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Anzug zur Unterzeichnung durch die Gemeinde Riehen/des Gemeindepräsidiums

«Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor»

des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau EGB Präambel der Charta:

«Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von

Bundesverfassung und ein Grundwert unserer Gesellsc

Förderung der beruflichen Gleichstellung und der B

Vorbildfunktion zu.

Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für

manifestiert den Willen von Bund, Kantonen und G

Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen

Lohngleichheit einzusetzen».

Dem Rechtsgutachten der Universität St. Gallen, Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht vom Februar 2016 lassen sich folgende Feststellungen entnehmen:

«Bis heute ist der verfassungsmässige Grundsatz de

öffentlichen Arbeitsbereich durchgehend verwirklicht.

Lohnstrukturerhebung des BFS im Jahr 2012 im priva

ihre männlichen Kollegen. Dabei blieben 40.9% des

statistisch unerklärt. Im öffentlichen Sektor wurde

Lohnunterschied von 16.5% zwischen Frauen und M

unerklärt.3 Beim jeweiligen unerklärten Anteil des

Begründung davon ausgegangen werden, dass er auf

(2)

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Bern. / Frist:

Bearbeitung

dir. Erledig.

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Vis:

- a Jan. 2018

Gemeinde Riehen

FF:

Bern. / Frist:

D Bearbeitung

dir. Erledig.

z.K.

Kop:

Vis:

Reg. Nr.:

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W^R. 777.01

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