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Archiv "Strukturreform im Gesundheitswesen - eine Wendemarke? Referat des Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages auf der Eröffnungsveranstaltung des 92. Deutschen Ärztetages am 2. Mai 1989 im Reichstagsgebäude, Berlin" (18.05.1989)

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Aktie "Archiv "Strukturreform im Gesundheitswesen - eine Wendemarke? Referat des Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages auf der Eröffnungsveranstaltung des 92. Deutschen Ärztetages am 2. Mai 1989 im Reichstagsgebäude, Berlin" (18.05.1989)"

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Referat des Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages auf der

Eröffnungsveranst.~ltung

des 92. Deutschen Arztetages am 2. Mai 1989 im Reichstagsgebäude, Berlin

A

uch nach Verabschiedung des Gesetzes zur Struktur- reform im Gesundheitswe- sen durch den Deutschen Bundestag am 25. November 1988 und der Zustimmung durch den Bundesrat am 16. Dezember 1988 setzt sich die öffentliche Diskussion über unser Gesundheitswesen mit unveränderter Intensität fort. Ursa- che dafür ist vordergründig der äu- ßerst knappe Zeitrahmen für die parlamentarischen Beratungen eines so umfangreichen Reformvorhabens zur Ablösung der 78 Jahre alten Reichsversicherungsordnung (RVO) durch eine völlige Neukodifizierung des gesamten Rechts der sozialen Krankenversicherung im Sozialge- setzbuch V. Der zeitliche Abstand von nur wenigen Tagen zwischen ab- schließenden Beratungen und In- krafttreten der neuen Bestimmun- gen am 1. Januar 1989 .. sowie das weitgehende Fehlen von Ubergangs- bestimmungen bewirkten zusätzlich viele Unklarheiten und Unsicher- heiten.

Die vehementen und teilweise scharfen öffentlichen Auseinander- setzungen im vergangeneu Jahr hat- ten überdies viele lediglich für laut- starken Protest der sogenannten

"Leistungs-Anbieter" gehalten, dem nur, vermeintlich, zu Recht mit oft allzu griffigen und vereinfachenden Formulierungen aus dem Bundesar- beitsministerium entgegengetreten wurde. Manch einer, der dies viel- leicht sogar mit einer gewissen Scha- denfreude als scheinbar Unbeteilig- ter beobachtet hatte, mußte jetzt ver- wundert feststellen, wie groß der Kreis der tatsächlich Betroffenen ist, vor allem, wenn er überraschend

StruktUITeform

im Gesundheitswesen -eine Wendemarke?

Karsten Vilmar

selbst dazugehört Heftige Reaktio- nen konnten nicht ausbleiben, zu- mal die aus verschiedenen Gründen bundesweites Interesse erregenden Wahlkämpfe in Berlin und Hessen weniger den Informationsstand des einzelnen und der Bevölkerung ins- gesamt verbessert, als vielmehr die Polarisierung mit Vorwürfen

l> wegen angeblicher Umvertei-

lung von unten nach oben,

l> wegen des Gespenstes von

Sozialabbau und neuer Armut und

l> wegen der Gefahr für die

Versorgung im Krankheitsfall gefördert haben.

Das Strukturreform-Gesetz könnte - wte dte Ergebmsse dieser Wahlen zeten - eine Wirkung als

"Wendemar e" entfaltet haben.

Bei klarer Analyse allerdings ist festzustellen, daß für Panikreaktio- nen kein Anlaß besteht. Die medizi- nische Versorgung aller Sozialversi- cherten bleibt auch nach Inkrafttre- ten der neuen Bestimmungen im So- zialgesetzbuch V gesichert - es wird damit keine Zweiklassen-Medizin eingeführt. Daran ändern weder

[> Zuzahlungspflichten,

[> Festbeträge für Arzneimittel,

Heil- und Hilfsmittel, wie für Brillen und Hörgeräte,

[> oder die Kürzung oder

Streichung von Sterbegeld

etwas, noch andere Leistungsein- schränkungen.

Neue Leistungen können auch durchaus positive Auswirkungen ha- ben, wie zum Beispiel im Bereich der Prävention, zur Früherkennung von

Krankheiten und bei schwerer Pfle- gebedürftigkeit

.... Wegen der demographischen Veränderungen und des Morbidi- tätswandels kann allerdings die starre Ausrichtung an der Beitragssatzstabili- tät dazu führen, eine den gesundheit- lichen Bedürfnissen der Bevölkerung und dem medizinischen Fortschritt entsprechende Versorgung auf län- gere Sicht zu gefährden.

Deshalb bleiben grundsätzliche Bedenken gegen den Lösungsansatz des Reformgesetzes und Kritik an den Folgen mancher Regelungen er- halten, vor allem, wenn diese - ohne die eigentlichen Ursachen der Aus- gabensteigerungen zu berücksichti- gen - durch umfassende Reglemen- tierung und Bürokratisierung ledig- lich neue Verwaltungskosten auslö- sen statt Geld zu sparen.

Unbewältigte Probleme unseres Gesundheitswesens

Unberührt bleiben die wesent- lichen Gründe der Ausgabensteige- rung im Gesundheitswesen - häufig fälschlich als "Kostenexplosion" be- zeichnet -, so zum Beispiel

.... Strukturprobleme der ge- setzlichen Krankenversicherung,

.... Finanzierungsprobleme der Krankenversicherung der Rentner,

.... Abwälzung sozialpolitischer Leistungen auf die Beitragszahler,

..,. Qualitätsverbesserungen in

Diagnostik und Therapie durch wei- teren Fortschritt.

.... Ebensowenig werden die Ka- pazitätsprobleme in verschiedenen Dt. Ärztebl. 86, Heft 20, 18. Mai 1989 (27) A-1487

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Bereichen unseres Gesundheitswe- sens gelöst, seien es nun Überkapazi- täten oder Unterversorgung und die Bestimmung der dafür maßgeblichen und zweckmäßigen Kriterien.

• Auch der notwendige Soli- darausgleich zwischen aktiven Bei- tragszahlern und der Krankenversi- cherung der Rentner kann wegen der demographischen Veränderun- gen mit Verschiebung des Zahlen- verhältnisses der mittleren zur älte- ren Generation und infolge der Fort- schritte der Medizin weiterhin eine unsere sozialen Sicherungssysteme sprengende Kraft entfalten.

Schon in der Debatte um die Regierungserklärung am 19. März 1987 hat der Bundesarbeitsminister, Dr. Norbert Blüm, ausgeführt:

„Heute bezahlen 100 Beitrags- zahler 56 Renten, im Jahre 2030 wer- den 100 Beitragszahler — wenn der Trend so bleibt — 132 Renten bezah- len." Der Minister fährt zu Recht fort: „Auch in der Krankenversiche- rung löst der Bevölkerungsrückgang Belastungsverschiebungen aus. Die Rentner zahlen einen Beitrag zu ih- rer Krankenversicherung. Das ent- spricht dem Gebot der Solidarität.

