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Bericht der Sachkommission Gesundheit und Soziales (SGS) zur Vorlage Leistungsauftrag 3, Gesundheit und Soziales, für die Jahre 2016 bis 2019; Bewilligung eines Nachkredits

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Sachkommission Gesundheit und Soziales (SGS)

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.8 Nr. 18-22.008.02

Bericht der Sachkommission Gesundheit und Soziales (SGS) zur Vorlage Leistungsauftrag 3, Gesundheit und Soziales, für die Jahre 2016 bis 2019; Bewilligung eines Nachkredits

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Die Sachkommission Gesundheit und Soziales (SGS) hat am 12. September die Vorlage für die Bewilligung eines Nachkredits diskutiert. Gemeinderat G. Vogel, Abteilungsleiterin C.

Zürcher sowie B. Gronbach und S. Sayer, Leitende der involvierten Fachbereiche, waren an der Besprechung anwesend, erklärten die Zusammenhänge und beantworteten alle Fragen.

Die SGS bedankt sich für die offene und fundierte Darlegung.

Aktuelle Situation

In der Vorlage des Gemeinderats wird die Kostenentwicklung in den einzelnen Teilprodukten dargestellt und ein Fehlbetrag von rund 9 Mio. Franken ausgewiesen. Bezogen auf den Glo- balkredit 2016 bis 2019 beläuft sich das Defizit auf knapp 10 %.

Zu diesen ausführlich dokumentierten Tatsachen weist die SGS auf zwei Punkte speziell hin:

Gebundene Kosten

Überall dort, wo Gesundheit und Soziales im öffentlich-rechtlichen Sektor Wirksamkeit ent- faltet, sind der Gemeinde relativ enge Handlungsräume gesetzt. Der Bund sowie kantonale Gesetze und Verordnungen geben die finanzielle Ordnung vor und bestimmen weitgehend die zu vollziehenden Vorgaben. Kommt hinzu, dass demografische und wirtschaftliche Be- dingungen in den letzten paar Jahren zu einer Erhöhung der Fallzahlen, nicht nur in einem, sondern in allen Teilprodukten, geführt haben. Soll der Leistungsauftrag erfüllt werden, dann können aufgrund der oben genannten Fakten die budgetierten Kosten nicht eingehalten werden. Einsparungen sind an sich möglich, aber nur in sehr begrenztem Umfang. 2019 wird der neue Leistungsauftrag erstellt, was dem politischen Willen das Feld zur Anpassung der Wirkungs- und Leistungsziele der Teilprodukte eröffnet.

Dies führt uns zum zweiten Punkt:

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Seite 2 Globalkredit

Es stellt sich die Frage, ob im Bereich Gesundheit und Soziales ein Globalkredit über vier Jahre nicht an die Grenzen des Machbaren stösst. Es handelt sich hier um einen Bereich mit weitgehend gebundenen Ausgaben, der von den Unwägbarkeiten menschlicher Alltags- wirklichkeiten und -problemen geprägt ist. Im System Globalkredit können Schwankungen nicht aufgefangen werden und kurzfristige Anpassungen sind ausgeschlossen. Der Pla- nungszeitraum von vier Jahren erweist sich als zu lang, auch wenn der Bereich von den Fachpersonen sorgfältig beobachtet und vorausberechnet wird. Es scheint uns auch nicht zielführend, wenn bei der Budgetierung so grosszügig geplant wird, dass möglichst alle Eventualitäten abgedeckt würden.

Die SGS will sich mit diesen Fragen im kommenden Jahr vertiefter auseinandersetzen.

Antrag

Die Sachkommission Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Einwohnerrat einstimmig, für den Leistungsauftrag 3, Gesundheit und Soziales, den Nachkredit im Betrag von 9,071 Mio.

Franken zu bewilligen.

Riehen, 1. Oktober 2018

Sachkommission Gesundheit und Soziales

Caroline Schachenmann Präsidentin

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