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Archiv "Antipsychiatrie, Antiautoritarismus — Antithesen" (07.11.1974)

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DEUTSCHES Spektrum der Woche

ÄRZTEBLATT

Aufsätze Notizen

THEMEN DER ZEIT:

Antipsychiatrie, Antiautoritarismus — Antithesen

Effizienzmessungen im Gesundheitswesen AUS DER FRAGESTUNDE

DES BUNDESTAGES TAGUNGSBERICHT:

Bedarfsplanung auf der Grundlage von

Strukturanalysen

BEKANNTMACHUNGEN PERSONALIA

FEUILLETON:

Leonardo zwischen Beuys und Twombly REISE:

Cautlimallan = Guatemala WIRTSCHAFT:

Kontensparen,

festverzinsliche Werte PRAXIS UND HAUS AUTO:

Volvo 1975

mit neuen Motoren

In seiner Antrittsvorlesung im Fachbereich Klinische Medizin der Universität Tübingen hat Asmus Finzen die gegenwärtige Kritik an der Psychiatrie treffend charakteri- siert: „Die Psychiatrie ist zu einem Zeitpunkt zunehmend in das Kreuz- feuer der öffentlichen Kritik gera- ten, an dem sie durch die Entwick- lung und Vervollkommnung medi- kamentöser, psychotherapeuti- scher und soziotherapeutischer Verfahren bessere Behandlungs- möglichkeiten zur Hand hat als je zuvor in ihrer Geschichte; zu ei- nem Zeitpunkt, an dem sie sich an- schickt, Anschluß an die übrigen medizinischen Disziplinen zu ge- winnen; zu einem Zeitpunkt, an dem sich erstmals die Chance ab- zeichnet, daß psychodynamische und soziale Gesichtspunkte bei der Erkennung und der Behandlung psychischer Störungen die ihnen angemessene Bedeutung erhal- ten."

Diese Kritik aus dem Lager der so- genannten „Antipsychiatrie" richtet

sich besonders gegen die Institu- tionalisierung und Diagnostizierung

in der Psychiatrie.

Zur Kritik der Institutionalisierung Die Kritik der Institutionalisierung wird unter anderem von Basaglia, Cooper, Goffman, Laing, vorgetra- gen. Die Kritiker reklamieren, daß die Institutionalisierung die seeli- sche Entwicklung der Unterge- brachten aufhalte und fehlleite. Es wird hervorgehoben, daß die Kon- frontation mit deviantem Verhalten in der Anstalt die Imitation devian- ten Verhaltens begünstige und die Isolation in der Anstalt zum An- schluß an deviante Subkulturen disponiere.

Es ist gewiß zuzustimmen, daß die Institutionalisierung in vielen Fällen regressive und desintegrative Wir- kungen hervorbringt. Die ärztliche Ausbildung hat indessen einiges gelehrt, was für die Beurteilung therapeutischer Interventionen we-

Antipsychiatrie,

Antiautoritarismus Antithesen

Klaus Hartmann

Die sogenannte Antipsychiatrte war unter anderem Thema der jüng- sten Tagung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Ner- venheilkunde. Die Angriffe der Antipsychiatrie gegen Institutionali- sierung und Diagnostizierung im Rahmen der klassischen Psychia- trie gründen wesentlich in einer Abneigung gegen Fremdbestim- mung bzw. in einer Identifizierung mit antiautoritären Vorstellungen.

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sentlich erscheint. So weiß der Arzt, daß jede therapeutische Inter- vention außer den beabsichtigten

nützlichen Wirkungen auch nicht beabsichtigte schädliche Wirkun- gen haben kann und daß der 'mög- liche Schaden unter Umständen zu tolerieren ist, wenn der mögliche Nutzen überwiegt: Es gibt viele Me- dikamente, die außer den er- wünschten „Hauptwirkungen" uner- wünschte „Nebenwirkungen" ha- ben, aber diese Nebenwirkungen müssen hingenommen werden, wenn auf die Hauptwirkungen nicht verzichtet werden kann. Der Arzt weiß außerdem, daß neben Inter- ventionen im Interesse des Indivi- duums auch Interventionen im In- teresse der Gemeinschaft notwen- dig sind: Es gibt Unterbringungen auf Infektionsabteilungen, die pri- mär zur Behandlung des Kranken erfolgen, es gibt aber auch Unter- bringungen auf Infektionsabteilun- gen, welche primär zum Schutz der Gemeinschaft erforderlich wer- den.

Um über die Berechtigung einer In- tervention zu urteilen, ist also nicht nur nach dem möglichen Schaden, sondern auch nach dem möglichen Nutzen und nicht nur nach dem möglichen Nutzen für das Individu- um, sondern auch nach dem mögli- chen Nutzen für die Gemeinschaft zu fragen.

