• Keine Ergebnisse gefunden

Formular 60.64 Angaben über Leistungen Aktionäre 2019

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Formular 60.64 Angaben über Leistungen Aktionäre 2019"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Form. 60.64

Departement Finanzen

Kantonale Steuerverwaltung

PersID/UID ... Steuerpflichtige Firma ...

Geschäftsjahr vom ... bis ... Sitzgemeinde ...

Angaben über Leistungen an Aktionäre / Gesellschafter, Verwaltungsräte und Organe der Geschäftsführung und diesen nahe stehende Personen

(z.B. Familienangehörige)

Gestützt auf Art. 161 und 165 StG und Art. 124 ff. und 129 DGB bitten wir Sie, dieses Formular vollständig auszu- füllen, zu unterzeichnen und uns mit der Steuererklärung einzureichen.

Es sind auch Leistungen an im Ausland wohnende Mitglieder der Verwaltung und dgl. aufzuführen, obwohl diese seit 01.01.1991 der Quellensteuer unterliegen. Bitte unbedingt die Rückseite beachten!

Leistungsempfänger:

Name ... Vorname ... AHV-Nr. ...

Wohnort ... Strasse ...

Funktion ... Beteiligung an Stamm-/Grundkapital

Nein

Ja, Anteil nominal CHF ...

1. Leistungs-/Funktionsentgelte und sonstige Vergütungen

Gehalt/Lohn/Salär, brutto (inkl. Kinderzulagen etc.) Gratifikationen, Gewinnanteile, Tantièmen ...

Verwaltungsratshonorare, Sitzungsgelder ...

Sonstige Vergütungen in bar oder in Naturalien (ohne Spesenvergütungen) ...

Total brutto ...

Abzug: Beiträge an AHV/IV/EO/ALV/NBUV ...

berufliche Vorsorge ...

Total netto ...

2. Spesenvergütungen

Reisespesen ...

Repräsentationsspesen ...

Autospesen ...

andere Spesen ...

3. Private Nutzung a) Geschäftsfahrzeuge:

Marke/Modell/Anschaffungsjahr Kaufpreis (exkl. MWSt) ... Fr. ...

b) Geschäftsinfrastruktur:

Telefon/Radio/TV ...

Wohnung ...

Heizung/Strom ...

Versicherungsprämien ...

Naturalbezüge (z.B. Löhne an Dienst- und Reinigungspersonal, Warenbezüge, etc.) ...

Angaben zum Geschäftsjahr

Fr.

...

...

...

...

Angaben zum Kalenderjahr (vgl. Rückseite)

Fr.

...

...

...

...

...

...

...

...

...

...

... ...

effektiv pauschal verbuchter

Privatanteil

effektiv pauschal verbuchter

Privatanteil Fr.

...

...

...

...

Fr.

...

...

...

...

Fr.

...

...

...

...

Fr.

...

...

...

...

Fr.

...

...

...

...

Fr.

...

...

...

...

Ja Nein verbuchter

Privatanteil Fr.

Ja Nein verbuchter

Privatanteil Fr.

...

...

...

...

...

...

...

...

...

...

...

...

...

...

4. Darlehen und Kontokorrente

Sämtliche Darlehens- und Kontokorrentbeziehungen (aktiv und passiv) sind mittels Buchhaltungskonto-Kopien zu dokumentieren.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bezeugt:

Ort und Datum ... Rechtsgültige Unterschrift ...

0.00 0.00

0.00 0.00

Überprüfen

(2)

Erläuterungen zum Ausfüllen des Einlageblattes 2 ( Form 60.64)

 Pro Aktionär / Gesellschafter / nahestehenden Personen ist je ein separates Formular einzureichen.

 Stimmen Geschäftsjahr und Kalenderjahr überein, so ist nur die erste Kolonne auszufüllen.

Andernfalls sind in der ersten Kolonne die Zahlen des Geschäftjahres und in der zweiten Kolonne die Zahlen des Kalenderjahres, in welchem das Geschäftsjahr beginnt, einzutragen.

