• Keine Ergebnisse gefunden

WIE GEHT ES MIT DER BESOLDUNG WEITER? BM

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "WIE GEHT ES MIT DER BESOLDUNG WEITER? BM"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Das Magazin für

Beamtinnen und Beamte

KOMMENTAR

Besoldung folgt Tarif von Susanne Wingertszahn

INTERVIEW

Wir sind nur gemeinsam stark mit Christine Behle

BM

AUSGABE 11/12·2021

DAS TARIFERGEBNIS STEHT

WIE GEHT ES MIT DER

BESOLDUNG WEITER?

(2)

0 % Ausgabeaufschlag * 1 Prämie

100 % Zukunft

Schon ab 25,– Euro monatlich mit Fonds von Union Investment sparen

Aus Geld Zukunft machen

Jetzt limitierten adidas Rucksack mit Parley Ocean Plastic

©

sichern

**

Teilnahmebedingungen unter www.union-investment.de/

teilnahmebedingungen

* 0 % Ausgabeaufschlag gilt ausschließlich bei einem Erwerb in das UnionDepot Komfort – dies ist bei vermögenswirksamen Leistungen, der UniProfi Rente Select und bei Depots von Minderjährigen aktuell nicht möglich.

** Der adidas Rucksack ist Primeblue, ein High-Performance-Material mit mindestens 50 % Parley Ocean Plastic® – recyceltem Plastikmüll, der in Küstenregionen gesammelt wird, bevor er die Ozeane verschmutzen kann.

Den Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte erhalten Sie kostenlos in deutscher Sprache hier oder bei der Union Investment Service Bank AG, Frankfurt am Main. Verantwortlich für die Prämienaktion:

Union Investment Privatfonds GmbH. Stand: 15. August 2021.

Herbstaktion_UI_DIN_A4_3mm_Beschnitt_allgemein.indd 1

Herbstaktion_UI_DIN_A4_3mm_Beschnitt_allgemein.indd 1 30.09.21 15:3730.09.21 15:37

(3)

magazin für beamtinnen und beamte 3

EDITORIAL INHALT

LIEBE LESERINNEN UND LESER,

„Mehr Fortschritt wagen“ – so lautet der Titel des Koa- litionsvertrags der künftigen Regierungsparteien. Bezo- gen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes scheinen diese mit wenigen Aus- nahmen allerdings keinen Veränderungsbedarf erkannt zu haben. Das verwundert mit Blick auf den Kranken- stand allein in der Bundesverwaltung, auf den Novellie- rungsbedarf insbesondere im Laufbahnrecht, auf die zu hohe Wochenarbeitszeit der Bundesbeamt:innen oder auch auf die diesen nicht offenstehende Möglichkeit der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversiche- rung sehr. Bei all den Themen hätten die Koalitionäre ein Zeichen der Wertschätzung setzen können, hätten sie den Fortschritt auch hier gewagt. Doch noch schei- nen sie sich nicht bewusst darüber zu sein, Arbeitgeber bzw. Dienstherr von rund 510.000 Beschäftigten zu wer- den. Dabei sind genau die es, auf die sie in den kom- menden vier Jahren angewiesen sind. Das sollte ihnen klar werden, wollen sie doch insbesondere die Verwal- tung endlich ins digitale Zeitalter führen. Ohne die Mit- nahme und Einbindung der Beschäftigten wird dieses Ziel nur schwerlich erreicht werden können.

Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Möchten Sie ihr aktuell laufendes BM-Abonnement fortsetzen, dann müssen Sie dieses auf Grund eines Verlagswechsels neu auslösen. Das geht in wenigen Schritten auf www.

dgb.de/beamtenmagazinabo.

Bleiben Sie gesund, wir lesen uns wieder in 2022!

06

KOMMENTAR Besoldung folgt Tarif von Susanne Wingertszahn

07

INTERVIEW

Wir sind nur gemeinsam stark mit Christine Behle

17

BERICHT

Deutscher Personalräte-Preis 2021 Blaupause für Personalräte

04

TITEL

Das Tarifergebnis steht Wie geht es mit der Besoldung weiter?

08 MELDUNGEN AUS BUND UND LÄNDERN 15 AUS DEN GEWERKSCHAFTEN

18 VERMISCHTES

IMPRESSUM

Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin | Ver ant wortlich für den Inhalt: Elke Hannack | Redaktion: Lisa Kranz, Danny Prusseit, Henriette Schwarz, Niels Spilker, Sigrid Werner | Verlag, Vertrieb und Anzeigenmarketing: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Carl-Ludwig-Seeger-Str. 24, 55232 Alzey | Telefon: 0179 4299228, Telefax: 0201 8777460, infoservice@beamten-informationen.de, www.dgb.de/beamtenmagazin, www.dgb.de/beamtenmagazinabo | Gestaltung: SCHIRM- WERK, Essen / Titelbild: istockphoto/ipopba / Druck: Brochmann GmbH, Essen / Druck auf Recyclingpapier, aus 100% Recyclingfasern, FSC®-zertifiziert | Erscheinungsweise: 10 mal im Jahr, im 28. Jahrgang / Jahresbezugspreis: 10,00 Euro inkl. Zustellgebühr | Jahresbezugspreis inkl. Taschenbuch „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte“: 22,50 Euro inkl. Zustellgebühr

Henriette Schwarz Abteilungsleiterin, Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik beim DGB-Bundesvorstand

0 % Ausgabeaufschlag * 1 Prämie

100 % Zukunft

Schon ab 25,– Euro monatlich mit Fonds von Union Investment sparen

Aus Geld Zukunft machen

Jetzt limitierten adidas Rucksack mit Parley Ocean Plastic

©

sichern

**

Teilnahmebedingungen unter www.union-investment.de/

teilnahmebedingungen

* 0 % Ausgabeaufschlag gilt ausschließlich bei einem Erwerb in das UnionDepot Komfort – dies ist bei vermögenswirksamen Leistungen, der UniProfi Rente Select und bei Depots von Minderjährigen aktuell nicht möglich.

** Der adidas Rucksack ist Primeblue, ein High-Performance-Material mit mindestens 50 % Parley Ocean Plastic® – recyceltem Plastikmüll, der in Küstenregionen gesammelt wird, bevor er die Ozeane verschmutzen kann.

Den Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte erhalten Sie kostenlos in deutscher Sprache hier oder bei der Union Investment Service Bank AG, Frankfurt am Main. Verantwortlich für die Prämienaktion:

Union Investment Privatfonds GmbH. Stand: 15. August 2021.

Herbstaktion_UI_DIN_A4_3mm_Beschnitt_allgemein.indd 1

Herbstaktion_UI_DIN_A4_3mm_Beschnitt_allgemein.indd 1 30.09.21 15:3730.09.21 15:37

(4)

magazin für beamtinnen und beamte 4

Am 29. November einigten sich ver.di, die zugleich stellvertretend für GdP, GEW und IG BAU verhandelt, sowie dbb Beamtenbund und Tari- funion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) unter Vorsitz von Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) auf einen Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Das Ergebnis: eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, die bis März 2022 ausgezahlt wird, sowie eine Erhöhung der Ta- bellenentgelte um 2,8 Prozent zum 01.12.2022. Zudem werden Zula- gen im Gesundheitswesen zum 01.01.2022 angehoben. Der Tarifab- schluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten, die am 1. Oktober 2021 beginnt. Das Tarifergebnis gilt für 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte in den Ländern (außer Hessen). Es ist aber auch bedeutend für die 1,2 Millionen Beamt:innen und Richter:innen der Länder und knapp 176.000 Beamt:innen in den Kommunen sowie für die Versorgungs- empfänger:innen. Für sie fordern der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses sowie eine Lösung für die Versorgungs emp fän- ger:innen, die die Corona-Sonderzahlung nach jetzigem Stand nicht erhalten werden. Wie es um die Besoldung der Beamt:innen vor den bevorstehenden Besoldungsrunden in den Ländern bestellt ist, zeigen wir im DGB Besoldungsreport 2021.

BESOLDUNGSLÜCKE BESTEHT FORT

Der Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ ist elementar für die Teilhabe der Beamt:innen an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung.

Beamt:innen können keine Verhandlungen über ihre Besoldung füh- ren und nicht mit Streiks drohen. Deshalb ist das Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ so wichtig. Es ist auch wichtig für eine einheitliche Bezah- lung. Das zeigt der DGB Besoldungsreport, der die Jahresbruttobesol- dung in 2021 beispielhaft für drei Besoldungsgruppen berechnet hat.

Noch immer werden Beamt:innen in Deutschland trotz gleicher Tätig- keit unterschiedlich besoldet. Zwar wird die Kluft kleiner, sie ist aber weiterhin unübersehbar. So fällt die jährliche Besoldung eines rhein- land-pfälzischen Studienrats (Eingangsstufe A 13) 2021 gut 9.500 Euro geringer aus als die seiner Kollegin in Bayern. Und eine saarlän- dische Steuerinspektorin (Eingangsstufe A 9) muss sich mit fast 3.500 Euro jährlich weniger zufrieden geben, als ihr Kollege in Bayern.

Ausgangspunkt für die Unterschiede bei der Besoldung ist die Födera- lismusreform I im Jahr 2006, seit der die Gesetzgebungskompetenz für viele Bereiche des Beamtenrechts für die Landesbeamt:innen bei den Ländern liegt. Zurückliegende Sparrunden in den Ländern führten zu einem Auseinanderdriften der Besoldung. Das bedeutet, dass die

TITEL

DAS TARIFERGEBNIS STEHT

WIE GEHT ES MIT DER

BESOLDUNG

WEITER?

