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Sitzungstitel7 2013.0076 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 25. März 2013

Gesundheits- und Fürsorgedirektion

45 2013.0076 Interpellation 031-2013 Haldimann (Burgdorf, BDP)

Ist jegliches finanzielles Risiko für den Kanton mit dem De-facto-Zusammenschluss Insel/SNBe ausgeschlossen?

Vorstoss-Nr: 031-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 21.01.2013

Eingereicht von: Haldimann (Burgdorf, BDP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 3

Dringlichkeit: Ja 24.01.2013

Datum Beantwortung: 20.02.2013

RRB-Nr: 231/2013

Direktion: GEF

Ist jegliches finanzielles Risiko für den Kanton mit dem De-facto-Zusammenschluss Insel/SNBe ausgeschlossen?

1. Bis Ende 2011 hat das Projekt «Stärkung des Medizinalstandortes Bern» inklusive interner Kosten mindestens 2 Mio. Franken gekostet. Wie hoch sind bis heute die Kosten bei einer Vollkostenrechnung? Und aus welchen Mitteln wurden diese bis heute finanziert.

2. Mit welchem Budget für den Strukturwandel der beiden Unternehmungen wird für die weiteren Jahre gerechnet?

3. Wie sind die Unternehmungen Insel und SNB heute finanziell aufgestellt? Und werden sie in der Lage sein, diese Kosten selber zu tragen? Garantiert der Regierungsrat, dass sowohl die Kosten für die notwendigen Investitionen wie auch für den Betrieb der de facto neuen Unternehmung ohne Ausnahme von dieser getragen werden können?

Antwort des Regierungsrates

Vorbemerkung

Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat zuhanden der Juni-Session 2013 einen Bericht über das Projekt «Stärkung des Medizinalstandorts Bern» zur Kenntnis zu bringen. Dieser Bericht enthält weitergehende Ausführungen zu den vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen.

Zu Frage 1

Die vom Grossen Rat mit Grossratsbeschluss Nr. 0052 vom 29. März 2011 für die Durchführung des Projekts «Stärkung des Medizinalstandorts Bern» genehmigte massgebende Kreditsumme betrug 2,626 Millionen Franken. Vorgängig waren vom Regierungsrat zur Deckung der Kosten des Vorprojekts formell bereits 676‘000 Franken bewilligt worden.

(2)

Geschäfts-Nr.: 2013.0076 Seite 2/3

Der mit dem Grossratsbeschluss bewilligte Kredit betrug somit 1,95 Millionen Franken. Die Ablösung des Kredits erfolgte in den Jahren 2011 bis 2013, wobei rund CHF 1,9 Millionen Franken für Leistungen von externen Experten aufgewendet wurden. Der vom Grossen Rat genehmigte Kredit konnte damit insgesamt eingehalten werden.

Sowohl von der GEF als auch von den beiden Unternehmen wurden interne personelle Ressourcen für das Projekt eingesetzt. Namentlich wurden seit der Übernahme der Projektleitung im März 2012 durch die beiden Unternehmen zusätzlich zu den Verwaltungsräten und der ersten Führungsebene zahlreiche Schlüsselpersonen beider Spitäler in die Projektarbeiten einbezogen.

Die Kosten der personellen Ressourcen der GEF bilden einen Bestandteil der Personalkosten der GEF. Die Kosten der personellen Ressourcen der beiden Spitäler bilden einen Bestandteil der jeweiligen Spitalrechnungen. Die detaillierte Bestimmung dieser Personalkosten in Form einer Vollkostenrechnung ist mit vernünftigem Aufwand nicht möglich.

Zu Frage 2

Die Analysen im Verlauf des Projekts haben ergeben, dass der Zusammenschluss der beiden Unternehmen in verschiedenen Bereichen (Informatik, Harmonisierung der Anstellungsverhältnisse usw.) einmalige und wiederkehrende Transformationskosten nach sich ziehen wird. Die voraussichtlichen Transformationskosten werden zurzeit im Rahmen der Detailplanung des Transformationsprozesses ermittelt. Die beiden Verwaltungsräte werden im Laufe des Frühjahres auf Basis dieser Detailplanung über die Transformationskosten befinden müssen

Zu Frage 3

Die Inselspital-Stiftung und die Spital Netz Bern AG sind heute nach Ansicht der beiden Verwaltungsräte finanziell gesund. Beide Unternehmen wären aber bei einem Alleingang mit einer rasch wachsenden Finanzierungslücke konfrontiert.

