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Versuche mit Wohnschutz-Massnahmen

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Academic year: 2021

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(1)

ETH Zürich Institut für Verkehrsplanung und Transporttechnik

emit Versu

ohns u -Massnahmen

Leitung: Prof. M. Rotach Bearbeitung: K. lnfanger Mitarbeit: J.-M. Groh

P. Bachmann

Zürich, Dezember 1982

IVT Bericht Nr. 82/3

ETH-Bibliothek

111111111111111111

EM000007936864

(2)

INHALTSVERZEICHNIS

Seite Vorwort

1. EINLEITUNG

1.1 Ausgangslage 1

1.2 Auftrag 1

1.3 Abgrenzung 2

1.3.1 Strassentypen 2

1.3.2 Untersuchte Wohnschutz-Massnahmen 3 1.3.3 Verkehrsberuhigte Strassen und Wohnstrassen 4 2. METHODIK

2.1 Generelles Vorgehen 2.2 Aufgabenteilung 2.3 Erhebungsprogramm 2.4 Notwendige Erhebungen

2.5 Durchführung der einzelnen Erhebungen 2.6 Untersuchungsobjekte

2.7 Auswertung

3. MASSNAHMENBEZOGENE ERGEBNISSE

3.1 Zulassungsbeschränkung (WSM 1) 3.2 Sperre (WSM 2)

3.3 Urnfahrung (WSM 3)

3.4 Verkehrsvorschriften (WSM 6) 3 . 5 Gewundene Linienführung ('WSM 7)

3.6 Vertikaler Versatz (WSM 8)

3.7 Kleinräumiger Strassenraum (WSM 9)

3.8 Horizontaler und vertikaler Versatz (WSM 7+8) 3.9 Wohnstrasse (WSM 6, 7, 8 und 9)

6 7 8 11 12 18 22

23 32 38 45 50 57 68 72 82

(3)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen

4. ASPEKTBEZOGENE ERGEBNISSE 4 .1 Ve:rkehrsab.lallL _

4.1.1 Verkehrsmenge

4.1.2 Geschwindigkeitsverhalten

4.1.3 Erreichbarkeit und Fahrzeitveränderung 4.1.4 Parkierung

4.1.5 Anlieferung 4.2 Umwelt

4.2.1 Lärm

4. 2. 2 Luftvers-chmutzung 4.3 Sicherheit

4.3.1 Einfluss des Verkehrsgeschehens auf die Sicherheit

4.3.2 Einfluss der Wohnschutz-Massnahmen auf die Sicherheit

4.3.3 Einflus-s typischer Wohnschutz-Elemente auf die Sicherheit

4.4 Menschliches Verhalten 4.4.1 Fahrverhalten

4. 4. 2 Flis-s-gängerverhal ten 4.4.3 Kinderspielverhalten

5. WEITERE ERKENNTNISSE AUS DEN VERSUCHEN

III

Seite

106 106 110 115 115 118 119 119 122 124 124 126 127 131 131 134 136 138 5.1 Planung, Projektierung und Realisierung 138

5.2 Betrieb und Unterhalt 140

5.3 Reaktionen der Betroffenen 141

5.4 Rechtliche Möglichkeiten 142

5.4.1 Weniger Motorfahrzeugverkehr in den Wohn-

gebieten 142

5.4.2 Langsamer Motorfahrzeugverkehr in den

Wohngebieten 142

5.4.3 Mischverkehr 143

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN

ANHANG:

Al Fallbeispiele A2 Abkürzungen A3 Literatur

145

(4)

1. Einleitung

1.1 AUSGANGSLAGE

Die Entschärfung der Konflikte zwischen dem Wohnen und dem moto- risierten Verkehr ist für grosse Teile der Bevölkerung ein wich- tiges Anliegen. Mitte der siebziger Jahre begann in der Schweiz neben dem politischen Gespräch auch eine wissenschaftliche Ausein- andersetzung über die Verkehrsprobleme in Wohngebieten. Ein mehr- teiliges Forschungsprogramm zum Thema "Schutz in Wohngebieten"

wurde eingeleitet und 1980 abgeschlossen (vgl. tl~: l-5).

Schwerpunkte dieses Programmes waren einerseits die wohnspezifi- schen Merkmale des Verkehrs und die von ihm erzeugten Immissionen zu analysieren und andererseits die Ansprüche der Bevölkerung an die Erschliessungsqualität und die Wohnumgebung festzustellen.

Aus dem Vergleich der Wünsche mit dem heutigen Zustand ergaben sich umfangreiche Verbesserungsvorschläge.

Es sind nun zahlreiche Massnahmen bekannt, die zum Schutz in Wohn- gebieten beitragen. Alle dienen der Verkehrsberuhigung, sei es, dass sie die Verkehrsmengen reduzieren, oder sei es, dass sie den Verkehrsablauf besänftigen und damit die Belästigungen und Verun- sicherungen der Bevölkerung verringern. Doch ist bei vielen Mass- nahmen noch nicht klar, wieweit sie die gesteckten Ziele errei~

chen können und welches ihre Nebenwirkungen auf die Wohnqualität und den Verkehr sind. Die vorliegenden Untersuchungen sollen auf diese offenen Fragen eine Antwort geben.

Die laufende Forschungstätigkeit auf dem Gebiete des Wohnschutzes zielt dahin, Impulse zur Ueberprüfung der Rechtsvorschriften und technischen Normen zu geben. Zudem machen realisierte Beispiele von Wohnschutz-Massnahmen eine breite Oeffentlichkeit auf die Pro- bleme des motorisierten Verkehrs in den Wohngebieten aufmerksam und können so zum Umdenken der Verkehrsteilnehmer und zu einem angepassten Verhalten führen.

1. 2 AUFTRAG

Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) erteilte am 10. Juni 1980 dem Institut für Verkehrsplanung und Transporttechnik (IVT) an der ETH Zürich den Auftrag, an örtlich und zeitlich abgegrenzten Beispielen Erfahrungen mit baulicheri und verkehrspolizeiliehen Wohnschutz-Massnahmen zu sammeln. Die Auswirkungen auf die Wohn- qualität und den Verkehr einzelner oder kombinierter Wohnschutz- Massnahmen sind zu beobachten und auszuwerten, um deren Tauglich- keit und Zielerfüllung unter verschiedenen Bedingungen zuverlässig beurteilen zu können.

