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Flächennutzungsplanänderung Nr. 10a Begründung

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Begründung

1 Ziele der Neuaufstellung

Dem Verfahren liegen folgende Ziele zugrunde:

• Planungsrechtliche Sicherung der planfestgestellten bzw. plangenehmigten Kompensati- onsflächen auf der „Luneplate“

• Vermerk des im Schutzgebietsverfahren befindlichen Naturschutzgebietes „Luneplate“ zur Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben für die Natura 2000-Gebiete auf der Luneplate (EU-Vogelschutzgebiet DE 2417-401 „Luneplate“, FFH-Gebiet DE 2417-370 „Weser bei Bremerhaven") sofern im Änderungsbereich gelegen.

2 Planungsanlass

Der nach hoheitlicher Übertragung der Luneplate vom Land Niedersachsen an das Land Bre- men 2010 übergeleitete Flächennutzungsplan der Gemeinde Loxstedt stellt in großen Teilen der Luneplate gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen Hafen dar.

Unterschiedliche Planfeststellungsbeschlüsse zu den Containerterminalausbauten und der hafenbezogenen Wendestelle in Bremerhaven sowie Kompensationsanforderungen aus den Bebauungsplänen Nr. 1981 „Carl-Schurz-Gelände“ und Nr. 360 „Luneort“ haben zu umfangrei- chen Kompensationsregelungen auf der Luneplate geführt, die einer bauleitplanerischen An- passung des Flächennutzungsplans bedürfen.

Nach einer Überprüfung der Sinnhaftigkeit der zunächst geplanten Grenze zwischen Gewerbe- und Naturschutzflächen auf der Luneplate sowie einer Verkleinerung des geplanten Gewerbe- gebiets „Luneplate“ sollen eine nordöstliche Dreiecksfläche mit vorhandenen Teichen sowie westlich anschließende Kompensationsflächen auf der Luneplate (Grünlandflächen und Teiche, ca. 25 ha) zukünftig für geplante Gewerbeansiedlungen zur Verfügung gestellt werden. Im Ge- genzug ist vorgesehen, diese planfestgestellten Kompensationsflächen in die Flächen der östli- chen Erweiterung des Kompensationsraumes Luneplate“ zu verlagern. Weitere Flächen in dieser Erweiterungsfläche sind für Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, die überwiegend dem Bebauungsplan Nr. 441 „Westlicher Fischereihafen“ sowie Nr. 444 „Frederikshavner Straße / Weserstraße“ (in der Rohrniederung) zugeordnet werden sollen. Das hierfür erforderliche was- serrechtliche Plangenehmigungsverfahren des Umweltschutzamts Bremerhaven wird derzeit durchgeführt und läuft diesem Verfahren voraus.

Der übergeleitete Flächennutzungsplan der Gemeinde Loxstedt soll somit im Bereich dieser Flächennutzungsplanänderung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt werden.

Zudem wird innerhalb des Bereichs dieser Flächennutzungsplanänderung das im Verfahren befindliche Naturschutzgebiet „Luneplate“ vermerkt, das die EU-rechtlichen Vorgaben für die beiden Natura 2000-Gebiete auf der Luneplate – das EU-Vogelschutzgebiet DE 2417-401 „Lu-

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Nr. 10 A

„Luneplate“

Vereinfachte Änderung des Flächennutzungsplans nach § 13 BauGB

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neplate“ und das FFH-Gebiet DE 2417-370 „Weser bei Bremerhaven“ – umsetzt und zusätzlich den oben genannten „Schutzstreifen“ umfasst.

Außerhalb des FNP-Änderungsgebiets schließt das geplante Naturschutzgebiet weitere Weser- und Wattflächen ein.