(5)

magazin für beamtinnen und beamte 5 Besoldungsanpassungen, die sich an die Tarifrunde für die Tarifbeschäf-

tigten im öffentlichen Dienst des Bundes bzw. der Länder anschließen, an unterschiedlichen Besoldungshöhen anknüpfen. Die ungleiche Be- zahlung setzt sich ohne Aufholmaßnahmen der Schlusslichter fort.

UNTERSCHIEDLICHES LEISTUNGS NIVEAU INFOLGE DER BESOLDUNGSUNTERSCHIEDE?

Mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle kommt im diesjährigen Report der ehe- malige Präsident des Bundesverfassungsgerichts zu Wort, der als Vor- sitzender des Zweiten Senats an wegweisenden Entscheidungen zur amtsangemessenen Besoldung von Beamt:innen beteiligt war. Auch ihn treiben die großen Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern um. „Sie werden mittelfristig zu einem unterschiedlichen Leistungsni- veau innerhalb der Verwaltung und der Justiz führen. Die guten Leute gehen dahin, wo am meisten bezahlt wird“, so Voßkuhle.

BESOLDUNGSPOLITIK IM REPARATURMODUS

Die Besoldungslücke schrumpft in kleinen Schritten. Zurückzuführen ist das darauf, dass Länder gezielt in ihre Besoldungstabellen eingrei- fen. Schleswig-Holstein hob zum 1. Januar zusätzlich zur regulären Anpassung in der Besoldungsordnung A sowie in den Besoldungsgrup- pen R 1 und R 2 die Grundgehaltssätze in der jeweils ersten Stufe um 3,0 Prozent, die Grundgehaltssätze der jeweils zweiten Stufe um 2,0 Prozent und die Grundgehaltssätze der jeweils dritten Stufe um 1,0 Prozent an. Berlin setzte mit einer Besoldungserhöhung um 2,5 Pro- zent zum 1. Januar – statt wie die Mehrzahl der anderen Länder um 1,4 Prozent – seine Aufholjagd fort. Und dann ist da noch die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemesse- nen Alimentation, die zweifellos erhebliche Bewegung in die Besol- dungspolitik von Bund und Ländern bringt. Berlin strich die Besol-

dungsgruppe A 4, auch Sachsen hat das vor. Thüringen strich in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 jeweils die Erfahrungsstufe 1. Zudem haben einige Länder den Familienzuschlag ab dem dritten Kind deut- lich angehoben, manche auch für das erste und zweite Kind. Schles- wig-Holstein und Sachsen wollen zudem die Beihilfebemessungssätze für Angehörige anheben.

VERFASSUNGSGEMÄSSE ALIMENTATION:

QUO VADIS?

Die unterschiedlichen Vorgehensweisen führen zu einer bislang unbe- kannten Maßnahmenvielfalt in der bundesweiten Besoldungspolitik und es stellt sich die Frage, nach dem „richtigen“ Weg. Wie kann eine verfassungsgemäße Alimentation sicher gestellt werden, ohne dass Beamt:innen eine solche immer wieder einklagen müssen? Für DGB- Vize Elke Hannack ist die seit 2015 ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation ein Armutszeugnis für die Besoldungspolitik der Gesetzgeber: „Das Bun- desverfassungsgericht ist inzwischen eine Art Ersatzbesoldungsgesetz- geber. Wenn die Unzulänglichkeiten nicht beseitigt werden, sind weite- re Verfahren beim Verfassungsgericht absehbar. Die notwendigen Re- paraturmaßnahmen kosten Geld und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die öffentlichen Kassen ohnehin durch Corona stark belastet sind. Den- noch darf es jetzt kein Rollback und erneut ungerechtfertigte Sparrun- den auf Kosten der Beamtinnen und Beamten geben.“ Zahlreiche Länder wollen die neueren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Anschluss an die Tarifverhandlungen mit den anstehenden Besol- dungsanpassungsgesetzen umsetzen. Der DGB und seine Mitglieds- gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden darauf achten, dass dies nicht auf Kosten der Übertragung des Tarifergebnisses geschieht.

Der DGB Besoldungsreport 2021 als Download unter www.dgb.de/-/0We

TITEL

A 9-JAHRESBRUTTOBESOLDUNG 2021 (EINGANGSSTUFE), IN EURO*

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Bund Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland

Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

* Summe aus jährlichem Grundgehalt Eingangsstufe, allgemeiner Stellenzulage/Strukturzulage, Sonderzah- lung; eigene Berechnungen DGB BVV, Abt. OEB. Stand: Juni 2021. Quelle: DGB I CC BY-ND 4.0

35.488

37.364 34.984

34.568 34.852

35.210 35.581 34.948 34.483 34.278

34.840 35.296 33.927

34.789 34.850

35.796 34.687

A 13-JAHRESBRUTTOBESOLDUNG 2021 (EINGANGSSTUFE), IN EURO*

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Bund Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

* Summe aus jährlichem Grundgehalt Eingangsstufe, allgemeiner Stellenzulage/Strukturzulage, Sonderzah- lung; eigene Berechnungen DGB BVV, Abt. OEB. Stand: Juni 2021. Quelle: DGB I CC BY-ND 4.0

56.263

59.992 52.402

52.397 53.844

53.973 53.469 52.970 50.976

52.168 54.765 50.489

51.087 50.850

52.553 53.091 52.407

(6)

Klinik Königstein

Die Klinik Königstein der KVB ist eine Fachklinik für Anschluß- heilbehandlung und Rehabilitation für Herz- und Gefäßkrank- heiten, Bluthochdruck, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas und Orthopädie. Die Klinik Königstein der KVB hat sich seit ihrem Bestehen im Jahre 1928 von einer Heilanstalt für Lungenerkrankungen zu

einem modernen medizini- schen und therapeutischen Zentrum mit überregionaler Bedeutung entwickelt.

www.kvb-klinik.de

Psychosomatische Privatklinik in Bad Grönenbach Die Akutklinik für Privatpatienten und Selbstzahler bietet Menschen mit psychischen Krisen und Erkrankungen eine um- fassende ärztliche und psychotherapeutische Behandlung zur Krisenintervention und für tiefer gehende psychotherapeuti- sche Prozesse an. Die Klinik bietet sowohl für eine kurzfristige Stabilisierung als auch für

die psychotherapeutische Behandlung von lang- wierigen und komplexen Schwierigkeiten die richtige Therapie.

www.psychosomatische-

privatklinik.eu

MARKETING ÖFFENTLICHER DIENST – UNSERE EMPFEHLUNG

Interesse an dieser attraktiven Werbeform? Gerne können Sie uns eine Mail schreiben: kontakt@marketing-oeffentlicher-dienst.de

Anz_1_3_quer.indd 6-7

Anz_1_3_quer.indd 6-7 15.02.21 12:1115.02.21 12:11

KOMMENTAR

Foto: Christian Kuhlmann

„Besoldung folgt Tarif“

Die Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes stellen sich ganz in den Dienst der Gesellschaft.

Dabei riskieren sie nicht selten ihre eigene Gesundheit oder gar ihr eigenes Leben, damit wir ein Leben in Freiheit sowie Sicherheit führen können. Die- ser Einsatz ist insbesondere während der ersten und zwei- ten Phase des bundesweiten Lockdowns zur Eindämmung der Pandemie in das bundes- weite Bewusstsein vieler Men- schen gerückt. Wir haben alle noch die Bilder vor Augen und den Applaus in den Ohren, als die Kolleg:innen in den Kran- kenhäusern, bei den Rettungsdiensten, der Polizei, den Feuerwehren, den Gesundheitsämtern und vielen anderen Dienststellen des Landes rund um die Uhr um jedes Menschenleben gekämpft haben. Unterdessen über- schattete zusätzlich eine Flutkatastrophe von historischem Ausmaß das ganze Land. Viele Menschen in Rheinland-Pfalz verloren binnen von Se- kunden alles. Auch in diesen Momenten standen und stehen die Einsatz-

kräfte mit ihrem unermüdlichen Einsatz rund um die Uhr unter widrigsten Bedingungen an der Seite der Betroffenen. Und jetzt?

Es ist gut, dass das Land auf Druck des Deutschen Gewerkschaftsbundes das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamt:innen in Rhein- land-Pfalz übertragen wird. Darüber hinaus haben wir mit einem Schreiben den saarländischen Minis- terpräsidenten Tobias Hans (CDU) bereits aufgefor- dert, das Tarifergebnis ebenfalls auf den Beamten- bereich des Saarlandes zu übertragen.

Die rheinland-pfälzischen Ampelparteien betonen im Koalitionsvertrag, das Land als modernen und at- traktiven Arbeitgeber aufstellen zu wollen. Daran werden wir die Landesregierung künftig auch weiter messen. Für die bevorstehende Landtagswahl im Saarland wird der DGB seine Forderungen für eine zukunftssichere Landesverwaltung formulieren, da- mit der öffentliche Dienst mit guten Arbeitsbedin- gungen als gutes Vor-

bild vorangehen kann und die Handlungsfä- higkeit des Staates si- cherstellt.

