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Archiv "Fallpauschalen: Multiresistente Krankheitserreger" (24.03.2006)

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T H E M E N D E R Z E I T

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A760 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 12⏐⏐24. März 2006

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ultiresistente Krankheitserreger (MRE) sind ein erhebliches Ri- siko für Patienten und Personal im Krankenhaus. Die Prävalenz von multiresistenten Staphylococcus-aureus- Stämmen (MRSA) zum Beispiel ist in den Krankenhäusern unterschiedlich.

Häufiges Vorkommen solcher Erreger kann neben Problemen bei der Therapie entsprechender Infektionen und relativ hohen Aufwendungen für Hygienemaß- nahmen auch eine erhebliche Einbuße an Renommee bedeuten. § 23 des Infek- tionsschutzgesetzes schreibt vor, nach- gewiesene MRE zu registrieren, und ver- langt von den Krankenhäusern, den Ge- sundheitsbehörden darüber Auskunft zu geben.

Es bestehen keine Vorschriften für Krankenhausträger, das Vorkommen multiresistenter Erreger regelmäßig, beispielsweise im Rahmen eines MRSA- Sceenings, zu untersuchen. Es besteht daher zumindest theoretisch die Mög- lichkeit, mikrobiologische oder kranken- haushygienische Untersuchungen zu un- terlassen, um mit diesem Problem nicht auffällig zu werden.

Verschiedene infektiologisch enga- gierte medizinische Fachgesellschaften haben neben einer verbesserten Ko- dierung für Krankheitserreger (ICD- Kodes B95–B97) einen Vorschlag für die Kodierung multiresistenter Krankheits- erreger erarbeitet, der vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentati- on und Information (DIMDI) in die deutsche Version der ICD-10 übernom- men wurde (ICD-Kodes U80.0–U85).

Diese müssen angegeben werden, wenn sich MRSA,Vancomycin-resisten- te Enterokokken (VRE) oder andere MRE nachweisen lassen. Grundlage der U80.0–U85-Kodes waren die zum Infek- tionsschutzgesetz ausgegebenen Um- setzungsempfehlungen zur Surveillance nosokomialer Infektionen, die im Bun- desgesundheitsblatt veröffentlicht wur- den. Diese Liste wurde um Viren und

Mykobakterien erweitert, bei denen be- stimmte Resistenzen zu einer wesentli- chen Verteuerung der Diagnostik und Therapie betroffener Patienten führt.

Zusätzlich sieht die ICD-10 die erlös- neutrale Kodierung des Keimträgersta- tus vor (ICD-Kode Z22.–).

Die Möglichkeiten nutzen

Die Kodierung von Krankheitserregern ist für die Krankenhäuser in vielen Fäl- len attraktiv, weil dadurch der Schwere- grad bei bestimmten diagnosebezoge- nen Fallpauschalen (DRGs) angehoben wird und damit der Erlös aus einem solchen Fall deutlich steigen kann. In einigen Fällen wird aber der höchste Schweregrad einer DRG bereits durch andere Nebendiagnosen erreicht. Die Kodierung von Infektionserregern und ihrer Resistenzen unterbleibt dann aus diesem Grund. Die Kodierung von Re- sistenzen oder Multiresistenzen, die seit 2004 möglich ist, hat bis Ende 2005 kei- nen Einfluss auf den Schweregrad einer Fallpauschale. Auch deshalb wurde die Kodierung multiresistenter Krankheits- erreger häufig unterlassen. Stichpro- benartige Überprüfungen der Kodie-

rung von MRSA in Krankenhäusern haben dieses Problem verdeutlicht.

Ab 2006 ist zumindest für MRSA (ICD U80.0 !) eine Relevanz für den Schweregrad eines Falles und damit eine höhere Fallpauschale vorgesehen. Den- noch besteht die Gefahr, dass der höhere Aufwand bei der Behandlung von Infek- tionen mit multiresistenten Krankheits- erregern auch künftig nicht ausreichend erfasst, in den Fallpauschalen nicht ab- gebildet und damit nicht vergütet wird.

Umso wichtiger wird es sein, die Mög- lichkeiten zur Kodierung multiresisten- ter Krankheitserreger zu nutzen, um eine ausreichende Datenbasis für eine sachgerechte Vergütung zu erreichen.

Darüber hinaus kann bei einer Be- siedlung oder Infektion mit multiresi- stenten Krankheitserregern ab 2006 der dadurch entstehende zusätzliche Auf- wand durch einen neuen Prozeduren- kode (OPS) erfasst werden: OPS 8-987.

Grundlage dieses Kodes sind die Emp- fehlungen des Robert Koch-Instituts zur Behandlung von Patienten mit multiresistenten Erregern. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Erfül- lung von Mindestmerkmalen gelegt, die auch geeignet sind, Hygieneaktivitäten

zu vereinheitlichen.

Fallpauschalen

Multiresistente Krankheitserreger

Kodierung ist attraktiv.

Staphylococcus: Die Kodierung von Krankheitserregern ist für Krankenhäuser oftmals attraktiv.

