• Keine Ergebnisse gefunden

DEUTSCHER PERSONALRÄTE-PREIS BM

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "DEUTSCHER PERSONALRÄTE-PREIS BM"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BM Das Magazin für

Beamtinnen und Beamte

AUSGABE 09 · 2021

KOMMENTAR

Mitbestimmung heute Dr. Eberhard Baden

INTERVIEW

mit Maike Finnern, Vorsitzende der GEW

Die Shortlist für 2021 steht

DEUTSCHER PERSONALRÄTE-PREIS

(2)

Das junge Girokonto 1

Extrem fl exibel.

Auch auf lange Sicht.

0,– Euro fürs Girokonto

1

Kostenfrei enthalten:

Kontoführung und girocard (Ausgabe einer Debitkarte)

1

Weltweit gebührenfrei

2

Geld abheben

mit der kostenfreien Visa DirectCard

2

(Ausgabe einer Debitkarte)

Folgen Sie uns

¹ Voraussetzungen: BBBank-Junges Konto mit Online-Überweisungen ohne Echtzeit-Überweisungen, Genossenschaftsanteil von 15,– Euro/Mitglied ab 18 Jahren.

Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Danach erfolgt die Umwandlung in ein Girokonto mit monatlichem Kontoführungsentgelt i. H. v. 2,95 Euro, girocard (Ausgabe einer Debitkarte) 11,95 Euro p. a.; Eingang Ausbildungsvergütung bzw. Gehalt/Bezüge ab Ausbildungsbeginn/Berufsstart. ² 36 Freiverfügungen am Geldautomaten pro Abrechnungsjahr; jede weitere Verfügung 1,50 Euro. Visa DirectCard (Ausgabe einer Debitkarte) ab 18 Jahren bonitätsabhängig möglich.

Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres 0,– Euro p. a. danach 18,– Euro p. a. Voraussetzung: BBBank-Junges Konto. ³ Voraussetzungen: Eröffnung BBBank-Junges Konto zwischen dem 01.08. und dem 31.10.2021, Neumitglied ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, keine Mitgliedschaft in den letzten 6 Monaten.

Jetzt informieren

in Ihrer Filiale vor Ort,

per Telefon unter 0721 141-0 oder auf www.bbbank.de

www.bbbank.de/jungeskonto

100,–

Jubiläumsbonus³

Euro

Junges_Konto_100_Jahre_Jubilaeum_DIN_A4_3mm_Beschnitt_allgemein.indd 1

Junges_Konto_100_Jahre_Jubilaeum_DIN_A4_3mm_Beschnitt_allgemein.indd 1 02.09.21 13:3902.09.21 13:39

(3)

magazin für beamtinnen und beamte 3

EDITORIAL INHALT

LIEBE LESERINNEN UND LESER,

um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, sind Personalräte neben den Gewerkschaften die zentrale Instanz. Aktuell, also in Zeiten der Corona-Pandemie, gilt das umso mehr. Doch auch jenseits dieser Ausnahmesi- tuation verfolgen sie mit Regelungen etwa zum Home- office oder zum Arbeits- und Gesundheitsschutz das Ziel, Gute Arbeit im öffentlichen Dienst durchzusetzen.

Grund genug, für dieses Gremium zu werben: Am 3.

November wird in Berlin im Rahmen des Schöneberger Forums wieder der Deutsche Personalräte-Preis verlie- hen. Er wurde 2010 ins Leben gerufen und ist für Per- sonalvertretungen eine tolle Gelegenheit, um mit ihrer erfolgreichen Arbeit über die eigene Dienststelle hinaus sichtbar zu werden. Denn ich finde, dass die oft mühsa- me Arbeit unserer Interessenvertretungen mehr Auf- merksamkeit verdient hat.

In diesem Jahr wurden 38 spannende Projekte einge- reicht. Die Jury hat Ende Juni getagt, die Nominierten stellen wir in dieser Ausgabe des BM vor.

Auf Bundesebene wurde nach langer Zeit außerdem der Werkzeugkasten der Personalräte angepasst. Am 15. Juni trat die Neufassung des Bundespersonalvertre- tungsgesetzes (BPersVG) in Kraft. Hierzu finden Sie in dieser Ausgabe eine Einschätzung von Dr. Eberhard Ba- den, der das BPersVG schon seit vielen Jahren im Alt- vater kommentiert.

Eine anregende Lektüre und einen entspannten Spät- sommer!

Elke Hannack

Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen

Gewerkschafts bundes

06

KOMMENTAR Mitbestimmung heute Dr. Eberhard Baden

07

INTERVIEW mit Maike Finnern, Vorsitzende der GEW

17

IM FOKUS

Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder

04

TITEL

Deutscher Personalräte-Preis Die Shortlist für 2021 steht

08 MELDUNGEN AUS BUND UND LÄNDERN 15 AUS DEN GEWERKSCHAFTEN

18 VERMISCHTES

IMPRESSUM

Herausgeber: DGB-Bundesvorstand, Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin | Ver ant wortlich für den Inhalt: Elke Hannack | Redaktion: Lisa Kranz, Danny Prusseit, Henriette Schwarz, Niels Spilker, Sigrid Werner | Verlag, Vertrieb und Anzeigenmarketing: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Carl-Ludwig-Seeger-Str. 24, 55232 Alzey | Telefon: 0179 4299228, Telefax: 0201 8777460, infoservice@beamten-informationen.de, www.dgb.de/beamtenmagazin, www.dgb.de/beamtenmagazinabo | Gestaltung: SCHIRMWERK, Essen / Titelbild: istockphoto/filmfoto | Druck: Brochmann GmbH, Essen / Druck auf Recyclingpapier, aus 100% Recyclingfasern, FSC®-zertifiziert | Erscheinungsweise: 10 mal im Jahr, im 28. Jahrgang / Jahresbezugspreis: 10,00 Euro inkl. Zustellgebühr | Jahresbezugspreis inkl. Taschenbuch „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte“: 22,50 Euro inkl. Zustellgebühr

Das junge Girokonto 1

Extrem fl exibel.

Auch auf lange Sicht.

0,– Euro fürs Girokonto

1

Kostenfrei enthalten:

Kontoführung und girocard (Ausgabe einer Debitkarte)

1

Weltweit gebührenfrei

2

Geld abheben

mit der kostenfreien Visa DirectCard

2

(Ausgabe einer Debitkarte)

Folgen Sie uns

¹ Voraussetzungen: BBBank-Junges Konto mit Online-Überweisungen ohne Echtzeit-Überweisungen, Genossenschaftsanteil von 15,– Euro/Mitglied ab 18 Jahren.

Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Danach erfolgt die Umwandlung in ein Girokonto mit monatlichem Kontoführungsentgelt i. H. v. 2,95 Euro, girocard (Ausgabe einer Debitkarte) 11,95 Euro p. a.; Eingang Ausbildungsvergütung bzw. Gehalt/Bezüge ab Ausbildungsbeginn/Berufsstart. ² 36 Freiverfügungen am Geldautomaten pro Abrechnungsjahr; jede weitere Verfügung 1,50 Euro. Visa DirectCard (Ausgabe einer Debitkarte) ab 18 Jahren bonitätsabhängig möglich.

Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres 0,– Euro p. a. danach 18,– Euro p. a. Voraussetzung: BBBank-Junges Konto. ³ Voraussetzungen: Eröffnung BBBank-Junges Konto zwischen dem 01.08. und dem 31.10.2021, Neumitglied ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, keine Mitgliedschaft in den letzten 6 Monaten.

Jetzt informieren

in Ihrer Filiale vor Ort,

per Telefon unter 0721 141-0 oder auf www.bbbank.de

www.bbbank.de/jungeskonto

100,–

Jubiläumsbonus³

Euro

Junges_Konto_100_Jahre_Jubilaeum_DIN_A4_3mm_Beschnitt_allgemein.indd 1

Junges_Konto_100_Jahre_Jubilaeum_DIN_A4_3mm_Beschnitt_allgemein.indd 1 02.09.21 13:3902.09.21 13:39

(4)

magazin für beamtinnen und beamte 4

Örtlicher Personalrat Bundeskriminalamt Berlin Rahmendienstvereinbarung zum

Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)

Mit dem neuen LADG, das Bürger:innen vor Diskriminierung durch staatliches Handeln schützen soll, stellte sich u. a. die Frage, wel- che Konsequenzen sich durch ein Verfahren für den einzelnen Be- schäftigten ergeben und ob sie in Regress genommen werden können. Der Hauptpersonalrat verhandelte eine Rahmendienst- vereinbarung, die diese Frage klärt. Auch schafft sie Transparenz hinsichtlich der Verfahrensabläufe bei Beschwerden, die Bezug zum LADG aufweisen, und konkretisiert die Rechte der von einer Diskriminierungsbeschwerde betroffenen Beschäftigten.

Gesamtpersonalrat Stadt Frankfurt am Main AnStadt INTOLERANZ – Diversität leben.