SUSANNE WINGERTSZAHN

Bezirksvorsitzende des DGB Bezirkes Rheinland-Pfalz / Saarland

ALS GUTES

VORBILD

VORANGEHEN

(7)

magazin für beamtinnen und beamte 7 Klinik Königstein

Die Klinik Königstein der KVB ist eine Fachklinik für Anschluß- heilbehandlung und Rehabilitation für Herz- und Gefäßkrank- heiten, Bluthochdruck, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas und Orthopädie. Die Klinik Königstein der KVB hat sich seit ihrem Bestehen im Jahre 1928 von einer Heilanstalt für Lungenerkrankungen zu

einem modernen medizini- schen und therapeutischen Zentrum mit überregionaler Bedeutung entwickelt.

www.kvb-klinik.de

Psychosomatische Privatklinik in Bad Grönenbach Die Akutklinik für Privatpatienten und Selbstzahler bietet Menschen mit psychischen Krisen und Erkrankungen eine um- fassende ärztliche und psychotherapeutische Behandlung zur Krisenintervention und für tiefer gehende psychotherapeuti- sche Prozesse an. Die Klinik bietet sowohl für eine kurzfristige Stabilisierung als auch für

die psychotherapeutische Behandlung von lang- wierigen und komplexen Schwierigkeiten die richtige Therapie.

www.psychosomatische-

privatklinik.eu

MARKETING ÖFFENTLICHER DIENST – UNSERE EMPFEHLUNG

Interesse an dieser attraktiven Werbeform? Gerne können Sie uns eine Mail schreiben: kontakt@marketing-oeffentlicher-dienst.de

Anz_1_3_quer.indd 6-7

Anz_1_3_quer.indd 6-7 15.02.21 12:1115.02.21 12:11

INTERVIEW

Am 28. November gab es in den Tarifverhandlungen eine Eini- gung. ver.di führte die Verhandlungsgruppe seitens der Ge- werkschaften an. Was wurde für die Beschäftigten erreicht?

Die Ausgangssituation war denkbar schwierig. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wollte nur verhandeln, wenn wir Verschlechte- rungen bei der Eingruppierung akzeptieren. Diesen Angriff konnten wir abwehren, weil landauf, landab Beschäftigte in Aktionen und Warnstreiks deutlich gemacht haben, dass sie bereit sind, für ihre In- teressen einzustehen. Nach schwierigen Verhandlungen konnten wir in der Nacht zum 29. November ein hart erkämpftes Ergebnis erzielen:

Ab 01.12.2022 werden die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent erhöht.

Durchsetzen konnten wir außerdem eine Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, die Anfang des Jahres 2022 für ALLE Beschäftigten der Länder ausgezahlt wird, nicht nur bestimmte Beschäftigungsgruppen.

Die Sonderzahlung ist coronabedingt steuer- und abgabenfrei. Sie hat eine stark soziale Komponente, weil sie insbesondere in den niedrigen Einkommensbereichen spürbar ist. Gegenüber der Tabellenerhöhung stellt die Sonderzahlung bis zum 01.12.2022 außerdem einen echten Mehrwert dar! Um den Nettowert der Sonderzahlung zu erreichen, müsste zum Vergleich, die Vergütung in der EG 6 Stufe 6 um 5,1 Pro- zent erhöht werden.

Wie stark haben die Corona-Pandemie und zum anderen die vergleichsweise hohe Inflationsrate, die wir seit diesem Som- mer erleben, die Tarifverhandlungen geprägt?

Bei jeder Tarifforderung spielt auch die gesamtwirtschaftliche Entwick- lung, zu der auch die Inflation gehört, eine wesentliche Rolle, denn na- türlich sollen unsere Mitglieder am Ende des Tages tatsächlich mehr Geld im Portmonee haben und dieses Plus soll auch während der Ta- rifvertragslaufzeit nicht von steigenden Preisen aufgefressen werden.

Die Inflation wird in diesem Jahr im Durchschnitt voraussichtlich drei Prozent betragen. Zu Beginn des Jahres war sie niedrig, ab dem Som- mer ist sie gestiegen, was an steigenden Energiepreisen liegt, die sich aus dem Anspringen der Konjunktur nach der Pandemie ergeben. Auch der wegen Corona gesenkte Mehrwertsteuersatz treibt die Inflation.

Beide Effekte sind nicht nachhaltig, sodass wir davon ausgehen, dass

die Preise in den kommenden Jahren wieder sinken werden. Führende Wirtschaftsinstitute prognostizieren in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für 2022 2,5 Prozent und für 2023 1,7 Prozent.

Die Lohnerhöhung aus dem Tarifergebnis von 2019 um 1,4 Prozent zu Beginn dieses Jahres und die Erhöhung um 2,8 Prozent zum 01.12.2022 in Kombination mit der steuerfreien Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro gleichen die Inflation für die Kolleg:innen der Länder aus. Weil sie steuer- und sozialversicherungsfrei ist, geht der volle Betrag aufs Konto, was grade jetzt, wo Strom- und Gaspreise drastisch steigen, hilfreich ist.

Beamt:innen dürfen bekanntlich nicht streiken. Ihnen stehen aber alle Möglichkeiten offen, sich unterhalb der Warnstreik- schwelle an Aktionen zu beteiligen. Mit welchen Aktionen wurden Beamt:innen in die Tarifrunde einbezogen und hat das aus deiner Sicht gut geklappt?

Das Grundrecht auf gewerkschaftliche Betätigung, Demonstrations- freiheit und auf freie Meinungsäußerung steht allen Beamt:innen zu.

Sie dürfen an Kundgebungen, Demonstrationen und betrieblichen Ak- tionen in der Tarif- und Besoldungsrunde außerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit teilnehmen. Auf gewerkschaftlichen Veranstaltungen ist das Tragen von Dienstkleidung grundsätzlich zulässig.

Unsere verbeamteten ver.di-Kolleg:innen haben sich unter diesen Be- dingungen sichtbar und bundesweit in der Länderrunde engagiert, beispielsweise die Kolleg:innen der Fachgruppe Feuerwehr Niedersa- chen/Bremen, die in Uniform und teilweise sogar mit Einsatzfahrzeu- gen an Kundgebungen teilnahmen. Ebenso die Beamt:innen aus dem Justizbereich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die mit den ver.di-Forderungen vor ihre Landesministerien zogen. Kolleg:innen aus der Steuerverwaltung Bayern haben in Potsdam bei den Tarifverhand- lungen mitdemonstriert. Fest steht: Wir sind nur gemeinsam stark. Ta- rifbeschäftigte und Beamt:innen müssen solidarisch und in möglichst großer Zahl für ihre Forderungen eintreten. Nur dann haben wir Erfolg!

In der Tarif- und Besoldungsrunde 2021 für die Beschäftigten der Länder konnte in der dritten Verhandlungsrunde ein Ergebnis zwischen den Verhandlungspartnern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften erzielt werden. Mit der stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft ver.di, Christine Behle, sprachen wir über das Ergebnis und dessen Einordnung.

„Wir sind nur gemeinsam stark.“

CHRISTINE BEHLE

Stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di

(8)

Sie arbeiten für Menschen.

Wir kümmern uns um Sie.

Als Selbsthilfeeinrichtung für den Öffent­

lichen Dienst erhalten Sie von uns stets die passende Versicherung und Vorsorge, besonders günstige Beiträge und einen herausragenden Service.

Holen Sie Ihr Angebot bei:

stefan.schuhmann@nuernberger.de Telefon 0911 531-1583

www.nuernberger.de

Einfach passend für den

Öffent lichen Dienst

68956_Anzeige_Image ÖD_105x297_210204.indd 1

68956_Anzeige_Image ÖD_105x297_210204.indd 1 04.02.21 17:2404.02.21 17:24

MELDUNGEN

BUND

CORONA: SONDERURLAUB FÜR KINDERBETREUUNG UND PFLEGE

Bundesbeamt:innen, die coronabedingt wegen geschlossener Be treuungseinrichtungen ihre Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen, können dafür auch weiterhin unter Bezugnah- me auf § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) Sonderurlaub erhalten. Zwar hat der Deutsche Bundestag die Aufhebung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen, an die die Freistellungsregelung im IfSG bisher geknüpft war. Bis März 2022 gibt es jedoch eine Übergangsregelung. Beamt:innen des Bundes kann also – sofern keine dienstlichen Gründe entgegen- stehen – bis zum 19.03.2022 zum Zwecke der Kinderbetreuung im Falle einer Fünf-Tage-Woche Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge von bis zu 34 Arbeitstagen gewährt werden. Allein- erziehenden Sorgeberechtigten kann zum Zwecke der Kinderbe- treuung im gleichen Zeitraum Sonderurlaub von bis zu 67 Ar- beitstagen gewährt werden. Außerdem enthält das IfSG für Ar- beitnehmer:innen neue Regelungen zum Kinderkrankengeld und zum akuten Pflegebedarf, die Anfang Januar in Kraft treten. Für Bundesbeamt:innen wird eine Anpassung der Sonderurlaubsver- ordnung vorbereitet, zu der das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Kürze informieren will.

