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Der Reh- und Gämsebestand ist auf ein erschreckend tiefes Niveau gesunken, und ist immer noch sinkend

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I 201/2006 VOL 7. März 2007 VOL C

Interpellation

0416 Schmid, Achseten (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 11.09.2006

Den Luchsbestand sinnvoll bewirtschaften

Der Luchsbestand hat sich im Berner Oberland auf ein untragbares Mass vermehrt. Der Reh- und Gämsebestand ist auf ein erschreckend tiefes Niveau gesunken, und ist immer noch sinkend. Durch den Rückgang des Schalenwildes sind auch die landwirtschaftlichen Nutztiere vermehrt gefährdet. Bei einer Tollwuterkrankung der Luchse könnte dieser hohe Bestand auch für den Menschen sehr gefährlich werden.

Durch den Rückgang der jährlich gelösten Jagdpatente wird auch der volkswirtschaftliche Nutzen der Jagd für den Kanton immer kleiner werden.

Ein gesund strukturierter Wildbestand braucht den selektiven Eingriff durch die Jagd.

Das Gesetz über Jagd- und Wildtierschutz erfüllt unter diesen Umständen sein Ziel (JWG, Art.1) nicht mehr.

Das JWG verfolgt die Ziele:

a durch die Jagd eine nachhaltige Nutzung des Wildes zu gewährleisten und naturnah strukturierte Bestände zu fördern.

e eine attraktive und weidgerechte Patentjagd mit einer starken Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger zu fördern.

Angesichts dieser prekären Lage müsste die Behörde handeln.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie schätzt die Regierung die Lage ein?

2. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um den Reh- und Gämsebestand anzuheben?

3. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um den Luchbestand auf ein tragbares Mass zu senken?

4. Welche Entschädigungen wurden in den letzten Jahren durch den vom Luchs an landwirtschaftlichen Nutztieren verursachten Schäden im Kanton Bern entrichtet?

5. Aus welcher Kasse werden die Luchsprojekte bezahlt? Und was kostet es den Kanton Bern?

6. Ist für den Regierungsrat Handlungsbedarf vorhanden? Wenn ja, in welchem Zeitfenster gedenkt er zu handeln?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 23.11.2006

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Antwort des Regierungsrats

1. Wie schätzt die Regierung die Lage ein?

Die hohen Reh- und Gämswildbestände der neunziger Jahre führten zu untragbaren Wildschäden an Wäldern und landwirtschaftlichen Kulturen. Seither gingen die Bestände - speziell im Berner Oberland - deutlich zurück. Für diese Entwicklung gibt es verschiedene Ursachen. Im Vordergrund stehen der verstärkte Jagddruck auf die genannten Wildarten, der hohe Luchsbestand, die Gämsblindheit und zwei strenge Winter. Obwohl die Jagd in der Zwischenzeit reduziert worden ist, sind die Reh- und Gämswildbestände noch nicht wieder auf das erhoffte Niveau angestiegen.

Die gemäss Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2002 über Jagd und Wildtierschutz (JWG; BSG 922.11) verfolgten Ziele liegen nicht ausschliesslich bei einer durch die Jagd gewährleisteten nachhaltigen Nutzung des Wildes und der Förderung einer attraktiven und weidgerechten Patentjagd mit starker Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger. Weitere gleichwertige Ziele des JWG sind der Schutz bedrohter Arten, die Begrenzung der von Wildtieren verursachten Schäden auf ein tragbares Mass sowie die Förderung der Zusammenarbeit von Jagd, Wald- und Landwirtschaft, Tourismus und Sport, Schutzorganisationen und Behörden.