Wenn diese Überlegungen auf die Institutionalisierung angewandt werden, läßt sich die Institutionali- sierung in vielen Fällen sehr wohl rechtfertigen. Ich zitiere aus mei- nem Forschungsgebiet, der krimi- nologischen Psychiatrie: Es gibt In- stitutionalisierungen, die trotz aller Problematik existentiellen Bedürf- nissen der Gemeinschaft entspre- chen. Hierzu gehört beispielsweise die Unterbringung von gefährlichen Delinquenten zum Zwecke der Be- wahrung. Es gibt auch Institutio- nalisierungen, die trotz aller Pro- blematik existentiellen Bedürfnis- sen des Individuums entsprechen.

Hierzu gehört etwa die Unterbrin- gung behandlungsbedürftiger De- linquenten zum Zwecke der Thera- pie.

Zur Kritik

der Diagnostizierung

Als prominenter Kritiker der psy- chopathologischen Diagnose gilt vor allem Szasz. Einerseits wird der psychopathologischen Diagno- se vorgehalten, daß sie vage und willkürlich sei. Andererseits wird ihr vorgehalten, sie sei schädlich.

Es wird argumentiert, daß die Dia- gnose abweichendes Verhalten stabilisiere. Nach dem Prinzip der

„Sich-selbst-erfüllenden-Prophe- zeiung" (Merton) beginne zum Bei- spiel der als delinquent diagnosti- zierte Jugendliche die Diagnose in sein Selbstbild aufzunehmen und sich nach dieser Diagnose zu se- hen und zu verhalten. Es wird dar- über hinaus behauptet, daß die Diagnose abweichendes Verhalten nicht nur stabilisiere, sondern auch produziere.

Dieser Theorie ist vorzuhalten, daß in aller Regel die Symptomatik wohl nicht aus der Bezeichnung, sondern die Bezeichnung aus der Symptomatik folgt. Becker, ein füh- render Vertreter der „Etikettie- rungstheorie", scheint sich auch in diesem Sinne korrigiert zu haben:

„Es wäre lächerlich zu behaupten, daß Räuber andere Leute einfach deswegen überfallen, weil irgend jemand sie als Räuber bezeichnet hat, oder daß alles, was ein Homo- sexueller tut, aus der Tatsache re- sultiert, daß jemand ihn homosexu- ell genannt hat." Der Vorwurf, daß die psychopathologische Diagnose deviantes Verhalten produziere, läßt sich also kaum halten. Aber wie steht es mit den Vorwürfen, daß die psychopathologische Dia- gnose vage und willkürlich sei und deviantes Verhalten stabilisiere?

Vor allem ist zur Apologie der psy- chopathologischen Diagnose vor- zubringen, daß sie unverzichtbar ist.

Was über die Institutionalisierung ausgeführt wurde, läßt sich auch über die Diagnostizierung sagen.

Es ist festzustellen, daß hier nicht nur nach den Risiken, sondern auch nach den Leistungen für das Individuum und für die Gemein-

schaft zu fragen ist; und es ist fest- zuhalten, daß sowohl die Gemein- schaft als auch das Individuum trotz aller Problematik der Diagno- se bedürfen: Bei einer seelischen Erkrankung, die mit starken Selbst- mordantrieben einhergeht, ist die richtige und rechtzeitige Diagnose für das betroffene Individuum mög- licherweise lebensrettend. Bei ei- ner seelischen Erkrankung, die mit intensiven Mordimpulsen verbun- den ist, wird die richtige und recht- zeitige Diagnose auch für die Ge- meinschaft wichtig.

Zum antiautoritären Prinzip

Sowohl die Attacken gegen die In- stitutionalisierung als auch die At- tacken gegen die Diagnostizierung gründen wesentlich in einer Ab- neigung gegen Fremdbestimmung bzw. in einer Identifizierung mit an- tiautoritären Prinzipien.

Hierzu einige Thesen:

Erste These

Das antiautoritäre Prinzip manife- stiert sich nicht nur speziell in Stadtguerillas, Hippies und Hasch- rebellen, Kinderläden und Kom- munen, sondern viel genereller in einer allgemeinen Abneigung ge- gen Zwang und Fremdbestimmung, Restriktion und Protektion; für das antiautoritäre Prinzip sind nach Beutler bereits „Pflicht, Einfügung, Unterordnung, Rücksichtnahme, Opfer ... die sittlichen Topoi einer politischen Untertanenerziehung."

Ein Spiegelgespräch, auf das im folgenden noch näher eingegangen werden wird, ist mit einer beach- tenswerten Zeichnung illustriert (Der Spiegel Nr. 4, 1973; vgl. Abbil- dung 1). Die Zeichnung demon- striert, wie schlimm es um unsere Kinder bestellt sein soll. Sie zeigt ein Kind' im Kinderwagen, das von allen Seiten bedroht wird: von ei- nem riesigen Paragraphen, von Keulen mit den Aufschriften „Ord- nung", „Fleiß", „Gehorsam", „Sau- berkeit". Untertitel: „Der Weg ins

3256 Heft 45 vom 7. November 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Abbildung 1: „Spiegel"-Karikatur „Der Weg ins Leben" (Der Spiegel, Nr.

