Reiseversicherung
Holding gegründet
Unter dem Holdingdach der Consal Beteiligungsgesellschaft AG ist die URV-Union Reise- versicherung AG mit Sitz in München gegründet worden.
Zu dieser Krankenversiche- rungsgruppe gehören die Baye- rische Beamtenkrankenkasse AG, München, und die UKV- Union Krankenversicherung AG in Saarbrücken. Die Pro- duktpalette der URV beinhaltet alle wichtigen Deckungen aus dem Bereich der Reiseversiche- rungen. Neben den herkömmli- chen Produkten sollen zukünf- tig vor allem Jahrespolicen an- geboten werden. Darüber hin- aus liegt ein besonderes Augen- merk auf Versicherungspaketen für die Kunden der Öffentlichen Versicherer und Sparkassen.
Neben der Ferien-Reisever- sicherung wird nun auch das
Travel-Paket angeboten, das al- le wichtigen Reiseversicherun- gen enthält. Eingebunden in die Produktwelt der URV sind auch Angebote der UKV, wie bei- spielsweise die Auslandsreise- Krankenversicherung oder die Mietwagen-Rechtsschutzversi- cherung der ÖRAG Rechts- schutzversicherung AG. rco
Kaskoversicherung
Tiere im
Auto „sichern“
Wer sich im Straßenverkehr grob fahrlässig verhält und da- durch einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung den Scha- den nicht bezahlt. Grob fahr- lässig heißt nicht unbedingt, dass nur die Fahrweise unange- messen ist. Es kann auch be- deuten, dass der Verkehrsteil- nehmer sich äußerst leichtsin-
nig verhält. Dies ist beispiels- weise der Fall, wenn Tiere un- gesichert im Auto mitfahren.
Weil sein Hund aus dem Fußraum vor dem Beifahrer- sitz in den des Fahrers kletterte, wurde der Fahrer abgelenkt, reagierte falsch und verursach- te einen Unfall. Die Richter des Oberlandesgerichts beurteilten das Verhalten des Autofahrers als leichtfertig, weil dieser nicht daran gedacht hatte, dass sein Hund ihn beim Fahren stören könnte. Der Autofahrer vertei- digte sich damit, dass er sei- nen Hund bisher häufig ungesi- chert mitgenommen habe, oh- ne durch ihn behindert oder gar gefährdet worden zu sein. Die- ses Argument ließ das Gericht nicht gelten. Selbst wenn der Autofahrer bisher nicht belä- stigt worden sei, so würde dies nicht bedeuten, dass der Hund seinen zugewiesenen Platz ir- gendwann nicht doch von sich aus verlassen könne.
Wer also ein Tier im Auto mitnimmt, sollte vorsorgen und es zum Beispiel auf der Rück-
bank oder dahinter transpor- tieren und eventuell durch ein Gitter daran hindern, im Wa- gen herumzuspringen und den Fahrer zu stören. (Az.: OLG Nürnberg, 8 U 1482/93 ) rco
Kfz-Haftpflicht
Rabatt auch bei Teilkasko
Die Deutsche Internet Versi- cherung gewährt für Inhaber einer Kfz-Haftpflichtversiche- rung auch einen Schadenfrei- heitsrabatt auf die Teilkasko- versicherung. Somit können Versicherte mit beiden Poli- cen ihre Teilkaskoprämie bis auf 60 Prozent ihres bisherigen Beitrags reduzieren. Im Fall eines Teilkaskoschadens wie Diebstahl wird keine Rückstu- fung vorgenommen, im Fall ei- nes Haftpflichtschadens dage-
gen schon. rco