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Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichenRentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013)

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Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013)

BSG 2013

Ausfertigungsdatum: 05.12.2012 Vollzitat:

"Beitragssatzgesetz 2013 vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2446)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.2013 +++)  

§ 1  

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2013 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.

§ 2  

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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