Staats- und Kommunalschulden in Bayern am 31. Dezember 2017
L III 1 j 2017
Hrsg. im Januar 2019
ten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit – nichts vorhanden oder keine Veränderung / keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug · Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht
rechenbar
... Angabe fällt später an
X Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll ( ) Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert
erhebliche Fehler aufweisen kann p vorläufiges Ergebnis
r berichtigtes Ergebnis s geschätztes Ergebnis D Durchschnitt
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Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2019 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
Statistische Berichte
bieten in tabellarischer Form neuestes Zahlen material der jeweiligen Erhebung. Dieses wird, soweit erforderlich, methodisch erläutert und kurz kommentiert.
Herausgeber, Druck und Vertrieb Bayerisches Landesamt für Statistik Nürnberger Straße 95
90762 Fürth Papier
Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier, chlorfrei gebleicht.
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen ... 4
Tabellen
1. Übersichten zu den Schulden des Freistaats Bayern und der
kommunalen Körperschaften in Bayern ... 12
2. Schulden der kommunalen Körperschaften in Bayern 2017 ... 16
3. Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern 2016 und 2017
in regionaler Gliederung ... 31
4. Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen 2017
in Bayern nach Schuldenarten und Aufgabenbereichen ... 72
Vorbemerkungen
Methodische Erläuterungen Neue Schuldenststatistik ab 31.12.2010
Für die Schuldenstatistik wurde zum 31.12.2010 ein neues Erhebungskonzept entwickelt, das durch die An- forderungen der EU bestimmt ist. Diese sind kodifiziert in der
Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (kurz: ESVG ’95, in: ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1ff.) sowie in der
Leitlinie der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 5. September 2008 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die Verfahren für den Austausch statistischer Daten im Europäischen System der Zentralbanken im Bereich der staatlichen Finanzstatistiken (siehe Amtsblatt der Europäischen Union vom 17.10.2008 L 276/32ff.).
Wesentliche Änderungen des neuen Erhebungskonzepts
Erweiterung des „Schuldenbegriffs“ um Kassenkredite
Als Schulden am Kreditmarkt bzw. Schulden bei öffentlichen Haushalten wurden bislang Wertpapierschulden (nur Kreditmarkt) und Kredite gefasst. Ab 2010 zählen auch Kassenkredite dazu. Diese werden zur Überbrü- ckung von vorübergehenden Kassenanspannungen und nicht für investive Zwecke aufgenommen. Kassen- kredite wurden bislang außerhalb dieser Abgrenzungen nachgewiesen.
Ab dem Berichtsjahr 2010 werden deshalb neue begriffliche Abgrenzungen verwendet: Die Kreditmarkt- schulden werden durch die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ersetzt, in denen also auch die Kassen- kredite beim nicht-öffentlichen Bereich enthalten sind. Die Schulden bei öffenlichen Haushalten werden durch die Schulden beim öffentlichen Bereich ersetzt, die nun ebenfalls die Kassenkredite beim öffentlichen Bereich enthalten. Zudem wird bei den Schuldarten zwischen Euro- bzw. Fremdwährung unterschieden.
neue Zuordnung der Gläubiger
Die bisherige Zuordnung der Gläubiger zu „Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich“ und „Schulden beim öffentlichen Bereich“ hat sich mit der Schuldenstatistik ab 2010 geändert: Gläubiger (namentlich: Bundes- agentur für Arbeit, öffentliche Zusatzversorgungseinrichtungen und sonstige Sozialversicherungen), die bis 2009 noch dem Kreditmarkt zugeordnet wurden, zählen nun zum öffentlichen Bereich. Hiermit wird eine klare Trennung der Schulden beim nicht-öffentlichen von den Schulden beim öffentlichen Bereich gewährleistet.
neues Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten
Mit dem sogn. Schalenkonzept als Rahmen für die Integration von ausgegliederten Einheiten wird eine Zu- sammenführung von Daten der öffentlichen Haushalte und der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unter- nehmen vorgenommen:
Kernhaushalte + Extrahaushalte = Öffentlicher Gesamthaushalt
Öffentlicher Gesamthaushalt + Sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen = Öffentlicher Bereich
Öffentlicher Gesamthaushalt
• Die Kernhaushalte
Als Kernhaushalte werden die Haushalte der Körperschaftsgruppen - Land
- Gemeinden/Gemeindeverbände und
- gesetzliche Sozialversicherung (Erhebung durch das Statistische Bundesamt) bezeichnet.
Gemeindeverbände sind hierbei Landkreise und die Bezirke.
• Die Extrahaushalte
Extrahaushaushalte sind öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach der „Verordnung des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft“ (ESVG) zum Staatssektor zählen.
Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
1. Es muss sich um eine institutionelle Einheit handeln.
2. Diese institutionelle Einheit muss vom Staat kontrolliert werden (öffentliche Kontrolle).
3. Diese institutionelle und öffentlich kontrollierte Einheit muss überwiegend vom Staat finanziert werden (öffentliche Finanzierung).
Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände
Die Extrahaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.) setzen sich aus den kommunalen Zweckver- bänden des Staatssektors, d. h. soweit sie Nichtmarktproduzenten sind, sowie aus anderen juristische Per- sonen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit zusammen, soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen. Hierzu gehören die Verwaltungsgemeinschaften. Bis 2009 zählten davon abweichend alle kameral buchenden Zweckverbände unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit zu den Extrahaushalten, die kaufmännisch buchenden Zweckverbände dagegen nicht. Seit 2010 umfassen die Ex- trahaushalte auch Sonderrechnungen sowie die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors auf kommunaler Ebene. In der Tabellengruppe 2 wurde die bisherige Abgrenzung (alle kame- ral buchenden Zweckverbände unabhängig von der Sektorenzugehörigkeit) beibehalten, um einen Zeitrei- henvergleich mit den Vorjahren zu ermöglichen.
Öffentlicher Bereich
Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bilden zusammen mit dem öffentlichen Gesamthaushalt den öffentlichen Bereich.
• Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen
Öffentlich bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Kernhaushalte der Ge- bietskörperschaften (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) mit mehr als 50 % des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Öffentliche Unternehmen werden dann den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (und nicht den Extrahaushalten und damit dem öffentli- chen Gesamthaushalt) zugerechnet, wenn sie Marktproduzenten sind. Marktproduzent ist ein öffentliches Unternehmen in der Regel dann, wenn der Eigenfinanzierungsgrad dieser Unternehmen größer als 50 % ist.
Sie werden allerdings den Extrahaushalten dennoch zugeordnet, wenn der überwiegende Anteil des Um- satzes (mehr als 80 %) auf der Geschäftstätigkeit mit den Kernhaushalten basiert. Zu den sonstigen öffentli- chen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zählen zum Beispiel Ver- und Entsorgungsunternehmen, Ver- kehrsunternehmen, Krankenhäuser sowie Zweckverbände, die nicht zum Sektor Staat gehören (Marktprodu- zenten).
Ergebnisdarstellung
In der Tabellengruppe 1 werden Übersichten mit Zeitreihen nachgewiesen. Den hier und generell in diesem
Bericht verwendeten Einwohnerzahlen liegt bis zum Jahr 2012 die Bevölkerungsfortschreibung der Volkszäh-
lung 1987 zu Grunde, ab 2013 die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Ferner wird da-
rauf hingewiesen, dass mit der neuen Schuldenstatistik die Schulden zur Haushaltsfinanzierung ("Schulden
am Kreditmarkt") nicht mehr erkennbar sind und damit eine Vergleichbarkeit mit Vorjahreszahlen nicht mehr
gegeben ist. In der Tabellengruppe 2 wurde gegenüber den Vorjahren die Gliederung der kommunalen Kör-
perschaften beibehalten. Zum Vergleich mit den Jahren vor 2010 müssen hier von den Schulden beim nicht-
öffentlichen und beim öffentlichen Bereich die Kassenkredite abgezogen werden. Das Ergebnis entspricht
dann dem früher verwendeten Begriff der „fundierten Verschuldung“. In der Tabellengruppe 3 werden zur
besseren Vergleichbarkeit mit den Vorjahren neben der Insgesamt-Verschuldung der Schuldenstand in der
Abgrenzung der bisher verwendeten „fundierten Verschuldung“ und separat dazu die Kassenkredite nachge-
wiesen. Bei den Eigenbetrieben (einschl. Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen) wird nur
noch die Insgesamt-Verschuldung dargestellt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl I S.
438), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung.
Gegenstand der Erhebung
Stand der Schulden nach Arten (Wertpapiere und Kredite aus dem nicht-öffentlichen Bereich darüber hinaus nach ihrer Fälligkeit)
Schuldenaufnahmen und Schuldentilgungen nach Arten und Laufzeiten Bürgschaften im Sinne des § 765 BGB
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte (Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder im Zusammen- hang mit Grundstücksgeschäften, Finanzierungsleasing)
ÖPP-Projekte
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Schuldenübernahmen
Berichtende Körperschaften
Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände, Verbände mit kommunalen Aufgaben (Zweckverbände, Schul- und Berufsschulverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie Verwaltungsgemeinschaften), öffentliche Fonds, Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen.
Schuldenstand Allgemeine Hinweise
Der Nachweis des Schuldenstandes umfasst alle Schulden, für die die Berichtsstelle Schuldner ist, auch wenn sie nicht den Schuldendienst trägt. Ausnahme: Schulden, die die Kommunen für ihre Eigenbetriebe aufnehmen, sind als Schulden der Eigenbetriebe nachzuweisen.
Nicht einbezogen sind:
- im Eigenbestand befindliche Wertpapiere
- innere Schulden (= Inanspruchnahme von Mitteln, die für einen anderen Zweck vorgesehen waren).
- Schulden ihrer rechtlich selbständigen Stiftungen, - Gelder, die von Dritten hinterlegt sind (z. B. Kautionen),
- Gelder, die an Dritte weitergeleitet werden, soweit die Berichtsstelle keine Verpflichtungen (Zinsen, Til- gung) übernommen hat,
- Kassenreste, Steuerablieferungsrückstände
- Kreditaufträge (§ 778 BGB), Schuldenmitübernahmen, Gewähr- und Garantieverträge, Wechselbürg- schaften und allgemeine Haftung kraft Gesetzes oder Satzung (z. B. Gewährleistung der Gemeinde für ih- re Sparkasse),
- Förderungsmittel nach § 39 Abs. 5 und § 58 Städtebauförderungsgesetz, - Verpflichtung aus Leibrentenverträgen.
- Versicherungstechnische Rückstellungen Schuldenbetrag
Ausgewiesen wird grundsätzlich der Nennbetrag ohne Abzug eines etwaigen Disagios. Bei teilweise verein- nahmten bzw. teilweise zurückgezahlten Schulden kommt dagegen nur der am Stichtag maßgebliche Teilbe- trag zum Ansatz. Gelder in internen Tilgungsfonds werden wie Schulden behandelt, nicht dagegen solche, die zugunsten des Gläubigers auf ein Sperrkonto einbezahlt wurden.
Zuordnungsgrundsätze
Der Aufgliederung der aufgenommen Schulden nach Schuldenarten wird soweit wie möglich das Gläubiger- prinzip zugrunde gelegt. Maßgebend für die Zuordnung ist der in der Schuldurkunde bezeichnete Gläubiger.
Bei allen Schulden, für die Wertpapiere ausgegeben worden sind, entfällt die Aufteilung nach Gläubigern.
Abweichend von dieser Regelung werden von Kreditinstituten oder sonstigen Institutionen (Wohnungs-
bauförderungsanstalten u. ä.) ausgezahlte, aber aus öffentlichen Mitteln stammende Darlehen nach ihrer
Schuldenzugänge und -abgänge
Zugänge und Abgänge sind möglich durch Schuldenaufnahme, Tilgung und Umgliederungen (sonstige Zu- und Abgänge). Bei letzteren handelt es sich insbesondere um Eingliederung bzw. Ausgliederung von Sonder- rechnungen wie beispielsweise Eigenbetrieben und Krankenhäusern mit kaufmännischem Rechnungswesen, soweit sie im Jahresablauf erfolgen, außerdem z. B. um Übernahme von hypothekarisch belastetem Grund- besitz, Schuldenübertragungen, Fundierung aufgelaufener Zins- und Tilgungsrückstände, Schulden- standberichtigungen.