Die Resultate des Fotofallenmonitorings des Winters 2005/2006 zeigen, dass die Luchsbestände in den beiden untersuchten Regionen Haslital – Obwalden - Nidwalden - Luzern und Simmental - Saanenland - Pays d’Enhaut - Freiburger Voralpen - Waadtländer Alpen steigende Tendenz aufweisen. Im westlichen Berner Oberland war es bereits die vierte Erhebung seit 1998. Im östlichen Berner Oberland und der Zentralschweiz war es das zweite Monitoring. Die Erhebungen im vergangenen Winter ergaben für das Referenzgebiet im westlichen Oberland eine Besiedlungsdichte von zirka 1.5 Luchsen pro 100 km2. Im östlichen Oberland schätzt das KORA (Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz) die Besiedlungsdichte auf zirka 1.04 Luchse pro 100 km2. Mit dem Konzept Luchs Schweiz steht ein Instrument für einen sinnvollen, zukunftsgerichteten Umgang mit dem Luchs zur Verfügung. In diesem Konzept und in der übergeordneten Bundesgesetzgebung sind die Kriterien und Voraussetzungen für Eingriffe in die Luchsbestände verankert. So sind Eingriffe nur dann möglich, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass einerseits der Luchsbestand zunimmt und andererseits der Luchs die Reh- und Gämswildbestände über mehrere Jahre derart stark dezimiert hat, dass eine nachhaltige Nutzung des Wildes durch die Jagd nicht mehr erreicht werden kann. Zudem muss der Beweis erbracht werden, dass die natürliche Verjüngung des Waldes gewährleistet ist und andere Sterblichkeitsfaktoren beim Reh- und Gämswild ausgeschlossen werden können.

Auch wenn die Reh- und Gämswildbestände im Berner Oberland im Vergleich zu den neunziger Jahren auf ein tieferes Niveau gesunken sind, erachtet der Regierungsrat die Jagd im Kanton Bern im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e JWG nach wie vor als attraktiv, weidgerecht und von starker Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger geprägt. Gleichzeitig konnten die teilweise untragbaren Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und am Wald deutlich herabgesetzt werden.

2. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um den Reh- und Gämsbestand anzuheben?

Seit Inkrafttreten des JWG vor fünf Jahren wurde der Kanton Bern in 18 Wildräume eingeteilt und die Jagdplanung dementsprechend angepasst und regionalisiert.

Anders als früher stellt die neue Jagdplanung auf die im Frühjahr erfassten Bestände ab. Mitberücksichtigt werden zudem Faktoren wie der jeweilige Lebensraum, das Störpotenzial, der Einfluss von Raubtieren und die Wildschadensituation. Die Wildbewirtschaftung erfolgt heute in kleineren regionalen Wildbewirtschaftungsräumen

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und nicht mehr wie früher in den Grossräumen Oberland, Mittelland und Berner Jura.

Fünf Jahre nach Einführung der neuen, regionalisierten Jagdplanung kann eine positive Bilanz ihrer Wirkung gezogen werden. Vor allem kann mit der regional nach Wildräumen differenzierten Bejagung den örtlichen Verhältnissen besser Rechnung getragen werden als früher. Die regional differenzierte Jagdplanung ist somit eines der wichtigsten Instrumente zur Beeinflussung der jagdbaren Wildtierbestände, zur Sicherung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und zur Vermeidung von untragbaren Wildschäden.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass diese Massnahmen, zusammen mit der Umsetzung des Konzeptes Luchs Schweiz und dem geplanten Konzept zur Reduktion der flächendeckenden Störungen (Schaffung von Wildschutzgebieten) dazu führen wird, dass sich die Reh- und Gämswildbestände mittelfristig wieder erholen werden.

3. Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um den Luchsbestand auf ein tragbares Mass zu senken?

Anfangs 2000 haben der Kanton Bern und 15 weitere Kantone dem damaligen BUWAL betreffend Vollzug des Konzepts Luchs Schweiz verschiedene Bedingungen gestellt, unter anderem dass die Kompetenz zum Abschuss von schadenstiftenden Luchsen bei den Kantonen liegen muss. In der Folge hat der Bund den Kantonen diese Kompetenz übertragen. Von 1999 bis heute wurden im Kanton Bern drei besonders schadenstiftende Luchse durch die Wildhut erlegt (1999, 2001 und 2002).

Falls die im Konzept Luchs Schweiz verlangten und in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Kriterien erfüllt sind, kann der Kanton als Vollzugsbehörde beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für den entsprechenden Lebensraum (Kompartiment) ein begründetes Regulierungsgesuch stellen. Erst wenn eine Umsiedlung von Luchsen nicht möglich ist, kann das UVEK im betroffenen Kompartiment einen Regulierungsabschuss bewilligen, welcher wie erwähnt durch den betroffenen Kanton vorzunehmen ist.

