Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 3|
22. Januar 2010 A 111 2. Sofern der Leistungsbedarf für die Notfallleistungen imKrankenhaus in den o. g. Zeiträumen außerhalb der budge- tierten Gesamtvergütung finanziert wurde, gelten folgende Regelungen:
● Wurde die Finanzierung des Leistungsbedarfs für die Notfallleistungen im Krankenhaus im Zeitraum 1. April 2005 bis einschließlich 31. Dezember 2007 von budge- tär auf extrabudgetär umgestellt, empfiehlt der Erweiter- te Bewertungsausschuss den Gesamtvertragspartnern, die ggf. vorhandene Punktwertdifferenz zwischen der Vergütung von durch Vertragsärzte und durch Kranken- häuser erbrachten Notfallleistungen durch die Kranken- kassen rückwirkend zu finanzieren.
● Wurde die Finanzierung des Leistungsbedarfs für die Notfallleistungen im Krankenhaus vor dem 1. April 2005 von budgetär auf extrabudgetär umgestellt, emp- fiehlt der Erweiterte Bewertungsausschuss den Gesamt- vertragspartnern zu prüfen, inwieweit sich aus der Be- reinigung auf Basis der Bewertungen der Notfallleistun- gen im EBM’96 finanzielle Nachforderungen der Kas- senärztlichen Vereinigungen gegenüber den Kranken- kassen ergeben.
Vorbehalt:
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministe-
rium für Gesundheit (BMG).
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 18.12.2009 auf Empfehlung der Ständigen Kommission Organ- transplantation – unter Aufhebung der bisherigen Fassung vom 14.02.2003, zuletzt geändert am 25.09.2009 – die Neubekannt- machung der nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 Transplantati- onsgesetz (TPG) entwickelten organbezogenen Richtlinien zur Aufnahme in die Warteliste und für die Organvermittlung be- schlossen. Mit der Neubekanntmachung sind keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen verbunden.
Der Wortlaut der Richtlinien ist abrufbar unter www.bundesaerzte kammer.de/page.asp?his=0.7.45.3263.3264.
Inkrafttreten
Die Neubekanntmachung der Richtlinien tritt am Tag nach Er- scheinen dieses Bekanntmachungshinweises in Kraft.
Korrespondenzanschrift: Bundesärztekammer, Dezernat VI,
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R
Bekanntmachungen
Hinweis zur Neubekanntmachung der Richtlinien zur Organtransplantation
gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG – Regeln zur Aufnahme in die Warteliste und zur Organvermittlung
BUNDESÄRZTEKAMMER
2. Wissenschaftliches Symposium zur Lage der Transplantations medizin in Deutschland
26. und 27. Januar
Veranstaltungsort: Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin-Mitte Wesentliches Ziel des Symposiums ist es, die Erfahrungen mit dem deutschen Transplantationsgesetz zu resümieren und unterschiedliche Einschätzungen von Wissenschaftlern, Prak- tikern und politischen Verantwortungsträgern zu diskutieren.
Nach den Erörterungen zum rechtlichen Novellierungsbedarf in der Vorgängerveranstaltung sollen diesmal medizinisch- fachliche Fragen im Mittelpunkt stehen. Aus dieser Diskussi- on sollen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge für das deutsche Transplantationsrecht hervorgehen.
Veranstaltungsablauf: Begrüßung und Eröffnung durch den Ehrenpräsidenten der Bundesärztekammer und des Deut- schen Ärztetags: Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar – Grundsatzfragen mit anschließender Podiumsdiskussion mit den Gesundheitspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktio- nen; Organspezifische Fragen; Einflussfaktoren auf die Or- gantransplantation; Einflussfaktoren auf die Organspende;
Fragen der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
Tagungsgebühren werden nicht erhoben; eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Zertifizierung: Die Fortbildungsveranstaltung ist von der Ärztekammer Berlin mit 13 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Anmeldung und Unterlagen: Zur Anmeldung wenden Sie sich an das Tagungssekretariat: Frau Katja Schilling, Telefon:
0 30/40 04 56-4 62.
116. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V.
Rhein-Main-Hallen Wiesbaden
Symposium der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zum Thema „Aktuelle Probleme der Arzneimitteltherapie“
Montag, 12. April, 15.15–16.45 Uhr, Saal 2 b Moderation: Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärz- teschaft (AkdÄ)
Vorträge/Referenten: Besondere Aspekte der Arzneimittel- therapie bei Frauen: Prof. Dr. med. Vera Regitz-Zagrosek, Berlin, Mitglied der AkdÄ – Ausgewählte Aspekte zur Arz- neimitteltherapiesicherheit im Alter: Prof. Dr. med. Wolf- gang H.-H. von Renteln-Kruse, Hamburg, Mitglied der AkdÄ – Neue Arzneimittel 2009/2010 – eine kritische Be- wertung: Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe, Heidelberg, Mit- glied der AkdÄ
Auskunft: Karoline Luzar, Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, E-Mail: karoline.luzar@akdae.de, Tele- fon: 0 30/40 04 56-5 00, Fax: 0 30/40 04 56-5 55