4/1973) denunziert Erziehung zu Legalität, Ordnung, Fleiß, Gehorsam, Sauberkeit als Bedrohung

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Thesen gegen die Antipsychiatrie

Leben". So wird die Erziehung zu Legalität, Ordnung, Fleiß, Gehor- sam, Sauberkeit als Bedrohung de- nunziert.

Weitere Beispiele:

Ich denke an den rezenten Bericht der Landesregierung von Nord- rhein-Westfalen über die Lage der Jugend (Drucksache 7/2155 vom 20. Oktober 1972). Im ersten Teil (Absatz 1/7.321 Seite 38) wird an den „herkömmlichen Vorstellun- gen" des Jugendstrafvollzugs be- klagt, „die Ordnung wurde als be- deutender erzieherischer Faktor angesehen". Der zweite Teil (Ab- satz 11/4.313 Seite 87) beanstandet

„die Anpassung des Minderjähri- gen an vorgegebene, von außen gesetzte Leitlinien und Verhaltens- normen". Ich denke an einen Ta- gungsbericht der Strafvollzugs- kommission (XII. Band der Ta- gungsberichte der Strafvollzugs- kommission, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz Bonn 1971).

Die Aversion gegen Ordnung ist so groß, daß es auch dann schwer- fällt, von Ordnung zu reden, wenn es speziell um Ordnung geht.

Als die Kommission Maßnahmen der Sicherung im Jugendstrafvoll- zug behandelte, fragte ein Gutach- ter: „Soll man einen besonderen Katalog von Verhaltensvorschriften aufstellen und den Umstand, daß er in Wirklichkeit der Sicherheit und Ordnung dient, dabei scham- haft verschweigen? Soll man die allgemeinen Verhaltensvorschrif- ten, die ja Pflichten der Gefange- nen über die Mitwirkungspflicht hinaus statuieren, gleichzeitig re- sozialisierungsfördernd deu- ten .. ?" (Seite 37). Ich denke an eine Feststellung von Hermann Lübbe, Ordinarius für Philosophie in Zürich, vormals sozialdemokrati- scher Staatssekretär im nordrhein- westfälischen Kultusministerium:

„Die inhaltlichen Auswirkungen der kulturrevolutionär über unsere Be- wußtseinsbildungsinstitutionen ab- laufenden ideologischen Aggres-

sion sind . . . beträchtlich. . . . So ist es beispielsweise gelungen, den für jedes Gemeinwesen zentralen politischen Begriff Ordnung erfolg- reich als angeblich reaktionär zu diffamieren."

Zweite These

Das antiautoritäre Prinzip ist kein revolutionäres, sondern eher ein gegenrevolutionäres Phänomen.

Seine Grundtendenz, die Negation der etablierten Ordnungen und In- stitutionen, ist nach Joachim Fest

„nur die jüngste Gestalt des ge- genrevolutionären Widerstandes gegen die moderne Welt." Fest hat sie in einem bemerkenswerten Spiegelessay folgendermaßen spe- zifiziert: „Was ... alle Namen, Pa-

rolen und Stimmungen unverkenn- bar verbindet, ist der romantische Widerspruch zur Realität, das ve- hemente Zurückschrecken vor der kühlen, technischen Rationalität der Gegenwart" (Der Spiegel Nr.

49, 1970). Was die antiautoritäre Bewegung als eine gegenrevolutio- näre Bewegung charakterisiert, ist indessen nicht nur ihre Verklärung der Vergangenheit und Verneinung der Gegenwart, sondern vor allem das Achselzucken vor der Zukunft.

Ihr Vorkämpfer Markuse bekennt über seine Theorie: „Die kritische Theorie der Gesellschaft besitzt keine Begriffe, die die Kluft zwi- schen dem Gegenwärtigen und sei- ner Zukunft überbrücken könnte;

indem sie nichts verspricht und keinen Erfolg zeigt, bleibt sie nega-

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Abbildung 2: Die „Heilige Kuh" der Pädagogik der „Neuen Linken": per- missiv, repressiv, progressiv ... Zeichnung: Dieter Hay tiv." Das ist mit Recht als ein „gei-

stiger Offenbarungseid" bezeichnet worden (Eucken-Erdsiek).

Ideengeschichtlich ist die antiauto- ritäre Bewegung als eine Mani- festation des Anarchismus zu iden- tifizieren. „Die totale Negation von Herrschaft ist ... nichts anderes als die radikalisierte Wiederkehr der geschichtlich bekannten Form des Anarchismus" (Rohrmoser).

