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76 (1),S.102–1041988BibTEX: ¨OsterreichischeZeitschriftf¨urVermessungswesenundPhotogrammetrie Ingenieurkammerf¨urOber¨osterreichundSalzburg,Kaarstraße2/11,4040Linz AloisMayrhofer DieIngenieurkammern

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Paper-ID: VGI 198812

Die Ingenieurkammern

Alois Mayrhofer

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Ingenieurkammer f ¨ur Ober ¨osterreich und Salzburg, Kaarstraße 2/11, 4040 Linz

Osterreichische Zeitschrift f ¨ur Vermessungswesen und Photogrammetrie ¨ 76 (1), S.

102–104 1988

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Journal = {{\"O}sterreichische Zeitschrift f{\"u}r Vermessungswesen und Photogrammetrie},

Pages = {102--104}, Number = {1},

Year = {1988}, Volume = {76}

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102 ÖZfVuPh 76. Jahrgang/1 988/Heft 1

Die Ingenieurkammern

Von Alois Mayrhofer

Die „behördlich autorisierten Privattechniker und die autorisierten Bergbauingenieure"

blickten jahrelang neidvoll auf die Advokaten, Ärzte und Notare, deren Berufsinteressen durch Kammern wahrgenommen und vertreten wurden, während für die Techniker bestenfalls frei­

willige Ingenieurkammern auf Vereinsbasis, und das auch nur in einigen Kronländern, existier­

ten.

Schließlich, nämlich im Jahre 1 91 3, war das Bemühen der Privattechniker von Erfolg ge­

krönt und es wurden Ingenieurkammern mit Pflichtmitgliedschaft für die „autorisierten Privat­

techniker und Bergbauingenieure" kraft Gesetz eingerichtet.

Dieses Gesetz aus 1 9 1 3 mit seinen Durchführungsverordnungen stand bis zum Jahre 1 969 in Geltung (abgesehen von einer vorübergehenden Ablöse von 1 940 bis 1 945). So wie heute waren vier Ingenieurkammern eingerichtet in Wien, Linz, Graz und Innsbruck.

Die Neugestaltung im Jahre 1 969 brachte als wesentlichste Neuerung die Schaffung ei­

ner Bundes-Ingenieurkammer zur Wahrung und Vertretung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Ziviltechniker, wie die autorisierten Privattechniker nunmehr hei­

ßen, auf Bundesebene.

Und so ist die Situation heute: Die vier Länderingenieurkammern haben 4 1 92 (1 . 1 .1 987) Mitglieder. Diese sind in der Kammerorganisation in drei Sektionen gegliedert, nämlich Archi­

tekten, lngenieurkonsulenten und Zivilingenieure. Diese sektionsweise Trennung in jene Zivil­

techniker, die völlig unabhängig und ausschließlich planend und beratend tätig sind und in sol­

che, die auch ausführende Tätigkeiten durchführen dürfen (Zivilingenieure) ist zwar alt, stößt aber in der Gegenwart zum Teil auf Unverständnis bzw. ist nicht mehr so wesentlich, da die ausführenden Zivilingenieure nur mehr einen geringen Teil der Berufsgruppe darstellen.

Die Sektionseinteilung ist auch nur auf Länderkammerebene anzutreffen, im Bundes­

kammerbereich sind Bundesfachgruppen eingerichtet, welche sich nach der fachlichen Seite der Berufsausübung orientieren.

Ist von Ziviltechnikern die Rede, dann werden vom Außenstehenden darunter Architek­

ten, Bauingenieure, Geometer, verstanden. Daß es insgesamt 24 Ziviltechnikerbefugnisse gibt, dürfte in der Allgemeinheit wenig bekannt sein.

Die größte homogene Gruppe stellen die Architekten dar, die zweitgrößte Gruppe, aber aufgeteilt wie oben dargestellt in zwei Sektionen, bilden die Bauingenieure, in der Sektion ln­

genieurkonsulenten überwiegen mit fast 90 % wiederum die lngenieurkonsulenten für Ver­

messungswesen.

Die vorgesehene Zusammensetzung der Kollegialorgane - Kammervorstand, Sek­

tionsvorstände, Disziplinarausschuß -, läßt es aber nicht zu, daß eine Fachgruppe bzw. Sek­

tion über die anderen dominiert.

