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Analyseergebnis nach Brand in Rheingönheim liegt vor – Proben zeigen keine relevanten Belastungen von Oberflächen, Böden oder Lebensmitteln

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21.08.2015

Analyseergebnis nach Brand in Rheingönheim liegt vor – Proben zeigen keine relevanten Belastungen von Oberflächen, Böden oder

Lebensmitteln

Zur Klärung der Auswirkungen durch das Brandereignis am 11. August 2015 in Rheingönheim wurden am 12. August 2015 im vom Brand betroffenen Bereich Wisch- Boden-, Luft- und Lebensmittelproben genommen und von einem externen Labor sowie vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Mainz analysiert. Die Analysenergebnisse liegen nun im Vorabzug vor.

Im Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass in dem Bereich der Hauptniederschlagswolke im Zuge des Brandes im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen keine relevanten

Verunreinigungen oder Belastungen von Oberflächen, Böden oder Lebensmitteln festgestellt werden konnten, die einen Handlungsbedarf nach sich ziehen würden. Somit kann das Obst und Gemüse nach vorheriger gründlicher Reinigung verzehrt werden.

Die Ergebnisse wurden zur abschließenden Beurteilung der aufsichtführenden Behörde hier  der SGD Süd als Bodenschutzbehörde und dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises vorgelegt.

Die obere Bodenschutzbehörde hat sich in ihrer Bewertung dem Gutachter angeschlossen und sieht für die Schadstoffe Dioxine und Benz(a)pyren den Verdacht einer schädlichen

Bodenveränderung ausgeräumt. Für die zu bewertenden polyaromatischen Kohlenwasserstoffe besteht keinerlei Besorgnis einer schädlichen Auswirkung auf die Umwelt.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das für die gesundheitlichen Belange zuständig ist, kommt zu der Bewertung, dass die Ergebnisse der für ein solches Brandereignis typischen Schadstoffe aus den Messberichten der Labore im Rahmen der üblichen

Immissionskonzentrationen liegen. Die Ergebnisse der untersuchten Schadstoffe ergeben keinen Hinweis, dass durch den Brand am 11. August 2015 eine erhöhte Schadstoffbelastung vorliegt und sich somit keine erhöhten gesundheitlichen Risiken für die Anwohner durch das Brandereignis ergeben. Obst und Gemüse kann daher nach üblicher gründlicher Reinigung verzehrt werden.

Referenzen

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