(5)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 2

1.3 ABGRENZUNG 1.3.1 Strassentypen

Die Vorstellungen zur Lösung der Verkehrsprobleme innerorts gehen von einer grundsätzlichen Zweiteilung der Strassen in "verkehrs- orientierte" und "nutzungsorientierte" Strassen aus:

Verkehrsorientierte Strassen bilden das übergeordnete Netz und er- möglichen rasche, sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Trans- porte. Diese Verkehrsstrassen sind auf die Anforderungen der Motor- fahrzeuge auszurichten; die Trassierungselemente müssen den Normen entsprechen, und die Normalprofile sind über lange Strecken durch- zuhalten. Der Automobilist soll daran erkennen, dass er freie Fahrt hat. Velos, Fussgänger und Fuhrwerke müssen abgetrennt und geschützt geführt werden. Dazu sind eigentliche Fuss- und Radnetze unerläss- lich und mit gleicher Sorgfalt separat zu entwerfen.

Nutzungsorientierte Strassen hingegen bilden die lokalen Netze und stehen allen Verkehrsteilnehmern für Erschliessungszwecke zur Ver- fügung; neben Fahren ist auch Anhalten, Wenden, Güterumschlag etc.

aber auch Velofahren und Zufussgehen zulässig. Die Geschwindigkei- ten müssen klein sein; es dürfen minimale Ausbaugrössen verwendet werden und die Normen sind mit Vernunft zu interpretieren. Jeder Be- nützer muss sofort spüren, dass er sich auf einem Erschliessungs- netz bewegt.

Hauptmerkmal V~rkehrsorientiert Nutzungsorientiert

Strassentyp HLS HVS HSS ss ES WS

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Erschliessen 0

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Hauptfunktion 0 Nebenfunktion • Funktion in Ausnahmefallen Hochleistungsstrasse (HLS)

Hauptverkehrsstrasse (HVS) Hauptsammelstrasse (HSS) Sammelstrasse (SS) Erschliessungsstrasse (ES)

Wohnstrasse (WS)

Gliederung des Strassennetzes

Die bei dieser Studie untersuchten Versuche mit Wohnschutz-Mass- nahmen beschränken sich auf Strassen, die nutzungsorientiert sind.

(6)

1.3.2 Untersuchte Wohnschutz-Massnahmen

Unter Wohnschutz versteht man eine Verkehrsberuhigung mit weniger Verkehr, geringeren Immissionen und erhöhter Sicherheit, was zu einer Verbesserung der Lebensqualität beiträgt. Grundsätzlich geht es immer um drei Ziele, die man einzeln oder gemeinsam er- reichen möchte:

- Die Verkehrsmenge ist insgesamt zu reduzieren, indem man nur noch den Ziel- und Quellverkehr in Wohngebieten zulässt und den Durchgangsverkehr auf verkehrsorientierte Strassen ver- weist (Kanalisierung) •

Der verbleibende Restverkehr in den Wohngebieten ist so zu verlangsamen, dass seine Auswirkungen minimal werden.

- Der ganze Strassenraum ist so zu gestalten, dass er "wohnlich"

wirkt. Die Strasse im Wohnquartier soll nicht nur Durchgangs- station, sondern auch Erlebnisfeld und echter Freiraum sein, wo man sich treffen und spielen kann.

Um diese Ziele erreichen zu können, gibt es verschiedene Wohn- schutz-Massnahmen, die man einzeln oder kombiniert anwenden kann.

Als Einzelmassnahmen kommen in Frage (vgl. IVT-Bericht Nr. 79/1

"Wohnschutz-Massnahmen"):

Hauptziel: Hauptziel:

weniger Verkehr angepasster Verkehr

--~-

Q) Zulassungsbeschränkung @Verkehrsvorschriften Differenzierte Parkierordnung

(j) Gewundene Linienführung

@ Disposition der Erschliessungs- strassen ohne <Schleichwege>

@Vertikale Versätze

@

Kleinräumiger Ausbau

@Ausbau des übergeordneten der Erschliessungsstrassen Strassennetzes

10. Einfache Verkehrsführung 4. Förderung der umweltfreundlichen 11. Immissionsschutz an den

Verkehrsarten Wohnbauten

12. Umweltfreundliche Konstruktion der. Motorfahrzeuge

5. Raumplanerische Disposition 13. Motivation der Bevölkerung

() in diesem Bericht behandelt Wohnschutz-Massnahmen

(7)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 4

Bäufige Kombinationsmöglichkeiten sind horizontale und vertikale Versätze (WSM 7+8) ohne zusätzliche Signalisation und die Wohn- strassen (WSM 6, 7, 8 und 9). Letztere nehmen seit Inkrafttreten der neuen Signalisation per 1.1.1980 eine Sonderstellung bei

den Wohnschutz-Massnahmen ein.

Entsprechend der zeitlichen Abgrenzung dieser Forschungsarbeit konnten nur jene Wohnschutz-Massnahmen auf ihre Auswirkungen untersucht werden, welche kurz oder mittelfristig realisierbar sirid. Daher beschränkt sich diese Untersuchung auf die Wohnschutz- Massnahmen WSM 1 bis 3 und WSM 6 bis 10 sowie die häufigsten

Kombinationen WSM 7 + 8 und die Wohnstrassen.