Näheres unter www.dgb.de/-/xTP

BUNDESTAGSWAHL 2021

EIN KOALITIONSVERTRAG MIT STÄRKEN UND SCHWÄCHEN

Der DGB begrüßt das Zustandekommen der sog. Ampel-Koali- tion und erkennt Stärken wie auch Schwächen im vorgelegten Koalitionsvertrag. Bezogen auf den öffentlichen Dienst lässt die- ser jedoch nicht viele Rückschlüsse darauf zu, was die Regierung in den nächsten vier Jahren plant. Die konkretesten Aussagen betreffen die Streichung der Option der Haushaltsbefristung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Ebenso auf der Agenda stehen Verbesserungen des Altersgeldes, des Diversity Manage- ments sowie die Öffnung des gehobenen und höheren Dienstes für Personen mit Berufserfahrung. Unklar ist, was sich SPD, Bünd- nis 90 / Die Grünen und FDP hier genau vorstellen. Auch wolle man die Verwaltung agiler und digitaler machen, um das Leben der Bür er:innen zu verbessern, die Wirtschaft zu entlasten und Krisen besser zu begegnen. Dazu soll die Verwaltung digitalisiert und modernisiert werden. Führungskräfte sollen stärker in die Pflicht genommen sowie der Personalaustausch und die Rotati- on zwischen verschiedenen Behörden, zwischen Bund und Län-

(9)

magazin für beamtinnen und beamte 9

MELDUNGEN

dern sowie zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft vereinfacht werden. Offen bleibt, wie die drei Koalitionäre die Beschäftigten in die Prozesse einbinden wollen.

BADEN-WÜRTTEMBERG

DGB BEGRÜSST 4-SÄULEN-MODELL ZUR AMTSANGEMESSENEN ALIMENTATION

Das Land Baden-Württemberg plant mit einem 4-Säulen-Modell, die durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 aufgeworfenen Fragen zur amtsangemessenen Alimentation zu lösen. „Der DGB Baden-Württemberg begrüßt die Bemühungen des Finanzministeriums, da diese die mittleren Besoldungsgruppen besonders in den Fokus nehmen“, bewertet Dominik Gaugler, Ab- teilungsleiter für den Öffentlichen Dienst und Beamtenpolitik beim DGB Baden-Württemberg, den Vorstoß des Finanzministeriums. Die Entwicklung bei der amtsangemessenen Alimentation bestätigt die Haltung des DGB Baden-Württemberg, dass Sonderopfer zu Lasten der Beamt:innen zu keiner Zeit der richtige Weg sind. Die allgemei- ne Einkommensentwicklung müsse auch bei der Bemessung der Be- amtenbesoldung berücksichtigt werden. Folgerichtig lehne der DGB Baden-Württemberg die bereits im Vorfeld etwaiger Gespräche zur Besoldungsanpassung angedachte verzögerte Übertragung des Ta- rifergebnisses auf die Landes- und Kommunal beamt:innen als eine Art Kompensation für die erforderliche Sicherstellung der amtsange- messenen Alimentation gänzlich ab.

Weitere Infos zum angedachten 4 Säulen Modell:

www.bw.dgb.de/oeffentlicher-dienst-beamtenpolitik

BAYERN

DGB BEGRÜSST ÜBERTRAGUNG DES TARIFABSCHLUSSES AUF BEAMT:INNEN

Der bayrische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) hat eine zeit- und systemgerechte Übernahme des kürzlich erzielten Ta- rifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die Landesbeam- tenbesoldung angekündigt, wie der DGB Bayern mitteilte. Aus Sicht des gewerkschaftlichen Dachverbands ist die Übertragung des Tarif- abschlusses auf den Beamtenbereich nicht nur in Bayern ein wichti- ges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung. Dass die Arbeit der Beamt:innen im Freistaat angemessen entlohnt wird und die Staatsregierung im Vergleich zu anderen Ländern seit Jahren mit gu- tem Beispiel voran gehe, begrüßt die kommissarische Vorsitzende des DGB Bayern, Verena Di Pasquale. Wie auch der aktuelle DGB Be- soldungsreport ausweise, behalte Bayern damit die Spitzenposition was die Höhe der Besoldung seiner Beamt:innen betrifft.

BERLIN

FORDERUNGSPAPIER AN DIE NEUE LANDESREGIERUNG GESTELLT

In der Ausgabe 11/21 des Gewerkschaftsmagazins DP stellte die GdP Berlin erste Inhalte ihres Forderungspapieres vor. Mit ihm macht die Gewerkschaft noch einmal deutlich, vor welchen personellen Heraus- forderungen man bei der Berliner Polizei, der Feuerwehr, den Ord- nungsämtern, beim Justizvollzug und dem öffentlichen Dienst im All- gemeinen stehe. Als notwendig und „zeitnah umsetzbar“ beschreibt die GdP daraus schlussfolgernd u. a.

die Forderung nach einer umfassen- den Aufgabenkritik sowie die politi- sche Aufgabendefinition zur Ermitt- lung des Personalbedarfs im gesam- ten öffentlichen Dienst in Berlin. Zu den weiteren Forderungen der Ge-

werkschaft an die neue Landesregierung zählen die Erweiterung der Fortbildungsangebote, die Schaffung von Karriereperspektiven für Tarifbeschäftigte und Be amt:innen, die Erhöhung der Ausbildungs- kapazitäten bei der Polizei, der Feuerwehr und der Verwaltung.

Sämtliche Forderungen, mit denen die GdP beabsichtigt, an den neuen Berliner Senat heranzutreten, finden Sie im Internet.

www.gdp.de/Berlin ePolitische Forderungen 2021–2026

BRANDENBURG

STELLENABBAU BEI POLIZEI FÜHRT ZU FRUST

Über die letzten zehn Jahre wurden im Land Brandenburg 750 Stel- len bei der Polizei abgebaut. Diese Zahl geht aus einen Beitrag des

NOTWENDIG UND ZEITNAH UMSETZBAR

Foto: istockphoto/pagadesign

(10)

MELDUNGEN

magazin für beamtinnen und beamte 10

rbb hervor, der Anfang November veröffentlicht wurde. Grund für den Stellenabbau sei die im Jahr 2011 beschlossene Polizeireform.

Gerechnet wurde vom damaligen Innenminister Brandenburgs, Rai- ner Speer (SPD), mit einem Kriminalitäts- und Bevölkerungsrückgang im Land. Doch da in anderen Bereichen Polizeieinsätze wiederum stärker als prognostiziert zugenommen hätten (rassistische, flücht- lingsfeindliche Demonstrationen, Terrorgefahr, Grenzkriminalität), steuerte die Politik nach wenigen Jahre wieder um. Die jetzige Lan- desregierung wolle künftig 8.500

Polizeibeamt:innen beschäftigen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2011 wa- ren es noch 8.900. Die GdP sieht Schwierigkeiten, die offenen Stel- len auch wirklich zu besetzen.

„Der Markt ist ausgefegt, Fachkräftemangel überall“, kommentierte deren stellvertretender Vorsitzender Jörg Göhring die Lage.

BREMEN

BREMER STRASSENBAHN AG UNTERSTÜTZT DGB-KAMPAGNE

Wie bereits in vielen anderen Städten wird nun auch in Bremen die DGB-Initiative Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch Dank eines Fahr- zeugs des öffentlichen Personennahverkehrs, hier ein Gelenkbus der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), in der Stadt sichtbar. Das dafür ei- gens entwickelte und an die DGB-Initiative angelehnte Motiv zeigt

fünf Bremische Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Dienstklei- dung auf dem Bremer Marktplatz. Mit dem Motiv wurde nicht nur der Gelenkbus versehen. Über den Zeitraum von zwei Jahren sollen damit auch Monitore in anderen Bussen und Bahnen bespielt wer-

den. Annette Düring, DGB-Vorsitzende in Bremen, betonte bei der Vorstellung der Aktion, dass immer öfter auch Beschäftigte wie Feu- erwehrleute, BSAG-Mitarbeitende oder Pflegekräfte des öffentli- chen Dienstes Opfer von verbalen oder körperlichen Attacken, wer- den. Sie machte deutlich, dass der DGB mehr Respekt gegenüber al- len Menschen, die im Dienste der Gesellschaft tätig sind, fordert.

HAMBURG

DGB: BESOLDUNG JETZT VERFASSUNGS FEST MACHEN

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) verkündete noch am Tag der Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Er- gebnisses auf die Beamt:innen. Tanja Chawla, Hamburgs DGB-Vor- sitzende, begrüßte diese Ankündigung umgehend und hob hervor:

„Die Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig ein handlungsfä- higer öffentlicher Dienst ist. Deswegen muss auch die Arbeit der Beamt:innen fair und verfassungskonform besoldet werden.“ Damit greift sie eine laufende komplexe Auseinandersetzung zwischen der Landesregierung und den Beamt:innen auf. Ausgangspunkt hierfür ist das Gesetz über die jährliche Sonderzahlung und die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012. Zum einen stehen hierzu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus. Zum anderen liegen dem Personalamt über 11.000 Widersprüche gegen die Be- soldung vor. Die Betroffenen werden durch den Rechtsschutz von DGB und Gewerkschaften begleitet. Chawla mahnt zeitnah weitere Maßnahmen zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Be- soldung an. „Der Senat sollte den bestehenden Konflikt zwischen Senat und Gewerkschaften um eine amtsangemessene Alimentati- on für die Zukunft beenden. Das nun anstehende Gesetzgebungs- verfahren bietet hierzu die Möglichkeit.“

HESSEN

BESOLDUNG VERFASSUNGSWIDRIG ZU NIEDRIG

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Verfahren am 30.