Umsetzungen, die durch Auflösung oder Neubildung von Körperschaften (Gebietsstandsänderungen) bedingt sind, werden bereits in den Jahresanfangsbeständen bereinigt, ebenso Ein- und Ausgliederungen, die zum Jahreswechsel erfolgt sind. Insofern kann der Schuldenstand am Jahresanfang von dem am Ende des Vor- jahres abweichen.
Fälligkeiten
Ausgewiesen werden die planmäßig in den folgenden fünf und darüber hinausgehenden Jahren fällig wer- denden Tilgungen für die Schulden aus Wertpapieremissionen und Krediten aus dem nicht-öffentlichen Be- reich.
Begriffliche Erläuterungen (in alphabetischer Reihenfolge) Bürgschaften
Alle Bürgschaften i. S. d. § 765 BGB, einschließlich der Nachbürgschaften. Zum Ansatz kommen die über- nommenen Haftungssummen, nicht etwa die gesamten Kreditsummen. Gezahlte Beträge aus Schadensfäl- len werden abgesetzt. Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachge- wiesen, teilweise gesicherte dagegen entsprechend dem ungesicherten Teil. Bei den Ländern sind auch Ga- rantien und sonstige Gewährleistungen einbezogen (z. B. Kreditaufträge nach § 778 BGB, Schuldübernah- men, Wechselbürgschaften). Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden entfällt dieser Nachweis. Bürg- schaften, die kraft Gesetzes oder Satzung übernommen werden müssen (z. B. Haftung der Länder für ihre Kreditanstalten, Haftung der Gemeinden für ihre Sparkassen als Gewährsträger), bleiben unberücksichtigt.
Mit dem Berichtsjahr 1990 wurde die Untergliederung der Bürgschaften nach Wohnungsbau und allgemeiner Wirtschaftsförderung eingestellt.
Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden
Hier werden nur Verbindlichkeiten aufgeführt, die von der Berichtskörperschaft beim Erwerb bereits belaste- ter Grundstücke mit übernommen wurden, nicht dagegen Darlehensaufnahmen der Berichtskörperschaft gegen hypothekarische Sicherung.
Kassenkredite
Bei Kassenkrediten gemäß Art. 73 GO handelt es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten, die zur Überbrük- kung vorübergehender Kassenanspannungen eingegangen werden; sie haben Darlehenscharakter gemäß den §§ 607 ff. BGB. Nicht dazu zählen die zur Zwischenfinanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts aufgenommenen kurzfristigen Kredite, die durch spätere langfristige Darlehen abgelöst werden. Ab 2010 werden die Kassenkredite differenziert nach Gläubigerbereichen erhoben.
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
Darunter fallen Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grund- stücksgeschäften sowie das Finanzierungsleasing.
ÖPP-Projekte
Bei Projekten aus öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP-Projekte) handelt es sich um langfristige Verträge zwischen einem staatlichen und einem privaten Partner über die Bereitstellung von Dienstleistungen durch die Nutzung eines bestimmten Vermögensgutes. Kriterien für die Klassifikation eines Vertrags als ÖPP sind das Vorliegen einer erheblichen Anfangsinvestition, die Festlegung einer durch den privaten Partner bereit- zustellenden Dienstleistung unter Nutzung des Vermögensgutes und die Zahlung regelmäßiger Raten vom staatlichen Partner an den privaten Partner.
In diesem Bericht werden lediglich die vertraglich vereinbarten Projektsummen aller laufenden ÖPP-Projekte
ausgewiesen im Gegensatz zur Gesamtsumme aller bisher geleisteten Zahlungen des staatlichen Partners
Restkaufgelder
Als Restkaufgeld ist der noch nicht gezahlte (Teil-)Betrag einer Kaufsumme zu verstehen; dieser kann auch hypothekarisch durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden (Restkaufgeldhypothek).
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
Als Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich werden alle Schulden bezeichnet, die zum Zweck der Haus- haltsfinanzierung durch Begebung von Wertpapieren (Unterscheidung in Geldmarktpapiere (Unverzinsliche Schatzanweisungen, Finanzierungsschätze und sonstige Geldmarktpapiere) und Kapitalmarktpapiere (Anlei- hen, Bundesschatzbriefe, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, Inflationsindexierte Bundeswert- papiere, Landesobligationen/-schatzanweisungen, Sonstige Kapitalmarktpapiere)) oder direkt mittels Kas- senkrediten oder Krediten bei Kreditinstituten, Bausparkassen, Versicherungsunternehmen und sonstigen inländischen Stellen (z. B. privaten Geldgebern, Genossenschaften, Verbänden) sowie bei sonstigen auslän- dischen Stellen aufgenommen wurden. Bei den Schuldarten wird zwischen Euro- bzw. Fremdwährung unter- schieden. Auf fremde Währung lautende Schulden, die im Ausland oder bei internationalen Stellen aufge- nommen und in fremder Währung kontrahiert sind, werden zu den von der Europäischen Zentralbank am 31.
Dezember veröffentlichten Referenzkursen in Euro umgerechnet. Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank.
Ab 2010 werden die Ausgleichsforderungen, die vor allem gegenüber der Deutschen Bundesbank bestehen, nicht mehr separat ausgewiesen; sie sind in den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (größtenteils bei Kreditinstituten) enthalten.
Ausgleichsforderungen sind Schuldbuchforderungen gegen die öffentliche Hand in erster Linie als Ausgleich für den Wegfall der Forderungstitel gegen das Dritte Reich nach Ende des 2. Weltkrieges.
Schulden beim öffentlichen Bereich
Schulden beim öffentlichen Bereich sind Kassenkredite und Kredite beim Bund, bei Ländern, bei Gemein- den/Gv., bei Zweckverbänden und dgl., bei der gesetzlichen Sozialversicherung, bei verbundenen Unter- nehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen.