1.3.3 Verkehrsberuhigte Strassen und Wohnstrassen

Die nutzungsorientierten Strassen mit Wohnschutz-Massnahmen lassen sich grundsätzlich unterteilen in umgestaltete Erschliessungs- strassen ohne Signal "Wohnstrasse" (nachfolgend als "verkehrsbe- ruhigte Strassen" bezeichnet) und in signalisierte Wohnstrassen

(kurz "Wohnstrassen" genannt) • o Verkehrsberuhigte Strassen

Verkehrsberuhigte Strassen sind dadurch gekennzeichnet, dass durch ihre Gestaltung (Einengnisse, horizontale und vertikale Versätze usw.) langsam gefahren wird. Bei bestehenden Anlagen sind Trottoirs zulässig, bei Neuanlagen ist darauf jedoch zu verzichten. Auf ver- kehrsberuhigten Strassen gelten die heute üblichen Rechtsgrund- sätze und allgemeinen Verkehrsregeln. Dabei dürfen die Fussgänger die Fahrstreifen nur mit entsprechender Aufmerksamkeit und unter Beachtung des Vorranges des Fahrzeugverkehrs überschreiten. Dagegen haben die Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit den örtlichen Ver-

hältnissen anzupassen (Art. 32 SVG).

(8)

o Wohnstrassen

Auf Wohnstrassen, deren Verkehrsfläche nach dem Mischsystem er- stellt ist, gelten für Fussgänger, spielende Kinder und Fahr- zeuglenkerbesondere Verkehrsregeln. Die per 1.1.1980 revidierte Verordnung über die Strassensignalisation (SSV) enthält neu das Signal "Wohnstrasse", welches folgende Rechtswirkung hat:

Art. 43 SSV:

1Das Signal "Wohnstrasse" (3.11) kennzeichnet besonders hergerichtete Verkehrsflächen3 die in erster Linie für Fussgänger bestimmt sind und wo folgende besondere Verkehrsregeln gelten:

ao Die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge beträgt 20 km/h; die Führer müssen den Fussgängern den Vortritt gewähren. Fahrzeuge dürfen nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen parkiert werden.

b. Die Fussgänger dürfen die ganze Verkehrsfläche benützen3 wobei Spiele und Sport gestattet sind. Sie dürfen die Fahrzeuge nicht unnötig

behinderno

2 Das Signal "Ende der Wohnstrasse" (3.12) zeigt an, dass wiederum

3

die allgemeinen Verkehrsregeln gelten.

Das EJPD erlässt ~leisungen über die Ausgestaltung und SignaZisation

von Wohnstrassen. Bis zum Erlass der Weisungen darf das Signal "Wohnstrasse"

nur mit Bewilligung des Bundesamtes aufgestellt werden.

Nach Erlass der in Abs. 3 erwähnten Weisungen können die Kantone das Aufstellen des Signals "Wohnstrasse" bewilligen. Diese

Weisungen werden vom Bundesamt für Polizeiwesen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem IVT erarbeitet und sind nicht Bestandteil dieses Berichtes.

(9)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 6

2. Methodik

2.1 GENERELLES VORGEHEN

Um die Auswirkungen von Wohnschutz-Massnahmen beurteilen zu können, wurden Erhebungen des Vorher- und Nachherzustandes am selben Bei- spiel durchgeführt und miteinander verglichen (VORHER/NACHHER-Ver- gleich). In Fällen, bei denen der Vorherzustand nicht erhoben

werden konnte (Neuanlage, Bauarbeiten usw.), wurde der Zustand mit der Wohnschutz-Massnahme einer Vergleichsstrasse ohne Massnahme gegenübergestellt (MIT/OHNE-Vergleich) . Die Untersuchung ~ief bei verkehrsberuhigten Strassen und bei Wohnstrassen wie folgt ab:

Projekt für Verkehrs·

beruhigte Strasse

KeiM Untersuchung

durch IVT

Umbau Neuonlage

Ablauf des Forschungsauftrages

(10)

2.2 AUFGABENTEILUNG

Die Durchführung von Versuchen mit Wohnschutz-Massnahmen stützte sich in der Regel ab auf das BAP als Bewilligungsinstanz bei der Signalisation von Wohnstrassen, auf die Gemeinden als Träger der Versuche und das IVT als Berater und Forschungsstelle.

Die Beteiligten hatten folgende Aufgaben zu übernehmen:

• Gemeinde

- Die Notwendigkeit von Wohnschutz-Massnahmen feststellen - Das vorgesehene Gebiet eindeutig abgrenzen

- Die Wahl der konkreten Massnahmen treffen

- Die Wohnschutz-Massnahmen selbständig realisieren

- Die Bevölkerung über die vorgesehenen Massnahmen orientieren - Dem IVT Einsicht in alle versuchsrelevanten Akten (Messresul-

tate, Unfallrapporte, Meinungsäusserungen) gewähren

• Bundesamt für Polizeiwesen

- Die rechtliche Erlaubtheit der Versuche sicherstellen - Die Zulässigkeit einzelner Massnahmen feststellen

- Die Bewilligung zum Aufstellen des Signals 11Wohnstrasse11 (Nr. 3.11 bzw. 3.12) erteilen

e IVT-ETHZ

- Die Gemeinden in technischer Hinsicht beraten

- Die notwendigen Messungen, Beobachtungen und Befragungen gemeinsam mit den Gerneinden durchführen

- Die dezentralen Erhebungen koordinieren und zentral auswerten - Empfehlungen zuhanden der Behörden und der Fachwelt ausarbeiten.

(11)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 8

2.3 ERHEBUNGSPROGRAMM

Achtzehn verschiedene Erhebungen dienten dazu, die Veränderungen der Aspekte Verkehrsablauf, Umweltbelastung, Sicherheit im Stras- senverkehr und Verhalten der Menschen zu beurteilen sowie darü- ber Erfahrungen zu sammeln. Im einzelnen wurden folgende Erhe- bungen durchgeführt (Lit. 6):

• Verkehrsablauf

~ Querschnittszählung

(3)

Stromzählung

Cl)

Gesamterhebung am Kordon

Ci)

Querschnittsgeschwindigkeitsmessung

~

Streckengeschwindigkeitsmessung

~

Fahrzeitmessung

C2)

Parkierungserhebung

~

Anlieferungserhebung

• Umwelt

G)