Foto:SUPERBILD

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Mindestmerkmale des OPS 8-987

>Behandlung durch speziell einge- wiesenes medizinisches Personal, in Zu- sammenarbeit mit dem Krankenhaushy- gieniker und/oder der Hygienefachkraft unter Aufsicht des Krankenhaushygie- nikers unter Berücksichtigung aktueller Behandlungs- und Pflegestandards;

>Durchführung von Untersuchun- gen zur Feststellung der Trägerschaft von multiresistenten Erregern (ICD- 10-GM-Kodes U80–U82) beziehungs- weise der erfolgreichen Sanierung der Kolonisierung oder Infektion sowie zur Prävention einer Weiterverbreitung;

>Durchführung von strikter Isolie- rung (Einzel- oder Kohortenisolierung) mit eigenem Sanitärbereich oder Bett- stuhl bei entsprechender hygienischer Indikation (Vermeidung von Kreuzin- fektionen). Die Isolierung wird aufrecht- erhalten, bis in drei negativen Abstri- chen/Proben von Prädilektionsstellen der MRE nicht mehr nachweisbar ist.

Die Abstriche/Proben dürfen nicht am gleichen Tag entnommen sein. Die je- weils aktuellen Richtlinien des Robert Koch-Instituts sind zu berücksichtigen;

>es muss ein dokumentierter durch- schnittlicher Mehraufwand von min- destens zwei Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolie- rung entstehen. Dazu zählen:

ŒEinsatz von erregerspezifischen Chemotherapeutika/Antibiotika;

mindestens tägliche lokale anti- spetische Behandlung der betroffenen Areale (zum Beispiel: Rachen- oder Wundsanierung; antiseptische Sanie- rung anderer betroffener Körperteile);

Žantiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut mindestens täglich;

täglicher Wechsel von Bettwäsche, Bekleidung und Utensilien der Körper- pflege (Waschlappen und andere);

Schutzmaßnahmen bei Betreten und Verlassen des Zimmers (zimmer- bezogener Schutzkittel, Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz, einschleusen, aus- schleusen und dergleichen);

‘gegebenenfalls mehrmals tägliche Desinfektion patientennaher Flächen;

’mindestens tägliche Fußboden- desinfektion und Schlussdesinfektion;

“Patienten- und Angehörigenge- spräche zum Umgang mit MRE;

”Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unter besonderen räumlichen und organisa- torischen Bedingungen, zum Beispiel im

Patientenzimmer statt im Funktions- bereich; wenn in Funktionsbereichen, dann mit anschließender Schlussdesin- fektion. Prof. Dr. med. Eberhard Straube T H E M E N D E R Z E I T

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A762 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 12⏐⏐24. März 2006

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n letzter Zeit ertappe ich mich immer häufiger dabei, dass ich zu später Stunde, Zerstreuung vor dem Fernseher suchend, in Gruselfilme der min- deren Qualität hineinzappe. Dieses für einen niedergelassenen Arzt et- was ungewöhnliche Verhalten bedarf der psychoanalytischen Durchleuch- tung, könnte doch die Zeit nutzbringender mit Ausfüllen von DMP-Bögen und Krankenkassenanfragen verwendet werden. Nach längerer retrograder Dissektion meines gelegentlichen abendlichen Vergnügens bin ich nun zu dem Schluss gekommen, dass sich in diesen B-Pictures eigentlich mein Be- rufsleben widerspiegelt: Auch ich war einmal der begeisterte junge Wissen- schaftler, der mit neuesten Instrumenten und überquellendem Wissen in die Ferne zog, um die Menschen vom Bösen zu erlösen. Beseelt war ich von den modernsten Methoden der Wissenschaft; ich konnte nur milde lächeln, wenn ich über den Haustüren meiner Schutzbefohlenen olfaktorisch aktive Substanzen wie Knoblauch vorfand, der die bösen Geister vertreiben sollte.

Äußerst beschwingt war ich, wenn eine Dorfschönheit mir schöne Augen

machte (nicht dass ich optisch reizvoll wäre, vergleiche Grafik schräg unten;

sondern weil meine exzessiven Arbeitszeiten in den Augen unbedarfter Da- men beruflichen Erfolg, sozialen Status und wirtschaftliche Absicherung versprachen). Doch dann begann ich die ersten Bisse der Vampire zu ver- spüren, die sich an meinem Blut delektierten und mich mit dem unbekann- ten Grauen infizierten. Hilflos sah ich zu, wie sich in meinem Inneren sini- stre Erkrankungen breit machten, über die ich auf der Universität nichts ge- lernt hatte, und obskure Namen wie Investitionsvolumina, Kontokorrent- kredit oder Gewährleistungspflichten trugen. All meine teuren Maschinen nutzten nichts gegen diese Krankheiten, die Fieberkurve meines Bankkre- dits zuckte in den moribunden Bereich. Hilfe suchend wandte ich mich an ei- nen Quacksalber, der zu Gegenmitteln riet, die mir fremdartig erschienen, aber zunächst Erlösung versprachen: Vorwegabschreibung, Kapitalbeteili- gung. Zunächst von dem Panzer der Steuerdrohungen befreit, die mich um- klammert hielten wie ein transgalaktischer Alien, musste ich alsbald fest- stellen, dass die Dorfschönheit nunmehr per Scheidungsverfahren eine Le- bensstandardgarantie einforderte, die im krassen Gegensatz zu meinem Marasmus stand.Wie ein Untoter arbeite ich nun die Ta- ge und Nächte durch; aus meinen Adern rinnt das Blut in Schröpfnäpfe hinein, auf denen geschrieben steht: Steu- ernachzahlung – Regressforderungen – Kreditrück- führungen . . .

Sie fragen sich, warum ich meine Zeit mit derart hirnlosen Filmen vergeude?

Vielleicht gibt’s irgendwo ein Happy End.

Dr. med. Thomas Böhmeke

Gruselfilm

Referenzen

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