November festgestellt, dass die Beamtenbesoldung in den Jahren 2013 bis 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen hat. In den einzelnen Jahren wird bis zur Besoldungs- gruppe A 9, teilweise auch bis zur Besoldungsgruppe A 10 der not- wendige Mindestabstand zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht eingehalten, heißt es in der Entscheidung. Von diesem Defizit der A-Besoldung werde auch die Professorenbesoldung erfasst, da sich diese an der A-Besoldung orientiert. Da der Verwaltungsge- richtshof die Verfassungswidrigkeit nicht selbst abschließend fest- stellen kann, hat er dem Bundesverfassungsgericht ein die Besol-

Foto: DGB Bremen

DER MARKT

IST AUSGEFEGT

(11)

MELDUNGEN

magazin für beamtinnen und beamte 11 dung nach Besoldungsgruppe A 6 betreffendes sowie ein die Profes-

sorenbesoldung nach Besoldungsgruppe W 2 betreffendes Verfahren zur Entscheidung vorgelegt. Karlsruhe muss sich nun damit befas- sen, ob die jeweilige Besoldung im Zeitraum 1. Juli 2016 bis ein- schließlich 2020 (Besoldung nach A 6) und im Zeitraum von 2013 bis 2020 (Besoldung nach W 2) verfassungsgemäß gewesen ist. Der DGB Hessen sieht sich in seiner Forderung bestätigt, die Landesbe- soldung endlich verfassungskonform auszugestalten.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

KOALITIONSVERTRAG MIT VIELEN WICHTIGEN PUNKTEN

Der DGB Nord begrüßt den zwischen SPD und Linke vereinbarten Koalitionsvertrag und gratulierte Manuela Schwesig zur Wiederwahl als Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Das Regie- rungsprogramm beinhalte in weiten Teilen den vom DGB Nord gefor- derten Aufschlag bei den Themen Transformation und Industriepo- litik. „Mit der Koaliti-

onsvereinbarung ist es gelungen, Modernisie- rung und Gerechtigkeit miteinander zu verbin- den“, so Ingo Schlüter,

stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord. Daneben sei ausdrück- lich die Ankündigung der Regierungskoalition, den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Besoldung und Versor- gung der Beamt:innen in Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen, zu begrüßen. Auch die geplante Einführung der pauschalen Beihilfe, mit der neuen Beamt:innen eine erleichterte Wahlmöglichkeit zwi- schen gesetzlicher und privater Krankenversicherung geboten wird, sei lobenswert. Damit wird die Attraktivität des öffentlichen Diens- tes in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt, so Schlüter.

NIEDERSACHSEN

FINANZIELLE SPIELRÄUME FÜR PERSONAL NUTZEN

Die finanziellen Spielräume für die niedersächsische Landesregierung fallen mit der Mitte November vom Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) vorgelegten Steuerschätzung zukünftig wieder größer aus.

Das Land könne demnach mit deutlich mehr Steuereinnahmen rech- nen, hieß es seitens des Ministeriums. Angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen fordert der DGB Niedersachsen von der Landesre- gierung, auf eine proaktive, mutige und wachstumsorientierte Poli- tik zu setzen. Die Landesregierung müsse die wirtschaftliche Ent- wicklung selbst durch eine zukunftsgewandte Politik unterstützen und dafür müsse sie auch Geld in die Hand nehmen, fordert Dr.

Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen. Die Pläne des Finanzministers, schnellstmöglich zur schwarzen Null zurück- kehren zu wollen, kritisiert der Vorsitzende des DGB Niedersachsen:

„Es nützt nichts, vor dem Investitionsstau die Augen zu verschlie- ßen. Wir müssen jetzt mit Investitionen in Klimaschutz, Bildung,

Wohnungsbau und in die Digitalisierung die Zukunft gestalten.“ Zu- dem forderte er, die finanziellen Spielräume auch für mehr Personal im öffentlichen Dienst zu nutzen.

NORDRHEIN-WESTFALEN

VERFASSUNGSKONFORMITÄT DER GRUNDBESOLDUNG OFFEN

Dass die Besoldung im Land Berlin zwischen den Jahren 2009 und 2015 zu gering bemessen und auch die Besoldung kinderreicher Beamt:innen in Nordrhein-Westfalen nicht verfassungskonform aus- fiel, hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr fest- gestellt. Daraufhin wurden in Nordrhein-Westfalen in einem ersten Schritt die Familienzuschläge für kinderreiche Beamt:innen auf ein verfassungsgemäßes Niveau angehoben. Nach wie vor steht in Nordrhein-Westfalen aber die Frage nach der Wahrung des Ab- standsgebots und im Ergebnis die Rechtmäßigkeit der Grundbesol- dung im Raum, konstatiert die GdP NRW. Sie empfiehlt daher allen Beamt:innen bis zum 31. Dezember Widerspruch einzulegen, um evtl. bestehende Ansprüche für das Jahr 2021 zu sichern. Ähnlich sieht es ver.di, die ebenfalls ihre Mitglieder aufruft. Die Gewerkschaf- ten haben auf ihren Internetseiten ein entsprechendes Widerspruchs- muster zur Verfügung gestellt.

www.gdp.de/nrw

www.bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte

MODERNISIERUNG

UND GERECHTIGKEIT

Foto:

istockphoto/nespix

(12)

MELDUNGEN

magazin für beamtinnen und beamte 12

Rheinland-Pfalz

TARIFERGEBNIS AUF

BEAMTENBEREICH ÜBERTRAGEN

Wie im Titel dieser BM-Ausgabe beschrieben, konnten sich die Ge- werkschaften nach schwierigen Verhandlungen mit der Tarifgemein- schaft der Länder (TdL) am 29. November auf ein Verhandlungser- gebnis einigen. Bereits einen Tag nach der Bekanntgabe dessen, teilte das rheinland-pfälzische Finanzministerium mit, das Tarifer- gebnis „zeitgleich und systemgerecht“ auf den Beamtenbereich – also auf die rund 70.000 unmittelbaren Landesbeamt:innen und Rich ter:innen – übertragen zu wollen. Die knapp 52.000 Versor- gungs empfänger:innen des Landes sollen gleichfalls von der Linear- steigerung zum 01.12.2022 profitieren. Rund 92 Millionen Euro Kosten brächte die Übertragung des Tarifergebnisses im Jahr 2022 mit entsprechender Fortwirkung der Linearsteigerung für die Folge- jahre mit sich. Dies sei eine große und bewusste Kraftanstrengung für den Landeshaushalt, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). Rheinland-Pfalz werde damit auch bei der Besoldung der Be- amt:innen konkurrenzfähige Bedingungen bieten und die Zukunfts- fähigkeit des öffentlichen Dienstes sichern, unterstrich Ahnen.

SAARLAND

UNTERSCHRIFTENAKTION AN

SAARLÄNDISCHEN GRUNDSCHULEN

Zum Auftakt der GEW-Aktionstage, die im November stattfanden und die die GEW-Kampagne JA13 auch im Saarland noch einmal ei- nen ordentlichen Schritt nach vorn bringen sollten, hat die GEW- Landesvorsitzende Birgit Jenni eine Schule in Friedrichsthal besucht, um dort Unterschriften zu sammeln. Ziel dieser Aktion sei es gewe- sen, der Forderung der Bildungsgewerkschaft nach einer Höher- gruppierung der Grundschullehrer:innen und vieler Kolleg:innen an weiterführenden Schulen Nachdruck zu verleihen. Zumal die finan-

zielle Gleichstellung der Grundschullehrkräfte und der Lehrkräfte in der Sekundarstufe I mit den anderen voll ausgebildeten Lehrer:innen in einigen Bundesländern bereits erfolgt ist, so in Mecklenburg-Vor- pommern, Brandenburg und sechs weiteren. Hier werden alle verbe- amteten Lehrer:innen zum Berufseinstieg nach der Besoldungsgrup- pe A13 und alle angestellten Lehrkräfte nach der Entgeltgruppe E13 bezahlt. Die GEW strebt diese Eingruppierungen auch für das kleins- te Flächenland an.

SACHSEN

POLIZEI SACHSEN: AUSBILDUNGS- STANDORTE VOR DEM AUS?

714 lautet die Summe der Zahl derer, die Mitte November als Aus- zubildende und Studierende bei der Polizei im Freistaat Sachsen ver- eidigt wurden. Dies teilte die Sächsische Staatskanzlei im November mit. Von ihnen gehörten 559 der Laufbahngruppe 1.2 (Fachrichtung Polizei) an. Sie werden an den Polizeifachschulen Schneeberg, Chem- nitz und Leipzig unterrichtet. Weitere 150 angehende Polizei kom- mis sar:innen gehörten der Laufbahngruppe 2.1 (ebenfalls Fachrich- tung Polizei) an. Sie studieren an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg, wobei das Grundstudium am Campus Bautzen am Fortbildungszentrum der Hochschule durchgeführt wer- de. Wie die GdP Sachsen kürzlich mitteilte, stünden die Ausbildungs- standorte der Polizei im Freistaat insgesamt auf dem Prüfstand.

Feststehen soll bereits nach Auskunft der Gewerkschaft, dass die Polizeifachschule Leipzig in absehbarer Zeit aufgegeben werde. Dies sieht die Gewerkschaft kritisch. Prinzipiell stehe die Schließung von Polizeiausbildungsstand-

orten in einem „krassen Widerspruch“ zur öffent- lich geäußerten Einstel- lungspolitik der Landesre- gierung. Klar sei, dass der Polizei in Sachsen Personal

zur Bewältigung ihrer Aufgaben fehle. Unklar ist aber, wo dieses bei möglichen weiteren Schließungen von Ausbildungsstandorten aus- gebildet werden solle, so die Gewerkschaft.