Lärmmessung

~

Luftmessung

• Sicherheit

~ Unfallanalyse

QJ9

Anlageanalyse

I

Gefahrenanalyse

• Menschliches Verhalten

QJY

Fahrerbeobachtung

QG9

Fussgängerbeobachtung

~ Kinderspielbeobachtung

(12)

e Erfahrungen

QJD

Befragung der Bevölkerung

~ Stellungnahme der Gemeinde

e Dokumentation

Dokumentation

2.3.1 Verkehrsablauf

Die Erhebungen des Verkehrsablaufs umfassten Messungen und Be- obachtungen des fliessenden sowie des ruhenden Verkehrs. Ver- kehrszählungen geben Auskunft über die Verkehrsmengen, ihre zeit- lichen Schwankungen und die Verkehrszusammensetzung. Um die Ver- änderungen des Geschwindigkeitsverhaltens nachzuweisen, wurden an ausgewählten Querschnitten Geschwindigkeitsmessungen durchge- führt. Durch Fahrzeitmessungen wurde zusätzlich geprüft, wie sich die Erreichbarkeit einzelner Punkte im Versuchsgebiet ändert und wie sich Unterbrüche und Widerstandssteigerungen im Netz auswir- ken. Im weiteren zeigten Parkierungs- und Anlieferungserhebungen massnahmenbedingte Veränderungen des ruhenden Verkehrs auf.

2.3.2 Umwelt

Lärmmessungen wurden durchgeführt um festzustellen, wie hoch die Lärmimmissionen in den untersuchten Wohngebieten sind und wie sich die Belastung der Anwohner als Folge der Wohnschutz-Massnah- men möglicherweise ändert. An ausgewählten Beispielen gaben zu- sätzlich Messungen des Staubniederschlages Aufschluss über die

Veränderungen der Staubimmissionen infolge einer Verkehrsreduktion.

2.3.3 Sicherheit

Für das Unfallgeschehen in Wohngebieten ist es charakteristisch, dass sich die Unfälle flächenhaft über das gesamte Gebiet vertei- len. An Kreuzungen häufen sie sich gelegentlich. Ob und in wel- chem Mass sich die Verkehrssicherheit in den verkehrsberuhigten Wohngebieten verändern wird, konnte nicht ausschliesslich durch die konventionelle Unfallanalyse nachgewiesen werden. Vielmehr mussten zusätzlich die Unfallgefahr oder die Fastunfälle, verur- sacht durch mögliche Einflüsse einzelner Ausbauelemente (Aufpla- sterung, Einengung usw.) oder Elementkombinationen, beobachtet wer- den.

(13)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 10

2.3.4 Menschliches Verhalten

Wohnschutz-Massnahmen und insbesondere Wohnstrassen zielen darauf ab, das Verhalten der Fahrzeuglenker so zu verändern, dass sie ge- genüber Fussgängern und Kindern mehr Rücksicht nehmen. Dazu wurde an einzelnen Beispielen das Fahrverhalten untersucht. Fussgänger- und Kinderspielbeobachtungen zeigen, ob auf Wohnstrassen das Ver- halten verändert werden kann.

2.3.5 Erfahrungen

Durch Befragen der Anwohner, Gewerbetreibenden, Liegenschafts- eigentümer und weiterer Personen wurde an ausgewählten Beispielen in Erfahrung gebracht, welche Auswirkungen die Wohnschutz-Massnah- men auf das subjektive Wohlbefinden haben und wie die Veränderun- gen beurteilt werden. Detaillierte Angaben zu den realisierten Massnahmen und die beobachteten positiven und negativen Auswir- kungen aus der Sicht der Gemeinde, namentlich Erfahrungen der Po- lizei, Feuerwehr und des Unterhaltsdienstes, wurden mittels einer schriftlichen Stellungnahme der Gemeindebehörden erfasst.

2.3.6 Dokumentation

Die fotografische Aufnahme der Wohngebiete vor und nach der Ein- richtung von Wohnschutz-Massnahmen ermöglicht es, das Erscheinungs- bild der Gebiete im Vorher- und Nachherzustand zu vergleichen.

Sie dienen zudem zur Dokumentation der unterschiedlichen optischen Auswirkungen der gleichen Massnahmen in verscheidenartigen Gebieten.

Voraussetzung zur Beurteilung der Massnahmen sind neben den durch- geführten Erhebungen auch vollständige Planunterlagen, die über die Situation, Längen- und Querprofile Auskunft geben.

(14)

2.4 NOTWENDIGE ERHEBUNGEN

Der finanzielle, zeitliche und personelle Aufwand erlaubte es nicht, bei allen Fallbeispielen alle Erhebungen durchzuführen.

Je nach Anwendung der verschiedenen Wohnschutz-Massnahmen wurden zielgerichtet ausgewählte Erhebungen durchgeführt, wobei bei je- dem Versuch ein Minimum vorgeschrieben war (Minimalprogramm) . In der Regel kam das Standardprogramm zur Anwendung, um auf die Fra- ge nach der Wirkung der Massnahmen eine bestmögliche Antwort zu bekommen. Speziell interessierende Fragestellungen wurden mit den Maximalprogramm abgedeckt.

ASPEKT VERKEHRSABLAUF UMWELT SICHERHEIT MENSCHLICHES VERHALTEN ERFAHRUNG DOKU

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WOhnschutz-Massnahmen 1 Zulassungsbeschränkunq

2 Disposition der Erschliessungsstrassen ohne Schleichwege

3 Ausbau des übergeordneten Strassennetzes

Tab. Notwendige Erhebungen

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6 Verkehrsvorschriften 7 Gewundene Linienführung 8 Vertikale Versätze 9 Kleinräumiger Ausbau 10 Einfache Verkehrsführung WS Siqnalisierte Wohnstrasse

(15)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 12

2.5 DURCHFUEHRUNG DER EINZELNEN ERHEBUNGEN

2.5.1 Verkehrsablauf (}) Querschnittszählung

Jeweils an einem Dienstag oder Donnerstag wurden in der Zeit von 06.30 - 08.30 Uhr, 11.00 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr Hand- und in ausgewählten Fällen auch Automatenzählungen durch- geführt. Bei den Handzählungen wurden getrennt nach den Fahrt- richtungen viertelstundenweise die Personenwagen, Lastwagen, Mo- torräder, Fahrräder +Mofas und die Fussgänger erfasst. Mit Auto- maten (Econolite) wurde der motorisierte Verkehr pro Querschnitt durchgehend während einer Woche gezählt.