3 Beschreibung der vorbereitenden Planung

Diese FNP-Neuaufstellung umfasst die planungsrechtliche Sicherung der bereits durchgeführ- ten bzw. genannten in Vorbereitung befindlichen Kompensationsmaßnahmen auf der Luneplate aus unterschiedlichen Planfeststellungen und Bebauungsplänen und betrifft im Wesentlichen folgende Änderungen:

• Umwidmung von gewerblichen und Sonderbauflächen Hafen des wirksamen Flächennut- zungsplans der Gemeinde Loxstedt (Übergeleiteter Flächennutzungsplan) in Flächen zum Ausgleich

• Übernahme von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutzrechts

4 Beschreibung des Plangebiets

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Fischereihafen, im Ortsteil Luneplate. Es setzt sich im Wesent- lichen zusammen aus den großflächig festgelegten Kompensationsflächen für den planfestge- stellten Ausbau des Containerterminals, der hafenbezogenen Wendestelle Bremerhaven sowie für die Bebauungspläne Nr. 1981 „Carl-Schurz-Kaserne“ und Nr. 360 „Luneort“ sowie aus den unter Kapitel 2 dargestellten geplanten Kompensationsflächen im sog. „Schutzstreifen“. Die genaue Abgrenzung des FNP-Änderungsbereichs ist aus dem Plan ersichtlich.

4.1 Geländebeschaffenheit und derzeitige Nutzung

Das gesamte Änderungsgebiet umfaßt ca. 1.326 ha. Das Gelände des Plangebiets wird über- wiegend als großflächiges Kompensationsgebiet entwickelt. Der östliche sog. „Grünlandbe- reich“ sowie der o.g. „Schutzstreifen“ im Binnenland sowie Teile des Deichvorlandes werden hierzu als Grünland extensiv landwirtschaftlich genutzt und leiten über in den Entwicklungsbe- reich „Alte Weser“, einem Altarm. Der westlich im Binnenland gelegenen sog. „Tidepolder“ und die übrigen Bereiche des Deichvorlandes und der Weser unterliegen als Ästuarbiotope keiner Nutzung.

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5 Planungsrechtliche Situation

Nach Rechtskraft des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 01.01.2010 sind ca. 1.467 ha der Luneplate in die Gebietshoheit der Stadt Bremerhaven eingegliedert worden.

Im Rahmen dieser Neuaufstellung des Flächennutzungsplans steht eine großflächige Festle- gung von Kompensationsflächen an. Damit erfolgt eine wesentliche Reduzierung der gewerbli- chen Nutzungen.

Im somit auf die Stadt Bremerhaven übergegangenen wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Loxstedt von 1978 sind ca. 860 ha gewerbliche Baufläche, 144 ha Sonderbaufläche Hafen, 37 ha Grünfläche und 426 ha Wasserfläche dargestellt.

Im Rahmen einer planungsrechtlichen Bereinigung der Kompensationsfestlegung aus rechts- kräftigen Planfeststellungen und Bebauungsplänen und der o. g. vorgesehenen wasserrechtli- chen Plangenehmigung für Kompensationsflächen auf der Luneplate bleibt im nordöstlichen Bereich der Luneplate die Darstellung für ca. 142 ha gewerbliche Baufläche (Industriegebiet) aus dem übergeleiteten Flächennutzungsplan der Gemeinde Loxstedt wirksam. Das Gewerbe- gebiet ist nicht verfahrensrechtlicher Bestandteil dieser Flächennutzungsplanänderung. Die Konkretisierung und Entscheidung über die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für die- ses Gewerbegebiet bleibt den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Dabei sind die jeweils gebotenen gesetzlichen Anforderungen an die rechtliche Sicherung des Ausgleichs zu beachten.

Das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) vom 24.06.2004 hat die Umweltprüfung in das Regelverfahren für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen integriert (§ 2 Abs. 4 BauGB). Gleichzeitig sollte das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB zur sach- gerechten Behandlung von solchen Bauleitplänen fortentwickelt werden, bei denen von vorn- herein keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind (BTDrs.1 15/2250 S. 30). Im vereinfachten Verfahren wird daher von der Umweltprüfung abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Neben der bisherigen städtebaulichen Bedeutung der „Grundzüge der Planung“ ha- ben diese auch die Funktion, im Zusammenwirken mit den weiteren Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB sicherzustellen, dass nur solche Planänderungen im vereinfachten Verfahren beschlossen werden können, die keine erheblichen Umweltauswirkungen haben und deshalb auch gemeinschaftsrechtlich eine Umweltprüfung nicht erfordern (BTDrs. 15/2250 S. 50).

