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Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm?

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118 DIE PTA IN DER APOTHEKE | November 2013 | www.pta-aktuell.de

K

eine zwei Menschen

haben eine identische DNA, auch wenn über 99,5 Prozent aller Gene bei allen Menschen die gleichen In- formationen enthalten. Weil das riesige Genom aus einer gewaltigen Menge an Basenpaaren besteht, ist der verbleibende variable Anteil, der für die phänotypischen Unterschiede

verantwortlich ist, immer noch groß.

Neben den Genen, jenen Teilen der DNA also, die als Blaupause für die Proteinsynthese dienen, finden sich zudem große Teile des Moleküls ohne Bauanleitung. Da sie also kei- nen Code für ein bestimmtes Eiweiß enthalten, nennt man sie nicht-ko- dierende DNA. Früher hielt man diese Anteile für eine Art bloßes

Füllmaterial (DNA-Müll) Erst letz- tes Jahr wurde erkannt, dass Teile davon wichtige Funktionen bei der Regulation der Genaktivität, also dem „An- und Abschalten“ des Ab- lesevorgangs, innehaben.

Zahl der Wiederholungen An- dere Teile dieser DNA bestehen aus ständig wiederholten kurzen Sequenzen, in denen die Bausteine eines Einzelstrangs, also die Nukle- otide, die eine von vier Basen ent- halten, in immer gleicher Reihen- folge aneinander gereiht sind – etwa:

„ATATAT“ für: Adenin, Thymin, Adenin etc. Die Abfolgen können sich unterschiedlich oft wiederholen.

Man unterscheidet verschiedene Arten solcher repetitiver Sequen- zen, darunter unter anderem die Short-Tandem-Repeats (STR).

Diese kleinen Wiederholungsse- quenzen sind „Merkmalsysteme“

oder „Marker“, die in der Bevölke- rung besonders stark variieren: Sie haben bei unterschiedlichen Men- schen sehr verschiedene Längen. Das heißt, wenn man die Genome einer Reihe von Individuen an jeweils einer bestimmten Stelle, in einem de- finierten STR-Locus, untersucht, fin- det man eine große Variationsbreite von Molekülteilen unterschiedlicher Größe. Anhand dieser Größenver- teilung kann man letztlich einen von anderen Menschen unterscheiden.

Dies macht man sich zum Beispiel in der Kriminaltechnik zunutze, um einen Täter anhand seines geneti- schen Fingerabdrucks zu identi- fizieren, aber auch bei der Klärung von Verwandtschaftsbeziehungen.

So analysiert man für die Erstellung

Der Fortschritt bei den molekularbiologischen Verfahren macht‘s

möglich: Heute sind nicht nur Krankheitsdispositionen, sondern auch Identität und Verwandtschaft anhand von Genmaterial bestimmbar.

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm?

© Mariusz Blach / fotolia.com

PRAXIS VATERSCHAFTSTEST

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von Abstammungsgutachten DNA-Proben anhand einer Frag- mentlängenanalyse.

DNA-Profil Die Untersuchung mehrerer definierter Marker liefert daher bei jedem Menschen ein in- dividuelles Bild, das sich mittels Gel- elektrophorese darstellen lässt:

Hat man aus dem Makromolekül mithilfe spezifischer Enzyme die interessierenden STRs „herausge- schnitten“, trägt man diese auf das Gel auf. Die Fragmente verschie- dener Individuen wandern darin unterschiedlich weit, was nach An- färbung als Banden sichtbar wird.

Die meisten Menschen haben zwei unterschiedliche Ausführungen (Al- lele) eines Merkmalsystems: eines von der Mutter und eines vom Vater.

Pro untersuchtem Locus zeigt die Untersuchung demnach zwei STRs unterschiedlicher Länge.

Werden nun parallel Proben der Mutter sowie des Mannes aufge- tragen, können die Bandenmuster direkt verglichen werden. Die Merk- male des Kindes (das DNA-Profil) können jeweils zur Hälfte einem und dem anderen Elternteil zugeordnet werden. Handelt es sich bei dem

Mann nicht um den Vater, stimmt das Muster seiner DNA nicht mit dem des Kindes überein.

Berechnung von Wahrschein- lichkeiten Je mehr solcher Stel- len, also verschiedener STR-Loci pro DNA-Probe untersucht wer- den – nach den geltenden Vorga- ben mindestens 15 –, umso weniger wahrscheinlicher wird es, dass sich ein zweiter Mensch findet, der das gleiche Muster oder Bandenprofil aufweist. Allerdings ist die Methode kein absolut sicherer Beweis; das Ergebnis wird immer in Form von Wahrscheinlichkeiten angegeben.

Wenn sich nach Berücksichtigung aller untersuchten Marker eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 99,9 Prozent ergibt, gilt eine Vater- schaft als praktisch erwiesen. Gibt es Abweichungen bei drei oder mehr Markern der untersuchten 15, gilt sie in der Regel als ausgeschlossen.

Fehler durch Verwechslungen oder unkorrekte Probenentnahme ver- sucht man durch entsprechende Qualitätskontrollen auf ein Mini- mum zu reduzieren. Damit nicht zufällige Mutationen das Ergeb- nis verfälschen können, wird eine

Nicht-Übereinstimmung an drei bis vier der untersuchten über 15 Merk- malsystemen noch nicht als Negativ- befund gewertet. ■

Waltraud Paukstadt, Dipl. Biologin Die rechtliche Seite

Nach dem Gendiagnostikgesetz darf ein Vaterschaftstest nur in Auftrag gegeben werden, wenn alle Beteiligten damit einver- standen sind. eine Proben- entnahme gegen den Willen oder ohne Wissen einer betrof- fenen Person ist nicht erlaubt, und das ergebnis eines solchen tests wird in Gerichtsverfah- ren nicht anerkannt. Allerdings kann die Zustimmung zur Analyse vor Gericht erstritten werden, denn es gibt einen ge- setzlichen Anspruch auf einen Vaterschaftstest. Zur Durch- führung sind nur speziell akkre- ditierte labors berechtigt.

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cefasel_nutri_210x99_die_PTA_2013_Motiv4_cefasel_nutri_210x99_die_PTA_2013_Motiv4 27.08.13 08:49 Seite 1

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