In diesem Sinne hat der Kanton Waadt nach Rücksprache mit den Kantonen Bern und Freiburg im Juni 2006 beim UVEK den Antrag gestellt, ab 2006 bis 2008 insgesamt fünf Luchse aus den Waadtländer Alpen in den Jura umzusiedeln. Damit soll der Bestand in den Nordwestalpen reduziert und gleichzeitig die Population im Jura gestärkt werden. Zusätzlich werden voraussichtlich im Winter 2006/2007 zwei weitere Luchse in die Ostschweiz umgesiedelt, um auch dort den Luchsbestand weiter zu stützen. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass zuerst die Auswirkungen dieser Massnahmen abzuwarten sind, bevor über einen allfälligen (weitergehenden) Eingriff in den Luchsbestand im Berner Oberland zu entscheiden ist.

4. Welche Entschädigungen wurden in den letzten Jahren durch den vom Luchs an landwirtschaftlichen Nutztieren verursachten Schäden im Kanton Bern entrichtet?

Aus der untenstehenden Aufstellung gehen die jährlich geleisteten Entschädigungssummen im Kanton Bern in den Jahren 1995 bis 2006 hervor. An diese Entschädigungen leistete der Bund in den letzten Jahren einen Anteil von jeweils 80 Prozent. Vor Inkrafttreten des JWG gingen die Entschädigungen vollumfänglich zulasten des Wildschadenfonds; der Bundesanteil an den Entschädigungssummen lag damals zwischen 50 und 80 Prozent.

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Jahr Entschädigungssumme in Franken, davon übernimmt der Bund im

Moment 80 Prozent

1995 8'400.-

1996 16'300.-

1997 13'657.-

1998 27'269.-

1999 37'248.-

2000 19'100.-

2001 26'108.-

2002 62'001.-

2003 12'945.-

2004 9'645.-

2005 19'600.-

2006 5'200.-

Die Belastung für den Kanton Bern ist somit relativ gering, sie betrug beispielsweise 2006 Fr. 1'040.-, 2005 Fr. 3'920.- und 2004 Fr.1'929.-.

5. Aus welcher Kasse werden die Luchsprojekte bezahlt? Und was kostet es den Kanton Bern?

Bedingt durch die Zunahme der Luchspräsenz in den schweizerischen Nordwestalpen ab dem Jahr 1996 und die zunehmenden Übergriffe des Luchses auf Schafherden haben die Kantone Bern, Waadt und Freiburg zusammen mit dem BUWAL und dem KORA zur Abklärung verschiedener Fragen ein dreijähriges Luchsprojekt (1997 bis 1999) lanciert. Dafür wendete der Kanton Bern Fr. 30'000.- auf. Für eine bessere Überwachung und Erfassung der Luchsbestände ist der Einsatz von Fotofallen unumgänglich. Das Jagdinspektorat hat deshalb letztes Jahr 12 Fallen für insgesamt Fr. 9'813.15 angeschafft. Daneben hat der Kanton Bern in den 10 letzten Jahren keine weiteren Geldmittel für das Luchsmonitoring eingesetzt.

6. Ist für den Regierungsrat Handlungsbedarf vorhanden? Wenn ja, in welchem Zeitfenstern gedenkt er zu handeln?

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass heute im Kanton Bern die Instrumente für einen sinnvollen und zukunftsgerichteten Umgang mit dem Luchs vorhanden sind. In Bezug auf die in der Interpellation angesprochenen Reh- und Gämswildbestände im Berner Oberland gilt es vorerst die Ergebnisse der Luchsumsiedlungen aus den Waadtländer Alpen in den Jura und in die Ostschweiz abzuwarten. Für den Regierungsrat besteht damit - wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt - kein unmittelbarer Handlungsbedarf zum Eingriff in die Luchsbestände, zumal der hierfür erforderliche Nachweis gemäss Konzept Luchs Schweiz im heutigen Zeitpunkt nicht erbracht werden könnte. Sollte sich im Verlauf der nächsten zwei Jahre zeigen, dass die Luchsbestände im Berner Oberland trotz den ergriffenen Massnahmen weiter ansteigen und sich die Reh- und Gämswildbestände nicht erholen, wird ein Eingriff in die Luchsbestände erneut zu prüfen sein.

An den Grossen Rat

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