~ Stromzählung

Stromzählungen führte man an ausgewählten Knoten im Wohnschutz- gebiet mit der Handzählungsmethode (vgl. Querschnittszählung) durch.

Ci)

Gesamterhebung am Kordon

Um ein differenziertes Bild über den motorisierten Verkehr in abgegrenzten Wohnschutzgebieten zu erhalten, waren an allen Ein- und Ausfahrten Hand- oder Automatenzählungen erforderlich. Zu- sätzlich zur Querschnittszählung wurden an relevanten Querschnit- ten während der Spitzenzeit die Fahrzeugnummern erfasst, um Aus- sagen über den Ziel- und Quell- und den Durchgangsverkehr machen zu können. Je Fahrzeug schrieb man die letzten vier Zahlen des Nummernschildes auf, die Zählzeit in Zählintervalle von 5 Minuten unterteilend.

~ Querschnittsgeschwindigkeitsmessung (Momentangeschwindigkeit) Mit einer Radarpistole (Kustom HR-4), die so getarnt war, dass die Verkehrsteilnehmer sie nicht bemerkten, wurden die Geschwin- digkeiten (Genauigkeit

±

1 km/h) der Motorfahrzeuge in einem oder mehreren Querschnitten gemessen. Pro Querschnitt waren getrennt

nach den Fahrtrichtungen im Minimum 50 Fahrzeuge zu erfassen und nur Fahrzeuge in unbehinderter Fahrt zu berücksichtigen. "Unbe- hindert" ist die Fahrweise in der Regel dann, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mehr als 9 Sekunden beträgt oder die Fahrt nicht durch einen unfreiwilligen Halt unterbrochen wird.

(16)

R J.O "-11 PI !!oTO

L.'

( C.HUWT IN PU.KIERTUA FJ.WitHUG.)

Messanordnung

Die Messstellen wurden in einem Uebersichtsplan eingetragen, um die Messungen VORHER und NACHHER am selben Querschnitt zu gewähr- leisten.

~

Streckengeschwindigkeitsmessung

Zur Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit definierte man in der zu messenden Strasse einen Streckenabschnitt von minimal 50 Metern.

Mit einer Stoppuhr wurden die einzelnen Durchfahrtszeiten von min- destens 50 Fahrzeugen je Richtung mit einer Genauigkeit von

ca. 0,2 Sekunden gemessen. Es waren analog zur Querschnittsge- schwindigkeit nur unbehinderte Fahrzeuge zu protokollieren und die Messstellen in einem Uebersichtsplan festzuhalten.

~

Fahrzeitmessung

Die Erreichbarkeit einzelner Punkte in einem Wohnschutzgebiet wurde mit Fahrzeitmessungen eines Testfahrzeuges bestimmt. An- fangs- und Endpunkte der Fahrtrouten waren so zu legen, wie es den hauptsächlichen Ziel-/Quellbeziehungen entspricht. Pro Fahrtroute waren 10 Einzelfahrten durchzuführen, wobei die Fahr- zeuglenker so zügig wie möglich unter Beachtung der geltenden Verkehrsvorschriften zu fahren hatten.

C2)

Parkierungserhebung

Die vorhandenen privaten und öffentlichen Parkplätze an der zu untersuchenden Strasse oder im ganzen Wohnschutzgebiet wurden in Markierungsplänen festgehalten. Zusätzlich notierte man, wie

(17)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 14

viele Parkplätze gebührenpflichtig und zeitlich beschränkt (blaue Zone) oder unbeschränkt sind. Die Anzahl der sichtbar parkierten Fahrzeuge wurden "nachts" (06.00 Uhr), vormittags (10.00 Uhr) und nachmittags (15.00 Uhr) erhoben, dabei waren die falsch parkierten Autos besonders zu kennzeichnen. Bestand der Verdacht auf viele Frerndparkierer, so wurden zusätzlich die Fahrzeugnummern erfasst.

~ Anlieferungserhebung

Jeder Anlieferungsvorgang wurde während des Erhebungstages beob- achtet und Konflikte mit Fotos dokumentiert.

2.5.2 Umwelt

~ Lärmmessungen

Lärmmessungen wurden bei trockenem, windstillem Wetter jeweils am Dienstag oder Donnerstag in der Zeit von 06.30 - 08.30 Uhr, 11.00- 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr durchgeführt. Das Mikro- fon wurde horizontal in einer Höhe von 3 bis 4 Metern über dem Erdboden in der Nähe eines repräsentativen Fensters oder ausnahms- weise am Strassenrand angebracht, wobei kein akustisches Stör- objekt (Baum, Werbewand us~) vorhanden sein durfte. Die momenta- nen, A-bewerteten und mit der Zeitkonstante "Fast" gemessenen Schalldruckpegel wurden mit folgenden geeichten Geräten erhoben:

- Pegelstatistik- und Mittelungsgerät (Brüel & Kjaer, Typ 4426) - Alphanumerischer Drucker (Brüel & Kjaer, Typ 2312)

- Pegelschreiber (RION LR-04)

- Akustischer Kalibrator (Brüel & Kjaer, Typ 4230)

Die Messanordnung hielt man in einem Uebersichtsplan fest. Pa- rallel zur Lärmmessung wurde jeweils auch eine Querschnittszäh- lung durchgeführt.

