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76 (1),S.149–1501988BibTEX: ¨OsterreichischeZeitschriftf¨urVermessungswesenundPhotogrammetrie Ingenieurkonsulentf¨urVermessungswesen,Goethestraße25,4020Linz LotharH¨utteneder DieAusbildungimVermessungskundeunterrichtanderH¨oherenTechnischenBundeslehransta

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Academic year: 2022

Aktie "76 (1),S.149–1501988BibTEX: ¨OsterreichischeZeitschriftf¨urVermessungswesenundPhotogrammetrie Ingenieurkonsulentf¨urVermessungswesen,Goethestraße25,4020Linz LotharH¨utteneder DieAusbildungimVermessungskundeunterrichtanderH¨oherenTechnischenBundeslehransta"

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Paper-ID: VGI 198824

Die Ausbildung im Vermessungskundeunterricht an der H ¨ oheren Technischen Bundeslehranstalt 1 Linz

Lothar H ¨utteneder

1

1

Ingenieurkonsulent f ¨ur Vermessungswesen, Goethestraße 25, 4020 Linz

Osterreichische Zeitschrift f ¨ur Vermessungswesen und Photogrammetrie ¨ 76 (1), S.

149–150 1988

BibTEX:

@ARTICLE{Huetteneder_VGI_198824,

Title = {Die Ausbildung im Vermessungskundeunterricht an der H{\"o}heren Technischen Bundeslehranstalt 1 Linz},

Author = {H{\"u}tteneder, Lothar},

Journal = {{\"O}sterreichische Zeitschrift f{\"u}r Vermessungswesen und Photogrammetrie},

Pages = {149--150}, Number = {1},

Year = {1988}, Volume = {76}

}

(2)

ÖZfVuPh 76. Jahrgang/1 988/Heft 1 14 9

Die Ausbildung im Vermessungskundeunterricht an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt

1

Linz

Von Lothar Hütteneder

„Das Schulwesen ist und bleibt allzeit ein Politicum", lautet der signifikante Ausspruch Maria Theresias, der die Situation des Erziehungswesens der zweiten Hälfte des 1 8. Jahrhun­

derts treffend charakterisiert.

In jenen entscheidenden Jahrzehnten wurde unter dem massiven Druck wirtschaftlicher und militärischer Gegebenheiten der Schritt zum Staat hin vollzogen.

Aus dieser Tatsache erklärt sich auch die Notwendigkeit, daß das Schulwesen, das bis­

her als private oder kirchliche Angelegenheit gegolten hatte, unter staatliche Kontrolle geriet.

Die Theresianische Schulordnung, die nach den Grundsätzen des Merkantilismus kon­

zipiert war und gerade deshalb das gewerbliche und kommerzielle Unterrichtswesen förderte, ist für die weitere Entwicklung des gewerblichen Unterrichtes von entscheidender Bedeutung.

Ebenfalls dem Geiste des Merkantilismus entsprang eine 1 7 41 durch Zoll er eröffnete Schule auf dem Neubau in Wien, die vorwiegend dem Zeichenunterricht für Handwerker die­

nen sollte. 1 758 erhielt Florian Zeiß auf Anregung des Kanzlers Fürst Kaunitz den Auftrag zur Gründung einer Zeichenschule. Diese „Zeichenschule" repräsentierte die erste staatliche ge­

werbliche Lehranstalt im gesamten deutschsprachigen Raum.

Die Höhere Technische Bundeslehranstalt 1 Linz mit den Abteilungen Hochbau, Tiefbau und Gebrauchsgraphik blickt im Jahre 1 988 auf 1 00 Jahre ihres Bestehens zurück.

Die anfängliche Benennung „K.k. Staatshandwerkerschule" wurde 1 907 auf „K.k.

Staatsgewerbeschule" geändert.

1 91 8 erfolgte die Gründung einer "Höheren Gewerbeschule mechanisch-technischer Richtung" mit Reifeprüfung, welche 1 924 in „Bundeslehranstalt für Maschinenbau, Elektro­

technik und Hochbau" umbenannt wurde.

1 946 wurde der Schultitel auf "Bundesgewerbeschule Linz" geändert. 1 962 wurde un­

sere Schule auf Grund des Schulorganisationsgesetzes BGBI. Nr. 242/62 zur „Höheren Tech­

nischen Bundeslehranstalt". Mitte der sechziger Jahre erfreute sich unsere Anstalt bereits ei­

nes derartigen Zuspruchs, daß aufgrund der ständig steigenden Schülerzahl der Neubau ei­

ner zweiten Schule unerläßlich erschien. Nach Fertigstellung des neuen Gebäudes in der Paul-Hahn-Straße erfolgte eine Trennung der Abteilungen, wobei die Fachrichtungen Hoch­

und Tiefbau sowie Kunstgewerbe in der Goethestraße verblieben. Maschinenbau und Elektro­

technik wurden in die Paul-Hahn-Straße verlegt.

Die Abteilung Hochbau umfaßt organisatorisch drei Schulformen:

a) Die fünfjährige höhere Abteilung für Hochbau mit drei Wochenstunden Vermes­

sungskunde im vierten Jahr.

b) Die fünfjährige höhere Abteilung für Hochbau für Berufstätige (Abendschule) mit zwei Wochenstunden Vermessungskunde im 3. Jahrgang.

c) Die dreijährige Fachschule für Bauhandwerker mit drei Wochenstunden Vermes­

sungskunde, Wege- u. Wasserbau im 3. Jahrgang.

Die Abteilung Tiefbau umfaßt 2 Schulformen:

a) Die fünfjährige höhere Abteilung für Tiefbau Vermessungskunde im 3. Jahrgang mit 3, im 4. Jahrgang mit 3 und im 5. Jahrgang mit 2 Wochenstunden; Maturagegen­

stand.

b) Die Baufachschule mit zwei Wochenstunden Vermessungskunde in der 3. und in der 4. Klasse.

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150 ÖZfVuPh 76. Jahrgang/1 988/Heft 1 Der Lehrstoff im Tiefbau umfaßt nach einer allgemeinen Einführung in die theoretischen Grundlagen (trigonometrische Funktionen, Dreiecksauflösung, mathematisches System, geodätisches System, Altgrad, Gon etc.) die Aufgaben und die Organisation des Vermes­

sungswesens, Katastervermessungen, technische Vermessungen und Genauigkeitsbe­

trachtungen, insbesonders Lageaufnahmen im amtlichen System und in lokalen Systemen, Höhenaufnahmen (Nivellement, trigonometrische Höhenmessung), Absteckung, Flächener­

mittlung und Grundbegriffe der Photogrammetrie.

Die Ausbildung soll die Absolventen in die Lage versetzen, Vermessungsarbeiten selb­

ständig durchzuführen, egal ob sie einfache Geräte und Instrumente oder technisch dem letz­

ten Stand entsprechende Instrumente benützen. Andererseits sollen sie dahingehend ge­

schult werden, daß sie Meßergebnisse richtig beurteilen und außerdem schwierige Vermes­

sungsarbeiten richtig abschätzen können.

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