerbsleben, Stellung im Beruf, Altersgruppen und überwiegendem Lebensunterhalt

Stellung im Beruf Alter von ... bis unter ... Jahren

Überwiegender Lebensunterhalt

W e i b l i c h Erwerbstätige Selbständige

unter 20 / - - - / - - - -

20 - 40 52 43 / - (6) / / / /

40 - 60 146 129 / / 12 / - / /

60 - 65 19 15 / / / / - - -

65 oder mehr 16 (7) - (7) / / / - -

Zusammen 232 194 / (10) 21 / / / /

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige

unter 20 / / - - / - - / -

20 - 40 (6) / / - / - - / -

40 - 60 21 14 - / (7) / - - -

60 - 65 (5) / - / / / - - -

65 oder mehr (8) / - (5) / / - - -

Zusammen 41 21 / (7) 12 / - / -

Beamtinnen

unter 20 / / - - - -

20 - 40 54 51 - - / - - - /

40 - 60 76 75 - - / / - / /

60 - 65 (9) (9) - - - -

65 oder mehr / / - - - -

Zusammen 140 136 - - / / - / /

Angestellte

unter 20 39 25 / - 13 - / / /

20 - 40 896 797 / / 60 / / (8) 23

40 - 60 1 052 934 / (8) 96 / / / /

60 - 65 105 88 / (7) (9) / / / -

65 oder mehr 28 (7) - 19 / / - - -

Zusammen 2 120 1 852 (9) 35 179 / / 12 25

Arbeiterinnen

unter 20 (6) / - - / - - - -

20 - 40 113 91 / / 15 / / / /

40 - 60 239 187 / / 41 / / / -

60 - 65 32 22 / / (5) - / / -

65 oder mehr (9) / / (6) / / / - -

Zusammen 398 304 (6) 14 65 / / / /

Auszubildende 2)

unter 20 65 41 - - 24 / / / /

20 - 40 46 36 / - (8) - / / /

40 - 60 / / - - / - - - -

60 - 65 - - - -

65 oder mehr - - - -

Zusammen 112 79 / - 32 / / / /

Zusammen

unter 20 111 70 / - 40 / / / /

20 - 40 1 166 1 022 (6) / 93 / / (10) 28

40 - 60 1 536 1 341 (8) 13 157 / (5) (6) /

60 - 65 171 136 / 14 17 / / / -

65 oder mehr 60 17 / 37 (5) / / - -

Insgesamt 3 044 2 585 16 65 311 10 (9) 16 30

Erwerbslose

unter 20 (5) / / - / - / - -

20 - 40 41 / 17 / 20 / / / /

40 - 60 42 / 23 / 15 / / / -

60 - 65 (9) - (6) / / / / - -

65 oder mehr / - - / - - - - -

Zusammen 98 / 47 / 40 / / / /

Erwerbspersonen

unter 20 116 70 / - 44 / / / /

20 - 40 1 207 1 023 23 / 112 / / 12 28

40 - 60 1 578 1 341 31 14 171 (7) (6) (6) /

60 - 65 180 136 (8) 14 19 / / / -

65 oder mehr 61 17 / 37 (5) / / - -

Zusammen 3 142 2 587 63 67 352 13 11 19 30

Nichterwerbspersonen

unter 20 1 027 / (5) / 1 009 / / (6) /

20 - 40 328 / 22 / 247 / (7) 25 18

40 - 60 322 / 23 57 214 12 (10) (5) /

60 - 65 213 / (7) 121 74 (7) / / -

65 oder mehr 1 356 - / 1 132 178 22 18 / -

Zusammen 3 246 / 58 1 317 1 723 46 39 42 19

Zusammen

unter 20 1 144 71 (6) / 1 053 / / (7) /

20 - 40 1 535 1 024 45 (6) 360 (8) 11 36 46

40 - 60 1 899 1 341 54 71 386 18 15 12 /

60 - 65 393 136 15 135 93 (9) / / -

65 oder mehr 1 417 17 / 1 169 183 23 19 / -

(15)

1 Bevölkerung

darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) 1 000

unter 5 m 274 X X 274 X

w 263 X X 263 X

i 537 X X 537 X

5 - 10 m 282 X X 282 X

w 274 X X 274 X

i 556 X X 556 X

10 - 15 m 310 X X 310 X

w 283 X X 283 X

i 593 X X 593 X

Zusammen m 866 X X 866 X

w 820 X X 820 X

i 1 686 X X 1 686 X

15 - 16 m 68 (7) - 62 /

w 63 / / 58 /

i 131 10 / 120 /

16 - 17 m 64 16 / 47 /

w 67 14 / 52 /

i 132 30 / 100 (5)