Werte achten

Um die Themen Diversität, interkulturelle Kompetenz und grup- penbezogene Menschenfeindlichkeit mit den Kolleg:innen zu dis- kutieren und einen respektvollen Umgang zu fördern, hat der Ge-

samtpersonalrat ein Projekt gestartet. Das Gremium entwickelte eine Kampagne sowie konkrete Handlungsanleitungen und Emp- fehlungen. Dazu zählen die Einführung eines Konfliktmanage- mentsystems und ein Bekenntnis aller Beschäftigten für eine Kul- tur des Miteinanders.

Personalrat Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)

Personalgewinnung/Haltung durch Einsatzvorgaben und Qualifikation

2019 wurde im UKE eine neue generalisierte Ausbildung für Ge- sundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpfleger:innen ins Leben gerufen. Die ersten Kurse sollen 2023 abgeschlossen sein. Die Dienststelle wollte aber nicht so lange warten und setz- te sofort die Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Alten pfleger:innen in jeder Abteilung ein – ungeachtet deren Ausbildung –, nach dem Motto: „Alle Berufsgruppen können al- les“. Der Personalrat wehrte sich dagegen, lehnte Einstellungen ab und rief die Einigungsstelle an. Schließlich einigten sich die

Die Nominierten für den Deutschen Personalräte-Preis 2021 sind gesetzt. Die Jury wählte neun beispielhafte Projekte als Kandidaten für die drei Edelmetall-Auszeich-

nungen und weitere Sonderpreise aus. Der „Deutsche Personalräte-Preis“, eine Initiative der Fachzeitschrift „Der Personalrat“, würdigt die oft leider nur wenig beachtete und dennoch sehr wichtige Arbeit von Personalratsgremien und zeichnet jährlich herausragende Projekte aus. Hier werden die Nominierten vorgestellt. Die Bekanntgabe der Gewinner:innen und die Preisverleihung erfolgen auf dem Schöneberger Forum – der Fach tagung von DGB und DGB Bildungswerk Bund – am 3. November 2021 in Berlin.

Text: Christof Herrmann

Die Shortlist für 2021 steht

DEUTSCHER PERSONALRÄTE-PREIS

TITEL

(5)

magazin für beamtinnen und beamte 5

TITEL

Parteien auf Regelungsabreden, die Einarbeitungszeiten und zu- sätzliche Qualifizierungen festlegen.

Personalrat Polizei Nordrhein-Westfalen/

Polizeipräsidium Hamm

Hamms sicherster Bücherschrank

Der Personalrat wollte einem jugendlichen Straftäter die Möglich- keit geben, kreativ zu werden. Da bot es sich an, dass im Polizei- präsidium Hamm viele Mitarbeiter:innen den Wunsch nach einem Büchertauschschrank äußerten. Unter Anleitung eines Graffiti- künstlers gestaltete der jugendliche Straftäter sodann einen alten Aktenschrank zu einem nun intensiv genutzten Büchertower um.

Der Jugendliche strebt nach dieser Erfahrung ein Handwerker- Praktikum an und hat für sich Zukunftsaussichten entwickelt.

Schwerbehindertenvertretung und Gesamt- personalrat Medizinischer Dienst Bayern, München Inklusionsvereinbarung

Die Schwerbehindertenvertretung wollte eine Inklusionsvereinba- rung installieren, um die Beschäftigten für die Belange von Schwer- behinderten zu sensibilisieren und die gesetzlichen wie unterge- setzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Situation im Unternehmen umzusetzen. Die Schwerbehindertenvertretung er- arbeitete dazu einen Entwurf, führte auf allen Ebenen Gespräche, besprach den Entwurf mit dem Gesamtpersonalrat. Im Mai 2021 konnte sodann die Inklusionsvereinbarung unterzeichnet werden, die u. a. die Förderung der beruflichen Weiterbildung schwerbe- hinderter Beschäftigter vorsieht. Die Vereinbarung wird jährlich evaluiert und weiterentwickelt.

Personalrat Förderschulen und Schule für Kranke/

Personalrat Gesamtschulen Sekundarschulen Bezirksregierung Münster

Broschüre zur Entlastung von Lehrkräften

Da viele Beschäftigte über personelle Unterversorgung, zusätzlich verstärkt durch die Corona-Pandemie und die steigenden Anfor- derungen durch die Digitalisierung klagten, entwickelten die bei- den Personalräte zusammen mit Vertreter:innen der Dienststelle, Schulleitungen und Schwerbehindertenvertretung die Idee für eine Broschüre. Unter dem Titel „Entlastungsmöglichkeiten im Alltag“ behandelt diese u. a. das Beschwerdemanagement sowie Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familienaufgaben.

Dazu liefert sie praktische und rechtliche Informationen und zeigt konkrete Hilfemöglichkeiten auf.

Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung Stadt Nürnberg

Unbefristete Übernahme aller Auszubildenden

Die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung forderte, zu- sammen mit dem Gesamtpersonalrat, die Stadt Nürnberg auf, alle Auszubildenden bei entsprechender Eignung zu übernehmen. Soll- ten nach Ende der Ausbildung keine adäquaten Stellen zur Verfü- gung stehen, sei trotzdem eine Übernahme im erlernten Beruf mit entsprechender Eingruppierung zu gewährleisten. Das Gremium startete dazu verschiedene Aktionen. Im Mai 2021 wurde dann einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung der Stadt Nürnberg ab dem Ausbildungsbeginn 2023 allen Azubis die unbefristete Übernahme bei bestandener Prüfung und persönlicher Eignung garantiert.

Gesamtpersonalrat Stadt Nürnberg Gewaltfreie Nürnberger Stadtverwaltung

Viele Beschäftigte der Stadtverwaltung haben während ihrer Dienstausübung Gewalterfahrungen machen müssen. Sie wur- den beleidigt, angepöbelt, in sozialen Medien angefeindet, im schlimmsten Fall verprügelt. Der Gesamtpersonalrat suchte einen Weg, die Beschäftigten bestmöglich zu schützen und schloss mit dem Dienstherrn eine Rahmendienstvereinbarung. Diese schafft nun die Voraussetzungen für mehr Sicherheit. So sieht sie ein Alarmsystem und den Einsatz eines Sicherheitsdienstes vor. Zu- dem wurden bauliche Maßnahmen ergriffen und die Betreuung Betroffener nach Vorfällen sichergestellt.

Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung AOK Baden-Württemberg, Stuttgart

Mit Vollgas durch die Ausbildung! 100 % Fahrkosten- erstattung, um nicht auf der Strecke (liegen)zubleiben

Um zu den einzelnen Standorten bzw. Ausbildungs-/Lehrstätten zu kommen, sind die Auszubildenden und dual Studierenden oft lange unterwegs. Diese Reisekosten wurden nur zu 50 % von der Arbeitgeberin erstattet. Die Gesamtjugend- und Auszubildenden- vertretung wollte nun eine vollständige Erstattung erreichen. Da das Thema in den Tarifverhandlungen keine Rolle spielte und die Arbeitgeberin sich auf die geltende Rechtslage berief, startete das Gremium eine Kampagne und kontaktierte alle politischen Fraktionen im Landtag. Das Vorhaben stieß auf breite Zustim- mung, so dass ab Januar 2022 eine novellierte Regelung in Kraft tritt. Diese beinhaltet den Anspruch auf eine vollständige Fahr- kostenerstattung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dprp.de

Foto: istockphoto/filmfoto

(6)

Dass die in den §§ 78 – 80 BPersVG n.F. und in den parallelen Vorschriften der Landes-PersVG aufge- listeten Maßnahmen der Mitbestimmung eines Personalrates unterliegen, mag dem einen oder an- deren Dienststellenleiter lästig erscheinen; überdies kann dessen Beteiligung die beabsichtigte Um- setzung einer Maßnahme verzögern, insbesondere dann, wenn der Personalrat noch Klärungsbedarf sieht, erörtern will oder gar seine Zustimmung verweigert, so dass u. U. Stufen- und Einigungsstel- lenverfahren erforderlich werden. Das kann die vorgestellten Abläufe stören; infolgedessen ist es mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BPersVG) nicht immer zum Besten bestellt. Es wird nur getan, was das Gesetz befiehlt.

Die Sinnhaftigkeit, einen autorisierten Ansprechpartner für die gesamte Belegschaft zu haben, zeigt sich aber schnell, wenn es etwa darum geht, allgemeine Regelungen für einen geordneten und opti- malen Betriebsablauf zu vereinbaren; solches mit allen Beschäftigten einzeln zu klären ist ungleich aufwändiger und praktisch kaum zu bewerkstelligen. Spätestens die Möglichkeit, z. B. mit dem Ab- schluss von Dienstvereinbarungen, für alle geltendes, innerbetriebliches Recht schaffen zu können, wird schnell von dem ganz praktischen Nutzen der Arbeit von Personalvertretungen überzeugen.

Indes sollten derartige Überlegungen zur Existenzberechtigung von Personalräten der Vergangenheit angehören. Die Arbeitswelt hat sich verändert. Inzwischen dürfte auch dem letzten Dienststellenlei- ter bewusst geworden sein, dass die anstehenden Aufgaben nur mit zufriedenem und leistungswilli- gen, das heißt aber praktisch mit fair und wohlwollend behandeltem Personal gut erledigt werden.

