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Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Statusder Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen demMain und Nürnberg und über die damit zusammenhängendenEigentumsverhältnisse vom 29. November 1967

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Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967

RheinMainDonSchStrGBek 1968-05-06 Ausfertigungsdatum: 06.05.1968 Vollzitat:

"Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29.

November 1967 vom 6. Mai 1968 (BGBl. 1968 II S. 470)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 21. 5.1968 +++) ----

Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29.

November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals von Bamberg bis zur Einmündung des Stillwasserkanals in die kanalisierte Regnitz bei Hausen (Kanalkilometer 32,00) seit dem 1. März 1968 dem allgemeinen Verkehr dient.

 

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