Aber auch das mit dem Zusammenschluss sich bildende neue Gesamtunternehmen steht mittelfristig vor grossen finanziellen Herausforderungen. Diese sind nicht Folge des Zusammenschlusses, sondern in erster Linie die Folge der Rahmenbedingungen, die mit der neuen Spitalfinanzierung gemäss KVG handlungsleitend geworden sind. Diesen Herausforderungen stehen allerdings nicht nur die Inselspital-Stiftung und die Spital Netz Bern AG, sondern sämtliche Spitäler der Schweiz gegenüber.

Um den Betrieb und die erforderlichen Investitionen der beiden Unternehmen längerfristig finanzieren zu können, müssen nach Auffassung der beiden Verwaltungsräte die im Projekt identifizierten Kostensenkungs- und Ertragssteigerungspotenziale aus dem Zusammenschluss konsequent genutzt werden. Zudem müssen im weiteren Verlauf des Projekts die bestehenden Kostenstrukturen vertieft analysiert und hinterfragt werden.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die beiden Unternehmen in der Lage sein werden, diese grossen finanziellen Herausforderungen zu bewältigen. Eine Garantie hierfür kann der Regierungsrat aber nicht abgeben.

Präsidentin. Der Interpellant ist von den Antworten sowohl auf diese wie auf die vorangegangene Interpellation (Geschäft 2013.0078 Interpellation 030-2013) nicht befriedigt. Er gibt an dieser Stelle eine Erklärung zu beiden Interpellationen ab.

(3)

Märzsession 2013 2013.0076 3

CONVERT_1d4a7609c2bc49aa8034af85a236e70e 04.04.2013

Franz Haldimann, Burgdorf (BDP). Ich habe keine Illusionen, bei diesem grossen und kostspieligen Geschäft noch etwas bewirken zu können. Zuhanden des Grossen Rats in zehn Jahren ist mir aber die Protokollierung sehr wichtig. Die Antworten auf die beiden Interpellationen sind leider absolut unverbindlich, oberflächlich und im Konjunktiv gehalten. Nun haben wir noch den versprochenen Bericht zur Insel erhalten, der leider gleich wenig aussagt. Es wird klar, dass sich der Regierungsrat im totalen Blindflug befindet. Er kennt die effektiv viel höheren Vollkosten des Projekts nicht. Er kennt die künftigen riesigen Transformationskosten nicht. Er kann nicht garantieren, dass über die Menge der so genannten universitären Fälle die Prämien nicht zusätzlich belastet werden und die Grundversorgung im Kanton keinen Schaden nimmt. Ebenso wenig kann er klar und deutlich sagen, ob das Projekt den Steuerzahler zusätzlich belasten wird. Schliesslich weiss der Regierungsrat nicht, wie zuweisende Ärzte auf die Fusion reagieren werden. Von zwei Verwaltungsräten zu sprechen, wie es im Projekt erfolgt, wirkt für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zynisch. Es handelt sich nicht um eine Hochzeit, sondern um eine Zwangsheirat. Herr Regierungsrat: Wo sind die Zahlen, die jeder durchschnittliche Projektleiter bei einem so grossen Projekt verlangen würde? Eine Mengenausweitung auf allen Stufen ist in diesem Fusionsprojekt vorprogrammiert. Wenn ich in Bern praktizieren würde, wäre ich froh, dass die bevorstehende Schwächung des öffentlichen Angebots zum Glück durch die Privatspitäler sicher kompensiert werden kann. Ich bleibe auf jeden Fall dran.

Präsidentin. Damit sind wir am Ende der Geschäfte der GEF angelangt. Ich danke Herrn Regierungsrat Philippe Perrenoud für seine Anwesenheit und wünsche ihm einen guten Nachmittag.

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