Aber die Kosten der Krankenversi- cherung der Rentner wachsen schneller als die Beiträge. Der Ab- stand zwischen Beitrag und Leistung betrug 1986 25 Milliarden DM. Die Beitragszahler haben dieses Defizit 1986 mit je 1000 DM gestopft."

Der Vergleich mit dem Jahr 1960 läßt diese Entwicklung noch dramatischer erscheinen. Damals mußten die Beitragszahler lediglich 1,3 Milliarden DM für die Kranken- versicherung der Rentner bezahlen im Vergleich zu 28,7 Milliarden DM im Jahre 1987. Das bedeutet, daß

diese Summe bis heute über das 20fache angestiegen ist. 100 Bei- tragszahler mußten 1960 lediglich für circa 30 Rentner aufkommen.

Konsequenzen aus dieser Ent- wicklung, die sich bei der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung nach den bislang bekanntgeworde- nen Vereinbarungen der Regierungs- koalition, aber auch mit der SPD, ab- zuzeichnen scheinen, wurden bei der gesetzlichen Krankenversicherung je- doch nicht gezogen. Offenbar kann sich die „Mehrheit der Gesunden"

leichter auf die Sicherung der eige- nen Rente im Alter bei einer nicht zu- letzt auch durch die Erfolge der Me- dizin weiter steigenden Lebenserwar- tung einigen, als Konsequenzen für die Solidarität mit Kranken und Hilfsbedürftigen zu ziehen.

Es ist bemerkenswert, daß auch die Forderung nach Senkung der Lohnnebenkosten in der öffent- lichen Diskussion in der Regel nur mit den Krankenversicherungsbeiträ- gen in Verbindung gebracht wird.

Diese machen jedoch lediglich 7,2 Prozent aller Lohnnebenkosten aus, die heute im Durchschnitt bei über 80 Prozent liegen, während sie noch 1975 mit circa 63 Prozent zu Buche schlugen. Die Höhe der Krankenver- sicherungsbeiträge hat also fast kei- nen Einfluß auf die Lohnnebenko- sten, zu denen nicht nur die Beiträge zu Kranken-, Renten- und Arbeitslo- senversicherung gehören, sondern viele andere, zumeist tarifvertraglich

von Gewerkschaften und Arbeitge- bern vereinbarte betriebliche Lei- stungen, wie Zuschläge für Über- stunden, Nacht-, Sonn- und Feier- tagsarbeit, Weihnachts-, Urlaubs-, Umzugsgeld ebenso wie Prämien und Gratifikationen und freiwillige Sozialleistungen, wie Betriebskanti- ne, Kindergärten, Fahrtkosten, Auf- wendungen für innerbetriebliche Fortbildung, Zusatzurlaub und zu- sätzliche betriebliche Altersversor- gung. Man vermißt allerdings Hin- weise auf diese Zusammenhänge durch Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften in den Be- schlußgremien der Selbstverwal- tungsorgane der gesetzlichen Kran- kenversicherung!

Auch Vernebelungsstrategien helfen nicht weiter, wie zum Beispiel der Hinweis, daß die Bruttolohnsum- me seit 1960 nur um das 5fache ge- stiegen sei, während die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversiche- rung sich seitdem um das 14fache er- höht hätten, woran dann gern die po- lemische Frage geknüpft wird, ob wir seitdem so viel gesünder geworden seien. Es gibt doch auch in anderen Bereichen von der Bruttolohnsum- menentwicklung abweichende Aus- gabensteigerungen, so sind zum Bei- spiel die Ausgaben für Reisen und Urlaub, insbesondere Auslands- und Fernreisen, um fast das 17fache ge- stiegen.

Ausgabensteigerungen für Ge- sundheit finden sich im übrigen in al- len Industrieländern — auch bei unter- schiedlichen Versorgungssystemen und häufig sogar stärker als in der Bundesrepublik Deutschland. Inner- halb der Mitgliedsstaaten der Euro- päischen Gemeinschaft nimmt die Bundesrepublik Deutschland nach

I Steigende Ausgaben in, allen

Industrieländern

A-1488 (28) Dt. Ärztebl. 86, Heft 20, 18. Mai 1989

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Angaben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung im Deut- schen Bundestag vom 10. Januar 1989 mit einem Anteil am Brutto- sozialprodukt von 6,4 Prozent für Ausgaben öffentlich finanzierter Gesundheitsversorgungssysteme im Jahr 1984 nach Irland, den Nieder- landen und Frankreich lediglich den vierten Platz ein.

Mehrwertsteuer - ein riesiges Einsparpotential

Anders sieht es dagegen bei der Mehrwertsteuer für Arzneimittel aus.

Nach Dänemark mit 22 Prozent steht hier die Bundesrepublik Deutsch- land mit 14 Prozent an zweiter Stel- le; andere Länder erheben maximal 7 Prozent, in der Mehrzahl jedoch gar keine Mehrwertsteuer auf Arz- neimittel. In der Bundesrepublik Deutschland flossen so allein im Jahr 1988 durch Steuern für Arznei- und Verbandsmittel 3,7 Milliarden DM und für medizinische Hilfen und Hilfsgeräte weitere 100 Millionen DM in die Staatskassen.

~ Hier sind Einsparpotentiale für die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden, die mehr als die Hälfte der Summe aus- machen, die durch das ganze Re- formvorhaben rechnerisch erwirt- schaftet werden soll.

Das Strukturreformgesetz ist in dieser Hinsicht keine "Wende- marke".

Die neuen gesetzlichen Vor- schriften sind trotz der grundsätz- lichen Bedenken dennoch anzuwen-

den. Die _gemeinsame Selbstverwal- tung von Arzten und Krankenkassen muß jetzt fehlende Übergangsvor- schriften überbrücken und manch klemmende Vorschrift gangbar ma- chen. Dies ist selbstverständlich wirksamer als eine neuerlich über- stürzte "Reform der Reform" durch den Gesetzgeber! Legislative und Exekutive sollten sich daran erin- nern, daß die Stärkung der Selbst- verwaltung weiterhin wesentliches Ziel sein sollte! In seinem Kabinetts- bericht zum Gesundheits-Reformge- setz am 5. April 1989 hat auch der Bundesarbeitsminister ausgeführt, Leben und Erscheinungsformen von Krankheit seien vielfältiger, als daß sämtliche denkbaren Fälle im Gesetz unmittelbar eine Antwort finden könnten. Deshalb sei Gesetzesausle- gung notwendig. Dem Minister ist soweit zuzustimmen.