Ideengeschichtlich versteht sich die antiautoritäre Bewegung auch als Neomarxismus. Das Verhältnis zwischen diesem Neomarxismus und dem orthodoxen Marxismus ist jedoch überaus ambivalent. Der or- thodoxe Marxismus unterstützt an- tiautoritäre Positionen nur gegen- über seinen politischen Gegnern, nicht gegenüber seinen eigenen Autoritäten. Der Neomarxismus da- gegen hat den orthodoxen Marxis- mus einerseits abgelehnt, weil er autoritär agiert, andererseits unab- sichtlich reaktiviert, weil er Fragen offenließ, auf die der orthodoxe

Marxismus Antworten anbot. „Die neomarxistische Bewegung hat das unfreiwillige, weil nicht in ihrer Ab- sicht und Intention liegende Ver- dienst, den orthodoxen Kommunis- mus als die faszinierende Theorie herausgestellt zu haben ..." (Rohr- moser). Man muß sich diese Ent- wicklung vergegenwärtigen, um die Entwicklung der sogenannten

„Neuen Linken" zu verstehen: In einer Skala von Positionen, „die im Grunde genommen nur noch zwi- schen stalinistischen und anarchi- stischen Modellen zu schwanken scheinen" (Rohrmoser), hat sich die „Neue Linke" ursprünglich ent- schieden anarchistisch, heute be- reits weitgehend stalinistisch orientiert.

Dritte These

Antiautoritäre Erziehung ist autori- täre Antierziehung. Erziehen — ety- mologisch mit dem lateinischen duco, „ziehe", „führe" verwandt —

meint auch führen. Eine Erziehung, die auf solche führende Einflußnah- me verzichten will, ist daher ein Wi- derspruch in sich selbst. Besonders prekär wird solcher Verzicht in der sozialen Erziehung. Aichhorn, Avantgardist psychoanalytischer Pädagogik, hat den Neurotiker durch ein „Übermaß an Erziehung"

und den Verwahrlosten durch ein

„Zuwenig an Erziehung" charakte- risiert. Bei einem „Übermaß an Er- ziehung" mag weniger Erziehung angezeigt sein, bei einem „Zuwe- nig an Erziehung" dürfte eher mehr Erziehung, mehr Führung, erforder- lich werden.

In diesem Zusammenhang ist eine Ergänzung angezeigt. Der französi- sche Soziologe Emile Durkheim hat Erziehung folgendermaßen de- finiert: „Erziehung ist die Einwir- kung der erwachsenen Generation auf diejenigen, die noch nicht reif sind für das Leben in der Gesell- schaft. Sie zielt darauf ab, beim Kind eine Reihe psychischer, gei- stiger und sittlicher Kräfte zu wek- ken und zu fördern, die die politi- sche Gesellschaft in ihrer Gesamt- heit und das jeweilige Milieu, für das es in besonderer Weise be- stimmt ist, von ihm fordert." Diese Definition verweist darauf, daß Er- ziehung sowohl auf Individuation als auch auf Sozialisation abzielt.

Das gilt es festzuhalten. Insofern Erziehung sowohl auf Individuation als auch auf Sozialisation abzielt, muß jede Erziehung nicht nur Er- ziehung zur Freiheit, sondern auch Erziehung zur Ordnung sein: Im In- dividuationsprozeß müssen wir ler- nen, unsere Freiheit zu verwirkli- chen; im Sozialisationsprozeß müs- sen wir lernen, die eigene Freiheit mit Rücksicht auf die Freiheit an- derer einzuschränken. Immer wie- der stellt sich die Frage, „welcher Verzicht auf Freiheit notwendig ist, damit die mögliche Freiheit geret- tet werden kann" (Rohrmoser).

Vierte These

Die antiautoritäre Bewegung ist auch eine Antithese der Reform.

Anarchistischer Affront gegen In-

3258 Heft 45 vom 7. November 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Thesen gegen die Antipsychiatrie

stitutionen und reformistische Ar- beit an Institutionen schließen sich gegenseitig aus; wer sich mit der Subversion identifiziert, kann sich nicht für Reformen engagieren. Die subversive Absicht wird indessen oft „durch ein Reformverlangen ge- tarnt, das den Wünschen einer gemäßigten Mehrheit entgegen- kommt" (Eucken-Erdsiek). Man kann mit Reformvorschlägen aller- dings nicht nur Subversion tarnen, sondern auch Subversion betrei- ben. Ich möchte einige Beispiele anführen:

Eine subversive Implikation hat- te die antiautoritäre „Heimkampa- gne". Der ehemalige Bundesvorsit- zende des Sozialistischen Deut- schen Studentenbundes, Reimut Reiche, sagte einmal über einen Mensa-Streik: „Natürlich ist es, marxistisch gesehen, schwachsin- nig, für 30 Pfennig Mensazuschuß zu streiken ... Und dennoch för- dern wir den Streik, unterstützen ihn. Er hält Emotionen wach, bringt Massen in Bewegung ..." Die Devi- se „Hält Emotionen wach, bringt Massen in Bewegung" gilt für viele Beispiele der Heimkampagne. Man denke etwa an die Heimkampagne gegen das Erziehungsheim „Staf- felberg", die von dem ehemaligen Fürsorgezögling Peter Brosch in seinem Pamphlet „Fürsorgeerzie- hung — Heimterror und Gegen- wehr" als Befreiungsaktion gefeiert wurde. Heute wissen wir, daß Akti- visten der „Baader-Meinhof-Ban- de", Andreas Baader und Gudrun Ensslin, die „Regie" führten. Heute bekennt Peter Brosch, „Baader ...

machte aus den Zöglingen eine Rasselbande."

Eine subversive Implikation hat auch die antiautoritäre Sexualkam- pagne. Brezinka hat ihren subversi- ven Charakter eingehend darge- stellt. Er hält ihr vor, „daß sie weni- ger daran interessiert ist, dem ein- zelnen Menschen durch Erziehung zur Selbstverwirklichung zu helfen, als daran, die Revolution vorzube- reiten."

Eine subversive Implikation haben schließlich auch manche Forderun-

gen nach Demokratisierung und Mitbestimmung. Die Forderungen nach Demokratisierung und Mitbe- stimmung sind respektable Re- formforderungen. Aber man kann Reformforderungen auch zur Liqui- dierung der Institutionen benutzen, wenn man sie übersteigert. Wie man das beispielsweise im Bereich der Mitbestimmung der Schüler machen könnte, dafür hat Peter Brandt, der älteste Sohn unseres vormaligen Bundeskanzlers und

„führender Theoretiker" vom kom- munistischen Studentenverband

„Spartakus" (Berliner Rundschau vom 14. 9. 1972), in dem Aufsatz

„Über die Bedeutung einer soziali- stischen Schülerorganisation — Für eine revolutionäre Organisa- tion der Jugend" mit dankenswer- ter Offenheit folgenden Rat er- teilt: ... „Aufgabe ist es, bei Kon- flikten der Jugend mit den Autori- täten Losungen aufzustellen, die zwar nicht ausdrücklich den Sozia- lismus zur Bedingung haben und von der großen Mehrheit als ihre Forderung verstanden werden kön- nen, die das System jedoch fak- tisch nicht in der Lage ist zu ver- kraften: Fordert die Großindustrie zehn Pflichtschuljahre, um eine bessere Ausbildung zu gewährlei- sten, dann fordern wir zwölf Schul- jahre für alle. Fordern Schulpoliti- ker und die SMV (Schülermitver- waltung) ,Mitbestimmung auf der Grundlage des bürgerlichen Schul- systems', dann verlangen wir Schüler-Kontrolle über alle die Schüler betreffenden Angelegen- heiten." Schelsky nannte solche Taktik treffend „Machtergreifung durch Mitbestimmung".

Fünfte These

Im kriminalpsychiatrischen Disput führt die antiautoritäre Einstellung zu einem charakteristischen Syn- drom von Berührungsangst, „Vor- beireden" und „Vorbeihandeln".

Das erste Merkmal des antiautori- tären Syndroms ist „Berührungs- angst". Wenn die Berührung eines tabuisierten Gegenstandes droht,

stellt sich Berührungsangst ein.

Dieser Sachverhalt hat sich nicht geändert, obwohl sich unsere Ta- bus weitgehend geändert, ja, in be- zug auf Autorität sogar einen voll- ständigen Richtungswechsel voll- zogen haben. Früher löste es Angst aus, an Autoritäten zu zweifeln;

heute löst es Angst aus, an Autori- täten zu appellieren. Früher löste es Angst aus, antiautoritär zu sein heute löst es Angst aus, nicht an- tiautoritär zu sein. Ein instruktives Beispiel für solche Berührungs- angst ist das Spiegelgespräch über die Jugendkriminalität in Heft 4 vom Januar 1973. Das Spiegelge- spräch beschloß eine Serie von vier einschlägigen Aufsätzen und wurde in dem gleichen Heft publi- ziert, in dem über ein besonders brutales Verbrechen von Jugendli- chen an einem Jugendlichen in Neuwied berichtet wurde. Drei Jun- gen und ein Mädchen begegneten in der Nacht zum 13. Januar 1973 einem einsamen jugendlichen Fuß- gänger auf der Straße und rempel- ten ihn an. Als er weitergehen wollte, wurde er geschlagen, vom Wege abgedrängt und schließlich mit 33 Messerstichen niedergesto- chen. Der „Spiegel" berichtete: Je- der, auch das Mädchen, stach ein- mal in den Rücken des Opfers — der letzte so tief, daß das Messer klemmte „und wie aus einem Brett, auf das man den Fuß stellt", her- ausgezogen werden mußte. Das Spiegelgespräch folgte, wie ge- sagt, auf diesen schrecklichen Be- richt und wurde natürlich auch vom Thema selbst an solche Ab- gründe herangeführt. Aber keiner der vier Experten, der Kriminologe, der Soziologe, der Sozialminister und die Jugendsenatorin (letztere, wie der „Spiegel" dreist erklärt, aus dem „Stadtstaat" Berlin) ge- traute sich, näher an diesen Ab- grund heranzutreten.

