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Academic year: 2022

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Neue Entwicklungen

im Gefahrstoffrecht

Dipl.-Ing. Annette Wilmes

Gruppe 4.6 - Gefahrstoffmanagement

(2)

Inhaltsverzeichnis

Neue Entwicklungen im Gefahrstoffrecht

Gefahrstoffverordnung 2015

TRGS 910 – Risikobezogenes Maßnahmenkonzept

TRGS 410 - Expositionsverzeichnis für krebserzeugende und mutagene Stoffe der Kategorie 1a und 1b

Der neue Staubgrenzwerte

Weitere Neuigkeiten aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

(3)

Gefahrstoffverordnung 2015

Überarbeitung und Zusammenführung der Grundvorschriften zum atmosphärischen

Explosionsschutz der GefStoffV mit den Regelungen der BetrSichV

07.10.2015

(4)

Gefährdungsbeurteilung § 6 (4)

Brand- und Explosionsgefährdungen sind schon immer bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dieser

Absatz wurde in Bezug auf die Ermittlung konkretisiert und ergänzt.

Sind gefährliche Mengen und Konzentrationen vorhanden.

Sind Stoffe vorhanden, die in gefährlicher Weise miteinander reagieren.

Sind auslösende Bedingungen oder Zündquellen vorhanden

Sind schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit möglich.

Dabei ist die Eigenschaft, Tätigkeit, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und Verfahren zu berücksichtigen.

07.10.2015

(5)

Zoneneinteilung

Häufigkeit des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre

Zone 0, 1, 2 für Gase, Dämpfe, Nebel Zone 20, 21, 22 für Stäube

Wichtig für Anlagen mit Explosions- gefährdungen!

ZONE!

Nicht immer zielführend und

notwendig!

Maßnahmen z. B.

explosionsgeschützte Geräte der Kategorie 2G direkt festlegen Teppichklebearbeiten

Auslegungssache

Zone 0 (30 Minuten) oder Zone 2 (30 Minuten im Jahr)

07.10.2015

(6)

Explosionsschutzdokument

Nicht notwendig, weil Maßnahmen wie:

Dichtigkeit gasführender Armaturen und

Verbrauch von Restmengen vor dem Öffnen die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre

verhindern.

Trotzdem sind Zündquellen zu vermeiden.

ZONENEINTEILUNG?

Das Beispiel zeigt, dass nicht die Einteilung der Zonen

entscheidend für Explosionsschutzmaßnahmen ist, sondern die Gesamtheit aller ergriffenen Maßnahmen.

Das ist in der Dokumentation so zu dokumentieren.

07.10.2015

Foto: Torsten Wolf

(7)

Dokumentation

Alle Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische

1. Explosionsgefährdungen wurden ermittelt und einer Bewertung unterzogen,

2. Vorkehrungen zum Explosionsschutz

(Darlegung eines Explosionsschutzkonzeptes),

3. ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden,

4. für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden,

5. wie die Regelungen/Vorgaben für Fremdfirmen sind,

6. welche Überprüfungen nach GefStoffV und welche Prüfungen nach BetrSichV durchzuführen sind.

07.10.2015

(8)

Rangfolge der Schutzmaßnahmen § 11 GefStoffV

1. Gefährliche Mengen oder Konzentrationen, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, sind zu vermeiden.

2. Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können sind zu vermeiden.

3. Schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und anderer

Personen sind so weit wie möglich zu verringern.

Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und deren Verbindungen untereinander müssen so konstruiert, errichtet, zusammengebaut,

installiert, verwendet und instand gehalten werden, dass keine Brand- und Explosionsgefährdungen auftreten.

