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Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinenRentenversicherung und der knappschaftlichenRentenversicherung für das Jahr 2014

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Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen

Rentenversicherung für das Jahr 2014

RVBeitrSBek 2014

Ausfertigungsdatum: 19.12.2013 Vollzitat:

"Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 vom 19. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4313)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 20.12.2013 +++)  

----

Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2014 beträgt weiterhin in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.

Der am 19. Dezember 2013 im Deutschen Bundestag in erster Lesung beratene Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 – Beitragssatzgesetz 2014 – (BT-Drs. 18/187) sieht mit Wirkung vom 1. Januar 2014 eine gesetzliche Festsetzung der Beitragssätze in dieser Höhe vor.

Schlussformel  

D i e B u n d e s m i n i s t e r i n f ü r A r b e i t u n d S o z i a l e s

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