Fachgruppenproporz in den Sektionsvorständen und Drittelparität im Kammervorstand sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis. Auch im Bundeskammervorstand ist eine Drittelpari­

tät der Sektionen gegeben. Während für den Kammertag die Delegiertenanzahl nach den Mit­

gliederzahlen in den Länderkammern bestimmt wird, ist jedoch für den Bundeskammervor­

stand kein geographischer Proporz vorgeschrieben. Daß dieser in der Realität seit Bestehen der Bundeskammer existiert, ist auf ein ungeschriebenes Abkommen zurückzuführen.

Die Ingenieurkammern spielen im Konzert der beruflichen lnteressensvertretungen, besser bekannt unter dem Schlagwort „Sozialpartner", in Österreich sicher nicht vorne mit. Je­

doch ist ihre Existenz und ihre Kompetenz in technischen Fragen heute unbestritten. Es gilt pri­

mär, die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der über 4.000 Mitglieder wahr­

zunehmen. Untrennbar damit verknüpft ist auch die wirtschaftliche Lage der etwa 1 2.000 an­

gestellten Mitarbeiter der Ziviltechniker. Werden im Gesamtdurchschnitt etwa drei Mitarbeiter

(3)

DIPL.-ING. HERBERT AHRER

INGENIEURKONSULENT FÜR VERMESSUNGSWESEN

A-4840 V Ö C K L A B R U C K Salzburger Straße 2 Tel. (0 76 72) 22 68

GEDCDmP

Handelsges. m. b. H.

EDV Hard- und Software

Software-Entwicklung - CAD-Anwendungen Datenorganisation - Vermessungsbedarf

Firmensitz:

A-4600 Wels Kaiser-Josef-Platz 2 6 Telefon 0 7 2 42/84 1 2 3

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Geschäftsstelle:

A-4840 Vöcklabruck Salzburger Straße 2 Telefon 0 7 6 7 2/77 9 80

DIPL.-IN(j. FERDINAND HAYDIN(jER

INQENIEVRKONSVLENT FUR VERMESSVNQSWESEN - ZIVILQEOMETER 4600 WELS, KAISER· JOSEF· PLATZ 26, TELEFON o 72 42 / 21 2 14

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104 ÖZfVuPh 76. Jahrgang/1 988/Heft 1 pro Ziviltechniker gezählt, sind es bei den lngenieurkonsulenten für Vermessungswesen sie­

ben Mitarbeiter.

Es wurde schon oben erwähnt, daß es Aufgabe der Ingenieurkammer ist, die berufli­

chen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Ziviltechniker wahrzunehmen und zu för­

dern, ferner für die Wahrung des Standesansehens zu sorgen und die Erfüllung der Berufs­

pflichten zu überwachen.

Neben der eigentlichen Aufgabe der Interessenvertretung kommt also den Ingenieur­

kammern auch eine gewisse Aufsichtspflicht zu, die schließlich auch in der Durchführung der Disziplinargerichtsbarkeit besteht. Der hohe Anspruch, der an den Beruf des Ziviltechnikers gestellt wird, erfordert es, daß Verletzungen der Berufs- und Standespflichten entsprechend geahndet werden. Die Strafen reichen bis zum Verlust der Befugnis. Die oben zitierte General­

klausel der Aufgaben der Interessenvertretung macht es kaum möglich, ein begrenzes Bild der vielfältigen einzelnen Aufgaben darzustellen. Es gilt, immer wieder die jeweilige Interessenla­

ge der Kammermitglieder festzustellen und das Handeln der Kammerorgane danach auszu­

richten. Darüber hinaus sind natürlich die Kammern bemüht, eine Servicestelle auch für jedes einzelne Kammermitglied zu sein. Nicht zu vergessen ist die Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der alten oder krankheitsbedingt nicht mehr aktiven Ziviltechniker und derer Angehö­

rigen. Die Ziviltechniker haben eine Altersversorgung, die ausschließlich durch eigene Beiträ­

ge, ohne jede öffentliche Unterstützung, finanziert wird. Die gesellschaftspolitische Aufgabe der Ingenieurkammern schließlich ist es, eine hohen Qualitätsanspruch im gesamten techni­

schen Bereich zu vertreten und zu fördern. Es ist keineswegs übertrieben zu behaupten, daß die Ingenieurkammern aus dem Gefüge der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen nicht mehr wegzudenken sind. Andere westliche Länder sind erst dabei, solche Einrichtungen zu schaf­

fen, weil deren Notwendigkeit keine Frage ist.

Dipl. Ing. Wolfang Meixner

Dipl. Ing. Dr. techn. Harald Meixner

Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Fotogrammetrie und Luftbildaufnahmen CAD-Tunnelvermessungs-GIS

1060 Wien, Linke Wienzeile 4

Telefon (0222) 587 96 16-0

Telefax (0222) 587 34 32

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