Dafür ist aber eine Partizipation an Entscheidungsprozessen, die die Rahmenbedingungen der Tätig- keit betreffen, zwingend erforderlich. Genau hier sind Personalräte gefordert. Die Mitbestimmung bietet hierfür das gebotene Forum.

KOMMENTAR

DR. EBERHARD BADEN

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mitbestimmung heute

Foto: istockphoto/seb_ra

Klinik Königstein

Die Klinik Königstein der KVB ist eine Fachklinik für Anschluß- heilbehandlung und Rehabilitation für Herz- und Gefäßkrank- heiten, Bluthochdruck, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas und Orthopädie. Die Klinik Königstein der KVB hat sich seit ihrem Bestehen im Jahre 1928 von einer Heilanstalt für Lungenerkrankungen zu

einem modernen medizini- schen und therapeutischen Zentrum mit überregionaler Bedeutung entwickelt.

www.kvb-klinik.de

Psychosomatische Privatklinik in Bad Grönenbach Die Akutklinik für Privatpatienten und Selbstzahler bietet Menschen mit psychischen Krisen und Erkrankungen eine um- fassende ärztliche und psychotherapeutische Behandlung zur Krisenintervention und für tiefer gehende psychotherapeuti- sche Prozesse an. Die Klinik bietet sowohl für eine kurzfristige Stabilisierung als auch für

die psychotherapeutische Behandlung von lang- wierigen und komplexen Schwierigkeiten die richtige Therapie.

www.psychosomatische-

privatklinik.eu

MARKETING ÖFFENTLICHER DIENST – UNSERE EMPFEHLUNG

Interesse an dieser attraktiven Werbeform? Gerne können Sie uns eine Mail schreiben: kontakt@marketing-oeffentlicher-dienst.de

Anz_1_3_quer.indd 6-7

Anz_1_3_quer.indd 6-7 15.02.21 12:1115.02.21 12:11

(7)

magazin für beamtinnen und beamte 7 Die GEW-Studie Digitalisierung an Schulen stellt u. a. klar

heraus, dass deutliche Zusatzbelastungen für Lehrer:innen durch den Wechselunterricht während der Pandemie beste- hen bzw. bestanden. Was fordert die GEW, um diesen Be- lastungen zu entgegnen?

Wechselunterricht ist kein Zukunftsmodell, er war als ein Baustein der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zeitweise notwen- dig, um die AHA + L-Regeln umzusetzen. Die Gründe: Die Räume sind zu klein, wenn man Klassen teilt, um weniger Schüler:innen in den Lerngruppen zu haben. Wegen des Lehrkräftemangels fehlen viele Fachkräfte. Die enorme Belastung entstand für die Kolleg:innen durch doppelte Unterrichtsvorbereitung, die Gleichzeitigkeit von Dis- tanz und Präsenz sowie einen extrem hohen Korrekturaufwand. Das vergangene Schuljahr hat die Kolleg:innen und Schulleitungen durch Wechselunterricht, Unsicherheiten in der pandemischen Lage und ständig neue Aufgaben für die Schulen stark belastet. Es gibt zwei Hebel, um die Lehrkräfte zu entlasten: Die Unterrichtsverpflichtung senken und mehr Personal einstellen. Beides ist notwendig, weil die Aufgaben rund um den Unterricht in den Schulen – auch schon vor der Pandemie – deutlich gewachsen sind. Zusätzlich brauchen die Schulen qualifizierte Beschäftigte, die Lehrkräften fachfremde Aufga- ben wie System administration und Verwaltung abnehmen.

Kann man die Corona-Pandemie mit Blick auf das Schulwe- sen auch als Chance begreifen? Welche Schlüsse sind aus Sicht der GEW aus ihr zu ziehen?

Corona birgt dann eine Chance für unser Bildungssystem, wenn die Schwächen nachhaltig und zukunftsorientiert angegangen werden und es gelingt, einen gesellschaftlichen Konsens darüber zu erzie- len, wie wir in Deutschland Bildung finanzieren. Als Konsequenz der Pandemie muss die kommende Bundesregierung einen Zehn-Jahres-

plan aufstellen, damit der Investitionsstau in Schulen und Hoch- schulen von insgesamt gut 90 Milliarden Euro abgebaut werden kann. Um dauerhaft eine auskömmliche Finanzierung von Bildung sicherzustellen, muss das immer noch in Teilen geltende Kooperati- onsverbot aufgehoben werden, damit der Bund dauerhaft mitfinan- zieren kann. Gerade auch im Bereich der Digitalisierung sehe ich eine Chance in der Pandemie. Im Vergleich zu den skandinavischen Ländern liegt Deutschland 20 Jahre zurück. Allen Beschäftigten müssen jetzt endlich Dienstgeräte kostenfrei zur Verfügung gestellt, alle Schüler:innen müssen entsprechend ausgestattet werden. Wir brauchen eine Fortbildungsoffensive „Guter Unterricht“ und eine dauerhafte, verlässliche systemische Unterstützung der IT-Struktu- ren in den Schulen.

Du bist eine starke Verfechterin davon, dass Bildungser- folg nicht vom soziokulturellen und ökonomischen Hinter- grund des Elternhauses abhängen darf. Was muss sich am System Schule ändern, damit Bildungerechtigkeit in Deutsch- land Realität wird?

Der Zusammenhang von Bildungserfolg und Herkunft ist in Deutsch- land überaus evident. Gleiche Bildungschancen sind Voraussetzung für echte Teilhabe. Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Bil- dungseinrichtungen, die besondere Herausforderungen zu meistern haben, müssen besser ausgestattet werden, mehr und extrem gut qualifiziertes Personal bekommen. Eine echte und grundlegende Lehr- und Lernmittelfreiheit muss in Zeiten der Digitalisierung auch entsprechende Endgeräte, schulische Arbeitsräume und Internetver- bindungen zu Hause enthalten. Der Ausbau von Ganztagsschulen ist ein wichtiger Baustein zu mehr Chancengleichheit genauso wie längeres gemeinsames Lernen. Es braucht also nichts weniger als eine kleine Bildungsrevolution.

INTERVIEW

weniger als eine kleine Bildungsrevolution.“

„Es braucht also nichts

Seit Juni 2021 ist Maike Finnern die neue Vorsitzende der GEW. Sie folgt damit Marlis Tepe, die nach acht Jahren an der Spitze der GEW aus Altersgründen nicht wieder kandidierte. Für das Interview im BM sprachen wir mit der neuen Vorsitzenden über Chancengleichheit, welche Schlüsse aus Krisen zeiten zu ziehen sind und wie die bessere Schule von morgen aussehen könnte.

MAIKE FINNERN

Vorsitzende des Geschäftsführenden Vorstandes der GEW

Klinik Königstein

Die Klinik Königstein der KVB ist eine Fachklinik für Anschluß- heilbehandlung und Rehabilitation für Herz- und Gefäßkrank- heiten, Bluthochdruck, Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas und Orthopädie. Die Klinik Königstein der KVB hat sich seit ihrem Bestehen im Jahre 1928 von einer Heilanstalt für Lungenerkrankungen zu

einem modernen medizini- schen und therapeutischen Zentrum mit überregionaler Bedeutung entwickelt.

www.kvb-klinik.de

Psychosomatische Privatklinik in Bad Grönenbach Die Akutklinik für Privatpatienten und Selbstzahler bietet Menschen mit psychischen Krisen und Erkrankungen eine um- fassende ärztliche und psychotherapeutische Behandlung zur Krisenintervention und für tiefer gehende psychotherapeuti- sche Prozesse an. Die Klinik bietet sowohl für eine kurzfristige Stabilisierung als auch für

die psychotherapeutische Behandlung von lang- wierigen und komplexen Schwierigkeiten die richtige Therapie.

www.psychosomatische-

privatklinik.eu

MARKETING ÖFFENTLICHER DIENST – UNSERE EMPFEHLUNG

Interesse an dieser attraktiven Werbeform? Gerne können Sie uns eine Mail schreiben: kontakt@marketing-oeffentlicher-dienst.de

Anz_1_3_quer.indd 6-7

Anz_1_3_quer.indd 6-7 15.02.21 12:1115.02.21 12:11

(8)

Sie arbeiten für Menschen.

Wir kümmern uns um Sie.

Als Selbsthilfeeinrichtung für den Öffent­

lichen Dienst erhalten Sie von uns stets die passende Versicherung und Vorsorge, besonders günstige Beiträge und einen herausragenden Service.