SACHSEN-ANHALT

LANDESHAUSHALT 2022:

MILLIARDENLÜCKE STEHT BEVOR

Der Finanzminister Michael Richter (CDU) hatte bereits im Oktober vor einem großen Finanzloch im Landeshaushalt gewarnt. Nun hat sich seine Prognose bestätigt. Denn im ersten gemeinsamen Haus- halt der neuen schwarz-rot-gelben Landesregierung klafft aktuell eine Lücke von rund 1,5 Milliarden Euro. Insgesamt solle der Lan-

KRASSER WIDER- SPRUCH ZUR EIN- STELLUNGSPOLITIK

Foto: istockphoto/Smederevac

(13)

MELDUNGEN

deshaushalt 2022 ein Volumen von rund 12,7 Milliarden Euro ha- ben. Die Anmeldungen der einzelnen Ressorts liegen in der Summe aber bei 14,2 Milliarden Euro. Um das Minus zu minimieren, sei Richter mit seinen Ministerkolleg:innen Ende November in „bilate- rale Verhandlungen“ gegangen, heißt es. Als unstrittig in der Lan- desregierung gelte aber, das trotz der unklaren Finanzlage die Zahl der Polizeibeamt:innen in den nächsten Jahren aufgestockt werden solle. Auch die Einstellung von mehr Lehrer:innen und mehr Perso- nal im Justizbereich gilt als gesetzt. Das Festhalten an der Aufsto- ckung von Personal im öffentlichen Dienst, ist aus Sicht des DGB Sachsen-Anhalt zu begrüßen. Im Januar soll im Kabinett der Haus- halt beschlossen werden, damit er im Februar in den Landtag einge- bracht werden kann.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

LANDTAG LEHNT PAUSCHALE BEIHILFE AB

Hamburg, Bremen, Thüringen, Berlin und Brandenburg haben sie bereits eingeführt, andere haben sie in ihren Koalitionsverträge fest- geschrieben – die pauschale Beihilfe. Damit erhalten Beamt:innen,

die sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, in diesen fünf Ländern vom Dienstherrn eine pauschale Beihilfe in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrages. Auf Bestreben der SPD sollte auch in Schleswig-Holstein für Beamt:innen diese Möglichkeit der Unterstützungsleistung durch den Dienstherrn im Gesetz verankert werden. Denn Beamt:innen, die sich bisher in Schleswig-Holstein alternativ zum Bezug von Beihilfeleistungen frei- willig in der GKV versichern, haben aktuell sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmerbeitrag selbst zu tragen. Doch auf Betrei- ben der CDU-Fraktion lehnte der Finanzausschuss und in der Folge auch das Plenum im September den entsprechenden Gesetzentwurf der SPD ab. Die erhoffte Wahlfreiheit für Beamt:innen bei der Kran- kenversicherung ist damit erst

einmal vom Tisch. Der stellver- tretende Vorsitzende des DGB Bezirk Nord, Ingo Schlüter, kri- tisierte die Haltung der CDU.

Mit der Ablehnung des Gesetz-

entwurfes sei eine große Chance vergeben, das Berufsbeamtentum in Schleswig-Holstein attraktiv und zukunftsfähig aufzustellen, so Schlüter.

Interesse an dieser attraktiven Werbeform? Gerne können Sie uns eine Mail schreiben: kontakt@marketing-oeffentlicher-dienst.de

MARKETING ÖFFENTLICHER DIENST – UNSERE EMPFEHLUNG

Celenus DEKIMED Die Klinik für Integrative Medizin und Naturheilver­

fahren setzt ein gezieltes, strukturiertes Gesund­

heitstraining ein.

Kirinus – Alpenpark Klinik Orthopädie, Kardiologie, Gastroenterologie, Psy­

chosomatik. Persönlicher Be handlungsplan mit indi vi dueller Therapie­

kombination.

Waldburg-Zeil-Kliniken In 12 Einrichtungen set­

zen wir uns Tag für Tag für die Gesundheit der uns anvertrauten Men­

schen ein.

Klinik am Leisberg Erschöpfungszustände, Burn­out, Depressionen, Schlafstörungen, u.a.

Kostenübernahme:

Privatversicherungen und Beihilfe.

 

www.klinik-alpenpark.de

www.dekimed.de www.wz-kliniken.de

www.leisberg-klinik.de

Anz_1_2_quer.indd 4

Anz_1_2_quer.indd 4 12.07.21 11:2112.07.21 11:21

GROSSE CHANCE

VERGEBEN

(14)

Der wahre Wert einer Gemeinschaft zeigt sich in schwierigen Zeiten.

Füreinander da sein

Die Debeka-Gruppe

Traditioneller Partner des öff entlichen Dienstes

(08 00) 8 88 00 82 00 www.debeka.de

A5_quer_4c_Herbstinsertion_Bund.indd 1

A5_quer_4c_Herbstinsertion_Bund.indd 1 02.08.2021 16:48:2202.08.2021 16:48:22

MELDUNGEN

THÜRINGEN

GESETZ ZUR VERFASSUNGSGEMÄSSEN ALIMENTATION VERKÜNDET

Am 30. November wurde das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts verkündet. Maßnahmen zur Herstellung der Verfas- sungskonformität sind die Streichung der Erfahrungsstufe 1 in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 sowie eine teils deutliche Erhöhung der kinderbezogenen Stufen des Familienzuschlags – beides mit Wirkung zum 01.01.2020. Für den zurückliegenden Zeitraum erhal- ten die Betroffenen Nachzahlungen. Zum Gesamtpaket gehören zu- dem Nachzahlungen für Kläger:innen und Widerspruchsführer:innen, deren Ansprüche bis 2008 zurückreichen können. Die Landesregie- rung hatte nach zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsge- richts zur Besoldung im Mai des vergangenen Jahres (Az. 2 BvL 4/

18, 2 BvL 6/17 u.a.) Handlungsbedarf gesehen. Foto:

istockphoto/MicroStockHub

(15)

Der wahre Wert einer Gemeinschaft zeigt sich in schwierigen Zeiten.

Füreinander da sein

Die Debeka-Gruppe

Traditioneller Partner des öff entlichen Dienstes

(08 00) 8 88 00 82 00 www.debeka.de

A5_quer_4c_Herbstinsertion_Bund.indd 1

A5_quer_4c_Herbstinsertion_Bund.indd 1 02.08.2021 16:48:2202.08.2021 16:48:22

AUS DEN GEWERKSCHAFTEN

magazin für beamtinnen und beamte 15

GEW

JA13: MIT AKTIONSTAGEN DRUCK ERHÖHT

Die finanzielle Gleichstellung der Grundschullehrkräfte und der Lehr- kräfte in der Sekundarstufe I mit den anderen voll ausgebildeten Lehrer:innen ist in acht der 16 Bundesländer geschafft. Ein Erfolg, an dem die Bildungsgewerkschaft GEW mit der seit 2016 ins Leben gerufenen Kampagne JA13 – weil gute Pädagogik es wert ist gear- beitet hat. Erklärtes Ziel der GEW ist es aber, dass alle verbeamteten Lehrer:innen zum Berufseinstieg nach der Besoldungsgruppe A 13 und alle angestellten Lehrkräfte nach der Entgeltgruppe E 13 be- zahlt werden sollen und das unabhängig von der Schulform, für die sie ausgebildet worden sind. Um den Druck auf die Bundesländer zu erhöhen, die Grundschullehrkräfte nach wie vor mit A 12 besolden – hier Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nord- rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt – hatte die GEW im November Aktionstage mit vielfältigen Aktivitäten initiiert. Da die Bezahlung von Lehrkräften in der Sekundarstufe I bundesweit ebenfalls uneinheitlich sei, setzt die GEW sich hier für die Höhergruppierung (nach A 13) ein. Welches Bundesland bereits an Grundschulen und der Sekundarstufe I Lehrkräfte nach A 13 bzw.

E 13 bezahlt, hat die GEW mittels einer interaktiven Landkarte auf ihrer Internetseite gut veranschaulicht. Dort findet sich auch eine Übersicht zum Stand in den einzelnen Bundesländern.

www.gew.de/ja13/a13-stand-der-dinge

VER.DI

TARIFEINIGUNG BEI DEN STATIONIE RUNGS - STREITKRÄFTEN ERZIELT

Nach zweitägigen harten Verhandlungen für die Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften konnten die verhandelnden Gewerk- schaften ver.di und NGG am 10. November ein Tarifergebnis erzie- len. Demnach werden alle Beschäftigten bei den Stationierungs- streitkräften ab dem 01.01.2022 ein Gehaltsplus von 2,1 Prozent erhalten. Zusätzlich wird es

eine steuerfreie Corona- Prämie von 150 Euro im Dezember (Teilzeitbeschäf- tigte anteilig) sowie zusätz- lich eine 100 Euro Corona-

Impfprämie geben. Alle vollständig geimpften Beschäftigten können diese dann bis 28.02.2022 mit einem Nachweis einfordern. Ausge- zahlt werden soll die Prämie im März. Daneben konnte ausgehan- delt werden, dass Auszubildende ab 1. November eine Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütung um 25 Euro und auch die Corona- und Impfprämien erhalten. Die Gewerkschaften ver.di und NGG konnten zudem eine kurze Laufzeit des Tarifvertrages bis 31.10.2022 durchsetzen. Damit wird der unsicheren wirtschaftli- chen Entwicklung Rechnung getragen, so die Gewerkschaften.

