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Archiv "Krebstherapie: Keine wissenschaftlichen Publikationen" (11.02.1994)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

Tumorpatienten

Zu dem Beitrag „Ärztliche Betreu- ung weist Defizite auf" von Dr. med.

Vera Zylka-Menhorn in Heft 46/1993 ; hier wurde das Memoran- dum „Arzneimittelbehandlung im Rahmen besonderer Therapierich- tungen", herausgegeben vom Wis- senschaftlichen Beirat der Bundes- ärztekammer, vorgestellt:

Mehr Gerechtigkeit walten lassen

... Man „schätze" — so Dr. Vilmar —, daß jeder fünfte Tumorpatient in den USA und Deutschland sich aus- schließlich mit nicht konven- tionellen Methoden therapie- ren ließe. Das mag für die USA stimmen, aber alle deut- schen Ärzte, die ich diesbe- züglich befragte, hielten diese Zahl in unserem Land für viel zu hoch. Ich persönlich kenne keine Krebspatienten, die nicht wenigstens eine der konventionellen Therapien (Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung) akzeptiert hätten.

Und ich kenne keinen ein- zigen Arzt, der den Patienten rät, das maligne Gewebe nicht chirurgisch exzidieren oder radiologisch beziehungs- weise chemotherapeutisch behandeln zu lassen, sofern nicht im Finalstadium eine Abwägung gegenüber der Le- bensqualität gerechtfertigt er- scheint. Daß es auch bei na- turheilkundlich behandeln- den Ärzten „schwarze Scha- fe" gibt, die mehr an den fi- nanziellen Aspekt als den me- dizinischen denken, kann nicht geleugnet werden. Aber diesbezüglich besteht wohl kein Unterschied im Ver- gleich zu rein schulmedizi- nisch arbeitenden Kollegen.

Insofern ist der Tenor dieser Bemerkung von Herrn Vil- mar falsch und ungerecht, weil er den Anschein erweckt, daß naturheilkundlich arbei- tende Ärzte von besonderer Geldgier besessen seien. Das empfinden wir als eine schwe- re Kränkung.

Es ist doch so, daß im Normalfall der Krebspatient

erst nach Operation und/oder Chemotherapie und Bestrah- lung zum Arzt kommt und um Rat fragt, was er tun könne, um Metastasen vorzubeugen.

Denn mit Recht ist er zu dem Schluß gekommen, daß Krebs nicht aus heiterem Himmel da ist, sondern seine Ursa- chen hat, und diese möchte er künftig vermeiden.

In über 90 Prozent ist ihm bei der Entlassung gesagt worden: „Nun sind Sie ge- sund. Genießen Sie das Le- ben. Sie brauchen erst zu den Kontrolluntersuchungen oder wenn Sie Beschwerden haben wiederzukommen."

Ich möchte behaupten:

Wer in der Nachsorge nach Krebs nicht das Steuer in be- stimmten Bereichen herum- reißt und keine naturheil- kundlichen Maßnahmen an- wendet, der hat verminderte Chancen.

Es erstaunt mich deshalb, daß die Bundesärztekammer eine Diättherapie für über- flüssig zu halten scheint, nachdem das Deutsche Krebsforschungszentrum in seiner großen Vegetarierstu- die festgestellt hat, daß in dem Zeitraum von elf Jahren bei den Vegetariern 60 Pro- zent weniger an Krebs star- ben, im Vergleich zur Nor- malbevölkerung.

Auch über Bewegungsthe- rapie und spezifische Immun- stimulationen und Psychothe- rapie kann man aus Erfah- rung sehr viel positiverer An- sicht sein als der Wissen- schaftliche Beirat der Bun- desärztekammer.

Meines Erachtens gehört zur Krebsnachsorge die Na- turheilkunde und die Beglei- tung eines erfahrenen, sensi- blen Arztes, der zum Freund des Kranken wird.

Aber gerade das vermis- sen die meisten Patienten in Klinik und Nachsorge. Wir niedergelassenen Ärzte hö- ren diesbezüglich mehr leid- volle als erfreuliche Berichte.

Gerade weil eine qualitativ hochwertige Führung des Krebspatienten sehr zeitauf- wendig ist, gehört von seiten des Arztes viel Idealismus dazu.