Holen Sie Ihr Angebot bei:

stefan.schuhmann@nuernberger.de Telefon 0911 531-1583

www.nuernberger.de

Einfach passend für den

Öffent lichen Dienst

68956_Anzeige_Image ÖD_105x297_210204.indd 1

68956_Anzeige_Image ÖD_105x297_210204.indd 1 04.02.21 17:2404.02.21 17:24

MELDUNGEN

BUND

DIGITALISIERUNGSTARIFVERTRAG: AN- WENDUNGSHINWEISE VERÖFFENTLICHT

Im Juni hatten sich das Bundesinnenministerium, ver.di und der dbb beamtenbund auf einen „Digitalisierungstarifvertrag Bund“

(DigiTV) geeinigt (wir berichteten). Dieser soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten und immer dann zur Anwendung kommen, wenn sich innerhalb der Bundesverwaltung Arbeitsplätze durch Digitalisierungsprozesse verändern. Nun hat das Innenministeri- um ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem Hinweise zur prak- tischen Anwendung und Durchführung des Tarifvertrages sowie zur Tarifeinigung über mobile Arbeitsformen gegeben werden.

Beschäftigte finden im Rundschreiben ausführliche Informatio- nen zum Anwendungsbereich (§ 1 DigiTV), der Arbeitsplatzsi- cherheit (§ 2 DigiTV), der Entgeltsicherung (§ 3 DigiTV), der Qua- lifizierung (§ 4 DigiTV), zur Mobilitätszahlung (§ 5 DigiTV) sowie zur Laufzeit (§ 6 DigiTV). So werden etwa bei der Mobilitätszah- lung die Voraussetzungen, die Höhe sowie Fälligkeit detaillierter erklärt. Darüber hinaus enthält das Rundschreiben Erläuterun- gen zur Tarifeinigung über mobile Arbeitsformen (Anlage 2), in der zentrale Regelungsgegenstände festgelegt sind, die in einer Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten notwendigerweise zu regeln sind. Während der Digitalisierungstarifvertrag abhängig von Veränderungen der Arbeitsplatzbedingungen ist, gelten die Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten generell für alle Be- schäftigten auch außerhalb der Anforderungen des Digitalisie- rungstarifvertrages

Das Rundschreiben vom 31. August 2021 kann unter bmi.bund.de eRundschreiben heruntergeladen werden.

BADEN-WÜRTTEMBERG

GEW-KRITIK AN FÖRDERRICHTLINIE FÜR LUFTFILTER

Anfang August hatte das Kultusministerium vor dem Hinter- grund der Corona-Pandemie die Förderrichtlinie für mobile Luft- filter und CO2-Sensoren in Kitas und Schulen veröffentlicht. Das Land stellt rund 70 Millionen Euro für die Co-Finanzierung be- reit. Schul- und Kitaträger müssen die andere Hälfte der Anschaf- fungskosten tragen. Die GEW kritisiert die Rahmenvorgaben.

Gefördert würden demnach Geräte für den Einsatz in Räumen der Schulen beziehungsweise Kitas mit eingeschränkter Lüf- tungsmöglichkeit, CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens sowie mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kitas oder Schulen, wenn sie von Kindern der Klassen eins bis sechs genutzt würden. „Das Land springt hier eindeutig zu kurz und muss unbedingt nachbessern. Es ist wichtig, dass alle Räu- me sicher gemacht werden, in denen Kinder und Jugendliche

(9)

magazin für beamtinnen und beamte 9

MELDUNGEN

ohne Impfempfehlung durch die Stiko beschult werden oder die Kita besuchen. Ich hoffe sehr, dass die Kommunen im Sinne des Gesund- heitsschutzes an Schulen und Kitas die schlechte Belüftbarkeit sehr weit fassen“, sagt GEW-Landesvorsitzende Monika Stein.

BAYERN

POLIZEI BEKOMMT NEUE ERKENNBARKEITSWESTEN

Ende August stellte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in Nürnberg neue Westen vor, mit denen seit Juli schrittweise alle 36.000 bayerischen Polizist:innen ausgestattet werden. Das Bayeri- sche Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hebt die Bedeutung der neuen funktionalen Westen hervor. Diese haben auffällig farbige Flächen und reflektieren. Damit würden sie vor al- lem dafür sorgen, dass man sie von den Westen anderer Organisati- onen abgrenzen und unterscheiden könne – ein Aspekt, der bei be- sonderen Einsatzsituationen wie einem Großbrand, Massenkaram- bolagen oder Naturkatastrophen sehr wichtig sein könne. Neu ist

laut Herrmann zudem, dass es künftig neben der Standardweste auch Westen mit Funktionsbezeichnungen geben wird. „Die Schrift auf der Vorder- und Rückseite der Weste zeigt sofort, wer zum Bei- spiel Ansprechpartner für Journalisten ist oder Angehörige, Opfer und Zeugen betreut“, so der Innenminister.

BERLIN

(UN)GLEICHBERECHTIGUNG BEI DER POLIZEI?

2020 waren von 11.443 Bewerber:innen für den Polizeidienst im Land Berlin 3.529 bzw. 30,84 Prozent weiblich. Der Anteil an einge- stellten Bewerberinnen lag mit 375 bzw. 33,39 Prozent von 1.123 Kräften leicht über dem weiblichen Bewerber:innenanteil. Die Zah-

len können der Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (Bünd- nis 90/Die Grünen) „Gleichberechtigung in der Polizei Berlin“ ent- nommen werden. Der Tagesspiegel griff die Zahlen in einem Beitrag auf und befragte dazu sowohl die Polizei Berlin als auch die GdP.

Letztere kritisiert unter anderem den insgesamt geringen Frauenan- teil in der Landespolizei, Hürden bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und weniger Aufstiegschancen nach einer Elternzeit. Die Po- lizeibehörde hingegen benennt zahlreiche Maßnahmen zur Förde- rung von Frauen, darunter: geschlechterparitätisch besetzte Aus- wahlkommissionen, die Weiterentwicklung des Frauenförderplans 2019, in dem regelmäßige Führungskräftetagungen für Frauen, Infor- mationsveranstaltungen sowie das Entwicklungsverfahren für po- tenzielle Nachwuchsführungskräfte enthalten seien. Bei Aufstiegs- studiengängen könnten zudem Kinder vor Ort betreut werden. Und durch eine geschlechtergerechte Darstellung des Berufsbildes in der Öffentlichkeit wolle man gezielt Frauen für den Beruf werben.

BRANDENBURG

STIPENDIENPROGRAMM SOLL LANDLEHRER:INNEN LOCKEN

Das Land führt das „Brandenburg-Stipendium Landlehrerinnen und Landlehrer“ ein. Im Wintersemester 2021/2022 startet das Pilotpro- gramm mit 25 Stipendien. Das teilte das Ministerium für Bildung, Ju- gend und Sport Mitte mit. Ziel des Programms ist es, Lehramtsstu- dierende dafür zu gewinnen, an Schulen zu unterrichten, die einen besonderen Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften haben. Aktuell haben laut Ministerium brandenburgweit 53 Schulen fast aller Schulformen (außer Gymnasien) einen solchen, da an diesen Schu- len mehr als 25 Prozent Seiteneinsteiger:innen unterrichten. Das Sti- pendium beträgt für die Dauer der verbleibenden Regelstudienzeit monatlich 600 Euro. Bewerben können sich Lehramtsstudierende aus dem gesamten Bundesgebiet mit Beginn des 5. Fachsemesters.

Voraussetzung ist die Verpflichtung, in den benannten Schulen un- ter anderem ein Praktikum und das Praxissemester sowie den Vor- bereitungsdienst zu absolvieren und anschließend dort mindestens so viele Schulhalbjahre als Lehrer:in zu arbeiten, wie zuvor das Sti- pendium gewährt wurde.

BREMEN

WAS DEN KITAS FEHLT

In Bremen herrscht deutlicher Nachbesserungsbedarf beim Kita-Per- sonal, das macht die DGB-Region Bremen-Elbe-Weser in ihrem Schlaglicht „Was den Kitas in Bremen fehlt“ deutlich. Im Koalitions- vertrag hätten sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, bis Ende der Legislatur im Frühjahr 2023 eine Versorgungsquote von 60 Pro-

Foto: Anestis Aslanidis

Die neuen Erkennbarkeitswesten der Bayerischen Polizei wurden am 23. August in Nürnberg vorgestellt.

(10)

MELDUNGEN

magazin für beamtinnen und beamte 10

zent für Kinder unter drei Jahren zu erreichen. Momentan seien le- diglich halb so viele Kinder in Betreuung, in Bremerhaven sogar nur 21 Prozent. Um voranzukommen, bedürfe es gemeinsamer Anstren- gungen und eines Umdenkens in der frühkindlichen Bildung. Zwar gäbe es einen stetigen Personalzuwachs, dieser reiche aber nicht aus, um die steigenden Anforderungen an den Beruf zu erfüllen. Das Land baue bereits viele neue Kindertagesstätten und schaffe somit eine Grundlage für mehr Kitaplätze, doch ohne Personal brächten diese wenig. Für den DGB in Bremen ist klar: Der Schlüssel zu mehr Personal sind bessere Arbeitsbedingungen in den Kitas. Momentan gehen rund 25 Prozent der ausgebildeten Fachkräfte in den ersten fünf Jahren wieder aus dem Beruf.

