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Eine Zusammenstellung seit 1993 zeigt folgendes Bild: Rückstellungen der BKW in den Jahren 1993 bis 2000 gemäss Jahresberichte der BKW Energie AG In Mio Franken Rückstellungen per &gt

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I 227/2001 BVE 10. April 2002 49C Interpellation

1198 Käser, Meienried (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 27.11.2001

Rückstellungen und Reservebildungen der BKW – was passiert damit?

Die Analyse der Jahresberichte der BKW Energie AG zeigt, dass diese Unternehmung während der Periode 1993 bis 2000 einen überproportionalen Anstieg bei den Rückstellungen und bei der Reservebildungen ausweist. Eine Zusammenstellung seit 1993 zeigt folgendes Bild:

Rückstellungen der BKW in den Jahren 1993 bis 2000

gemäss Jahresberichte der BKW Energie AG In Mio Franken

Rückstellungen per > 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12.

Rückstellungen für V 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993

Energiebeschaffungs- 142.0 152.2 162.0 147.0 132.0 117.0 102.0 102.0

und Vertragsrisiken

Zunahme seit 93 in Mio Fr 40.0 50.2 60.0 45.0 30.0 15.0 0.0

Zunahme seit 93 in % 39.2 49.2 58.8 44.1 29.4 14.7 0.0

Marktrisiken 310.0 190.3 125.0 50.0 0.0 0.0 0.0 0.0

Zunahme seit 93 in Mio Fr 310.0 190.3 125.0 50.0 0.0 0.0 0.0

Zunahme seit 97 in % 520.0 280.6 150.0

Nukleare Entsorgung 1'173.6 1'121.0 1'065.0 990.4 917.2 843.3 774.1 689.7

Zunahme seit 93 in Mio Fr 483.9 431.3 375.3 300.7 227.5 153.6 84.4

Zunahme seit 93 in % 70.2 62.5 54.4 43.6 33.0 22.3 12.2

Tarifausgleich 55.0 55.0 55.0 55.0 55.0 50.0 30.0 0.0

Zunahme seit 93 in Mio Fr 55.0 55.0 55.0 55.0 55.0 50.0 30.0

Zunahme seit 94 in % 83.3 83.3 83.3 83.3 83.3 66.7

Übrige 248.0 226.4 229.4 234.9 227.9 200.5 90.2 74.7

Rückstellungen

Zunahme seit 93 in Mio Fr 173.3 151.7 154.7 160.2 153.2 125.8 15.5

Zunahme seit 93 in % 232.0 203.1 207.1 214.5 205.1 168.4 20.7

Total 1'928.6 1'744.9 1'636.4 1'477.3 1'332.1 1'210.8 996.3 866.4

Rückstellungen

Zunahme seit 93 in Mio Fr 1'062.2 878.5 770.0 610.9 465.7 344.4 129.9

Zunahme seit 93 in % 122.6 101.4 88.9 70.5 53.8 39.8 15.0

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In diesen 8 Jahren steigerte die BKW ihre Rückstellungen um 122.6 Prozent. Auffallend ist dabei die starke Steigerung der Rückstellungen für Marktrisiken, die innert vier Jahren von 0 auf über 300 Millionen Franken im Jahre 2000 hochgefahren wurden. Dabei erfuhr die Rückstellung unter der Rubrik „Übrige Rückstellungen“ die grösste Steigerung nämlich um Sage und Schreibe 232 Prozent.

Weiter zeigt die Analyse der Jahresberichte auch bei der Gewinnverwendung eine massive Steigerung bei der Zuweisung in die freien Reserven. Diese stiegen überproportional von 3 Millionen Franken im Jahre 1994 auf 35 Millionen Franken (mehr als Verzehnfachung) im Jahre 2000.

Trotz dieser sehr guten finanziellen Entwicklung der BKW hielt sich andererseits die Dividendenausschüttung in Grenzen. Während 1994 eine Dividende von 40 Franken je Aktie ausbezahlt wurde waren es im Jahre 2000 gerade mal 50 Franken, also lediglich 25 Prozent mehr.

Wie der Bericht „Elektrizitätsmarktöffnung – Auswirkungen im Kanton Bern“ aus dem Jahre 1997 der BVE zeigt, schütten die EVU im Kanton Bern zum Teil beträchtliche Gewinne in Form von Gewinnausschüttungen oder Monopolabgaben an die Eigentümer (in der Regel:

Gemeinden) aus, während sich die BKW mit einer minimalen Dividende begnügen. Diese Situation führt zu einer Marktverzerrung: Die BKW akquirieren mit Gewinnen, die vor dem gesetzlichen Unbundling der Buchhaltung geäufnet wurden, nun quersubventioniert kleine kommunale EVU und verdrängen zusehens andere grössere Werke (z.B. städtische EVU) aus dem Markt.

