forderlichen Messbedingungen und -pa- rameter im Sinne der Leitlinien der Bun- desärztekammer zur Qualitätssicherung der Magnetresonanztomographie. Die Erbringung dieser Leistung erfüllt zu- gleich nicht den Leistungsinhalt der Be- ratung nach Nr. 1 GOÄ.
Wird der Radiologe von einem privat- versicherten Patienten direkt aufgesucht, so muss der Radiologie den Patienten be- raten und gegebenenfalls untersuchen, um eine Indikation zur Untersuchung stellen zu können. Die Erhebung der Anamnese und die anschließende Bera- tung kann nach Nr. 1 GOÄ berechnet werden. Die Untersuchung nach Nr. 5 GOÄ (symptombezogene Untersu- chung) kann im Rahmen der fachlichen Kompetenz des Radiologen durchgeführt und berechnet werden.
Ein Ausschluss der Nrn. 1 und/oder 5 GOÄ neben den Leistungen nach Ab- schnitt O der GOÄ ergibt sich auch nicht aus der Präambel zu Abschnitt B Rdnr. 2, sondern „die Leistungen nach den Nrn. 1 und/oder 5 [sind] neben Leistungen nach den Abschnitten C–O im Behandlungs- fall nur einmal berechnungsfähig“. Diese Abrechnungsbestimmung verdeutlicht im Zusammenhang mit den Bestimmun- gen der Präambel zu Abschnitt O, dass für alle Leistungen des Abschnitts O die Berechnung der Nrn. 1 und 5 GOÄ grundsätzlich zulässig ist, sofern diese Leistungen nicht – wie oben dargestellt – ausschließlich im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht (Überprüfung der Indikationsstellung und des Untersu- chungsumfanges) erbracht werden, son- dern darüber hinaus eine eigenständige medizinische Indikation zur Durch- führung einer symptombezogenen Un- tersuchung und/oder Beratung besteht.
Nachfolgend werden Beispiele aufge- listet, die im Rahmen eines persönli- chen Arzt-Patienten-Kontaktes Indika- tionen zur Beratung und ggf. Untersu- chung darstellen:
Am häufigsten ist sicher die über die Befundmitteilung hinausgehende Erörte- rung des erhobenen MRT-Befundes mit dem Patienten, einschließlich einer ersten Wertung der möglichen Therapieoptio- nen sowie des weiteren Verhaltens des Patienten.
Auch die genaue Abklärung eines Sturzmechanismus durch den Radiolo- gen zur Erkennung möglicher Verlet- zungsmuster im MRT kann im Ausnah- mefall eine Indikation zur Beratung und Untersuchung nach Nr. 1 und 5 GOÄ dar- stellen.
Der Eintritt von kontrastmittelbeding- ten Komplikationen stellt ebenfalls eine (eher seltene) Indikation zur Beratung und Untersuchung dar.
Im Einzelfall kann sich die Abgren- zung zu Beratungs- und Untersuchungs- leistungen, die als Bestandteil der MRT- Leistungen anzusehen sind, schwierig ge- stalten. Die im Kommentar Brück zu Rdnr. 5 der Präambel zu Abschnitt O an- geführten Beispiele sind auch auf MRT- Leistungen anwendbar.
2.2 Nr. 75 GOÄ
Nach den Bestimmungen der GOÄ (z. B. Anmerkung zur Leistungslegende der Nr. 75 GOÄ und Rdnr. 3 der Präam- bel zu Abschnitt O I) ist die Befundmit- teilung oder der einfache Befundbericht als Bestandteil der zugrunde liegenden Leistung nicht gesondert berechnungs- fähig. Die Befundmitteilung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Beschrei- bung des Befundes. Der einfache Befund- bericht geht im Umfang über die bloße Befundmitteilung hinaus und enthält ggf.
zusätzlich eine Verdachtsdiagnose bzw.
eine Auswahl möglicher Diagnosen.