07.10.2015

(9)

Inhaltsverzeichnis

Neue Entwicklungen im Gefahrstoffrecht

Gefahrstoffverordnung 2015

TRGS 910 – Risikobezogenes Maßnahmenkonzept

TRGS 410 - Expositionsverzeichnis für krebserzeugende und mutagene Stoffe der Kategorie 1a und 1b

Der neue Staubgrenzwerte

Weitere Neuigkeiten aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

07.10.2015

(10)

Neues Grenzwertkonzept / GefStoffV 2005

Gesundheitsbasierte Arbeitsplatzgrenzwerte

Gesundheitsbasierte Arbeitsplatzgrenzwerte

Definition: „… akute oder chronisch schädliche

Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.“

keine TRK Werte (CMR Stoffe)

keine Technischen MAK Werte

neues Kurzzeitwertkonzept TRGS 900

„Arbeitsplatz- grenzwerte"

ÜBERARBEITET

keine Übergangsregelung!

07.10.2015

(11)

Risikobasierte Grenzwerte

Problem: für die überwiegende Zahl der krebserzeugenden Stoffe existiert keine Wirkschwelle

Diskussion:

Welches Risiko ist akzeptabel?

Welches Risiko ist gerade noch tolerabel?

Toleranzkonzentration Akzeptanzkonzentration

07.10.2015

(12)

Prioritäten setzen

Wir werden besonders kritische Situationen ernst nehmen.

Wir verabschieden uns von der Maximalforderung des

Nullrisikos.

07.10.2015

(13)

Welche Risiken werden gesellschaftlich akzeptiert?

Landwirtschaft: 3:1000 Bauwirtschaft: 2:1000

Bergbau: 3:1000

Einzelhandel: 4:10000

Risiko an den sieben häufigsten

Umweltkarzinogenen zu erkranken:

Stadtbevölkerung: 1:1000 Landbevölkerung: 1:5000

Tödliche Unfälle

bei einer Arbeitslebenszeit von 40 Jahren.

07.10.2015

(14)

Expositions-Risiko-Beziehung (ERB)

4:10 000 Akzeptanzkonzentration:

2018: 4:100 000 4:1 000 Toleranzkonzentration:

Ein gestuftes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe, beschrieben durch Expositions-Risiko- Beziehungen.

07.10.2015

(15)

Äquivalenzwert

Wird bestimmt im biologischen Material und ist ebenfalls auf BASIS der ERB abgeleitet.

Erfasst orale, dermale und inhalative Exposition.

07.10.2015

(16)

Maßnahmenplan

Die

Einzelmaßnahmen werden detailliert in der TRGS 910 Kap.

5.2 beschrieben.

Substitution

Technische Maßnahmen

Organisation

Atemschutz

Administrative Maßnahmen

07.10.2015

(17)

Unterrichtung und Unterweisung bei CMR-Stoffen Kat 1a und 1b

Informationen werden zur Verfügung gestellt, zum Nachweis, dass die GefStoffV eingehalten ist.

Besonders bei:

Auswahl und Tragen von PSA und damit verbundene Belastungen. Zugang zu Herstellerinformationen.

Erhöhten Expositionen, einschließlich Ursache und Gegenmaßnahmen.

Zugang zu Dokumenten der Gefährdungsbeurteilung für den Beschäftigten und deren Vertretung.

GefStoffV

§14

07.10.2015

(18)

Expositionsverzeichnis

Verzeichnis der Beschäftigten bei

krebserzeugenden und erbgutverändernden Stoffen der Kategorie 1A und 1B

40 Jahre Aufbewahrungsfrist

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Auszug für den Beschäftigten

Aktualisieren bei Veränderungen

TRGS 410

07.10.2015

(19)

Zugang zum Expositionsverzeichnis

Betriebsarzt

Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit

Beschäftigte zu seinem Eintrag

Beschäftigte und ihre Vertretung zu nicht personenbezogenen Informationen

Mit VÖ der Einstufung ist zu prüfen, ob ein Eintrag notwendig ist.

Ein rückwirkender Eintrag ins Expositionsverzeichnis kann freiwillig erfolgen.

Der Arbeitgeber kann das ´Verzeichnis selber führen oder

mit Zustimmung des Beschäftigten kann die Aushändigung und Aufbewahrungspflicht an die DGUV übertragen werden.