Wegen der Größe und der stadtstrukturellen Bedeutung des Plangebiets besteht ein Planungs- erfordernis. Ein Funktionserfordernis als gewerbliche Baufläche bzw. Sonderbaufläche Hafen besteht nicht mehr. Die unterschiedlichen Planfeststellungsbeschlüsse und Bebauungspläne mit den umfangreichen festgestellten Kompensationsflächen auf der Luneplate sowie die vor- gesehene wasserrechtliche Plangenehmigung für Kompensationsmaßnahmen im sog. „Schutz- streifen“ sollen bauleitplanerisch angepasst werden, so dass sich ein Umweltbericht und eine gemeinschaftsrechtliche Umweltprüfung erübrigt, da die entsprechenden Umweltuntersuchun- gen bereits auf der Ebene der Planfeststellungsverfahren, der Bebauungsplanverfahren und der wasserrechtlichen Plangenehmigung durchgeführt wurden.

Demnach werden mit der vorliegenden Änderung keine neuen Vorhaben zulässig, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (gem.UVPG) erforderlich wäre.

1 BT-Drs.: Eine Bundestagsdrucksache ist der Druck einer Vorlage des Deutschen Bundestages. Die Drucksache wird mit der Nummer der jeweiligen Legislaturperiode sowie einer fortlaufenden Zahl versehen.

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Damit sind auch diesbezüglich die Vorgaben des § 13 BauGB erfüllt, so dass das Bauleitplan- verfahren als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann.

Städtebaulich fügt sich die vorgesehene Planänderung in den vorhandenen Standort mit den bereits festgelegten naturschutzfachlichen Entwicklungszielen ein. Da sich der aus der vorhan- denen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt.

Nach Prüfung kommt die Stadt Bremerhaven zum Ergebnis, dass in diesem Verfahren von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von einer Eingriffsbeurteilung sowie von dem Umwelt- bericht gem. § 2a BauGB abgesehen werden kann.

Landes- und Regionalplanung

Mit den Festlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsens (LROP) vom 30.01.2008 wurden auf der Luneplate Vorranggebiete für hafenorientierte wirtschaftliche Anla- gen und für das Plangebiet „Natura 2000-Gebiete“ festgelegt. Nach erfolgter Umgliederung liegen die Vorranggebiete nicht mehr im Planungsraum des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen und verlieren damit ihre Rechtswirkung. Stattdessen wird der Flächennutzungs- plan der Stadt Bremerhaven mit dem erweiterten Hoheitsgebiet nach § 8 Abs.1 Raumord- nungsgesetz (Stadtstaatenklausel im ROG) die Funktion eines Landes-

Raumordnungsprogramms übernehmen. Die nunmehr angestrebte Änderung hat Einfluss auf die gesetzliche Anpassungspflicht. Mit dem raumordnerischen Teil dieser Flächennutzungs- planänderung erfolgt eine Anpassung und räumliche Konkretisierung an die planerische Aus- sage des „Natura 2000-Gebiets“, das im angrenzenden niedersächsischen Bereich seine Fort- setzung findet.

Bundeswasserstraße Weser

Im FNP-Änderungsbereich befindet sich ein Abschnitt des Fahrwassers der Bundeswasser- straße Weser.

Planfestgestellte Kompensationsflächen auf der Luneplate

Im Kompensationsraum „Große Luneplate“ werden bzw. wurden die Kompensationsanforde- rungen aus mehreren Eingriffsvorhaben realisiert. Das planfestgestellte Gesamtkonzept auf der

„Großen Luneplate“ sieht die Unterteilung des Kompensationsraums in den sog. Grünlandbe- reich, den Tidepolder und den Entwicklungsbereich „Alte Weser“ vor, in denen zur Realisierung verschiedener Entwicklungsziele jeweils unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt werden.

Zudem wurden im Deichvorland weitere Kompensationsmaßnahmen realisiert. Der Grünland- bereich wird künftig durch geplante Kompensationsflächen im sog. „Schutzstreifen“ ergänzt.

Insgesamt befinden sich dann Kompensationsflächen im Umfang von rd. 887 ha im FNP- Änderungsbereich.

Die naturschutzfachlichen Ziele zur Entwicklung dieses Raums orientieren sich daher in erster Linie an den Vorgaben zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, wie sie unter Anwen- dung der Eingriffsregelung bei den einzelnen Eingriffsvorhaben formuliert wurden.