DGB

ADVENTSKALENDER 2021

Auch in diesem Jahr läutet der DGB-Advents- kalender die vorweihnachtliche Zeit ein. Seit 1. Dezember finden Quiz-Interessierte auf der Internetseite der Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik hinter jeder Tür eine Fra- ge zum Thema öffentlicher Dienst. Hinter zehn von ihnen verstecken sich sogar Gewinnfra- gen – wer diese richtig beantwortet, kann mit ein bisschen Glück einen von zehn Preisen gewinnen. Wir wünschen viel Spaß beim Be- antworten der Fragen und natürlich eine schöne Adventszeit.

www.dgb.de/beamte

GEHALTSPLUS

VON 2,1 PROZENT

(16)

A U T O S F Ü R

BEAMTE

// 12 Monate Vertragslaufzeit // inkl. 20.000 km Freilaufleistung // inkl. Ganzjahresreifen // inkl. KFZ-Versicherung- & Steuer // inkl. Überführungskosten // inkl. Zulassungskosten // keine Anzahlung // keine Schlussrate // 24 h Schadenaufnahme

e i n e k o m p l e t t r a t e : a l l e s d r i n , a u s s e r t a n k e n !

Angebot gilt vorbehaltlich etwaiger Änderungen und Irrtümer. Gelieferte Fahrzeuge können von der Abbildung abweichen.

5.000 Mehrkilometer gegen Aufpreis möglich. Stand: 12.11.2021.

ALLE INFOS & AUTOANGEBOTE AUF:

www.beamte.ichbindeinauto.de Bei Fragen zu unserem Konzept, Angeboten, Lieferzeiten oder

für weitere Informationen einfach anrufen und beraten lassen:

0234 - 95 128 40

#WIR FÜR DICH

FÜR MTL.

449€

VOLVO XC40

-kurzfristig verfügbar-

(17)

magazin für beamtinnen und beamte 17 Der „Deutsche Personalräte-Preis 2021“ in Gold ging an den Gesamt-

personalrat der Stadt Nürnberg. Das Gremium setzt mit einer beispiel- haften Rahmendienstvereinbarung ein klares Signal für eine gewaltfreie Stadtverwaltung und Null Toleranz gegen Mitarbeiter:innen. Die Rege- lung beinhaltet umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftig- ten in den Dienststellen – vor Beleidigung, Pöbelei, Anfeindungen in so- zialen Medien und zum Teil massiver körperlicher Gewaltanwendung.

Der „Deutsche Personalräte-Preis“ ist eine Initiative der Fachzeitschrift

„Der Personalrat“ aus dem Frankfurter Bund-Verlag. Die Auszeichnung würdigt seit 2010 die beispielhafte Arbeit und herausragende Projek- te von Interessenvertretungen im öffentlichen Dienst. Preiswürdig sind Initiativen, die Arbeitsbedingungen, das Arbeitsumfeld oder soziale Regelungen für die Beschäftigten verbessern. Bewerben können sich, neben Personalratsmitgliedern und -Gremien, auch Jugend- und Aus- zubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen.

Den Silberpreis vergab die Jury in diesem Jahr an den Gesamtpersonal- rat der Stadt Frankfurt am Main. Mit seinem Projekt AnStadt INTOLE- RANZ unterstreicht das Gremium die Notwendigkeit des respektvollen Umgangs und erzielt ein klares Bekenntnis für eine Kultur des Mitein- anders. Der Hauptpersonalrat der Behörden, Gerichte und nichtrechts- fähigen Anstalten des Landes Berlin schafft mit seinem Projekt Trans- parenz für von Diskriminierungsbeschwerden betroffene Beschäftigte und erhielt dafür die diesjährige Auszeichnung in Bronze.

Sonderpreise der DGB-Jugend gingen an die Gesamtjugend- und Aus- zubildendenvertretung (GJAV) der Stadt Nürnberg für eine Übernah- me-Garantie aller Azubis ab 2023; außerdem an die GJAV der AOK Baden-Württemberg, die eine 100%-Erstattung aller Reisekosten für Azubis erreichte. In der Kategorie Schwerbehindertenvertretung wur- de die Schwerbehindertenvertretung des Medizinischen Dienstes Bay- ern ausgezeichnet. Das Gremium erzielte eine umfassende Inklusions- vereinbarung für behinderte Beschäftigte – von der Einstellung über die Weiterbildung bis zur Barrierefreiheit.

Die Preisverleihung erfolgte nach der Coronazwangspause in 2020 wieder traditionell im Rahmen des Schöneberger Forums. Die Fachta- gung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird vom DGB Bildungs- werk BUND in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Zeitschrift „Der Personalrat“ veranstaltetet. Elke Hannack, stell- vertretende DGB-Vorsitzende, nahm

am 3. November die Ehrung der Preis- träger:innen vor. Christine Behle, stell- vertretende ver.di-Bundesvorsitzende, ehrte als Vertreterin der Jury den Gold- preisträger mit einer Laudatio vor rund 200 Gästen.

Weitere Informationen und Fotos der Preisverleihung unter www.dprp.de

Am 3. November war es endlich wieder so weit. Die stellvertretende DGB- Vorsitzende Elke Hannack ehrte zusammen mit Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende im ver.di-Bundesvorstand, die Preisträger:innen des Deutschen Personalräte-Preises 2021 – in Präsenz vor rund 200 Gästen, Forumsteil- nehmern und Nominierten auf dem Schöneberger Forum in Berlin.

BERICHT

Blaupause für Personalräte

Deutscher Personalräte-Preis 2021

Foto: Simone M. Neumann

DER DEUTSCHE PERSONALRÄTE-PREIS WIRD AUCH IN 2022 WIEDER AUSGELOBT

A U T O S F Ü R

BEAMTE

// 12 Monate Vertragslaufzeit // inkl. 20.000 km Freilaufleistung // inkl. Ganzjahresreifen // inkl. KFZ-Versicherung- & Steuer // inkl. Überführungskosten // inkl. Zulassungskosten // keine Anzahlung // keine Schlussrate // 24 h Schadenaufnahme

e i n e k o m p l e t t r a t e : a l l e s d r i n , a u s s e r t a n k e n !

Angebot gilt vorbehaltlich etwaiger Änderungen und Irrtümer. Gelieferte Fahrzeuge können von der Abbildung abweichen.

5.000 Mehrkilometer gegen Aufpreis möglich. Stand: 12.11.2021.

ALLE INFOS & AUTOANGEBOTE AUF:

www.beamte.ichbindeinauto.de Bei Fragen zu unserem Konzept, Angeboten, Lieferzeiten oder

für weitere Informationen einfach anrufen und beraten lassen:

0234 - 95 128 40

#WIR FÜR DICH

FÜR MTL.

449€

VOLVO XC40

-kurzfristig verfügbar-

(18)

JAHRESABO

Ein Jahresabo umfasst 10 Magazine. Die gedruck- ten Ausgaben erscheinen monatlich, im Juli/August und November/Dezember als Doppelausgaben.

@

Das ausgefüllte Formular einfach abfotografi eren oder einscannen und dann per E-Mail an oeb@dgb.de schicken. Oder per Post an: DGB Bundesvorstand

Öffent licher Dienst und Beamtenpolitik Henriette-Herz-Platz 2 · 10178 Berlin

Ja, ich bin damit einverstanden, dass mit Abschluss eines Abonnements des BM – Das Magazin für Beamtinnen und Beamte des DGB meine personenbezoge- nen Daten zum Zwecke der Zusendung und Abwicklung des Abonnements ge- speichert und verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO). Diese werden an den Auftragsverarbeiter i. S. d. § 28 DSGVO zur Auftragserfüllung weitergeleitet. Widerrufsbelehrung: Diese Bestellung können Sie innerhalb von 14 Tagen formlos, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: DGB Bundesvorstand, Abt. Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschrän- kung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zusteht.

DAS MAGAZIN IM ABO

JA, ICH MÖCHTE DAS BM ABONNIEREN

ANZAHL DER HEFTE DAUER DES ABOS 1 Heft im Jahresabo (15 Euro*) 1 Jahr

10 Hefte im Jahresabo (140 Euro*) bis auf Widerruf (mind. 1 Jahr) 20 Hefte im Jahresabo (260 Euro*)

50 Hefte im Jahresabo (550 Euro*) gewünschte Anzahl

* inkl. MwSt. und Versand

BESTELLER:IN

Name, Vorname

Dienststelle / Gremium / Firma

Straße / Nr.

PLZ / Ort E-Mail

ZAHLUNGSWEISE

Zahlung per Lastschrift Zahlung per Rechnung

(Einwilligung zur Teilnahme am Lastschrift verfahren wird nach der Bestellung zugeschickt).