I> Auf Widerstand muß aber

sein Versuch stoßen, mit einer Auf- sichtsanordnung gegenüber Lei- stungserbringern, zum Beispiel der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, allein seinen Rechtsstandpunkt durchzudrücken und die Selbstver- waltung zu gängeln. Es ist unakzep- tabel und wäre in der Geschichte der Novellierungen des Rechts der ge- setzlichen Krankenversicherung ein- malig, wenn das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den für die Rechtsanwendung Verant- wortlichen durch "Maulkorberlasse"

tatsächlich verbieten wollte, andere Rechtsmeinungen zu vertreten. Die Leistungserbringer haben dazu kürz- lich übereinstimmend festgestellt, daß sie weiter an der Anwendung der neuen Vorschriften mitwirken werden, jedoch für sich in Anspruch nehmen, ihre Rechtsauffassung zu

Während der Ärztetagseröffnung im Reichs- tag: Aufmerksame Zuhörer fanden nicht nur die politischen Ansprachen, sondern auch die musikalische Einleitung; c:lie polnische Kammermusikgruppe "Sextett-Stuc:lio-L6dz"

spielte Johannes Brahms

vertreten und ohne nicht zu verant- wortende Hektik die rechtlichen Un- klarheiten durch sachgerechte und systematisch einwandfreie Interpre- tationen zu lösen. Für ungenaue Ge- setzesformulierungen und ihre Schwächen trifft nämlich die Lei- stungserbringer keine Verantwor- tung.

I> Die "Eindeutigkeit", auf die

sich der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in seiner Auf- sichtsanordnungjetzt beruft, liegt je- denfalls nicht im Gesetz, sondern in seinem politischen Willen, seinen Standpunkt zwangsweise durchzu- setzen. Die vielbeschworene "Stär- kung der Selbstverwaltung" ist aber nicht durch Anlegen von Zwangsjak- ken erreichbar - eine Methode, die in der Medizin doch auch längst ob- solet geworden ist!

"Reform-Reform"?

Die Zwischenbilanz abwarten!

Es muß hinsichtlich der Anwen- dung eines Gesetzes und seiner Aus- wirkungen ebenso wie in der Medi- zin abgewartet werden, ob ein Ein- griff oder eine andere Behandlungs-

maßnahme den erwünschten Erfolg

bringt. Das gilt auch für das Kran- kenhauswesen, wo im "Erfahrungs- bericht über die Auswirkungen der Krankenhausneuordnung 1984", der

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am 5. April 1989 vom Bundeskabi- nett verabschiedet worden ist, vom Bundesminister für Arbeit und So- zialordnung zur Beurteilung des wei- teren Reformbedarfs wörtlich festge- stellt wird:

„Mit den im Gesundheitsre- formgesetz vorgesehenen Maßnah- men hat die Bundesregierung be- wußt auf eine Systemveränderung des erst 1984 neugeordneten Kran- kenhausfinanzierungsrechts verzich- tet. Damit hat sie ihre Zusage einge- löst, daß dem neuen KHG vor einer erneuten grundlegenden Änderung weiterhin eine Chance gegeben wer- den sollte, sich zu bewähren. Dies gebietet sich schon deswegen, weil das neue Recht, wie dargelegt, offen- bar erste positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Kranken- häuser und die Dämpfung der Kran- kenhauskosten zeigt."

Unabhängig davon ist jedoch auf die Ausführungen des Bundesrates in seiner Entschließung vom 16. De- zember 1988 zum Organisationsrecht hinzuweisen, wo es heißt:

„Das Gesetz kann nicht das En- de der Reformbemühungen um das Krankenversicherungssystem dar- stellen. Es ist eines der gravierend- sten Probleme, daß sich die Beitrags- sätze der verschiedenen Kranken- kassen aufgrund der Veränderungen bei den Risikostrukturen immer wei- ter auseinanderentwickeln. Die er- heblichen Beitragssatzunterschiede führen zu weiteren Wettbewerbsver- zerrungen und Verschlechterungen der Mitglieder- und Leistungsstruk- turen, insbesondere der Ortskran- kenkassen. Sie gefährden von daher den Bestand des gegliederten Sy- stems der Krankenversicherung. Der Bundesrat fordert deshalb die Bun- desregierung auf, die angekündigte Organisationsreform der Kranken- versicherung noch in dieser Legisla- turperiode zu verwirklichen."

Bei den Überlegungen zur Ge- staltung unseres Gesundheitswesens müssen auch die bis jetzt vorliegen- den drei Gutachten des Sachverstän- digenrates für die Konzertierte Ak- tion im Gesundheitswesen beachtet werden. Einerseits ist darin eine grundlegende Bestandsaufnahme der verschiedenen Leistungsbereiche erfolgt, andererseits aber auch auf

den unverkennbaren Mangel an vali- den und umfassenden medizinischen Orientierungsdaten sowie an spezifi- schen Indikatoren für das Gesund- heitswesen hingewiesen worden.

Der Sachverständigenrat hat da- mit einen wichtigen Beitrag zur Ver- sachlichung der gesundheitspoliti- schen Diskussion geleistet, der hel- fen könnte, gesundheits- und sozial- politische Fehlentscheidungen zu vermeiden, wenn auch nicht jedem Vorschlag des Rates uneinge- schränkt zuzustimmen ist und wenn auch manches kontrovers beurteilt wird. Auch finden viele Bestimmun- gen des Gesundheitsreformgesetzes in den Gutachten des Sachverständi- genrates keine schlüssige Begrün- dung.

teilung gesundheitspolitischer Zu- sammenhänge und zur Beurteilung der quantitativen und qualitativen Veränderungen des Leistungsspek- trums sowie des Morbiditätswandels müssen Erhebung und Bewertung von Daten ohne politische Vorgaben ordnungspolitisch neutral erfolgen.

Ziel ist nämlich nicht eine pseu- doschlüssige Begründung politischer Wunschvorstellungen!

Medizinische Orientierungsda- ten sollten in erster Linie eine wirk- same Behandlung Kranker verbes- sern sowie durch epidemiologische Erkenntnisse mit dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und Krank- heiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu müssen die heutigen Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung mitgenutzt wer- den — selbstverständlich unter Be- achtung der ärztlichen Schweige- pflicht. Der 92. Deutsche Ärztetag wird diese Problematik auf der Basis der vom 85. Deutschen Ärztetag 1982 beschlossenen Grundsätze zur Datennutzung in der Forschung und inzwischen gewonnener neuer Er- kenntnisse eingehend beraten, in de- nen insbesondere festgestellt ist, daß Forschungsvorhaben kein höherwer-

tiges Rechtsgut als der Geheimnis- schutz des Individuums sind.*)

Nachdem allerdings der Gesetz- geber im Gesundheits-Reformgesetz bei der Regelung des Datenschutzes ökonomischen Interessen gegenüber Patienten-Geheimnissen und ärzt- licher Schweigepflicht den Vorzug einräumt, müssen ärztlicherseits da- gegen der Erkenntnisauftrag und der Erkenntnisgewinn der medizinischen Forschung zum Wohle des Patienten als vorrangig gegengehalten werden.