Aufgrund dieser Analyse stellen sich folgende Fragen:

1. Welche Strategie steht hinter dieser überdurchschnittlichen Gewinnmaximierung und warum werden diese Gewinne in der Unternehmung gescheffelt?

2. Ist die Regierung nicht auch der Auffassung, dass die BKW übermässig Gewinne als Rückstellungen und Gewinnvortrag an der Gewinnverteilung und damit an der Abgabe an den Kanton bzw. an die AktionärInnen vorbeischleust?

3. Ist die Regierung nicht auch der Auffassung, dass angesichts dieser Gewinne die BKW ihre Dividende massiv erhöhen sollte?

4. Ist die Regierung nicht auch der Auffassung, dass angesichts dieser Gewinne der Kanton von der BKW eine Monopolabgabe vereinnahmen sollte?

5. Ist die Regierung nicht auch der Auffassung, dass angesichts der Rückstellungen, welche die BKW aufgrund ihrer Monopolstellung erwirtschaftet und insbesondere für Marktrisiken tätigt, der Wettbewerb ungünstig beeinflusst wird?

Antwort des Regierungsrates

Die BKW ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. OR und kann als solche, im Gegensatz zu vielen öffentlich-rechtlich organisierten Elektrizitätsversorgungs- unternehmen (EVU), in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten nicht auf eine "Staatsgarantie"

zurückgreifen, d.h. allfällige Verluste zu Lasten des Gemeinwesens ausgleichen. Für die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz ist die BKW auf das bei Aktiengesellschaften üb- liche Instrument der Reserven und Rückstellungen angewiesen. Über das erforderliche Mass entscheidet der Verwaltungsrat der BKW, in dem der Kanton Bern vertreten ist.

Der bisherige Verlauf der Marktöffnung in Europa bestätigt die Erwartung, dass die Libera- lisierung des Strommarktes zu einem Verdrängungswettbewerb mit einem ausgeprägten Druck auf die Strompreise bei gleichzeitigem hohem Bedarf an neuen und besseren Dienstleistungen und Infrastrukturen (z.B. Call Center, detaillierte Abrechnung, e-com- merce, neue integrierte IT-Systeme, Marktauftritt etc.) führt. Als Folge davon muss aus heutiger Sicht mit einem markanten Schwund der Margen gerechnet werden. Aus diesem

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Grund ist der Rückstellungsbedarf bei der BKW in den letzten Jahren deutlich angestie- gen.

Die BKW-Gruppe bildet zurzeit folgende Rückstellungen, deren Höhe per 31.12.2000 in der Interpellation richtig dargestellt ist:

Rückstellung für Energiebeschaffungs- und Vertragsrisiken

Die Rückstellung für Energiebeschaffungs- und Vertragsrisiken dient der Abdeckung von länger dauernden Produktionsausfällen in Kraftwerken und weiteren energiewirtschaftli- chen Beschaffungs- und Vertragsrisiken. Die Höhe dieser Rückstellung ergibt sich aus der Einschätzung dieser Risiken.

Rückstellung für Marktrisiken

Die Rückstellung für Marktrisiken dient der Abdeckung von absehbaren Risiken aus der angelaufenen Öffnung des Strommarktes. Diese wird aus heutiger Sicht in der BKW- Gruppe zu einem Preisdruck und damit zu nicht-amortisierbaren Amortisationen (NAI) bei den Sachanlagen (v.a. Produktionsanlagen) führen, indem die für den Strom erzielbaren Marktpreise deutlich unter den Gestehungskosten liegen werden. Anstelle von Rückstel- lungen wäre auch eine Erhöhung der Abschreibungen möglich gewesen, um die teilweise erheblichen Überbewertungen bei den Sachanlagen auszugleichen.

Rückstellung für die nukleare Entsorgung

Die Rückstellung für die nukleare Entsorgung ist für die Entsorgung bestrahlter Brennele- mente und radioaktiver Abfälle sowie die Stilllegung der Kernkraftwerke bestimmt. Deren Höhe und Angemessenheit stehen unter der Kontrolle der Bundesaufsichtsbehörden und richten sich nach den einschlägigen Vorschriften (Bundesverordnung vom 5. Dezember 1983 über den Stilllegungsfonds für Kernanlagen sowie Bundesverordnung vom 6. März 2000 über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke).

