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in der Abteilung Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales des Personalamts die Stelle des französischsprachigen Vorsteher-Stellvertreters bzw

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# 222 986

FIN

M 012/2005 FIN 18. Mai 2005 47C

Motion

1658 Devaux Stilli, Orvin (FDP)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 13.01.2005

Französischsprachige Vertretung im Personalamt

Der Regierungsrat wird beauftragt,

- in der Abteilung Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales des Personalamts die Stelle des französischsprachigen Vorsteher-Stellvertreters bzw. der französischsprachigen Vorsteher-Stellvertreterin so rasch als möglich neu zu besetzen.

- Die Nachfolge hat ohne zusätzliche Kosten gegenüber der Situation, die vor der Pensionierung der Stelleninhaberin herrschte, zu erfolgen.

Begründung:

Die Präsenz von Frau Liliane Leuenberger als französischsprachige Vorsteher- Stellvertreterin in der Abteilung Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales des Personalamts hat dem französischsprachigen Personal der Kantonsverwaltung in den vergangenen Jahren optimal gedient. So konnte bei verschiedenen Projekten eine starke Zusammenarbeit mit den Westschweizer Kantonen aufgebaut werden, insbesondere beim Weiterbildungsprogramm für die französischsprachigen Kader der Kantonsverwaltung, an dem der Kanton Bern hinsichtlich der einzelnen Ausbildungsmodule mit wertvollen Beiträgen beteiligt war.

Mit Erstaunen habe ich erfahren, dass Frau Leuenberger nach ihrer Pensionierung durch eine deutschsprachige Mitarbeiterin ersetzt worden ist.

Diese Situation ist inakzeptabel. Sie schwächt die Situation der französischsprachigen Kantonsangestellten, die — da sie in der Minderzahl sind — unbedingt auf ein wirklich zweisprachiges Personalamt zählen können müssen. Ausserdem werden damit die Bildungsprogramme mit der Westschweiz und die bestehende Zusammenarbeit gefährdet, da es für den Kanton Bern schwierig werden wird, seinen Beitrag mit einem «welschen Geist» zu leisten, wenn es um die Umsetzung des einen oder anderen Moduls gehen wird.

Die Ernennung einer deutschsprachigen Person für den erwähnten Stellvertreterposten verletzt im Übrigen die Richtlinien von 1988 über die Vertretung der Amtssprachen in der Zentralverwaltung. Diese Situation muss so rasch als möglich korrigiert werden, da ansonsten das «welsche Bewusstsein» aus der kantonalbernischen Verwaltung verschwinden könnte. Diese Rückkehr zur Normalität hat für den Kanton ohne zusätzliche Kosten zu erfolgen.

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2 Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt sich um eine so genannte Richtlinienmotion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates gemäss Artikel 53 Absatz 3 des Gesetzes vom 6. November 1988 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG; BSG 151.21). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidsverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Dieser nimmt zu den Ausführungen der Motionärin wie folgt Stellung:

1. Die Vermutung, die Stelle einer französischsprachigen Vorsteher-Stellvertreterin sei nach dem Ausscheiden von Frau Leuenberger durch eine deutschsprachige Person besetzt worden, geht fehl: In der Abteilung "Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales" (PGS) des Personalamtes hat ein französischsprachiger Stellvertretungs- Posten nie existiert. Frau Liliane Leuenberger war bis November 2003 als höhere Sachbearbeiterin mit einem Beschäftigungsgrad von 80 Prozent angestellt. Ihre Hauptaufgaben waren die Leitung der Lehrlingsausbildung (ca. 60 Prozent) sowie die Organisation der zentralen Kurse in französischer Sprache und die Organisation des

"Cercle des cadres francophones" (ca. 20 Prozent). Ihre Beschäftigung mit spezifisch frankophonen Themen war also zeitlich relativ beschränkt. Die Funktion der Abteilungsleiter-Stellvertreterin war aber nicht durch Frau Leuenberger, sondern mit einer anderen Person besetzt.

2. Frau Leuenberger wurde bei ihrem altersbedingten Austritt in ihrer Funktion als Leiterin Lehrlingsausbildung durch eine Mitarbeiterin ersetzt, die in der Lage ist, den gegebenen Auftrag in beiden Amtssprachen zu erfüllen. Die überbetrieblichen Kurse in französischer Sprache bietet sie in Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Berner Jura (Pio Pagani, vice-chancelier de la ville de Bienne) in bis heute nie angezweifelter Qualität an.

3. Ende 2003 wurde die Organisation der zentralen Kurse in französischer Sprache und die Organisation "Cercle des cadres francophones" von der Leiterin der Kaderausbildung der Abteilung PGS übernommen, die seit September 2004 auch Abteilungsvorsteher-Stellvertreterin ist. Sie hat den "Cercle des cadres francophones"

neu lanciert und die Zusammenarbeit mit den benachbarten französischsprachigen Kantonen, namentlich mit dem Kanton Neuenburg, weitergeführt und erheblich intensiviert. In Zukunft kann deshalb den französischsprachigen Mitarbeitenden der Berner Kantonsverwaltung ein erheblich breiteres Kursprogramm angeboten werden.

Die heutige Abteilungsleiter-Stellvertreterin ist entgegen der Annahme der Motionärin nicht die Nachfolgerin auf der Stelle Leuenberger, sondern übte seit ihrer Anstellung die Funktion einer Leiterin Kaderentwicklung aus.

4. Die Abteilung PGS hat stets Wert darauf gelegt, mindestens eine voll zweisprachige Person in ihren Reihen zu haben. Beim Austritt von Frau Leuenberger wurde diese Anforderung durch die Beraterinnen der Ansprechstelle für das Staatspersonal (ASP) erfüllt. Die aktuelle Stelleninhaberin arbeitet neben ihrer Tätigkeit als Beraterin ASP im Bereich "Dienstleistungen für frankophone Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter " mit der Leiterin der Kaderentwicklung zusammen und hat bereits am Frühjahrstreffen des

"Cercle des cadres francophones" am 8. März 2005 teilgenommen.

5. Im Personalamt arbeiten zudem weitere Personen französischer Muttersprache oder Bilingues. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass insbesondere auch der Amtsvorsteher-Stellvertreter ein perfekt zweisprachiger Romand ist. Auf allen Ebenen ist die Berücksichtigung der französischen Sprache somit sichergestellt.

Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass bei der Wiederbesetzung der Stelle von Frau Leuenberger keine Richtlinien verletzt wurden. Den Bedürfnissen des französischsprachigen Personals wurde im Rahmen der Neuorganisation der Abteilung PGS in vermehrtem Rahmen nachgekommen. Die Motion (die nur durch die rechtlich nicht

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3 begründbare Entlassung einer unbestrittenen Mitarbeiterin und die anschliessende Anstellung einer anderen Person realisierbar wäre) ist deshalb abzulehnen.

Antrag

Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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