17 - 18 m 68 31 / 36 /

w 65 24 / 40 /

i 133 55 / 76 /

18 - 19 m 66 36 / 29 /

w 64 32 / 31 /

i 130 68 / 59 /

19 - 20 m 69 44 / 23 /

w 65 38 / 26 /

i 135 82 / 49 /

Zusammen m 336 133 (6) 197 (7)

w 324 111 (5) 208 (6)

i 660 244 12 404 13

20 - 21 m 76 51 / 21 -

w 72 43 / 27 /

i 148 94 (6) 48 /

21 - 22 m 79 54 / 22 /

w 68 43 / 23 /

i 148 98 (5) 45 /

22 - 23 m 79 52 / 24 /

w 72 46 / 24 /

i 150 98 / 48 /

23 - 24 m 84 56 / 25 /

w 73 50 / 20 /

i 157 106 (5) 45 /

24 - 25 m 81 58 / 20 /

w 77 57 / 18 /

i 158 115 (5) 38 /

Zusammen m 399 272 15 112 /

w 362 239 11 112 /

i 761 511 26 224 (6)

25 - 26 m 79 65 / 12 /

w 75 57 / 15 /

i 155 122 (5) 27 /

26 - 27 m 79 66 / 11 /

w 78 58 / 17 /

i 156 123 (5) 28 /

27 - 28 m 80 69 / (9) /

w 74 60 / 12 /

i 153 129 / 21 /

28 - 29 m 78 70 / (6) /

w 72 57 / 14 /

i 150 126 / 21 /

29 - 30 m 79 71 / / /

w 74 58 / 14 /

i 154 130 (5) 19 /

Zusammen m 395 340 11 43 /

w 373 290 11 72 /

i 768 630 23 115 /

1.2 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben

zusammen Alter von ... bis

unter ... Jahren (m = männlich, w = weiblich, i = insgesamt)

Bevölkerung insgesamt

davon

Erwerbstätige Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

(16)

1 Bevölkerung

darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) 1 000

1.2 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben

zusammen Alter von ... bis

unter ... Jahren (m = männlich, w = weiblich, i = insgesamt)

Bevölkerung insgesamt

davon

Erwerbstätige Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

30 - 31 m 81 74 / / /

w 81 64 / 16 /

i 161 138 / 20 /

31 - 32 m 79 74 / / /

w 88 72 / 13 /

i 167 146 / 16 /

32 - 33 m 83 79 / / /

w 86 67 / 17 /

i 168 145 / 20 /

33 - 34 m 75 71 / / /

w 84 67 / 15 /

i 158 138 / 17 /

34 - 35 m 84 80 / / /

w 81 64 / 15 /

i 164 144 / 17 /

Zusammen m 401 377 (8) 15 /

w 419 334 (9) 75 /

i 819 711 18 91 /

35 - 36 m 75 72 / / /

w 81 62 / 16 /

i 156 134 / 19 /

36 - 37 m 76 72 / / /

w 78 63 / 14 /

i 154 134 / 16 /

37 - 38 m 80 75 / / /

w 74 58 / 14 /

i 154 133 / 18 /

38 - 39 m 73 68 / / /

w 70 58 / 10 /

i 143 126 / 14 /

39 - 40 m 73 69 / / /

w 78 62 / 13 /

i 151 132 / 15 /

Zusammen m 378 355 (9) 14 /

w 381 303 (10) 69 /

i 759 658 19 82 /

40 - 41 m 80 76 / / /

w 79 65 / 12 /

i 159 141 / 15 /

41 - 42 m 85 79 / / /

w 88 72 / 13 /

i 173 151 (5) 16 /

42 - 43 m 93 88 / / /

w 89 75 / 13 /

i 182 163 / 16 /

43 - 44 m 96 90 / / /

w 98 82 / 14 /

i 194 173 / 18 /

44 - 45 m 111 105 / / -

w 100 87 / 12 /

i 211 192 / 16 /

Zusammen m 466 439 (9) 18 /

w 454 382 (9) 64 /

i 920 820 18 82 /

45 - 46 m 104 97 / / /

w 102 83 / 15 /

i 206 180 (5) 20 /

46 - 47 m 109 101 / (5) /

w 105 90 / 12 /

i 214 191 / 17 /

47 - 48 m 104 97 / (5) /

w 103 86 / 15 /

i 207 183 / 20 /

48 - 49 m 110 102 / (6) /

w 106 89 / 15 /

i 217 191 / 22 /

49 - 50 m 111 102 / (7) -

w 104 87 / 15 /

i 215 189 / 22 /

Zusammen m 538 498 12 28 /

w 520 436 12 73 /

i 1 059 934 24 100 /

(17)