Das BM kann auch online abonniert werden unter

www.dgb.de/beamtenmagazinabo DAS ABO BEGINNT MIT

AUSGABE BM 01·2022 (MITTE JANUAR)

magazin für beamtinnen und beamte 18

VERMISCHTES

FILM-TIPP

DEAR FUTURE CHILDREN

Franz Böhm, verantwortlich für Buch und Re- gie, ist mit seinem dokumentarischen Film- werk Dear Future Children außerordentliches gelungen. Auf atemberaubende Weise portrai- tiert der Film drei junge Frauen in Hongkong, Chile und Uganda, die sich für Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz en- gagieren. Der Dokumentarfilm, der größten Teils über Spenden finanziert wurde, ist mit dem DGB-Filmpreis ausgezeichnet worden.

www.dearfuturechildren.com

ZAHLEN, DATEN, FAKTEN IN EIGENER SACHE

DGB VERLÄNGERT INITIATIVE UM 2 JAHRE

Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch – das ist das Motto der DGB-Initi- ative, mittels derer seit gut zwei Jahren auf die zunehmenden Respekt- losigkeiten und die steigende Zahl an Übergriffen gegenüber Beschäf- tigten im Dienst unserer Gesellschaft aufmerksam gemacht wird. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzten damit ein deutliches Zeichen gegen jede Form aggressiven Verhaltens gegen Beschäftigte - gegen Menschen, die im öffentlichen und privatisierten Sektor täglich ihre Arbeit für unser aller Gemeinwohl erbringen. Dass dieser Einsatz

auch künftig von Bedeutung sein wird, zeigen nicht zuletzt aktuelle Zahlen: So ist die Gewalt gegen Polizeibeamt:innen im vergangenem Jahr erneut gestiegen. Betroffen waren 84.831 Polizist:innen. Aber auch in anderen Bereichen nimmt die Gewalt zu. Der DGB hat deshalb zusammen mit seinen Mitgliedsgewerk- schaften beschlossen, die zunächst auf zwei Jahre befristete Initiative, für weitere zwei Jahre fortzuführen und sich damit weiterhin beharrlich für ein respektvolleres Miteinander in unserer Gesellschaft einzusetzen.

VERANSTALTUNGSDOKUMENTATION

SCHÖNEBERGER FORUM 2021

Am 3. / 4. November fand in Berlin das Schöneberger Forum zum Thema „Ge- walt gegen Beschäftigte im öffentlichen und privatisierten Sektor“ statt. Mit Vertreter:innen aus Gewerkschaft, Praxis und Wissenschaft diskutierten die rund 340 Teilnehmenden der Veranstaltung an beiden Tagen intensiv, was seitens der Politik und der Dienstherren getan werden muss, um den negativen Trend von mehr verbaler und körperlicher Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen und privatisierten Sektor zu stoppen. In den insgesamt 10 Fachforen, die am ersten und zweiten Tag des Schöneberger Forums zu verschiedenen Themen – u. a. zu Prävention, Deeskalation und Nachsorge – durchgeführt wurden, konnte den Teilnehmenden ein umfangreicher Wissens- und Erkenntniszuwachs geboten werden.

Die uns zur Verfügung gestellten Vorträge sowie einige Impresssionen finden Sie unter: www.schöneberger-forum.de

www.mensch.dgb.de

Wie alt sind die

Bundestagsabgeordneten?

Wir haben uns die Altersstruktur der Bundestagsabgeordneten der 20. Wahlpe- riode näher angeschaut. Von zwei der insgesamt 736 Abgeordneten lagen uns zum Stichtag 15.11.2021 keine Geburtsdaten vor, sodass sich die Ergebnisse der Analyse auf 734 Abgeordnete beziehen. Es zeigt sich: Der überwiegende Teil ist mit knapp 62 Prozent älter als 45 Jahre und gut 15 Prozent sind jünger als 35 Jahre. 23 Jahre alt bzw. jung sind die beiden jüngsten Volksvertreter:innen, der älteste Bundestagsabgeordnete ist immerhin schon 80 Jahre. Unter den Mit- gliedern des Deutschen Bundestages finden sich 257 Frauen (34,9 Prozent) und 479 Männer (65,1 Prozent). Das Durchschnittsalter weiblichen Bundestagsab- geordneten liegt bei 42 Jahren, das der männlichen Kollegen bei 48,5 Jahren.

ALTERSSTRUKTUR DER BUNDESTAGSABGEORDNETEN

QUELLE: DEUTSCHER BUNDESTAG, BM – EIGENE BERECHNUNG UNTER 25 0,68 %

25 –35 14,44 %

35 – 45 23,30 % 45 – 55

32,43 % 55 UND ÄLTER

29,16 %

(19)

JAHRESABO

Ein Jahresabo umfasst 10 Magazine. Die gedruck- ten Ausgaben erscheinen monatlich, im Juli/August und November/Dezember als Doppelausgaben.

@

Das ausgefüllte Formular einfach abfotografi eren oder einscannen und dann per E-Mail an oeb@dgb.de schicken.

Oder per Post an: DGB Bundesvorstand Öffent licher Dienst und Beamtenpolitik Henriette-Herz-Platz 2 · 10178 Berlin

Ja, ich bin damit einverstanden, dass mit Abschluss eines Abonnements des BM – Das Magazin für Beamtinnen und Beamte des DGB meine personenbezoge- nen Daten zum Zwecke der Zusendung und Abwicklung des Abonnements ge- speichert und verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO). Diese werden an den Auftragsverarbeiter i. S. d. § 28 DSGVO zur Auftragserfüllung weitergeleitet.

Widerrufsbelehrung: Diese Bestellung können Sie innerhalb von 14 Tagen formlos, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: DGB Bundesvorstand, Abt. Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschrän- kung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zusteht.

DAS MAGAZIN IM ABO

JA, ICH MÖCHTE DAS BM ABONNIEREN

ANZAHL DER HEFTE DAUER DES ABOS 1 Heft im Jahresabo (15 Euro*) 1 Jahr

10 Hefte im Jahresabo (140 Euro*) bis auf Widerruf (mind. 1 Jahr) 20 Hefte im Jahresabo (260 Euro*)

50 Hefte im Jahresabo (550 Euro*) gewünschte Anzahl

* inkl. MwSt. und Versand

BESTELLER:IN

Name, Vorname

Dienststelle / Gremium / Firma

Straße / Nr.

PLZ / Ort E-Mail

ZAHLUNGSWEISE

Zahlung per Lastschrift Zahlung per Rechnung

(Einwilligung zur Teilnahme am Lastschrift verfahren wird nach der Bestellung zugeschickt).

Das BM kann auch online abonniert werden unter

www.dgb.de/beamtenmagazinabo DAS ABO BEGINNT MIT

AUSGABE BM 01·2022 (MITTE JANUAR)

Spezialist für den Öffentlichen Dienst.

Sie geben alles. Wir geben alles für Sie:

mit der DBV Dienstun- fähigkeitsversicherung.

Gerade im Job angefangen und schon an mögliche Risiken denken? Ja, denn je früher vereinbart, umso günstiger wird der finanzielle Schutz der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung speziell für Berufseinsteiger.

Lassen Sie sich von Ihrem persönlichen Betreuer in Ihrer Nähe beraten oder informieren Sie sich unter dbv.de/du.

AXA-DB-003-21 | Motiv: Junge Leute (DU) | Format: 210 x 148,5 mm | Beschnitt: 3 mm | Farbprofil: ISO Coated v2 (ECI) (CMYK) Titel: DGB Beamten Magazin | ET: 17.06.2021 | Bearbeitet: marcoreuke | Stand: 17.05.2021

DBV, Motiv Junge Leute (DU), DGB Beamten Magazin, ET 17.06.2021

(20)

Private Krankenversicherung

Leistungsstarke Gesundheitsvorsorge für Beamte

Die HUK-COBURG ist ein starker Partner, auch wenn es um Ihre Gesundheit geht:

Stabile und günstige Beiträge für Beamte und Beamtenanwärter

Geld zurück: aktuell bis zu vier Monatsbeiträge Rückerstattung bereits ab dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr – Beamten- anwärter erhalten sogar bis zu sechs Monatsbeiträge Rück- erstattung

kompetent für den öffentlichen Dienst – die HUK-COBURG ist der größte deutsche Beamtenversicherer

Wir beraten Sie gerne:

Adressen und Telefonnummern Ihrer Ansprech partner finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder unter www.HUK.de.

Oder rufen Sie direkt an: Telefon 0800 215315401.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Senckenberg am Meer, anhand statistischer Analysen, dass die enge Kopplung zwischen Klimadaten und biologischen Daten, wie sie für die Periode von 1977 bis 2000 zutraf, in

Eine weitere Chance für PTA besteht darin, mit intensiven Beratungsgesprächen für mehr Therapietreue zu sorgen: So hat IMS Health für das Jahr 2011 errechnet, dass bei den

die darüber hinaus beanspruchten Über- stundenzuschläge auf Grundlage der §§ 7 Absatz 8 c), 8 Absatz 1 Satz 1, 2a) TVöD-K. Die Klägerin ist der Ansicht, dass ihr die

„Es fühlt sich ehrlich gesagt auch nicht be- sonders gut an, als Bastard während der Ar- beitszeit durch eine Stadt zu fahren, in der gefühlt jedes dritte Haus einem zur Kenntnis

Dieser Entwurf sieht vor, dass Beamte und Versorgungsempfänger entgegen dem erzielten Ergebnis in der Tarifrunde 2000 des öffentlichen Dienstes keine Anpassung ihrer Bezüge im

Dann startet ab 18 Uhr ein Online- Bürgerforum mit Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, Baudezernent Alexander Thewalt, Beigeordneter Andreas Schwarz sowie den Ingenieur*innen

Man könnte diese Befürchtungen ungefähr so zusammenfassen: Die Türkei ist kein europäisches Land, eine Anrainerschaft an Iran, Irak, Arme- nien, Aserbaidschan und Syrien erhöht

Es kommt nun der Verdacht auf, dass das Gutachten nicht im Sinne des Stadtrates und möglicherweise auch nicht im Sinne von HRS war und daher eine Sistierung initiiert wurde..