@

Luftmessung

Die Untersuchung der Luftverunreinigung umfasst theoretische Ueberlegungen und die Messung des Staubniederschlages. Diese wurde an einem ausgewählten Beispiel in Basel durch das Amt für Kantons- und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Be- auftragten für Lufthygiene, dem Gesundheitsamt und dem Kanto- nalen Laboratorium Basel-Stadt durchgeführt. Man hat speziel- le Auffanggeräte für den Staubniederschlag (Bergerhoff-Gerät) an beiden Enden und in der Mitte des zu untersuchenden Stras~

senabschnittes und zu Vergleichszwecken zusätzlich auf einer Pa- rallelstrasse plaziert. Die Geräte wurden 1,5 m über dem Boden in

(18)

Vorgärten installiert. Weil der Staubniederschlag stark von den Jahreszeiten abhängig ist (Blütenstaub, Russpartikel von Heizungen usw.), hat man die Erhebungen während zwei Messperioden von ca.3 Mo- naten durchgeführt.

2.5.3 Sicherheit

~

Unfallanalyse

Für die Jahre 1976 - 1980 wurde an ausgewählten Beispielen die Unfallstatistik erstellt. Grundlage dazu waren die offiziellen Polizeirapporte. Unterteilt nach Kategorien wurden die Anzahl Un- fälle, Verletzten,Toten, Unfallbeteiligten, sowie der Sachscha- den aufgenommen. Zudem wurde der Ort der Unfälle nach Strecke oder Einmündung unterschieden. Aus den Unfallzahlen liessen sich die

Unfälle, Toten, Verletzten und der Sachschaden pro Strassenkilometer und Jahr, pro Einmündung und pro Millionen Fahrzeugkilometer er- rechnen.

~

Gefahrenanalyse

Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Konflikt- und im unbeein- flussten Fall wurde mittels Beobachtungen erhoben. Man hat zwölf verschiedene Beobachtungstypen unterschieden. Das Geschehen wurde

jeweils anhand eines Beobachtungsformulars protokolliert, wobei besondere Ereignisse speziell notiert wurden. Zusätzlich hat man Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen durchgeführt.

2.5.4 Menschliches Verhalten

~ Fahrerbeobachtung

Videoaufnahmen ermöglichten es, das Spurverhalten der Motorfahr- zeuge bei baulichen Wohnschutz-Massnahmen zu analysieren. Zusätz- liche Geschwindigkeitsmessungen (vgl.

GD)

vor, bei und nach der Massnahme veranschaulichen das Fahrverhalten. Die Fahrzeuglenker wurden dabei nach Geschlecht und Alter(l8 - 30, 30 - 60, >60-jäh- rig) klassiert.

(19)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 16

~

Fussgängerbeobachtung

Die Bewegungslinien (Gehlinien) von mindestens 50 Fussgängern, die sowohl an einer Seite der Strasse gehen als auch die Strasse in einem bestimmten Abschnitt überschreiten, wurden erhoben. Die Querungsorte wurden in einem Plan eingezeichnet. In einem Pro- tokoll hat man zusätzlich das Verhalten der Fussgänger beim Be- treten der Fahrbahn (erkennbares Sichern) und den Ort des Sicherns

(auf dem Gehweg, auf dem Fahrstreifen oder auf Gehweg und Fahr-

streifen) festgehalten. Im weitern wurden die Ueberquerungsgeschwin- digkeit (spazieren, marschieren, eilen ) und Interaktionsfälle

zwischen Fahrzeugen und Fussgängern sowie wer einen möglichen Kon- flikt verhindert hatte (Fahrzeuglenker oder Fussgänger) protokol- liert. Die Fussgänger hat man nach Geschlecht und Alter (<30, 30 - 60,., 60) unterschieden.

~ Kinderspielbeobachtung

Während des Beobachtungstages hat man den Aufenthaltsort der spielenden Kinder in einem Plan dargestellt. Es wurde unterschie- den nach dem Aufenthalt auf der Strasse, dem Trottoir, dem Gara- genvorplatz, dem Spielplatz oder im Garten. Die beobachteten

Spielarten wurden beispielhaft notiert. Die Aufenthaltsformen der Kinder hat man differenziert nach Fahren (Fahrrad, Rollschuh, Roll- brett, Trotinett, usw.), Spielen mit Geräten (Rutschbahn) oder ohne Geräte (Sandkasten, einander nachspringen usw.) und Stehen

(Aufenthaltsform ohne erkennbaren Spielcharakter). Die Beobachtun- gen wurden nur bei schönem Wetter durchgeführt.

2.5.5 Erfahrung

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Befragung

Bei drei ausgewählten Beispielen in Basel hat die Schule für So- zialarbeit in Zusammenhang mit dem Institut für praxisorientierte Sozialforschung (IPSO) die Meinungen der Anwohner und weiterer Personen mit über 400 Interviews anhand eines vollstrukturierten Fragebogens erhoben. In die Befragung wurden einbezogen:

(20)

1. Die Anwohner der zu untersuchenden Strasse (Untersuchungsgrup- pe) , 2. die Anwohner der angrenzenden Strassen (Vergleichs.;; · ···· · gruppe 1) und 3. die Bewohner des Quartiers (Vergleichsgruppe 2).

Von sämtlichen Personen ab 16 Jahren wurden nach dem Zufall aus- geloste Stichproben gezogen, wobei das Programmpaket SPSS (Stati- stical Package for the Social Sciences) zur Anwendung kam. Die Grösse der Stichprobe wurde so festgelegt, dass für die Untersu- chungsgruppe eine intensivere Auswertung möglich war als für die beiden Vergleichsgruppen.

Die Meinung der Gewerbetreibenden und Arbeitnehmer erfragte man ebenfalls durch ein Interview. In einer sog. Vollerhebung wurden alle im Untersuchungsgebiet ansässigen Geschäftsbetriebe erfasst.

@

Stellungnahme der Gemeinde

Die Meinungen und Erfahrungen wurden mittels eines Fragebogens erhoben, in dem einerseits alle Antwortmöglichkeiten vorgegeben waren und nur noch angekreuzt werden musste , der andererseits

aber aufforderte, Bemerkungen anzubringen. Die Fragebogen wurden den Kontaktpersonen in den Verwaltungen zugestellt.