Ich möchte deshalb Herrn Dr. Vilmar im Namen der großen und weiter wachsen- den Zahl von Ärzten, die Na- turheilverfahren anwenden, bitten, als Vorsitzender der Bundesärztekammer mehr Gerechtigkeit walten zu las- sen.

Dr. med. Veronica Carstens, Natur und Medizin e V , Am Michaelshof 6, 53177 Bonn

Krebstherapie

Zu dem Leserbrief „Echte Chance"

von Dr. med. N. W. Klehr in Heft 44/1993, den er zu dem Beitrag von Kurt Gelsner „Krebsheiler im Kreuz- feuer der Kritik" in Heft 36/1993 schrieb:

Keine

wissenschaftlichen Publikationen

Dr. Klehr präsentiert sich als Anwalt für Würde und Glaubwürdigkeit des Arztbe- rufes, als selbstloser Helfer

„austherapierter" Patienten, die von seinen Kritikern „ach- selzuckend zum Sterben nach Hause entlassen werden".

Woher nimmt Dr. Klehr die Zeit, zu forschen und Pa- tienten tatsächlich zu betreu- en? Angeblich behandelt er seit 14 Jahren Krebspatien- ten. Bisher sollen es rund 14 000 gewesen sein: „etwa 2 500 nehmen zur Zeit seine Therapie in Anspruch".

Dr. Klehr kennt die we- nigsten seiner Patienten. Blut und ATC-Ampullen nehmen meist den Postweg, auch in das deutschsprachige Aus- land. Bei Grundkenntnissen über Zytokine sind daher die negativen Heidelberger Ana- lysenergebnisse nicht er- staunlich. Ist es tatsächlich

„entwürdigend . . . für uns niedergelassene Ärzte", wenn ein sehr zweifelhaftes Ver- fahren im Interesse der Pa- tienten kritisch beleuchtet wird? Oder will Dr. Klehr mit dieser Argumentation viel- leicht erreichen, daß die Hausärzte solidarisch mit ihm das juristische Risiko tragen, wenn sie ihren Patienten sei-

ne ATC-Ampullen spritzen?

Die Regierung von Oberbay- ern untersagte Dr. Klehr mit Bescheid vom 9. Januar 1992, die in seiner Arztpraxis her- gestellten autologen Vakzine im Geltungsbereich des Arz- neimittelgesetzes in Verkehr zu bringen. Die Regierung sah laut Bestätigung vom 26.

März 1993 die untersagte Handlung auch dann als ge- geben an, wenn diese Vakzi- ne „an die Patienten zum Zwecke der eigenen Anwen- dung nach Maßgabe eines mitgelieferten Merkblattes abgegeben werden". Nach ei- ner Landtagsanfrage erklärte die Bayrische Staatsregierung im August 1993, sie beobachte die Geschäfts- und Behand- lungspraxis des Dr. Klehr kritisch: Auftretenden Ver- dachtsmomenten werde sie . . . weiterhin nachgehen und —soweit erforderlich — alle gebotenen Mittel des Verwal- tungs- und Strafrechts aus- schöpfen. Ein Eingreifen der Aufsichtsbehörden scheint angezeigt: In einer jüngst analysierten Ampulle ATC wurden Endotoxine nachge- wiesen.

Klehr: der verkannte For- scher (Semmelweis!)? Wis- senschaftliche Diskussion wird angeblich regelmäßig in ATC-Workshops in München geboten. Mir sind zwei Ter- mine bekannt: 19. und 26. Ju- ni 1993. Beim zweiten Termin durfte ein Pathologe, der die- se Ehre wohl seinem echten Professorentitel verdankte, die These vertreten, bei ATC handele es sich um ein Auto- transplantat, das nicht dem AMG unterliege. Warum wurde dennoch mittlerweile eine Herstellererlaubnis ge- mäß § 13 AMG beantragt?

Weitere Referenten: Ein als Heilpraktiker arbeitender Mikrobiologe trug vertre- tungsweise Ergebnisse von Zytokinanalysen einzelner ATC-Ampullen vor. Zwei Kollegen berichteten über Er- folge mit ATC-Behandlung in ihrer Praxis: In Kitzbühel wer- den Kompatibilität und Wirk- samkeit der ATC-Therapie mittels Elektro-Akupunktur nach Voll (EAV) geprüft. >

A-310 (6) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 6, 11. Februar 1994

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LESERBRIEFE

E S

4111M.1.11.1.1111

Ein ATC-Patient erhielt zu- sätzlich 14 (!) Präparate zum Teil sehr umstrittener Wirk- samkeit. Der Therapieerfolg wurde natürlich ATC zuge- schrieben, nicht aber der zweimaligen Radio-Jod-The- rapie.

