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Qualitätssicherung in der Geriatrie –zwischen Theorie und Praxis

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86 Bayerisches Ärzteblatt 2/2006

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Die medizinische Versorgung geriatrischer Pa- tienten stellt umfassende Herausforderungen an die bestehenden Systeme und bedarf deren grundlegender Weiterentwicklung unter Berück- sichtigung von Demographie, Qualität, Wirt- schaftlichkeit und Ressourcen. Das Geriatrie- Symposium 2005 des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Bayern, das in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Alexander-Uni- versität (FAU) Erlangen-Nürnberg im November 2005 ausgerichtet wurde, beschäftigte sich ein- gehend mit Fragen zur Qualitätssicherung in der Geriatrie.

Qualität in der Geriatrie

Dr. Gabriele Hartl, Bayerisches Sozialminis- terium, berichtete ausgehend vom Bayeri- schen Geriatriekonzept, das seit 1990 exis- tiert, von den belegbaren Ergebnissen der geriatrischen Rehabilitation. Ein Auszug aus den Geriatrie in Bayern-Daten (GiB-DAT) zeigt: 89 Prozent der geriatrischen Patienten kehren in ihre Privatwohnung zurück das heißt, Heimeinweisungen werden also ver- mieden. Es kommt zu einer Anhebung des Barthel-Index im Durchschnitt um 22,1 Punkte; die Selbsthilfefähigkeit wird folglich verbessert. Die stationäre geriatrische Reha- bilitation mit 2660 Betten in Bayern findet mit 1364 Betten in Anbindung an einem Krankenhaus, mit 602 Betten in einer Reha- bilitationseinrichtung, mit 574 Betten in So- litäreinrichtungen und 120 Betten in Verbin- dung mit Pflegeeinrichtungen statt. Ambu- lante geriatrische Rehabilitation gibt es der- zeit an vier stationären Einrichtungen mit 60 Plätzen. Es bestehen zurzeit fünf mobile aufsuchende geriatrische Rehabilitationsan- gebote. Die geriatrische Versorgung muss alle Versorgungsbereiche einbeziehen mit dem Ziel, eine abgestufte und vernetzte Versor- gung mit hoher Qualität in Bayern anzustre- ben.

Professor Dr. Cornel Sieber, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, stellte die Notwendigkeit von universitärer Geriatrie in der Gliederung Dienstleistung, Lehre, For- schung und Standespolitik dar. Die neue Ap- probationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 und deren Umsetzung seit 1. Oktober 2003 sieht erstmals die Einführung des Quer- schnittfaches „Medizin des Alterns und des alten Menschen“ vor. Die bundesweite Abfra- ge dazu ergab, dass in 17 von 36 universitären Einrichtungen diese Lehre ohne Einbezug von Geriatern erfolgt. Die Stufen der Lehre (Fort- und Weiterbildung) müssen insbeson- dere konkrete Angebote zur Geriatrie für niedergelassene Kollegen beinhalten. Hierfür ist ein abgestuftes Fort- und Weiterbildungs- angebot mit strukturierter Durchführung er- forderlich.

Interne Qualitätssicherung

Dr. Axel Schramm, Klinikum Bayreuth und Reha-Zentrum Roter Hügel, zeigte die rechtsverbindliche Verpflichtung zur Teilnah- me an einrichtungsübergreifenden Maßnah- men und interner Qualitätssicherung (§ 135 a Sozialgesetzbuch V – SGB) sowie kontinuier- liche Durchführung und Verbesserung von Qualitätsmanagementmaßnahmen (§ 20 SGB IX) auf. In der Qualitätssicherung wer- den Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität abgebildet. Zertifizierungen, zum Beispiel DIN EN ISO, DEGEMED, KTQ, können hierbei eine Unterstützung sein.

Dr. Michael Bangemann, Facharzt für Allge- meinmedizin, stellte die Hausarztpraxis im Netzwerk der integrierten hausarztzentrierten Versorgung mit zahlreichen Schnittstellen vor. In der qualifizierten Abbildung des geria- trischen Patienten ist die Durchführung eines geriatrischen Basisassessments unverzichtbar.

Alle Akteure müssen im Rahmen einer geria- trischen Versorgungskette patientenbezogen, ressourcenschonend und sinnvoll zusammen- arbeiten.

Externe Qualitätssicherung

Herrmann Laubsch, AOK Bayern im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen- verbände (ARGE), berichtete über die ur- sprünglich geplanten gut 40 geriatrischen Einrichtungen und die derzeit bestehende

Zahl von 62 Einrichtungen. Die Folgen des zahlenmäßigen Anstiegs sind rückläufige Auslastungszahlen der einzelnen Einrichtun- gen. Unter Qualitätsbetrachtung wurde in der ARGE ein Beschluss zu Klinikbegehungen in der Geriatrischen Rehabilitation gefasst. Das Fazit der ersten zehn Einrichtungen zeigte vorhandene Mängel auf. Das Gesamtergebnis war von „sehr gut“ bis „ausreichend“ gleich verteilt. Als Schlussfolgerung bleibt die Not- wendigkeit einer externen Qualitätssicherung bei der Weiterentwicklung der geriatrischen Strukturen.

Dr. Michael Penz, Fachbereichsleiter Geria- trie, MDK, stellte die sozialmedizinischen Grundlagen zur Qualitätssicherung in den Sozialgesetzbüchern Gesetzliche Krankenver- sicherung (SGB V, § 136, 137, 139) sowie Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX, § 20) und Soziale Pfle- geversicherung (SGB XI, § 80) dar. Die Ge- riatriebeurteilungen durch den MDK erfuh- ren in den Jahren 2003 bis 2005 jährliche Steigerungsraten um 62,2 bzw. 74,4 Prozent.

Die Stellungnahmen des MDK zur geriatri- schen Rehabilitation sind 70,8 Prozent Be- fürwortungen, 22 Prozent Nichtbefürwortun- gen. Abgestufte Qualifizierung der Haus- ärzte, Weiterentwicklung der geriatrischen Diagnosis related group (DRG), Qualitätssi- cherung in der geriatrischen Rehabilitation und Geriatrie/Qualität in der Pflege sind für die Weiterentwicklung von geriatrischen Ver- sorgungsstrukturen unter strikter Beachtung der Qualitätsparameter notwendig.

Institut für Qualitätssicherung in der Geriatrie

Dr. Jens Trögner, FAU, stellte abschließend die Konzeption für ein Institut für Qualitäts- sicherung in der Geriatrie dar. Hierbei sind die FAU und der MDK Bayern Partner und möchten sich gemeinsam an dem notwendi- gen Schritt einer Qualitätssicherung in der Geriatrie aktiv beteiligen.

Anschrift des Verfassers:

Dr. Michael Penz, Fachbereichsleiter Geriatrie, MDK Bayern, Putzbrunner Straße 73, 81739 München

Weitere Informationen: Vorträge unter www.aging.med.uni-erlangen.de

Qualitätssicherung in der Geriatrie – zwischen Theorie und Praxis

Dr. Michael Penz 86.qxp 30.01.2006 16:46 Uhr Seite 86

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