2.5.6 Dokumentation

~

Dokumentation

Zur Dokumentation der Wohnschutz-Massnahmen wurden einerseits alle verfügbaren Pläne (Situation~ Querprofil, Längenprofil) und Berich- te von den zuständigen Gemeindebehörden beschafft. Die fehlenden Angaben hat das IVT ergänzt. Andererseits wurde jede Strasse in beiden Richtungen ihrer Achse fotografiert. Die Aufnahmestandpunk- te wählte man in Abständen von 30 - 40 Metern. Zudem waren der Anfang und das Ende der Strasse ("Tor") und wichtige Details auf- zunehmen. Die Standorte und Blickrichtungen wurden in einem Plan festgehalten, damit vor als auch nach Einführung der Massnahmen von den selben Standpunkten aus das Erscheinungsbild fotografiert werden konnte.

(21)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 18

2.6 UNTERSUCHUNGSOBJEKTE

Die Auswahl der Untersuchungsobjekte musste gezielt vorgenommen werden, um einerseits pro Wohnschutz-Massnahme repräsentative Aus- sagen machen zu können und andererseits den grossen Erhebungsauf- wand innerhalb der finanziellen und zeitlichen Randbedingungen zu bewältigen.

In die Untersuchungen wurden alle vom Bundesamt für Polizeiwesen bewilligten Wohnstrassen einbez6gen. Die Beobachtungen konnten jedoch nur an den bis Frühling 1982 realisierten Wohnstrassen durchgeführt werden. Bei den weiteren Wohnschutz-Massnahmen hat man nur jene Fallbeispiele in die Versuchsreihe aufgenommen, die

für das Forschungsziel von Interesse sind und bis Ende 1981 hätten realisiert werden sollen. Doch zeigten die politischen, finanziel- len und weiteren Schwierigkeiten bei mehreren Projekten, dass

die Realisierung auf 1983 oder später hinausgeschoben werden musste oder infolge der Meinungsänderung ganz darauf verzichtet wird.

Die nachfolgende Tabelle zeigt in chronologischer Reihenfolge alle ins Forschungsprogramm integrierten Fallbeispiele, die angewandten Wohnschutz-Massnahmen und die durchgeführten Er- hebungen. Der Anhang 1 enthält in alphabetischer Reihenfolge die erhobenen Untersuchungsobjekte mit den entsprechenden Ergeb- nissen.

Legende zur folgenden Tabelle:

- Nummer: N

=

Neuanlage

U

=

Umbau, Umgestaltung oder Umsignalisierung

- Wohnschutz-Massnahmen: WSM 1 - 3 und 6 - 10 vgl. Kap. 1.3.2.

(22)

BEISPIEL MASSNAHME ERHEB.

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u 1 Zürich Weltistrasse X

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u 2 Burgdorf Schmiedengasse X

• •

u 3 Bischofszell Altstadt X X X

u 4 Neunkirch Altstadt X X X X

N 5 Steinhausen Keltenweg X

u 6 St. Gallen Reherstrasse X

N 7 St. Gallen Hirtenweg X

N 8 St. Gallen Hüttenwiesstrasse X

u 9 Wädenswil Walther-Hauser-Str. X

• •

N 10 Bassersdorf Im Schatz X

u 11 Basel Liestalerstrasse X

u 12 Basel Laufenstrasse X

• •

u 13 Basel Blauensteinerstrasse X

• •

u 14 Scuol Bügl Grond-Platz X

u u 15 Zürich Irehel X X

• •

16 Zürich Döltschi-/Höfliweg X

• •

u 17 Zürich Eigen-Heimatstrasse X

N 18 Fällanden Gerlisbrunnenstrasse X

N 19 Steinhausen Guntenbühl X

u 20 Zollikon Sonnengartenstrasse X

u 21 Zollikon Sennhofstrasse X X

N 22 Besenbüren Pfosigart X

N 23 Widen Zelgäckerstrasse X

u 24 Baar Dorfstrasse X

u 25 Zürich Engelstrasse X

u 26 Zürich Titlisstrasse X X

• •

u 27 Zürich Blümlisalpstrasse X

u 28 Zürich Stampfenbrunnenstr. X

u 29 Zürich Edelweissstrasse X X X

u 30 Zürich Westbühlstrasse X X

u 31 Zürich Rotach Wohninsel X

u 32 Zürich Hammmerstrasse X

• •

u 33 Stansstad Seerosenstrasse X

u 34 Effretikon Tannstrasse X X

u 35 St. Gallen Lindenstrasse X

• •

u 36 St. Gallen Wolfgangstrasse X

u 37 St. Gallen Webergasse X

• •

u 38 St. Gallen Felsenstrasse X

• •

u 39 Steinhausen Eschenweg X

u 40 Gossau (SG) Witenwis-/Ahornstr. X X X

• •

u 41 Bern Flurstrasse X

• •

u 42 Bern Wachtel-Drossel- X

Distelweg

u 43 Bern Beaumontweg X X

• •

(23)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 20

BEISPIEL MASSNAHME ERHEB.