Hier werden sämtliche, von den Berichtsstellen untereinander aufgenommenen Schulden nachgewiesen, auch wenn sie über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Diese umfassen auch Schulden zwischen den Kör- perschaften und den Extrahaushalten der Körperschaften. Da aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten in der Schuldenstatistik Netto-Schuldner- bzw. -Gläubigerpositionen nicht errechnet werden können, erfolgt eine unbereinigte Zusammenfassung der Verschuldungsdaten aller Berichtsstellen; dies hat zur Folge, dass z. B. Schulden der Gemeinden bei ihrem Land bzw. Schulden der Extrahaushalte bei ihrem Kernhaushalt in nicht-konsolidierter Form nachgewiesen werden.
Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank.
Schuldenaufnahmen
Als Schuldenaufnahmen sind alle in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. eines Berichtsjahres aufgenommenen Kredite mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios angegeben. Die Schuldenaufnahmen werden nach Schuldarten und ihren vertraglich festgelegten Laufzeiten untergliedert.
Schuldentilgungen
Tilgungen sind alle in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. des Berichtsjahres zurückgezahlten Beträge. Sie werden nach Schuldarten gegliedert.
Sonstige Zugänge – Sonstige Abgänge
Sonstige Zu- und Abgänge sind alle Schuldenzu- und -abgänge, die der Berichtskörperschaft keine Haus- haltsmittel zugeführt bzw. entzogen haben (z. B. Veränderungen im Schuldenstand durch Eingliederung vor- her selbständiger Sonderrechnungen bzw. Ausgliederung von Sonderrechnungen, Schuld- bzw. Forderungs- abtretungen).
Fälligkeiten
Nachgewiesen werden die planmäßig fällig werdenden Tilgungen nach fester oder variabler Verzinsung für
die am Erhebungsstichtag bestehenden Schulden aus Wertpapieren und Krediten aus dem nicht-öffentlichen
Bereich, gegliedert nach den dem Erhebungsstichtag folgenden fünf einzelnen Jahren und dem anschließen-
Abkürzungsverzeichnis
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch BGBl = Bundesgesetzblatt
BStatG = Bundesstatistikgesetz (Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke)
FPStatG = Finanz- und Personalstatistikgesetz (Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finan-
zen und des Personals im öffentlichen Dienst)
Tabellenübersicht
1 Übersichten zu den Schulden des Freistaats Bayern und der kommunalen Körperschaften in Bayern
1.1 Schulden des Freistaats Bayern 1990, 2000, 2010 und seit 2015 ... 12 1.2 Schulden der kommunalen Körperschaften (einschl. Eigenbetriebe und
Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen) in Bayern seit 1985 ... 12 1.3 Schulden der kommunalen Körperschaften (ohne Eigenbetriebe und
Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen) in Bayern seit 1990 ... 13 1.4 Schulden der kommunalen Körperschaften
in Bayern 2017 nach Gemeindegrößenklassen ... 14 1.5 Schulden des Freistaats Bayern und der kommunalen Körperschaften
in Bayern seit 1975 ... 14 1.6 Schulden der kommunalen Körperschaften in Bayern 1990, 2000, 2010 und seit 2014
nach Gemeindegrößenklassen ... 15
2 Schulden der kommunalen Körperschaften in Bayern 2.1.1 Schuldenstand der kommunalen Körperschaften
in Bayern am 31. Dezember 2017 nach Art der Schulden ... 16 2.1.2 Schuldenstand der kommunalen Körperschaften
in ... (Regierungsbezirk) am 31. Dezember 2017
nach Art der Schulden ... 17 2.1.3 Schuldenstand der kreisfreien Städte
in Bayern am 31. Dezember 2017
nach Art der Schulden und Gemeindegrößenklassen ... 24 2.1.4 Schuldenstand der kreisangehörigen Gemeinden
in Bayern am 31. Dezember 2017
nach Art der Schulden und Gemeindegrößenklassen ... 25 2.2.1 Schuldenaufnahmen der kommunalen Körperschaften
in Bayern 2017 nach Laufzeit und Art der Schulden ... 26 2.2.2 Schuldenaufnahmen der Eigenbetriebe und
Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen
in Bayern 2017 nach Laufzeit und Art der Schulden ... 27 2.3 Schuldenzugänge der kommunalen Körperschaften
in Bayern 2017 nach Art der Schulden ... 28 2.4 Schuldenabgänge der kommunalen Körperschaften
in Bayern 2017 nach Art der Schulden ………... ... 29
2.5 Fälligkeiten der mit Stand am 31. Dezember 2017 nachgewiesenen Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich der kommunalen Körperschaften
in Bayern nach Körperschaftsgruppen und Gemeindegrößenklassen ... 30
3 Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern 2016 und 2017 in regionaler Gliederung 3.1 Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern 2016 und 2017 nach Körperschaftsgruppen, Gemeindegrößenklassen und Regionen ... 31
3.2 Schuldenstand der Bezirke in Bayern 2016 und 2017 ... 32
3.3 Schuldenstand der Landkreise in Bayern 2016 und 2017 ... 32
3.4 Schuldenstand der kreisfreien Städte in Bayern 2016 und 2017 ... 34
3.5 Schuldenstand der kreisangehörigen Gemeinden in Bayern 2016 und 2017 ... 35
4 Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen 2017
in Bayern nach Schuldenarten und Aufgabenbereichen ... 72
Schulden am 31. Dezember
1990 2000 2010 2015 2016 2017
% Schulden am KreditmarktÉ) ... 14 230,2 17 964,4 29 146,1 21 234,2 19 383,6 16 940,5 - 2 507,4 - 12,6 dar. Wertpapierschulden ... 2 556,5 3 286,0 10 265,5 6 113,5 5 003,5 3 752,8 - 1 250,0 - 25,0 bei Banken und SparkassenÊ) ... 11 516,1 14 120,2 13 549,5 11 347,1 10 603,5 9 666,6 - 995,4 - 8,8
bei Sozialversicherungsträgern ... 56,6 - - - - - - - -
bei inländ. VersicherungsunternehmenË) ... 75,2 558,3 5 321,1 3 773,6 3 776,6 3 521,0 - 262,0 - 6,8 Ausgleichsforderungen ... 317,0 - - - - - - - - Schulden bei öffentlichen HaushaltenÌ) ... 2 494,9 2 338,6 1 442,4 1 025,6 917,6 867,1 - 44,8 - 5,5 Schulden insgesamt 17 042,1 20 303,0 30 588,5 22 259,8 20 301,2 17 807,5 - 2 552,2 - 12,3 Nachrichtlich:
Bürgschaften ... 799,8 3 247,3 8 656,7 5 456,4 5 356,1 5 330,3 x x - 0,5 Verrentungsschulden ... 223,2 14,5 - - - - x x -
dav. Ausbau von Gewässern, Wirtschaftswegebau ... 4,6 - - - - - x x -
Sozialer Wohnungsbau, Krankenhausbau ... 46,8 - - - - - x x -
Schulhausbau ... 171,9 14,5 - - - - x x - ____________________
1.1 Schulden des Freistaats Bayern 1990, 2000, 2010 und seit 2015
Millionen €
Schul- den- auf- nahmen
Schul- den-
til- gungen
Verände- rung der Verschul- dung 2017 gegen- über 2016 Art der Schulden
É) Ab 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich. - Ê) Einschl. ausländische Stellen; ab 2010 Kredite bei Kreditinstituten. - Ë) Ab 2010 Kredite beim sonstigen inländischen Bereich. - Ì) Ab 2010 Schulden beim öffentlichen Bereich. - Í) Ohne sonstige Schuldenzu- und -abgänge.