Dabei ist eine sorgfältige Abwägung zwischen ärztlicher Schweigepflicht und den legitimen Interessen der Forschung erforderlich, ohne erneut die Gesamtproblematik des Daten- schutzes aufzublättern.

Doch auch verbesserte For- schungsmöglichkeiten unter Nut- zung der elektronischen Datenverar- beitung können wegen pseudo-ob- jektiver Daten größere Gefahren entstehen lassen, als wenn man sich auf Nachfrage und Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen verläßt. Aus vielerlei Gründen sind im Gesundheitswesen niemals exak- te Planung und ein erfolgsorientier- ter Finanzmitteleinsatz im betriebs- wirtschaftlichen Sinn möglich.

• Wiedergewonnene Lebens- qualität, wie zum Beispiel Gehfähig- keit und Bewegungsfreiheit, Unab- hängigkeit von fremder Hilfe und Versorgung, die Möglichkeit, wieder ein eigenes, sinnerfülltes Leben füh- ren zu können, sind mit ökonomi- schen Kosten-Nutzen-Berechnungen ebensowenig zu erfassen wie verant- wortliches ärztliches Handeln und die aus humanitären Gründen nötige Hilfe für Alte, die das gleiche Recht auf Leben haben wie Jüngere, für Todkranke und Sterbende.

Cavete!

„Erfolgsorientierter Mitteleinsatz"

• Ein Hinweis auf begrenzte oder gar rückläufige Ressourcen im Gesundheitswesen im Zusammen-

*) s. dazu auch Bericht und Entschließungen im nächstfolgenden Heft — Die Redaktion

Weiterhin Mangel an medizinischen Orientierungsdaten

I

Für eine ausgewogene Beur-

A-1490 (30) Dt. Ärztebl. 86, Heft 20, 18. Mai 1989

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hang mit den besonders in den bei- den letzten Lebensjahren vor dem Tode außerordentlich hohen Be- handlungskosten ist in einem der reichsten Länder der Welt ebenso- wenig angebracht wie ein sogenann- ter „erfolgsorientierter Finanzmittel- einsatz", der zwangsläufig die Frage nach dem „Grenz-Nutzen" provo- ziert. In Verbindung mit öffentlich erhobenen Forderungen nach akti- ver Sterbehilfe durch den Arzt sind derartige unärztliche Gedanken zu- tiefst erschreckend.

• Sind die Folgen der zu Be- ginn der 20er Jahre von Karl Binding und Alfred Hoche veröffentlichten Schrift mit dem Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Le- bens" etwa schon vergessen? Sie hat doch den Boden für die vor 50 Jah- ren in Berlin von der Tiergartenstra- ße 4- aus organisierte „Aktion T4"

zur Beseitigung von damals soge- nannten „Defektmenschen" und

„Ballastexistenzen" bereitet.

• Mit aller Entschiedenheit sei deshalb betont: Wehret den Anfän- gen!

• Die Ärzteschaft ist nicht be- reit, über Wert oder Unwert eines Menschenlebens zu entscheiden, auch dann nicht, wenn von einer an- geblichen „neuen Sozialethik" die Befreiung der Gesellschaft von „So- zialballast" erwartet werden sollte.

Aufgabe des Arztes ist und bleibt es, das Leben zu erhalten, die Gesund- heit zu schützen und wiederherzu- stellen sowie Leiden zu lindern.

Der Qualität der Gesundheits- versorgung und deren Verbesserung widmet der Sachverständigenrat zu Recht in seinem Jahresgutachten 1989 breiten Raum. Über die Siche- rung der Qualität technischer Ver- fahren hinaus geht es dabei um die Sicherung der Qualität ärztlichen Handelns unter Einschluß der Struk- turqualität, der Prozeßqualität und der Ergebnisqualität. Auch im Ge- sundheits-Reformgesetz finden sich ausführliche Bestimmungen zur Si-

cherung der Qualität der Leistungs- erbringung in den §§ 135 bis 139, die für die Krankenhausbehandlung durch zweiseitige Verträge und Rah- menempfehlungen nach § 112 Abs. 3 geregelt werden soll.

Qualitätssicherung und damit auch deren Finanzierung ist nun- mehr in den Leistungskatalog der ge- setzlichen Krankenversicherung ein- bezogen. Qualitätssicherung darf je- doch nicht ausschließlich auf die Einhaltung ökonomischer Bezugs- größen gerichtet sein, da Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht überein- stimmen müssen. Zu den Qualitätssi- cherungsmaßnahmen gehören Ver- fahrens- und Prüfungsgrundsätze für Wirtschaftlichkeits- und Qualitäts- prüfungen, aber auch die Einholung von „Zweitmeinungen vor erheb- lichen chirurgischen Eingriffen".

1> Derart umfassende Quali- tätssicherung kann nicht ohne ärzt- lichen Sachverstand erfolgen.

Die von der Ärzteschaft selbst durchgeführten Qualitätssicherungs- maßnahmen vor allem im ambulan- ten Bereich, die Peri- und Neonatal- studien und die von der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie initiierten Studien bei bestimmten chirurgi- schen Eingriffen sind dafür ein- drucksvoller Beweis.

• Zur Förderung der Quali- tätssicherung hat die Bundesärzte- kammer schon im Mai 1986 eine Rahmenvereinbarung mit der Deut- schen Krankenhausgesellschaft ge- schlossen, auf Landesebene gibt es ebenfalls derartige Verträge.

> Qualitätssicherung kann je- doch nur dann Erfolg bringen, wenn sie von den Beteiligten mitgetragen und gefördert wird. Dazu gehört zu- nächst die Entwicklung von geeigne- ten Kriterien und Methoden, die wis- senschaftlichen Anforderungen ent- sprechende Vergleiche zwischen den verschiedenen Bereichen ermög- lichen. Schon bei „normalem"

Krankheitsspektrum besteht hier ein erheblicher Forschungsbedarf. Es müssen Parameter entwickelt wer- den, die sowohl im operativen als auch im konservativen Bereich der Medizin aussagekräftige Daten lie- fern.

Nach dem Willen des Gesetzge- bers soll ferner vertraglich geregelt

werden, in welchen Fällen „Zweit- meinungen vor erheblichen chirurgi- schen Eingriffen" einzuholen sind.

Der Gesetzestext eröffnet Interpre- tationsmöglichkeiten: es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob das Ein- holen der Zweitmeinung eine Pflicht des Arztes ist oder ein Recht des Pa- tienten — mit allen sich daraus erge- benden Konsequenzen.