HAMBURG

SENAT VERABSCHIEDET MASSNAHMEN- PAKET ZUR HAUSHALTSENTLASTUNG

Der Hamburger Senat hat Anfang September eine Drucksache be- schlossen, die laut Finanzbehörde „einen Beitrag zum Bürokratieab- bau leistet und den laufenden Digitalisierungsprozess der hambur- gischen Verwaltung unterstützt“. Insgesamt 30 Maßnahmen wur- den aus den Behörden und Ämtern identifiziert, mit denen digitale Prozesse vorangetrieben, Verfahren vereinfacht und beschleunigt sowie der Zugang zu Informationen erleichtert werden solle. Darü- ber hinaus werde auch Einsparpotential bei den Beschäftigten gese- hen, etwa indem Büroräume eingespart sowie Personalaufwuchs ausgesetzt werden könnten. Hintergrund des Maßnahmenpakets mit dem erklärten Ziel des Bürokratieabbaus ist die Entlastung des Landeshaushalts. Laut Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) könn- ten der Stadt bis 2024 bis zu vier Milliarden Euro Steuereinnahmen fehlen. Ab 2025 sollen die Corona-Notkredite getilgt werden, ab 2023 die Schuldenbremse wieder in Kraft gesetzt werden, wenn die Notsituation beendet sei. ver.di Hamburg kritisiert das Maßnahmen- paket als einseitig und unausgegoren. In einer Stellungnahme be- fürchtet ver.di Einsparungen auf dem Rücken der Beschäftigten.

Laut zuständigem Fachbereich Bund, Länder und Gemeinden

„verkennt der Senat einmal mehr, dass das neue Personal dringend benötigt wurde und wird. Darüber hinaus fehlt es an vielen Stellen weiterhin an Personal. Die Belastung der

Kolleginnen und Kollegen ist immer noch zu hoch.“ Die Gewerk- schaft fordert daher alle Beschäftigten auf, sich in der beginnenden Tarif- und Besoldungsrunde der Länder gegen weitere Einsparungen einzusetzen: „Lasst den Arbeitgeber FHH bei den kommenden Akti- onen wissen, dass auf eurem Rücken genug gespart wurde und es jetzt ein Ende haben muss.“

HESSEN

„NETTEN WORTEN MÜSSEN TATEN FOLGEN“

Diese Botschaft verknüpfen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit ihren Forderungen für die Tarifrunde für die Tarifbe- schäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen. Da das Land nicht Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist, verhandeln die Tarifvertragsparteien hier gesondert. Am 1. September war in Wiesbaden Verhandlungsauftakt mit Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). Dieser würdigte zwar den Einsatz der Beschäftigten in der Pandemie als herausragend und bedankte sich bei ihnen, legte aber kein Angebot vor und erklärte, die Gewerkschaftsforderungen würden das Land finanziell überfordern. Die Gewerkschaften wollen

für die zirka 45.000 Landesbeschäftigten fünf Prozent mehr Geld, mindestens aber 175 Euro erkämpfen. Das Entgelt für die Auszubil- denden soll um 100 Euro monatlich erhöht werden und für sie wird ein zusätzlicher Urlaubstag gefordert. Darüber hinaus sollen unter anderem geregelt werden: die zeit- und wirkungsgleiche Übertra- gung des Tarifergebnisses auf die Beamt:innen, die Erhöhung unbe- fristeter Beschäftigungsverhältnisse im Hochschulbereich, eine Ent- lastung der Beschäftigten. ver.di-Verhandlungsführerin Christine Behle verwies auf die Vorreiterrolle, die das Land im Hinblick auf die Tarifverhandlungen mit den restlichen Bundesländern einnehmen soll. Am 14. und 15. Oktober findet die zweite Verhandlungsrunde in Dietzenbach statt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

DGB BEGRÜSST ANHEBUNG DES VERGABE-MINDESTLOHNS

Firmen, die mit öffentlichen Aufträgen für das Land oder die Kom- munen arbeiten bzw. öffentliche Aufträge erhalten wollen, müssen

Foto: Fototeam Hessen/Holger Nickel

Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen unter- mauern ihre Forderungen beim Verhandlungsauftakt für ihre Tarifrunde am 1. September in Wiesbaden.

DIE BELASTUNG IST IMMER

NOCH ZU HOCH

(11)

MELDUNGEN

magazin für beamtinnen und beamte 11 ihren Beschäftigten ab 1. Oktober einen Stundenlohn in Höhe von

mindestens 10,55 Euro zahlen. Die Anhebung des so genannten Vergabe-Mindestlohns um 20 Cent beschloss das rot-schwarze Ka- binett Ende August. Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender DGB Nord, begrüßte die Entscheidung und forderte zugleich eine Weiterentwicklung: „Neben der deutlichen Bevorzugung von Tarif- löhnen in der Wirtschaftsförderung

ist die beschlossene weitere Anhe- bung des Vergabe-Mindestlohns ein wesentlicher, dringend notwendiger Beitrag des Landes zur Erhöhung des Entgeltniveaus in Mecklenburg-Vor- pommern. Nach der Landtagswahl muss die neue Landesregierung aber

darüber hinaus den Vergabe-Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde sofort heraufsetzen. Die Praxis der jährlichen Steigerung nach Tarif- index muss beibehalten werden.“

NIEDERSACHSEN

DGB: KEIN STEUERGELD FÜR LOHNDRÜCKER!

Die Vorgabe einer tariflichen Bezahlung bei öffentlichen Aufträgen fordert der DGB Niedersachsen für das Vergabegesetz des Landes.

Vergabegesetze sollen fairen Wettbewerb, soziale Nachhaltigkeit und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern si- chern sowie Korruption verhindern. Doch vom Land fehlt die Vorga- be der Tariftreue. Damit machen sich die niedersächsischen Kommu- nen und das Land nach Auffassung des DGB zu Komplizen von Lohndumping, wenn sie untertariflich oder gar Niedriglöhne bezah- lende Betriebe beauftragen. Sie würden den Anpassungsdruck nach unten auf alle Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten nach Tarif entloh- nen, erhöhen Gegenwärtig besteht in Niedersachsen nur im öffent- lichen Personennahverkehr Tariftreue. Der DGB fordert, dass der Staat seiner Vorbildrolle gerecht werden muss. Die politische Rege- lung einer landesweiten Tariftreue wäre ein wichtiges Signal, um das Tarifsystem und gute Arbeit zu stärken. Schließlich seien Tariflöhne das Kernelement für gute Arbeit.

NORDRHEIN-WESTFALEN

HÖHERE FAMILIENZUSCHLÄGE AB DEM DRITTEN KIND

Der Landtag hat am 9. September das „Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Den Gesetzentwurf hat- te die schwarz-gelbe Landesregierung Anfang Juni eingebracht. Mit den Regelungen reagiert NRW auf die Entscheidung des Bundesver-

fassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 u. a.), wonach die Besoldung von Richter:innen in NRW mit mehr als zwei Kindern ver- fassungswidrig zu niedrig ist. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber für eine verfassungskonforme Neuregelung eine Frist bis zum 31.

Juli 2021 gesetzt. Der DGB NRW begrüßte in seiner Stellungnahme grundsätzlich die deutliche Erhöhung des Familienzuschlags für drit- te und weitere Kinder rückwirkend zum 1. Januar 2021. Problema- tisch sei aber, dass die Landesregierung (noch) keine Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) gezogen habe, in der das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung bekräftigt wurde. Als Konsequenz müssen aus Sicht des DGB alle Besoldungsgruppen in NRW deutlich angehoben werden.

Rheinland-Pfalz

FLUTKATASTROPHE: SOLIDARITÄT UND SONDERURLAUB

Die Flutkatastrophe im Juli zog eine große Solidarität mit den in Not geratenen Menschen nach sich. Einen besonderen Wunsch hatten zahlreiche Landespolizist:innen. Sie wollten ihre betroffenen Kol le- g:innen entlasten, indem sie diesen ihre Über- und Mehrarbeitsstun- den spenden. Dienstrechtlich ist ein solcher Vorgang allerdings nicht umsetzbar. Die Gewerkschaften konnten dafür aber 40 Tage Sonder- urlaub für Betroffene erreichen. Das Land greift zudem auf beste- hende Vorschussrichtlinien des Ministeriums für Finanzen zurück und hat aus Anlass der Flutkatastrophe in einem Rundschreiben Ausnahmetatbestände festgelegt, die Landesbeschäftigten ein zins-

Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen unter- mauern ihre Forderungen beim Verhandlungsauftakt für ihre Tarifrunde am 1. September in Wiesbaden.