1 Bevölkerung

darunter Arbeit suchende Nichterwerbspersonen 1) 1 000

1.2 Bevölkerung in Bayern 2013 nach Alter und Beteiligung am Erwerbsleben

zusammen Alter von ... bis

unter ... Jahren (m = männlich, w = weiblich, i = insgesamt)

Bevölkerung insgesamt

davon

Erwerbstätige Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

50 - 51 m 107 100 / (5) /

w 101 82 / 17 /

i 209 182 / 22 /

51 - 52 m 102 93 / (6) /

w 101 84 / 15 /

i 203 177 (5) 20 /

52 - 53 m 106 96 / (7) /

w 96 81 / 13 -

i 203 177 (6) 19 /

53 - 54 m 98 88 / (7) /

w 102 82 / 18 /

i 200 170 (5) 25 /

54 - 55 m 91 82 / (7) /

w 87 72 / 13 /

i 178 154 / 20 /

Zusammen m 504 460 13 31 /

w 488 401 13 75 /

i 992 860 26 106 /

55 - 56 m 93 81 / (9) /

w 94 73 / 19 /

i 187 154 / 28 /

56 - 57 m 86 72 / 11 /

w 91 68 / 21 /

i 176 140 / 32 /

57 - 58 m 85 72 / 11 /

w 90 65 / 22 /

i 176 138 / 33 /

58 - 59 m 75 64 / (10) /

w 83 59 / 22 /

i 158 124 / 32 /

59 - 60 m 77 63 / 12 /

w 79 51 / 26 /

i 156 114 / 37 /

Zusammen m 416 352 12 52 /

w 437 317 (9) 110 /

i 853 670 21 162 /

60 - 61 m 78 60 / 16 /

w 81 51 / 28 /

i 159 110 (6) 43 /

61 - 62 m 73 51 / 19 /

w 80 43 / 34 /

i 153 94 (5) 54 /

62 - 63 m 74 46 / 26 /

w 76 32 / 43 /

i 151 78 / 69 /

63 - 64 m 77 35 / 40 /

w 79 25 / 53 /

i 156 61 / 92 /

64 - 65 m 72 30 / 41 /

w 76 20 / 55 /

i 148 50 / 96 /

Zusammen m 374 222 11 141 /

w 393 171 (9) 213 /

i 767 393 19 354 /

65 oder älter m 1 096 98 / 998 /

w 1 417 60 / 1 356 /

i 2 513 158 / 2 354 /

Insgesamt m 6 169 3 547 107 2 515 24

w 6 388 3 044 98 3 246 26

i 12 556 6 590 205 5 761 50

1) Einschl. nicht sofort verfügbare Nichterwerbstätige, die ihre Arbeitsuche bereits abgeschlossen haben und innerhalb von 3 Monaten eine Tätigkeit aufnehmen.

(18)

1 Bevölkerung

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

Bevöl- kerung

Erwerbs- personen

Erwerbs- quoten

% 1) % 1) % 1) % 1)