5) 5)
1.2 SchuldenÉ) der kommunalen Körperschaften (einschl. Eigenbetriebe und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen) in Bayern seit 1985
Kommunale Körperschaften davon
Gemeinden und Verbände
Jahr Veränderung Gemeindeverbände mit
(Stand am insgesamt gegenüber Veränderung Kreis- Kreis- kommunalen
31. Dezember) dem Vorjahr zusammen gegenüber freie angehörige Landkreise Bezirke Auf-
dem Vorjahr Städte Gemeinden gabenÊ)
Mill. € % Mill. € % Mill. €
1985 ... 10 163,2 0,4 8 965,9 0,3 3 884,5 3 907,9 1 046,1 127,4 1 197,2
1986 ... 10 478,4 3,1 9 372,1 4,5 4 218,4 4 012,6 1 023,8 117,4 1 106,2
1987 ... 11 047,0 5,4 9 936,6 6,0 4 729,2 4 065,3 1 029,1 113,0 1 110,4
1988 ... 11 352,0 2,8 10 223,8 2,9 4 888,4 4 159,0 1 054,7 121,8 1 128,2
1989 ... 11 983,5 5,6 10 771,6 5,4 5 253,0 4 294,6 1 098,1 126,0 1 211,9
1990 ... 12 682,4 5,8 11 319,5 5,1 5 624,8 4 405,0 1 161,6 128,2 1 362,8
1991 ... 12 980,5 2,4 11 574,8 2,3 5 588,1 4 602,8 1 249,9 134,1 1 405,6
1992 ... 13 735,5 5,8 12 177,3 5,2 5 814,8 4 765,5 1 422,0 175,0 1 558,2
1993 ... 15 297,8 11,4 13 703,2 12,5 6 718,8 5 159,7 1 564,1 260,6 1 594,6
1994 ... 16 150,5 5,6 14 332,0 4,6 6 872,2 5 546,9 1 662,5 250,4 1 818,5
1995 ... 17 411,3 7,8 15 456,1 7,8 7 539,0 5 938,5 1 704,3 274,3 1 955,2
1996 ... 18 558,5 6,6 16 798,7 8,7 8 302,6 6 387,7 1 825,9 282,5 1 759,8
1997 ... 19 806,6 6,7 17 949,6 6,9 8 856,5 6 810,9 1 968,8 313,4 1 857,0
1998 ... 19 767,1 - 0,2 17 914,5 - 0,2 8 453,5 7 018,1 2 108,9 334,0 1 852,6
1999 ... 19 959,5 1,0 18 105,7 1,1 8 378,9 7 150,3 2 241,0 335,4 1 853,8
2000 ... 19 562,0 - 2,0 17 874,0 - 1,3 8 284,0 7 086,2 2 170,0 333,8 1 687,9
2001 ... 19 733,8 0,9 18 073,5 1,1 8 397,2 7 163,9 2 174,1 338,3 1 660,2
2002 ... 20 424,6 3,5 18 830,6 4,2 8 819,2 7 380,2 2 303,1 328,1 1 594,1
2003 ... 21 675,7 6,1 20 099,4 6,7 9 652,0 7 709,1 2 406,0 332,3 1 576,3
2004 ... 21 974,9 1,4 20 434,1 1,7 9 875,8 7 752,4 2 445,9 360,0 1 540,8
2005 ... 21 632,2 - 1,6 20 168,7 - 1,3 9 731,1 7 678,8 2 449,6 309,2 1 463,5
2006 ... 20 962,0 - 3,1 20 151,4 - 0,1 9 673,8 7 740,6 2 465,1 271,9 810,6
2007 ... 20 065,2 - 4,3 19 254,9 - 4,4 8 969,9 7 565,6 2 470,7 248,7 810,3
2008 ... 19 164,1 - 4,5 18 368,9 - 4,6 8 533,3 7 321,1 2 307,9 206,6 795,2
2009 ... 19 048,7 - 0,6 18 269,5 - 0,5 8 487,6 7 304,6 2 289,0 188,2 779,2
2010 ... 19 663,4 3,2 18 861,0 3,2 8 738,7 7 579,4 2 236,9 306,0 802,4
2011 ... 19 324,1 - 1,7 18 459,8 - 2,1 8 193,1 7 639,5 2 267,1 360,1 864,3
2012 ... 18 846,6 - 2,5 17 978,9 - 2,6 7 832,8 7 624,3 2 313,3 208,5 867,8
2013 ... 18 298,3 - 2,9 17 388,5 - 3,3 7 345,6 7 617,8 2 275,0 150,1 909,9
2014 ... 18 327,2 0,2 17 366,0 - 0,1 7 322,9 7 630,9 2 289,3 122,8 961,3
2015 ... 17 978,7 - 1,9 16 986,0 - 2,2 7 179,3 7 479,5 2 204,9 122,3 992,7
2016 ... 17 772,3 - 1,1 16 765,7 - 1,3 7 215,9 7 298,4 2 137,5 113,9 1 006,6
2017 ... 17 505,5 - 1,5 16 497,6 - 1,6 7 188,8 7 235,0 1 929,8 144,0 1 007,9
___________________
davon
É) Schulden am Kreditmarkt und bei öffentlichen Haushalten, Kassenverstärkungskredite, (ab 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen und beim öffentlichen Bereich);
kreditähnliche Rechtsgeschäfte. - Ê) Einschl. Verwaltungsgemeinschaften und ab 2006 ohne kaufmännisch buchende Zweckverbände.