Ziele für die „Große Luneplate“ sind:

• Tidepolder

Entwicklung einer ästuartypischen Abfolge der Biotoptypen der brackwassergeprägten Ti- dezone mit typischen natürlichen Prozessen und Biozönosen sowie die Entwicklung eines

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5 naturnahen Übergangs und einer naturnahen Zonierung von tidegeprägten zu terrestri- schen Biotoptypen und Habitaten

• Grünlandbereich und im Schutzstreifen

Entwicklung von extensiv genutztem Grünland auf Flächen, die dem regelmäßigen Tideein- fluss entzogen sind und auf denen eine Bewirtschaftung zur Förderung typischer Grünland- gesellschaften der Vegetation, von typischen Brutvogelzönosen sowie von Rastmöglichkei- ten von überwinternden nordischen Gänsen möglich ist

• „Alte Weser"

Entwicklung der als ein mit der Weser funktional verbundener Lebensraum für die Gewäs- serfauna mit Auebereichen für die natürliche Sukzession und Röhrichtentwicklung

Die bereits festgelegten Kompensationsflächen stellt Abbildung 1 dar, der geplante „Schutz- streifen“ schließt sich östlich an und reicht bis zu den außerhalb dieser Flächennutzungsplan- änderung angrenzenden Gewerbeerwartungsflächen.

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Abbildung 1: Festgelegte Kompensationsflächen auf der Luneplate

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7 Schutzgebiete

Die EU-Vogelschutzgebiete und die FFH-Gebiete sind in der nachfolgenden Abbildung 2 räum- lich verortet.

Abbildung 2: EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete

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FFH-Gebiet „Weser bei Bremerhaven“ (DE 2417-370)

Nach erfolgter Hoheitsübertragung der Luneplate wurde das bremische FFH-Gebiet „Weser bei Bremerhaven“ gemäß Beschluss des Senats vom 15.06.2010 und Meldung vom 30.06.2011 um den übertragenen Weserabschnitt und den zur Kohärenzsicherung hergestellten Tidepolder auf der Luneplate ergänzt, so dass das Gebiet nun eine Flächengröße von insgesamt ca. 1.683 ha umfasst, im FNP-Änderungsbereich liegen rd. 802 ha.

Bestandteil des FFH-Gebietes sind neben naturnahen Vorland- und Uferbereichen, die Wattflä- chen, Flach- und Tiefwasserbereiche einschließlich des Fahrwassers und der Fahrrinne.

Das Gebiet wurde zur Verbesserung der Repräsentanz des Lebensraumtyps Ästuarien gemel- det, wozu alle Lebensräume des Gewässerkörpers, des Gewässergrunds und der Uferbereiche gehören. Das Weserufer vor dem Neuen Lunesiel bildet mit seiner flachen Uferneigung und den naturnahen, breiten Übergängen von Tief- zu Flachwasserbereichen, Wattflächen und Brackröhrichten den letzten verbliebenen naturnahen Bereich des tide- und brackwasserge- prägten Weserästuars im Land Bremen.

Der gesamte Wasserkörper ist Wanderkorridor für europäisch geschützte Wanderfische (Meerneunauge, Flussneunauge, Finte), die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt sind.

Prioritäre Lebensraumtypen oder Arten treten im Gebiet nicht auf.

Für das Gebiet gelten folgende Hinweise zu Schutz- und Erhaltungszielen:

• Schutz und Entwicklung des Lebensraumkomplexes im Weserästuar, insb. der Lebens- raumfunktion der naturnahen Flachwasserzone und Watt- und Brackwasserröhrichtflächen:

• Schutz und naturnahe Entwicklung der morphodynamischen Prozesse

• Schutz vor Lebensgemeinschaften schädigenden Stoffeinträgen

• Schutz und Erhaltung der Wanderkorridore von Finte, Meer- und Flussneunauge

• Schutz und naturnahe Entwicklung des Nahrungs- und Aufwachsgebietes und Adaption- raumes während der jahreszeitlichen Wanderungen zw. Meer und limnischer Weser

• Schutz und naturnahe Entwicklung des Lebensraumtyps Ästuar

EU-Vogelschutzgebiet „Luneplate“ (DE 2417-401)

Mit der Hoheitsübertragung der Luneplate im Jahr 2010 gingen Teile des vom Land Nieder- sachsen gemeldeten EU-Vogelschutzgebietes V 27 „Unterweser“ (DE 2617-401) auf das Land Bremen über. Ergänzt um nördlich angrenzende Wattflächen wurde gemäß Beschluss des Senats vom 15.6.2010 das neue bremische EU-Vogelschutzgebiet „Luneplate“ am 30.06.2011 gemeldet. Von der Gesamtgröße des Vogelschutzgebietes von ca. 940 ha liegen rd. 858 ha im Bereich der FNP-Änderung. Im Bereich der Vorlandes und des Tidepolders kommt es zu einer Flächenüberlagerung mit dem FFH-Gebiet „Weser bei Bremerhaven“.