WEITERE ANHEBUNG NOTWENDIG

Foto: istockphoto/Markus Volk

(12)

MELDUNGEN

magazin für beamtinnen und beamte 12

freies Darlehen in Höhe von 10.000 Euro ermöglichen. Da der An- spruch darauf in Besoldungsgruppe A 9 bzw. in Entgeltgruppe 9b endet, hat sich die GdP dafür eingesetzt, den Anspruch für alle Lan- desbedienstete gelten zu lassen. Die Gewerkschaft hat das Signal bekommen, dass dieses Ansinnen umgesetzt wird. GdP-Landesvor- sitzende Sabrina Kunz machte deutlich: „Alles, was den Landesbe- schäftigten irgendwie helfen kann, versuchen wir über den DGB oder selbst anzuregen und auf den Weg zu bringen. Mein ausdrück- licher Dank geht an alle, die sich für diese Regelungen eingesetzt haben. Insbesondere auch an die politisch Verantwortlichen, dass hier so schnell und unbürokratisch geholfen wird.“

SAARLAND

GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG FÜR EINSATZKRÄFTE

Die GdP im Saarland, sorgt sich um die Gesundheit von Polizei- beschäftigten der Polizeiinspektion der Stadt Lebach. So leide fast ein Drittel der dortigen Beschäftigten unter Hautausschlägen sowie Atemwegreizungen im Dienst. Die GdP berichtet von einer unhalt- baren baulichen Situation. Hinzu kämen polizeiinterne Hinweise über potentiell gesundheitsgefährdende Schadstoffe in der porösen Bausubstanz. Die Gewerkschaft geht von Formaldehyd in alten De- ckenplatten aus, die durch kontinuierliche Feuchtigkeit nach einem großflächigen Wasserrohrbruch in die Raumluft freigesetzt und ein-

geatmet werden. Es sei unbegreiflich, dass ein Schadstoffgutachten existiere, das jedoch von der verantwortlichen Stelle zurückgehalten und der Belegschaft nicht bekannt gegeben werde. GdP-Landesvor- sitzender David Maaß fordert deshalb die Stadt sowie das Innenmi- nisterium zu sofortigem Handeln zum Schutz der Beschäftigten auf.

In ihrer Gesundheit geschädigte Gewerkschaftsmitglieder werden aufgerufen, sich wegen eines möglicherweise zustehenden Rechts- anspruchs zu melden.

SACHSEN

SCHULEN NICHT AUSREICHEND AUSGESTATTET

Am 6. September startete im Freistaat das neue Schuljahr. Kurz zu- vor machte GEW-Landesvorsitzende Uschi Kruse auf die schwierige Situation an den Schulen aufmerksam: „Auch in diesem Jahr sind die Schulen nicht bedarfsgerecht ausgestattet. Der Lehrkräfteman- gel, mit dem wir in dieses Schuljahr starten, erschwert präsenten und verlässlichen Unterricht in einer Pandemie erheblich.“ Die Neu- einstellungen ersetzten gerade die ausgeschiedenen Lehrkräfte. We- der die größere Anzahl an Schüler:innen, noch dringend benötigte Vertretungsreserven oder

die zwingend notwendigen individuellen Förderungsan- gebote würden personell abgedeckt. Hier müsse drin- gend nachgesteuert werden.

Unzureichend sei zudem die Ausstattung mit Luftfilteran- lagen. Eine Mitgliederbefra-

gung der GEW Sachsen hat gezeigt, dass das Lüften der Klassenräu- me vielerorts nicht umsetzbar ist. Die Gründe dafür reichen von nicht zu öffnenden Fenstern bis hin zu Verkehrslärm oder niedrigen Temperaturen. Vor diesem Hintergrund sei die zögerliche Haltung des Kultusministeriums bei der Anschaffung von Luftfiltern unver- ständlich. „Es ist inakzeptabel, auf der einen Seite auf Präsenzunter- richt zu setzen und auf der anderen Seite nicht konsequent in gute Luft zu investieren. Das Kostenargument darf bei der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Beschäftigten an den Schulen keine Rolle spielen“, so Kruse.

SACHSEN-ANHALT

GESETZENTWURF FÜR

AMTSANGEMESSENE BESOLDUNG

Das Landeskabinett hat am 14. September den Entwurf eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlos- sen und wird diesen in den Landtag einbringen. Damit reagiert die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts aus Mai 2020 zum erforderlichen Abstand zur sozialen Grund- sicherung in den unteren Besoldungsgruppen (Berlin) und zu Anfor- derungen an die Höhe der Besoldung von Familien mit mehr als zwei Kindern (Nordrhein-Westfalen). Sachsen-Anhalt sieht im eige- nen Land Handlungsbedarf – auch bei Beamtenfamilien mit ein oder zwei Kindern – und will die Beträge des Familienzuschlags rückwirkend zum 1. Januar 2021 anheben. Zudem enthält der Ge- setzentwurf Regelungen für den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Nachzahlungen bis 2008.

HIER MÜSSE DRINGEND

NACHGESTEUERT WERDEN

Foto: istockphoto/Alexey Emelyanov

(13)

MELDUNGEN

SCHLESWIG-HOLSTEIN

NEUER PFAD ZUR AMTSANGEMESSENEN ALIMENTATION?

Anfang August stellte Finanzministerin Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen) die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Landesbesoldung verfassungskonform ausgestaltet werden soll.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Mai 2020 zum erforderlichen Abstand zur sozialen Grundsicherung in den un- teren Besoldungsgruppen (Berlin) und zu Anforderungen an die Höhe der Besoldung von Familien mit mehr als zwei Kindern (Nord- rhein-Westfalen) führe auch in Schleswig-Holstein zu Handlungsbe- darf. Wesentliche Eckpunkte sind die Anhebung des untersten Ein- stiegamts von Besoldungsgruppe A 5 Stufe 1 auf Besoldungsgruppe A 6 Stufe 2, die Erhöhung des Familienzuschlags um pauschal 40 Euro pro Kind, eine finanzielle Entlastung bei der Beihilfe sowie zwei bedarfsabhängige Familienergänzungszuschläge. Mit letzteren wür- de auf Grund der Bedarfsprüfung sowie der Berücksichtigung weite- rer Einkommen der Familie ein neuer Pfad zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation eingeschlagen. Der DGB und die Gewerkschaften begrüßen die Pläne größtenteils, sehen den Famili-

energänzungszuschlag aber kritisch und gehen hier von verfas- sungsrechtlichem Klärungsbedarf aus. Das Beteiligungsgespräch der Ministerin mit DGB und Gewerkschaften ist für den 22. Oktober ter- miniert. Danach geht der Gesetzentwurf in den Landtag.

Foto: istockphoto/CalypsoArt

Interesse an dieser attraktiven Werbeform? Gerne können Sie uns eine Mail schreiben: kontakt@marketing-oeffentlicher-dienst.de

MARKETING ÖFFENTLICHER DIENST – UNSERE EMPFEHLUNG

Celenus DEKIMED Die Klinik für Integrative Medizin und Naturheilver­

fahren setzt ein gezieltes, strukturiertes Gesund­

heitstraining ein.

Kirinus – Alpenpark Klinik Orthopädie, Kardiologie, Gastroenterologie, Psy­

chosomatik. Persönlicher Be handlungsplan mit indi vi dueller Therapie­

kombination.

Waldburg-Zeil-Kliniken In 12 Einrichtungen set­

zen wir uns Tag für Tag für die Gesundheit der uns anvertrauten Men­

schen ein.

Klinik am Leisberg Erschöpfungszustände, Burn­out, Depressionen, Schlafstörungen, u.a.

Kostenübernahme:

Privatversicherungen und Beihilfe.

 

www.klinik-alpenpark.de

www.dekimed.de www.wz-kliniken.de

www.leisberg-klinik.de

Anz_1_2_quer.indd 4

Anz_1_2_quer.indd 4 12.07.21 11:2112.07.21 11:21

(14)

Der wahre Wert einer Gemeinschaft zeigt sich in schwierigen Zeiten.

Füreinander da sein

Die Debeka-Gruppe

Traditioneller Partner des öff entlichen Dienstes

(08 00) 8 88 00 82 00 www.debeka.de

A5_quer_4c_Herbstinsertion_Bund.indd 1

A5_quer_4c_Herbstinsertion_Bund.indd 1 02.08.2021 16:48:2202.08.2021 16:48:22

MELDUNGEN

THÜRINGEN

PERSONALPROBLEME ZUM START DES SCHULJAHRES

Anlässlich des Schuljahresstarts am 6. September kritisierte die GEW die prekäre Personalsituation an Thüringens Schulen. „Insbesonde- re an den Grundschulen gibt es teils massive Personalprobleme.

Schulleitungen beklagen nicht nur, dass ihnen Kolleg:innen fehlen, sondern dass sie selbst als Klassenlehrer:innen tätig sein müssen“, sagte Landesvorsitzende Kathrin Vitzthum Ende August. „Diese Mehrfachbelastung bedroht die Gesundheit der Lehrkräfte und er- schwert den Start in die schulische Grundbildung.“ Das Land habe zwar bereits viel in das Personal investiert, mehr Stellen geschaffen und mittlerweile würden alle Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen nach A 13 bzw. E 13 bezahlt. Es würden aber nach wie vor zu wenige Lehrkräfte ausgebildet. Sorgen bereitet der Bildungsgewerkschaft zudem weiterhin die Corona-Pandemie. Die mangelnde Anschaf- fung von Luftfiltern gefährde das Ziel, die Schulen sicher zu machen.

Die Belastungen trügen die Pädagog:innen, die Kinder und nicht zu-

letzt die Eltern. Foto: istockphoto/Andrey Zhuravlev

(15)

Der wahre Wert einer Gemeinschaft zeigt sich in schwierigen Zeiten.