1.3 Schulden der kommunalen Körperschaften (ohne Eigenbetriebe und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen) in Bayern seit 1990
davon davon
Millionen € SchuldenÊ) einschl. kreditähnliche RechtsgeschäfteË)
1990 ... 10 033,8 8 788,7 3 734,0 3 911,1 1 061,7 81,9 1 234,5 10,5
1991 ... 10 663,0 9 368,3 4 065,7 4 081,0 1 138,9 82,7 1 283,3 11,4
1992 ... 11 636,7 10 201,2 4 586,9 4 217,3 1 280,6 116,5 1 422,8 12,7
1993 ... 11 771,5 10 293,5 4 197,1 4 528,9 1 399,9 167,6 1 463,7 14,3
1994 ... 12 464,9 10 769,6 4 263,9 4 857,7 1 459,2 188,8 1 679,8 15,4
1995 ... 13 335,9 11 511,4 4 741,8 5 115,3 1 456,6 197,8 1 808,8 15,6
1996 ... 14 152,0 12 537,7 5 346,5 5 456,9 1 532,0 202,3 1 598,2 16,2
1997 ... 14 572,8 12 901,0 5 322,2 5 748,1 1 605,7 224,8 1 653,4 18,4
1998 ... 14 763,9 13 095,3 5 280,0 5 890,8 1 680,4 244,1 1 648,7 19,9
1999 ... 14 899,5 13 229,4 5 208,5 6 008,1 1 779,1 233,6 1 649,9 20,2
2000 ... 14 854,5 13 318,5 5 359,1 5 904,5 1 816,4 238,5 1 515,2 20,8
2001 ... 15 016,2 13 497,1 5 446,9 5 964,9 1 851,5 233,8 1 497,3 21,7
2002 ... 15 615,1 14 153,0 5 769,6 6 172,4 1 973,2 237,9 1 438,3 23,8
2003 ... 16 800,6 15 363,4 6 566,2 6 477,6 2 073,3 246,4 1 412,9 24,2
2004 ... 17 121,1 15 756,1 6 827,2 6 522,0 2 149,4 257,5 1 337,2 27,8
2005 ... 17 083,8 15 745,3 6 775,8 6 466,2 2 260,9 242,5 1 312,1 26,4
2006 ... 16 381,6 15 610,8 6 726,3 6 381,8 2 281,7 221,0 746,4 24,4
2007 ... 15 750,5 14 970,5 6 257,6 6 214,8 2 292,6 205,7 759,5 20,4
2008 ... 14 738,4 13 975,7 5 622,2 5 982,6 2 192,9 177,9 742,2 20,6
2009 ... 14 668,2 13 921,7 5 655,0 5 963,4 2 140,6 162,7 724,6 21,8
2010 ... 15 006,6 14 224,8 5 731,6 6 207,9 2 111,7 173,5 757,2 24,6
2011 ... 14 762,0 13 908,0 5 286,9 6 311,3 2 123,5 186,3 824,3 29,7
2012 ... 14 344,3 13 488,3 4 928,7 6 287,5 2 118,9 153,3 826,7 29,3
2013 ... 13 818,7 12 925,9 4 423,3 6 249,8 2 121,2 131,7 856,5 36,3
2014 ... 13 817,3 12 870,0 4 389,5 6 269,9 2 106,8 103,8 910,2 37,1
2015 ... 13 558,3 12 576,4 4 249,3 6 171,4 2 064,1 91,6 941,2 40,7
2016 ... 13 355,4 12 357,2 4 263,6 6 031,2 1 978,7 83,7 951,7 46,5
2017 ... 13 065,3 12 066,7 4 290,5 5 893,4 1 809,7 73,1 950,4 48,2
SchuldenÊ) ohne kreditähnliche RechtsgeschäfteË)
1990 ... 9 996,2 8 751,4 3 707,2 3 900,7 1 061,6 81,9 1 234,3 10,5
1991 ... 10 627,6 9 333,1 4 050,4 4 061,3 1 138,7 82,7 1 283,0 11,4
1992 ... 11 603,4 10 168,1 4 574,6 4 196,4 1 280,6 116,5 1 422,6 12,7
1993 ... 11 728,0 10 252,2 4 182,9 4 501,9 1 399,8 167,6 1 461,5 14,3
1994 ... 12 375,6 10 682,7 4 238,0 4 796,9 1 458,9 188,8 1 677,5 15,4
1995 ... 13 226,7 11 405,6 4 716,7 5 035,5 1 455,6 197,8 1 805,8 15,3
1996 ... 14 039,7 12 426,5 5 321,3 5 371,7 1 531,2 202,3 1 597,0 16,2
1997 ... 14 465,2 12 794,4 5 307,3 5 657,5 1 604,8 224,8 1 653,2 17,6
1998 ... 14 665,0 13 000,8 5 268,9 5 807,9 1 680,0 244,1 1 644,3 19,9
1999 ... 14 813,7 13 143,7 5 197,9 5 935,3 1 776,8 233,6 1 649,8 20,2
2000 ... 14 612,3 13 076,4 5 195,9 5 829,7 1 812,3 238,5 1 515,1 20,8
2001 ... 14 723,4 13 204,4 5 279,4 5 839,8 1 851,4 233,8 1 497,2 21,7
2002 ... 15 351,1 13 892,7 5 613,7 6 079,4 1 961,8 237,9 1 434,6 23,8
2003 ... 16 505,9 15 075,8 6 413,5 6 354,0 2 061,8 246,4 1 405,9 24,2
