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Der Kanton holt die Einbürgerungsbewilligung beim Bund ein und legt den Antrag abschliessend dem Grossen Rat zur Genehmigung vor

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M 112/2001 POM 15. August 2001 46C

Motion

2426 Lörtscher, Biel (SP)

Weitere Unterschriften: 40 Eingereicht am: 05.06.2001

Abbau von hängigen Einbürgerungsgesuchen

• Der Regierungsrat wird beauftragt geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die zum heutigen Zeitpunkt hängigen Einbürgerungsgesuche bis spätestens Ende Juni 2002 abzubauen.

• Einbürgerungsgesuche von Jugendlichen sind prioritär zu behandeln Begründung:

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gesetz vom 9. September 1996 über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, welches insbesondere den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens neu regelt, am 1. April 1997 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist auch die Verordnung vom 22. Januar 1997 über das Einbürgerungsverfahren in Kraft getreten.

Dieses Gesetz ersetzt das frühere dreistufige Verfahren. Neu muss nur noch ein Gesuch an die federführende Gemeinde eingereicht werden, welche ihrerseits die gesetzlich vorgegebenen Auskünfte einholt und den Antrag dem zuständigen Organ zur Genehmigung vorlegt. Der Kanton holt die Einbürgerungsbewilligung beim Bund ein und legt den Antrag abschliessend dem Grossen Rat zur Genehmigung vor.

Das neue Verfahren ist inzwischen vier Jahre alt. Trotzdem dauert das Einbürgerungsverfahren immer noch viel zu lange. So sind beispielsweise 155 Anträge auf Einbürgerung der Stadt Biel noch hängig (Stand April 2001).

Während der Aprilsession wurden ganze vier Bieler Anträge behandelt. Rückfragen bei der Stadt Biel haben ergeben, dass die ältesten, noch nicht abgeschlossenen Anträge vor zwei Jahren an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons weitergeleitet worden sind. Der zuständige Dienst der Stadt Biel selbst benötigt maximal sechs Monate vom Tag der Gesuchseinreichung durch die einbürgerungswilligen Personen und der damit verbundenen Abklärungen, inklusive Stadtratsentscheid, bis zur Weiterleitung an den Kanton.

Der Bund erledigt die "normalen" Gesuche, also Gesuche die keine zusätzlichen Prüfungen erfordern, innerhalb eines Monats. Am 30. April 2001 war kein einziges Dossier des Kantons Bern hängig (telefonische Auskunft Frau Strim, zuständig für die Einbürgerungsgesuche des Kantons Bern).

Damit die Ausländerinnen und Ausländer, welche sich zur Einbürgerung entschlossen haben, nicht unnötig lange auf den definitiven Bescheid warten müssen, beauftragen wir

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den Regierungsrat geeignete Massnahmen zur Beseitigung des unbefriedigenden Zustandes zu ergreifen und umzusetzen.

Damit die Ausländerinnen und Ausländer, welche sich zur Einbürgerung entschlossen haben, nicht unnötig lange auf den definitiven Bescheid warten müssen, beauftragen wir den Regierungsrat geeignete Massnahmen zur Beseitigung des unbefriedigenden Zustandes zu ergreifen und umzusetzen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 07.06.2001.

Antwort des Regierungsrates

Mit der Neuregelung des Einbürgerungsverfahren auf den 1. April 1997 ist der Ablauf transparenter und insbesondere für Einbürgerungswillige sicherlich einfacher geworden.

Während früher auf Ebene Bund, Gemeinde und Kanton nacheinander je separate Anträge einzureichen waren, genügt heute ein einziges Gesuch und alle nötigen weiteren Schritte bis zur Einbürgerung durch den Grossen Rat, werden von Amtes wegen eingeleitet. Weil dadurch die Gesuchstellenden die zahlreichen verwaltungsinternen Schritte weniger bewusst wahrnehmen wird der Eindruck verstärkt, man müsse zu lange auf die Ausstellung eines schweizerischen Reisepasses warten. Dabei wird nicht bedacht, dass das ordentliche Einbürgerungsverfahren auch in unseren Nachbarstaaten in der Regel um die zwei Jahre dauert.

Mit dem neuen Gesetz vom 9. September 1996 über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht und der Verordnung vom 22. Januar 1997 über das Einbürgerungsverfahren konnte der Instanzenweg nicht verkürzt werden. Nach wie vor ist die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts und die Bewilligung des Bundesamtes für Ausländerfragen erforderlich, damit der Regierungsrat dem Grossen Rat die Einbürgerung beantragen kann. Auf die Behandlungsdauer bei Gemeinde und Bund kann der Kanton keinen direkten Einfluss nehmen. In manchen Gemeinden bestehen Wartelisten und auch beim Bund können erneut Behandlungsengpässe entstehen, wenn die Gesuchszahlen weiter ansteigen.

Eine weitere Beschleunigung des Verfahrens könnte vor allem dann erreicht werden, wenn anstelle des Grossen Rates der Regierungsrat abschliessend über die Einbürgerung beschliessen könnte. Dies setzt jedoch eine Änderung der bernischen Kantonsverfassung voraus. Alleine die Behandlung der Einbürgerungen im Grossen Rat kann bis zu 3 Monaten dauern.

Soweit der Kanton etwas für eine weitere Straffung des Ablaufes einer Einbürgerung beitragen kann, hat er erste Massnahmen ergriffen. So werden nach einer Reorganisation der Abteilung Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Amtes für Migration und Personenstand, mehrere vakante Stellen besetzt. Bereits wurden befristete Aushilfen eingestellt, um die während den letzten Monaten entstandenen Pendenzen abzubauen.

Die interne Reorganisation zielt insbesondere darauf ab, die Abläufe effizienter und schlanker zu gestalten.

In Bearbeitung auf kantonaler Ebene sind derzeit rund 250 von den Gemeinden in den letzten Monaten überwiesene Gesuche (davon 11 von Biel). Weitere 100 Anträge auf Ausstellung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sind beim Bundesamt für Ausländerfragen hängig (davon 9 für Biel). In den vergangenen acht Monaten wurden rund 750 Bewilligungen erteilt (davon 87 für Biel).

Den Anliegen der Motionärin kann insoweit Rechnung getragen werden, als dass für diejenigen Personen mit zum heutigen Zeitpunkt hängigen Einbürgerungsgesuchen, bis spätestens Ende Juni 2002, dem Grossen Rat die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes

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und damit des Schweizer Bürgerrechts und des zugesicherten Gemeindebürgerrechts beantragt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass in allen Fällen rechtzeitig die eidgenössische Bewilligung erlangt werden kann und keine Ereignisse eintreten, welche gegen eine Einbürgerung sprechen könnten.

In begründeten Fällen werden nach bestehender Praxis Gesuche bereits heute prioritär behandelt, wie dies die Motionärin wünscht. Dies gilt insbesondere für Jugendliche, die aus beruflichen Gründen das Schweizer Bürgerrecht beantragen oder den Militärdienst absolvieren möchten

Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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