 Ist ein Mitglied der Verwaltung oder des Vorstandes gleichzeitig Angestellter der Firma (z.B. Direktor oder Geschäftsführer), so sind zur Vermeidung von Unklarheiten sämtliche Bezüge aus beiden Funktionen sowohl in der vorliegenden Bescheinigung als auch im Lohnausweis aufzuführen, wobei in der vorliegenden Bescheinigung nicht nur der Gesamtbetrag unter "Total netto", sondern auch dessen einzelne Faktoren gemäss den vorgegebenen Rubriken anzugeben sind. In beiden Formu- laren sind zudem die Spesenvergütungen vollständig anzugeben.

 Mit Ausnahme der Tantièmen ist bei sämtlichen Vergütungen das Kalenderjahr, in dem die Arbeits- leistung erbracht wurde, massgebend. Demzufolge sind diese auch im entsprechenden Geschäfts- jahr zu verbuchen. Tantièmen sind vollumfänglich jenem Kalenderjahr zuzuordnen, in welchem sie beschlossen und ausgerichtet oder gutgeschrieben wurden.

 Die steuerpflichtige Person kann bis Ende März des auf die Fälligkeit der Leistung folgenden Kalen- derjahres bei der Steuerverwaltung des Kantons, in dem die juristische Person ihren Sitz bzw. ihre Betriebsstätte hat, eine Verfügung über Bestand und Umfang der Steuerpflicht verlangen.

 Für die Lohnangaben genügt auch die Beilage einer Fotokopie des unterzeichneten Lohnausweises.

 Falls die Privatanteile über ein persönliches Kontokorrent verbucht werden, genügt die Beilage einer Fotokopie des Kontos des Bezügers. Dieses ist jedoch mit den Angaben des benutzten Geschäfts- fahrzeuges (Marke, Modell, Jahrgang und Kaufpreis exkl. MWSt) zu ergänzen.

 Sämtliche Darlehens- und Kontokorrentbeziehungen von Gesellschaftern und Nahestehenden sind mittels Kontokopien zu dokumentieren.

 Das Formular ist zu unterzeichnen. Damit wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bezeugt.

Bescheinigungspflicht und Straffolgen

Juristische Personen haben den Veranlagungsbehörden eine Bescheinigung über die den Mitgliedern der Verwaltung und anderer Organe ausgerichteten Leistungen einzureichen (Art. 167 Abs. 1 lit. a StG sowie Art. 129 Abs. 1 lit. a DBG). Personen mit Wohnsitz im Ausland ist die abgezogene Quellensteuer zu bestätigen (Art. 100 Abs. 1 lit. b DBG).

Wer die Bescheinigungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird mit Busse bis zu Fr. 1'000.--, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu Fr. 10'000.--, belegt (Art. 242 StG sowie Art.174 DBG). Wer zum Zwecke einer Steuerhinterziehung im Sinne der Artikel 243 - 245 StG sowie Artikel 175 - 177 DBG gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Bescheinigung Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu Fr. 30'000.-- bestraft (Art. 269 StG sowie Art.186 DBG). Für Teilnahme- handlungen (Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung) an Steuerhinterziehung Dritter werden auch juris- tische Personen und für sie handelnde Organe oder Vertreter mit Bussen bis zu Fr. 10'000.--, in schwe- ren Fällen oder bei Rückfall bis zu Fr. 50'000.--, bestraft (Art. 245 und 249 StG sowie Art. 177 und 181 DBG).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

dort wo mehrere Personen zu befragen sind, die sich zudem nicht selten sehr renitent verhalten, oder wenn die betroffene Person eine seltene oder nicht definierbare

Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt

Formular drucken

Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Urheberrechte mit der Veröffentlichung auf www.de- mokratie-fulda.de an die Partnerschaft für Demokratie bzw. das Bundesprogramm demo-

Uns ist bekannt, dass wir die gespeicherten Daten auf Anfrage einsehen oder auch jegliche Daten löschen lassen, der Verarbeitung der Daten widersprechen oder unrichtige

(4) 1 Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen

Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und

Es ist nicht zulässig, die Kosten für die Instandsetzung der einzelnen Elemente zu nutzen. Der Streubereich des Resultates ist hier grösser als bei