• Die ärztlichen Selbstverwal- tungskörperschaften müssen bei der Abwägung von Verfahrensregelun- gen federführend sein, um Kompe- tenz und Akzeptanz zu sichern. Ein Vorbild für zu treffende Vereinba- rungen könnte die bei den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften zu bildende „Ärztliche Stelle" nach § 16 Abs. 3 der Röntgenverordnung sein.

• Die Bildung eigener Quali- tätssicherungs-Institutionen, wie sie der Sachverständigenrat vorschlägt, ist dagegen nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich!

Sachverständigen- rat schlägt

„Alternativen" vor

Weit über die kassenärztliche Versorgung hinaus ist für die ärzt- liche Berufsausübung von erheb- licher Bedeutung die Bestimmung in

§ 73 Sozialgesetzbuch V, nach der sich die kassenärztliche Versorgung in hausärztliche und fachärztliche gliedert. Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung sollen die Vertragsparteien bestimmen.

• Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion macht dazu einen Vorschlag für ein alternatives Versorgungs- und Vergütungssystem.

Er unterscheidet eine primärärzt- liche Versorgung mit einer Vergü- tung auf der Grundlage eines „Sy- stems differenzierter Pauschalen"

(SDP) von der gebietsärztlichen Versorgung in Einzelpraxen, in ge- bietsärztlichen Versorgungszentren und in entsprechend spezialisierten Abteilungen von Krankenhäusern.

Als Vergütung der Gebietsärzte wird eine Einzelleistungsvergütung vorge- schlagen, sofern nicht für den statio- nären Bereich andere Vergütungs- formen infragekommen, für die

I Qualitätssicherung:

Vorleistungen der Bundesärztekammer

A-1492 (32) Dt. Ärztebl. 86, Heft 20, 18. Mai 1989

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ebenfalls Vorschläge gemacht wer- den.

..,.. Die Realisierung der Vor- schrift im Sozialgesetzbuch V in die- sem Sinne könnte grundlegende Veränderungen unserer bisherigen Versorgungsstrukturen zur Folge ha- ben und die freie Arztwahl der Pa- tienten einschränken. Dennoch soll- te der Vorschlag nicht einfach nur zurückgewiesen werden, zumal auch in der Arzteschaft in der Vergangen- heit schon in ähnlicher Richtung ge- dacht worden ist.

Insgesamt liegt diesem Vor- schlag die Erkenntnis zu Grunde, daß wegen der auch in Zukunft zu erwartenden sprunghaften Fort- schritte in der Medizin mit weiterer Differenzierung und Spezialisierung eine Arbeitsteilung unumgänglich ist und nicht jeder alles machen kann.

Künftige Strukturen müssen daher eine sinnvolle Kooperation und Koordination des zur Versorgung der Patienten benötigten Sachver- standes erleichtern, ohne die für ei- ne wirksame Behandlung unumgäng- liche Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt zu gefährden . .,Dazu gehört nach Uberzeugung der Arzte- schaft und aus der Sicht des Patien- ten die berufliche Unabhängigkeit und Freiheit des Arztes, über die im Einzelfall beste und zweckmäßigste Behandlungsart zu entscheiden. Der Gesetzgeber hat deshalb aus wohl- verstandenem Interesse der Patien- ten im § 1 der Bundesärzteordnung den Grundsatz verankert: "Der ärzt- liche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf."

Dreier-Verträge unter Zeit-

und Erfolgsdruck

Strukturveränderungen kann ferner die Vorschrift im Sozialge- setzbuch V, § 115, bewirken, durch dreiseitige Verträge zwischen Kran- kenkassen, Krankenhäusern und Kassenärzten Durchführung und Vergütung einer zeitlich begrenzten vor- und nachstationären Behand- lung im Krankenhaus einschließlich der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Verhinderung von Miß-

Dr. Karsten Vilmar, dessen Referat bei der Eröffnungsveranstaltung auf diesen Seiten wiedergegeben wird

brauch zu regeln, weil nach dem Wil- len des Gesetzgebers die jeweilige Landesregierung diesen Komplex durch Rechtsverordnung bestimmen kann, wenn eine Regelung bis zum 31. Dezember 1990 nicht zustande- kommt. Die Vertragspartner stehen hier sogar unter Erfolgsdruck

Diese Bestimmungen sind sicher eine deutliche "Wendemarke".

Die Umsetzung der vielzitier- ten EG-Richtlinie Allgemeinmedizin vom 15. September 1986 in deut- sches Recht gewinnt in diesem Zu- sammenhang eine zusätzliche Be- deutung. Danach ist in den Mit- gliedsstaaten der Europäischen Ge- meinschaft eine mindestens zweijäh- rige zusätzliche Ausbildung in der Allgemeinmedizin einzuführen, und zwar nach einem abgeschlossenen und als EG-gültig anerkannten Stu- dium. Sie muß als mindestens zwei- jährige Vollzeitausbildung unter der Aufsicht der zuständigen Behörden oder Stellen erfolgen und ist mehr praktischer als theoretischer Art.

Die ersten Diplome oder sonstigen Befähigungsnachweise sollen späte- stens am 1. Januar 1990 erteilt wer- den.

..,.. Ab 1. Januar 1995 macht je- der Mitgliedsstaat die Ausübung des ärztlichen Berufes als praktischer

Arzt im Rahmen seines Sozialversi- cherungssystems vom Besitz eines entsprechenden Diploms oder son- stigen Befähigungsnachweises ab- hängig.

Dazu gibt es derzeit zwei Vor- schläge- in der Diskussion auch "In- tegrationsmodell" und "Weiterbil- dungsmodell" genannt.

Entsprechend einer Entschlie- ßung der 60. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Mi- nister und Senatoren der Länder vom 24. Februar 1989 in Bonn soll auf der Basis eines Mustergesetzent- wurfes die Umsetzung in Landes- recht erfolgen, wobei vor den Län- dergesetzgebungsverfahren die er- forderlichen Anhörungen durchzu- führen sind. Die vorgesehene zusätz- liche zweijährige Ausbildung kann danach auch im Rahmen einer Tä- tigkeit als "Arzt im Praktikum", ei- ner kassenarztrechtlichen Vorberei- tungszeit oder einer ärztlichen Wei- terbildung erfolgen (Integrationsmo- dell).