Die GOÄ enthält jedoch keinen Aus- schluss für die Berechnung eines ausführ- lichen schriftlichen Krankheits- und Be- fundberichtes nach Nr. 75 GOÄ neben ei- ner radiologischen oder anderen diagno- stischen Leistung. Die obligaten Bestand- teile der Nr. 75 GOÄ für den ausführli- chen schriftlichen Krankheits- und Be- fundbericht sind der Leistungslegende zu entnehmen.
Inhalt der Leistungslegende nach Nr. 75 GOÄ ist: „Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht, einschließ- lich Angaben zur Anamnese, zu dem(n)
Befund(en), zur epikritischen Bewertung und ggf. zur Therapie“. Gebührenrechtlich wichtig ist die genaue Fassung „Angaben zur Anamnese“, welches nicht die (eigene) Erhebung der Anamnese bedeutet, son- dern eine Berücksichtigung und Erwäh- nung der vorliegenden anamnestischen Angaben. Die Leistungslegende gilt dann als erfüllt, wenn über den einfachen Be- fundbericht hinaus, unter Berücksich- tigung der aktuellen anamnestischen Da- ten, eine epikritische Bewertung des Be- fundes erfolgt, und/oder ein epikritischer Vergleich mit Vorbefunden und sonstigen Informationen gezogen wird. Die Epikrise bzw. epikritische Bewertung ist definiert als ein zusammenfassender kritischer Be- richt über den Ablauf einer Krankheit nach Abschluss des Falles oder nach end- gültiger Diagnosestellung (Pschyrembel).
Die Therapieempfehlung ist fakultativ und nicht zwingend notwendig.
Danach ist eine regelhafte Abrech- nung der Nr. 75 GOÄ im Rahmen der MRT unter Berücksichtigung der Lei- stungslegende nicht gerechtfertigt. Wird jedoch im Einzelfall eine medizinisch kri- tische Bewertung der erhobenen Befun- de unter Berücksichtigung relevanter anamnestischer Angaben erforderlich, ist Nr. 75 GOÄ neben MRT-Untersuchun- gen abrechenbar. Ein Beispiel ist die dif- ferenzialdiagnostische epikritische Beur- teilung, ob es sich bei einem pathologi- schen Befund um ein frisches oder altes Trauma handelt, einschließlich ggf. erfol- gender Hinweise auf die therapeutische Konsequenz dieser Entscheidung. ) B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
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A70 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 1–2⏐⏐9. Januar 2006
Fortbildung für Grundversorger und Hausärzte
Davos/Schweiz, 16. bis 18. Februar 2006
Die 6. Davoser Tage, zertifizierte und testatberechtigte Fortbildungsveranstaltun- gen und -kurse im Kongresszentrum zu Davos (Schweiz), richten sich speziell an ärztliche Grundversorger, Hausärzte, wie Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kin- derärzte und hausärztlich tätige Internisten.
Themen der Hauptvorträge, Seminare und Diskussionsveranstaltungen:>Osteo- porose >aktuelle Möglichkeiten bei Alzheimer und Altersdemenz >Schmerzthera- pie >Hypertonie, Herz und Hirn >Anwendung wirksamer Verfahren zur Phytothe- rapie in verschiedenen Indikationsbereichen > Problem Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen > globale Behandlung des Allergiepatienten – Fallbeispiele
>Komplex Asthma, Akne, Rosacea, Lichtschutz >Wundmanagement/Stomathera- pie >COPD >Sportmedizin von der Jugend bis zum Alter.
Ergänzt werden die Fortbildungskurse und Vorträge durch praktische Ultra- schallkurse, insbesondere zu Nebennieren, Hypertonie, Retroperitonealraum, Schilddrüse und der Milz.
Auskünfte und Kongressprogramm über A. Piacente, Ufm Bühl, CH-7247 Saas im Prättigau/Graubünden (Schweiz), Kongresssekretariat Prof. Dr. med. Dr. phil. Sieg- fried Borelli, Davos/München, Telefon: 00 41-81-4 13 01 50, Fax: 00 41-81-4 13 01 49, E-Mail: piacente@bluewin.ch, Internet: www.davosertage.ch )