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u 44 Wettswil Im Muchried X

u 45 Basel Kartausgasse X X

• •

u 46 Basel Bärenfelserstrasse X X X

• •

u 47 Basel Schwarzwaldallee X X

u 48 Basel Kannenfeld X X

u 49 Vernier Rue du Village X

u 50 Langnau Bahnhofstrasse X X

u 51 Zürich Kanzleistrasse X X X

• •

u 52 Widen Bremgartenstrasse X X

• •

u 53 Zurzach Neubergstrasse X

• •

u 54 Winterthur Weberstrasse X

u 55 Winterthur Inner Lind X X

• •

u 56 Winterthur Reutlingen X

• •

u 57 Winterthur Rosentalstrasse X X

u 58 Winterthur Grüzestrasse X X

u 59 Winterthur Wurmbühlstrasse X

u 60 Biel Blumenstrasse X

u 61 Biel Nelkenstrasse X

u 62 Burgdorf Metzgergasse X X

u 63 Aarau Obere Telli X

u 64 Bolligen Eggweg X

u 65 Buchs Turmweg X

u 66 Biel Flurweg X

u 67 Zürich In der Looren X

• •

u 68 K:teuzlingen Tanneggstrasse X

u 69 Aarau Jura-/Augustin-/ X

Kellerstrasse

N 70 Neuenhof Kapellstrasse X

u 71 Muri Pelikanweg X

N 72 Nebikon Baumacher X

N 73 Bülach Hohfuristrasse X

u 74 Dietikon Hofackerstrasse X

u 75 Dietikon Obstbaum-/Bleicher X

• •

u 76 Zürich Tulpenweg X

N 77 Dübendorf Neuweg X X

• •

u 78 Kriens Fenkernstrasse X

u 79 Sursee Fähndrichweg X

• •

u 80 Schaffhausen Sonnenstrasse X X

• •

u 81 Schaffhausen Fäsenstaubstrasse X X

u 82 Schaffhausen Neutrottenstrasse X X

u 83 Zürich Köchlistrasse X

u 84 Küsnacht Eigenheimstrasse X X

• •

u 85 Zumikon Hohfurrenstrasse X X

• •

(24)

BEISPIEL MASSNAHME ERHEB.

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u 86 Basel Hamburgerstrasse X

• •

N 87 Widnau Rheinstr./Botenau X

N 88 Steinhausen Eschenrain X

N 89 Gassau (SG) Nelkenstrasse X

u 90 Kriens Gabeldingenstrasse X

u 91 Sempach Mattweid X X

• •

u 92 Zürich Landenberg-/Zeuner-; X Kyburgstrasse

u 93 Biel Museumstrasse X

u 94 Cham Röhrliberg X

u 95 Cham Flachsackerstrasse X X

• •

u 96 Zürich Motorenstrasse X X

u 97 Winterthur J.C. Heer-Strasse X X

• •

u 98 Zuoz Hauptstrasse X X

u 99 S-chanf Hauptstrasse X X

u 100 Celerina Via Maistra X X

• •

N 101 St. Gallen Kesselhaldenhof X

N 102 St. Gallen Guggeienhof. X

N 103 St. Gallen Wolfganghof X

N 104 Bettlach Chrüzliacherstrasse X

u 105 Bern Liebeggweg X X

• •

u 106 Zürich Appenzellerstrasse X

• •

u 107 Zürich Krokusweg X

u 108 Zürich Hedwig-/Ulrichstr. X

u 109 Zürich Luisenstrasse X

u llO Erlenbach Wiesen-/Drusbergstr. X X

• •

u l l l Zürich Engweg X

u ll2 Fällanden Pfaffensteinstrasse X X

• •

u ll3 Winterthur Grabenackerstrasse X

u ll4 Winterthur Weberstrasse X

u ll5 Zürich Moosstrasse X

• •

u ll6 Winterthur Umfahrung X

• •

u ll7 Glattbrugg Umfahrung X

• •

u ll8 Horgen Umfahrung X

• •

u ll9 Kilchberg Umfahrung X

• •

u 120 Buchs Umfahrung X

• •

u 121 Unterstammheim Umfahrung X

• •

u 122 Rüti Umfahrung X

• •

u 123 Baden Umfahrung X

(25)

IVT- ETHZ Versuche mit Wohnschutz- Massnahmen 22

2.7 AUSWERTUNG

Die Auswertung des umfangreichen Datenmaterials erfolgt aus zwei Blickrichtung. Zum einen werden pro Wohnschutz-Massnahme die Mess- ergebnisse der einzelnen Fallbeispiele, bei denen VORHER/NACHHER- oder MIT/OHNE-Erhebungen durchgeführt werden konnten, zusammenge- fasst, ausgewertet und beurteilt (Massnahmenbezogene Ergebnisse vgl. Kap. 3). Anschliessend werden unter dem Gesichtspunkt der untersuchten Aspekte "Verkehrsablauf", "Umwelt","Sicherheit", und "Verhalten" die einzelnen Massnahmen einander gegenüberge~

stellt und, sofern möglich, das Mass der Zielerfüllung angegeben (Aspektbezogene Ergebnisse vgl Kap. 4). Ueber weitere Erkenntnisse aus den Versuchen zu Planung, Projektierunq und Betrieb der Wohn- schutz-Massnahmen, Reaktionen der Benützer und Betroffenen sowie zu den rechtlichen Möglichkeiten gibt Kap. 5 Auskunft.

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Auswertunqskonzept

(26)

3, Massnahmenbezogene Ergebnisse

3.1 ZULASSUNGSBESCHRAENKUNG (WSM 1)

Hauptziel:

Weniger Verkehr im Wohngebiet

3 .1. 1 Zweck der Wohnschutz-Massnahme 1

Zubringerdienst gestattet

Nicht alle Motorfahrzeuge, sondern nur die Anwohner, Besucher und weiterer Anlieferungsverkehr dürfen in ein Wohngebiet hineinfahren und dort parkieren. Zu diesem Zweck wird an den Einfahrten ins Ge- biet das Signal "Fahrverbot für Motorfahrzeuge" (Nr. 203, 204) mit der Ausnahme "Zubringerdienst gestattet" aufgestellt. Diese recht-

liche Wohnschutz-Massnahme trifft die Verursacher von Störungen.

3 .1. 2 Fallbeispiele 3.1.2.1 Messor·te

u 15 u 45

u 52 u 97

u 110

Zürich Basel Widen (AG) Wintertbur Erlenbach (ZH.) 3.1.2.2 Durchgeführte Erhebungen

Stüssistrasse (Irchel) Kartausgasse

Bremgartenstrasse

J.-c.

Heerstrasse

Wiesen-/Drusbergstrasse

Erhebung u 15 u 45 u 52 u 97 u 110

Verkehrszählung

•* • •*

flk

Geschwindigkeitsmessung

Parkierungserhebung

Anlieferungserhebung

Lärmmessung Eil

Befragung

• • • •

Dokumentation

• • • •

*

Nur Verkehrsmenge nach Einführung der Massnahme bekannt (kein

VORHER~ NACHHER-Vergleich)

111

• •

Abbildung

Tab.  Notwendige  Erhebungen

Referenzen

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