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Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Statusder Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen demMain und Nürnberg und über die damit zusammenhängendenEigentumsverhältnisse

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Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse

RheinMainDonSchStrGBek 1972-08 Ausfertigungsdatum: 29.08.1972 Vollzitat:

"Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29.

August 1972 (BGBl. I S. 1662)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 6. 9.1972 +++) ----

Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29.

November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals von der Lände Fürth (Kanalkilometer 55,50) bis zur Einfahrt in die seitlichen Becken des Hafens Nürnberg (Kanalkilometer 72,40) vom 23. September 1972 an dem allgemeinen Verkehr dient.

 

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