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RS-200504-Corona-Krise-Einheitlicher-Fahrdienst

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Academic year: 2022

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04.05.2020

Auswirkungen durch den Covid-19 Katastrophenfall: Änderungen im Fahrdienst des Bereitschaftsdienstes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach wie vor besteht der am 16.03.2020 von der Staatsregierung ausgerufene Katastro- phenfall und auch die Kontaktbeschränkungen seitens der Staatsregierung wurden - trotz vorsichtiger Lockerungen - bis zum 10.05.2020 verlängert.

Bereits vor der Ausrufung des Katastrophenfalls hatte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns am 28.02.2020 einen eigenen „Corona-Fahrdienst“ eingerichtet. Das Ziel war hierbei die Abstrichnahme bei Patienten, die gemäß den RKI-Kriterien als Verdachtsfall eingestuft werden, ohne dabei andere Patientengruppen der Gefahr einer Erregerver- schleppung auszusetzen. Das ist vor allem durch Ihre großartige Unterstützung sehr gut gelungen. Hierfür möchten wir uns an dieser Stelle nochmals recht herzlich bedanken.

Bisher lief die Struktur des neu geschaffenen Corona-Fahrdienstes parallel zur bereits bestehenden Struktur im Fahrdienst des Bereitschaftsdienstes. Dieses Konstrukt wird sich zukünftig ändern: Es wird ein einheitlicher Fahrdienst etabliert, in dem der

Corona-Fahrdienst in den bereits bestehenden Fahrdienst des Bereitschaftsdienstes ein- gegliedert wird. Somit besteht zukünftig - wie bereits vor dem 28.02. - keine Differenzie- rung in den Tätigkeiten im Fahrdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

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Seite 2

zum Schreiben vom 04.05.2020

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Das bedeutet für Sie im Fahrdienst:

- Das Tätigkeitsspektrum im Fahrdienst erstreckt sich sowohl auf die ärztliche Be- handlung von allgemein erkrankten besuchsbedürftigen Patienten, potenziellen Covid-19 Verdachtsfällen (nach aktuellen RKI-Kriterien) sowie bereits an SARS- CoV-2 erkrankten Personen. Alle während des Bereitschaftsdienstes vermittelten Patienten sind zu behandeln (vgl. § 13 Nr. 6 BDO-KVB).

- Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 (BDO-KVB) wird wegen der festgestellten Pandemie von den bestehenden Bestimmungen des Fahrdienstes abgewichen. Bis auf wei- teres werden die Zeiten des Fahrdienstes bayernweit auf 7 Tage/Woche und 24 Stunden/ Tag ausgeweitet.

- Zur Behandlung von SARS-CoV-2 Verdachtsfällen bzw. bestätigten Fällen wird in den Fahrzeugen ausreichend Schutzausrüstung bereitgestellt. Bitte passen auch Sie Ihr Behandlungsequipment entsprechend den neuen Regelungen an.

- Die Vergütung zu den Zeiten zwischen 08:01 und 23:59 Uhr erfolgt anhand der von Ihnen für diese Tätigkeit abgerechneten EBM-Leistungen (vgl. Schreiben vom 02.04.2020 - Aktualisiert am 20.04.2020).

https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Serviceschreiben/2020/KVB- RS-200420-Abrechnung-Corona-Fahrdienst-Aktualisierung.pdf

- Der Fahrdienst im Bereitschaftsdienst wird auch weiterhin zwischen 00:00 und 08:00 Uhr auf durchschnittlich 52,- € / Stunde im Quartal gefördert (vgl. Schrei- ben vom 08.01.2020).

https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Serviceschreiben/2020/KVB- RS-200108-BSD_Foerderung-Nachtschichten-Fahrdienst2020.pdf

- Bitte achten Sie zusätzlich darauf, dass alle tatsächlich erbrachten Leistungen vollständig in Ihrer Abrechnung angesetzt werden. Nur so kann eine korrekte Auszahlung der Förderung erfolgen

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Seite 3

zum Schreiben vom 04.05.2020

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Das Ziel der Etablierung des einheitlichen Fahrdienstes ist es, die gegebenen Ressour- cen hinsichtlich der Schutzausrüstung sowie des Personaleinsatzes zu schonen und eine angemessene Versorgung der Patienten sicherzustellen. Wir bitten Sie auch weiter- hin um Ihre Unterstützung, um diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen.

Freundliche Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

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