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Antwort vom Senator für Inneres zum Beiratsbeschluss "Verkehrssituation in der Hakenwehrstraße" vom 13.08.18

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Der Senator für Inneres

Der Senator für Inneres

Contrescarpe 22/24, 28203 Bremen

Ortsamt Blumenthal

Herr Nowack - Amtsleitung Landrat-Christians-Straße 99a 28779 Bremen

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Eing.: f 9. FEB. 20190

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Auskunft erteilt

E-mail:

Datum und Zeichen Ihres Schreibens:

15. August 2018 Mein Zeichen

(bitte bei Antworten angeben) Bremen, 14.02.2019

Beiratsbeschluss vom 13.08.2018- Verkehrssituation Hakenwehrstraße Sehr geehrter Herr Nowack,

zunächst vielen Dank für die Übersendung des Beiratsbeschlusses Blumenthal vom 13.08.2018 zur Verkehrssituation in der Hakenwehrstraße. Mit dem Beschluss fordert der Bei­

rat Blumenthal den Senator für Inneres und die zuständigen Stellen u.a. auf, mit den Ord­

nungskräften zu klären, ob verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs und Geschwindig­

keitsmessungen möglich sind. Zunächst entschuldige ich mich und bedauere die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage. Die Beantwortung bedurfte aber der Abstimmung mit den beteiligten Ämtern. Dies hat einige Zeit in Anspruch genommen.

Hinsichtlich der Überwachung des ruhenden Verkehrs ist anzumerken, dass nach dem gern.§

47 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geltenden Opportunitätsprinzip die Entscheidung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde, dem Ordnungsamt liegt. Es ist vielmehr eine staatliche - und keine private - Entscheidung, in welchem Umfang personelie Ressourcen der Aufklärung und Ver­

folgung von Ordnungswidrigkeiten zugedacht werden. Das Ermessen der Behörde umfasst dah�r die Entscheidungen, ob ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet wird, ob es ge­

gebenenfalls später wieder eingestellt wird oder welche Maßnahme zur Ahndung eines Ver­

stoßes ergriffen werden soll. Die Verkehrsüberwacher des Ordnungsamtes bestreiten in re­

gelmäßigen Abständen das gesamte Stadtgebiet. Dabei wird bei der Steuerung des Einsatzes versucht, im Rahmen der Möglichkeiten alle Stadtteile ausgewogen zu überwachen. Dabei er­

folgen auch regelmäßige Streifengänge im Bereich Blumenthal und der Hakenwehrstraße. Zur Vermeidung nicht hinnehmbarer Parksituationen und zur Gefahrenabwehr ist es vordringliches

,t. Eingang r., Dienstgebäude � Bus/ Straßenbahn t.:,.. Contrescarpe 24 LIia Contrescarpe 22/24 W Hauptbahnhof

Eingang Schulhof 28203 Bremen Theater am

Sprechzeiten Bremer Landesbank

Mo. - Fr. IBAN DE27 2905 0000 1070 1150 00 BIC BRLADE22XXX 09:00 • 12:00 Uhr

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IBAN DE73 2905 0101 0001 0906 53 BIC SBREDE22

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Seite 2 von 2 Seiten, Der Senator für Inneres

Ziel der Verkehrsüberwachung, die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche freizuhalten und Engpässe zu vermeiden, so dass ein Durchkommen von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen gewährleistet ist. Auch akute, plötzlich eintretende Veränderungen der Situation vor Ort oder verkehrsgefährdende Situationen sollen verhindert werden. Dies wird außerhalb der Dienstzei­

ten der Verkehrsüberwacher auch durch Kräfte der Polizei Bremen im Rahmen des Möglichen gewährleistet. Der konkrete Einsatz der Kräfte der Verkehrsüberwachung erfolgt dabei mit dem Ziel möglichst alle Problemlagen in allen Stadtteilen abzudecken, so dass eine regelmä­

ßige, nachhaltige Erhöhung des Kontrollintervalls in Blumenthal leider nicht zugesagt werden kann.

Hinsichtlich etwaiger Geschwindigkeitskontrollen in der Hakenwehrstraße wurden die Ver­

kehrsunfallanalysen der letzten 3 Jahre ausgewertet. Ein Einsatz von Geschwindigkeitskon­

trollen erfolgt insbesondere an Unfallschwerpunkten oder in Gefahrenbereichen, bei denen die überhöhte Geschwindigkeit Unfallursache oder die Hauptgefahrenquelle ist. Hinsichtlich der Hakenwehrstraße hat die Auswertung der Unfallanalyse der letzten 3 Jahre ergeben, dass kein einziger Unfall feststellbar war, der seine Ursache in einer überhöhten Geschwindigkeit hatte. Es waren vielmehr Unfälle mit Berührung der geparkten Fahrzeuge - z.B. abgefahrene Außenspiegel und dergleichen - bzw. im Einmündungsbereich zur Lüssumer Straße feststell­

bar, die ihre Ursache aber nicht in einer überhöhten Geschwindigkeit hatten. Eine Geschwin­

digkeitsüberwachung in der Hakenwehrstraße wird daher aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen nicht für geboten erachtet.

Hinsichtlich der Fragen zu Spielhallen wird auf die gesonderte Antwort von Frau Wessel­

Niepel vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bezug genommen.

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