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Menschenrechte in den Medien

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Academic year: 2022

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V. Menschenrechte in den Medien

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Michael Freund: Lernwerkstatt Menschenrechte © Auer Verlag

Kinderarbeit

Steine schleppen statt spielen

152 Millionen Kinder auf der Welt müssen regelmäßig arbeiten. Wie denken die Minder- jährigen über ihre Situation und was würde ihnen helfen?

Von Angelika Finkenwirth 15. November 2017

Kinderarbeit hat viele Gesichter. Um genau zu sein: Mindestens 152 Millionen, denn so viele Fünf- bis Siebzehnjährige sind laut der Internationalen Arbeitsorganisation (Ilo) weltweit Kinder- arbeiter. Viel wurde über sie in den Medien berichtet, aber wie fühlen sie sich eigentlich, wie bewerten sie ihre Lage? Das versucht das Projekt Time to talk von der Kindernothilfe und Terre des Hommes herauszufinden. Die teilweise überraschenden Ergebnisse präsentieren die Organisationen derzeit auf der vierten Weltkonferenz zur nachhaltigen Beseitigung der Kinder- arbeit in Buenos Aires. „Durch den Bericht können wir die Stimmen von Kindern einbringen“, sagt Anne Jacob von der Kindernothilfe.

Befragt wurden rund 1.800 Jungen und Mädchen aus 36 Ländern. Sie leben in Asien, Latein- amerika, Afrika dem Mittleren Osten und Europa, sind zwischen fünf und 18 Jahren alt und müssen regelmäßig arbeiten.

Stolz auf das Lob der Eltern

So wie Dinash. Während andere Kinder in die Schule gehen, macht er sich jeden Morgen auf den Weg in eine Weberei. Seit einem Jahr verdient der 13-Jährige hier ein wenig Geld. „Natürlich wäre ich lieber auf der Schule geblieben, aber wovon sollen meine herzkranke Mutter und ich dann leben?“, fragt der Junge aus Indien. Auch Ahmed arbeitet. „Lieber würde ich spielen“, sagt der Zwölfjährige, der seit drei Jahren am Wochenende Tabakblätter sortiert. „Aber meine Eltern sagen, jeder in der Familie muss seinen Teil beitragen.“ Er weiß, dass Kinderarbeit in seiner Heimat Tansania gesetzlich verboten ist, gehorcht seinen Eltern aber trotzdem. Es mache ihn stolz, von ihnen gelobt zu werden, sagt er. Dann vergisst er sogar den Tabakstaub in seiner Brust.

In der Befragung der Kinder zeigt sich laut Jacob, dass sie auch positive Seiten an ihrer Arbeit entdecken: Manche sagen, sie seien stolz, ihre Familien unterstützen zu können, die Arbeit mache sie eigenständig. So wie die 17-Jährige Madhu aus Nepal. Am Vormittag geht sie in die Schule und arbeitet von mittags bis abends in einem Spa- und Yogacenter. Danach macht sie ihre Hausaufga- ben und geht gegen 22 Uhr ins Bett. Arbeiten zu müssen, betrachtet die als Selbstverständlichkeit, damit ihre Familie Schulmaterialien und Kleidung kaufen kann. Sie klagt aber über „schwierige Situationen“ am Arbeitsplatz – viele hielten sie für eine Prostituierte und seien wenig freundlich.

Die Befragten formulieren klar, was sich ihrer Meinung nach ändern sollte: „Sie möchten ange- messen bezahlt werden und geregelte Arbeitszeiten haben. Sie fordern respektvolles Verhalten von Arbeitgebern und Erwachsenen sowie Gesetze, die sie vor ausbeuterischen, gefährlichen und gesundheitsgefährdenden Beschäftigungen schützen“, fasst Jacob zusammen. Und sie wünschten sich eine Einladung der Ilo, um über ihre Situation zu sprechen und sie gemeinsam verbessern zu können. Laut der Organisation arbeiten 72 Millionen Kinder unter ausbeuter - ischen Bedingungen, zehn Millionen Kinder und Jugendliche leben in sklavenähnlichen Verhältnissen. […]

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(Quelle: © Angelika Finkenwirth für ZEIT ONLINE ( www.zeit.de) vom: 15.11.2017 "Kinderarbeit: Steine schleppen statt spielen")

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V. Menschenrechte in den Medien 5

Michael Freund: Lernwerkstatt Menschenrechte © Auer Verlag

Freie Meinungsäußerung

Wo liegt die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Diskriminierung?

Freie Meinungsäußerung ist die Freiheit, alles sagen, schreiben, lesen und veröffentlichen zu können. Alle Arten von Ideen, Meinungen und Positionen müssen in der Öffentlichkeit zum Aus- druck gebracht werden können. Die Meinungsfreiheit ist einer der Kernpunkte der Menschenrechte.

Freie Meinungsäußerung ist ein wichtiges Menschenrecht. Das gilt jedoch genauso für das Recht, nicht diskriminiert zu werden. Niemand möchte benachteiligt oder ausgegrenzt werden, weil er oder sie eine bestimmte Herkunft, Hautfarbe oder Religion hat. Auch das Diskriminierungsverbot gehört zum Kern der Menschenrechte.

Was ist nun, wenn man jemanden durch eine bestimmte Äußerung in der Öffentlichkeit diskrimi- niert? Man darf alles sagen, aber wo liegt in diesem Fall die Grenze zwischen der Meinungsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot?

Im Allgemeinen gilt, dass die freie Meinungsäußerung einigen Einschränkungen unterliegt. Man darf z. B. nicht einfach Betriebsgeheimnisse (etwa Kundendaten oder Produktionsverfahren) oder einen militärischen Plan der Regierung in die Öffentlichkeit bringen. Und in Zeiten, in denen der Notstand ausgerufen wurde oder Krieg herrscht, darf die Regierung die freie Meinungsäußerung der Bevölkerung einschränken.

Man darf auch nicht andere Menschen anschwärzen und Lügen über sie verbreiten. Und man darf nicht zu Gewalt, Diskriminierung oder Mord aufrufen. Das ist – in den meisten Ländern – strafbar.

Es kann also vorkommen, dass ein Richter eine Person aufgrund der Tatsache verurteilt, dass sie zu Diskriminierung aufgerufen hat.

Obwohl sich die Grenze zwischen Diskriminierung und freier Meinungsäußerung nicht immer klar bestimmen lässt, gibt es also Richtlinien und Übereinkünfte, die helfen, diese Grenze zu ziehen.

( Quelle: https://www.annefrank.org/de/themen/diskriminierung-und-gleiche-rechte/wo-liegt-die-grenze-zwischen-freier- meinungsausserung-und-diskri/)

1. Lies den Text aufmerksam durch.

2. Unterstreiche wichtige Informationen farbig und mit Lineal.

3. Welche Menschenrechte „konkurrieren“ miteinander?

4. Beschreibe die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Diskriminierungsverbot in eigenen Worten.

Für Schnelle:

Notiere Beispiele für Äußerungen, die eine Überschreitung der Meinungsfreiheit darstellen, weil sie diskriminierend sind.

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