2004 ... 16 986,0 15 621,1 6 814,8 6 410,7 2 138,2 257,5 1 337,1 27,8
2005 ... 16 904,1 15 565,7 6 755,6 6 323,0 2 244,6 242,5 1 312,0 26,4
2006 ... 16 190,5 15 419,8 6 684,5 6 248,9 2 265,5 221,0 746,4 24,4
2007 ... 15 568,3 14 818,6 6 242,2 6 093,8 2 276,9 205,7 729,3 20,4
2008 ... 14 570,9 13 842,9 5 608,6 5 893,0 2 168,4 172,8 707,5 20,6
2009 ... 14 545,1 13 801,3 5 629,8 5 898,8 2 110,0 162,7 722,0 21,8
2010 ... 14 837,5 14 057,4 5 661,4 6 132,3 2 090,1 173,5 756,1 24,0
2011 ... 14 591,6 13 738,5 5 214,7 6 229,6 2 107,8 186,3 824,1 29,1
2012 ... 14 249,8 13 395,0 4 916,5 6 210,2 2 115,1 153,3 826,1 28,7
2013 ... 13 712,4 12 823,4 4 411,6 6 161,9 2 118,2 131,7 856,4 32,7
2014 ... 13 606,2 12 671,9 4 341,7 6 123,5 2 102,9 103,8 897,9 36,4
2015 ... 13 318,8 12 356,2 4 206,3 5 999,6 2 058,7 91,6 922,4 40,3
2016 ... 13 091,4 12 118,7 4 215,0 5 853,7 1 966,3 83,7 926,8 45,9
2017 ... 12 793,3 11 827,1 4 244,7 5 709,8 1 799,5 73,1 920,0 46,1
Verwaltungs- gemein- schaften Kreisfreie
Städte Jahr
(Stand am 31. Dezember)
Zweck- verbändeÉ) Bezirke
Landkreise Kreisangehörige
Gemeinden Gemeinden
und Gemeinde-
verbände Kommunale
Körperschaften ins- gesamt
É) Ab 2006 ohne kaufmännisch buchende Zweckverbände. - Ê) Schulden am Kreditmarkt und bei öffentlichen Haushalten; ab 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen und beim öffentlichen Bereich abzgl. Kassenkredite. - Ë) Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden und Restkaufgelder und seit 1994 Schulden aus Leasingverträgen.
nach Gemeindegrößenklassen
Mill. € € je Einw. Mill. € € je Einw. Mill. € € je Einw. Mill. € € je Einw.
Kreisfreie Städte mit . . . Einwohnern
200 000 oder mehr ... 4 450,8 1 957 2 537,5 1 116 1 913,3 841 - - 100 000 bis unter 200 000 ... 1 216,7 1 882 747,0 1 155 469,7 727 - - 50 000 bis unter 100 000 ... 884,5 1 685 576,4 1 098 308,1 587 - - unter 50 000 ... 590,9 1 522 410,8 1 058 148,4 382 31,7 82 Zusammen 7 142,9 1 863 4 271,7 1 114 2 839,5 741 31,7 2 Kreisangehörige Gemeinden mit . . . Einwohnern
20 000 oder mehr ... 1 168,9 916 711,2 557 457,7 359 - - 10 000 bis unter 20 000 ... 2 005,3 941 1 463,3 687 540,2 253 1,9 1 5 000 bis unter 10 000 ... 1 763,6 766 1 601,1 695 162,5 71 - - 3 000 bis unter 5 000 ... 971,8 601 941,2 582 30,6 19 - - 1 000 bis unter 3 000 ... 1 044,2 618 1 024,4 606 19,8 12 - - unter 1 000 ... 74,6 599 69,4 558 5,2 41 - - Zusammen 7 028,4 769 5 810,6 636 1 216,0 133 1,9 0 Landkreise ... 1 917,3 210 1 801,0 197 42,0 5 74,3 8 Bezirke ... 144,0 11 124,1 10 13,3 1 6,7 1 Gemeinden und Gem.-verbände zusammen 16 232,7 1 251 12 007,4 925 4 110,8 317 114,5 9 ZweckverbändeÊ) ... 926,4 71 926,4 71 - - - -
Verwaltungsgemeinschaften ... 49,0 24 49,0 24 - - - -
Kommunale Körperschaften insgesamt 17 208,1 1 326 12 982,9 1 000 4 110,8 317 114,5 9 ____________________
SchuldenÉ) am 31. Dezember Insgesamt
davon
Kernhaushalte Eigenbetriebe Krankenhäuser mit kfm.
Rechnungswesen Körperschaftsgruppe
Gemeindegrößenklasse
É) Schulden beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich (einschl. Kassenkredite). - Ê) Ohne kaufmännisch buchende Zweckverbände.
