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Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichenRentenversicherung für das Jahr 2007 (Beitragssatzgesetz 2007 -BSG 2007)

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Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2007 (Beitragssatzgesetz 2007 - BSG 2007)

BSG 2007

Ausfertigungsdatum: 21.12.2006 Vollzitat:

"Beitragssatzgesetz 2007 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3286)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.2007 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 21.12.2006 I 3286 vom Bundestag erlassen.

Es ist gem. Art. 4 Abs. 1 am 1.1.2007 in Kraft getreten.

 

----

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2007 in der allgemeinen Rentenversicherung 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,4 Prozent.

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