I n s g e s a m t Insgesamt

unter 5 537 X X 537 X X X X X X X X

5 - 10 556 X X 556 X X X X X X X X

10 - 15 593 X X 593 X X X X X X X X

15 - 20 660 256 38,8 658 255 38,8 / / / / / /

20 - 25 761 537 70,6 723 510 70,5 37 27 72,0 / / /

25 - 30 768 653 85,0 587 510 86,9 171 135 79,0 (10) (8) 79,6

30 - 35 819 729 89,0 398 373 93,9 393 330 83,8 28 25 90,8

35 - 40 759 677 89,2 234 217 93,1 479 417 86,9 46 42 92,9

40 - 45 920 838 91,1 213 197 92,5 611 552 90,4 96 88 92,3

45 - 50 1 059 958 90,5 190 172 90,3 723 652 90,2 145 134 92,5

50 - 55 992 886 89,3 141 122 86,4 696 625 89,9 155 139 89,3

55 - 60 853 691 81,0 93 74 79,3 622 506 81,3 138 111 80,7

60 - 65 767 412 53,8 60 35 57,7 566 303 53,6 141 75 52,9

15 - 65 8 357 6 636 79,4 3 296 2 465 74,8 4 301 3 548 82,5 760 623 82,0

65 - 70 605 85 14,0 38 (6) 14,9 432 61 14,1 136 18 13,5

70 - 75 703 49 7,0 41 / / 476 35 7,3 186 11 5,9

75 oder älter 1 205 25 2,1 67 / / 564 16 2,8 574 (7) 1,3

15 oder älter 10 870 6 795 62,5 3 442 2 476 71,9 5 773 3 659 63,4 1 655 660 39,9

Insgesamt 12 556 6 795 54,1 5 128 2 476 48,3 5 773 3 659 63,4 1 655 660 39,9

Männlich

unter 5 274 X X 274 X X X X X X X X

5 - 10 282 X X 282 X X X X X X X X

10 - 15 310 X X 310 X X X X X X X X

15 - 20 336 140 41,5 336 139 41,5 / / / / - -

20 - 25 399 287 71,9 390 279 71,5 (9) (8) 93,2 / - -

25 - 30 395 352 89,1 330 289 87,7 62 60 95,8 / / /

30 - 35 401 385 96,2 227 215 94,6 164 161 98,4 (10) (9) 94,7

35 - 40 378 364 96,4 147 139 94,2 214 210 97,9 16 15 97,6

40 - 45 466 448 96,1 127 119 93,1 301 294 97,5 37 35 95,5

45 - 50 538 510 94,8 116 105 90,6 361 349 96,6 61 56 92,4

50 - 55 504 473 93,8 86 74 86,2 355 341 96,0 63 57 91,3

55 - 60 416 364 87,6 58 45 78,1 303 274 90,4 55 45 81,7

60 - 65 374 233 62,2 38 22 57,5 290 183 63,1 47 28 60,1

15 - 65 4 206 3 555 84,5 1 855 1 425 76,9 2 061 1 881 91,3 290 249 85,6

65 - 70 297 52 17,6 22 / / 233 41 17,7 43 (8) 18,1

70 - 75 328 30 9,2 23 / / 258 25 9,7 46 / /

75 oder älter 471 16 3,3 22 / / 340 13 3,7 110 / /

15 oder älter 5 302 3 653 68,9 1 921 1 432 74,5 2 892 1 960 67,8 489 261 53,5

Zusammen 6 169 3 653 59,2 2 788 1 432 51,4 2 892 1 960 67,8 489 261 53,5

Weiblich

unter 5 263 X X 263 X X X X X X X X

5 - 10 274 X X 274 X X X X X X X X

10 - 15 283 X X 283 X X X X X X X X

15 - 20 324 116 35,9 322 116 36,0 / / / / / /

20 - 25 362 250 69,0 333 231 69,4 28 18 65,2 / / /

25 - 30 373 301 80,7 257 220 85,8 109 75 69,3 (7) (5) 73,2

30 - 35 419 343 82,0 171 159 92,9 229 168 73,4 18 16 88,7

35 - 40 381 313 82,0 86 79 91,4 265 207 78,0 30 27 90,4

40 - 45 454 390 85,9 86 79 91,8 309 258 83,5 59 53 90,4

45 - 50 520 448 86,0 74 67 89,7 362 303 83,8 84 78 92,6

50 - 55 488 413 84,7 55 48 86,8 340 284 83,5 92 81 87,9

55 - 60 437 327 74,8 35 29 81,2 319 231 72,7 83 66 80,0

60 - 65 393 180 45,8 22 13 57,9 276 120 43,6 95 47 49,3

15 - 65 4 151 3 081 74,2 1 442 1 040 72,1 2 239 1 667 74,4 470 375 79,8

65 - 70 308 32 10,5 16 / / 199 20 9,9 93 11 11,4

70 - 75 375 19 5,0 18 / / 218 (10) 4,4 139 (8) 5,5

75 oder älter 734 (10) 1,3 45 / / 225 / / 464 (6) 1,2

15 oder älter 5 568 3 142 56,4 1 521 1 044 68,7 2 881 1 699 59,0 1 166 399 34,2

Geschieden/Verwitwet

1 000 1 000 1 000 1 000

1.3 Bevölkerung, Erwerbspersonen sowie Erwerbsquoten in Bayern 2013 nach Staatsangehörigkeit, Altersgruppen und Familienstand

Alter von ...bis unter... Jahren

Insgesamt Ledig Verheiratet

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