1.5 SchuldenÉ) des Freistaats Bayern und der kommunalen Körperschaften in Bayern seit 1975
davon
Gemeinden und Gemeindeverbände Verbände mit
Gebietskör- kommunalen
perschaftenÊ) AufgabenÌ)
€ je Einwohner
1975 ... 410 802 593 102 - 695 107
1976 ... 511 844 631 99 - 730 114
1977 ... 542 857 644 98 - 742 115
1978 ... 605 851 612 94 39 744 107
1979 ... 673 840 610 86 39 735 105
1980 ... 774 841 613 94 35 742 99
1981 ... 910 868 622 106 33 761 106
1982 ... 1 041 911 647 121 31 798 113
1983 ... 1 151 922 661 123 27 810 111
1984 ... 1 218 919 668 120 25 813 106
1985 ... 1 274 920 663 124 29 816 105
1986 ... 1 333 947 679 141 26 847 100
1987 ... 1 384 997 712 162 23 896 100
1988 ... 1 494 1 029 742 164 21 927 102
1989 ... 1 466 1 076 768 180 18 967 109
1990 ... 1 503 1 112 772 202 17 991 120
1991 ... 1 521 1 117 810 168 17 995 122
1992 ... 1 542 1 168 871 146 18 1 035 133
1993 ... 1 557 1 279 868 257 19 1 144 134
1994 ... 1 465 1 336 898 264 21 1 184 152
1995 ... 1 414 1 431 954 291 22 1 268 163
1996 ... 1 571 1 509 1 034 303 26 1 363 146
1997 ... 1 686 1 593 1 061 350 31 1 442 151
1998 ... 1 746 1 612 1 077 351 34 1 463 150
1999 ... 1 711 1 619 1 085 346 39 1 470 149
2000 ... 1 666 1 552 1 073 311 31 1 415 137
2001 ... 1 664 1 548 1 075 310 28 1 413 135
2002 ... 1 725 1 609 1 124 332 25 1 482 127
2003 ... 1 799 1 695 1 216 328 27 1 571 123
2004 ... 1 861 1 731 1 257 328 25 1 610 121
2005 ... 1 999 1 701 1 250 324 14 1 587 114
2006 ... 1 985 1 645 1 236 337 10 1 583 62
2007 ... 1 948 1 572 1 185 319 8 1 512 60
2008 ... 1 884 1 498 1 106 329 5 1 439 58
2009 ... 2 318 1 496 1 104 327 5 1 436 60
2010 ... 2 443 1 557 1 154 334 5 1 493 64
2011 ... 2 412 1 525 1 124 325 6 1 456 69
2012 ... 2 314 1 485 1 082 324 11 1 416 69
2013 ... 2 191 1 450 1 041 329 7 1 377 72
2014 ... 2 003 1 434 1 024 329 6 1 359 75
2015 ... 1 747 1 392 985 324 6 1 316 76
2016 ... 1 576 1 357 955 318 8 1 281 76
2017 ... 1 372 1 326 925 317 9 1 251 75
_____________________
Freistaat
Bayern Kranken-
häuserË) Eigen-
betriebe Jahr
(Stand am 31. Dezember)
Kommunale Körper- schaften insgesamt
É) Schulden am Kreditmarkt und bei öffentlichen Haushalten; bis 1989 einschl. Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden und Restkaufgelder; ab 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich. - Ê) Von 1975 bis 1977 einschl. Verwaltungsgemeinschaften. - Ë ) Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen; bis 1977 in den Schulden der Gebietskörperschaften enthalten. - Ì) Einschl. Eigenbetriebe und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rec hnungs wesen; ab 1978 einschl.
Verwaltungsgemeinschaften; ab 2006 ohne kaufmännisch buchende Zweckverbände.
zusammen
1.6 Schulden der kommunalen Körperschaften in Bayern 1990, 2000, 2010 und seit 2014 nach Gemeindegrößenklassen
1990 2000 2010 2014 2015 2016 2017
Kreisfreie Städte mit . . . Einwohnern
200 000
1 135 1 676 1 732 1 172 1 114 1 118 1 116100 000 bis unter
1 199 1 345 1 628 1 269 1 208 1 189 1 15550 000 bis unter
989 1 410 1 228 954 953 1 117 1 098unter
885 1 181 1 375 1 488 1 415 1 145 1 058Zusammen 1 097 1 528 1 607 1 198 1 145 1 133 1 114
Kreisangehörige Gemeinden mit . . . Einwohnern
20 000
530 621 693 655 619 575 55710 000 bis unter
507 661 680 697 715 692 6875 000 bis unter
521 691 767 764 735 731 6953 000 bis unter
479 652 680 678 653 603 5821 000 bis unter
447 672 699 679 627 605 606unter
326 598 569 581 562 528 558Zusammen 490 664 706 700 678 652 636
133 207 235 241 230 219 197
7 19 21 8 8 7 10
Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen 772 1 073 1 154 1 024 985 955 925
109 124 62 72 73 72 71
6 10 13 19 21 24 24
Kommunale Körperschaften insgesamt 882 1 199 1 218 1 099 1 062 1 031 1 000
Kreisfreie Städte mit . . . Einwohnern
200 000
1 890 2 795 2 778 2 094 1 998 1 994 1 957100 000 bis unter
1 366 1 595 2 086 1 844 1 840 1 834 1 88250 000 bis unter
1 420 1 837 1 880 1 671 1 691 1 749 1 685unter
1 151 1 376 1 564 1 820 1 753 1 566 1 522Zusammen 1 655 2 298 2 407 1 968 1 906 1 890 1 863
Kreisangehörige Gemeinden mit . . . Einwohnern
20 000
706 909 1 025 994 979 902 91610 000 bis unter
648 945 970 993 993 956 9415 000 bis unter
552 772 858 844 807 801 7663 000 bis unter
486 665 693 698 670 622 6011 000 bis unter
447 685 709 683 630 616 618unter
326 600 571 582 563 528 599Zusammen 549 789 841 837 812 781 769
145 246 248 256 244 233 210
11 28 24 10 10 9 11
Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen 991 1 415 1 493 1 359 1 316 1 281 1 251
119 135 62 72 73 72 71
6 10 13 19 21 24 24
Kommunale Körperschaften insgesamt 1 112 1 552 1 557 1 434 1 392 1 357 1 326
____________________
SchuldenÉ) am 31. Dezember
€ je Einwohner
a) ohne Eigenbetriebe und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen
b) einschl. Eigenbetriebe und Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen oder mehr ...
200 000 ...
100 000 ...
50 000 ...
oder mehr ...
20 000 ...
10 000 ...
Bezirke ...
Zweckverbände Ê) ...
Verwaltungsgemeinschaften ...
oder mehr ...
5 000 ...
3 000 ...
1 000 ...
Landkreise ...
20 000 ...
10 000 ...
5 000 ...
3 000 ...
200 000 ...
100 000 ...
50 000 ...
oder mehr ...
É)
Schulden am Kreditmarkt und bei öffentlichen Haushalten; ab 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen und öffentlichen Bereich. -
Ê)Ab 2006 ohne kaufmännisch buchende Zweckverbände.
Verwaltungsgemeinschaften ...
1 000 ...
Landkreise ...
Bezirke ...
Zweckverbände Ê) ...
Körperschaftsgruppe
Gemeindegrößenklasse