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Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichenRentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung2015 - BSV 2015)

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Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 - BSV 2015)

BSV 2015

Ausfertigungsdatum: 22.12.2014 Vollzitat:

"Beitragssatzverordnung 2015 vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2396)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.1.2015 +++)  

Eingangsformel  

Auf Grund des § 160 Nummer 1 in Verbindung mit § 158 Absatz 1 bis 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, von denen § 158 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242), Absatz 2 zuletzt durch Artikel 5 Nummer 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2742) und Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe b des Gesetzes vom 9.

Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2015 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 18,7 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,8 Prozent.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Schlussformel  

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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