Folgende Hinweise zu Erhaltungszielen gelten gem. Vogelschutzrichtlinie:

• Schutz und Entwicklung des Grünlandes und eingestreuter Kleingewässer und Blänken als Brut- und Rastgebiet der Wert gebenden Vogelarten, vor allem als Rast- und Überwinte- rungsgebiet nordischer Gänse und Enten

• Schutz und Entwicklung der Außendeichs- und Wattflächen im tidebeeinflussten Raum als Rast-, Nahrungs- und Mausergebiet des Säbelschnäblers und anderer Wasser- und Wat- vogelarten

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9 Wasserrechtliche Plangenehmigung Luneplate

Auf den „Flächen der östlichen Erweiterung des Kompensationsraumes Luneplate“ zwischen EU- Vogelschutzgebiet „Luneplate“ und den außerhalb dieses FNP-Änderungsbereichs geplanten Gewerbeflächen (Abbildung 3) werden zusätzliche Kompensationsflächen für den Bebauungs- plan Nr. 444 „Frederikshavner Straße / Weserstraße“ (ca. 22,2 ha), für Tauschflächen für Kom- pensationsflächen „Grünlandpolder und Teiche“ (ca. 18,8 ha) und Kompensation für das ge- plante Gewerbegebiet westlicher Fischereihafen sowie sonstige Kompensationsflächen (ca.

40,8 ha) unter Berücksichtigung der planfestgestellten Wasserstände im Grünlandbereich auf der Luneplate geplant. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen im Wesentlichen der Extensivie- rung der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung, der Erhöhung von Grabenwasserständen und der temporären Ermöglichung von Überstauungen. Die Plangenehmigung der wasserwirt- schaftlichen Maßnahmen erfolgt durch das Umweltschutzamt Bremerhaven.

Abbildung 3: Vorgesehene Kompensationsflächen im Bereich der östlichen Erweiterung des Kompensa- tionsraumes Luneplate

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Landschaftsprogramm aus dem Jahr 1991

Das von der Bremischen Bürgerschaft am 11.09.1991 beschlossene Landschaftsprogramm verweist auf Biotopverbundfunktionen mit dem ehemaligen niedersächsischen Umland. Nach dem Teilplan „Landschaftsbild“ wird u.a. auf die Erhaltung und Entwicklung der prägenden Landschaftsbildelemente hingewiesen. Nach dem Teilplan „Erholung“ wird auf wichtige Verbin- dungen zu Erholungszielpunkten in Niedersachsen Bezug genommen. Diese Zielsetzungen wurden durch die durchgeführten Kompensationsmaßnahmen auf der Luneplate vorbildlich umgesetzt.

6 Weitere planungsrechtliche Bedingungen

Der § 1a des Baugesetzbuchs regelt das Verhältnis der Bauleitplanung zur Eingriffsregelung.

Danach sind im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung Maßgaben der Eingriffsregelung zu prüfen.

Mit der vorliegenden Änderung werden keine neuen Vorhaben zulässig, für die eine Umweltver- träglichkeitsprüfung (gem. UVPG) erforderlich wäre.

Demzufolge sind auch diesbezüglich die Vorgaben des § 13 BauGB erfüllt, so dass das Bau- leitplanverfahren als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann.

Städtebaulich fügt sich die vorgesehene Planänderung in den vorhandenen Standort mit den bereits festgelegten naturschutzfachlichen Entwicklungszielen ein. Da sich der aus der vorhan- denen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt.

Nach Prüfung kommt die Stadt Bremerhaven zum Ergebnis, dass in diesem Verfahren von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von einer Eingriffsbeurteilung sowie von dem Umwelt- bericht gem. § 2a BauGB abgesehen werden kann.

7 Beabsichtigte Darstellung im geänderten Flächennutzungsplan

Ausgangspunkt der weiteren Beschreibung ist der geänderte Zustand.