Jeder weiß, daß die Jugendkrimi- nalität auch solche Brutalitäten subsumiert und solche Brutalitäten repressive Maßnahmen erfordern, doch keiner wagt, darauf einzuge- hen. Bemerkenswert ist der Anfang des Gesprächs. Der Journalist fragt: „Die Täter werden immer

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jünger, und es werden immer mehr... Was tun?" Der Sozialmini- ster wehrt sofort ab: „Auf keinen Fall das Problem der Polizei über- lassen." Bemerkenswert ist auch der Dialog zwischen dem Krimino- logen und dem Soziologen. Kaiser, der Kriminologe, riskiert als einzi- ger, das Problem anzusprechen:

„Wir werden immer schwierige Fäl- le haben, und auch die weitestge- henden Vorschläge der Arbeiter- wohlfahrt gehen ja dahin, für ganz schwere Fälle, für Kapitalverbre- chen etwa, so etwas wie ein Ju- gendkriminalrecht beizubehalten."

Aber der Soziologe protestiert:

„Heutzutage einen 15- oder 16jähri- gen in das zu sperren, was Ju- gendstrafanstalt heißt, ist kaum zu verantworten." Der Kriminologe fragt noch einmal: „Was wollen Sie bei einem als sozialgefährlich ein- gestuften Jungen tun, der wegen wiederholter schwerer Gewaltdelik- te auffällig geworden ist? Sie müs- sen etwas tun. Das ist ein Dilem- ma, das ist ausweglos." Der Sozio- loge entrüstet sich: „Aber Herr Kaiser, der Junge kommt irgend- wohin in ein festungsartiges Ge- bäude, wo er auf uniformierte Leu- te trifft, die mit Knüppel oder Pisto- len herumlaufen, er weiß, daß der ganze Erziehungsgedanke vom er- sten Tage an eine Lüge ist, er merkt den Zynismus und denkt: Ihr spinnt wohl." — „Ihr spinnt wohl", mit dieser ärgerlichen Wortgebär- de wird das Thema Jugendstraf- vollzug abgetan!

Das zweite Merkmal des antiautori- tären Syndroms ist ein „Vorbeire- den". Wer, auf ein tabuiertes The- ma angesprochen, nicht „vorbei- schweigen" kann, der muß wohl

„vorbeireden", das heißt, andere Themen diskutieren. Dabei ist fest- zuhalten, daß diese Diskussions- beiträge durchaus richtig und wichtig sein können, aber an der Ausgangsfrage vorbeizielen. Das zitierte Spiegelgespräch lieferte auch dafür mehrere und für die an- tiautoritäre Kriminalitätsdiskussion charakteristische Beispiele

Ein Ausweichmanöver besteht dar- in, daß man sich auf vorbeugende

Hilfen zurückzieht. Auf die einlei- tende Frage des Spiegeljournali- sten „Was tun?" antwortete der Sozialminister, wie berichtet, „Auf keinen Fall das Problem der Polizei überlassen". Dann fuhr er unmittel- bar im nächsten Satz fort: „In der Medizin bricht sich immer mehr der Vorsorgegedanke Bahn. So muß es auch im gesamten sozialen Bereich sein. Moderne Sozialpolitik heißt: vorsorgend tätig sein, nicht darauf warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist." Das nenne ich vorbeireden. Die Notwendigkeit der Prävention ist unbestritten. Es ist aber nahezu zynisch, darauf zu verweisen, was man tun sollte, be- vor ein Kind in den Brunnen gefal- len ist, wenn danach gefragt wird, was man tun soll, wenn es bereits im Brunnen liegt.

Ein anderes Ausweichmanöver be- steht darin, daß man auf offene Hil- fen rekurriert. Ein Teilnehmer des Spiegelgesprächs forderte „bei ge- gebenem Anlaß eine Pflicht zur So- zialuntersuchung des Kindes"; ein anderer plante einen „Ausbau der Betreuungs- und Beratungsstel- len"; zwei schwärmten von Wohn- kollektiven. Auch die Notwendig- keit der offenen Hilfen ist natürlich unbestritten. Gewiß sind alle For- men der offenen Hilfe auszubauen bzw. zu erproben — von den Bera- tungsstellen, die von Behörden ein- gerichtet sind, bis zu den Kollekti- ven, die mehr oder minder von Ju- gendlichen selbst verwaltet wer- den. Doch darf nicht übersehen werden, daß ein großer Teil der hier angesprochenen schwer ge- störten Jugendlichen von Institutio- nen der offenen Hilfe nicht gehal- ten werden kann beziehungsweise von diesen überhaupt nicht erst aufgenommen wird.