Sie soll in entsprechend aus- gerüsteten Krankenhausabteilungen für Innere Medizin, für Chirurgie, für Frauenheilkunde und Geburts- hilfe, für Kinder- oder für Nerven- heilkunde und in Praxen von kassen- arztrechtlich zugelassenen Ärzten für Allgemeinmedizin oder Ärzten ohne Gebietsbezeichnung für jeweils mindestens sechs Monate abgeleistet werden können sowie unbeschadet davon während eines Zeitraumes von insgesamt höchstens sechs Mo- naten in Praxen von kassenarztrecht- lich zugelassenen Ärzten für Innere Medizin, für Chirurgie, für Frauen- heilkunde und Geburtshilfe, für Kin- der- oder für Nervenheilkunde und in Gesundheitsämtern, in vertrau- ens-, werks- oder betriebsärztlichen Diensten, in Einrichtungen für die Rehabilitation Behinderter, in Sani- tätszentren oder ähnlichen Einrich- tungen der Bundeswehr, in truppen- ärztlichen Einrichtungen, in Justiz- vollzugsanstalten mit hauptamtli- chem Anstaltsarzt sowie in geeigne- ten vergleichbaren Einrichtungen, die

auf Antrag zugelassen werden

können .

Nach entsprechender Ablei- stung der vorgeschriebenen Zeiten wird auf Antrag ein Zeugnis erteilt, Dt. Ärztebl. 86, Heft 20, 18. Mai 1989 (35) A-1493

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das dazu berechtigt, die Bezeichnung

„Praktischer Arzt" oder „Praktische Ärztin" zu führen.

Abweichend davon hat Ende März 1989 der Bundesarbeitsmini- ster ein Arbeitspapier zur Umset- zung der spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin vorgelegt. Sei- ne Überlegungen gehen dahin, ab 1990 eine dreijährige Weiterbildung in der Allgemeinmedizin einzufüh- ren, wobei die Strukturierung so er- folgen soll, daß 21/2 Jahre zwingend in der Praxis eines niedergelassenen Arztes oder im Krankenhaus abzu- leisten sind, während ein halbes Jahr in Komplementäreinrichtungen, wie werks- oder betriebsärztlicher Dienst, medizinischer Dienst, Reha- bilitationszentren, Sanitätszentren der Bundeswehr absolviert werden kann.

1991 soll dann eine Verkürzung der Studienzeit auf fünf Jahre erfol- gen, 1995 soll die dreijährige Weiter- bildung in der Allgemeinmedizin Zu- lassungsvoraussetzung für den Kas- senarzt sein (Weiterbildungsmodell).

Damit keine unzumutbaren Warte- zeiten entstehen und um zu vermei- den, daß der Zugang zur Weiterbil- dung praktisch nicht erreicht werden kann, sollen die Weiterbildungsför- derungsprogramme der Kassenärzt- lichen Vereinigungen fortgeführt werden.

t4 Studienreform:

Entwertung

der Approbation?

Der neue Vorschlag des Bun- desarbeitsministers wirft eine Viel- zahl von Problemen auf. So ist zu- nächst nicht klar, ob die vorgesehene Verkürzung des Studiums auf fünf Jahre überhaupt realisierbar ist, zu- mal von den nach EG-Recht insge- samt erforderlichen 5500 Stunden al- lein 1920 Stunden auf das jetzige praktische (sechste) Jahr entfallen und künftig nicht etwa auf die ver- bleibende Studiendauer von fünf Jahren, sondern lediglich auf die kli- nischen Abschnitte — also auf drei Jahre — umverteilt werden müßten.

Darüber hinaus ergeben sich Fragen nach dem künftigen Wert der

Approbation sowie weitere arzt- und kassenarztrechtliche Probleme, die Anlaß waren, den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung um nä- here Erläuterung zu bitten. Diese Antwort steht bislang aus, so daß heute noch keine Aussage darüber gemacht werden kann, ob dieser Vorschlag überhaupt eine ernsthafte Realisierungschance hat.

Das ist auch nicht aus einem Schreiben des Bundesarbeitsmini- sters vom 24. April 1989 an die Bun- desministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Frau Pro- fessor Lehr, zu ersehen, das mich mit Anschreiben des Bundesministeri- ums für Arbeit und Sozialordnung vom 26. April am 30. April 1989 in Berlin in Kopie erreichte. Dieses Schreiben kann ich daher nicht als Antwort auf meinen Brief werten.

Nach einer Anhörung im Bun- desministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit am 14. April 1989 muß die Realisierungschance eher bezweifelt werden. Eine Ver- kürzung des Studiums unter gleich- zeitiger Verteilung der erforder- lichen Stundenzahl auf fünf Jahre Gesamtstudienzeit wurde von den Vertretern der Medizinischen Fakul- täten nicht für durchführbar gehal- ten. Auch die Mehrheit der Länder stand diesem Vorschlag ablehnend gegenüber, lediglich der Vertreter Nordrhein-Westfalens signalisierte eine gewisse Bereitschaft — die auch in Schleswig-Holstein und Berlin be- stehen soll —, diesen Überlegungen näherzutreten; sicher auch deshalb, weil darin eine Möglichkeit zu sehen ist, Vorstellungen des im Bundestag gescheiterten Hausärzte-Weiterbil- dungsgesetz-Entwurfes der SPD doch noch zum Durchbruch zu brin- gen.

Im Deutschen Bundestag hat der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Fa- milie, Frauen und Gesundheit, An- ton Pfeiffer, am 27. April 1989 dazu ausgeführt:

„Die Bundesregierung prüft ge- meinsam mit allen Beteiligten die Möglichkeiten für eine Verkürzung des Medizinstudiums auf ein fünf- jähriges, entsprechend dem EG- Recht mindestens 5500 Stunden um- fassendes, strukturell verändertes

Studium." Staatssekretär Pfeiffer be- tont weiter: „Falls überhaupt für ein fünfjähriges Studium ein sinnvolles, die qualitativen Ausbildungsziele voll berücksichtigendes und rea- lisierbares Ausbildungskonzept ge- funden werden kann, ließe sich die- ses keineswegs kurzfristig verwirkli- chen. Unter den gegenwärtigen Um- ständen wäre dies wegen der hohen Zahl der Medizinstudenten nicht möglich."

Konsens notwendig, aber noch

nicht erreicht

Über die Gesamtproblematik konnte zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärz- tekammer sowie weiteren Verbän- den bislang noch keine einheitliche Auffassung entwickelt werden, au- ßer der, daß ein Konsens in dieser für die Gesamtärzteschaft wichtigen Frage notwendig ist, damit sich die ärztliche Argumentation bei der po- litischen Meinungsbildung nicht ge- genseitig blockiert, sondern eine den unterschiedlichen Interessen insge- samt gerecht werdende Lösung er- möglicht.

Hier wäre wirklich eine positive

„Wendemarke" zu setzen.

