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RS-210302-ASV-Abrechnungsbestimmungen

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München Fabian Demmelhuber

Leiter Referat Versorgungsinnovationen

Ansprechpartner: Marcel Wähner Telefon: 089 / 5 70 93 - 25 36

E-Mail: asv-abrechnung@kvb.de Unser Zeichen: vi-waehnma

02.03.2021

An alle Fachärztinnen und Fachärzte, die ASV-Leistungen nach § 116b SGB V über die KVB abrechnen

Bekanntgabe von Änderungen der Abrechnungsbestimmungen der KVB für die Abrechnung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V (ASV-Abrechnungsbestimmungen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die KVB nimmt die Abrechnung Ihrer ASV-Leistungen gemäß § 116b Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 SGB V wahr. Ab dem 1. Quartal 2021 ändern sich die dem Abrechnungsvertrag zugrunde- liegenden ASV-Abrechnungsbestimmungen der KVB.

Sie finden die aktualisierten ASV-Abrechnungsbestimmungen einschließlich einer

Änderungsübersicht auf der KVB-Internetseite unter Praxis -> Alternative Versorgungsformen -> Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) -> Abrechnung.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Änderung des Aufwendungsersatzes aufgrund der An- passung des Verwaltungskostensatzes der KVB.

Sie können den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt dieses Schreibens widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt Ihre Zustim- mung als erteilt.

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zum Schreiben vom 02.03.2021

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Freundliche Grüße

gez. Fabian Demmelhuber

Leiter Referat Versorgungsinnovationen

*** Countdown: Ab April Serviceschreiben nur über „Meine KVB“ ***

Ab April 2021: KVB-Serviceschreiben ausschließlich über das Nachrichtencenter im Mitgliederportal „Meine KVB“ abrufbar. Der Versand über E-Mail, Fax und Post wird Ende März eingestellt.

Weitere Infos: KVB-Internetseite unter www.kvb.de/Serviceschreiben-Umstellung

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