Füreinander da sein

Die Debeka-Gruppe

Traditioneller Partner des öff entlichen Dienstes

(08 00) 8 88 00 82 00 www.debeka.de

A5_quer_4c_Herbstinsertion_Bund.indd 1

A5_quer_4c_Herbstinsertion_Bund.indd 1 02.08.2021 16:48:2202.08.2021 16:48:22

AUS DEN GEWERKSCHAFTEN

IG BAU

WALDUMBAU BRAUCHT GUT AUSGEBILDETES FORSTPERSONAL

Laut der Gewerkschaft IG BAU wurde in den letzten 20 Jahren das Forstpersonal in Deutschland halbiert. Im Klartext heißt das, dass weniger Personal für mehr Waldfläche die Verantwortung trägt. Und das in Zeiten, in denen der Klimawandel die negativen Veränderun- gen im Wald beschleunigt, wie nie zuvor. Mit ihrer Studie Wald – Kli- ma – Schutz, deren Ergebnisse im Mai veröffentlicht wurden, zeigt die IG BAU auf, welche Folgen dies für die Beschäftigten hat. Nahe- zu alle Befragten (92 Prozent) gaben an, dass die Arbeitsbelastung durch die Hitze in den letzten Jahren gestiegen sei. Ein sehr hoher Anteil der Befragten (90 Prozent) führte zudem an, dass es zu wenig Personal gebe, um die anfallende Arbeit zu erledigen. Dramatisch sei die Lage in Deutschlands Wäldern und ebenso dramatisch die Fol- gen für das Forstpersonal, erklärt Harald Schaum, stellvertretender

Bundesvorsitzender der IG BAU. Die Gewerkschaft bekräftigt des- halb im Beitrag Ohne gesunden Wald kein effektiver Klimaschutz, der im Rahmen des DGB Zukunftsdialog erschienen ist, ihre Forde- rung nach 11.000 neuen Arbeitsplätzen im Forst. Neben der Aufsto- ckung des Personals fordert die IG BAU auch eine Aus- und Weiter- bildungsoffensive und mehr Geld, um zum notwendigen Umbau der Wälder zu forschen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website im Bereich Aktuelles: www.redenwirueber.de

VER.DI

KLARE ERWARTUNGEN AN DIE DEMOKRATISCHEN PARTEIEN

Mit Blick auf die neue Legislaturperiode hat die Gewerkschaft ver.di ihre Forderungen zur Verbesserung der Bedingungen für Beamt:innen an die demokratischen Parteien formuliert. Als vordergründig erach- te die Gewerkschaft hierbei einen strategischen Personalaufbau im öffentlichen Dienst, der eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffen- sive inkludiere, um so dem Arbeiten am Limit in vielen Bereichen entgegenzutreten. Auch eine Weiterentwicklung des Laufbahnrechts, die eine einheitliche Zuordnung von Bildungsabschlüssen zu Lauf- bahnen und Laufbahnfachrichtungen, eine höhere Durchlässigkeit in und zwischen den Laufbahnen – insbesondere durch Anerkennung von Berufserfahrung innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie die Einführung einer verpflichtenden Regelung zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglichen würde, trage zur Verbesserungen der Bedingungen bei – so die Gewerkschaft. Zudem fordert ver.di, Beamt:innen auf die Veränderungen der Arbeitswelt durch zuneh- mende Digitalisierungsprozesse besser vorzubereiten. Hierzu seien entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen einzurichten bzw. anzu- bieten.

Mehr zu den Forderungen ver.dis unter: www.beamte.verdi.de

GEW

BEFRISTUNGEN VON LEHRKRÄFTEN – GEWERKSCHAFT FORDERT KURSWECHSEL

Die Ergebnisse einer Studie der Bundesagentur für Arbeit, die Ende Juli veröffentlicht wurde, zeigen deutlich: Das seit Jahren existieren- de Phänomen der saisonalen Lehrkräftearbeitslosigkeit setzte sich auch im Jahr 2020 weiter fort. So waren laut der Studie in den Som- merferien 2020 rund 5.800 Lehrkräfte zusätzlich arbeitslos gemel- det. Spitzenreiter war demnach Baden-Württemberg. Hier hätten sich 1.680 Lehrkräfte über die Sommerferien zusätzlich arbeitslos gemeldet. Aber auch die Bundesländer Bayern und Hamburg bedien- ten sich oft des Befristungsinstruments, wie die GEW mitteilte. Dass die Länder weiter an ihrer Hire-and-Fire-Politik festhielten, kritisiert die Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft, Maike Finnern angesichts des Lehrkräftemangels, der sich in Zeiten von Corona nochmals in- tensivierte, stark: „Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte zah- len die Zeche für diese Strategie, weil die Qualität des Unterrichtsan- gebots leidet. Zudem sanieren sich die Bundesländer als Arbeitgeber auf Kosten der Beitragszahlenden der Sozialkassen“, so Finnern. Die GEW fordert deshalb dringend einen Kurswechsel der Länder.

Foto: istockphoto/Thomas-Soellner

magazin für beamtinnen und beamte 15

(16)

DER Mokka

FÜR BEAMTE.

DAS NEUWAGEN-ABO: 12 Monate Vertragslaufzeit // inkl. 20.000 km Freilaufleistung // inkl. KFZ-Versicherung & -Steuer // inkl. Überführungskosten // inkl. Zulassungskosten // keine Anzahlung // keine Schlussrate

Limitierte Stückzahl. Angebot gilt vorbehaltlich etwaiger Änderungen und Irrtümer.

Gelieferte Fahrzeuge können von der Abbildung abweichen. 20.000 - 30.000 km Freilaufleistung (5.000 Mehrkilometer gegen Aufpreis möglich). Stand: 30.08.2021.

MeinAutoAbo | Tel.: 0234 95128-40 | www.beamte.meinautoabo.de

FÜR MTL.

IM NEUWAGEN-ABO 329€

K U R Z F R I S T I G I M N E U W A G E N - A B O

OPEL MOKKA | 1.2 L DIRECT INJECTION TURBO | 130 PS | BENZINER

(17)

IM FOKUS

magazin für beamtinnen und beamte 17

Weitere Forderungen

Um die auch weiterhin dringend benötigten Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst gewinnen zu können, müssen nach Auffassung der Gewerkschaften die Ausbildungsvergütungen um 100 Euro pro Monat angehoben werden. Außerdem soll die tarifliche Regelung zur Übernahme von Auszubildenden, die ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, verlängert wer- den. Sie ist bis zum 30. September 2021 befristet.

DGB: zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf Beamt:innen

Der DGB fordert gemeinsam mit ver.di, GEW, GdP und IG BAU die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des zu erzielenden Tarifabschlusses auf die 1,2 Millionen Beamt:innen und Rich- ter:innen der Länder und 175.000 Beamt:innen in den Kommu- nen sowie auf die dortigen Versorgungsempfänger:innen.

Drei Verhandlungsrunden angesetzt

Am 8. Oktober beginnen die Tarifverhandlungen mit der TdL in Berlin. Weitere Verhandlungstermine sind für den 1. und 2. No- vember sowie den 27. und 28. November in Potsdam geplant.

Das Land Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deut- scher Länder. Hier haben die Verhandlungen bereits am 1. Sep- tember begonnen (siehe Ländermeldung auf Seite 10).

Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder

Die Forderung steht

5 Prozent mehr, mindestens 150 Euro: Diese Forderung haben die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 26. August in Berlin für die im Oktober beginnende Tarif- runde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beschlossen. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen will man eine monatliche Erhöhung der Tabellenentgelte um 300 Euro durchsetzen. Der Tarifabschluss soll eine Laufzeit von 12 Monaten haben. In der Entgelt- runde geht es um 1,09 Millionen Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder.

Weitere Informationen zu den Kampagnen finden Sie im Internet

www.unverzichtbar.verdi.de

www.igbau.de Forst- und Agarwirtschaft www.gew.de/troed2021

www.gdp.de Tarif und Soziales

DER Mokka

FÜR BEAMTE.

DAS NEUWAGEN-ABO: 12 Monate Vertragslaufzeit // inkl. 20.000 km Freilaufleistung // inkl. KFZ-Versicherung & -Steuer // inkl. Überführungskosten // inkl. Zulassungskosten // keine Anzahlung // keine Schlussrate

Limitierte Stückzahl. Angebot gilt vorbehaltlich etwaiger Änderungen und Irrtümer.

Gelieferte Fahrzeuge können von der Abbildung abweichen. 20.000 - 30.000 km Freilaufleistung (5.000 Mehrkilometer gegen Aufpreis möglich). Stand: 30.08.2021.

MeinAutoAbo | Tel.: 0234 95128-40 | www.beamte.meinautoabo.de

FÜR MTL.