Eine gut aufeinander abge- stimmte ärztliche Argumentation ist auch bei anderen Gesetzgebungsver- fahren erforderlich, so zum Beispiel bei dem beabsichtigten Embryonen- schutzgesetz und dem Gentechnolo- gie-Stammgesetz, ebenso wie bei ge- setzlichen Regelungen zu Anwen- dung und Nutzung elektronischer Datenverarbeitung, sowie für das vorgesehene Betreuungsgesetz und das Adoptions-Vermittlungsgesetz.

Der Gesetzgeber sollte sich dabei auf die Gestaltung von Rahmenbe- dingungen beschränken, weil allzu- sehr ins Detail gehende Vorschriften den auch weiterhin stürmischen Ent- wicklungen wegen des im Einzelfall fehlenden Sachverstandes, aber auch wegen des vergleichsweise langsa- men Gesetzgebungsverfahrens nicht gerecht werden oder wünschenswer- A-1494 (36) Dt. Ärztebl. 86, Heft 20, 18. Mai 1989

(8)

te Entwicklungen sogar behindern können.

[> Innerhalb dieses Rahmens

sollten Regelungen durch die ärzt- liche Selbstverwaltung in Richtlinien erfolgen, wie dies schon wiederholt mit gutem Erfolg geschehen ist. Her- vorzuheben ist die beispielhafte Ar- beit der "Zentralen Kommission der Bundesärztekammer zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Re- produktionsmedizin, Forschung an menschlichen Embryonen und Gen- therapie", ebenso wie anderer inter- disziplinärer, berufsübergreifender Kommissionen. Sie vereinen fachli- che Kompetenz und kommen unab- hängig von der Tagespolitik zu guten Ergebnissen, um Fortschritte in der Medizin mit noch wirksamerer Be- handlung von Krankheiten oder de- ren Verhütung zu ermöglichen. Miß- trauen gegenüber der Selbstverwal- tung ist ebensowenig angebracht wie blinde Staatsgläubigkeit

Die Erinnerung muß uns wachsam

und sensibel machen

Forschung ist zur weiteren Ver- besserung der ärztlichen und medizi- nischen Versorgung und der allgemei- nen Lebensbedingungen der Bevölke- rung unumgänglich. Neue Entwick- lungen bergen in der Wissenschaft wie in der Politik allerdings immer die Ge- fahrvon Fehlentwicklungen und Miß- brauch in sich. Ebensowenig sind kri- minelle Handlungen von einzelnen Personen oder einzelnen Gruppen mit völliger Sicherheit auszuschlie- ßen. Das ist uns in Deutschland wegen der schrecklichen Vorgänge während der nationalsozialistischen Gewalt- herrschaft in besonders schmerzlicher Weise bewußt.

[> Die für den 92. Deutschen

Ärztetag - 50 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkrieges, der vielen Mil- lionen Menschen Tod und Verderben brachte- von der Ärztekammer Ber- lin vorbereiteteAusstellungzum The-

ma "Zwischen Gesundheitsreform

und Vernichtung - Medizin in der Weimarer Republik und im Dritten Reich" wird uns allen ebenso ein- dringliche Mahnung sein, wie die seit

dem verg~ngenen Jahr im DEUf- SCHEN ARZTEBLATT erschiene- ne Serie von Artikeln, die den Teil- nehmern des 92. Deutschen Ärzteta- ges nunmehr in Buchform zusammen- gefaßt mit dem Titel "Medizin im Dritten Reich" vorgelegt wird.

Damit wird weiterhin die auf Beschluß des Beratungsausschusses der Arbeit~gemeinschaft der west- deutschen Arztekammern vom No- vember 1946 begonnene Auseinan- dersetzung mit diesem Abschnitt deutscher Geschichte fortgesetzt, über den bereits auf dem 51. Deut- schen Ärztetag in Stuttgart im Okto- ber 1948 Fred Mielke als Beobachter der Nürnberger Prozesse berichtet hat. Dieser Arztetag beschloß da- mals die Finanzierung und baldige Drucklegung von 10 000 Exemplaren des abschließenden Berichtes der von den westdeutschen Ärztekam- mern entsandten Beobachterkom- mission, der Alexander Mitscherlieh und Fred Mielke angehörten, unter dem Titel: "Wissenschaft ohne Menschlichkeit, medizinische und eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg", der später als Buch unter dem Titel: "Medizin oh- ne Menschlichkeit" auch in der Öf- fentlichkeit mit einer Gesamtauflage von über 100 000 Exemplaren weite Verbreitung fand.

~ Die Erinnerung an die darin geschilderten Verbrechen und das Nachdenken darüber, wie es dazu kommen konnte, kann jedoch nicht allein darin Sinn finden, eine Ver- gangenheit zu bewältigen, die wegen der Dimension des Grauens und der Inhumanität gar nicht zu bewältigen ist. Die Erinnerung muß uns wach- sam und sensibel machen, wenn mit Intoleranz und fanatischem Sen- dungsbewußtsein wiederum irratio- nale Heilslehren gleich welcher Fär- bung verkündet und anderen aufge- drängt werden sollen.

~ Gemeinsam müssen wir trotz mancher unterschiedlicher Auffas- sungen mit Entschlossenheit alles daransetzen, daß sich so etwas bei uns nie wieder breitmachen kann.

Dann werden wir im Gedenken an die Vergangenheit und an die unaus- sprechlichen Leiden der Opfer nicht resignieren oder verzweifeln, son- dern Kraft schöpfen können, um die

Probleme der Zukunft zu bewälti- gen. Diese große gemeinsame Auf- gabe ergibt sich aus unserer Ver- pflichtung gegenüber denen, die mit und nach uns auf dieser Erde in Frie- den und Freiheit leben wollen.

Auch heute verfügen wir nicht über einen abgeschlossenen ,,letzt- gültigen" Wissens- und Erkenntnis- stand, sondern viele Kranke und Hilfsbedürftige erwarten von neuen Forschungsergebnissen wirksame Behandlung. Das heutige Niveau der ärztlichen Versorgung ist ebenso wie unser hoher allgemeiner Lebens- standard nur den Ergebnissen frü- herer Forschung zu verdanken, die damals vielleicht auch mit nicht kal- kulierbaren Risiken verbunden war.

Wenn wir inzwischen gegenüber Ri- siken empfindlicher geworden sind, darf uns der Blick auf Restrisiken bei Entscheidungen niemals die Sicht auf den Hauptnutzen unmöglich ma- chen. Ein gesellschaftlicher Werte- wandel mit Fortschrittsfeindlichkeit und Forschungsangst steht in seltsa- mem Kontrast mit der Hoffnung auf ständige Verbesserung der Lebens- bedingungen und der verbreiteten Erwartung, die Gesellschaft habe ge- genüber jedermann eine Art "Brin- geschuld" zur Befriedigung aller Be- dürfnisse, auch zur Erhaltung der Gesundheit. Wie dem auch sei, durch rein populistische Gesetzge- bung darf weiterer Fortschritt nicht verhindert werden.