Rückstellung für Tarifausgleich

Die Rückstellung für Tarifausgleich soll häufige Änderungen der Tarife vermeiden und dient dazu, eine Tariferhöhung zeitlich möglichst hinauszuschieben.

Übrige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen dienen der Abdeckung weiterer Risiken, insbesondere in Zu- sammenhang mit dem Kernkraftwerk Mühleberg.

Zu den einzelnen Fragen

Zu Frage 1: Welche Strategie steht hinter dieser überdurchschnittlichen Gewinnmaximie- rung und warum werden diese Gewinne in der Unternehmung gescheffelt?

Die BKW bildet im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung die mit Blick auf die absehbaren Risiken notwendigen Reserven und Rückstellungen. Dadurch wird kein Aktio- när benachteiligt. Die Gewinnausschüttung regelt lediglich die Frage, welche Werte in der Unternehmung bleiben, die nach wie vor den Aktionären gehören.

Zu Frage 2: Ist die Regierung nicht auch der Auffassung, dass die BKW übermässig Ge- winne als Rückstellungen und Gewinnvortrag an der Gewinnverteilung und damit an der Abgabe an den Kanton bzw. an die AktionärInnen vorbei- schleust?

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Die Regierung ist der Auffassung, dass sich die BKW umsichtig auf die Marktöffnung vor- bereitet hat. Dadurch ist es ihr gelungen, den Marktwert der Unternehmung zu steigern und damit Wertschöpfung auch für die Aktionäre zu betreiben. Es ist auch darauf hinzu- weisen, dass die BKW dem Kanton nicht nur Dividenden bezahlt. Als privatrechtliche Ge- sellschaft ist die BKW voll steuerpflichtig (im Unterschied zu den öffentlich-rechtlich orga- nisierten EVU) und bezahlt auf dem Kapital und den erwirtschafteten Gewinnen die anfal- lenden Kantons- und Gemeindesteuern sowie die ebenfalls beträchtlichen Konzessions- abgaben für die Nutzung der Wasserkraft und für das Kühlwasser (Kernkraftwerk Mühle- berg). Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass zurückbehaltene Gewinne den Unterneh- menswert und damit auch den Aktienwert steigern. Dies kommt dem Kanton bei einem allfälligen Verkauf von Aktien zugute. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Regierungsrat im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes eine Forcierung der Desinvestitionsstrategie beschlossen hat (RRB 0288/02).

Zu Frage 3: Ist die Regierung nicht auch der Auffassung, dass angesichts dieser Gewinne die BKW ihre Dividende massiv erhöhen sollte?

Die BKW hat in dem vom Interpellanten angeführten Zeitraum ihre Dividende um 25% er- höht. Im Vergleich mit anderen grossen schweizerischen Stromversorgungsunternehmen erweisen sich die Gewinnausschüttungen der BKW als angemessen. Bei einem weiterhin günstigen Geschäftsverlauf geht der Regierungsrat davon aus, dass der Verwaltungsrat der BKW die Dividendenpolitik in grundsätzlicher Hinsicht überprüft und der Generalver- sammlung, die letztendlich. für die Festlegung der Dividenden zuständig ist, entspre- chende Anträge stellt.

Zu Frage 4: Ist die Regierung nicht auch der Auffassung, dass angesichts dieser Gewinne der Kanton von der BKW eine Monopolabgabe vereinnahmen sollte?

Für eine Monopolabgabe fehlt heute und erst recht in einem liberalisierten Markt eine sachliche Rechtfertigung und eine rechtliche Grundlage. Der

Kanton Bern hat wie jeder andere Aktionär Anspruch auf die von der Generalversammlung festgesetzte Dividende sowie auf die rechtlich geschuldeten Abgaben (vgl. Antwort zu Frage 2).

Zu Frage 5: Ist die Regierung nicht auch der Auffassung, dass angesichts der Rückstellungen, welche die BKW aufgrund ihrer Monopolstellung erwirtschaftet und insbesondere für Marktrisiken tätigt, der Wettbewerb ungünstig beeinflusst wird?

Der Wettbewerb wird dadurch vermutlich weniger ungünstig beeinflusst als durch reine Stromhandelsgesellschaften, die kein kostspieliges Netz unterhalten und ausbauen müssen. Ein direkter Vergleich zwischen diesen und der BKW mit ihrem sehr grossen, uneinheitlichen und nicht überall attraktiven Versorgungsgebiet ist aber (noch) nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) mit seinen Kostenberechnungs- und Rechnungslegungsvorschriften für eine gewisse Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmungen sorgen wird. Auch aus diesem Grund wird sich der Regierungsrat für die Annahme des EMG einsetzen.

An den Grossen Rat

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