IM NEUWAGEN-ABO 329€

K U R Z F R I S T I G I M N E U W A G E N - A B O

OPEL MOKKA | 1.2 L DIRECT INJECTION TURBO | 130 PS | BENZINER

(18)

magazin für beamtinnen und beamte 18

VERMISCHTES

PERSONELLES

ZUWACHS IM BUNDES BEAMT:IN NEN - SEKRETARIAT VON VER.DI

Juliane Schönwald unterstützt seit dem 1. Mai den Bereich Beamt:innen in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleis- tungsgewerkschaft. Die Volljuristin ist hier als Gewerkschafts- sekretärin für die Themen Laufbahn- und Disziplinarrecht zu- ständig. Daneben gehören die Konzeption und Durchführung von Seminaren sowie Veranstaltungen zu ihren Kernaufgaben.

Auch der Bereich Öffentlichkeitsarbeit fällt in ihre Zuständig- keit. Um mit Blick auf Themen und aktuelle Informationen aus dem Bereich Beamt:innen von ver.di stets auf dem Laufenden zu sein, empfiehlt das BM den kostenlosen ver.di- Be am t:in nen newsletter zu abon nieren.

beamte.verdi.de/

service/newsletter

UNSER MAGAZIN WECHSELT DEN VERLAG

Ab dem 1. Januar 2022 wird ein neuer Auftragsverarbeiter die Verlags- arbeiten für unser Magazin übernehmen.

Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen können aktuelle Abon- nent:innen nicht einfach übernommen werden. Möchten Sie das BM weiterhin erhalten, hat dies zur Folge, dass Sie unser Magazin erneut abonnieren müssen. Dies geht jedoch ganz einfach mittels Bestellschein, den Sie hier in dieser Ausgabe auf der Seite 19 finden. Wenn Sie dazu Fragen haben oder unser Magazin auf einem anderen Weg abonnieren möchten, dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an oeb@dgb.de mit Betreff ‚BM-Abo‘.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite.

www.dgb.de/beamtenmagazin IN EIGENER SACHE

JAHRESABO

Ein Jahresabo umfasst 10 Magazine. Die gedruck- ten Ausgaben erscheinen monatlich, im Juli/August und November/Dezember als Doppelausgaben.

@

Das ausgefüllte Formular einfach abfotografieren oder einscannen und dann per E-Mail an oeb@dgb.de schicken.

Oder per Post an: DGB Bundesvorstand Öffent licher Dienst und Beamtenpolitik Henriette-Herz-Platz 2 · 10178 Berlin

Das BM kann auch online abonniert werden unter

www.dgb.de/beamtenmagazinabo

Foto: Danny Prusseit

BUCHTIPP

PRAKTISCHE SYNOPSE ZUM NEUEN BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ

Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) in Kraft.

Das Gesetz wurde zuletzt 1974 novelliert. Deshalb stellt sich im Perso- nalrat aktuell die Frage, was sich konkret geändert hat. Beim Blick ins neue BPersVG wird klar, dass es

nach der Novellierung völlig anders aussieht. Es wurde neu strukturiert;

Regelungen wurden verschoben, neu zusammengefügt und mit Überschriften versehen; überholte Rechts vorschriften fielen weg; die Mitbestimmungskataloge wurden neu geordnet und die Angelegen- heiten der Mitbestimmung in drei zentrale Tatbestände gefasst (vgl.

§§ 78 bis 80 BPersVG). Für die Per- sonalvertretungen ergibt sich also

die Notwendigkeit, sich neu zu orientieren. Das gilt umso mehr, da die Anwender:innen in den wenigsten Fällen ausgebildete Jurist:innen sein dürften. Sehr hilfreich ist hier eine neue Veröffentlichung im Bund-Verlag. Dr. Eberhard Baden, welcher seit vielen Jahren auch das im gleichen Verlag erscheinende Standardwerk zum BPersVG mit- schreibt, gibt hier eine Übersicht über die wichtigsten Anpassungen.

Über aus praktisch ist vor allem die Synopse, in der alte und neue Rege- lungen ne beneinanderste hen und Änderungen hervorgehoben werden.

Bund-Verlag, ISBN 978-3-7663-6853-9

DAS ABO BEGINNT MIT AUSGABE BM 01·2022 (MITTE JANUAR)

(19)

Spezialist für den Öffentlichen Dienst.

Sie geben alles. Wir geben alles für Sie:

mit der DBV Dienstun- fähigkeitsversicherung.

Sie leisten täglich viel im stressigen Arbeitsalltag.

Die DBV Dienst- und Berufs- unfähigkeitsversicherung speziell für Beamte bietet Ihnen Schutz von Anfang an – egal, was kommen mag.

Lassen Sie sich von Ihrem persönlichen Betreuer in Ihrer Nähe beraten oder informieren Sie sich unter dbv.de/du.

AXA-DB-003-21 | Motiv: Beamtin | Format: 210 x 148,5 mm | Beschnitt: 3 mm | Farbprofil: ISO Coated v2 (ECI) (CMYK) Titel: DGB Beamten Magazin | ET: 20.05.2021 | Bearbeitet: marcoreuke | Stand: 26.04.2021

DBV, Motiv Beamtin, DGB Beamten Magazin, ET 20.05.2021

BM

Das Magazin für Beamtinnen und Beamte

AUSGABE 09 · 2021

KOMMENTAR Mitbestimmung heute

Dr. Eberhard Baden

INTERVIEW mit Maike Finnern, Vorsitzende der GEW

Die Shortlist für 2021 steht

DEUTSCHER PERSONALRÄTE-PREIS

l Ja, ich bin damit einverstanden, dass mit Abschluss eines Abonnements des BM – Das Magazin für Beamtinnen und Beamte des DGB meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung und Abwicklung des Abon- nements gespeichert und verarbeitet werden (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO). Diese werden an den Auftragsverarbeiter i. S. d. § 28 DSGVO zur Auftragserfüllung weitergeleitet.

Widerrufsbelehrung: Diese Bestellung können Sie innerhalb von 14 Tagen formlos, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: DGB Bundesvorstand, Abt. Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DS- GVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art.

20 DSGVO) und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zusteht.

DAS MAGAZIN IM ABO

JA, ICH MÖCHTE DAS BM ABONNIEREN ANZAHL DER HEFTE DAUER DES ABOS l 1 Heft im Jahresabo (15 Euro*) l 1 Jahr

l 10 Hefte im Jahresabo (140 Euro*) l bis auf Widerruf (mind. 1 Jahr) l 20 Hefte im Jahresabo (260 Euro*)

l 50 Hefte im Jahresabo (550 Euro*)

l gewünschte Anzahl * inkl. MwSt. und Versand

BESTELLER:IN

Name, Vorname

Dienststelle / Gremium / Firma Straße / Nr.

PLZ / Ort E-Mail

ZAHLUNGSWEISE

l Zahlung per Lastschrift l Zahlung per Rechnung

(Einwilligung zur Teilnahme am Lastschrift verfahren wird nach der Bestellung zugeschickt).

(20)

Private Krankenversicherung

Leistungsstarke Gesundheitsvorsorge für Beamte

Die HUK-COBURG ist ein starker Partner, auch wenn es um Ihre Gesundheit geht:

Stabile und günstige Beiträge für Beamte und Beamtenanwärter

Geld zurück: aktuell bis zu vier Monatsbeiträge Rückerstattung bereits ab dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr – Beamten- anwärter erhalten sogar bis zu sechs Monatsbeiträge Rück- erstattung

kompetent für den öffentlichen Dienst – die HUK-COBURG ist der größte deutsche Beamtenversicherer

Wir beraten Sie gerne:

Adressen und Telefonnummern Ihrer Ansprech partner finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder unter www.HUK.de.

Oder rufen Sie direkt an: Telefon 0800 215315401.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Soziale, gesamtgesellschaftliche und auch ökologische Aspekte müssen gleichberechtigte Ziel- perspektiven des Rechts werden. Die Allgemeinwohl- gründe im Wettbewerbsrecht

Die nun von der Regierung vorgeschlagene Ausweitung der Einnahmen in der Sozialen Pflegeversicherung um 1 Milliarde Euro durch die Anhebung des Beitragssatzes bedeutet, dass es

Im Rahmen des Gesamtprogramms „Die moderne Arbeitswelt sicher und gesund gestalten“ soll aber auch deutlich werden, dass Betriebs- und Personalräte sich konti- nuierlich für

Auch die Pflegeversicherung soll massiv in die Pflicht genommen werden, indem ihre Leistungen für behinderte Menschen mit Pflegebedarf deutlich ausgeweitet werden

Sie gehört keiner Spitzenorganisation an und kann sich auch nicht unmittelbar für gesetzliche Verbesserungen für die Beschäftigten einsetzen, weil sie in gesetzlichen

Mitarbeiter der ausschreibenden Dienststelle, welche für ein pflichtwidriges oder auch für ein pflichtgemäßes Verhalten vor, während oder nach einem Vergabeverfahren einen

Für die Beschäftigten an den Universitäten in Niedersachsen fällt die Bewertung des Einkommens eher kritisch aus, wie mit dem Instrument des DGB-Index Gute Arbeit in Kapitel 3

WSM100 Audi A1, Seat lbiza V, Skoda Octavia Federbeinstützlager WSM101 Audi A2, Seat Cordoba, Skoda Fabia Federbeinstützlager WSM102 Ford Galaxy MK I, Seat Alhambra