A 6 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 1–2|
9. Januar 2012 Schlaganfallpatienten profitieren langfristignicht von einer Bypass-Operation der Arteria carotis interna. Zu diesem Schluss kommt der Neurologe William Powers (Chapel Hill, USA) in einer kürzlich veröffentlichten Studie (JAMA 2011; 306[18]: 1983–92). Die alleinige medi- kamentöse Therapie schützt demnach inner- halb von zwei Jahren genauso gut vor einem erneuten Hirninfarkt wie der chirurgische Ein- griff kombiniert mit einer optimierten konser- vativen Therapie.
In die Studie eingeschlossen waren 200 Patienten, die in den vorhergehenden vier Mo- naten eine Halbseitensymptomatik wegen ei- nes Verschlusses der Arteria carotis interna er- litten hatten. Ungefähr die Hälfte der Patienten erhielt zusätzlich zur medikamentösen Stan- dardtherapie eine Bypass-Operation. Dabei verbanden die behandelnden Neurochirurgen
einen oberflächlichen Ast der Schläfenarterie mit Ästen der mittleren Hirnarterie. Der andere Teil der Patienten wurde lediglich konservativ, aber leitliniengerecht behandelt (Thrombozy- tenfunktionshemmer, Regulierung von Blut- druck und Blutfetten). Bereits nach zwei Jah- ren beendeten die Wissenschaftler die Studie vorzeitig, da sich zwischen den beiden Grup- pen kein Unterschied zeigte. Ob mit oder ohne Bypass-Operation, etwa 20 Prozent der Pa- tienten hatten auf der betroffenen Seite erneut einen Schlaganfall erlitten.
Über einen längeren Zeitraum gesehen, er- gibt sich also kein entscheidender Vorteil für die Bypass-Operation. Eine mögliche Erklärung hierfür bietet das Zwischenergebnis der Studie nach 30 Tagen: Denn zu diesem Zeitpunkt hat- ten bereits 14 Prozent der operierten Patienten einen erneuten Schlaganfall erlitten, in der
Gruppe ohne Operation waren es nur zwei Pro- zent. So ist vor allem das perioperative Risiko dafür verantwortlich, dass Patienten mit Schlaganfall nicht von einem Hirn-Bypass pro- fitieren. Prof. Dr. med. Joachim Röther, Präsi- dent der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft, nennt eine weitere mögliche Erklärung für das Studienresultat: „Zum Zeitpunkt der Ope- ration lag der Hirninfarkt ja bereits bis zu vier Monate zurück – genügend Zeit also für die Ausbildung von Kollateralen, die den Bereich des Verschlusses auch ohne Operation über- brücken können. Das durch die Operation zu- sätzlich herangeführte Blut konnte so also kei- ne zusätzliche positive Wirkung entfalten.“
Einen weiteren Grund sieht Röther darin, dass sich die medikamentöse Therapie von Patienten mit einem Schlaganfall in den letzten Jahren wesentlich weiterentwickelt hat. EB
GEFÄSS-BYPASS OHNE VORTEIL FÜR SCHLAGANFALLPATIENTEN
Beim Deutschen Ärztetag im Mai wird es eine Nachwahl zum Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) ge- ben. Sie wird erforderlich, da Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes und seit 1995 Mitglied des BÄK-Vorstands, im November zum Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein gewählt wurde. Dem Vorstand gehören ge- mäß der BÄK-Satzung der Präsi- dent, zwei Vizepräsidenten, die Prä- sidenten der Landesärztekammern sowie zwei weitere Ärztinnen/Ärzte BUNDESÄRZTEKAMMER
Nachwahl zum Vorstand erforderlich
an. Auf diese beiden Vorstandssitze wurden vom letztjährigen Ärzte- tag in Kiel Henke und Dr. med. El- len Lundershausen, niedergelassene Hals-Nasen-Ohren-Ärztin aus Er- furt, zugleich Vizepräsidentin der thüringischen Kammer, gewählt.
Der BÄK-Vorstand hat die Wahl des frei gewordenen Sitzes eines weiteren Vorstandsmitglieds in den Entwurf der Tagesordnung des 115.
Deutschen Ärztetages aufgenom- men, der vom 22. bis 25. Mai in Nürnberg stattfinden wird. Stü.
Mit der Überarbeitung der Hilfsmit- tel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Re- gelungen zu Hörhilfen an den aktu- ellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie an die Versorgungs- praxis angepasst und Unklarheiten bezüglich des technisch erforderli- chen Standards der Hörhilfen aus- geräumt.
Die Richtlinie sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung für solche Hörgeräte aufkommt, die nach dem Stand der Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermö- gens möglichst weitgehend ausglei- chen, und zwar im Sinne des voll- HILFSMITTEL
Bessere Versorgung mit Hörhilfen
ständigen Gleichziehens mit dem maximalen Hörvermögen eines ge- sunden Menschen. Dabei soll – so- weit möglich – ein Sprachverstehen auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen erreicht werden. Zugrunde liegt un- ter anderem ein Urteil des Bundes- sozialgerichtes vom 17. Dezember 2009 (B 3 KR 20/08 R), mit wel- chem die Zielsetzung, die eine Hör-
hilfe im Rahmen des Leistungsan- spruchs gewährleisten muss, klar- gestellt wurde.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Ge- sundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzei- ger in Kraft. Der Beschlusstext ist auf der Website des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht. EB
Die GKV soll die Kosten für Hörgerä- te nach dem Stand der Medizintechnik übernehmen.
Foto: dpa