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Terminsankündigung: Verfahren betreffend die Gültigkeit der Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom 26. Mai 2019

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Verantwortlich:

RiOVG Friedemann Traub Am Wall 198 28195 Bremen Telefon: 0421 361-10535 Fax: 0421 361-4172

Vertreterin: Ri‘inOVG Dr. Katja Koch Am Wall 198 28195 Bremen Telefon: 0421 361-10092 Fax: 0421 361-4172

Staatsgerichtshof

der Freien Hansestadt Bremen - Der Präsident -

Freie

Hansestadt Bremen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bremen, 26.06.2020

Internet http://www.staatsgerichtshof.bremen.de

St 2/19 und St 3/19

Verfahren betreffend die Gültigkeit der Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom 26. Mai 2019

Mündliche Verhandlungen

vor dem Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen Donnerstag, 2. Juli 2020, 10.00 Uhr und 13.00 Uhr Justizzentrum Am Wall, Saal 7, Am Wall 198, 28195 Bremen

Der Staatsgerichtshof wird am 2. Juli 2020 in zwei Verfahren über Beschwerden gegen Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen mündlich ver- handeln. Beide Verfahren betreffen die Gültigkeit der Wahl zur 20. Bremischen Bürger- schaft (Landtag) vom 26. Mai 2019.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen St 2/19 rügt die Beschwerdeführerin, die selbst blind ist, die aus ihrer Sicht unzureichenden gesetzlichen Regelungen und mangelhaften tat- sächlichen Vorkehrungen, um blinden Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, uneinge- schränkt wählen zu können. Als Beispiele nennt sie die Gestaltung der Wahlbenachrichti- gung, die Ausstattung der Wahllokale sowie die fehlenden Kenntnisse der Wahlhelfer im Umgang mit blinden oder sehbehinderten Menschen.

Das Wahlprüfungsgericht hat den Einspruch der Beschwerdeführerin mit Beschluss vom 14.11.2019 zurückgewiesen mit der Begründung, bei der Durchführung der Wahl zur

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20. Bremischen Bürgerschaft sei nicht gegen die Vorschriften der Bremischen Landes- wahlordnung verstoßen worden, die blinden und sehbehinderten Personen die Ausübung ihres Wahlrechts ermöglichen sollen. Soweit die Beschwerdeführerin einzelne Wahlfehler geltend mache, habe sie nicht dargelegt, dass diese Fehler eine relevante Auswirkung auf das Wahlergebnis gehabt hätten. Mit ihrer dagegen vor dem Staatsgerichtshof erhobenen Beschwerde verfolgt die Beschwerdeführerin ihr Begehren weiter.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen St 3/19 rügt der Beschwerdeführer insbesondere eine Verletzung der Öffentlichkeit der Wahl bei der Auszählung der Stimmzettel. Durch den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung bei der Zählung der Stimmen sei es weder der Öffentlichkeit noch den Wahlvorständen möglich gewesen, zu überprüfen, ob die Stim- men unverfälscht erfasst worden seien. Vor allem habe die allein elektronische Summen- bildung nicht kontrolliert werden können. Eventuelle Manipulationen der Software hätten daher nicht erkannt werden können. Auch in diesem Fall hat das Wahlprüfungsgericht den Einspruch des Beschwerdeführers zurückgewiesen. Dagegen wendet er sich mit seiner Beschwerde zum Staatsgerichtshof.

Der Staatsgerichtshof wird am 2. Juli 2020 die Sache St 2/19 ab 10.00 Uhr und die Sa- che St 3/19 ab 13.00 Uhr in öffentlicher Sitzung mündlich verhandeln und vorrausichtlich jeweils am Ende der Sitzung den Termin zur Verkündung einer Entscheidung bekanntge- ben.

Die Pressearbeit wird in diesem Fall Frau Dr. Nina Koch (stellv. Pressesprecherin des VG Bremen) übernehmen. Für eventuelle Rückfragen ist sie unter der E-mail-Adresse pressestelle.verwaltungsgericht.bremen.de oder telefonisch unter 0421/361-4869 zu er- reichen.

Hinweis zu Ton- und Fernsehaufnahmen:

In der mündlichen Verhandlung sind Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts nur zulässig, bis das Gericht die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat. Die verantwortlichen Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, dies zu beachten.

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