Man kann auch ausweichen, indem man auf die Bagatellkriminalität verweist. Im zitierten Spiegelge- spräch heißt es: „Bei der Eigen- tumskriminalität, die etwa zwei Drittel der klassischen Jugendkri- minalität ausmacht, häufen sich die Bagatellen ... Nach der letzten Kri- minalstatistik liegen ein Viertel der einfachen Diebstähle unter 25 Mark

und ein weiteres Viertel unter 100 Mark. Das sind Bereiche, die in an- deren Staaten — etwa auch der DDR — zum Teil gar nicht krimi- nalisiert sind." Das Argument ist wiederum richtig und überdies be- sonders ansprechend, weil es gän- gige Negativ-Stereotype bezüglich des Eigentums und gängige Posi- tiv-Stereotype bezüglich der DDR assoziiert. Aber derselbe Wissen- schaftler weist auch darauf hin:

„Andererseits kann man die Ge- waltkriminalität nicht abtun. Ein Anstieg ist unverkennbar, gerade beim Raubdelikt."

Man kann schließlich ausweichen, indem man sich auf die Sanierung der Anstalten, die Selbstverwaltung der Gefangenen, den Abbau „hier- archischer Strukturen" usw. kon- zentriert. Auch hierbei handelt es sich zum Teil um wichtige Maßnah- men bzw. Empfehlungen. Wie ich es in einem Votum zum „Rohent- wurf" der „Denkschrift über Krimi- nologie und Behandlung von krimi- nell stark gefährdeten jungen Tä- tern" zu formulieren versuchte, ist jedoch zu bedenken, daß solche Empfehlungen „nicht die Behand- lung, sondern eigentlich nur die Voraussetzungen einer Behandlung betreffen."

Das dritte Merkmal des antiautori- tären Syndroms ist ein „Vorbeihan- deln": In den Worten wird Repres- sion denunziert, in den Taten Re- pression praktiziert.

Bezeichnend hierfür ist etwa der Artikel im „Stern-Magazin" vom 15. Februar 1973 über den Prozeß gegen den 25jährigen vierfachen Frauenmörder Gerhard Börner. Als Gutachter war unter anderem ein Ordinarius für forensische Psychia- trie berufen. Er attackierte radikal die früheren Heimunterbringungen des Täters. Nach Zitaten des Jour- nals beschuldigte er die Heime der

„Euthanasie auf Raten", der „ge- setzmäßigen Liquidation" und er- klärte wörtlich „hier wurde jemand in den Heimen zum Verbrecher konditioniert". Diesen Anschuldi- gungen ist vielleicht entgegenzu- halten, daß die Heimunterbringun-

3260 Heft 45 vom 7. November 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Thesen gegen die Antipsychiatrie

gen offensichtlich erfolgten, als er schon und weil er verhaltensgestört war. Außerdem war bei dem Täter eine Masernenzephalitis diagnosti- ziert worden, was in der Frage, was jemand „zum Verbrecher kon- ditioniert", auch eine Rolle spielen dürfte.

Aber fragen wir nicht mehr weiter nach den gutachtlichen Anschuldi- gungen, sondern nach den gut- achtlichen Vorschlägen und der Entscheidung des Gerichts. Die Entscheidung des Gerichts muß überraschen. Der Angeklagte soll exkulpiert, aber wiederum institu- tionalisiert werden, zwar nicht in ei- ner Haftanstalt, sondern in einer Heil- und Pflegeanstalt! Die „Eu- thanasie auf Raten" und die „ge- setzmäßige Liquidation" sollen also fortgesetzt werden! Als Psych- iater weiß ich Haft- und Heilanstal- ten wohl zu unterscheiden. Was je- doch die Hospitalisierungs- und Regressionsrisiken anbetrifft, so dürften sie, wie die Kritiker der In- stitutionalisierung insistieren, auch in Heilanstalten gegeben sein.

Zwar läßt sich einwenden, daß in diesem Falle gar nichts anderes übrigbleibt. Das ist richtig. Wahr- scheinlich bleibt nichts anderes übrig, wahrscheinlich hätte ich als Gutachter ähnliches vorgeschla- gen. Aber ich habe die Institutio- nalisierung nicht denunziert, ich dürfte sie notfalls in Anspruch neh- men.