Ein Kollege aus Unden- heim hatte bis dato mehr als 200 Malignom-Patienten mit je mindestens drei Zyklen ATC „spezifisch stimuliert".

Zur „unspezifischen Stimula- tion" erhielten die Patienten vorher und begleitend drei verschiedene Organothera- peutika und Mistelpräparate.

Man beachte: Geht man von den niedrigsten Zahlen aus, das heißt drei Zyklen ä 3 000 DM bei 200 Patienten, fielen in dieser einen Praxis Kosten von 1,8 Mio. DM an (Neben- kosten unberücksichtigt).

Hochrechnung auf 14 000 Pa- tienten beziehungsweise 2 500 ist erlaubt.

Wie steht es mit den wis- senschaftlichen Publikatio- nen, da Kritiker nur „Fehlbe- hauptungen" aufstellen und

„negative Wortschöpfungen der Laienpresse" entneh- men? Mit diesen Vorwürfen sollten auch mir kritische Äu-

Operieren

Auf den Leserbrief „Utopische The- sen" von Dr. Mora in Heft 43/1993, der sich auf den Kurzbericht „Quali- tätsstandards für ambulantes Ope- rieren" von Dr. med. H. Hohmann in Heft 37/1993 bezog, antwortet der Autor:

An sachlicher

Diskussion interessiert Zu der Einschätzung un- seres Kurzberichtes in der Leserzuschrift von Herrn Kollegen Mora als „utopi- sche, praxisferne und staats- bürokratisch rücksichtslose Thesen" ist anzumerken, daß neben Gesundheitsamt, Hy- giene-Institut und Berufsge- nossenschaft auch der Berufs- verband der Deutschen Chir- urgen (BDC) in der Arbeits- gruppe vertreten ist und un- ser Papier, von dem im Deut-

ßerungen, die zur Ablehnung der Kostenübernahme durch Krankenkassen geführt ha- ben, gerichtlich untersagt werden. Dr. Klehr verlor al- lerdings in zwei Instanzen.

Ich hätte nicht wiedergeben sollen, wie er seine Methode in einem Vortrag vom März 1991 dargestellt hatte. Mitt- lerweile wurde der Text, dem diese „Fehlbehauptungen"

entnommen waren, unverän- dert publiziert.

Abgesehen von den zahl- reichen Berichten über den Krebsarzt in der Regenbo- genpresse ist dies der einzige Beitrag von Dr. Klehr selbst in einer medizinischen Zeit- schrift während der letzten Jahre. Auf einer Pressekonfe- renz am 24. November 1993, die in der Münch. med.

Wschr. kommentiert wurde, behauptete Dr. Klehr: „Na- türlich habe ich eben gerade im Deutschen Ärzteblatt pu- bliziert, selbstverständlich"

(gemeint war der Leserbrief, d. Red.).

Dr. med. Barbara Burk- hard, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern, Charles-de-Gaulle- Straße 2, 81737 München

schen Ärzteblatt nur eine Kurzfassung mit den wesent- lichen Forderungspunkten er- scheinen konnte, inhaltlich voll mitträgt.

Dem BDC sind Utopie und Praxisferne und insbe- sondere staatsbürokratische Rücksichtslosigkeit wohl kaum vorzuwerfen.

Durch zahlreiche Anfra- gen und Zuschriften zu unse- rem Kurzbericht sind wir in unseren Forderungen ermu- tigt und bestätigt worden.

Dieser Richtlinienvorschlag ist aus unserem Wissen über die durchaus nicht immer ausreichenden Hygienestan- dards im ambulanten Operie- ren entstanden und soll mit dazu beitragen, daß dieses sich in letzter Zeit stürmisch entwickelnde Arbeitsgebiet nicht durch Hygienefehler und daraus eventuell entste- hende Schäden an Patienten in Mißkredit gerät.

A-312 (8) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 6, 11. Februar 1994

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