ZED =

Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugender Stoffen exponierter Beschäftigten

07.10.2015

(20)

Fragen und Antworten zur ZED unter:

http://www.dguv.de/ifa/GESTIS/Zentrale-Expositionsdatenbank-%28ZED%29/index.jsp

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit Rechte für den

Zugriff auf die Datenbank zu definieren. So können z. B.

Betriebsräte einen anonymisierten Einblick in die Daten erhalten.

Unter dem angegebenen Link können Sie auch auf eine Testversion zugreifen. 07.10.20

15

ZED

(21)

Wann ein Eintrag ins

Expositionsverzeichnis?

Bei Überschreitung der Akzeptanzkonzentration

Bei Überschreitung des AGW und Kurzzeitwertes

Bei Expositionen, die Atemschutz erfordern

Bei Hinweisen aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Biomonitoring)

Keine Informationen über die Expositionshöhe vorliegen.

Tätigkeiten nach TRGS 906 (z. B. DME, Holzstaub)

Bei Überschreitung des Beurteilungsmaßstabes bei quarzhaltigen Materialien

Hautresorptive Eigenschaft

TRGS 410

07.10.2015

(22)

Wann ein Eintrag ins

Expositionsverzeichnis?

In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung

Reparatur- und

Instandsetzungsarbeiten

Wartungsarbeiten

Reinigungsarbeiten

Probenahme

Abrissarbeiten

Arbeiten in kontaminierten Bereichen

TRGS 410

07.10.2015

(23)

Kein Eintrag notwendig

wenn

Tätigkeiten an geschlossenen dichten Anlagen gemäß TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ .

Bei Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen unter Einhaltung der TRGS 526.

Bei einer geringen Gefährdung (nicht ausreichend zurzeit beschrieben)

TRGS 410

07.10.2015

(24)

Inhalt

Firma

Persönlich Angaben des Beschäftigten

Gefahrstoff oder Tätigkeit

Zeitraum der Tätigkeit

Höhe der Exposition

halbquantitative Angaben möglich (z. B. < AGW, >

Toleranzkonzentration…)

Ausmaß der Hautgefährdung

Häufigkeit und Dauer

Empfohlen Angaben zur Tätigkeit, Branche und Schutzmaßnahmen

07.10.2015

(25)

Inhaltsverzeichnis

Neue Entwicklungen im Gefahrstoffrecht

Gefahrstoffverordnung 2015

TRGS 910 – Risikobezogenes Maßnahmenkonzept

TRGS 410 - Expositionsverzeichnis für

krebserzeugende und mutagene Stoffe der Kategorie 1a und 1b

Der neue Staubgrenzwerte

Weitere Neuigkeiten aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

07.10.2015

(26)

Weitere Neuigkeiten (I)

TRGS 200 - Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitung und Erzeugnissen

ist entbehrlich

TRGS 201 - Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Zusammenfassung aller Regelungen zur innerbetrieblichen Kennzeichnung geplant.

BekGS 220 - Sicherheitsdatenblatt- zunächst aufgehoben

TRGS 529 – Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas neu

07.10.2015

(27)

Weitere Neuigkeiten (II)

Dipl.-Ing. Annette Wilmes

TRGS 551 – Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material

neu unter Berücksichtigung ERB von Benzo(a)pyren Akzeptanzkonzentration: 70 ng/m³

Toleranzkonzentration: 700 ng/m³

Verweis auf Verwendungsbeschränkung nach REACH-Verordnung

TRGS 407 - Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung neu

TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte

Neuer Staubgrenzwert für die A-Fraktion Neuer AGW für Formaldehyd

TRGS 726 wird im Bereich Lagerung von Flüssiggasen bearbeitet und wahrscheinlich nächstes Jahr im Mai veröffentlicht.

Neues aus dem AGS:

www.baua.de/ags

07.10.2015

(28)

Neue Beurteilungsmaßstäbe

1 µg/m³ für Chrom VI (Risiko 4:1000)

50 µg/m³ für Quarz

500 µg/m³ für Nano GBS (A-Staub)

Für die der Schutzmaßnahmen und ggf. zur Überprüfung von deren Wirksamkeit

07.10.2015

Referenzen

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