7.1 Freiflächen

7.1.1 Allgemeine Grünflächen

Die FNP-Neuaufstellung stellt Grünflächen im Bereich des bestehenden Deichs dar (ca. 38 ha).

Der Deich ist ferner als Anlage zum Hochwasserschutz dargestellt.

Deiche stellen prägende Landschaftsbildelemente dar. Der Luneplatendeich bietet weiträumige Ausblicke auf die weiten, gezeitenbeeinflussten Wasser- und Wattflächen der Unter- und Au- ßenweser sowie auf weitere küstentypische Elemente wie z.B. Schiffe und Hafenanlagen. Die- se maritime Weise des Landschaftserlebens ist von besonderer Bedeutung.

Diese Flächen werden nach § 5 Abs. 2 Nr.5 BauGB dargestellt.

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11 7.1.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,

Natur und Landschaft

Nach . § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB werden „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt.

Im Kompensationsraum „Große Luneplate“ werden bzw. wurden die Kompensationsanforde- rungen aus mehreren Eingriffsvorhaben realisiert (ca. 516 ha). Die naturschutzfachlichen Ziele zur Entwicklung dieses Raums orientieren sich daher in erster Linie an den Vorgaben zur Um- setzung von Kompensationsmaßnahmen, wie sie unter Anwendung der Eingriffsregelung bei den einzelnen Eingriffsvorhaben (Planfeststellungs- und Bebauungsplanverfahren) formuliert wurden. Hierauf wurde bereits unter Kapitel 5 eingegangen.

Die vorhandenen hochwertigen Biotopflächen im Vordeichbereich (ca. 212 ha), wo auch keine weitere Aufwertung möglich ist, werden zusätzlich in die Darstellung dieses planerischen Aus- gleichs einbezogen.

Im Planbereich ist mit Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine Beseitigung der Kampfmittel sicherzustellen.

Im Planbereich sind Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland vorhanden. Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen.

Im Planbereich sind Wasserleitungen der SwB vorhanden. Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen.

Diese Flächen werden nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt.

7.1.3 Flächen zum Ausgleich

Nach § 5 Nr. 10 Abs. 2a BauGB werden auch Flächen zum Ausgleich dargestellt.

Im Bereich der Flächen der östlichen Erweiterung des Kompensationsraumes Luneplate werden zusätz- liche Kompensationsflächen für den Bebauungsplan Nr. 444 „Frederikshavner Straße / Weser- straße“ (ca. 22,2 ha), für Tauschflächen der Kompensationsflächen „Grünlandpolder und Tei- che“ (ca. 18,8 ha) und für das geplante Gewerbegebiet westlicher Fischereihafen sowie sonsti- ge Kompensationsflächen (ca. 40,8 ha) geschaffen und zugeordnet.

Im Planbereich ist mit Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine Beseitigung der Kampfmittel sicherzustellen.

Im Planbereich sind Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland vorhanden. Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen.

Im Planbereich sind Wasserleitungen der SwB vorhanden. Vor Aufnahme der planmäßigen Nutzung ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen.

Diese Flächen werden nach § 5 Nr. 10 Abs. 2a BauGB dargestellt.

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7.1.4 Wasserflächen

Nach Rechtskraft des Staatsvertrags zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 05.05.2009 sind ca. 401 ha als Wasserfläche dargestellt. Bezugspunkt dieser Abgrenzung ist entsprechend des Staatsvertrags die Mitte der Weser.

Diese Flächen werden nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB dargestellt.

8 Nachrichtliche Übernahme

Nachrichtliche Übernahmen beziehen sich auf Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind.

8.1 Anlagen zum Hochwasserschutz

Der Deich hat neben den besonderen Erholungsfunktionen (siehe Kapitel 7.1.1) technische Funktionen des Hochwasserschutzes wahrzunehmen und ist als Anlage zum Hochwasser- schutz dargestellt.

Der Luneplatendeich findet südlich der Landesgrenze seine Fortsetzung. Die Zuwegung zur Luneplate stellt im Planungsraum der Deichverteidigungsweg dar.

8.2 FFH-Gebiet

Nach erfolgter Hoheitsübertragung der Luneplate wurde das bremische FFH-Gebiet „Weser bei Bremerhaven“ gemäß Beschluss des Senats vom 15.6.2010 und Meldung vom 30.06.2011 um den übertragenen Weserabschnitt und den zur Kohärenzsicherung hergestellten Tidepolder auf der Luneplate ergänzt, so dass das Gebiet nun eine Flächengröße von insgesamt ca. 1.683 ha umfasst, im FNP-Änderungsbereich liegen ca. 802 ha.