Im Blickpunkt:

Die Programme aller Parteien

Obwohl der Wille des Gesetzge- bers und der Regierungskoalition in den vergangenen Monaten und Jah- ren, gerade auch nach der vielbe- schworenen Wende im Jahre 1982, nicht immer leicht erkennbar gewe- sen ist, müssen zur Beurteilung der künftigen Gestaltung unserer Ge- sundheits- und Sozialpolitik die Pro- gramme aller Parteien, insbesondere auch der jetzigen Oppositionspartei- en mit in die Betrachtungen einbezo- gen werden. Das gilt auch für die Ar- beitsergebnisse der Enquete-Kom- mission "Krankenversicherungsre- Dt. Ärztebl. 86, Heft 20, 18. Mai 1989 (39) A-1495

(9)

form" des Deutschen Bundestages, die im Oktober 1988 allerdings ledig- lich einen Zwischenbericht vorgelegt hat und deren Abschlußbericht Ende 1990 zu erwarten ist. Die schlichte Forderung nach einer „besseren, vernünftigen Gesundheitspolitik"

reicht nicht aus; sie ist ebenso schäd- lich wie politisches Desinteresse.

• Bei einem Vergleich der un- terschiedlichen Programme und Vorstellungen zur Gestaltung unse- res Gesundheitswesens mit den zu- letzt vom 89. Deutschen Ärztetag in Hannover mit großer Mehrheit bei nur 7 Gegenstimmen und 4 Enthal- tungen verabschiedeten „Gesund- heits- und sozialpolitischen Vorstel- lungen der deutschen Ärzteschaft"

ist unschwer zu erkennen, wo die größte Übereinstimmung besteht, welche Vorstellungen unvereinbar miteinander sind und welche Konse- quenzen sich daraus ergeben.

Der schlichte Ruf nach Alterna- tiven oder politische Abstinenz aus Enttäuschung oder Verärgerung könnten sonst allzu leicht „Wen- demarken" setzen, die sich später als Symbol eines Pyrrhus-Siegs er- weisen.

Um auch künftig eine möglichst gute individuelle ärztliche und medi- zinische Versorgung zu sichern und der allen Ärzten gemeinsamen Auf- gabe gerecht zu werden, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen so- wie Leiden zu lindern, muß ärztliche Argumentation in die politischen Entscheidungsprozesse einfließen.

Das erfordert kritisch konstruktive Diskussion. Pluralismus und Indivi- dualität dürfen dabei nicht zu Sprengsätzen oder Zersetzungspo- tentialen werden, die tragfähige Kompromisse und sachgerechte Lö- sungen behindern oder unmöglich machen. Toleranz gegenüber An- dersdenkenden ist auch hier nötig.

Maßstab für die ärztliche Argumen- tation muß das Streben bleiben, der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung nach besten Kräften zu dienen.

Für die alte ärztlich-ethische Regel „salus aegroti suprema lex"

gibt es keine „Wendemarke"!

Die Ehrwürdig,keit des Hauses (und damit das Protokoll) gestattete es diesmal nicht, daß der Präsident der gastgebenden Ärztekammer als erster das Wort nehmen konnte. Im Berliner Reichstagsgebäude, dessen Plenarsaal für die Eröffnungsveran- staltung des 92. Deutschen Ärzteta- ges am Nachmittag des 2. Mai zur Verfügung gestellt worden war, ist der Deutsche Bundestag Hausherr.

So kam es Dieter Julius Cronenberg als dessen Vizepräsidenten zu, die im weiten Dreiviertelrund versam- melten Teilnehmer dieses festlichen Treffens an historischer Stätte zu be- grüßen. Wer allerdings bei der Auf- reihung der prominenten Namen nach dem von Gesundheitsministe- rin Ursula-Maria Lehr auch mit je- nem von Norbert Blüm gerechnet hatte, mußte etwas zurückstecken.

Aus dem Bundesministerium für Ar- beit und Sozialordnung war Staats- sekretär Bernhard Jagoda nach Ber- lin zur Grußansprache delegiert wor- den. Und anstelle des neuen Re- gierenden Bürgermeisters Walter Momper, der just am selben Tag zur diplomatischen Vorstellungsvisite samt Erklärung der auf Rot-Grün geschalteten Senatspolitik nach Lon- den fliegen mußte, hatte sich Bürger- meisterin Ingrid Stahmer, zugleich Senatorin für Gesundheit und Sozia- les, noch kurzfristig in die Rednerab- folge einkorrigieren lassen.

Dieter Julius Cronenberg (FDP) leitete seine Ansprache mit der Fest- stellung ein, es sei eine gute Ent- scheidung gewesen, den diesjährigen Deutschen Ärztetag nach Berlin und zur Eröffnungsveranstaltung in den Reichstag zu laden. „Schließlich ist dies ein Jahr bedeutsamer Jubiläen.

So wurde zum Beispiel vor 70 Jahren

mit der Weimarer Reichsverfassung die Grundlage für den ersten demo- kratischen deutschen Nationalstaat geschaffen. Aber der Brand dieses Hauses in der Nacht zum 27. Febru- ar 1933 bedeutete das Ende der jun- gen Demokratie. Der Reichstags- brand war zum Fanal geworden für den Weg in den Unrechtsstaat und die nationale Katastrophe. Vor 40 Jahren wagten wir dann den zweiten, dauerhafteren Versuch. Mit dem In- krafttreten des Grundgesetzes und der Gründung der Bundesrepublik erhielt zumindest der freie Teil Deutschlands eine demokratische Grundordnung. Sie prägt unser aller Leben und Wirken bis heute. Sie si- chert uns die Freiheit und Selbstbe- stimmung, für die wir Deutschen so lange gekämpft haben. Mit der Wie- derherstellung des Reichstagsgebäu- des wollten wir deshalb bewußt ein Symbol schaffen für unser Bekennt- nis zur parlamentarischen Demokra- tie, zu einem friedlichen Europa und für unsere Hoffnung auf die Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung."

Freiberufler - Vorkämpfer für die Demokratie

Cronenberg, der daran erinner- te, daß auch der Bundesverband der Freien Berufe in diesem Jahr sein 40.

Jubiläum feiert, fuhr fort, heute — 40 Jahre nach der ersten Bundestags- wahl — mache das Wort von der Ver- trauenskrise gegenüber Politik und Parlament die Runde. „Das hat auch etwas zu tun mit der Dominanz des öffentlichen Dienstes unter den Ab- geordneten. Die Selbständigen und

Die Eröffnungsveranstaltung

Gesundheitspolitik ist auf Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft angewiesen

A1496 (40) Dt. Ärztebl. 86, Heft 20, 18. Mai 1989

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