Abschließende Anmerkungen

Wie weit der antiautoritäre Affront gegen die pädagogische und psychiatrische Intervention geht, hat der Fernsehfilm von Loach und Garnett „Family life" („Familienle- ben" in der deutschen Fassung) de- monstriert. Der Film zeigt die Kran- kengeschichte eines psychotischen Mädchens und will „die Ursachen für die Entstehung einer Psychose und das Mißlingen der Heilung", wie es im Fernsehprogramm von

„Medical Tribune" vom 3. August 1973 hieß, „in grundsätzlichen ge- sellschaftlichen Mängeln" finden.

„Ursachen für die Entstehung einer Psychose": „Die Eltern unterwer- fen ihre Tochter rigoros ihren kleinbürgerlichen Vorstellungen von Ordnung, Ruhe, Anstand und Pflichterfüllung" ... „Ursachen für das Mißlingen der Heilung": „In der Nervenklinik nimmt sich ein junger Psychiater ihrer an, der durch Gruppentherapie und Analy- se der Umweltbedingungen jedes Patienten eine allmähliche Rehabi- litation zu erreichen sucht. Noch ehe sich ein Erfolg der Therapie einstellen kann, wird der junge Arzt wegen seiner ,modernen Metho- de' entlassen." Die deutsche Wo- chenzeitung „Die Zeit" hat diese agitatorischen Simplifikationen bei- fällig kommentiert. Sie schrieb am 10. August 1973 über den Film: „Er zeigt den Psychoterror der ,klau- strophoben Kleinfamilie' ... und die kaltlächelnde Grausamkeit der traditionellen Psychiatrie, zeigt, wie beide Hand in Hand arbeiten an der inhumanen Reparatur lä- dierter Mitglieder der Gesell- schaft."

Ich möchte diesem Bericht der

„Zeit" einen anderen Bericht der

„Zeit" entgegenhalten.

Am 28. August 1970 berichtete die- selbe Zeitung unter der Schlagzei- le „Kommune als Zuflucht" über die probatorische Unterbringung eines Berliner Heimzöglings in ei- ner Wohnkommune, der „Theater- gruppe Rote Steine". Unisono mit der „Bildzeitung" (vom 19. August 1970: „Jugendbehörde entschied einen Fall ohne Beispiel") unter- stellte die „Zeit", „daß diese Wohngemeinschaft für den ‚schwie- rigen' Jungen das beste ist". Na- türlich bezog sie sich dabei auf das Frankfurter Vorbild. Wörtlich:

Dort hat eine „Kampfgruppe ehe- maliger Fürsorgezöglinge" in einer

„Kampagne gegen Heimunterbrin- gung" die Installierung von Wohn- gemeinschaften dem Landesju- gendamt als Kompromiß abringen können. — Es ist unschwer zu er- raten, daß es sich bei dieser „Kam- pagne gegen Heimunterbringung"

um die berüchtigte „Staffelberg- Kampagne" handelte.

Der Junge war nicht mein Patient, aber ich habe seinen Fall weiter- verfolgt. Was ich über die „Staffel- berg-Kampagne" zu sagen habe, habe ich gesagt. Was den Jungen anbetrifft, so war noch kein halbes Jahr nach dem Bericht der „Zeit"

vergangen, als er in Köln auftauch- te. Vorübergehend hielt er sich in einem Kölner Bücherladen mit dem sinnigen Namen „Anarchibald" auf.

Dann gelangte er in die „Kommune Tabernakel", die als anarchistische Gruppe galt, jedenfalls in einer Flugblattaktion, die „revolutionäre Gewalt des Volkes gegen seine Unterdrücker" propagierte. Es wur- de erst entdeckt, daß er in dieser Kommune lebte, als die Polizei dort eine Razzia veranstaltete. Zu- letzt wurde bekannt, daß er nun- mehr drogenabhängig sei, keiner Arbeit nachgehe und auch keine Berufsschule besuche. Eine Ar- beitsvermittlung verweigerte das Arbeitsamt, weil er mit seinem ver- kommenen und ungepflegten Äu- ßeren nicht zu vermitteln sei.

Der kritische Beobachter wird sich dagegen verwahren, aus einem Einzelfall auf alle Wohnkommunen zu schließen. Er wird sich jedoch auch dagegen verwehren, wie die

„Zeit", nach einem Einzelfall — noch dazu nach einem kompilier- ten Einzelfall — die Anstaltspsych- iatrie zu verurteilen. Für den anti- institutionellen Affekt gelten sol- che Bedenken jedoch nicht. Längst ist der Diskurs über die Psychiatrie aus der rationalen Argumentation in die irrationale Polemik umge- schlagen. Diese Entwicklung be- darf unserer besonderen Aufmerk- samkeit.

Literatur beim Verfasser Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med. Klaus Hartmann Pädagogische Hochschule Rheinland

Abteilung für Heilpädagogik 5 Köln 41

Frangenheimstraße 4

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