Bestandteil des FFH-Gebietes sind neben naturnahen Vorland- und Uferbereichen, die Wattflä- chen, Flach- und Tiefwasserbereiche einschließlich des Fahrwassers und der Fahrrinne.

8.3 EU-Vogelschutzgebiet

Mit der Hoheitsübertragung der Luneplate im Jahr 2010 gingen Teile des vom Land Nieder- sachsen gemeldeten EU-Vogelschutzgebietes V 27 „Unterweser“ (DE 2617-401) auf das Land Bremen über. Ergänzt um nördlich angrenzende Wattflächen wurde gemäß Beschluss des Senats vom 15.6.2010 das neue bremische EU-Vogelschutzgebiet „Luneplate“ am 30.06.2011 gemeldet. Von der Gesamtgröße des Vogelschutzgebietes von ca. 940 ha liegen 858 ha im Bereich der FNP-Änderung. Im Bereich der Vorlandes und des Tidepolders kommt es zu einer Flächenüberlagerung mit dem FFH-Gebiet "Weser bei Bremerhaven".

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9 Vermerke

Bei den Vermerken (§ 5 Abs. 4 BauGB) wurde nach dem Grundsatz verfahren, die in Aussicht genommenen Planungen schon im Flächennutzungsplan bereits hinweislich zu übernehmen, damit Beeinträchtigungen der Bodennutzungen bereits anhand des Flächennutzungsplans beurteilt werden können.

9.1 Geplantes Naturschutzgebiet

FFH-Gebiete sind spezielle Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausge- wiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebens- raumtypen) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind.

EU-Vogelschutzgebiete sind nach der speziell darauf ausgerichteten EU-Vogelschutzrichtlinie auszuwählen. Beide Gebietskategorien bilden zusammen Natura 2000-Gebiete, ein europäi- sches, zusammenhängendes Schutzgebietssystem.

Zur Sicherung der Natura 2000-Schutzgüter und ihrer Funktionen ist eine nationale Unter- schutzstellung durch die zuständige Naturschutzbehörde europarechtlich vorgeschrieben.

Für die Luneplate wird daher zurzeit parallel zu diesem Verfahren ein Verfahren zur Erklärung zum Naturschutzgebiet durchgeführt. Die Gebietsabgrenzung für das geplante Naturschutzge- biet im Plangebiet ist in der Karte zu dieser FNP-Änderung vermerkt. Insgesamt hat das künfti- ge Naturschutzgebiet eine Größe von rd. 1.400 ha und liegt teilweise außerhalb des FNP- Änderungsgebiets.

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10 Verfahrenshinweise

Der Beschluss zur Änderung und überwiegenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Luneplate entsprechend des Staatsvertrages vom 01.01.2010 wurde am 16.12.2010 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.

Wegen den sehr unterschiedlichen Zielsetzungen und Planungserfordernissen für die beiden Flächen (ehemals Loxstedter Flächen und OTB- bzw. Gewerbeflächen Flugplatz) und der un- terschiedlichen Regelungsinhalte wurden die Planverfahren in die FNP-Neuaufstellung Nr. 10A

„Luneplate“ und die FNP-Änderung Nr. 10B „Offshore-Zentrum“ aufgeteilt.

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wurde der Beschluss am 18.12.2010 ortsüblich bekannt gemacht.

Es wird ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung wurde am 01.11.2013 in der Tagespresse bekannt gegeben.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB begann am 11.11.2013 und endete am 10.12.2013

Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich mit Schreiben vom 01.11.2013 beteiligt und eine Frist bis zum 10.12.2013 gesetzt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2014 die Ergebnisse der Betei- ligung Träger öffentlicher Belange und der öffentlchen Auslegung zur Kenntnis genommen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

Nach § 5 BauGB wurde diese Änderung durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.07.2014 beschlossen (Feststellungsbeschluss).

Mit Schreiben vom 24.07.2014 wurde den Einwender/n/innen das Ergebnis der Überprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitgeteilt.

Die Bekanntmachung in der Nordsee-Zeitung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB erfolgte am 26.07.2014.

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